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ThemaFeuerwehr als Streudienst98 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542273
Datum10.02.2009 22:3155315 x gelesen
Weil heute die schneekatastrophe ausgebrochen ist, habe ich mir gedanken zum Feuerwehreinsatz gemacht. Beim surfen im Netz bin auf folgenden Artikel aufmerksam geworden: Link

Ist es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt? Was ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten?

Viele Grüße aus dem verschneiten Norden
MS


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AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW542275
Datum10.02.2009 22:4451061 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerIst es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt? Was ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten?

Mancherorts wird die Feuerwehr halt vor jeden Karren gespannt... Ob sie das "muss" ist fraglich.


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542277
Datum10.02.2009 22:4751040 x gelesen
Geschrieben von René WestermannMancherorts wird die Feuerwehr halt vor jeden Karren gespannt... Ob sie das "muss" ist fraglich.

...oder lässt sich eben spannen. Ich finde es erstaunlich, wenn ein "Einsatz-Chef" vor jeden Streuwagen einen Feuerwehrwagen mit Blaulicht schickt...


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW542278
Datum10.02.2009 22:4950732 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerWas ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten?

Jeder Autofahrer, der dadurch ein paar Minuten früher aus dem Stau kommt, wird ziemlich dankbar sein. Die werden ziemlich viel davon halten. Ich vermute auch einen verhältnismäßigen Einsatz, sodass der Brandschutz vermutlich weiterhin sichergestellt war. Falls also mit "im Allgemeinen" die Allgemeinheit gemeint war, vermute ich mal eine positive Haltung.

Geschrieben von Martin SemmlerIst es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt?

Ist vermutlich unter Amtshilfe zu sehen und somit für mich auch kein Problem. Ansonsten: "Die Gemeinden unterhalten [..] Feuerwehren, um [..] bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden." Steht so im FSHG NRW).

Wo genau sieht du das Problem?

Grüße


Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW542279
Datum10.02.2009 22:5450997 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerOb sie das "muss" ist fraglich.

Da bin ich nicht rechtssicher, aber ich denke im Rahmen von §35GG Amtshilfe muss sie auf Anforderung.

Geschrieben von Martin SemmlerIch finde es erstaunlich, wenn ein "Einsatz-Chef" vor jeden Streuwagen einen Feuerwehrwagen mit Blaulicht schickt

Vielleicht tun wir da auch der Feuerwehr unrecht, weil das in einem vielleicht ungeschickt formulierten Presseartikel so zu lesen ist. Ich denke nicht, dass alle LF´s der Stadt vor nem Streuwagen unterwegs waren.


Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW542280
Datum10.02.2009 22:5550538 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertIst vermutlich unter Amtshilfe zu sehen und somit für mich auch kein Problem. Ansonsten: "Die Gemeinden unterhalten [..] Feuerwehren, um [..] bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden." Steht so im FSHG NRW).

Letztlich ist eh die Stadt für den Verkehr auf kommunalen Straßen zuständig. Ob wen die nun beauftragt, bleibt dem OB überlassen.


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542282
Datum10.02.2009 22:5850642 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertJeder Autofahrer, der dadurch ein paar Minuten früher aus dem Stau kommt, wird ziemlich dankbar sein.

Heißt also, bei jedem Pannenfahrzeug/Pannen-LKW auf der staugeplagten Autobahn in Zukunft die Feuerwehr rufen, weil man dann ja auch für diesen Einsatz dankbar sein kann!?

Geschrieben von Adrian HorbertIst vermutlich unter Amtshilfe zu sehen

Defintiv nicht. Ist nämlich originäre Aufgabe der Polizei.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen542286
Datum10.02.2009 23:0850204 x gelesen
...wenn man das Ganze betrachtet, schon....

Wenn bei extremer Wetterlage der Verkehr zum Erliegen kommt, weil ein Großteil der Vehikel nicht mehr automobil ist, dann betrifft das auch die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
Praktisch können die Hilfsdienste ihren Auftrag nicht mehr durchführen...
Von daher kann man sich sowas schon vorstellen.

Manchmal sind an kritischen Punkten auch ordnende behördliche Hände nötig...oder massives Eingreifen bevor schlimmeres passiert (Bus oder Tankwagen rutschen in Graben etc.)


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW542288
Datum10.02.2009 23:1350532 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerHeißt also, bei jedem Pannenfahrzeug/Pannen-LKW auf der staugeplagten Autobahn in Zukunft die Feuerwehr rufen, weil man dann ja auch für diesen Einsatz dankbar sein kann!?

Nein, wenn es ein ganz normaler Tag ist und die Polizei selbst Einsatzkräfte in absehbarer Zeit zur Verfügung hat. Ja (und ich argumentiere das jetzt mal nur über den GMV), wenn gerade die öffentliche Ordnung unter einer Schneedecke zusammenbricht und die Leute sonst die Nacht auf der Autobahn verbringen dürfen.

Geschrieben von Martin SemmlerDefintiv nicht. Ist nämlich originäre Aufgabe der Polizei.

Polizei: Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr)
Feuerwehr: Die Gemeinden unterhalten [..] Feuerwehren, um [..] bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Woraus ziehst du den Schluss, dass es Geschrieben von Martin SemmlerDefintiv nicht. Aufgabe der Feuerwehr ist?


Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542289
Datum10.02.2009 23:1550333 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerHeißt also, bei jedem Pannenfahrzeug/Pannen-LKW auf der staugeplagten Autobahn in Zukunft die Feuerwehr rufen, weil man dann ja auch für diesen Einsatz dankbar sein kann!?

Worüber beschwerrt ihr euch? Die einzigen roten Autos mit Blaulicht und Möglichkeit für einen Räumschild gibt es vermutlich in Niedersachsen oder?
Hier wurden mal entsprechende Bilder gepostet.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542292
Datum10.02.2009 23:2250352 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertNein, wenn es ein ganz normaler Tag ist und die Polizei selbst Einsatzkräfte in absehbarer Zeit zur Verfügung hat. Ja (und ich argumentiere das jetzt mal nur über den GMV), wenn gerade die öffentliche Ordnung unter einer Schneedecke zusammenbricht und die Leute sonst die Nacht auf der Autobahn verbringen dürfen.

Ja, im Prinzip hast Du ja Recht. Es ging mir nicht um die frage des öffentlichen Notstandes oder der zusammenbrechenden öffentlichen Ordnung. Dann ist selbstverständlich die Feuerwehr auch gefragt. Speziell, wennMenschen die Nacht auf Autobahnen verbringen bei der Betreuung.

Meine Frage zielt vielmehr darauf, ob es Aufgabe der Feuerwehr einer Großstadt sein kann, Streufahrzeugen mit Blaulicht den Weg frei zu machen. Und da sieht die Antwort anders aus. Die Feuerwehr ist nämlich weder dafür ausgebildet noch dazu befugt.

Geschrieben von Adrian HorbertWoraus ziehst du den Schluss, dass es Geschrieben von Martin Semmler
Defintiv nicht.
Aufgabe der Feuerwehr ist?


"Definitiv nicht" war auf Amtshilfe bezogen und den Schluß ziehe ich aus § 5 Verwaltungsverfahrensgesetz.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg542293
Datum10.02.2009 23:2350352 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannHier wurden mal entsprechende Bilder gepostet.

Richtig. Siehe hier.

Gruß, MaWe


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW542294
Datum10.02.2009 23:3450498 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerIst es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt? Was ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten?

Wo ist das Problem, an jedem normalen Tag bei jeder Ölspur machen wir doch genau das Gleiche?

Gruß

Dirk


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542295
Datum10.02.2009 23:3650154 x gelesen
Solange der (Ober)Bürgermeister das als Aufgabe Feuerwehr(beamten) per Verfügung überträgt (und sie entsprechend ausbildet) gibt es keine Probleme. So könnte/kann die Feuerwehr auch Knöllchen schreiben, Straßen reinigen, Ampeln warten, und und und. Ob die Feuerwehr das dann mit Bleulicht machen darf ist eine andere Frage.

Hier ist es leider immer noch anders geartet. Es wird nämlich der Weg frei gemacht, um anderen "Firmen" die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Und das von einer BEhörde die dafür nicht zuständig ist.

