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ThemaKrankgeschrieben im Einsatz69 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540739
Datum04.02.2009 15:5128953 x gelesen
Hallo Kameraden,

wie ist es eigentlich, wenn ich auf Grund einer Krankheit krankgeschrieben bin und der Melder klingelt?

Darf ich zum Einsatz, oder muss ich tatlos zusehen?


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen540740
Datum04.02.2009 15:5425440 x gelesen
Melder aus und daheim geblieben. Ganz einfach. Gelber Schein ist Gelber Schein


MkG
Patricia

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AutorMarc8el 8N., Windhagen / NRW540741
Datum04.02.2009 15:5625279 x gelesen
http://feuerwehr-forum.de/s.php?m=517424
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=451557


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen540742
Datum04.02.2009 15:5725177 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Georg DümmlerDarf ich zum Einsatz, oder muss ich tatlos zusehen?

Prinzipiell ist das Deine Entscheidung. Versicherungsschutz hast Du, wenn ich mich recht entsinne, auch in vollem Umfang. Kann halt in Sachen Regress schwierig werden, wenn Du aufgrund der Krankheit wegen der Du zu Hause bist, im Einsatz einen Schaden erleidest.
Auf der anderen Seite kann Dir Dein Arbeitgeber saudumme Fragen stellen, wenn er mitbekommt, dass Du offensichtlich doch gar nicht so arbeitsuntauglich bist. Ich bin mir nicht sicher, meine aber was im Kopf zu haben, dass das mindestens ein Abmahnungsgrund ist... wenn nicht sogar noch mehr..

mfg

Ingo


--



atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online. Anmeldung ab sofort möglich!

---
"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen540744
Datum04.02.2009 16:0824588 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Ingo Hornsaudumme Fragen

Ob die Fragen wirklich so saudumm sind?
Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig und einen Fw-Einsatz würde ich nicht als Spiel, Sport und Spaß bezeichnen...


Grüße aus Nordhessen
Ralf



PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen540745
Datum04.02.2009 16:1124489 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ralf EberhardtOb die Fragen wirklich so saudumm sind?
War eher auf deren Auswirkungen für den betreffenden Arbeitnehmer bezogen, als auf den Inhalt der Fragen.

Geschrieben von Ralf EberhardtArbeitsunfähig ist arbeitsunfähig und einen Fw-Einsatz würde ich nicht als Spiel, Sport und Spaß bezeichnen...

ACK.

MfG

Ingo


--



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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken540747
Datum04.02.2009 16:1924450 x gelesen
Geschrieben von Georg Dümmlerwie ist es eigentlich, wenn ich auf Grund einer Krankheit krankgeschrieben bin und der Melder klingelt?

Darf ich zum Einsatz, oder muss ich tatlos zusehen?


Servus Herr Nachbar.

Die Antwort gibst du dir schon selber: Wenn du krank bist, bist du krank. D.H dein Körper ist mit der Krankheit vollauf selber beschäftigt und dadurch geschwächt für Arbeit. Egal ob du die bei deinem Brötchengeber oder in der Fw machst.

Was erzählst du deinem Boss, wenn du nicht zur Arbeit kannst, zum körperlich oft mehr belastenden Einsatz aber schon?

Oder wenn du zusammenklappst, weil dein Körper nicht mehr mitspielt?

Bei mir gilt: Krank=Melder aus. Und wenn noch so sehr Personalmangel herrscht.

Grüße aus Müb


Bernd


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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540749
Datum04.02.2009 16:2724448 x gelesen
Das ist eben auch meine Meinung. Ein Einsatz bei der Feuerwehr ist nicht Spiel, Spass und Tollerei.

Natürlich hast du auch recht (Bernd), wenn ich krankgeschrieben bin, bin ich krank. Das finde ich liegt aber immer im ermessen des jeweiligen selbst, ob er sich fit genug dafür fühlt. Was ja eigentlich auch der Komandant sehen sollte, ob es mir gut geht oder nicht.
Das selbe ist ja auch beim Atemschutz, wenn ich mich dazu nicht fit fühle sollte ich es auch nicht machen. Würdet ihr das in betracht ziehn? Ich glaub auch wenn ich mich für nen Atemschutzeinsatz nicht fit fühlen würde, würde ich es trotzdem machen. Wie schon gesagt, das sollte aber ja jeder selbst entscheiden. Das ist nur meine Meinung.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern540750
Datum04.02.2009 16:3024048 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Georg DümmlerDas finde ich liegt aber immer im ermessen des jeweiligen selbst, ob er sich fit genug dafür fühlt.

Naja, wenn ich mich fit genug fühle, an einem Einsatz teilzunehmen, sollte ich auch fit genug sein, in die Arbeit zu gehen. Daher stellt sich mir diese Frage gar nicht.

Geschrieben von Georg DümmlerDas selbe ist ja auch beim Atemschutz, wenn ich mich dazu nicht fit fühle sollte ich es auch nicht machen.

Ich glaub auch wenn ich mich für nen Atemschutzeinsatz nicht fit fühlen würde, würde ich es trotzdem machen
Ja was denn nun?


Grüße
Magnus

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen540754
Datum04.02.2009 16:3723975 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerDas finde ich liegt aber immer im ermessen des jeweiligen selbst, ob er sich fit genug dafür fühlt.

z.B. bei einer Erkältung/Grippe etc. hat man daheim zu bleiben.
Habe ich, meinetwegen, irgendwas im Gips ... "könnte" man ggf. sich an den Funktisch setzten. Aber mehr ist auch nicht drin.

Geschrieben von Georg DümmlerIch glaub auch wenn ich mich für nen Atemschutzeinsatz nicht fit fühlen würde, würde ich es trotzdem machen.

War da nicht was, das ein Atemschutzeinsatz bei der Belastung einem Hochleistungssportler entspricht?! Na bravo! Dann liegst du ruck zuck in der Ecke. Ich glaube, wenn _ich_ das spitz kriegen würde, ich würde mich weigern einen Trupp zu bilden


MkG
Patricia

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen540755
Datum04.02.2009 16:3723903 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerIch glaub auch wenn ich mich für nen Atemschutzeinsatz nicht fit fühlen würde, würde ich es trotzdem machen

Ich hoffe doch du hast ein Wort, nämlich nicht, vergessen.

Ansonsten kann es im Ermessen des Kollegen liegen ob er zum Einsatz geht oder nicht. Nur ist es die große Frage ob der AG das auch so sieht.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds540757
Datum04.02.2009 16:4423728 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerNatürlich hast du auch recht (Bernd), wenn ich krankgeschrieben bin, bin ich krank.

Hallo Georg,

über manche Diskussion wundere ich mich schon ein bisschen..
Na gut, gehe ich nicht weiter drauf ein.

