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Thema | Brandschutztüren mit Glasschreiben | 15 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 541179 | |||
Datum | 05.02.2009 21:56 | 16373 x gelesen | |||
Folgendes habe ich einem mir vorliegenden Dokument entnommen: Fensterscheiben an Brandschutztüren dürfen nicht mit Folie beklebt werden, da den Rettungskräften dadurch die Einsichtnahme verwehrt wird. Kann das jemand verifizieren? Oder widerlegen? Mir erscheint das nicht stichhaltig. Über Sinn und Unsinn der Beklebung von Brandschutztüren möchte ich jetzt nicht diskutieren. Sondern alleine darum, ob die von mir zitierte Argumentation richtig oder falsch ist. Und sofern sie doch richtig sein sollte, ob sich dies zwingend auf die gesamte Tür bezieht oder auch nur bestimmte Bereiche freigehalten werden müssen. Annahme ist eine Brandschutztür vollständig aus Glas nur mit Metallrahmen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 541181 | |||
Datum | 05.02.2009 21:58 | 12668 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Steffen Wenz Kann das jemand verifizieren? Oder widerlegen? Nirgendwo ist gefordert, dass Brandschutztüren ein Sichtfenster haben müssen. Dementsprechend haben es die allermeisten auch nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 541185 | |||
Datum | 05.02.2009 22:02 | 12492 x gelesen | |||
Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter. Daß die wenigsten Brandschutztüren ein Sichtfenster haben, ist mir klar. Aber wenn sie eines haben, darf dieses dann nachträglich "abgedeckt" werden? Wie gesagt, ich halte die Argumentation für den allergrößten Schmarrn. Aber solange ich es dem Brandschutzbeauftragten nicht widerlegen kann, bleibt die Tür "durchsichtig". | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 541188 | |||
Datum | 05.02.2009 22:07 | 12592 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Steffen Wenz Aber wenn sie eines haben, darf dieses dann nachträglich "abgedeckt" werden? Mal abgesehen vom Sinn des Ganzen (warum erst für teuer Geld eine Brandschutztür mit Fenster kaufen, um das Fenster dann unnutzbar zu machen?) würde ich formal eher zu einem "nein" tendieren. Aber auch nur, weil ein geprüftes Bauelement nachträglich verändert wird. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 541189 | |||
Datum | 05.02.2009 22:11 | 12098 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Steffen Wenz, Elmstein--- Folgendes habe ich einem mir vorliegenden Dokument entnommen: Was ist denn das für ein Dokument? | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 541191 | |||
Datum | 05.02.2009 22:27 | 12472 x gelesen | |||
Es zum Teil nicht zulässig, weil die Brandschutzverglasung durch Aufkleber, Ätzungen o. ä. in ihrem Brandverhalten negativ beieinflusst wird. Dies ist in der Zulassung des Glases geregelt bzw. verboten, wenn es nicht geregelt ist. Sonst wären mir keine Gründe bekannt. Stephan | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 541192 | |||
Datum | 05.02.2009 22:29 | 12467 x gelesen | |||
So kann man das sagen. Für das Bauteil "Feuerschutzabschluss mit Verglasung" (=Tür) gibt es einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (=Zulassung), siehe hier: Bsp. Allg. bauaufs. Zulassung Wenn dort nicht ausdrücklich steht, dass man auf die Verglasung eine Folie aufkleben darf, ist diese Änderung grundsätzlich auch nicht erlaubt. Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen sind hier zusammengestellt: Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen Vom Aufkleben einer Folie auf Verglasungen kann ich da nix entdecken - also ist's generell nicht gestattet. Was aber erstmal nichts mit einer Sichtbehinderung im Feuerwehreinsatz zu tun hat - sondern mit der Zulassung des Bauteils. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 541194 | |||
Datum | 05.02.2009 22:33 | 12358 x gelesen | |||
Nochmal, allgemein über Sinn und Unsinn der Beklebung von Brandschutztüren oder auch Rauchabschlußtüren (da sind sich die Unterlagen auch nicht ganz einig) möchte ich nicht diskutieren. Daß es dadurch zu Problemen kommen kann, ist mir durchaus bewußt. Aber mir geht es ganz konkret um die von mir oben zitierte Begründung des Verbots. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 541196 | |||
Datum | 05.02.2009 22:38 | 12228 x gelesen | |||
