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Thema'Kampfwertsteigerung' war: Pimp my TSF9 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen538778
Datum26.01.2009 17:489695 x gelesen
Halli hallo hallöle...

Die Frage nach einer "Kampfwertsteigerung" von Fahrzeugen kommt ja immer wieder auf.
Daniel Gehlen und ich haben da mal unsere Ideen und Gedanken in Worte gefasst, um diese zunächst einmal als Diskussionsgrundlage, später auch als FAQ hier zu veröffentlichen.

Fragen, Wünsche, Anträge, wie immer gerne willkommen!

FAQ Modernisierung alter Fahrzeuge

Feuerwehrfahrzeuge müssen in der Regel sehr lange Einsatzzeiten aushalten, bis sie neu beschafft werden. Im Schnitt wird diese Zeit um 25 Jahre Einsatzzeit liegen, nicht selten noch darüber.
Während dieser Zeit entwickelt sich die Technik allgemein weiter, natürlich auch im Bereich der Feuerwehrtechnik. Auch die Normen werden der allgemeinen Entwicklung angepasst. Eine Nachrüstpflicht für alte Fahrzeuge gibt es nicht, hier gibt es einen Bestandschutz, die Fahrzeuge können die Beladung behalten, die zum Zeitpunkt der Beschaffung vorgeschrieben war. Um das Fahrzeug allerdings auf dem Stand der Technik zu halten, sollte in regelmäßigen Abständen die Beladung des Fahrzeuges kritisch überprüft werden. Hierbei können natürlich Ausrüstungsgegenstände auffallen, die man eigentlich sinnvollerweise nachrüsten sollte, allerdings können hier auch Ausrüstungsgegenstände „auftauchen“, die man nicht mehr auf dem Fahrzeug benötigt bzw. bei denen es ausreicht, wenn diese im Einsatzfall von weiteren Kräften nachgebracht bzw. erst später geholt werden.
Ganz wichtig ist dabei auch die Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges. Dies sollte zunächst einmal vor der geplanten Maßnahme überprüft werden, nach dem Abschluss der Maßnahme sollte dies ebenfalls erfolgen. Bei sehr umfangreichen Umbauten selbstverständlich auch zwischendurch. I. d. R. sind hier Steinbrüche etc. mit festen (LKW) Waagen doch hilfsbereit und erstellen ein entsprechendes Wiegeprotokoll.
Am häufigsten werden von solchen Modernisierungen Fahrzeuge wie TSF, LF 8 oder LF 16 TS betroffen sein, allerdings sollten auch wasserführende Fahrzeuge wie LF 8/6, LF 16 oder TLF 16/25 auf einem aktuellen Stand gehalten werden, auch wenn die Änderungen in aller Regel nicht so umfangreich sein dürften wie bei den anderen Erstangreifern.