Eine Krankschreibung dient einem einzigen Ziel: die vom Arzt genehmigte "Auszeit" zu nutzen, Dich wieder für den Arbeitsprozess zu erholen.

Früher schickten die Krankenkassen eigene Mitarbeiter, die kontrollierten, ob der krankgeschriebene Arbeitnehmer sich entsprechend verhält.

Gibt es wohl nicht mehr, jedenfalls habe ich es nicht mehr gehört.

Du verletzt ganz eindeutig Deine Pflichten als Arbeitnehmer, wenn Du Dich nicht entsprechend verhältst.

Ich wäre gerne Mäuschen, wenn Du den Hausarzt fragst, ob DU denn nicht wenigstens zur Feuerwehr darfst?

Nun muss man unterscheiden, ob Du "Hauskrank", also bettlägerig bist oder z.B. einen gebrochenen Arm hast und dann natürlich spazieren gehen darfst.

Hier wird keiner etwas sagen, wenn Du zu einer Dienstversammlung gehst und da still auf dem Hocker sitzt.
Aber einen Einsatz fahren?

Das verbietet schon der normale Menschenverstand und noch so einiges andere.

Ganz klar: Das kostet den Job, wenn es heraus kommt.

Gruß
Klaus


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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540758
Datum04.02.2009 16:4623941 x gelesen
Das mit dem AG ist die Große Frage..ich glaube kein AG sieht sowas gern, um nicht zu sagen garnicht gern. und um die Sache mit dem Atemschutz nochmal richtig zu stellen. Ihr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?
Das meinte ich. Ganz ehrlich..10 Minuten sind ne lange Zeit und viel Chancen geb ich den 2 Personen da nicht.

Die andere Seite mit dem Krankenschein ist die. Der Krankgeschriebene sitzt zuhause und ist eben krankgeschrieben, fühlt sich aber fit um in die Arbeit zu gehen. Der Arzt ist da aber anderer Meinung.
Gut, der Arzt wird seine Gründe haben, aber das war jetzt nur mal um auf die Antwort einzugehen, dass jeder selbst wissen muss, wie er seine Krankheit einzuschätzen hat.


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen540761
Datum04.02.2009 16:4923769 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerGehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?
Das meinte ich. Ganz ehrlich..10 Minuten sind ne lange Zeit und viel Chancen geb ich den 2 Personen da nicht.


Gleich bei Anfahrt nachalarmieren lassen!
An erster Linie steht der Eigenschutz. und es bringt mir oder den Leuten im Haus nix, wenn der Kamerad aus den Latschen kippt.


MkG
Patricia

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AutorAchi8m S8., Genthin / Sachsen-Anhalt540766
Datum04.02.2009 16:5623667 x gelesen
Hallo Georg,


ich denke, Deine Frage "darf ich zum Einsatz" , kann und muß man mit einem klaren NEIN beantworten.

Abgesehen von Befindlichkeiten und Auffassungen des AG erklärt sich das Ganze schon aus der UVV-Feuerwehren (GUV-V C 53) § 14 "Persönliche Anforderungen".
Da steht etwas über Eignung und in den Erläuterungen über den Gesundheitszustand.
Klar dürfte sein, das nur der FA in den Einsatz, aber auch an Ausbildung usw. (also alles was Feuerwehr ist) teilnimmt, der fit und gesund ist.
Und eine Krankschreibung dienst der Wiederherstellung des "Gesunden Zustandes", egal um was für ein Krankheitsbild es sich handelt.
In unserer FF ist das auch klar geregelt und wird von allen FA akzeptiert. es ist ja schließlich im Interesse des Kameraden, so bleiben Probleme mit dem AG aber auch dem Arzt aussen vor. Und wir wollen ja, daß der Kamerad schnell wieder gesund ist und der Wehr im "Vollbesitz" seiner körperlichen Leistungsfähugkeit zur Verfügung steht.

Gruß
Achim


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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen540767
Datum04.02.2009 16:5623680 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerWas machst du?

Auf die lt. Alarmplan hoffentlich direkt mit alarmierte Nachbarwehr warten.

Geschrieben von Georg DümmlerGehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?

Bin ich nicht fit nehme ich nicht an einem Einsatz teil. Vor einiger Zeit meinte ich, mir was beweisen zu müssen und habe trotz Rotz- und Triefnase an einer Atemschutzübung teilgenommen, mit dem Ergebnis, dass ich im 3. OG fast zusammengebrochen wäre. Da hätte ich im Einsatz auf einmal 3 Leute zu retten gehabt. Die 2 Leute müssen dann halt warten, Eigenschutz geht immer vor.


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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AutorNils8 v.8, Wiesbaden / Hessen540768
Datum04.02.2009 16:5723617 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerIhr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?
Das meinte ich. Ganz ehrlich..10 Minuten sind ne lange Zeit und viel Chancen geb ich den 2 Personen da nicht.


Das sind immer konstruierte Situationen... Bedenkt mal folgendes: Wenn es ein Brand ist, der zwei Personen akut bedroht, dann wird wohl schon mehr als eine Einheit alarmiert worden sein. Also werden auch mehr als vier AGT zur Einsatzstelle kommen. Wenn die Einheit eh nur immer vier AGT zusammenbekommt, wäre es schon falsch gelaufen, niemand dazuzualarmieren. Und wenn du unfit in den Einsatz gehst, müssen im schlechtesten Fall nochmal zusätzlich zwei (plus x) Trupps dich rausholen, davon haben die Personen auch nicht viel...

Wenn ich vorne rechts sitze, ist ein roter Punkt am Helm: AGT. Da gibt's kein: "Och heute mal nicht, ich hab' zuviel gegessen..." - an was soll ich denn noch alles denken? Erstmal ne Befragung vor dem Einsatz, wer sich alles heute fit fühlt?

Krank = zuhause. (Ausgenommen die Sache mit dem Gips und dem Unterricht ;)

MkG
Nils


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AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW540769
Datum04.02.2009 16:5723625 x gelesen
Gar nicht erst mit zum Einsatz fahren, wenn man nicht fit ist. Dann kommt man nie in die Zwickmühle, von der hier gerade geredet wird.
Manche Diskussionen versteh ich nicht so ganz??
Mein Arbeitgeber z.B. ist die Feuerwehr, sprich wenn ich krank bin, bin ich nicht im Dienst...dann kann ich auch net zu meiner FF zum Einsatz...Und so verhält sich das mit jedem anderen AG auch.

Wenn ihr zu eurer FF fahrt, und dort den Funkraum besetzt, wird da mit Sicherheit keiner was sagen, wenn ihr nicht wirklich bettlägrig seid...aber nicht mit raus


Errare humanum est

Das geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Es besteht kein Recht auf Vollständigkeit...

Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :-)

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen540770
Datum04.02.2009 16:5923368 x gelesen
Geschrieben von Georg Dümmlerund um die Sache mit dem Atemschutz nochmal richtig zu stellen. Ihr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?