Andere Frage in diesem Zusammenhang: warum haben dann eigentlich Streufahrzeuge kein Blaulicht und Einsatzhorn?


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542296
Datum10.02.2009 23:3950111 x gelesen
Geschrieben von ---Martin Semmler--- Solange der (Ober)Bürgermeister das als Aufgabe Feuerwehr(beamten) per Verfügung überträgt (und sie entsprechend ausbildet) gibt es keine Probleme. So könnte/kann die Feuerwehr auch Knöllchen schreiben, Straßen reinigen, Ampeln warten, und und und. Ob die Feuerwehr das dann mit Bleulicht machen darf ist eine andere Frage.


Habe ich gerade etwas weiter oben geschrieben... Ist aber immer noch nicht "Wir machen den Weg frei" ;o)


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen542297
Datum10.02.2009 23:4550079 x gelesen
Bawü auch, RLP auch...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen542298
Datum10.02.2009 23:4950126 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerMeine Frage zielt vielmehr darauf, ob es Aufgabe der Feuerwehr einer Großstadt sein kann

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Es ging mir nicht um die frage des öffentlichen Notstandes oder der zusammenbrechenden öffentlichen Ordnung

Wieso kann in einer GroßStadt nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zusammenbrechen?


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW542300
Datum10.02.2009 23:5150274 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerIst aber immer noch nicht "Wir machen den Weg frei

Was den sonst? Es wird argumentiert, dass nur die Feuerwehr so schnell die Strasse wieder befahrbar gemacht bekommt und deswegen ganz schnell mit Blaulicht ausrücken muss. Ob die Strasse wegen Eis/Schnee oder Öl "behindert" wird spielt für mich keine Rolle, glatt ist glatt. Komischer weiße wird anderen Orts, wo nicht mal eben jemand schnell die Strasse säubern kann, einfach ein Schild "Ölspur!" aufgestellt und gut ist.


Gruß

Dirk


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542303
Datum10.02.2009 23:5750217 x gelesen
Geschrieben von Dirk Brokatzkydass nur die Feuerwehr so schnell die Strasse wieder befahrbar gemacht bekommt und deswegen ganz schnell mit Blaulicht ausrücken muss

Nochmal: hier macht es nicht die Feuerwehr, sondern jemand anders (Streudienst). Die Feuerwehr fährt voraus und "leiht" Blaulicht und Martinhorn. Erzwingt also die freie Fahrt für den Streudienst. Und das ist ein großer Unterschied!

Geschrieben von Dirk BrokatzkyKomischer weiße wird anderen Orts, wo nicht mal eben jemand schnell die Strasse säubern kann, einfach ein Schild "Ölspur!" aufgestellt und gut ist

Eben!


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW542304
Datum10.02.2009 23:5850267 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerHier ist es leider immer noch anders geartet. Es wird nämlich der Weg frei gemacht, um anderen "Firmen" die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.

Welche Firma?


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen542305
Datum11.02.2009 00:0050033 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerNochmal: hier macht es nicht die Feuerwehr, sondern jemand anders (Streudienst). Die Feuerwehr fährt voraus und "leiht" Blaulicht und Martinhorn. Erzwingt also die freie Fahrt für den Streudienst. Und das ist ein großer Unterschied!


ja und? Wo ist das Problem? Wenn an einer Einsatzstelle ein Kranwagen oder ein besonderer Tankwagen benötigt wird, begleiten auch mal Feuerwehrfahrzeuge mit Blauhorn und Preßlicht.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542308
Datum11.02.2009 00:0150073 x gelesen
Geschrieben von ---rga-online.de--- Remscheider Entsorgungsbetriebe


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW542309
Datum11.02.2009 00:0450027 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerDie Feuerwehr fährt voraus und "leiht" Blaulicht und Martinhorn. Erzwingt also die freie Fahrt für den Streudienst. Und das ist ein großer Unterschied!

Na ja aber bei entsprechenden Fahrzeugen könnte es die Feuerwehr auch gleich selbst machen. Das Problem ist dabei, dass die Streufahrzeuge auch ein Sonder- aber eben kein Wege- Recht haben. Mal ganz frech gesagt würde ich mal behaupte, dass diese (zumindest hier) bei entsprechender Argumentation sehr schnell ein Wegerecht haben könnten ;-).

Gruß

Dirk


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW542310
Datum11.02.2009 00:0550113 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerRemscheider Entsorgungsbetriebe

Und das ist nicht die Stadt bzw. im Auftrag der Stadt?


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542311
Datum11.02.2009 00:2350179 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertIch vermute auch einen verhältnismäßigen Einsatz, sodass der Brandschutz vermutlich weiterhin sichergestellt war.

Das hier: Blaulichtreporter spricht übrigens für was anderes. 200 Feuerwehrmänner.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542312
Datum11.02.2009 00:3850340 x gelesen
Tach, Post!

Sowas ist peinlich


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorKai 8H., Köln / NRW542314
Datum11.02.2009 00:5550223 x gelesen
Hallo,

@ all
ohne die Arbeit der Feuerwehr und des THW werten zu wollen, möchte ich die Topographie in Remscheid ansprechen, in der flächenmässig relativ kleinen Stadt gibt es grosse Höhenunterschiede ( niedrigster Punkt 96 ü. NN höchster Punkt 386 m ü. NN) mit sehr starken und kurvigen Steigungen und es fliesst sehr viel Verkehr, auch LKW-Verkehr durch die Stadt (viel mittelständische Industrie).
In den Nachbarstädten Solingen und Wuppertal sieht es ähnlich aus und mir sind z. B. aus Solingen alte Aufnahmen bekannt, bei denen der alte RKW LKW an Steigungen hochgezogen hat.

Heute war das Wetter im südlichen NRW ziemlich extrem. Erst warm, stark windig und Starkregen, dann Temperatursturz, weiterhin stark windig mit Sturmböen und starkem Schneefall.

Ich habe einmal an einer Steigung in RS mit dem LKW drei Stunden bei starken Schnee festgehangen und kann die Massnahmen der Stadverwaltung (inkl. Amt 37) verstehen.

Gruss Kai

@ Christian, Dir sind die Örtlichkeiten durch dein Studium in W ja sicherlich bekannt *g*,
aber RS finde ich teilweise noch extremer als die Strassenlage in W


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AutorRand8y T8., Münster / NRW542315
Datum11.02.2009 01:0849910 x gelesen
Also Streudienst wird bei uns normalerweise durch den städtischen Bauhof gemacht, falls erforderlich. Die Feuerwehr bleibt da eigentlich raus...


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542316
Datum11.02.2009 01:0950218 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kai Hoffmeyer@ Christian, Dir sind die Örtlichkeiten durch dein Studium in W ja sicherlich bekannt *g*,

Ja, mir sind die Steigungen bekannt. Aber wenn ich mich als LKW-Fahrer gleich zweimal ziehen lassen muß, dann IST das peinlich. Zumal das (nach den Bildern) nicht mal sooo steil war.


MkG,
Christi@n

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- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorKai 8H., Köln / NRW542318
Datum11.02.2009 01:1749945 x gelesen
Hallo,

da stimme ich Dir allerdings vollkommen zu.

mein Post war mehr allgemein auf die komplette Diskussion bezogen, leider habe ich es falsch platziert.


Gruss Kai


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW542319
Datum11.02.2009 01:3850014 x gelesen
Hallo,

das THW Remscheid wird wie hier beschrieben auch in Amtshilfe für die Autobahnpolizei tätig. Und wenn ich das richtig lese, nicht nur der OV Remscheid.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü542322
Datum11.02.2009 05:3549920 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Martin SemmlerWas ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten?

Das gibt es in Stuttgart auch, sogar als festgelegter Plan. Auf Anforderung werden festgelegte FF-Abteilungen mit ihren Unimogs alarmiert um vor den Streufahrzeugen zu fahren und diesen die Durchfahrt zu ermöglichen.
Um so manchem gleich vorzubeugen:

- die Einsätze dieser Art in den letzten 10 Jahren kann man grob an einer Hand abzählen.