Dann gib doch kurz die Quelle preis, aus der das Zitat, auf das Du Dich beziehst, stammt. Konkret: Wer hat die Forderung nach einer Nicht-Beklebung aufgestellt und in was für einem Dokument? Das könnte bei der Beantwortung Deiner Frage helfen. | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 541198 | |||
Datum | 05.02.2009 22:41 | 12096 x gelesen | |||
Für Rettungskräfte ist sie mir neu. Schau mal in die Brandschutzordnung oder das Brandschutzkonzept zur Baugenehmigung, da müsste es beschrieben sein, wenn es eine behördlich geforderte Auflage ist. Im Bereiche des Arbeitsschutzes ist solche eine Forderung schon eher üblich (z. B. zu Küchen um hier Kollisionen zu vermeiden). Stepahn | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 541199 | |||
Datum | 05.02.2009 22:41 | 12327 x gelesen | |||
Wenn du wüßtest, daß es der Brandschutzbeauftragte der Firma XYZ in einem internen Dokument war, hilft dir das dann weiter? Nein. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 541203 | |||
Datum | 05.02.2009 22:53 | 12245 x gelesen | |||
Dann könnte es genau so sein, wie Stephan schreibt. Die Forderung des Brandschutzbeauftragten kann also bspw. daher rühren, dass - in der Baugenehmigung (der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, dem Bransschutzkonzept, den Vorbesprechungen im Genehmigungsverfahren, ...) genau diese Forderung für das konkrete Objekt aufgestellt wurde, mit der Auflage, diese Forderung in das von Dir genannte interne Dokument zu übernehmen, weil es für die Einsatztaktik in diesem Objekt wichtig ist durch Türen in bestimmte Bereiche hinein zu schauen, - der Brandschutzbeauftragte sich im Zulassungsverfahren auskennt und weiß, dass bei Beklebung von Scheiben die Zulassung erlischt, in dieses generelle Verbot aber etwas "Einsatztaktik" hineininterpretiert hat, - es eine Million andere Gründe dafür geben kann ... | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 541205 | |||
Datum | 05.02.2009 23:04 | 12139 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Stolbrink in der Baugenehmigung (der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle, dem Bransschutzkonzept, den Vorbesprechungen im Genehmigungsverfahren, ...) genau diese Forderung für das konkrete Objekt aufgestellt wurde, mit der Auflage, diese Forderung in das von Dir genannte interne Dokument zu übernehmen, weil es für die Einsatztaktik in diesem Objekt wichtig ist durch Türen in bestimmte Bereiche hinein zu schauen, Gebäude wurde zu Zeiten des 3.Reiches erbaut. Aktuelle Nutzung seit Beginn der 70iger. Brandschutztüren (so es denn welche sind und nicht doch nur Rauchabschlußtüren) dürften etwa aus dieser Zeit stammen dem Erscheinungsbild nach. Kann ich also nahezu ausschließen. Und es ist auch kein besonderer Bereich, es ist einfach nur ein langer Flur mit einzeln Räumen zu beiden Seiten hin. Keine Küche, kein Labor, keine Werkstatt,... Geschrieben von Marc Stolbrink der Brandschutzbeauftragte sich im Zulassungsverfahren auskennt und weiß, dass bei Beklebung von Scheiben die Zulassung erlischt, in dieses generelle Verbot aber etwas "Einsatztaktik" hineininterpretiert hat, Ein Brandschutzbeauftragter, der sich so gut auskennt, aber dann eine falsche Begründung nennt? Nicht sehr wahrscheinlich. Außerdem sofern es doch nur Rauchabschlußtüren sind bzw. nur solche gefordert sind, dann erlischt hier wohl auch keine Zulassung, da sich an der "Dichtheit" der Tür nichts verändern würde. Geschrieben von Marc Stolbrink es eine Million andere Gründe dafür geben kann ... Glückwunsch. Soweit war ich auch schonmal, sonst hätte ich mich kaum mit meiner Frage an das Forum gewandt. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 541211 | |||
Datum | 05.02.2009 23:56 | 12135 x gelesen | |||
Servus, mal so abseits von deiner Frage: Viele Brandschutzgläser werden bei Hitzebeaufschlagung "blind". Es kann dann sowiso nicht mehr durchgeschaut werden. Ich vermute auch, dass es mit der Zulassung zu tun hat. An den Komponenten einer Brandschutztür darf i.d.R. nichts verändert werden, bzw nur explixit dafür zugelassenes Zubehört angebracht werden. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 541215 | |||
Datum | 06.02.2009 00:14 | 12064 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterViele Brandschutzgläser werden bei Hitzebeaufschlagung "blind". Es kann dann sowiso nicht mehr durchgeschaut werden. Erläuterung F / G- Verglasung. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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