An dieser Stelle eine Vorbemerkung. Wenn ich einen Brandeinsatz habe gehe ich bei Kollegen davon aus das Sie wissen was zu tun oder zu lassen ist. Wenn also nicht fit dann kein AS-Einsatz.

Besser nur 2 Leute als zusätzlich den verunglückten Kameraden +2 Bürger retten zu müssen. Übrigens ist dann bei Betrachtung meiner Vorbemerkung was schief gelaufen.

Geschrieben von Georg DümmlerGut, der Arzt wird seine Gründe haben, aber das war jetzt nur mal um auf die Antwort einzugehen, dass jeder selbst wissen muss, wie er seine Krankheit einzuschätzen hat.
Ich kenne keinen Arzt der entgegen dem Wunsch des Patienten krankschreibt. Und ich kenne doch relativ viele ;-).


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorOlaf8 G.8, Haiger / Hessen540772
Datum04.02.2009 17:0223322 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerDie andere Seite mit dem Krankenschein ist die. Der Krankgeschriebene sitzt zuhause und ist eben krankgeschrieben, fühlt sich aber fit um in die Arbeit zu gehen. Der Arzt ist da aber anderer Meinung.

Dann gehe ich wieder arbeiten, auf dem "gelben Zettel" steht voraussichtlich Arbeitsunfähig bis...., wenn ich mich vorher fit fühle oder auch fit bin, ist das nicht verboten auch vor Ablauf der Krankmeldung wieder arbeiten zu gehen! :-)
Dann hast du auch kein Problem mit deinem Feuerwehreinsatz.......

Berichtige mich einer wenn ich das falsch interpretiere.

mfg

Olaf Gyrnich


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen540774
Datum04.02.2009 17:0723451 x gelesen
Moin,

zunächst einmal gilt, dass man dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass man seine Genesung nicht unnötig verzögert. Das hei0ßt abe rnoch nicht, dass man da sHaus nicht mehr verlassen farf. Wenn der Gesamtzustand keine negativen Beeinträchtigungen dadurch erwarten lässt, kann man also durchaus mit nem gebrochenen Arm zum Einkaufen gehen. Hingegen wohl nicht mehr okay wird's sein, mit gebrochenem Bein nach dem ein oder anderen Bierchen mehr seine krücken nicht mehr koordiniert zu bekommen, und sich noch drei weitere Knochen zu brechen.

Die eine oder andere rückwärtige Tätigkeit im GH wie Kaffee kochen oder Funkbesetzen und Firmen nach verfügbaren Radladern abtelefonieren ist prinzipiell durchaus denkbar, wenn es zur jeweilige Krankheit verträglich ist.



Geschrieben von Georg DümmlerIhr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?
Das meinte ich. Ganz ehrlich..10 Minuten sind ne lange Zeit und viel Chancen geb ich den 2 Personen da nicht.


Noch einfacher - man stelt fest, dass durch unglückliche Umstände bei genau diesem Einsatz ausnahmsweise (den Ausnahmecharakter kann man vorzugsweise dann auch mit anderen Einsatzprotkollen belegen) nicht die nötige AGT-Anzahl vor Ort ist und fasst aus der Abwägung der sehr hohen Gefährdung der eingeschlossenen Personen gegenüber der möglichen, aber deutlich selteneren Möglichkeit eines AGT-Notfalls den Entschluss, den ATr ohne SiTr auf dem Weg der geringsten Eigengefährdung (das muss nicht immer der Haupteingang sein, gibt auch Terassentüren, Fenster und Leitern) zur Menschenrettung zu schicken. Diese Entscheidung dann bestmöglichst dokumentieren, beispielsweise per Rückmeldung an LtSt mit Schilderung des AGT-Mangels und Verzicht auf SiTr-Bereitstellung aufgrund der vorgefundenen, dringlichen Lage.


Gruß,
Thorben


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AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW540778
Datum04.02.2009 17:1223287 x gelesen
Im Falle einer Menschenrettung kann von der UVV bzw. der FwDV abgewichen werden.


Errare humanum est

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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen540781
Datum04.02.2009 17:1823185 x gelesen
Geschrieben von Harald SteckIm Falle einer Menschenrettung kann von der UVV bzw. der FwDV abgewichen werden.


Steht bezogen auf die FwDv wo?


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen540783
Datum04.02.2009 17:1823254 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Harald SteckIm Falle einer Menschenrettung kann von der UVV bzw. der FwDV abgewichen werden.

Mit 'ner Menge ungeschriebener wenn und abers. Siehe mein Posting. Einfach reinschicken und im Schadensfall hinterher auf die MR verweisen wird bestenfalls lästige Fragen geben, kann aber auch schnell anders enden. => Organisationsverschulden. Dass man natürlich nur aufgrund der ganz besonderne Lage usw. usf. auf den SiTr verzichtet hast, wird einem hinterher jeder erzählen. Daher vorher dafür sorgen, dass die Entscheidung belegbar und glaubwürdig aus einer sorgfältigen Abwägung hervorgegangen ist und eben nich der Regelfall ist. Kostet dich 10 Sekunden am Funk und erspart dir ggf. eine Menge Ärger.

Gruß,
Thorben


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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken540790
Datum04.02.2009 17:2723350 x gelesen
Geschrieben von Georg Dümmlerbis die nachalamierte Wehr kommt?

Georg, soweit ich weiß (korrigier mich, wenn es nicht stimmt!) werden bei solchen Sachen bei euch gleichzeitig mindestens noch Rehau und Vierschau (LF8) von der ILST dazualarmiert. Also fällt schon mal der Zeitverlust bei der Nachalarmierung weg, da diese schon auf dem Weg sein dürften.
Desweiteren darf ich dich mal an euren Großbrand letzte Woche erinnern: ein Kamerad erlitt einen Herzinfarkt, sicherlich war der äußerlich gesund. Wenn ich schon ne Grippe hab, renn ich nicht mit dem PA rein sondern bleib gleich zu hause, wie schon meine Vorredner teilweise ausführlich begründet haben.

