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ThemaRaucherlaubnis im Fw-Haus Köthen - Arensdorf23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen541385
Datum06.02.2009 19:3810084 x gelesen
Moin!

Soeben im MDR - Fernsehen gehört: Der Bürgermeister der Stadt Köthen hat in verschiedenen Örtlichkeiten das Rauchverbot aufgehoben. Darunter auch das Feuerwehrhaus in der Abteilung Arensdorf.

Dabei gleich ein Bild mit rauchenden FM (SB) in der "verrauchten" Fahrzeughalle.

Darf der BGM das nach eigenem Ermessen erlauben? Ich denke doch nicht. Und das auch noch ins Fernsehen zu bringen... ohne Worte!

Gesetz zum Rauchverbot


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio541387
Datum06.02.2009 19:427753 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Volker EhrhardtSoeben im MDR - Fernsehen gehört: Der Bürgermeister der Stadt Köthen hat in verschiedenen Örtlichkeiten das Rauchverbot aufgehoben. Darunter auch das Feuerwehrhaus in der Abteilung Arensdorf. (...) Darf der BGM das nach eigenem Ermessen erlauben? Ich denke doch nicht. Und das auch noch ins Fernsehen zu bringen... ohne Worte!

Da ein Feuerwehrhaus überhaupt nicht unter die Gebäude fällt, in welchen Rauchverbot ge. Michtraucherschutzgesetz herrscht... wo ist das Problem?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen541391
Datum06.02.2009 19:587554 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier
Da ein Feuerwehrhaus überhaupt nicht unter die Gebäude fällt, in welchen Rauchverbot ge. Michtraucherschutzgesetz herrscht... wo ist das Problem?

Ich lese das Gesetz zwar anders, aber dann stellt sich mir die Frage, warum es dann explizit erlaubt werden muss?


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen541394
Datum06.02.2009 20:167437 x gelesen
Also soweit ich in Erinnerung habe ist ein Feuerwehrgerätehaus kein öffentliches Gebäude, sondern ein von öffentlicher Hand (Gemeinde) gebautes und betriebenes Gebäude.
Zumindest gilt der gesetzliche Nichtraucherschutz offiziell nicht.
Ausnahme, wird das Gerätehaus als Veranstaltungsort genutzt ist für diesen Zeitraum auch das Gesetz in Kraft.
Bei uns darf nur vorm Gerätehaus geraucht werden und im Winter im "Bereitschaftsraum", in der Fahrzeughalle und im Schulungsraum ist Rauchen tabu.


Gruß

Dominic

Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio541398
Datum06.02.2009 20:277459 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Volker EhrhardtIch lese das Gesetz zwar anders

§2 des Gesetzes definiert eindeutig, für welche Gebäude es gilt.
Wo findest du da was über Feuerwehrhäuser?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein541430
Datum06.02.2009 23:307086 x gelesen
Hallo aus Schleswig-Holstein....


also ich verstehe den § 2 auch so: Rauch frei im Gerätehaus oder auch der Massensuizid darf weitergehen........

Die Aufzählung der Orte ist abschließend.....

Gruß


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen541435
Datum07.02.2009 04:387206 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n Pannier§2 des Gesetzes definiert eindeutig, für welche Gebäude es gilt.

"Bauten der öffentlichen Verwaltung des Landes" - meint der Satz mit Land das Gebiet und schließt damit auch die kommunale Ebene ein oder sind damit Einrichtungen auf Landesebene gemeint?
Irgendwie vermisse ich bei letzterer Auslegung ein Rauchverbot in kommunalen Behörden (zumindest denen mit Publikumsverkehr) - das wird man doch nich einfach vergessen haben?!

Gruß,
Thorben


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW541443
Datum07.02.2009 09:206999 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa ein Feuerwehrhaus überhaupt nicht unter die Gebäude fällt, in welchen Rauchverbot ge. Michtraucherschutzgesetz herrscht... wo ist das Problem?

Mich würde mal interessieren, in welchen Bundesländern das Rauchen in Feuerwehrhäusern per Gesetz verboten ist und wo weiter gequarzt werden darf.

Aus dem Nichtraucherschutzgesetz NRW:

"Im Sinne dieses Gesetzes sind

1. Öffentliche Einrichtungen:

a) Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung,

b) Gerichte und andere Organe der Rechtspflege des Landes,

c) alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform;"

Für NRW ist es m.E. in Feuerwehrhäusern somit verboten. Wie siehts bei Euch aus?


