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ThemaGUV-R 190, war: CSA mit oder ohne Helm?9 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen537381
Datum21.01.2009 12:535937 x gelesen
Hi,

Geschrieben von André SchildDort sind Regelungen drin, nur gilt die GUV-R 190 z.B. nicht für
Feuerwehreinsätze.


Sicher? Ich dachte, die GUV-R 190 gilt für Feuerwehrs in den Bereichen, die durch die FwDv7 nicht abgedeckt sind? Zumindest gab es, ohne jetzt den genauen Wortlaut im Kopf zu haben, einen Passus in der 190, die eine entsprechende Interpretation ermöglicht.

mfg

Ingo


--



atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online, Anmeldung ab KW 3 möglich.

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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW537388
Datum21.01.2009 13:023891 x gelesen
Hallo Ingo,

Geschrieben von Ingo HornSicher? Ich dachte, die GUV-R 190 gilt für Feuerwehrs in den Bereichen, die durch die FwDv7 nicht abgedeckt sind? Zumindest gab es, ohne jetzt den genauen Wortlaut im Kopf zu haben, einen Passus in der 190, die eine entsprechende Interpretation ermöglicht.

GUV-R 190...
Diese GUV-Regel findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten
öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes,
soweit dort eigene Vorschriften bestehen.
...

Quelle

Du beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren. Ich kenne aber leider zu viele, die das nicht tun. Dann wäre nämlich sehr schnell Schluss mit 2mal CSA.Träger in Einsatz usw. usw.

Meine Lieblingstabelle ist Nr. 31 auf Seite 112. Kann ich mir irgendwie auch sehr gut merken. ;-)


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen537393
Datum21.01.2009 13:043807 x gelesen
Hi,

Geschrieben von André SchildDu beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren. Ich kenne aber leider zu viele, die das nicht tun.

Tjo, woran liegts? Ich bin auf die GUV-R 190 das erste Mal hier im Forum gestoßen. In keinen Führungslehrgängen (und ich glaube, bei der FF habe ich so ziemlich alle) wurde jemals auch nur ein Wort darüber gesprochen. Warum das so ist? Keine Ahnung. Aber es erklärt, warum sich kaum einer damit auseinander setzt :)

mfg

Ingo


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen537399
Datum21.01.2009 13:163764 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von André SchildDu beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren.
Ich interpretiere das genauso. Wäre beabsichtigt, die R 190 allgemein nicht für die Feuerwehren gelten zu lassen, hätte man vermutlich den Halbsatz "[...]soweit dort eigene Vorschriften bestehen." weggelassen.

Dies trifft übrigens auch für anderes Regelwerk (z. B. R 198, R 199) zu.


MkG Sascha

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW537402
Datum21.01.2009 13:243746 x gelesen
Hallo Sascha,

Geschrieben von Sascha TrögerIch interpretiere das genauso. Wäre beabsichtigt, die R 190 allgemein nicht für die Feuerwehren gelten zu lassen, hätte man vermutlich den Halbsatz "[...]soweit dort eigene Vorschriften bestehen." weggelassen.

Aber wie Ingo schreibt, wo werden gerade in Führungslehrgängen diese Grundsätze ausgebildet?
Man kann auch die FwDV 7 als gleichwertiges Werk interpretieren die im gleichen Umfang Regelungen enthält. Und mit der Argumentation muss man dann die Regelungen der GUV-R 190 nicht beachten.
Zwar nicht meine Sicht der Dinge aber eine Sicht der Dinge.

Und zum Bereich Atemschutz/Schutzkleidung habe ich auch noch nichts von einer Feuerwehr-Unfallkasse gelesen, die die GUV-R 189/190 anwendet oder als Grundlage heranzieht. Freuen würde es mich.