Grüße

Bernd


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü540795
Datum04.02.2009 17:4323280 x gelesen
Geschrieben von Nils von BRINCKENWenn ich vorne rechts sitze, ist ein roter Punkt am Helm: AGT. Da gibt's kein: "Och heute mal nicht, ich hab' zuviel gegessen..." - an was soll ich denn noch alles denken? Erstmal ne Befragung vor dem Einsatz, wer sich alles heute fit fühlt?
Ich habe mich schon öfters hinten reingesetzt und mir das A zugehoben und dem GF dann gesagt, dass ich nicht als AGT zur Verfügung stehe (grad von Erkältung erholt oder ne kleine Rotznase). Dann wartet man eben bis der Nächste mit dem A ins Auto springt. Ich sehe da jetzt für den GF keine große Belastung, die Mannschaft sieht ja selbst wieviele AGT im LF sitzen und teilt dies dem GF mit wenn man ausreichend beesetzt ist.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY540798
Datum04.02.2009 18:0023197 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Georg DümmlerWas ja eigentlich auch der Komandant sehen sollte, ob es mir gut geht oder nicht.

ist der Kommandant ein Doktor oder was? Wie sollte er deiner Meinung nach das kontrollieren?
Soweit ich weiß, hat der Kommandant. gerade am Anfang des Einsatzes, was anderes zu tun, als jeden Kameraden gesundheitlich zu begutachten.
Auf der anderen Seite bist du ja über 18 Jahre alt und auch im gewissen Sinn für dich selbst verantwortlich. Also wenn du mit den Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) leben kannst, dann kannst du auch ausrücken.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540803
Datum04.02.2009 18:2323100 x gelesen
Mensch ez redet doch mal alle nich so, wie wenn es bei mir gerade so wäre. Ist eben nur ne Grundsätzliche Frage, die ich mir letztens mal gestellt habe und dachte mir, ich schreib eben mal hier rein. Finds auch wirklich ein gutes Forum, da man hier wirklich sehr schnell ne Antwort bekommt.

Mittlerweile fühl ich mich aber schon ein bischen angegriffen, da ich hier in keinsterweise gesagt hab, dass es hier wirklich um mich geht.


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen540804
Datum04.02.2009 18:2423139 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Harald SteckIm Falle einer Menschenrettung kann von der UVV bzw. der FwDV abgewichen werden.

So Pauschal ist die Aussage falsch. In den FwDV wird generell nicht zwischen Menschenrettung und Nichtmenschenrettung unterschieden und auch in der UVV Feuerwehren wirst du diese Aussage in der Form nicht wiederfinden, sondern dort steht geschrieben:

"Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden." Quelle: UVV Feuerwehren, § 17 Abs. 1

Zwischen der generellen Möglichkeit zur Abweichung und einer Möglichkeit zur Abweichung im Einzelfall ist m. E. doch ein deutlicher Unterschied.


MkG Sascha

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern540805
Datum04.02.2009 18:3023126 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Georg DümmlerMittlerweile fühl ich mich aber schon ein bischen angegriffen,
Wer hat dich denn persönlich angegriffen?

Geschrieben von Georg Dümmlerda ich hier in keinsterweise gesagt hab, dass es hier wirklich um mich geht.

Naja, du hast ja auch in keinster Weise gesagt, dass es eben nicht um dich geht
;-)


Grüße
Magnus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY540808
Datum04.02.2009 18:3923089 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerMensch ez redet doch mal alle nich so, wie wenn es bei mir gerade so wäre. Ist eben nur ne Grundsätzliche Frage, die ich mir letztens mal gestellt habe und dachte mir, ich schreib eben mal hier rein.

Hallo Georg,

ich habe ja auch nur grundsätzlich geantwortet.
Wenn du dich persönlich angegriffen fühlst, dann tut´s mir leid.
Aber persönliche Angriffe von mir schauen anders aus.:-))


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg540810
Datum04.02.2009 18:4423190 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerDas mit dem AG ist die Große Frage..ich glaube kein AG sieht sowas gern, um nicht zu sagen garnicht gern. und um die Sache mit dem Atemschutz nochmal richtig zu stellen. Ihr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?

Meine eigene Sicherheit geht immer vor. Sprich ich habe keine 3 AGT dabei, sondern nur drei. Pech.
Und wenn eine Wehr bei Alarm nur 4 AGT hat, dann ist das ohnehin ein Fall für eine Planung die von vorneherein die automatische Mitalarmierung weiterer Wehren im ersten Abmarsch vorsehen muß.


Geschrieben von Georg DümmlerDas meinte ich. Ganz ehrlich..10 Minuten sind ne lange Zeit und viel Chancen geb ich den 2 Personen da nicht.

Besser die zwei, als nachher noch einer oder zwei von uns...
Zumal bei solchen Lagen immer unklar ist, ob die Rettung einer ungeschützt und einer unbekannt langen Zeit Rauch und Flammen ausgesetzten Person zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch erfolgreich sein wird.


Geschrieben von Georg DümmlerDie andere Seite mit dem Krankenschein ist die. Der Krankgeschriebene sitzt zuhause und ist eben krankgeschrieben, fühlt sich aber fit um in die Arbeit zu gehen. Der Arzt ist da aber anderer Meinung.

Wenn der Arzt mich 2 Wochen krankschreibt, ich aber Mitte der zweiten Woche wieder fit bin, dann kann ich Mitte der zweiten Woche auch wieder zur Arbeit gehen. Dein Arzt kennt Dich 5 Minuten, Du kennst Dich Dein ganzes Leben lang, wer also kann das besser beurteilen ;-)

Und beim AT-Einsatz würde ich im Zweifel immer gegen die Tätigkeit entscheiden. Es gibt kaum etwas anstrengenderes bei uns, als den AT-Einsatz. Und selbst wenn Du akut davon nichts bemerkst kannst Du immer noch Tage/ Wochen an einer schönen Myokarditis o.ä. sterben. Ach ja. In diesem Fällen (also Schäden auch bleibender Art auf Grund der Erkrankung oder Tod auf Grund der Erkrankung egal ob akut oder später) gilt m.E. wirklich der Spruch "Du bist nicht versichert" (jedenfalls nicht über die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII), da es sich (wie bei allen Eregnissen die ihre Ursache im Körper selbst haben und nicht von außen auf den Versicherten zeitlich beschränkt einwirken) nicht um einen Unfall handelt... da bleibt dann nur die Krankenkasse und als Rente wenn man keine Berufsunföhigkeitsversicherung (für den Fall der bleibenden Schäden) oder Lebensversicherung (für die Angehörigen im Falle Tod) hat nicht viel über...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540812
Datum04.02.2009 18:5023004 x gelesen
Ok dann mal für alle, es geht hier nicht um mich, es ist eine rein Grundsätzliche Frage :-)


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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540813
Datum04.02.2009 18:5323081 x gelesen
hehe wie lustig, ham auch nen christian fischer in der truppe der übrigens auch ATG-Träger ist. Nur so..

Ja die Problematik ist mir durchaus bewusst, wir hatten auch mal einen in der Wehr, der auf Grund eines Atemschutzeinsatzes 6 Wochen danach an ner verschleppten Erkältung gestorben. Tragisch ist aber so. Nur solche Dinge weis man vorher auch nicht. Bzw. man merkt sie oft nicht.