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorLars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen541448
Datum07.02.2009 10:006871 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ralf SchmidtFür NRW ist es m.E. in Feuerwehrhäusern somit verboten. Wie siehts bei Euch aus?

Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auch nochmal ganz klar herausgestellt: Link.

Die bisweilen gehörte Argumentation, ein Feuerwehrhaus habe keinen Publikumsverkehr und sei damit "nicht öffentlich", zieht damit dann gar nicht mehr.

Gruß Lars


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern541456
Datum07.02.2009 11:066865 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker EhrhardtDabei gleich ein Bild mit rauchenden FM (SB) in der "verrauchten" Fahrzeughalle.
brauchen wir für alles ein Gesetz, wo bleibt die Vernunft? Bis jetzt habe ich keinen Raucher getroffen, dem es sonderlich stört, seine Zigarette vor dem Haus zu rauchen. Im Zweifelsfall könnte der Kdt. doch abstimmen lassen. Wenn die Mehrheit für ein Rauchverbot im Haus ist (wovon ich ausgehe) würde ich das rauchen im Gebäude verbieten.
In unserer Rettungswache ist das Rauchen seit ca. 10 Jahren verboten, alle halten sich daran.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio541461
Datum07.02.2009 11:476876 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thorben Gruhl"Bauten der öffentlichen Verwaltung des Landes" - meint der Satz mit Land das Gebiet und schließt damit auch die kommunale Ebene ein oder sind damit Einrichtungen auf Landesebene gemeint?

Für mich sind damit klar Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt gemeint. Wären alle Bauten der öffentlichen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt gemeint müsste die Formulierung "Bauten der öffentlichen Verwaltung im Lande Sachsen-Anhalt" lauten.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorPatr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen541479
Datum07.02.2009 14:086675 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl
wo bleibt die Vernunft? Bis jetzt habe ich keinen Raucher getroffen, dem es sonderlich stört, seine Zigarette vor dem Haus zu rauchen.

Lob und Anerkennung an eure Raucher. Ich musste mir im Rahmen der Rauchverbotsdiskussion mehrfach anhören, dass wenn ich mich als Nichtraucher an dem Rauch störe, dann könne ich doch einfach vor die Tür gehen und warten. Und da es mit guten Worten und Verhandlungen keine Einigung gab musste es halt von offizieller Stelle verboten werden.


Alles ganz private Meinung!

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen541489
Datum07.02.2009 14:466657 x gelesen
Ich bin davon ausgegangen, dass Rauchen in Garagen sowieso untersagt ist.

In Hessen gilt das Rauchverbot auch im Feuerwehrhaus, da es Gebäude ist, welches der Gemeinde gehört


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY541498
Datum07.02.2009 15:506547 x gelesen
Hallo,

jetzt muss ich mich als starker Raucher auch mal zu Wort melden.
Seit dem 1. Januar 2008 gilt bei uns im gesamten Gerätehaus ein Rauchverbot. Obwohl ich es nicht wirklich verstanden habe, habe ich das akzeptiert.
Und mittlerweile stört es keinen mehr, zum Rauchen vor das Gerätehaus zu gehen. Bei Sitzungen gibt es dann Raucherpausen und fast jeder ist zufrieden.

Im Übrigen verstehe ich als Raucher auch nicht die Rücknahme des Rauchverbotes in Bayern. Man hat sich doch schon daran gewöhnt.
Wir haben heute abend z.B. Faschingsball der FF. Wir sind zwar eine geschlossene Gesellschaft, aber trotzdem wird da nicht geraucht.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz541503
Datum07.02.2009 15:556616 x gelesen
Hallo zusammen,

RLP, FW-Haus = Öffentliches Gebäude (=Gebäude der öffentlichen Hand = hat nichts damit zu tun, ob da die Öffentlichkeit Zutritt hat)

Damit in RLP Rauchverbot im FW-Haus.


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt541505
Datum07.02.2009 16:016725 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür mich sind damit klar Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt gemeint. Wären alle Bauten der öffentlichen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt gemeint müsste die Formulierung "Bauten der öffentlichen Verwaltung im Lande Sachsen-Anhalt" lauten.

Was würdest du (rechtstheoretisch) aber sagen, wenn im ursprünglichen Gesetzentwurf zu diesem Gesetz noch gestanden hätte: ".....gilt für.....die Gebäude der Landesverwaltung...." ?