-nein es bringt nix das die Polizei machen zu lassen, der Streuwagenfahrer könnte aggressiv auf den mit durchdrehenden Reifen vor ihm stehenden Passat oder Vito reagieren...;-)

-Stuttgart hat eine durchaus vergleichbare Topographie wie Remscheid


Gruß Andi


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542335
Datum11.02.2009 08:2250050 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberRichtig. Siehe hier.

den habe ich nicht gemeint, der ist auch nicht aus Niedersachsen. In Niedersachsen wurden nach der Schneekatastrophe KTW auf Unimog beschafft und den FF übergeben. Die hatten die Halterungen für Räumschilder. So einer wurde hier auch mal gepostet.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542337
Datum11.02.2009 08:3349932 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerNochmal: hier macht es nicht die Feuerwehr, sondern jemand anders (Streudienst). Die Feuerwehr fährt voraus und "leiht" Blaulicht und Martinhorn. Erzwingt also die freie Fahrt für den Streudienst. Und das ist ein großer Unterschied!

§35 Sonderrechte

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert...

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Wo ist jetzt das Problem????


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542338
Datum11.02.2009 08:4149927 x gelesen
Moin Hubert!

Geschrieben von Hubert KohnenWo ist jetzt das Problem????
Dass Fahrzeuge des Räumdienstes, die unbestritten Sonderrechte haben, keine Wegerechte haben, denn die gibt's nur mit Blau und Horn.

Das Problem ist, dass jetzt offensichtlich Feuerwehrfahrzeuge einzig und allein als Straßenräumer vorwegfahren und für die Räumfahrzeuge das Wegerecht einfordern.

Frage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen?

Frage 2: dürfen Räumdienste Wegerechte mittelbar beanspruchen, obwohl sie diese Möglichkeit gar nicht haben?

Beide Fragen kann ich nicht beantworten, maximal raten.

Gruß

Christoph


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen542339
Datum11.02.2009 08:4249958 x gelesen
Moin,

die meisten "Entsorgungsbetriebe" sind Eigenbetriebe der jeweiligen Kommune.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542340
Datum11.02.2009 08:4649729 x gelesen
Danke für die Zusammenfassung. Genau diese Fragen hatte ich am Anfang gestellt. Leider wurde bisher nicht darauf eingegangen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW542344
Datum11.02.2009 08:5150011 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyOb die Strasse wegen Eis/Schnee oder Öl "behindert" wird spielt für mich keine Rolle, glatt ist glatt. Komischer weiße wird anderen Orts, wo nicht mal eben jemand schnell die Strasse säubern kann, einfach ein Schild "Ölspur!" aufgestellt und gut ist.

das glaubt höchstens der, der das Schild aufstellt, fliegt da einer von der Straße muss das der Richter noch lang nicht so sehen - aber Schild aufstellen ist so herrlich einfach...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542346
Datum11.02.2009 08:5350000 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldMoin Hubert
Moin Moin - lange nicht mehr gesehen :-)
Geschrieben von Christoph HeitfeldDass Fahrzeuge des Räumdienstes, die unbestritten Sonderrechte haben
Ich denke, das es vielen NICHT klar war, weil sie sich nicht damit beschäftigt haben - wozu auch?

Geschrieben von Christoph HeitfeldDas Problem ist, dass jetzt offensichtlich Feuerwehrfahrzeuge einzig und allein als Straßenräumer vorwegfahren und für die Räumfahrzeuge das Wegerecht einfordern.

Frage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen?

Frage 2: dürfen Räumdienste Wegerechte mittelbar beanspruchen, obwohl sie diese Möglichkeit gar nicht haben?

Ich mache es kurz, versuche es zumindest.
Polizei begleitet (mit Blaulicht)
a) Politiker in Staatskarossen
b) Kran auf dem Weg zur Einsatzstelle
c) Schwerlasttransporte
d) Abschleppfahrzeuge auf der Autobahn mit Vollsperrung durch den Stau
e)....

Ich denke, das wir "Lebensgefahr" ausschließen, aber diese Beispiele genauso wie die Begleitung der Streufahrzeuge durch die Feuerwehr im Interesser der öffenntlichen Sicherheit und Ordnung ist.
Wenn die Feuerwehr für diese Unterstützung kein Blaulicht nutzen darf, warum dann bei
a) Martinszügen
b) Volksfesten
c) traditionellen Umzügen / Festzügen
d) Karnevalsumzügen
e) ....

Wie gesagt, ich kann an diesem Einsatz in Remscheid nichts Verwerfliches finden. Und ich gehe davon aus, das der Brandschutz nicht nur sicher gestellt war, sondern die Eingreifzeiten durch die besetzten Fahrzeuge der FF sicherlich hätten reduziert werden können.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen542348
Datum11.02.2009 08:5649859 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Martin SemmlerIst es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt? Was ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten?

Ist in diesem Fall die Feuerwehr nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig geworden?
Für mich weniger Polizeiaufgabe. Die Jungs in grün (schwarz) hatten sicherlich schon reichlich zu tun.


MkG
Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen542350
Datum11.02.2009 08:5749571 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hubert Kohnen
Polizei begleitet (mit Blaulicht)
... d) Abschleppfahrzeuge auf der Autobahn mit Vollsperrung durch den Stau


wenn die es nicht auf eigene Faust dank Frontblitzer (gelb) und Pressluft Fanfare "erzwingt"

Gruß
Uwe

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542351
Datum11.02.2009 08:5749818 x gelesen
Hallo,

meiner Meinung nach werden diese Fragen durch den GMV eindeutig beantwortet.
Aber ich will mal eine 3. Frage dazu stellen:
Verhalte ich mich gemäß StVVO wenn ich mit ungeeigneter Bereifung unterwegs hängen bleibe und einfach sitzen bleibe?

Ich kenne das in anderen Landesteilen so, dass man aussteigt und mit nachbarlicher Hilfe die Steigung überwindet bzw. die Straße räumt damit die Fahrzeuge mit Winterreifen weiter können.

Man könnte jetzt natürlich fordern, dass die Polizei eine Kontrolle durchführt und entsprechend Knöllchen verteilt.

Gruß

Thomas

PS Warum verklagst du nicht die Stadt Remscheid und läßt ein Verwaltungsgericht feststellen, ob das rechtens war oder nicht.


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542353
Datum11.02.2009 09:0449751 x gelesen
Ich kenne eine Kleinstadt, in der ich bis vor ein paar Jahren gewohnt habe (auch NRW). Diese Stadt hat auch einige Steigungen im Stadtgebiet, wo sich eine wichtige Bundesstraße durchzieht.
Wenn es hier zu ähnlichen Verhältnissen kommen sollte wie gestern in Remscheid, dann weiß ich nicht wie es dort gelöst wird. Ich weiß nur was innerhalb der Stadt zur Verfügung steht.
a) ein Streifenwagen der Polizei (VW Passat). Polizei ist "nur" Bezirksdienst, ganze zwei Beamte, die auch nur stundenweise Dienst machen.
b) Bauhof der Stadt, der zwischenzeitlich als "Stadtwerke" ausgegliedert wurde, aber in öffentlicher Hand ist. Die haben mehrere Räum,- und Streufahrzeuge.
c) Freiwillige Feuerwehr mit 18 Fahrzeugen, teilweise allradgetrieben, teilweise sogar Schneeeketten vorhanden.
So, nun erkläre mir mal einer wie dieser eine Streifenwagen (falls besetzt) gleichzeitig allen Räum-und Streufahrzeugen Freie Bahn schaffen soll.

Frage an die Insider. Wie ist das Verhältniss an Polizeifahrzeugen / Winterdienstfahrzeugen in Remscheid???


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW542355
Datum11.02.2009 09:0950090 x gelesen
Geschrieben von Christoph Heitfeldrage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen?

Frage 2: dürfen Räumdienste Wegerechte mittelbar beanspruchen, obwohl sie diese Möglichkeit gar nicht haben?