Die ersten Investitionen bzw. Veränderungen sollten in die Sicherheit der Einsatzkräfte fließen und bei jeder Feuerwehr vorhanden sein. Zwei Warndreiecke und Blinklampen zur Einsatzstellenabsicherung sollten auf jedem Einsatzfahrzeug bereits „serienmäßig“ vorhanden sein, diese stellen allerdings auch nur das absolute Mindestmaß an Absicherungsmaterial dar. Faltdreiecke (Triopane) und entsprechend leistungsfähige Blitzlampen sollten die nächste Evolutionsstufe sein, die zwar Investitionen im Bereich von mehreren 100 € erfordern, allerdings kaum Platz benötigen, so dass sie eigentlich auf jedem Fahrzeug vorhanden sein sollten. Keine Investition erfordert die Verlastung von handelsüblichen Absperrband, dies kann z.B. vom Bauhof zur Verfügung gestellt werden. Ist etwas mehr Platz auf dem Fahrzeug vorhanden, so macht auch das Verlasten von mehreren Pylonen Sinn. Auch diese können eventuell über Kontakte zum Bauhof „organisiert“ werden.
Eigentlich nicht erwähnenswert sind Warnwesten. Diese sollten pro Sitzplatz im Fahrzeug mindestens einmal vorhanden sein.
Auch am Fahrzeug selbst können i.d.R. Verbesserungen vorgenommen werden, wenngleich diese auch deutlich aufwändiger sind, sowohl finanziell als auch von der Arbeit her gesehen. Hier wäre zunächst einmal das Nachrüsten einer dritten Rundumkennleuchte am Fahrzeug zu nennen, weitere Umbauten wären der Einbau von Frontblitzern oder der Einbau einer Umfeldbeleuchtung. Hier ist auf die Leistungsfähigkeit der verbauten Lichtmaschine zu achten und die Beleuchtungsmittel entsprechend auszuwählen.
Eine weitere Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Einsatzfahrzeuge ist das Bekleben des Fahrzeuges mit einer reflektierenden Konturmarkierung.
Auch der Einbau eines Heckwarnsystems verbessert die Sicherheit der Einsatzkräfte gerade auf Straßen mit viel / schnellem Fahrzeugverkehr erheblich. Hierbei sind allerdings die aktuellen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Für den Gruppenführer sollte heute einiges mehr an Ausrüstung vorhanden sein, als beispielsweise noch vor 20 Jahren.
Mittlerweile hat jedes (?) Bundesland eine Vorschrift zur Führungskräftekennzeichnung eingeführt. Also sollte selbstverständlich auch eine den geltenden Vorschriften entsprechende Kennzeichnungsweste für den Gruppenführer vorhanden sein. Auch Einsatzliteratur sollte auf dem Erstangreifer vorhanden sein. Z.B. für den Gefahrgutsektor bietet sich der „Nüssler“ (Gefahrgutersteinsatz) an, allgemein z.B. das „Feuerwehr Einsatzleiter Taschenbuch“. Für den eigenen Ausrückbereich sollte auch entsprechendes Kartenmaterial inkl. Planzeiger vorhanden sein. All dies kann z.B. in einem Ordner gemeinsam im Zugriffsbereiches des GF zusammengefasst sein.
Für Fahrzeuge mit Atemschutzausrüstung sollte eine Atemschutzüberwachungstafel obligatorisch sein und natürlich auch im Einsatz- und Übungsdienst benutzt werden. Entsprechende Überwachungsformulare sind an diversen Stellen im Internet zu finden.

Um ein älteres Fahrzeug fit für einen zeitgemäßen Innenangriff zu machen, sind i.d.R. durchaus durchgreifende Änderungen notwendig, nicht nur an der Technik, im Zweifel vor allem auch an der Taktik. Wer noch nie mit Schnellangriffsverteiler (SAV) und Schlauchtragekörben (STK) gearbeitet hat, wird sich damit zu Beginn sicherlich schwer tun und die Vorteile dieser Ausrüstungsgegenstände nicht unbedingt sofort bzw. auf den ersten Blick erkennen.
Zunächst einmal sind für die Trupps im Innenangriff Hohlstrahlrohre (HSR) unerlässlich. Nur mit HSR lassen sich Temperaturcheck & Co vernünftig umsetzen. Auch das ändern der Durchflussmenge (z.B. herabsetzen bei Kleinbrand) bietet Vorteile. Abhängig von der Anzahl der verlasteten PA sollte die Zahl der HSR entsprechend ausfallen. 4 PA = 2 HSR, 6 PA = 3 HSR.
Zu guter letzt fordert auch die neue DIN EN 15182 dazu auf im Innenangriff auf Mehrzweckstrahlrohre zu verzichten.
Einhergehend mit der Beschaffung von HSR ist auch zwingend eine entsprechende Ausbildung an diesen Gerätschaften.
Umbauten am Einsatzfahrzeug lassen sich nicht vermeiden, wenn Schlauchtragekörbe eingesetzt werden sollen. Je nach Fahrzeugtyp entweder anstelle einer Schlauchhaspel oder anstelle von Rollschläuchen. Dass der Umbau aber problemlos möglich ist, zeigen diverse Beispiele bei Feuerwehren in der ganzen Republik, egal ob bei einem TSF oder einem LF 16 TS oder TLF 16/25. Im Zuge dieses Umbaus sollte auch gleich auf C42 Schläuche umgestellt werden. Ist noch alte Schaumausrüstung vorhanden (M/S/Z 4 mit C-Kupplung), so sollte diese auf „B“ umgebaut werden um Probleme mit dem höheren Gegendruck bei C42 Schläuchen zu verhindern.
Als Ergänzung zum STK kann auch ein Schlauchpaket zusätzlich verladen werden. Auch dies schlägt sich natürlich entsprechend in der Ausbildung der Einsatzkräfte nieder.
Ein Schnellangriffsverteiler kann ohne großen Aufwand realisiert werden. Hierfür einfach einen Verteiler und einen B-Schlauch in der Nähe eines Pumpenabganges lagern. Auch bei einem TSF kann so etwas Sinn machen, allerdings ist hier auf die Eigenheiten des Fahrzeuges zu achten. Muss die TSF grundsätzlich aus dem Fahrzeug entnommen werden (TS ohne Elektrostart), so kann sicherlich auf einen SAV verzichtet werden. Soll die TS auf dem Schlitten betrieben werden, so ist darauf zu achten, dass der TS-Schlitten nicht zu stark abklappt, da es ansonsten insbesondere bei 4-Takt-getriebenen TS zu Problemen mit der Motorschmierung kommen kann. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der B-Schlauch nicht ständig am Abgang angeschlossen ist. Bei einem Fahrzeug ohne Wassertank sicherlich nicht sonderlich dramatisch, kann dies bei einem Fahrzeug mit Wassertank schnell gefährlich werden, falls der Abgang nicht richtig schließt oder aus Versehen geöffnet wird, bevor der SAV ausgelegt ist.
Als Ersatz für einen nicht vorhandenen Schnellangriff kann in der Nähe eines Abganges eine Schnellangriffstasche mit D-Schlauch gelagert werden. Für die Lagen, in denen ein formfester Schnellangriff eingesetzt werden würde, ist auch dieser Ausrüstungsgegenstand ausreichend.

