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Thema.at - Schlüsseldepot für Jedermann?17 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen540234
Datum02.02.2009 00:4116266 x gelesen
Moin,

bin gerade in einer österreichischen .pdf ( http://www.kfe.at/broschueren/info_schluesselsystem.pdf ) auf folgenden Absatz gestoßen:


Schlüsseltresor notwendig?
Mit 01.01.2009 tritt die neue Richtlinie TAEV
für Wienstrom in Kraft. Damit verbunden ist die
Notwendigkeit, an der Außenwand jedes Hauses
(zB im Eingangsbereich) einen Schlüsselsafe zu
montieren, um den jederzeit möglichen Zutritt von
Wienstrom bzw. auch anderen Berechtigten (zB
Feuerwehr, Aufzugsfirmen, etc.) in dieses Haus zu gewährleisten.


Geht zwar primär um den Stromversorger, aber Fw und Co werden ja auch erwähnt. Ist das nun etwas missverständlich formuliert oder muss fortan jedes Gebäude in .at ein Schlüsseldepot besitzen? Wenn letzteres - gibt's da irgendeine Überwachung gegen gewaltsames Öffnen oder auch Entwenden des hinterlegten Gebäudeschlüssels unter Nutzung eines Dienstschlüssels? Kann mir nicht so recht vorstellen, dass man künftig zigtausend Schlüsselkästen auf die Leitstelle aufschalten will!? Kann wer von den .at-Vertretern hierzu was sagen?

Gruß,
Thorben

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW540244
Datum02.02.2009 07:2813620 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlWenn letzteres - gibt's da irgendeine Überwachung gegen gewaltsames Öffnen oder auch Entwenden des hinterlegten Gebäudeschlüssels unter Nutzung eines Dienstschlüssels? Kann mir nicht so recht vorstellen, dass man künftig zigtausend Schlüsselkästen auf die Leitstelle aufschalten will!? Kann wer von den .at-Vertretern hierzu was sagen?

es gab schon früher Schlüsseltresore, die nicht überwacht wurden - auch in D.!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Mödling / Niederösterreich642990
Datum01.09.2010 20:2912795 x gelesen
Damit sind nicht überwachte Schlüsselkästchen oder Rohrzylinder gemeint, die einen untergeordneten Technikbereichschlüssel beinhalten damit die EVU zu ihren Zähler- oder Traforäumlichkeiten , die Aufzugsfirmen und die Feuerwehr zu den Aufzugsräumlichkeiten kommen.




Sämtliche Aussagen entsprechen meiner persönlichen Meinung / Ansicht und dürfen nicht als Meinung der FF Mödling widergegeben werden.

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AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen643030
Datum02.09.2010 14:2312200 x gelesen
Betrifft dann nur große Gebäude?

Wenn ich jetzt mal hier das Haus annehme, habe ich keinen Technikbereichschlüssel. Wer zum Stromablesen vorbei kommt, marschiert durch den Wohnbereich ;-)

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AutorGern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark643034
Datum02.09.2010 16:4511879 x gelesen
Wird in Mehrparteienhäusern eingebaut, um den EVUs (und auch der Feuerwehr) die verschlossenen Technikbereiche zugänglich zu machen. (ohne Schaden durch ggf Notfalltüröffnung).

In vielen Siedlungen sind die "Hausmeister" eben ausgestorben oder durch Dienstleistungsfirmen ersetzt worden. Somit gibts keinen Zentralschlüssel vom Hausbesorger mehr...


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY643046
Datum02.09.2010 19:1911742 x gelesen
Hallo,

ich kenne solche Schlüsseldepots aus Gebäuden, die mit Mobilfunkmasten besrücjt sind.
Bei uns gibt´s da z.B. eine alte Mühle, auf derem Dach verschiedene Mobilfunkanbieter ihre Sendeanlagen haben. Damit man in Falle eines Falles an das Objekt kommt, ist an der Eingangstür solche ein Depot. Bei einer Begehung wurde uns das Vorgehen im Schadensfall gezeigt und ich persönlich habe das für gut befunden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü643058
Datum03.09.2010 00:0511622 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- es gab schon früher Schlüsseltresore, die nicht überwacht wurden - auch in D.!


Nicht nur Früher. Heute ist es gängige Praxis, den überwachten FSK mit mehreren Schlüsseln zu bestücken. Da ist doch letztlich auch nur ein Schlüssel wirklich sicher überwacht.
Für mich ist das dann ein überwachter Schlüsseltresor, desen Schlüssel nicht überwacht sind :-)

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen643061
Datum03.09.2010 00:1811680 x gelesen
Geschrieben von Lothar ReicheneckerNicht nur Früher. Heute ist es gängige Praxis, den überwachten FSK mit mehreren Schlüsseln zu bestücken. Da ist doch letztlich auch nur ein Schlüssel wirklich sicher überwacht.
Für mich ist das dann ein überwachter Schlüsseltresor, desen Schlüssel nicht überwacht sind :-)


Wie meinen?

Im FSK muss ich doch zusätzlich noch so ein kleines Türle schließen?