Frage 3: Dürfen Feuerwehren in bestimmten Bereichen sehenden Auges in Kauf nehmen, dass die Folgeprobleme bei "Nichthandeln" größer werden? (in dem Beispiel wäre möglich, dass bekannt ist, dass die Autofahrer so lange fahren, bis alles quer steht, dann kein Räumdienst mehr fahren kann - und am Schluß ggf. sogar auf der Autobahn vom KatS versorgt werden muss, was dann wieder PFLICHT-Aufgabe auch der Fw/Amtes 37 sein kann...)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542358
Datum11.02.2009 09:2449716 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenMoin Moin - lange nicht mehr gesehen :-)
Tjoah, demnächst wohl wieder etwas öfter, habe beruflich weniger um die Ohren. Heute habe ich sogar Urlaub und müßte eigentlich lernen - aber das kennt man ja, man findet tausend Dinge, die dringender sind. ;-)

Geschrieben von Hubert KohnenWie gesagt, ich kann an diesem Einsatz in Remscheid nichts Verwerfliches finden.
Ich im Grunde auch nicht, ich habe lediglich die aufgetauchten Fragen zusammengefaßt, da ich diese durchaus begründet finde und eine Antwort nicht geben kann - nicht etwa, um irgendjemandem in Remscheid vor's Schienenbein zu treten, sondern schlicht, weil es mich interessiert.

Mir geht es primär darum (ähnlich wie hier), ggfls. vorhandene Mißverständnisse zu klären. Tausend mal geht's gut, auch ohne dass jemand drüber nachgedacht hat, und dann rummst es auf einmal und Unterbrandmeister Meiermüllerschulze am Steuer des LF, seit Jahren ehrenamtlich voll engagiert und ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, hat auf einmal ein juristisches Problem an der Backe, das er sich nie erträumt hat.

Daher meine Fragen! Ich stehe keineswegs auf dem Standpunkt, dass die komplette Feuerwehr fröhlich pfeifend vorm Gerätehaus stehen bleibt, sich das Verkehrschaos ansieht und lächelnd auf ihren Aufgabenkatalog zeigt...

Geschrieben von Hubert KohnenWenn die Feuerwehr für diese Unterstützung kein Blaulicht nutzen darf, warum dann bei
a) Martinszügen
b) Volksfesten
c) traditionellen Umzügen / Festzügen
d) Karnevalsumzügen
e) ....

Das ist Blaulicht hier ist grundsätzlich was anderes als aktive Wegerechtseinforderung für Räum-/Streufahrzeuge, die mit ihren Mitteln nicht weiterkommen. Ich hoffe doch wohl nicht, dass die Feuerwehr bei den o.g. Festivitäten etwas anderes macht, als abzusichern? Dafür benötigt man kein Horn.

Gruß

Christoph


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542359
Datum11.02.2009 09:4249797 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmannmeiner Meinung nach werden diese Fragen durch den GMV eindeutig beantwortet
Leider, und das ist mein persönlicher Eindruck, ist der GMV nicht immer deckungsgleich mit dem, was letztendlich vor Gericht rauskommt. Dinge, die gut gemeint waren, aber nicht gut gegangen sind, können vor Gericht trotz allerbester Gesinnung mangels rechtlichem Unterbau ganz blöd für den ursprünglichen Helfer ausgehen. Das sagt mir wierum mein GMV, ohne dass ich jetzt ein konkretes Beispiel nennen kann.

Geschrieben von Thomas EdelmannWarum verklagst du nicht die Stadt Remscheid und läßt ein Verwaltungsgericht feststellen, ob das rechtens war oder nicht.
Weil meine Motivation eine gänzlich andere ist und es mir nebenbei bis zu einem gewissen Zeitpunkt trotz der räumlichen Nähe völlig egal ist, was die Feuerwehr Remscheid bei Schneefall macht. Der Zeitpunkt, an dem es mir nicht mehr egal ist, ist der, bei dem ich persönlich betroffen bin:
  • entweder als ehrenamtlicher/hauptamtlicher Feuerwehrmann der Stadt XY, der für Räumfahrzeuge den Weg freigekämpft hat, wobei leider aber jemand aus ganz dummen Gründen zu Schaden gekommen ist und jetzt vor Gericht auf Entschädigung klagt

  • oder als unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, dem ein Feuerwehrfahrzeug in wegerechtskämpfender Mission während des Schneechaos so blöde über den Fuß gefahren ist, dass er für drei Monate beruflich ausfällt

Vorsicht, konstruierte Beispiele, die aber darauf hinauslaufen, dass vor Gericht geprüft wird, ob die Berechtigung für die Einforderung von Wegerechten vorhanden war.

Mir geht es weder darum, mich gegen alle blöden Zufälle abzusichern (dann dürfte ich nicht mehr aus dem Haus) noch darum, irgendwem vor's Schienenbein zu treten. Ich bestreite auch nicht, dass die Feuerwehr in der Pflicht ist, wenn's draußen rundgeht - schon aus Eigeninteresse. Mir geht es lediglich um die Frage: ist das Einfordern von Wegerechten für Unberechtigte durch die Feuerwehr rechtlich in Ordnung?

Gruß

Christoph


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542360
Datum11.02.2009 09:4549848 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerIst es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt?

Nein. Aber dass sie Aufgaben der Behörde "(Ober)bürgermeister/in XY" übernimmt, ist üblich, jeden Tag in jeder Gemeinde.

Im Bergischen halt auch diese Aufgabe, AIFAIK schon seit Jahren gemeinsam mit dem THW (da ist nämlich öfter mal richtig Winter).

Die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn ist dabei solange dringend zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit in höchster Eile geboten, bis ein Verwaltungsrichter oder die Kommunalaufsicht der Oberbürgermeisterin von Remscheid (mit ihren nachgeordneten Stellen) rechtswirksam einen Ermessensfehler nachweist.

Ob da aber echt was wirkt, können nur die Kollegen aus Remscheid sagen. bei diesen Lagen hat man ja oft nicht das Problem des Wegfahren Wollens für den Streudienst, sondern des Könnens.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542361
Datum11.02.2009 09:4849870 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFrage 3: Dürfen Feuerwehren in bestimmten Bereichen sehenden Auges in Kauf nehmen [...]
Nein, dürfen sie natürlich nicht. Ist aber auch gar nicht mein Thema, ich diskutiere wieder einmal nicht das "ob", sondern das "wie". Das führt mich zu ...

... Frage vier: dürfen sie für den aus Frage 3 resultierenden Handlungsbedarf die in Frage 1 und 2 thematisierten Mittel nutzen, oder sind sie ggfls. gehalten, auf andere Lösungen zurückzugreifen?

Gruß

Christoph


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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg542362
Datum11.02.2009 09:5449819 x gelesen
Hallo Ihr Verschneiten!

Geschrieben von Andreas BräutigamDie Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn ist dabei solange dringend zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit in höchster Eile geboten
Gehen wir mal davon aus, dass diese Maßnahme ausschliesslich dazu da war, den Brandschutz in Remscheid sicherzustellen, denn wie sollen die freiwilligen FM(SB) bei einem Einsatz zum Gerätehaus kommen, wenn alle Straßen unpassierbar sind?

Leider haben andere (zivile) Verkehrsteilnehmer die nun geräumten Straßen einfach missbräuchlich befahren.
Pöhse Puben...

...und gerade löst die Sonne den Schneefall ab
Thomas


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542363
Datum11.02.2009 09:5649809 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldVorsicht, konstruierte Beispiele, die aber darauf hinauslaufen, dass vor Gericht geprüft wird, ob die Berechtigung für die Einforderung von Wegerechten vorhanden war.

Da wäre ich mir in beiden Fällen nicht sicher, ob das vor Gericht länger als 30 Sekunden diskutiert würde. In beiden Fällen greift bzgl. Schadenersatz die Amtshaftung der Gemeinde und bzgl. der Körperverletzung das Strafrecht (gegen den "Täter" persönlich). Ursächlich für den Schaden wird ja in beiden Fällen nicht die Verwendung von Horn und Blinklicht, sondern erstmal z. B. ein Fehlverhalten einer Partei sein. Wenn das zur Klärung der Schuldfrage ausreicht, spielt der Rest fast schon keine Rolle mehr. Anders siehts ggf. aus, wenn jemand von einer Leiter fällt, weil er sich durch das Einschalten des Horns erschreckt hat. Das ist dann aber für den Fahrer/Fahrzeugführer auch nicht besonders relevant, wenn z. B. der Leiter der Feuerwehr anlassbezogen die Ermessensentscheidung zur Verwendung von Horn und Blaulicht zentral getroffen hat. Dass man beides dennoch nicht verwendet, wenn es an Ort und Stelle völlig nutzlos für das Weiterkommen ist, würde ich gerne grundsätzlich voraussetzen...