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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern540816
Datum04.02.2009 18:5923055 x gelesen
Mensch dass man sich hier so trifft.
Ja Grundsätzlich hast du natürlich Recht es werden umliegende Dörfer/Gemeinden/Städte natürlich von der ILS mitalamiert. Man sollte aber nie den Einzellfall ausschliesen. Um mal auf den Brand von letzter Woche zu sprechen zu kommen. Was da passiert ist, ist natürlich unglücklich gelaufen, war aber nicht wirklich zu verhindern. Der Kamerad hatte meines Wissens nach keinerlei Erkrankung bis auf beschwerden mit dem Herzen, die Ihm selbst aber nicht bekannt waren und auch bei der letzten G26 nicht festgestellt wurden.


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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW540834
Datum04.02.2009 20:0423005 x gelesen
Grundsätzliche Fragestellung vor einem Einsatz.

Bin ich Gesund?
Habe ich Alkohol getrunken?
Kann ich am Einsatz teilnehmen?

Rechtlich scheint es ein etwas freier Raum zusein, zumindest nach Aussage der Unfallkasse.

Aber mal ehrlich wenn man Krank geschrieben geschrieben, stimmt doch etwas nicht mit der Gesundheit. Also sollte man doch zuhause bleiben, oder?
Mal sollte auch an den Job denken, denn damit verdient man sein Brot. Klingt vielleicht hart, ist aber nunmal so.

Gruß aus dem Rheinland


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW540837
Datum04.02.2009 20:0823040 x gelesen
Nun Kamerad, das ist aber doch wohl nicht Dein ernst?

Damit gefährdest Du Dich und Deine Kameraden.

Es sind schon recht sportliche Leute, Erkältungsbedingt ungekippt und die hatten nur das PA auf dem Buckel und sind raufs ins 4 OG bei einer Übung.


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorPete8r K8., Bruchsal/Hamburg / Ba-Wü540848
Datum04.02.2009 20:3623046 x gelesen
Tach,

viele haben Dir ja schon allgemein geantwortet. Ich versuchs auch nochmal und hoffe es wird nicht zu unfreundlich....allgemein..

"Dumm ist nur wer Dummes tut" sprach einst Forrest Gump...

Also, krank ist krank und wenn ich der Meinung bin zum Arzt zu gehen damit ich einen Krankenschein (AU) bekomme, dann kann ich damit nicht ins Büro oder meine berufliche Tätigkeit die ich sonst mache, ausüben.

Als Arbeitnehmer habe ich, wenn ich eine AU-Bescheinigung habe, die Verpflichtung alles zutun, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Eine Einsatztätigkeit gleich welcher Art würde ich nicht dazu zählen wollen. Von mir aus kannst du Kaffee kochen im GH, allerdings ohne alarmmässig ins GH zu fahren. Solange du nicht bettlägrig geschrieben bist, ist das auch garkein Problem.
Auf dem Auto bzw im Einsatz hat man aber m. E. mit einer AU-Bescheinigung nichts, aber auch garnichts verloren. Jede Tätigkeit vor Ort hilft nämlich nicht, dich wieder gesund zu machen.

Als Arbeitgeber würde ich dich versuchen zu entlassen. Sowas kann man nicht gebrauchen. Einerseits krank sein wollen und nicht arbeiten und andererseits versuchen, weil es ja ein Ehrenamt ist, hier den Hero spielen zu wollen und zu zeigen wie hart man ist. Nichts anderes ist das nämlich. Egoistisches, dummes und unverantwortliches Verhalten das derjenige zeigt, der mit nem "gelben" Schein zum Einsatz geht.
Unverantwortlich gegenüber sich selbst, seiner Familie (Frau, Kinder) und seinen Kameraden.
Er riskiert nämlich seinen Arbeitsplatz, sein Einkommen. Und da hört der Spass auf.

Im Truppmannlehrgang sollte diesbezüglich schon eine Aufklärung stattfinden und eigentlich sollte das Thema auch in der UVV mit drankommen. Meiner Meinung nach.


Ich hoffe das war neutral genug um es nicht an dir festzumachen.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540870
Datum04.02.2009 21:2623049 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Georg DümmlerDie andere Seite mit dem Krankenschein ist die. Der Krankgeschriebene sitzt zuhause und ist eben krankgeschrieben, fühlt sich aber fit um in die Arbeit zu gehen. Der Arzt ist da aber anderer Meinung.

Wieso ist der Arzt da anderer Meinung?
Es zwingt dich (von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen) keiner zu Hause zu sitzen, du darfst jederzeit zurück an die Arbeit.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW540871
Datum04.02.2009 21:2922961 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier zwingt dich (von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen) keiner zu Hause zu sitzen, du darfst jederzeit zurück an die Arbeit.

Dies könnte aber eine BG (im Schadenfall) ganz anders sehen, oder Irre ich mich da?

Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540872
Datum04.02.2009 21:3122947 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk BrokatzkyDies könnte aber eine BG (im Schadenfall) ganz anders sehen, oder Irre ich mich da?

Wieso sollte sie das anders sehen?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds540874
Datum04.02.2009 21:4122959 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerMittlerweile fühl ich mich aber schon ein bischen angegriffen, da ich hier in keinsterweise gesagt hab, dass es hier wirklich um mich geht.

Hallo Georg,

wieso??

Du hast eine Frage gestellt und alle Partizipationen haben versucht, Dir zu antworten.

Wenn Dir die Antworten nicht gefallen, dann ist das bedauerlich, aber das hat nichts mit einem persönlichen Angriff zu tun.

Kennst Du das Wort: "Wer das Feuer liebt muss die Hitze ertragen"?

Dein Beispiel mit dem Kameraden, der eine nicht konstatierten Herzfehler hat und dann verstarb ist eine ganz andere Baustelle.
Das kenne ich leider auch aus meiner Bundeswehrzeit, wo ein sehr sportlicher Kamerad beim 1000-Meter-Schwimmen plötzlich verstarb und erst die Obduktion einen Herzfehler hervor brachte.

Das aber ist eine ganz andere Geschichte.

In der BF H. haben wir einen Kollegen beim Fußball verloren, ein Mann, der jahrzehntelang Leistungssport betrieb.

Er kam von einem BI-Lehrgang zurück, wo er gewaltig zugelegt hatte, dann wieder im Dienst in einer Gewaltkur sein Gewicht reduzierte - und das. so wird vermutet, nicht überstanden hat.

Nur, da gab es keine Anzeichen, dass er krank geworden ist.
Umso mehr leuchtet es doch ein, dass jemand, bei dem eine Krankheit festgestellt wurde nicht plötzlich Einsatzdienst machen kann.

Noch einmal: keiner will Dir hier was Böses (habe ich jedenfalls nichth gelesen), sondern wir haben Dir eine Frage, die Du gestellt hast beantwortet.