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü643063
Datum03.09.2010 00:3011472 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von ---Anton Kastner--- Damit man in Falle eines Falles an das Objekt kommt, ist an der Eingangstür solche ein Depot. Bei einer Begehung wurde uns das Vorgehen im Schadensfall gezeigt und ich persönlich habe das für gut befunden.


Wie öffnet Ihr denn das Depot ? Habt Ihr dafür einen Code oder einen extra Schlüssel ?
Wenn Ihr einen extra Schlüssel habt, wo ist der Schlüssel deponiert ? Im Gerätehaus oder im Fw-Fahrzeug ? Lasst doch den Schlüssel am besten gleich im Depot stecken !!! Überleg mal, welche Verantwortung Ihr übernehmt. Ist das Pflicht und Aufgabe der Feuerwehr ? Lieber mal eine gewaltsame Öffnung, wenns brennt, als etliche Schlüssel in der Verantwortung zu haben.
Gibts einen automatisierten Ablauf bei Schlossaustausch ? (z.b.: Eigentümerwechsel etc.) ? Sonst kann es Euch wie uns passieren, dass der vorgehaltene Schlüssel im Einsatz gar nicht mehr passt.

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü643064
Datum03.09.2010 00:4811581 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Wie meinen?


Die äussere Tür ist alarmgesichert. Hinter der inneren Tür (Türle) befindet sich der Objektschlüssel. Wenn Du an den überwachten Objektschlüssel (muß im inneren Zylinderschloss stecken und gedreht sein, damit die äussere Tür magnetisch verriegelt wird) zusätzliche Schlüssel anhängst, kannst Du diese zusätzlichen Schlüssel in Deiner Hosentasche nach Hause tragen. Die BMA lässt sich trotzdem zurückstellen. Der FSK verriegelt. Die Feuerwehr fährt nach Hause und Du hast die Gewalt über die zusätzlichen Objektschlüssel.

Das wäre natürlich kriminell und vorsätzlich. Aber genauso kannst Du einen der angehängten Schlüssel während des Einsatzes verlieren. Dann hast Du zwar alles richtig gemacht, aber trotzdem fehlt dann der "verlorene" Objektschlüssel und das kann böse Folgen haben.

Ich empfehle: Kohlhammer: Die Roten Hefte Nr. 216

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen643067
Datum03.09.2010 01:0311607 x gelesen
Geschrieben von Lothar ReicheneckerDas wäre natürlich kriminell und vorsätzlich. Aber genauso kannst Du einen der angehängten Schlüssel während des Einsatzes verlieren. Dann hast Du zwar alles richtig gemacht, aber trotzdem fehlt dann der "verlorene" Objektschlüssel und das kann böse Folgen haben.

Ich halte den fall für sejr konstruiert.

Und so nebenher, die gezeigte "Bombe" vom Anfang wird hier durchaus an Objekten für die Fw. verbaut. Mit der Schließung des FBF. Keine schlechte Lösung wie ich finde.

Geschrieben von Lothar ReicheneckerDie äussere Tür ist alarmgesichert. Hinter der inneren Tür (Türle) befindet sich der Objektschlüssel. Wenn Du an den überwachten Objektschlüssel (muß im inneren Zylinderschloss stecken und gedreht sein, damit die äussere Tür magnetisch verriegelt wird)

Ach was....

Geschrieben von Lothar Reicheneckerzusätzliche Schlüssel anhängst, kannst Du diese zusätzlichen Schlüssel in Deiner Hosentasche nach Hause tragen. Die BMA lässt sich trotzdem zurückstellen. Der FSK verriegelt. Die Feuerwehr fährt nach Hause und Du hast die Gewalt über die zusätzlichen Objektschlüssel.

Damit setzt du einerseits einen Vorsatz bei dem FA voraus und andererseits entläßt du den Eigentümer aus der Pflicht für ein sinniges Schlüsselkonzept in seinen Räumlichkeiten zu sorgen. Aufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü643069
Datum03.09.2010 01:3011442 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Damit setzt du einerseits einen Vorsatz bei dem FA voraus und andererseits entläßt du den Eigentümer aus der Pflicht für ein sinniges Schlüsselkonzept in seinen Räumlichkeiten zu sorgen. Aufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen.


Genau das Gegenteil will ich erreichen: Der Eigentümer muß die Pflicht haben, ein den Aufschaltbedingungen entsprechendes Konzept zu liefern. Die Feuerwehr darf nicht auf Grund von Kostenersparniss bei der Ausführung der Anlage ein Sicherheitsrisiko tragen müssen.
Allerdings sind die Aufschaltbedienungen nicht präzisse genug, um das Problem mit angehängten Objektschlüsseln zu lösen. Zumindest bei den Feuerwehren die ich kenne nicht. Und die Normen geben diesbezüglich auch nichts her.

Lothar

P.S.: Bei meinen FA setze ich natürlich keinen Vorsatz voraus. War nur die theoretische Möglichkeit gemeint.


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen643070
Datum03.09.2010 01:4011393 x gelesen
Geschrieben von Lothar ReicheneckerGenau das Gegenteil will ich erreichen: Der Eigentümer muß die Pflicht haben, ein den Aufschaltbedingungen entsprechendes Konzept zu liefern. Die Feuerwehr darf nicht auf Grund von Kostenersparniss bei der Ausführung der Anlage ein Sicherheitsrisiko tragen müssen.