Gruß

A.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW542364
Datum11.02.2009 09:5950115 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldFrage vier: dürfen sie für den aus Frage 3 resultierenden Handlungsbedarf die in Frage 1 und 2 thematisierten Mittel nutzen, oder sind sie ggfls. gehalten, auf andere Lösungen zurückzugreifen?

Antwort zu 4, m.E. ja, wenn ein entsprechender Bedarf dafür steht bzw. nur so erfahrungsmäß weiterer Schaden abgewehrt werden kann, vgl. FSHG, § 1 (1).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autorjens8 s.8, albstadt / baden würtemberg542365
Datum11.02.2009 10:0049662 x gelesen
So eben bei Wieboldtv gesehen

http://www.wieboldtv.de/pageID_7389397.html


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542369
Datum11.02.2009 10:0649821 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldWeil meine Motivation eine gänzlich andere ist und es mir nebenbei bis zu einem gewissen Zeitpunkt trotz der räumlichen Nähe völlig egal ist, was die Feuerwehr Remscheid bei Schneefall macht. Der Zeitpunkt, an dem es mir nicht mehr egal ist, ist der, bei dem ich persönlich betroffen bin:

Da ich es nicht als sinnvoll erachte, meine RA des Vertrauens für FW Angelegenheiten zu jedem Alarm zu konsultieren (die hab ich wirklich), reduzieren sich deine Beispiele auf folgendes Konstrukt:
Großer Chef sagt macht mal, das Machen widerspricht nicht irgendwelchen grundsätzlichen Rechtsgütern, deshalb mache ich.

Sollte dabei etwas passieren, greift erstmal die Amtshaftung. Bei strafrechtlichen Dingen, wie z. B. fahrlässiger Körperverletzung (weil ich jemanden angefahren habe), muß ich sehen wie ich da raus komme, aber das Problem hat man generell als MA und Fahrer bei der Feuerwehr.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorBenj8ami8n B8., Engen / Baden-Würtemberg542371
Datum11.02.2009 10:1249651 x gelesen
Hallo zusammen

Das hab ich grad im Netz gefunden, zwegs Feuerwehr und Streudienst

http://www.christoph-coburg.de/bos/live/galerie/details.php?image_id=16977&mode=search

http://feuerwehr-konstanz.schutzbach.com/?component=equipment&action=show&id=48

Ich weiß nichts genaueres dazu, wisst ihr etwas darüber???

Grüße Benny


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542374
Datum11.02.2009 10:2449761 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannGroßer Chef sagt macht mal, das Machen widerspricht nicht irgendwelchen grundsätzlichen Rechtsgütern, deshalb mache ich.

Sollte dabei etwas passieren, greift erstmal die Amtshaftung. Bei strafrechtlichen Dingen, wie z. B. fahrlässiger Körperverletzung (weil ich jemanden angefahren habe), muß ich sehen wie ich da raus komme, aber das Problem hat man generell als MA und Fahrer bei der Feuerwehr.


Danke für die prägnante und korrekte Kurzversion ;-)


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542376
Datum11.02.2009 10:2649674 x gelesen
Geschrieben von Benjamin BachIch weiß nichts genaueres dazu, wisst ihr etwas darüber???

Steht drunter:

Dieses WLF diet im Winter als Resevefahrzeug der Technischen Betriebe Konstanz (TBK) bei der Schneeräumung. Der Abrollbehälter und die Schneeschaufel werden von den TBK gestellt. Besetzt wird das WLF von Feuerwehrleuten die sich für den Bereitschaftsdienst als Gegenleistung für die Teilfinanzierung des LKW-Führerscheines durch die Stadt Konsatnz verpflichten mussten. Für die Feuerwehrmänner ist dieser Dienst neben der Bezahlung auch wegen der Fahrpraxis von vorteil.


Gruß

A.

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542377
Datum11.02.2009 10:2849658 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist dann aber für den Fahrer/Fahrzeugführer auch nicht besonders relevant, wenn z. B. der Leiter der Feuerwehr anlassbezogen die Ermessensentscheidung zur Verwendung von Horn und Blaulicht zentral getroffen hat.
Das ist z.B. eine Aussage, mit der ich i.V.m. der Aussage Deines Kollegen Cimolino leben kann.

Geschrieben von Andreas BräutigamDass man beides dennoch nicht verwendet, wenn es an Ort und Stelle völlig nutzlos für das Weiterkommen ist, würde ich gerne grundsätzlich voraussetzen...
Dito, ein Fall für den hier schon zitierten GMV.

Gruß

Christoph


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542379
Datum11.02.2009 10:3349528 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDanke für die prägnante und korrekte Kurzversion ;-)

Blindes Huhn findet......

;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542381
Datum11.02.2009 10:3949838 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannGroßer Chef sagt macht mal, das Machen widerspricht nicht irgendwelchen grundsätzlichen Rechtsgütern, deshalb mache ich.

Sollte dabei etwas passieren, greift erstmal die Amtshaftung.

Analog zur Aussage von Andreas Bräutigam: damit kann ich leben.

Geschrieben von Thomas EdelmannBei strafrechtlichen Dingen, wie z. B. fahrlässiger Körperverletzung (weil ich jemanden angefahren habe), muß ich sehen wie ich da raus komme, aber das Problem hat man generell als MA und Fahrer bei der Feuerwehr.
Ich sehe ein, mein Beispiel war unglücklich gewählt, weil der Aspekt der KV tangiert wird - vergessen wir's einfach.

Was mir noch aufgefallen ist: Deine Frage zum STVO-gemäßen Verhalten (sinngemäß: was, wenn ich steckenbleibe und eine Straße blockiere) wurde schlicht übergangen, wahrscheinlich, um nicht das nächste Thema anzuschneiden. ;-)

Rein subjektiv: Knöllchen wären wahrscheinlich für die leidende Volksseele eine Beruhigung, würden aber in vielen Fällen die Falschen treffen oder besser: nicht die Richtigen. Denn IMHO sind es doch die großen Sattelzüge, die den größten Anteil am Chaos haben. Und da sitzen die Fahrer nur ganz unten in der Nahrungskette, die Sommerreifen bzw. den Druck zu Fahren verantworten die, die keine Knöllchen bekommen - sofern die Polizei in der Situation dafür überhaupt Zeit hätte.

Gruß

Christoph


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542382
Datum11.02.2009 10:5649530 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldDenn IMHO sind es doch die großen Sattelzüge, die den größten Anteil am Chaos haben. Und da sitzen die Fahrer nur ganz unten in der Nahrungskette, die Sommerreifen bzw. den Druck zu Fahren verantworten die, die keine Knöllchen bekommen - sofern die Polizei in der Situation dafür überhaupt Zeit hätte.

Ich komme ursprünglich auch aus einer Gegend in der es schneebedingt zu Verkehrsbehinderungen kommt, aber kein großer Bohei gemacht wird. Liegengebliebene LKWs wurden gerne mal von Forstrückeschleppern auf dem heimweg an den Haken genommen und weiter gings.
Ich kann mich mal an eine Busfahrt von der Arbeit erinnern, bei der die Fahrgäste gemeinschaftlich einem BW Soldaten das Auto aus dem Graben geschoben haben. Ein Danke hat gereicht und wir sind wieder in unseren Linienbus gestiegen und weiter gefahren.

Gruß

Thomas


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY542383
Datum11.02.2009 10:5749575 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldDenn IMHO sind es doch die großen Sattelzüge, die den größten Anteil am Chaos haben. Und da sitzen die Fahrer nur ganz unten in der Nahrungskette, die Sommerreifen bzw. den Druck zu Fahren verantworten die, die keine Knöllchen bekommen - sofern die Polizei in der Situation dafür überhaupt Zeit hätte.

Hallo,

jetzt zeigst du mir mal Winterreifen für LKW. Normale LKW haben eigentlich Ganzjahresreifen. Und ein Sattelzug mit nur einer angetrieben Achse hat da keine Chance, einen Hügel rauf zu kommen. Helfen würden da nur Schleuderketten oder Schneeketten.