Gruß
André


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen537412
Datum21.01.2009 13:523677 x gelesen
Geschrieben von André SchildAber wie Ingo schreibt, wo werden gerade in Führungslehrgängen diese Grundsätze ausgebildet?
Darf man sich heutzutage ausschließlich auf die Inhalte der (Führungs)lehrgänge an Feuerwehrschulen verlassen (auch hinsichtlich Aktualität)? ;-)

Man kann auch die FwDV 7 als gleichwertiges Werk interpretieren die im gleichen Umfang Regelungen enthält. Und mit der Argumentation muss man dann die Regelungen der GUV-R 190 nicht beachten.
Ist auch ein für mich nachvollziehbares Argument und hat sicherlich seine Berechtigung.

Und zum Bereich Atemschutz/Schutzkleidung habe ich auch noch nichts von einer Feuerwehr-Unfallkasse gelesen, die die GUV-R 189/190 anwendet oder als Grundlage heranzieht.
Ich verweise einfach mal auf meine Aussagen zur den Feuerwehrschulen.

Generell: Ziel muss sein, einen sicheren Feuerwehreinsatz zu ermöglichen. Welche Vorschriften ich dazu nutze oder nicht nutze ist zweitrangig. Derjenige, dem Sicherheit wichtig ist, wird sich nicht ausschließlich auf das Regelwerk beschränken, was direkt für seinen Tätigkeitsbereich gültig ist, sondern auch über den Tellerrand schauen, um anderweitig sinnvolle Hinweise und Tips zu erhalten.


MkG Sascha

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW537418
Datum21.01.2009 14:063610 x gelesen
Hallo Sascha,

Geschrieben von Sascha TrögerGenerell: Ziel muss sein, einen sicheren Feuerwehreinsatz zu ermöglichen. Welche Vorschriften ich dazu nutze oder nicht nutze ist zweitrangig. Derjenige, dem Sicherheit wichtig ist, wird sich nicht ausschließlich auf das Regelwerk beschränken, was direkt für seinen Tätigkeitsbereich gültig ist, sondern auch über den Tellerrand schauen, um anderweitig sinnvolle Hinweise und Tips zu erhalten.

Du hast ja Recht und widersprechen werde ich dir da 100% nicht. Aber wie viele Führungskräfte ob nun haupt- oder ehrenamtlich erfüllen diese Forderung? Nicht umsonst gibt es bei einigen Feuerwehrleuten Frust und Enttäuschung weil vorgesetzte Führungskräfte nicht führen können. Und das meist, weil sie unsicher in der Sache und den Grundlagen für die Tätigkeit sind,

Womit wir mal wieder bei der Führungskräfteaus- und fortbildung wären, Diskussionen dazu gibt es hier genug.


Gruß
André


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW537494
Datum21.01.2009 16:543704 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornIch bin auf die GUV-R 190 das erste Mal hier im Forum gestoßen. In keinen Führungslehrgängen (und ich glaube, bei der FF habe ich so ziemlich alle) wurde jemals auch nur ein Wort darüber gesprochen. Warum das so ist? Keine Ahnung. Aber es erklärt, warum sich kaum einer damit auseinander setzt :)

wer setzt sich mit den RL der vfdb so alles auch nicht auseinander - und die gelten in jedem Fall trotzdem....!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz552993
Datum10.04.2009 21:313611 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerGeschrieben von André SchildDu beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren.Ja dazu noch mal eine Anmerkung auf die ich zufällig gestoßen bin:
Der GUV verweist selbst darauf: GUV-I 8651 S.52


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 21.01.2009 12:37 Andr7é S7., Essen CSA mit oder ohne Helm?
 21.01.2009 12:53 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 21.01.2009 13:02 Andr7é S7., Essen
 21.01.2009 13:04 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 21.01.2009 16:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.01.2009 13:16 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 21.01.2009 13:24 Andr7é S7., Essen
 21.01.2009 13:52 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 21.01.2009 14:06 Andr7é S7., Essen
 10.04.2009 21:31 Stef7an 7J., Birlenbach
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