Auch die Ausrüstung der Trupps kann mit einfachen Mitteln, oder auch etwas größerem finanziellen Aufwand wesentlich verbessert werden.
Die Atemschutzgeräte können mit einigen Zusatzausrüstungen ausgestattet werden. Dies macht dann allerdings eine eigene Gefährdungsbeurteilung notwendig (vgl. VfdB ref. 8 bzw. Veröffentlichungen der EXAM), allerdings geht heute eigentlich kein Weg an sinnvoller Zusatzausrüstung vorbei. Dabei geht es um Dinge wie Kennzeichnungsmaterial für durchsuchte Räume, Bandschlinge, Rettungsschere oder Leinenbeutel. Weitere sinnvolle Ausrüstung für die vorgehenden Trupps wäre z.B. ein Tragetuch, Fluchthauben, oder als Ersatz für die alten Handscheinwerfer Knickkopflampen mit Ladeerhaltung. Insbesondere bei privat beschafften Helmlampen stellt sich immer die Frage nach dem aktuellen Ladezustand der Akkus bzw. Batterien, daher sollte auch bei einer Ausrüstung mit Helmlampen immer ein zusätzlicher Handscheinwerfer mitgeführt werden.
Die bekannte Feuerwehraxt ist als Brechwerkzeug nur bedingt geeignet. Hier bieten sich diverse andere Möglichkeiten an. In der Einfachsten Form wäre dies z.B. ein stabiler Kuhfuß in Verbindung mit einem Spalthammer, der Kuhfuß kann auch durch ein Halligan- oder Kelly-Tool ersetzt werden.
Auf einem modernen Erstangreifer sollte heute auch eine Wärmebildkamera nicht fehlen. Sie kann bzw. sollte natürlich auch auf alten Fahrzeugen nachgerüstet werden, sofern es das finanzielle Gerüst erlaubt.
Für den Einsatz als Sicherheitstrupp sollte eine entsprechende Notfalltasche bereit stehen. Inwieweit diese Tasche auf jedem Fahrzeug mit Atemschutzausrüstung mitgeführt werden sollten, kann sicherlich diskutiert werden, vorstellbar wäre hier auch eine „zentrale“ Vorhaltung auf Fahrzeugen, die auf jeden Fall bei jedem Einsatz mit ausrücken (ELW/KdoW).
Für jeden Sitzplatz im Fahrzeug sollte weiterhin eine Atemschutzmaske sowie ein ABEK2-P3-Filter vorhanden sein.
Eigentlich selbstverständlich sollte heute sein, dass Getränke für die Einsatzkräfte mitgeführt bzw. schnellstens nachgeführt werden. Für einige Flaschen Wasser oder Apfelschorle (0,5 l) sollte eigentlich auch auf jedem Fahrzeug ein Plätzchen zu finden sein. Auch eine Hygienestation bzw. ein Hygienebrett zur Grobreinigung bzw. zum Händewaschen etc. sollte vorhanden sein.
Sofern es der Platz auf dem Fahrzeug zulässt ist auch ein Lüfter eine sinnvolle Anschaffung.