Also, ich seh da kein Problem beim Einsatz der FF. Wenn BGM als Chef anschafft und die Lohnkosten übernimmt, hätte ich da kein Problem damit.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern542384
Datum11.02.2009 11:1649598 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinowenn ein entsprechender Bedarf dafür steht bzw. nur so erfahrungsmäß weiterer Schaden abgewehrt werden kann, vgl. FSHG, § 1 (1).
und weiterer Schaden entsteht u.U. sehr schnell, wenn man tatenlos zusieht, wie eine Stadt "im Stau versinkt". Irgendwann gibt es kein Durchkommen für FW, RD und Pol mehr, und was dann für Schäden entstehen können dürfte jedem hier klar sein.

Wenn hier die FW durch die Polizei um Amtshilfe gebeten wird, hätte ich kein Problem damit.

Es wird in keinem Gesetz zu finden sein, dass FW mit SoSi dem Winterdienst freie Bahn verschaffen darf, wenn aber eben entsprechende Schäden zu erwarten sind und die Pol greift zu diesem "Mittel" und bittet die FW oder das THW um Amtshilfe, glaube ich nicht, dass wir als FW im Nachhinein Probleme zu erwarten haben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern542386
Datum11.02.2009 11:1949497 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christoph Heitfeld dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen?
macht das die Polizei nicht auch, wenn sie ein Sonderfahrzeug (Kran o.ä.) zu einer EST "geleitet"? Ist für mich im Prinzip nichts anderes.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken542387
Datum11.02.2009 11:2349610 x gelesen
Hi,

es gab (gibt?) ja vor Jahren die Diskussion, ob die Energieversorger mit Sonderrechten fahren dürfen/müssen, da ja die Wiederherstellung der Energieverorgung im 'hoheitlichen Interesse' steht. Bei uns gab's mal Ärger weil es länger gedauert hat bis die Stadtwerke vor Ort waren. Daraufhin wurden ein oder zwei Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgerüstet, diese wurden aber nach kurzer Zeit wieder mit Planenhüllen abgedeckt.
Weiss jemand, wie da der aktuelle rechtlich Stand ist? Denn mit der gleichen/ähnlichen Argumentation könnte man ja Sonderrechte für den Winterdienst fordern.

Wenn man die Bereichte so ließt ging es in Remscheid aber vorallem darum, Fahrzeugen, die nicht mehr weiter kamen, zu helfen. Also eine technische Hilfeleistung.

Tomy


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW542388
Datum11.02.2009 11:2749533 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas glaubt höchstens der, der das Schild aufstellt, fliegt da einer von der Straße muss das der Richter noch lang nicht so sehen - aber Schild aufstellen ist so herrlich einfach...


Na ja es wird auf jeden Fall gemacht, genauso wie das Schild "Rollsplitt!" oder aber "Vorsicht Straßenschäden" usw...
Die Aufgaben der Feuerwehr sind durchaus noch ausbaufähig ;-)

Gruß

Dirk


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AutorGreg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW542396
Datum11.02.2009 12:2449783 x gelesen
Wer heute mal in die Bild Zeitung geguckt hat der hat sicherlich gelesen das sich ein Bayrischer Bürgermeister 775 KM von der Feuerwehr zum Flughafen hat fahren lassen! (jaja jetzt heisst es gleich wieder Bild Zeitung bla bla) Da sollte man dann wegen dem nützlichen der Einsatz der FW wie er hier stattgefunden hat nicht son Zirkus machen!


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542400
Datum11.02.2009 12:5449665 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamOb da aber echt was wirkt, können nur die Kollegen aus Remscheid sagen. bei diesen Lagen hat man ja oft nicht das Problem des Wegfahren Wollens für den Streudienst, sondern des Könnens.

Des Könnens! Da muss ich lachen. Tja, lieber Andreas die Verursacher stehen zumindest fest! Es sind die auswärtigen LKW, allen voran die aus dem Rheinland. Sagt zumindest dieser lokalpatriotische Feuerwehrmann aus Remscheid.


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW542401
Datum11.02.2009 12:5449586 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottdie meisten "Entsorgungsbetriebe" sind Eigenbetriebe der jeweiligen Kommune.

Ebend. Deshalb ist das ja auch keine "normale" externe Firma.


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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen542402
Datum11.02.2009 12:5649435 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüder Pott
Wenn bei extremer Wetterlage der Verkehr zum Erliegen kommt, weil ein Großteil der Vehikel nicht mehr automobil ist, dann betrifft das auch die Feuerwehr und den Rettungsdienst.

Quelle: FFH

Schnepflug macht Feuerwehr den Weg frei.


Gruß
Uwe

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW542403
Datum11.02.2009 12:5649318 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldDas Problem ist, dass jetzt offensichtlich Feuerwehrfahrzeuge einzig und allein als Straßenräumer vorwegfahren und für die Räumfahrzeuge das Wegerecht einfordern.

Frage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen?

Frage 2: dürfen Räumdienste Wegerechte mittelbar beanspruchen, obwohl sie diese Möglichkeit gar nicht haben?


Wir sind uns doch sicher einig, dass die StVO für die SoRe-Inhaber nicht gilt und sich 38 StVO nur an die anderen Verkehrsteilnehmer (ohne SoRe) richtet?!


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AutorMart8in 8S., Celle / Niedersachsen542404
Datum11.02.2009 12:5849428 x gelesen
Kannst Du mir dann bitte den Unterschied erklären!? Ich meine der Unterschied würde nicht in der Rechtssform (GmbH) liegen, denn ob eine GmbH Herrn Mayer gehört, oder einer Stadt spielt für deren Handeln keine Rolle. Herr Mayer darf nämlich auch nicht mit Bleulicht in der stadt herumfahren, um seine Handwerksleistungen möglichst schnell an den - dann - zufiredenen Kunden zu bringen.

Der Unterschied ist nur, dass wenn Herr Mayer schlecht wirtschaftet, er seine Mitarbeiter entlassen muss, wenn die GmbH, die einer Stadt gehört schlecht wirtschaftet, wird der Fehlbetrag aus dem Stadtsäckel zugeschossen...


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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542405
Datum11.02.2009 13:0149380 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Ob da aber echt was wirkt, können nur die Kollegen aus Remscheid sagen. bei diesen Lagen hat man ja oft nicht das Problem des Wegfahren Wollens für den Streudienst, sondern des Könnens.
Ich saß zwar nicht auf einem der Fahrzeuge, die (nach Meinung einiger Debattanten hier) in schon fast krimineller Weise mit SoRe vor Streufahrzeugen hergefahren sind, allerdings hörte ich von eben diesen, dass diese Maßnahmen wohl durchaus gegriffen haben.

Nur mal so zur Verdeutlichung der gestrigen Situation:

Innerhalb einer halben Stunde hatten wir einen Übergang von schwarzer Straße zu fast nicht mehr befahrbar. schon kleinste Steigungen waren nur noch schwer zu bewältigen, Bremsen bergab war teilweise glückssache.
Ein FW-Fahrzeug war bei leichtem Schneefall (nicht im Einsatz) unterwegs, brach die Fahrt bei einsetzendem Chaos ab und hatte das Problem, dass sich das stehende Fahrzeug bei angezogener Feststellbremse plötzlich rutschend den Berg hinunter bewegte.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen542407
Datum11.02.2009 13:2449546 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerMancherorts wird die Feuerwehr halt vor jeden Karren gespannt... Ob sie das "muss" ist fraglich.


...oder lässt sich eben spannen. Ich finde es erstaunlich, wenn ein "Einsatz-Chef" vor jeden Streuwagen einen Feuerwehrwagen mit Blaulicht schickt...




...oder man regt sich über eine Fliege an der Wand auf...

Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542410
Datum11.02.2009 13:2949564 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Christof Strobl
Wenn hier die FW durch die Polizei um Amtshilfe gebeten wird, hätte ich kein Problem damit.
Warum wird hier immer auf die Polizei verwiesen?

Es steht m.W. nicht im PolG NW, dass die Polizei zuständig ist, blockierte Straßen freizuschleppen.

Zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in erster Linie zunächst die Ordnungsbehörde, in diesem Falle also die Stadt Remscheid. Und die FW Remscheid ist ein Teil der Behörde Stadt Remscheid. In diesem Fall wahrscheinlich auch der einzige Fachbereich, der in einer solchen Lage personell und technisch dazu in der Lage ist, diese Zuständigkeit auszufüllen.