Gruß
Klaus


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen540875
Datum04.02.2009 21:4222852 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDies könnte aber eine BG (im Schadenfall) ganz anders sehen, oder Irre ich mich da?
An welchen konkreten fiktiven Fall denkst du dabei?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds540878
Datum04.02.2009 21:4722888 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDies könnte aber eine BG (im Schadenfall) ganz anders sehen, oder Irre ich mich da?

Gruß

Dirk


Dirk und Alle,

Du irrst nicht!
Die Entscheidung über eine Arbeitsfähigkeit stellt der Arzt, Punkt

Erst wenn der sagt: "Wieder anfangen", dann und erst dann kann der Kranke wieder loslegen.

Macht er das ohne diese Freigabe und es passiert was, dann bekommt er die "Rote Karte"

Gruß
Klaus


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540882
Datum04.02.2009 22:0622893 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus BethgeMacht er das ohne diese Freigabe und es passiert was, dann bekommt er die "Rote Karte"

Wieso? Von wem?


MkG,
Christi@n

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AutorHage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg540883
Datum04.02.2009 22:0822872 x gelesen
Hallo,

tut mir leid, aber das ist Unsinn.


Gruß!
Hagen

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW540886
Datum04.02.2009 22:1622926 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWieso sollte sie das anders sehen?

Na ja, nehmen wir mal an der AN wird wegen z.B. einer Verletzung an der Hand krankgeschrieben (2 Wochen). Der AN meint nun nach 7 Tagen, jetzt ist aber gut und geht wieder arbeiten weil er sich ja so super fühlt. Nun passiert aber folgendes: Der AN (Schlosser von Beruf) verletzt sich am Arm und muss noch mal von einem Arzt behandelt werden. Dies wäre ja ein Arbeitsunfall der von der BG bezahlt werden muss. Soweit so gut, der Arzt stellt aber die Vorschädigung an der Hand fest und dokumentiert dies auch entsprechend. Jetzt stellt sich raus das der Arbeitnehmer wegen dieser Vorschädigung eigentlich ja noch nicht wieder hätte arbeiten dürfen weil dies der behandelte Arzt so festgelegt hat. Ich bin mal gespannt ob die BG dann die Kosten für diese Behandlung bezahlt und denke einmal dass die Krankenkasse da auch ihre Probleme mit haben wird.

Gruß
Dirk


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio540890
Datum04.02.2009 22:2722916 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk BrokatzkyJetzt stellt sich raus das der Arbeitnehmer wegen dieser Vorschädigung eigentlich ja noch nicht wieder hätte arbeiten dürfen weil dies der behandelte Arzt so festgelegt hat.

Seit wann ist denn eine AU-Bescheinigung ein Arbeitsverbot? Warum steht auf der AU-Bescheinigung "Vorraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich"? Warum steht in der Anlage zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) unter Nr. 1 "Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein."?


MkG,
Christi@n

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW540898
Datum04.02.2009 22:4522964 x gelesen
Geschrieben von Georg Dümmlertatlos zusehen?

Könnte schlauer sein, je nach Chef... Ein kleiner Besinnungsaufsatz dazu, ist schon älter...

In Frage kommt hier eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht. Diese Pflicht gebietet dem Arbeitnehmer, sich so zu verhalten, dass er bald gesundet und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

"Ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers kann vorliegen, wenn er bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch gesundheitswidriges Verhalten gefährdet. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind." (Auszug aus BAG-Urteil vom 2.3.2006 - 2 AZR 53/05).

--> Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Kündigung. Ob diese dann rechtens ist, wird ein Arbeitsgericht klären müssen, denn die Gesetzgebung gibt keine Beispiele für die Gründe, sowas ist in Deutschland Richterrecht.

Es gibt dazu interessante Präzedenz, leider nicht im Bereich Feuerwehrwesen. Aber: Der Richter wird geneigt sein, eine tatsächliche oder offensichtliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges höher zu bewerten als die Wahrscheinlichkeit.

Beispiele:
AU-Kamerad mit Fieber hält Strahlrohr im Einsatz --> Kündigung ziemlich sicher statthaft (Offensichtlichkeit)
AU-Kamerad mit Fieber kocht Kaffee im Feuwehreinsatz und bricht sich beim Aufrutschen auf dem Kaffeesatz das Bein --> Kündigung vermutlich statthaft (tatsächliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges)
AU-Kamerad mit 2-Tages Magenverstimmung wird im Einsatz im ELW gesehen und geht am nächsten Tag wieder Arbeiten --> Kündigung eher nicht statthaft

Wie immer, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, die Frage ist, ob man es drauf ankommen lassen will. Ausschlaggebend ist aber immer, ob der Arbeitgeber auch die Kündigung ausprechen will: Habt ihr ein gutes Verhältnis zum Chef und seit ein wichtiger Mann, kann man es vielleicht riskieren, aber in Zeiten von wirtschaftlichem Abschwung und unsicheren Jobs ist es eine kostengünstige Steilvorlage für einen unfreundlichen Arbeitgeber.


Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW540902
Datum04.02.2009 22:5022820 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSeit wann ist denn eine AU-Bescheinigung ein Arbeitsverbot? Warum steht auf der AU-Bescheinigung "Vorraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich"?

Alles richtig, aber ich würde trotzdem nicht ohne Rücksprache und OK meines behandelten Arztes einfach so wieder arbeiten gehen.

Geschrieben von Christi@n PannierBei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein."?

Ja und hier steht ausdrücklich KANN und dies wird dann ggf. immer ein Arzt feststellen und dann auch bescheinigen. Gerade heutzutage wo sich jeder um etwaige Kosten/Verantwortung drücken will, wäre ich da sehr vorsichtig dies auf meine Kappe zu nehmen. Als Versicherungsnehmer und evtl. Anspruchnehmer von Leistungen kann man nicht vorsichtig genug sein.

Gruß

Dirk


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Autoralex8 r.8, Rehau / Bayern540920
Datum04.02.2009 23:3822886 x gelesen
Hallo Georg!

Atemschutz sollte - egal für wen - nur in Frage kommen wenn ich mich körperlich 100% Fit fühle bzw es auch bin!

Soviel Vernunft und EIGENVERANTWORTUNG sollte jeder AGT haben - das kriegt man bereits in der Ausbildung "eingetrichtert"!

Zum Thema krank: Wenn ich nicht fähig bin zu arbeiten, bin ich gleich gar nicht fähig, Dienst in der FF zu leisten! Fällt aber ebenfalls unter Eigenverantwortung bzw einfach Vernunft!! Funkdienst oder ähnliches zu leisten aufgrund Gips oder ähnlichem würde ich wenn dann schon abklären mit Arbeitgeber, Doktore und deim Commander!

Wenn ich mich fit fühle zu arbeiten geh ich zum Dok und wenn der dass genauso sieht, wird er sein ok geben - wenn nicht hat er sicherlich berechtigte Zweifel und man sollte ebenfalls zuhause bleiben!