Insbesondere wenn auch CSA vorgehalten werden, sollte auch an Wechselbekleidung für die Einsatzkräfte gedacht werden. Ob das nun Kleidung nach Hupf 2/3 oder z.B. Trainingsanzüge sind, hängt von der Philosophie ab, die vor Ort bei der Wehr gefahren wird.
Für den Gefahrgutersteinsatz sollten auf einem Erstangreifer mindestens Gummistiefel und Gummihandschuhe vorhanden sein.
Für den Bereich der TH kann auch jedes Fahrzeug mit grundlegenden Dingen ausgestattet werden. Der vorhandene Werkzeugsatz auf dem Fahrzeug kann z.B. mit Glasmanagement usw. ergänzt werden. Zusammengepackt in einem Vernünftigen Behältnis (Kiste/Koffer) kann so direkt alles benötigte Werkzeug für den Erstangriff mitgenommen werden.
Für Rüstholz und Holzkeile kann ebenfalls ein Plätzchen gefunden werden. Ortsansässige holzverarbeitende Betriebe helfen hier sicherlich gerne bei der Beschaffung.
Ergänzend hierzu sollten auch mehrere Spanngurte vorhanden sein. Damit lässt sich zusammen mit Steckleiterteile ein schnelles, preisgünstiges Abstützsystem bauen.
Auf das Fahrzeug abstimmen sollte man die Anschaffung von Rundschlingen und Schäkeln. Für ein TSF mit 3500 kg Gesamtgewicht braucht man keine Rundschlingen mit 80 kN Festigkeit...
Sinnvoll ist auf alle Fälle auch ein Stromerzeuger und ein Beleuchtungssatz sowie eine passende Kabeltrommel.
Gerade bei häufigen Unwettern bietet sich auch die Aufrüstung des Fahrzeuges mit einer Motorsäge mit der benötigten Schutzausrüstung an.

Zur Ergänzung der Ausstattung des RD sowie der anderen Feuerwehren sollte über die Beschaffung eines Spineboardes samt Begurtungssystem nachgedacht werden. Wie viele Todesfälle bei Übungen / Einsätzen zeigen, wäre auch die Beschaffung eines Notfallrucksackes mit AED zu überlegen. Hier natürlich auch mit der notwendigen Ausbildung an einer LFS bzw. bei den HiOrgs.

Eine Plane ist auch universell einsetzbar. Sie kann als Ablageplatz genutzt werden, zum Abdichten von Staustellen oder mit der Steckleiter als provisorischer Auffangbehälter.

All dies sind Ideen und Vorschläge, wie ein älteres Fahrzeug modernisiert und auf den Stand der Technik gebracht werden kann. Wie viel davon umgesetzt werden kann, hängt zum Einen natürlich vom Fahrzeug ab, das modernisiert werden soll, zum Anderen natürlich auch von der Finanzkraft der Gemeinde bzw. der Feuerwehr.


Fleschhut/Gehlen, Januar 2009


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW538795
Datum26.01.2009 19:146111 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutIm Schnitt wird diese Zeit um 25 Jahre Einsatzzeit liegen, nicht selten noch darüber.

das gilt m.E. allenfalls für Fahrzeuge
- der FF UND
- für ältere Fahrgestelle/Aufbauten.
Für alles ab den 1990igern wird das eher selten als Durchschnitt...



Geschrieben von Christian FleschhutHierbei können natürlich Ausrüstungsgegenstände auffallen, die man eigentlich sinnvollerweise nachrüsten sollte, allerdings können hier auch Ausrüstungsgegenstände „auftauchen“, die man nicht mehr auf dem Fahrzeug benötigt bzw. bei denen es ausreicht, wenn diese im Einsatzfall von weiteren Kräften nachgebracht bzw. erst später geholt werden.

obacht vor Veränderungen des taktischen Einsatzwertes!
Sprungpolster mag nie gebraucht worden sein - kann morgen dann tödlich sein, wenn mans abgeladen hat....


Geschrieben von Christian FleschhutAm häufigsten werden von solchen Modernisierungen Fahrzeuge wie TSF, LF 8 oder LF 16 TS betroffen sein, allerdings sollten auch wasserführende Fahrzeuge wie LF 8/6, LF 16 oder TLF 16/25 auf einem aktuellen Stand gehalten werden, auch wenn die Änderungen in aller Regel nicht so umfangreich sein dürften wie bei den anderen Erstangreifern.

wie kommst Du darauf, dass es gerade bei den typischen Erstangriffsfahrzeugen WENIGER Nachrüstbedarf gibt, als bei einem TSF?