Zuständigkeit ist, wie Uli schon schrieb auch gegeben durch Par. 1 FSHG: "...bei solchen
öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse,..."

38 STVO gibt auch nur einen Rahmen, in dem SoSi genutzt werden darf, und nennt aus gutem Grund keine Abschließende Liste von Umständen, unter denen dieses der Fall ist.
Da steht: "...eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden..."

Durch die Begleitung der Räumfahrzeuge ist das augenscheinlich gelungen, denn die Verkehrslage in den fraglichen Bereichen beruhigte sich nach dieser Maßnahme offensichtlich recht schnell.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542411
Datum11.02.2009 13:3549360 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerjetzt zeigst du mir mal Winterreifen für LKW
Streiche Winterreifen (ich schrieb übrigens: Sommerreifen), setze: nur Sommerreifen (=keine Ketten, kein gar nix) und ergänze es um den Druck, um jeden Preis zu fahren.

Gruß

Christoph


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542413
Datum11.02.2009 13:4549363 x gelesen
Och Mönsch!

Geschrieben von Neumann Thomas[...] ob die Energieversorger mit Sonderrechten fahren dürfen/müssen [...] Daraufhin wurden ein oder zwei Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgerüstet
Um Sonderrecht in Anspruch zu nehmen, muss keine Anlage verbaut sein.

Geschrieben von Neumann ThomasDenn mit der gleichen/ähnlichen Argumentation könnte man ja Sonderrechte für den Winterdienst fordern.
Kann man gerne fordern, ist aber sinnlos, weil der Winterdienst bereits Sonderrechte hat. (StVO §35 (6))

Gruß

Christoph


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542416
Datum11.02.2009 13:5249599 x gelesen
Geschrieben von Martin SemmlerDa muss ich lachen.

Fein, dann sind wir schon zwei, mich amüsiert nämlich die ganze Diskussion.

Falls das nicht rüberkam: Es geht um Platz im Verkehrsraum und Kraftschluss zwischen Reifen und Fahrbahn. Nicht um fahrerisches Können o.ä.

Wenn die Leute nicht weg können, können sie nicht weg. Da können wir rumhornen wie wir wollen. Okay, von den rheinischen Fahrzeugführers bekommt das dann als SoSi-Nutzer im Zweifel auch noch anschaulich und unvergleichlich deutlich erläutert. Das mag die Menschen im Bergischen schon mal erschrecken. Ich als Westfale hab mich aber auch irgendwann dran gewöhnt :-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542417
Datum11.02.2009 13:5449458 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamOkay, von den rheinischen Fahrzeugführers bekommt das dann als SoSi-Nutzer im Zweifel auch noch anschaulich und unvergleichlich deutlich erläutert. Das mag die Menschen im Bergischen schon mal erschrecken. Ich als Westfale hab mich aber auch irgendwann dran gewöhnt :-)

Kannst du mir das als Zugereisten etwas genauer erklären? ;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542418
Datum11.02.2009 13:5749471 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Das mag die Menschen im Bergischen schon mal erschrecken.
So schreckhaft sind wir nicht:-)

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Ich als Westfale hab mich aber auch irgendwann dran gewöhnt :-)
Der zitierte "lokalpatriotische Feuerwehrmann aus Remscheid" hat sich schließlich auch dran gewöhnt, und der ist gelernter Sauerländer:-)


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542419
Datum11.02.2009 13:5849413 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmannannst du mir das als Zugereisten etwas genauer erklären? ;-)

Das kann man nicht erklären, das muss man erleben. Ansprachen dieser Sorte werden in der rheinischen Lithurgie üblicherweise mit "Jong, pass mol op...!" begonnen.


Gruß

A.

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542420
Datum11.02.2009 13:5949366 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas Edelmann
Kannst du mir das als Zugereisten etwas genauer erklären? ;-)


Vielleicht meint er sowas wie: "Der Rheinländer trägt sein HErz auf der Zunge":-)


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542421
Datum11.02.2009 14:0149325 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
"Jong, pass mol op...!"

Worauf ihm dann hier mit einem freundlichen: "Hüer enns....!" geantwortet wird.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542422
Datum11.02.2009 14:0249485 x gelesen
Hier wurde öfter der GMV ins Spiel grbracht.
Was mich mal so bewegt.
Warum macht der "gemeine" Autofahrer bei diesen Witterungsverhältnissen nicht Platz, wenn er im Rückspiegel Gelbe Rundumkennlichter sieht und es als Winterdienstfahrzeug identifiziert?
Warum bedarf es einem Fahrzeug mit blauer Rundumkennleuchte?

Damit soll keinesfalls die Arbeit in Remscheid kritisiert werden. Nur frage ich mich was in den Köpfern einiger Autofahrer vorgeht (vor allem bezüglich vorausschauend und mitdenken)


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542423
Datum11.02.2009 14:0349373 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamAnsprachen dieser Sorte werden in der rheinischen Lithurgie üblicherweise mit "Jong, pass mol op...!" begonnen.

*lol*
Tja, diese Ansprachen wirken bei mir eher weniger mangels Fremdsprachenkenntnisse.
Die merken das dann nach einiger Zeit weil ich etwas verwirrt schaue und keine Antwort gebe.

Gruß

thomas


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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542425
Datum11.02.2009 14:0549483 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Hubert Kohnen
Nur frage ich mich was in den Köpfern einiger Autofahrer vorgeht (vor allem bezüglich vorausschauend und mitdenken)

Erwartest du darauf wirklich eine Antwort?


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW542426
Datum11.02.2009 14:0749300 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmann
Tja, diese Ansprachen wirken bei mir eher weniger mangels Fremdsprachenkenntnisse.
Dazu kommt dann noch die berühmte Tatsache:
"Der Rheinländer weiss nichts, kann aber alles erklären":-)


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542427
Datum11.02.2009 14:1149461 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohnen Nur frage ich mich was in den Köpfern einiger Autofahrer vorgeht (vor allem bezüglich vorausschauend und mitdenken)
Geschrieben von Axel SolankaErwartest du darauf wirklich eine Antwort?
Mitnichten - darum finde ich die gestrige Maßnahme völlig okay - nur frage ich mich mittlerweile warum hier diese Anfrage von einem Neuling gestellt und mehrfach untermauert wurde?
Ich frage mich, ob mehr dahintersteckt als reiner Informationsbedarf.
Auch auf diese Fragen erwarte ich natürlich nicht wirklich eine Antwort.

Und ich frage mich wenn es nicht die Nacht zum 31. Dezember 1978 sondern die Nacht zum 10. Februar 2009 gewesen wäre. (Ja, bin schon älter)


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg542429
Datum11.02.2009 14:1849234 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenNur frage ich mich was in den Köpfern einiger Autofahrer vorgeht (vor allem bezüglich vorausschauend und mitdenken)

Wundert mich nicht. Eine rote Ampel ist im Falle eines sich nähernden Fahrzeuges mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Signalhorn für einen Autofahrer ja auch gleichbedeutend mit einer Wand die sich weder um- noch durchfahren lässt.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542440
Datum11.02.2009 14:4349399 x gelesen
Das

Geschrieben von Hubert KohnenUnd ich frage mich wenn es nicht die Nacht zum 31. Dezember 1978 sondern die Nacht zum 10. Februar 2009 gewesen wäre. (Ja, bin schon älter)

kann man mit dem

Schneechaos

vergleichen

und dann sieht man wie verletzlich wir heute geworden sind.

Gruß

Thomas


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542447
Datum11.02.2009 14:5449338 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmannkann man mit dem

Schneechaos

vergleichen

Sicher?? Ich weiß das unsere FF in den frühen Morgenstunden des 31.12.1978 zum Brand einer Hühnerfarm alarmiert wurde.
Das Schneechaos von 2005 ist dem hier m.E. nicht zu vergleichen. Sowohl die Ausmasse des Schneefalls, als auch die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr waren andere.
Okay, man kann beide Ereignisse vergelichen, aber nicht auf eine Stufe stellen.

Geschrieben von Thomas Edelmannund dann sieht man wie verletzlich wir heute geworden sind Und nicht nur daran erkennt man es immer wieder , aber nur wenn man die Augen für sowas geöffnet hat.