Wäre dann bei einer Gesetzesauslegung nach der Entstehung nicht in diesem (weiteren) Sinne zu interpretieren, da man ja grade die sehr speziell und eng gefasste Beschränkung anders/weiter formuliert hat??


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

"Kleine Taten die man ausführt sind beser als große, über die man nur redet!"

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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen541671
Datum08.02.2009 02:016632 x gelesen
Es steht aber nirgend wo geschrieben, das das Fw-Haus komplett Rauchfrei sein muss.

Bei uns in der Gemeinde wurde es so geregelt, das der Ortbrandmeister die Möglichkeit hat, einen Raum als Raucherraum zu bestimmen. Muss er natürlich nicht, kann er aber.


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt541739
Datum08.02.2009 11:286495 x gelesen
Geschrieben von Andreas KramerBei uns in der Gemeinde

Ich bezog mich mit meinem Beitrag aber ausschließlich auf das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

"Kleine Taten die man ausführt sind beser als große, über die man nur redet!"

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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen541784
Datum08.02.2009 13:546442 x gelesen
Stimmt wohl.

Aber in dem Nichtrauchergesetz von S-A steht aber auch unter §4.4 das man einen Raum eintrichten kann als Raucherraum.
Es sei denn die Komunen bei euch sagen, komplettes Rauchverbot für das ganze GH.


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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt541832
Datum08.02.2009 17:026308 x gelesen
Geschrieben von Andreas Kramerauch unter §4.4 das man einen Raum eintrichten kann als Raucherraum

Ich hab es jetzt (Gesetz) nicht vor mir (weil im vollkommenen Nichtraucherwohnbereich *g*)...aber gehts bei diesen Raucherräumen nicht nur um Gaststätten/Diskotheken und so?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

"Kleine Taten die man ausführt sind beser als große, über die man nur redet!"

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein541923
Datum08.02.2009 23:026371 x gelesen
Hallo zusammen,

zu diesem Thema gab es mal einen Artikel auf feuerwehrwelt.de:

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein541924
Datum08.02.2009 23:046382 x gelesen
Keine Ahnung, warum der Link nicht dargestellt wurde, also neuer Versuch:

http://www.feuerwehrwelt.de/include.php?path=news&contentid=12771

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AutorDomi8niq8ue 8W., Kirnitzschtal / Sachsen541932
Datum09.02.2009 01:376299 x gelesen
Hallo,

also ich finde es super das bei uns im GH nicht mehr geraucht wird, und noch besser das dies von unseren rauchern problemlos anerkannt (und einzelnen vorgeschlagen) wurde. In der Fahrzeughalle gab es aber noch NIE eine Zigarette!
Es gibt auch eine Garagenverordnung (GaragenVO) und im §11 Abs. 2 steht das in "Anlagen oder Einrichtungen, an denen sich brennbare Gase oder Dämpfe entzünden können unzulässig sind."

Aber abgesehen davon, öffentliches Gebäude hin oder her... Wenn man die Kommune während des Feuerwehrdienstes als "Arbeitgeber" sieht (wenn auch ohne Entlohnung), die Kameraden/innen handeln im Auftrag der Kommunde und sind durch diese auch versichert, dann ist die Kommune als "Arbeitgber" gesetzlich zum Nichtraucherschutz verpflichtet (§ 3a ArbStättV).


kam. Grüße


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 06.02.2009 19:38 Volk7er 7E., Eydelstedt
 06.02.2009 19:42 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 06.02.2009 19:58 Volk7er 7E., Eydelstedt
 06.02.2009 20:16 ., Nohra
 06.02.2009 20:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 07.02.2009 04:38 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 07.02.2009 11:47 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 07.02.2009 16:01 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 08.02.2009 02:01 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
 08.02.2009 11:28 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 08.02.2009 13:54 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
 08.02.2009 17:02 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 07.02.2009 09:20 Ralf7 S.7, Gerlingen
 07.02.2009 10:00 Lars7 R.7, Sonsbeck
 07.02.2009 15:55 Thom7as 7K., Hermeskeil
 06.02.2009 23:30 Jan 7O., Trennewurth
 08.02.2009 23:02 Kay 7S., Seester
 08.02.2009 23:04 Kay 7S., Seester
 07.02.2009 11:06 Chri7sto7f S7., Vilseck
 07.02.2009 14:08 Patr7ik 7G., Heyersum
 07.02.2009 15:50 Anto7n K7., Mühlhausen
 07.02.2009 14:46 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 09.02.2009 01:37 Domi7niq7ue 7W., Kirnitzschtal
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