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Thema | 'Heiße' Übung | 9 Beträge | |||
Rubrik | Übung | ||||
Autor | Dani8el 8R., Lutten / | 540143 | |||
Datum | 01.02.2009 18:59 | 9144 x gelesen | |||
Hallo zusammen, bin gestern beim Lesen des Meller Kreisblattes auf folgenden Artikel gestoßen: Feuerwehrchef fungierte als Brandstifter Mal abgesehen, dass die Überschrift irreführend und ganz schlechte Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehr ist, interessieren mich zwei Fragen: 1. Sind heute noch "heiße" Übungen (außer Brandcontainer) noch aktuell? Ich habe so eine Übung in fast zwanzig Dienstjahren noch nicht erlebt und auch hier im Landkreis Vechta noch nicht von dieser Praxis gehört. 2. Welche rechtlichen Dinge müssen dafür geklärt sein? Konkreter: Was muss der "Brandstifter" vorher abklären, damit er nachher nicht wirklich als Brandstifter sich rechtfertigen muss? Wer haftet, wenn sich eine Einsatzkraft oder ein Anwohner verletzt (z.B. durch Rauch)? Viele Grüße Daniel Richter | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 540148 | |||
Datum | 01.02.2009 19:37 | 6258 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Daniel Richter 1. Sind heute noch "heiße" Übungen (außer Brandcontainer) noch aktuell? Ich habe so eine Übung in fast zwanzig Dienstjahren noch nicht erlebt und auch hier im Landkreis Vechta noch nicht von dieser Praxis gehört. Auf Freifläche für Flughafenfeuerwehren im Sinne Wärmegewöhnung und Einüben der Löschtaktik ist mir noch bekannt. Häuser abbrennen zu Übungszwecken in D halte ich auch für eher ungewöhnlich. Geschrieben von Daniel Richter 2. Welche rechtlichen Dinge müssen dafür geklärt sein? Konkreter: Was muss der "Brandstifter" vorher abklären, damit er nachher nicht wirklich als Brandstifter sich rechtfertigen muss? -Darf ich in dem Bundesland Übungsfeuer ohne Rauchaufbereitung durchführen? -Genehmigung Ordnungsamt -Anfrage Untere Wasserbehörde erforderliche Maßnahmen -Rechtzeitige Info Anwohner -Kontakt zu allen Energieversorgern, Sicherung der Anlagen auch gegen Brandeinwirkung (Gas...) -Sicher fällt noch jemand etwas ein... _________________________________ Generell sollte ich da wissen was ich tue- eine Übungsfeuer in einem Objekt mit Holztreppe / Holzdecken oder Styropor unter der Decke käme für mich schon mal nicht in Frage. ___________________________________ Geschrieben von Daniel Richter Wer haftet, wenn sich eine Einsatzkraft oder ein Anwohner verletzt (z.B. durch Rauch)? Erstmal der Dienstherr, der kann das dann strafrechtlich bei grober Fahrlässigkeit an dem Übungsplaner / Einsatzleiter ggf "durchreichen". Siehe dazu als Bsp die Prozesse zum Tübinger Unfall. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Emsdetten / NRW | 540156 | |||
Datum | 01.02.2009 19:49 | 6021 x gelesen | |||
Guten Abend Ich habe in meiner Grundausbildung an mehreren solcher Übungen Teilnehmen dürfen . Es gab zu diesem Zeitpunkt eine ganze Siedlung die abgerissen werden sollten .Diese wurden dann genutzt . Die Anwohner wurden durch die Stadtteilzeitung und Tageszeitung informiert und die städtischen Behörden gaben ihre Zustimmung Gruß Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 540176 | |||
Datum | 01.02.2009 21:45 | 5878 x gelesen | |||
Halo, generell gibt es "natürlich" gesetzliche Bestimmungen die zu überprüfen wären, wie z.B. das BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Also sollte mit Bedacht das Brandgut gewählt werden. Insbesondere Rauchentwicklung in der Nähe von Autobahnen, Bahnlinien, Flughäfen, Schulen, Altenheimen oder weiteren dicht besiedelten Gebieten ist sicherlich als problematisch zu bewerten wenn der Rauch von alten Autoreifen stammt... Dann sind sicherlich Anforderungen an den Gewässerschutz zu beachten, da Löschwasser oder Löschmittel eingeleitet werden, z.B. Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Brunnen, Wasserzuläufe . Insbesondere problematisch sind Übungen mit Schaum, besonders wenn einfach mal Altbestände verbraten werden sollen vergleiche: PFOS. Auch nicht zu verachten: Pulver ist Sondermüll! Die 10 Regeln der AGBF für heisses üben geben auch schon mal ein paar Hinweise. Von Übungsfeuer in geschlossen Gebäuden rate ich ganz ab, da es kaum möglich ist hier kontrollierte Bedingungen zu schaffen. Stichworte: Notfall, Entrauchung, Feuer aus... Hierfür sind Übungsanlagen besser geeignet und auch hinsichtlich der Sicherheit geprüft. Dann noch Hinweise: Verbot von Brandbeschleunigern jeglicher Art vrgl. FUK-Nord Hier noch ein Artikel auf atemschutzufälle.de zum gleichen Thema Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 540182 | |||
Datum | 01.02.2009 21:53 | 5625 x gelesen | |||
Hab doch noch was ganz lesenswertes gefunden: Leitfaden des Fürstentum Lichtenstein für Brandbekämpfungsübungen Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 540191 | |||
Datum | 01.02.2009 22:15 | 5483 x gelesen | |||
Aktuell wurde auch bei uns in der Nähe eine Heißübung durchgeführt. http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/rosenheim_land/Rosenheim-Land-Premiere-laquo-Heisse-raquo-Ausbildung-bei-Eiseskaelte;art4137,1330774 | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 540194 | |||
Datum | 01.02.2009 22:24 | 5499 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BeermannIch habe in meiner Grundausbildung an mehreren solcher Übungen Teilnehmen dürfen . Wie waren die Übungen denn aufgebaut... und was gab es für Sicherheitsvorkehrungen? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 540202 | |||
Datum | 01.02.2009 22:39 | 5640 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Daniel Richter 2. Welche rechtlichen Dinge müssen dafür geklärt sein? Konkreter: Was muss der "Brandstifter" vorher abklären, damit er nachher nicht wirklich als Brandstifter sich rechtfertigen muss? Wer haftet, wenn sich eine Einsatzkraft oder ein Anwohner verletzt (z.B. durch Rauch)? Für BaWü siehe zur Thematik: -> " Hier " Hier wird u.a. auch das Thema "Abruchhaus" genannt: "Grundsätzlich kann das Feuer den Umfang eines „Papierkorbbrandes“ bis zum Brand eines Abbruchgebäudes haben." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Emsdetten / NRW | 540392 | |||
Datum | 02.02.2009 21:51 | 5411 x gelesen | |||
Zum Ablauf : Es wurden erstmal nur die Abrisshäuser verwendet die über Betondecken verfügten , und dann wurde nach dem erklären der Übungslage (z.B. Brand in einer Kellerwerkstatt , mindestens 1 Person vermisst und vermutlich Gasflaschen im Gebäude ) Das Feuer im Keller entzündet . Verbrannt wurde immer unbehandeltes Holz damit sich die Rauchbelästigung in Grenzen hielt . An Sicherheitsvorkehrungen wurden die Üblichen getroffen Sicherheitstrupp , mehrere Ausbilder im brennenden Keller , NotfallKTW vor Ort . Gruß | |||||
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