Ob Du jetzt Dich meinst, oder nicht - beides sind Fragen die sich mir ein paar km weiter gar nicht stellen!

Wie gehts dem Kameraden mit dem Infarkt?

Grüße in die Nachbarschaft!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 540923
Datum05.02.2009 05:4222780 x gelesen
Geschrieben von Georg DümmlerIhr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?

Beispiel A: Ihr steht vor der Tür und stellt vielleicht ne Leiter oder was auch immer ohne Atemschutz.
Es sterben 2 Menschen

Beispiel B: Du, als nicht ganz so fitter gehst in den IA und verunfallst.
Es sterben 3 Menschen

Beispiel C: Du stellst den SITR, weil da passiert ja nix. Dooferweise kommt dein AT heute auf die doofe Idee zu verunfallen. Also du hinterher und dann kollabierst du.
Es sterben 3+x Menschen.

Geschrieben von Georg DümmlerDer Arzt ist da aber anderer Meinung.
Ich kenne es bis heute immer so das der Arzt mit mir zusammen abgestimmt hat wie lange der KS geht. In einem Fall bin ich sogar 1 Woche weniger krank gewesen als der Arzt vorschlug.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 540924
Datum05.02.2009 05:5022705 x gelesen
Geschrieben von Georg Dümmlera die Problematik ist mir durchaus bewusst, wir hatten auch mal einen in der Wehr, der auf Grund eines Atemschutzeinsatzes 6 Wochen danach an ner verschleppten Erkältung gestorben.

Nachgewiesen oder vermutet?

Und wenn Ihr schon so einen Fall hattet warum fängst du dann mit der Diskussion an ?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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Marko Ramius

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds540926
Datum05.02.2009 07:0322739 x gelesen
Geschrieben von Hagen Vollrath: Hallo,

tut mir leid, aber das ist Unsinn.


Das ist kein Unsinn..

Ohne eine gültige "Gesundschreibung" darf kein Arbeitgeber seinen Angestellten beschäftigen, der Arbeitnehmer nicht die Arbeit aufnehmen.

Treten dann Folgeerkrankungen auf wird die Kasse oder gegebenenfalls auch die BG Zahlungen etc verweigern

Gruß
Klaus


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 540927
Datum05.02.2009 07:0722777 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeOhne eine gültige "Gesundschreibung" darf kein Arbeitgeber seinen Angestellten beschäftigen, der Arbeitnehmer nicht die Arbeit aufnehmen.

Sagt wer? Steht wo?

Ich kenne Leute die aus purer Angst um Ihren Arbeitsplatz wieder arbeiten gegangen sind und der AG hat nicht gesagt "mh.. wie das wohl mit der BG aussieht".

Des weiteren musste ich bis heute nicht einmal nach auslaufen des gelben Scheines mich beim Arzt gesundschreiben lassen.

Und was ist mit den ganzen Leuten die erst garnicht zum Arzt gehen?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds540928
Datum05.02.2009 07:0922700 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannierunter Nr. 1 "Bei Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein."?

Hallo,

jetzt vergleichen wir aber Äpfel mit Birnen.

Wenn das so ist, dann hat das ein Arzt angeordnet.

Der Arzt kann ja auch bestimmte Arbeiten ausschließen und die Arbeitsfähigkeit auf leichtere Arbeiten beschränken und sagen: " Kommen Sie nach Feierabend in meine Parxis zwecks weitgerer Behandlungen" oder der Patient geht zu einem Physiotherapeuten etc.

Aber alles nach Weisung des Arztes.

Gruß
Klaus


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AutorHage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg540930
Datum05.02.2009 07:1922729 x gelesen
Hallo,

nein, die Krankschreibung ist sowas wie eine Empfehlung des Arztes, sie hat keinen bindenden Charakter.


Gruß!
Hagen

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.

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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen540931
Datum05.02.2009 07:5922673 x gelesen
Geschrieben von Hagen Vollrathdie Krankschreibung ist sowas wie eine Empfehlung des Arztes, sie hat keinen bindenden Charakter

na hoffentlich irrst du hier nicht!

Der gelbe Schein ist die (rechtlich vorgeschriebene) Grundlage, dass du Krankengeld bekommst bzw. dein Chef die "Entgelt forzahlt".

Es ist zwar schon früher gesagt worden: AU bedeutet, dass du die "bisher ausgeübte Tätigkeit" nicht mehr ausgeführt werden kann. (§2 der RL - siehe link von CP).

Wenn man das auf die Ausgangsfrage anwendet, (und die bekannten Aussagen zur Belastung im FW-Einsatz berücksichtigt), dann ist jemand, der seiner Arbeit im Büro oder in einer Firma nicht mehr nachgehen kann, auch nicht fähig, am Einsatz teilzunehmen - (Ausnahme vielleich ein Stuntman o. ä., der bei seiner Arbeit weit höhere Belastungen ertragen muss! ;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen540932
Datum05.02.2009 08:0722721 x gelesen
Also meine Herren,
bei dieser Diskussion scheint der GMV teilweise auf der Strecke zu bleiben!

Krank ist krank, Spitzfindigkeiten wo steht was und warum sind meiner Meinung nach überflüssig.

Vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit und ein zeitgleicher Feuerwehreinsatz des Betroffenen schließen sich aus!


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern540933
Datum05.02.2009 08:2722804 x gelesen
Tach,


Geschrieben von Klaus BethgeOhne eine gültige "Gesundschreibung"

Was soll das bitte sein?



Gruß
CS





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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW540935
Datum05.02.2009 08:5522672 x gelesen
Kleiner Tipp am Rande, googelt mal durch die diversen Rechts und Medizinforen!
Das beantwortet eure Fragen und gibt Klaus recht.
Gruß
Sven


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW540937
Datum05.02.2009 09:0222734 x gelesen
Hallo Georg,

dann bleibst du zu Hause und hast selber keine und bereitest auch deiner Feuerwehr keine Probleme.
Sollte diese von deiner Krankschreibung wissen und sie setzen dich trotzdem ein, wie in deinem Beispiel als AGT in kritischer Situation, und dir passiert was auf Grund deiner Erkrankung wird diese sich rechtfertigen müssen und Probleme bekommen.
Fürsorgepflicht verletzt, nach meinen Verständnis!

Du hast imho ja auch deine Krankschreibung bei deiner Org. zu melden, als Nachweis für deine Fehlstunden falls du noch unter der Wehrerfassung fällst. Hier müssen die Stunden, zu denen du dich ja verpflichtet hast, auch nachgewiesen werden!

Ergo, brav sitzen bleiben, dich auskurieren und somit auch schnell deine Einsatzbereitschaft wieder hergestellt.

Kleiner Tipp am Rande, auch wenn du nach langer Krankheit wieder, je nach Absprache mit deinem Arzt, arbeiten gehst (Wiedereingliederung mit verringerter Stundenzahl) bist du NICHT einsatztauglich! Selber so erlebt und den entsprechenden Hinweis vom Arzt bekommen!

