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Thema | .at - Schlüsseldepot für Jedermann? | 17 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 540234 | |||
Datum | 02.02.2009 00:41 | 16266 x gelesen | |||
Moin, bin gerade in einer österreichischen .pdf ( http://www.kfe.at/broschueren/info_schluesselsystem.pdf ) auf folgenden Absatz gestoßen:
Geht zwar primär um den Stromversorger, aber Fw und Co werden ja auch erwähnt. Ist das nun etwas missverständlich formuliert oder muss fortan jedes Gebäude in .at ein Schlüsseldepot besitzen? Wenn letzteres - gibt's da irgendeine Überwachung gegen gewaltsames Öffnen oder auch Entwenden des hinterlegten Gebäudeschlüssels unter Nutzung eines Dienstschlüssels? Kann mir nicht so recht vorstellen, dass man künftig zigtausend Schlüsselkästen auf die Leitstelle aufschalten will!? Kann wer von den .at-Vertretern hierzu was sagen? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 540244 | |||
Datum | 02.02.2009 07:28 | 13620 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWenn letzteres - gibt's da irgendeine Überwachung gegen gewaltsames Öffnen oder auch Entwenden des hinterlegten Gebäudeschlüssels unter Nutzung eines Dienstschlüssels? Kann mir nicht so recht vorstellen, dass man künftig zigtausend Schlüsselkästen auf die Leitstelle aufschalten will!? Kann wer von den .at-Vertretern hierzu was sagen? es gab schon früher Schlüsseltresore, die nicht überwacht wurden - auch in D.! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Mödling / Niederösterreich | 642990 | |||
Datum | 01.09.2010 20:29 | 12795 x gelesen | |||
Damit sind nicht überwachte Schlüsselkästchen oder Rohrzylinder gemeint, die einen untergeordneten Technikbereichschlüssel beinhalten damit die EVU zu ihren Zähler- oder Traforäumlichkeiten , die Aufzugsfirmen und die Feuerwehr zu den Aufzugsräumlichkeiten kommen. Sämtliche Aussagen entsprechen meiner persönlichen Meinung / Ansicht und dürfen nicht als Meinung der FF Mödling widergegeben werden. | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 643030 | |||
Datum | 02.09.2010 14:23 | 12200 x gelesen | |||
Betrifft dann nur große Gebäude? Wenn ich jetzt mal hier das Haus annehme, habe ich keinen Technikbereichschlüssel. Wer zum Stromablesen vorbei kommt, marschiert durch den Wohnbereich ;-) | |||||
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Autor | Gern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark | 643034 | |||
Datum | 02.09.2010 16:45 | 11879 x gelesen | |||
Wird in Mehrparteienhäusern eingebaut, um den EVUs (und auch der Feuerwehr) die verschlossenen Technikbereiche zugänglich zu machen. (ohne Schaden durch ggf Notfalltüröffnung). In vielen Siedlungen sind die "Hausmeister" eben ausgestorben oder durch Dienstleistungsfirmen ersetzt worden. Somit gibts keinen Zentralschlüssel vom Hausbesorger mehr... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 643046 | |||
Datum | 02.09.2010 19:19 | 11742 x gelesen | |||
Hallo, ich kenne solche Schlüsseldepots aus Gebäuden, die mit Mobilfunkmasten besrücjt sind. Bei uns gibt´s da z.B. eine alte Mühle, auf derem Dach verschiedene Mobilfunkanbieter ihre Sendeanlagen haben. Damit man in Falle eines Falles an das Objekt kommt, ist an der Eingangstür solche ein Depot. Bei einer Begehung wurde uns das Vorgehen im Schadensfall gezeigt und ich persönlich habe das für gut befunden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643058 | |||
Datum | 03.09.2010 00:05 | 11622 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- es gab schon früher Schlüsseltresore, die nicht überwacht wurden - auch in D.! Nicht nur Früher. Heute ist es gängige Praxis, den überwachten FSK mit mehreren Schlüsseln zu bestücken. Da ist doch letztlich auch nur ein Schlüssel wirklich sicher überwacht. Für mich ist das dann ein überwachter Schlüsseltresor, desen Schlüssel nicht überwacht sind :-) Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 643061 | |||
Datum | 03.09.2010 00:18 | 11680 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar ReicheneckerNicht nur Früher. Heute ist es gängige Praxis, den überwachten FSK mit mehreren Schlüsseln zu bestücken. Da ist doch letztlich auch nur ein Schlüssel wirklich sicher überwacht. Wie meinen? Im FSK muss ich doch zusätzlich noch so ein kleines Türle schließen? Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643063 | |||