Richtig.

Geschrieben von Lothar ReicheneckerAllerdings sind die Aufschaltbedienungen nicht präzisse genug, um das Problem mit angehängten Objektschlüsseln zu lösen.

Kommt sicher drauf an wer diese festlegt, ohne Zweifel. Kann man aber lösen, so gewollt.

Geschrieben von Lothar ReicheneckerZumindest bei den Feuerwehren die ich kenne nicht.

Sie eins obendrüber.

Geschrieben von Lothar ReicheneckerUnd die Normen geben diesbezüglich auch nichts her.

Müssen Sie auch nicht wirklich.
Sauber formuliert und fertig ist die Laube.

Peter


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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü643071
Datum03.09.2010 01:4911389 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Sauber formuliert und fertig ist die Laube.

Dann sind wir uns ja einig. Frage: Wer hat das schon mal sauber formuliert? Hab schon das ganze Netz durchsucht und kein wirklich erschöpfendes bzw. zufriedenstellendes Beispiel gefunden. Noch nicht mal in Berlin. Würde sicher auch andere FW interessieren.

Gruß aus Pliezhausen und Gute Nacht
Lothar Reichenecker


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AutorErns8t S8., Bad Münstereifel / NRW643078
Datum03.09.2010 08:1711378 x gelesen
Auch einfachen Rohrzylinder oder besser Schlüsselsafe, gibt es mit Zylinderüberwachungskontakt. Je nach Infrastruktur (Telefon, Computeranlage usw.) der Gebäude und Ausführung des Schlüsselsafe kann ein entnehmen des Schlüssels angezeigt, aufgezeichnet, gesperrt oder freigegeben werden.
Gruß
Ernst


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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW643085
Datum03.09.2010 10:0111229 x gelesen
Geschrieben von Lothar ReicheneckerP.S.: Bei meinen FA setze ich natürlich keinen Vorsatz voraus. War nur die theoretische Möglichkeit gemeint.

Diese Theoretische Möglichkeit ist übrigens ausreichend, dass es, mind. einmal, erheblicher Aufwand getrieben wurde, um genau diese zu eleminieren.

Zu einem bestimmten Bereich (sensibler Entwicklungsbereich) gab es keinen Schlüssel für die Feuerwehr im FSD. Diesen gab es bei einem Betriebsangehörigen der halt immer vor Ort war.
Im Zuge einer Kostenreduktion gibt es dort jetzt ein FSD mit einem einzelnen, überwachten Schlüssel für diesen Bereich und ebend einem überwachten Schlüsselbund [Es gibt ja FSD wo zwei Schlüssel überwacht werden können. Sicherlich gibt's sowas auch für noch mehr.)

I.d.R. reicht ein überwachter Schlüsselbund mit einem verschweisten Metallring.
Aber je nach Wichtigkeit des Unternehmensgeheimnisses und Sicherheitseinstellung des Unternehmens kann das ebend nicht reichen.


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AutorJoch8en 8W., Ltb.-Nellmersbach / Baden Württemberg643088
Datum03.09.2010 10:0511271 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzAufschaltbedingungen die eindeutig sind sollen da helfen
z.B. in den TAB des Rems-Murr-Kreises so geregelt:
Im Schlüsseldepot befindet sich im Blockschloss entweder
a) Ein Halbzylinder, in den der Generalhauptschlüssel des Objektes (und nur dieser)
paßt, oder
b) ein Halbzylinder mit einer völlig eigenen Schließung, zu der nur ein Schlüssel
existiert. An diesem Schlüssel wird der Generalhauptschlüssel des Objektes mit
einer festen (nicht ohne Hilfsmittel lösbaren) Verbindung befestigt.

Bei beiden Varianten wird die Position des Schlüssels im Halbzylinder überwacht, so
daß das Vorhandensein des Generalhauptschlüssels des Objektes im
Feuerwehrschlüsseldepot in Verbindung mit dem Schlüsseldepotadapter
sichergestellt ist.


MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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 02.02.2009 00:41 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 02.02.2009 07:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.09.2010 00:05 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 03.09.2010 00:18 Pete7r L7., Frankenberg
 03.09.2010 00:48 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 03.09.2010 01:03 Pete7r L7., Frankenberg
 03.09.2010 01:30 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 03.09.2010 01:40 Pete7r L7., Frankenberg
 03.09.2010 01:49 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 03.09.2010 10:01 ., jetzt Dortmund
 03.09.2010 10:05 Joch7en 7W., Ltb.-Nellmersbach
 01.09.2010 20:29 Flor7ian7 B.7, Mödling
 02.09.2010 14:23 Holg7er 7M., Maintal
 03.09.2010 08:17 Erns7t S7., Bad Münstereifel
 02.09.2010 16:45 Gern7ot 7Z., Gratkorn
 02.09.2010 19:19 Anto7n K7., Mühlhausen
 03.09.2010 00:30 Loth7ar 7R., Pliezhausen
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