Geschrieben von Christian FleschhutHier wäre zunächst einmal das Nachrüsten einer dritten Rundumkennleuchte am Fahrzeug zu nennen,

nur nötig, wenn die Dachaufbauten die vorderen von hinten verdecken.


Geschrieben von Christian Fleschhut(Führungskräftekennzeichnung) jedes BL (?)

ja, vgl. Übersicht von Weich in:
http://www.standardeinsatzregel.org/de/home/die_broschueren/ser_kennzeichnung/index.html

Geschrieben von Christian FleschhutFür Fahrzeuge mit Atemschutzausrüstung sollte eine Atemschutzüberwachungstafel obligatorisch sein und natürlich auch im Einsatz- und Übungsdienst benutzt werden. Entsprechende Überwachungsformulare sind an diversen Stellen im Internet zu finden.

seit einigen Jahren ist das auch in der Norm vorgesehen, wie überhaupt der Vergleich zwischen alten und neuen Normen wertvolle Hinweise zu sinnvollen Nachrüstungen geben kann!


Geschrieben von Christian FleschhutMuss die TSF grundsätzlich aus dem Fahrzeug entnommen werden

ich vermute mal ein "F" zuviel...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg538796
Datum26.01.2009 19:145729 x gelesen
Hallo!
Herzlichen Dank euch beiden! Ich habe das mal in eine FAQ umgewandelt, da wohl das meiste gesagt wurde. Was mir auffiel: 2B-CBC werden nicht genannt. Außerdem wird zwar von der Umstellung auf B-Storz bei der Schaumausrüstung im Zusammenhang mit der Verwendung von C42 gesprochen, es fehlt aber der Hinweis, dass MBS nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

Ich wollte nur nicht in eurem Text rumpfuschen, und hab ihn deshalb bis auf kleinere Umstellungen so übernommen.

Hier gehts zur FAQ

Gruß, Markus


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg538798
Datum26.01.2009 19:165677 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoobacht vor Veränderungen des taktischen Einsatzwertes!
Sprungpolster mag nie gebraucht worden sein - kann morgen dann tödlich sein, wenn mans abgeladen hat....


Das ist richtig und wichtig. Werde das in einem "gelben Kasten" noch in die FAQ einpflegen.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoseit einigen Jahren ist das auch in der Norm vorgesehen, wie überhaupt der Vergleich zwischen alten und neuen Normen wertvolle Hinweise zu sinnvollen Nachrüstungen geben kann!

Dies kommt ebenfalls noch in die Einleitung....

Geschrieben von Ulrich Cimolino
ich vermute mal ein "F" zuviel...


Ja.

Danke dir,

Markus


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg538803
Datum26.01.2009 19:255596 x gelesen
Habe Ulis Kritik eingepflegt...


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen538860
Datum26.01.2009 21:125641 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoobacht vor Veränderungen des taktischen Einsatzwertes!
Sprungpolster mag nie gebraucht worden sein - kann morgen dann tödlich sein, wenn mans abgeladen hat....


ganz klar. Das war auch ehrlich gesagt bei mir nicht im Kopf, sowas ist für mich "gesetzt". Ich dachte da eher z.B. an die 2er Schaumausrüstung mit 40 l MBS auf dem TSF, oder wie bei uns, da wurde jahrelang eine Stauwand spazieren gefahren. Nahm massig Platz und Gewicht weg und wurde kein einziges Mal wirklich eingesetzt... Liegt jetzt in der Fahrzeughalle und wird bei Bedarf geholt / nachgefahren.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowie kommst Du darauf, dass es gerade bei den typischen Erstangriffsfahrzeugen WENIGER Nachrüstbedarf gibt, als bei einem TSF?


Weil ich davon ausgehe, dass man sich bei solchen Fahrzeugen 1. von vorne herein mehr Gedanken macht
2. mind. die LF 8/6 so neu sind, dass da einiges eigentlich schon standardmäßig (normmäßig) umgesetzt sein sollte.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoseit einigen Jahren ist das auch in der Norm vorgesehen,

wie vieles andere auch... Leider keine Pflicht zur Nachrüstung.... In diesem Falle sicherlich über die FwDV 7 herzuleiten...

Geschrieben von Ulrich Cimolinoich vermute mal ein "F" zuviel...

Richtig


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen538913
Datum27.01.2009 07:395591 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutmind. die LF 8/6 so neu sind, dass da einiges eigentlich schon standardmäßig (normmäßig) umgesetzt sein sollte.

Das was ihr -sinnvollerweise- vorschlagt geht über die Normbeladung von TSF/TSF-W/StLF10/6 und LF10/6 hinaus.