Datum | 03.09.2010 00:30 | 11472 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von ---Anton Kastner--- Damit man in Falle eines Falles an das Objekt kommt, ist an der Eingangstür solche ein Depot. Bei einer Begehung wurde uns das Vorgehen im Schadensfall gezeigt und ich persönlich habe das für gut befunden. Wie öffnet Ihr denn das Depot ? Habt Ihr dafür einen Code oder einen extra Schlüssel ? Wenn Ihr einen extra Schlüssel habt, wo ist der Schlüssel deponiert ? Im Gerätehaus oder im Fw-Fahrzeug ? Lasst doch den Schlüssel am besten gleich im Depot stecken !!! Überleg mal, welche Verantwortung Ihr übernehmt. Ist das Pflicht und Aufgabe der Feuerwehr ? Lieber mal eine gewaltsame Öffnung, wenns brennt, als etliche Schlüssel in der Verantwortung zu haben. Gibts einen automatisierten Ablauf bei Schlossaustausch ? (z.b.: Eigentümerwechsel etc.) ? Sonst kann es Euch wie uns passieren, dass der vorgehaltene Schlüssel im Einsatz gar nicht mehr passt. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643064 | |||
Datum | 03.09.2010 00:48 | 11581 x gelesen | |||
Hallo Peter, Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Wie meinen? Die äussere Tür ist alarmgesichert. Hinter der inneren Tür (Türle) befindet sich der Objektschlüssel. Wenn Du an den überwachten Objektschlüssel (muß im inneren Zylinderschloss stecken und gedreht sein, damit die äussere Tür magnetisch verriegelt wird) zusätzliche Schlüssel anhängst, kannst Du diese zusätzlichen Schlüssel in Deiner Hosentasche nach Hause tragen. Die BMA lässt sich trotzdem zurückstellen. Der FSK verriegelt. Die Feuerwehr fährt nach Hause und Du hast die Gewalt über die zusätzlichen Objektschlüssel. Das wäre natürlich kriminell und vorsätzlich. Aber genauso kannst Du einen der angehängten Schlüssel während des Einsatzes verlieren. Dann hast Du zwar alles richtig gemacht, aber trotzdem fehlt dann der "verlorene" Objektschlüssel und das kann böse Folgen haben. Ich empfehle: Kohlhammer: Die Roten Hefte Nr. 216 Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 643067 | |||
Datum | 03.09.2010 01:03 | 11607 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar ReicheneckerDas wäre natürlich kriminell und vorsätzlich. Aber genauso kannst Du einen der angehängten Schlüssel während des Einsatzes verlieren. Dann hast Du zwar alles richtig gemacht, aber trotzdem fehlt dann der "verlorene" Objektschlüssel und das kann böse Folgen haben. Ich halte den fall für sejr konstruiert. Und so nebenher, die gezeigte "Bombe" vom Anfang wird hier durchaus an Objekten für die Fw. verbaut. Mit der Schließung des FBF. Keine schlechte Lösung wie ich finde. Geschrieben von Lothar Reichenecker Die äussere Tür ist alarmgesichert. Hinter der inneren Tür (Türle) befindet sich der Objektschlüssel. Wenn Du an den überwachten Objektschlüssel (muß im inneren Zylinderschloss stecken und gedreht sein, damit die äussere Tür magnetisch verriegelt wird) Ach was.... Geschrieben von Lothar Reichenecker zusätzliche Schlüssel anhängst, kannst Du diese zusätzlichen Schlüssel in Deiner Hosentasche nach Hause tragen. Die BMA lässt sich trotzdem zurückstellen. Der FSK verriegelt. Die Feuerwehr fährt nach Hause und Du hast die Gewalt über die zusätzlichen Objektschlüssel. Damit setzt du einerseits einen Vorsatz bei dem FA voraus und andererseits entläßt du den Eigentümer aus der Pflicht für ein sinniges Schlüsselkonzept in seinen Räumlichkeiten zu sorgen. Aufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643069 | |||
Datum | 03.09.2010 01:30 | 11442 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Damit setzt du einerseits einen Vorsatz bei dem FA voraus und andererseits entläßt du den Eigentümer aus der Pflicht für ein sinniges Schlüsselkonzept in seinen Räumlichkeiten zu sorgen. Aufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen. Genau das Gegenteil will ich erreichen: Der Eigentümer muß die Pflicht haben, ein den Aufschaltbedingungen entsprechendes Konzept zu liefern. Die Feuerwehr darf nicht auf Grund von Kostenersparniss bei der Ausführung der Anlage ein Sicherheitsrisiko tragen müssen. Allerdings sind die Aufschaltbedienungen nicht präzisse genug, um das Problem mit angehängten Objektschlüsseln zu lösen. Zumindest bei den Feuerwehren die ich kenne nicht. Und die Normen geben diesbezüglich auch nichts her. Lothar P.S.: Bei meinen FA setze ich natürlich keinen Vorsatz voraus. War nur die theoretische Möglichkeit gemeint. Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 643070 | |||