Gruß
Sven


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW540938
Datum05.02.2009 09:0922633 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Klaus Bethge
Ohne eine gültige "Gesundschreibung" darf kein Arbeitgeber seinen Angestellten beschäftigen, der Arbeitnehmer nicht die Arbeit aufnehmen.


Sagt wer? Steht wo?


Meine Personalabteiliung hat mir das mal ganz klar und deutlich gesagt, als ich mit Halskrause im Büro erschienen bin. Und die machen das bestimmt nicht weil sie mich so nett finden.

Gruß

Thomas

PS. Wie das dann bei Kleinstunternehmer Nimmersatt ist, weis ich nicht.


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern540939
Datum05.02.2009 09:1122663 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtKleiner Tipp am Rande, googelt mal durch die diversen Rechts und Medizinforen!
Das beantwortet eure Fragen und gibt Klaus recht.


Ich hatte eine Frage an Klaus und das betraf die "Gesundschreibung", Google findet dazu aber nur das es das nicht gibt. Und jetzt?
Mich würd mal interessieren wie das aussehen soll, dazu sagt Onkel Google nämlich nix.


Gruß
Christian





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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW540945
Datum05.02.2009 09:4022570 x gelesen
Hi Crhsitian,

doch, die "Gesundschreibung" ist ein Vermerk in der Krankenakte des Patienten. Nicht mehr, du erhälst also keinen extra Zettel oder der gleichen.
Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 540947
Datum05.02.2009 09:4222632 x gelesen
Geschrieben von Sven Hildebrandtdoch, die "Gesundschreibung" ist ein Vermerk in der Krankenakte des Patienten. Nicht mehr, du erhälst also keinen extra Zettel oder der gleichen.

Und wenn ich nach dem Schein nicht mehr zum Arzt gehe?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW540949
Datum05.02.2009 10:0322631 x gelesen
Bist du automatisch wieder gesund geschrieben....
Du bekommst ja auch keine erneute Krankschreibung beim zweiten sondern nur eine Folgebescheinigung.
Gruß
Sven


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AutorGeor8g D8., Regnitzlosau / Bayern541025
Datum05.02.2009 12:4122529 x gelesen
Hallo Alex,

danke der Nachfrage, dem Kameraden gehts soweit eigentlich sehr gut. Geht jetzt demnächst in Reha.

Gruß


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern541058
Datum05.02.2009 14:3222563 x gelesen
Dein Denkansatz ist leider falsch: Wenn ich jemanden wegen einer BG-lichen Handverletzung krank (arbeitsunfähig) schreibe, dann hat dieser Patient nicht zu arbeiten. Es sei denn, ein anderer Arzt schreibt ihn vorher gesund. Würde sich der Patient z.B. nun doch wegen "verbotener" gewerbemäßiger Arbeit die Gesundheit (Hand) ruinieren, dann wäre die BG aus dem Schneider. Die AOK ist derzeit mindestens genau so streng und verschickt an die Behandler teilweise Fragebögen, die sicher nicht allen Datenschutzrichtlinien entsprechen. Dann bleibt der Erkrankte auf seinem Leid sitzen. Da die meisten Kranken keine Ärzte sind, können sie ihre eigenen Risiken nicht immer richtig einstufen. Und natürlich geht es 999mal gut, der 1000. stirbt an der Myokarditis.

Andererseits: Jemand, der in einer Großküche arbeitet, kann z.B. längere Zeit arbeitsunfähig sein, weil er/sie Träger von Salmonellen ist (Dauerausscheider). Hier kann bei völliger körperlicher Fitheit durchaus arbeitsunfähigkeit bestehen. Dann wäre eine Einsatztätigkeit theoretisch möglich - trotz Arbeitsverbotes. Habe ich selbst schon bei anderen "Ekelkeimen" bestimmten Küchenhilfen ausgesprochen und per gelben Schein bestätigt. Haben sich aber, glaube ich, gleich wieder gesund schreiben lassen. Nur ich war rechtlich als Arzt aus dem Schneider.


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 04.02.2009 15:51 ., Regnitzlosau
 04.02.2009 15:54 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 04.02.2009 15:56 Marc7el 7N., Windhagen
 04.02.2009 15:57 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 04.02.2009 16:08 ., Frielendorf
 04.02.2009 16:11 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 04.02.2009 16:19 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 04.02.2009 16:27 ., Regnitzlosau
 04.02.2009 16:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 04.02.2009 16:37 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 04.02.2009 16:37 Pete7r L7., Flöha
 04.02.2009 16:46 ., Regnitzlosau
 04.02.2009 16:49 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 04.02.2009 16:57 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
 04.02.2009 16:56 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 04.02.2009 16:57 Nils7 v.7, Wiesbaden
 04.02.2009 17:43 Alex7and7er 7H., Weissach
 04.02.2009 16:59 Pete7r L7., Flöha
 04.02.2009 17:02 Olaf7 G.7, Haiger
 04.02.2009 17:07 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.02.2009 17:12 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
 04.02.2009 17:18 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 04.02.2009 17:18 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.02.2009 18:24 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 04.02.2009 17:27 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 04.02.2009 18:59 ., Regnitzlosau
 04.02.2009 18:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.02.2009 18:53 ., Regnitzlosau
 05.02.2009 05:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.02.2009 21:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.02.2009 21:29 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 04.02.2009 21:31 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.02.2009 22:16 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 04.02.2009 22:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.02.2009 22:50 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 05.02.2009 07:09 Klau7s B7., Isernhagen
 05.02.2009 14:32 ., Diepersdorf
 04.02.2009 21:42 Pete7r L7., Flöha
 04.02.2009 21:47 Klau7s B7., Isernhagen
 04.02.2009 22:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 04.02.2009 22:08 Hage7n V7., Neuhausen a.d.F.
 05.02.2009 07:03 Klau7s B7., Isernhagen
 05.02.2009 07:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.02.2009 09:09 Thom7as 7E., Nettetal
 05.02.2009 07:19 Hage7n V7., Neuhausen a.d.F.
 05.02.2009 07:59 Hara7ld 7H., Erfurt
 05.02.2009 08:27 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 05.02.2009 08:55 Sven7 H.7, Ibbenbüren
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 05.02.2009 10:03 Sven7 H.7, Ibbenbüren
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 04.02.2009 18:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 04.02.2009 18:50 ., Regnitzlosau
 04.02.2009 18:39 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.02.2009 21:41 Klau7s B7., Isernhagen
 04.02.2009 20:08 Otto7 G.7, Swisttal
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 04.02.2009 20:04 Otto7 G.7, Swisttal
 04.02.2009 20:36 Pete7r K7., Bruchsal/Hamburg
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