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW539778
Datum30.01.2009 17:296213 x gelesen
Hallo,

den Text hatten wir mal im Januar 2004...:

Zum Problem mit dem Nachrüsten von Tanks o.ä. in Fahrzeuge.
Grundsätzlich sind Einsatzwertsteigerungen von Fahrzeugen sinnvoll, wenn das Fahrzeug nicht kurz danach ausgemustert wird. Machen wir im übrigen sogar mit gebraucht zugekauften oder vorhandenen Fahrzeugen auch als große Feuerwehr. (Vgl. www.truckenmueller.de => RW 1, GW-Licht, GW-Versorgung/-Küche, LF 16/12 ex-BF usw.)
Folgendes ist aber immer zu beachten.
1. Fahrzeug wiegen!
2. Besatzung inkl. Fahrer hinzu rechnen (1 x 75 kg + 8 (?) x 90 kg).
3. Gewichtsreserve (so überhaupt vorhanden!) errechnen. (zGG des Fahrzeugs - (1 + 2))
4. Ggf. Führerscheinproblem ("alte" Dreier mit 7,5 to-Erlaubnis) diskutieren.
5. Ggf. beim Fahrzeughersteller Auflastung prüfen und durchführen lassen.
6. Ggf. Sachen runter werfen, die man nicht mehr braucht, aber die über die Jahre hinzu gekommen sind, dabei beachten, daß die Normbeladung erhalten bleibt. Ein LF 8 ohne TS ist kein LF 8, sondern höchstens noch ein Sonstiges Löschfahrzeug!
7. Raum im Fahrzeug prüfen, inkl. möglicher Umlagerungen.

Wunschliste für Einsatzwertsteigerungen zusammenstellen (kann man auch vorher machen) und nun mit den Realitäten abgleichen:
- Gewichtsreserve (inkl. möglicher Auflastungen)
- Raumreserve (inkl. möglicher Umbauten)
- Finanzielle Möglichkeiten

8. Machbares umsetzen, Träume vergessen!

Für ein altes LF 8 auf MB 814 könnte man auch überlegen, für den Erstangriff beim PKW- oder Mülleimerbrand eine kleine zusätzliche Pumpe einzubauen (z.B. TS 2/5 oder viel billiger eine vergleichbare handelsübliche Pumpe von z.B. Honda). Das ganze mit einem Tank (z.B. aus alten Behältern, einer selbst gebauten Verrohrung (s. anderes Beispiel) auf einen C-Abgang auf D-Schläuche etc. reicht für den Mülleimer aus.
Für den Innenangriff ist selbst ein serienmäßiges LF 8/6 nie ohne bereitstehende WV gedacht gewesen, weil das viel zu riskant ist! (Vgl. u.a. meine Aussagen dazu in Atemschutz, www.einsatzpraxis.org)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen558973
Datum16.05.2009 21:085338 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoFolgendes ist aber immer zu beachten.
1. Fahrzeug wiegen!
2. Besatzung inkl. Fahrer hinzu rechnen (1 x 75 kg + 8 (?) x 90 kg).
3. Gewichtsreserve (so überhaupt vorhanden!) errechnen. (zGG des Fahrzeugs - (1 + 2))
4. Ggf. Führerscheinproblem ("alte" Dreier mit 7,5 to-Erlaubnis) diskutieren.
5. Ggf. beim Fahrzeughersteller Auflastung prüfen und durchführen lassen.


im Florian Hessen 04/2009 wird hier in einem Artikel über die Tätigkeiten des MAS im letzten Jahr explizit darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge mit vollem Löschwasser- und Treibstofftank gewogen wird, plus 90 kg pro Besatzungsmitglied. Insgesamt wurden 15 % der überprüften Fahrzeuge bemängelt, der Großteil aufgrund überalterter Reifen und eben der Gewichtsproblematik... "Highlight"
laut bericht ein LF 8/6 mit zGG von 7,5 t mit 700 kg (!) Überladung...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 28.12.2008 17:51 ., Trevesen / Opf. Pimp my TSF
 26.01.2009 17:48 Chri7sti7an 7F., Fürth
 26.01.2009 19:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.01.2009 19:16 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.01.2009 21:12 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.01.2009 07:39 Ingo7 z.7, LK Harburg
 26.01.2009 19:14 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.01.2009 19:25 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 30.01.2009 17:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.05.2009 21:08 Chri7sti7an 7F., Fürth
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