Datum | 03.09.2010 01:40 | 11393 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar ReicheneckerGenau das Gegenteil will ich erreichen: Der Eigentümer muß die Pflicht haben, ein den Aufschaltbedingungen entsprechendes Konzept zu liefern. Die Feuerwehr darf nicht auf Grund von Kostenersparniss bei der Ausführung der Anlage ein Sicherheitsrisiko tragen müssen. Richtig. Geschrieben von Lothar Reichenecker Allerdings sind die Aufschaltbedienungen nicht präzisse genug, um das Problem mit angehängten Objektschlüsseln zu lösen. Kommt sicher drauf an wer diese festlegt, ohne Zweifel. Kann man aber lösen, so gewollt. Geschrieben von Lothar Reichenecker Zumindest bei den Feuerwehren die ich kenne nicht. Sie eins obendrüber. Geschrieben von Lothar Reichenecker Und die Normen geben diesbezüglich auch nichts her. Müssen Sie auch nicht wirklich. Sauber formuliert und fertig ist die Laube. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643071 | |||
Datum | 03.09.2010 01:49 | 11389 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Sauber formuliert und fertig ist die Laube. Dann sind wir uns ja einig. Frage: Wer hat das schon mal sauber formuliert? Hab schon das ganze Netz durchsucht und kein wirklich erschöpfendes bzw. zufriedenstellendes Beispiel gefunden. Noch nicht mal in Berlin. Würde sicher auch andere FW interessieren. Gruß aus Pliezhausen und Gute Nacht Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Erns8t S8., Bad Münstereifel / NRW | 643078 | |||
Datum | 03.09.2010 08:17 | 11378 x gelesen | |||
Auch einfachen Rohrzylinder oder besser Schlüsselsafe, gibt es mit Zylinderüberwachungskontakt. Je nach Infrastruktur (Telefon, Computeranlage usw.) der Gebäude und Ausführung des Schlüsselsafe kann ein entnehmen des Schlüssels angezeigt, aufgezeichnet, gesperrt oder freigegeben werden. Gruß Ernst | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 643085 | |||
Datum | 03.09.2010 10:01 | 11229 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar ReicheneckerP.S.: Bei meinen FA setze ich natürlich keinen Vorsatz voraus. War nur die theoretische Möglichkeit gemeint. Diese Theoretische Möglichkeit ist übrigens ausreichend, dass es, mind. einmal, erheblicher Aufwand getrieben wurde, um genau diese zu eleminieren. Zu einem bestimmten Bereich (sensibler Entwicklungsbereich) gab es keinen Schlüssel für die Feuerwehr im FSD. Diesen gab es bei einem Betriebsangehörigen der halt immer vor Ort war. Im Zuge einer Kostenreduktion gibt es dort jetzt ein FSD mit einem einzelnen, überwachten Schlüssel für diesen Bereich und ebend einem überwachten Schlüsselbund [Es gibt ja FSD wo zwei Schlüssel überwacht werden können. Sicherlich gibt's sowas auch für noch mehr.) I.d.R. reicht ein überwachter Schlüsselbund mit einem verschweisten Metallring. Aber je nach Wichtigkeit des Unternehmensgeheimnisses und Sicherheitseinstellung des Unternehmens kann das ebend nicht reichen. | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Ltb.-Nellmersbach / Baden Württemberg | 643088 | |||
Datum | 03.09.2010 10:05 | 11271 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzAufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen z.B. in den TAB des Rems-Murr-Kreises so geregelt: Im Schlüsseldepot befindet sich im Blockschloss entweder a) Ein Halbzylinder, in den der Generalhauptschlüssel des Objektes (und nur dieser) paßt, oder b) ein Halbzylinder mit einer völlig eigenen Schließung, zu der nur ein Schlüssel existiert. An diesem Schlüssel wird der Generalhauptschlüssel des Objektes mit einer festen (nicht ohne Hilfsmittel lösbaren) Verbindung befestigt. Bei beiden Varianten wird die Position des Schlüssels im Halbzylinder überwacht, so daß das Vorhandensein des Generalhauptschlüssels des Objektes im Feuerwehrschlüsseldepot in Verbindung mit dem Schlüsseldepotadapter sichergestellt ist. MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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