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Thema | GUV-R 190, war: CSA mit oder ohne Helm? | 9 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 537381 | |||
Datum | 21.01.2009 12:53 | 5937 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von André Schild Dort sind Regelungen drin, nur gilt die GUV-R 190 z.B. nicht für Sicher? Ich dachte, die GUV-R 190 gilt für Feuerwehrs in den Bereichen, die durch die FwDv7 nicht abgedeckt sind? Zumindest gab es, ohne jetzt den genauen Wortlaut im Kopf zu haben, einen Passus in der 190, die eine entsprechende Interpretation ermöglicht. mfg Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online, Anmeldung ab KW 3 möglich. --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 537388 | |||
Datum | 21.01.2009 13:02 | 3891 x gelesen | |||
Hallo Ingo, Geschrieben von Ingo Horn Sicher? Ich dachte, die GUV-R 190 gilt für Feuerwehrs in den Bereichen, die durch die FwDv7 nicht abgedeckt sind? Zumindest gab es, ohne jetzt den genauen Wortlaut im Kopf zu haben, einen Passus in der 190, die eine entsprechende Interpretation ermöglicht. GUV-R 190 ... Quelle Du beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren. Ich kenne aber leider zu viele, die das nicht tun. Dann wäre nämlich sehr schnell Schluss mit 2mal CSA.Träger in Einsatz usw. usw. Meine Lieblingstabelle ist Nr. 31 auf Seite 112. Kann ich mir irgendwie auch sehr gut merken. ;-) Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 537393 | |||
Datum | 21.01.2009 13:04 | 3807 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von André Schild Du beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren. Ich kenne aber leider zu viele, die das nicht tun. Tjo, woran liegts? Ich bin auf die GUV-R 190 das erste Mal hier im Forum gestoßen. In keinen Führungslehrgängen (und ich glaube, bei der FF habe ich so ziemlich alle) wurde jemals auch nur ein Wort darüber gesprochen. Warum das so ist? Keine Ahnung. Aber es erklärt, warum sich kaum einer damit auseinander setzt :) mfg Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online, Anmeldung ab KW 3 möglich. --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 537399 | |||
Datum | 21.01.2009 13:16 | 3764 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von André Schild Du beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren. Ich interpretiere das genauso. Wäre beabsichtigt, die R 190 allgemein nicht für die Feuerwehren gelten zu lassen, hätte man vermutlich den Halbsatz "[...]soweit dort eigene Vorschriften bestehen." weggelassen. Dies trifft übrigens auch für anderes Regelwerk (z. B. R 198, R 199) zu. MkG Sascha | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 537402 | |||
Datum | 21.01.2009 13:24 | 3746 x gelesen | |||
Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Ich interpretiere das genauso. Wäre beabsichtigt, die R 190 allgemein nicht für die Feuerwehren gelten zu lassen, hätte man vermutlich den Halbsatz "[...]soweit dort eigene Vorschriften bestehen." weggelassen. Aber wie Ingo schreibt, wo werden gerade in Führungslehrgängen diese Grundsätze ausgebildet? Man kann auch die FwDV 7 als gleichwertiges Werk interpretieren die im gleichen Umfang Regelungen enthält. Und mit der Argumentation muss man dann die Regelungen der GUV-R 190 nicht beachten. Zwar nicht meine Sicht der Dinge aber eine Sicht der Dinge. Und zum Bereich Atemschutz/Schutzkleidung habe ich auch noch nichts von einer Feuerwehr-Unfallkasse gelesen, die die GUV-R 189/190 anwendet oder als Grundlage heranzieht. Freuen würde es mich. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 537412 | |||
Datum | 21.01.2009 13:52 | 3677 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildAber wie Ingo schreibt, wo werden gerade in Führungslehrgängen diese Grundsätze ausgebildet? Darf man sich heutzutage ausschließlich auf die Inhalte der (Führungs)lehrgänge an Feuerwehrschulen verlassen (auch hinsichtlich Aktualität)? ;-) Man kann auch die FwDV 7 als gleichwertiges Werk interpretieren die im gleichen Umfang Regelungen enthält. Und mit der Argumentation muss man dann die Regelungen der GUV-R 190 nicht beachten. Ist auch ein für mich nachvollziehbares Argument und hat sicherlich seine Berechtigung. Und zum Bereich Atemschutz/Schutzkleidung habe ich auch noch nichts von einer Feuerwehr-Unfallkasse gelesen, die die GUV-R 189/190 anwendet oder als Grundlage heranzieht. Ich verweise einfach mal auf meine Aussagen zur den Feuerwehrschulen. Generell: Ziel muss sein, einen sicheren Feuerwehreinsatz zu ermöglichen. Welche Vorschriften ich dazu nutze oder nicht nutze ist zweitrangig. Derjenige, dem Sicherheit wichtig ist, wird sich nicht ausschließlich auf das Regelwerk beschränken, was direkt für seinen Tätigkeitsbereich gültig ist, sondern auch über den Tellerrand schauen, um anderweitig sinnvolle Hinweise und Tips zu erhalten. MkG Sascha | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 537418 | |||
Datum | 21.01.2009 14:06 | 3610 x gelesen | |||
Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Generell: Ziel muss sein, einen sicheren Feuerwehreinsatz zu ermöglichen. Welche Vorschriften ich dazu nutze oder nicht nutze ist zweitrangig. Derjenige, dem Sicherheit wichtig ist, wird sich nicht ausschließlich auf das Regelwerk beschränken, was direkt für seinen Tätigkeitsbereich gültig ist, sondern auch über den Tellerrand schauen, um anderweitig sinnvolle Hinweise und Tips zu erhalten. Du hast ja Recht und widersprechen werde ich dir da 100% nicht. Aber wie viele Führungskräfte ob nun haupt- oder ehrenamtlich erfüllen diese Forderung? Nicht umsonst gibt es bei einigen Feuerwehrleuten Frust und Enttäuschung weil vorgesetzte Führungskräfte nicht führen können. Und das meist, weil sie unsicher in der Sache und den Grundlagen für die Tätigkeit sind, Womit wir mal wieder bei der Führungskräfteaus- und fortbildung wären, Diskussionen dazu gibt es hier genug. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 537494 | |||
Datum | 21.01.2009 16:54 | 3704 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornIch bin auf die GUV-R 190 das erste Mal hier im Forum gestoßen. In keinen Führungslehrgängen (und ich glaube, bei der FF habe ich so ziemlich alle) wurde jemals auch nur ein Wort darüber gesprochen. Warum das so ist? Keine Ahnung. Aber es erklärt, warum sich kaum einer damit auseinander setzt :) wer setzt sich mit den RL der vfdb so alles auch nicht auseinander - und die gelten in jedem Fall trotzdem....! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 552993 | |||
Datum | 10.04.2009 21:31 | 3611 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerGeschrieben von André SchildDu beziehst dich auf den letzten Halbsatz. Kann man so interpretieren.Ja dazu noch mal eine Anmerkung auf die ich zufällig gestoßen bin: Der GUV verweist selbst darauf: GUV-I 8651 S.52 "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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