Bitte auch die links unten bei "Wiki" beachten


Gruß Hubert

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542452
Datum11.02.2009 15:1949294 x gelesen
Warum wird hier immer auf die Polizei verwiesen?

Es steht m.W. nicht im PolG NW, dass die Polizei zuständig ist, blockierte Straßen freizuschleppen.

keine Lust, alles abzuschreiben :-)


Gruß

A.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542455
Datum11.02.2009 15:3449296 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenUnd nicht nur daran erkennt man es immer wieder , aber nur wenn man die Augen für sowas geöffnet hat.

hab ich, deshalb hab ich das ja geschrieben. Bei einer ähnlichen Lage wie 1978 hätte höchst wahrscheinlich die Verstärkung die ins Münsterland geschickt wurde ebenfalls Hilfe benötigt, da etliche Fahrzeuge einfach stecken geblieben wären.

Gruß

Thomas


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen542830
Datum12.02.2009 23:5249113 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas Edelmann:
den habe ich nicht gemeint, der ist auch nicht aus Niedersachsen. In Niedersachsen wurden nach der Schneekatastrophe KTW auf Unimog beschafft und den FF übergeben. Die hatten die Halterungen für Räumschilder. So einer wurde hier auch mal gepostet.
Nachdem ich mir das alles hier grade mal durchlese (antuhe ;-) ) und mich nun schon seit ein paar Postings frage, welche Feuerwehr in Niedersachsen Du meinst:

Du irrst Dich, sogar gleich mehrfach. In Niedersachsen war die Schneekatastrophe vor 30 Jahren nicht ganz so drastisch, schlimmer betroffen war Schleswig-Holstein. Dort wurden dann auch 4-Tragen KTW auf Unimog-Basis (U416 sollte es sein) beschafft, bei der BF Kiel ist noch einer vorhanden, siehe Foto bei BOS-Fahrzeuge.info, dort ist auch zu lesen, daß das Räumschild bzw. die Anbauplatte nicht standardmäßig vorhanden war, auch wurden die Fahrzeuge nicht an FF verteilt, sondern naheliegend (-> KTW) bei den HiOrgs stationiert. In Niedersachsen hat es derartiges nie gegeben.


Gruß

Daniel


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW542847
Datum13.02.2009 07:4449035 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandDu irrst Dich, sogar gleich mehrfach. In Niedersachsen war die Schneekatastrophe vor 30 Jahren nicht ganz so drastisch, schlimmer betroffen war Schleswig-Holstein
Als ich weiß das Schleswig Holstein ziemlich zu Beginn betroffen war, und das auch ziemlich heftig. Dort steckten auch Züge mit Fahrgästen fest.
Hier in NRW kam der starke Schneefall dann doch ziemlich überraschend und heftig in der Nacht zum 31.12.1978. Zu diesem Zeitpunkt hatte man die Lage im Norden schon halbwegs im Griff.
Hier wurden HRW und TLF 8/8 als Notarzttransporter eingesetzt. Zur Straßenräumung wurden Grader eingesetzt.
Der Bahnverkehr kam auch völlig zum erliegen.


Gruß Hubert

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen542852
Datum13.02.2009 08:2748987 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Neumann Thomases gab (gibt?) ja vor Jahren die Diskussion, ob die Energieversorger mit Sonderrechten fahren dürfen/müssen, da ja die Wiederherstellung der Energieverorgung im 'hoheitlichen Interesse' steht.

Energieversorger zählen nicht in den Kreis derer, die Sonderrechte im Sinne von Feuerwehren und Rettungsdiensten in Anspruch nehmen dürfen. Im Einzelfall werden mit Sondergenehmigungen Sondersignalanlagen verbaut. Ist dann ein solches Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn unterwegs heißt das für die anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen. Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren gegen Einbahnstraßen usw. ist damit aber noch nicht erlaubt.

Die Begründung dahinter ist auch weniger die Wiederherstellung der Energieversorgung sondern die Gefahrenabwehr, die anderweitig teilweise nicht möglich ist, so etwa bei Gasstörungen oder in Fällen wo im Hochspannungsnetz bestimmte Schaltberechtigungen notwendig sind.

Geschrieben von Neumann ThomasWeiss jemand, wie da der aktuelle rechtlich Stand ist? Denn mit der gleichen/ähnlichen Argumentation könnte man ja Sonderrechte für den Winterdienst fordern.

Zwar ist dies eine andere Begründung als die auf die du ursprünglich abgezielt hast, aber auch das wäre sicher möglich. Mir sind auch bei einzelnen Straßen- und Verkehrsverwaltungen Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen bekannt, jedoch meist PKW für spezielle Mitarbeiter. Da folgt die Ausrüstung dann aber genau der o.g. Argumentation dringende Gefahrenabwehr -> bei Stau sonst keine Handhabe um zum Schadenort vorzudringen. Auch hier geht es nicht um Sonderrechte in unserem Sinne.

Aber genau das braucht es ja auch nicht für Streudienste, die ja kraft Gesetzt bereits alle Dinge dürfen die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Bloß mit dem "frei Bahn schaffen" wird's eben immer mal wieder eng. Das für und wieder kann ich aber aus der Distanz nicht beurteilen.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü542879
Datum13.02.2009 09:5149201 x gelesen
Hallo,

Geschrieben vonChristoph HeitfeldDass Fahrzeuge des Räumdienstes, die unbestritten Sonderrechte haben, keine Wegerechte haben, denn die gibt's nur mit Blau und Horn
Geh mal auf die A81, Ecke Stuttgart, da sind die Streufahrzeuge, wenn nötig, mit Blau und Horn unterwegs.

Manfred


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AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / 543064
Datum13.02.2009 23:4749173 x gelesen
Geschrieben von ---Manfred Kurz, Löwenstein---
"Geh mal auf die A81, Ecke Stuttgart, da sind die Streufahrzeuge, wenn nötig, mit Blau und Horn unterwegs."


...das ist richtig. An denen fahre ich jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit vorbei. Sind die (nicht nur Winterdienst-) Fahrzeuge der Autobahnmeisterei Herrenberg und sicher auch von anderen Autobahnmeisterei´en in der Gegend von Stuttgart.
Die mit SoSi ausgestattenen Fahrzeuge sind im "Tagebtrieb" auch meistens als Absicherungsfahrzeuge eingesetzt (da natürlich mit Gelblicht+Vorwarnblitzer).

Aber z.B. zur Absicherung von Unfallstellen, oder für das Durchkommen im Stau um Unfallstellen abzusichern oder Sperrungen aufgrund Unfällen durchzuführen wird schon mal mit SoSi gefahren. Und erst recht im Winter bei "Schneechaos". Hab ich aber in den letzten 8 Jahren erst einmal erlebt. Damals waren allerdings auch Feuerwehren, THW, Bereitschaftspolizei usw. mit LKW´s (und Spür-/Bergepanzern) + SoSi unterwegs um abgerutschte LKW´s zu bergen.

Hab mich mal erkundigt, das ganze wird durch eine Ausnahmegenehmigung des IM BaWü möglich, um bei Unfällen usw. schneller vor Ort sein zu können.

Haben wir im Einsatz auf der Autobahn ja auch schon erlebt: POL, RD und FW fahren "zügig" durch den Stau nach vorne, und die Autobahnmeisterei wartet im Stau drauf auch nach vorne zu kommen um die Unfallstelle abzusichern (z.B. verbogene Leitplanken abmontiern usw.).
Verlängert den eigentlichen Einsatz und die Wartezeit der Einsatzkräfte um Stunden, wenn man auf die AM warten muss nur weil die nicht durchkommen....

Übrigens: auf den LKW waren "früher" Einzelblaulichter + Pressluftfanfaren verbaut, seit neustem Balkenanlagen.


Gruß aus dem Schwarzwald
Uli


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AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / 543066
Datum14.02.2009 00:0648977 x gelesen
sodele, hab mal etwas gesucht .... und auch gefunden:

Bild Winterdienstfahrzeug mit SoSi

>> eher trauriger Anlass, aber darauf sieht man ein Winterdienstfahrzeug mit Sondersignal (welches bei der von mir beschriebenen Absicherungs im Tagdienst zu Schrott gefahre wurde)



Uli


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