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Thema | Werbungskosten | 21 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Kers8tin8 W.8, Dortmund / NRW | 542486 | |||
Datum | 11.02.2009 18:41 | 15001 x gelesen | |||
Hallo, kann mir jemand ein paar Tipps geben was ich als Werbungskosten als Brandmeisterin im Einsatzdienst abesetzen kann? MFG Kerstin | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 542489 | |||
Datum | 11.02.2009 18:45 | 12014 x gelesen | |||
Geschrieben von Kerstin Wesselwas ich als Werbungskosten als Brandmeisterin im Einsatzdienst abesetzen kann? z.B. Fahrtkosten zur Arbeit (und ggf. auch zwischen verschiedenen Arbeitsstellen => Springer auf versch. Wachen) Zusatzbekleidung/-ausrüstung, soweit berufsbedingt Ausbildungskosten Literatur (vom Fw-Magazin-Abo bis hin zu Fachbüchern) Regelmäßige Reinigungskosten (Wäsche von Dienst- und Dienstsportkleidung) Geht ggf. weiter bis zu Arbeits-/Lerngemeinschaften (Vorbereitung auf (Auswahl-)Prüfungen, Lehrgänge) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Kers8tin8 W.8, Dortmund / NRW | 542491 | |||
Datum | 11.02.2009 18:48 | 11708 x gelesen | |||
Danke für die Antworten, gibt es auch irgendwelche Pauschalen? | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542498 | |||
Datum | 11.02.2009 19:17 | 11473 x gelesen | |||
Geschrieben von Kerstin Wesselgibt es auch irgendwelche Pauschalen?
Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr. ;-) Gruß Christoph | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 542501 | |||
Datum | 11.02.2009 19:19 | 11352 x gelesen | |||
Tach, Post! Wie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 542503 | |||
Datum | 11.02.2009 19:26 | 11232 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Wie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs? Laut Konz durchaus absetzbar. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 542504 | |||
Datum | 11.02.2009 19:27 | 11145 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Ole Unger Laut Konz durchaus absetzbar. Schon klar, aber die Frage war, was man als Brandmeisterin im Einsatzdienst als Werbungskosten geltend machen kann. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 542505 | |||
Datum | 11.02.2009 19:30 | 11090 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Schon klar, aber die Frage war, was man als Brandmeisterin im Einsatzdienst als Werbungskosten geltend machen kann. Äh ja, genaues Lesen bildet... Aber die Vorbereitungs-Lerngruppe auf den RettAss, bzw. Sonderfunktion (Taucher, Höhenretter) wäre denkbar. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542506 | |||
Datum | 11.02.2009 19:30 | 11054 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs? Fortbildungskosten? Erstausbildung ist m.W. Sonderausgaben, Fort- ,Weiter- udn Zweitausbildung jedoch Werbungskosten. Wenn sich jetzt ein B1-Lehrgang auf die Prüfungen im Rahmen von Lerntreffs vorbereitet, ist das für mich eine Lerngemeinschaft. Damit können Werbungskosten abgesetzt werden, da es sich um eine Fort- oder Weiter- oder Zweitausbildung handelt, wenn eine Berufsausbildung Eingangsvoraussetzung war. Aber wie gesagt: ohne Gewähr, bin kein Steuerberater, sondern sitze lediglich selbst an der Erklärung... Gruß nach Bad...pzig Christoph | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 542509 | |||
Datum | 11.02.2009 19:54 | 10932 x gelesen | |||
Geschrieben von Kerstin Wesselgibt es auch irgendwelche Pauschalen? Es gibt einen Werbungskosten- Pauschbetrag, bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, in höhe von 920 Euro (Aufwendungen für erwerbsbedingte Kinderbetreuung sind gesondert abzuziehen, §9a i.V.m 4f EStG). Die Werbungskosten können grundsätzlich in Höhe des Pauschbetrages oder per Einzelnachweis abgezogen werden. Es sollte jedoch immer geprüft werden ob ein Einzelnachweis der Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt. Dann sollten logischerweise die Werbungskosten dem Finanzamt im Einzelnen belegt werden. Gruß | |||||
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Autor | Mike8 J.8, Hamburg / Deutschland | 542516 | |||
Datum | 11.02.2009 21:15 | 10765 x gelesen | |||
stimmt das mit den 0,30 € pro KM noch? Ich hab was im Hinterkopf dass sich das geändert hätte? Kann im moment aber leider nicht sagen wo ich das aufgeschnappt habe. | |||||
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Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 542581 | |||
Datum | 12.02.2009 07:35 | 10678 x gelesen | |||
Hallo, du kannst versuchen, die Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen bei Abwesenheit von 24 Stunden. Ein Teil meiner Kollegen bekommt das anerkannt, ist wohl abhängig vom Sachbearbeiter. Weiterhin kannst Du die Anschaffungen/Abschreibung von Sportkleidung für den Dienstsport angeben. Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden lassen sich auch absetzen. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542610 | |||
Datum | 12.02.2009 10:18 | 10631 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike Jonesstimmt das mit den 0,30 € pro KM Ja. Geschrieben von Mike Jones Ich hab was im Hinterkopf dass sich das geändert hätte? Kann im moment aber leider nicht sagen wo ich das aufgeschnappt habe. Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Dezember 2008 wurde in der Presse viel spekuliert, dass der Hebel für die Einschränkung dann halt nicht am Kilometer, sondern an der Pauschale selbst angesetzt werden könnte/sollte. Da ist m.W. aber noch nichts offizielles bekannt geworden - und das wird es wohl vor der Bundestagswahl auch nicht mehr - meine Meinung! Gruß Christoph | |||||
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Autor | Matt8hia8s G8., Gladbeck / NRW | 542740 | |||
Datum | 12.02.2009 20:24 | 10758 x gelesen | |||
Fahrtkosten (Pendlerpauschale), Reinigungskosten, Verpflegungsmehraufwand (liegt im Ermessen des Sachbearbeiters), bes. Aufwendungen (Friseur, Sportbedarf), Fachliteratur, Computer, Arbeitszimmer (bei Ausbildung sowie Ausbildertätigkeit), Riesterrente, Bausparverträge, priv. KV, Gewerkschaftsbeitrag, Für alles gilt: Belege einreichen, bei Lerngemeinschaften müssen diese plausibel sein (!!!) Und immer daran denken: ehrlich bleiben, da man sonst mit seinem Status als Beamter Probleme bekommen kann!!! Meine private Meinung! | |||||
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Autor | Max 8G., London / UK | 542747 | |||
Datum | 12.02.2009 20:50 | 13409 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Gahlen-KorusFahrtkosten (Pendlerpauschale), Reinigungskosten, Verpflegungsmehraufwand (liegt im Ermessen des Sachbearbeiters), bes. Aufwendungen (Friseur, Sportbedarf), Fachliteratur, Computer, Arbeitszimmer (bei Ausbildung sowie Ausbildertätigkeit), Riesterrente, Bausparverträge, priv. KV, Gewerkschaftsbeitrag, ist zwar heftig OFF-Topic: Aber wenn ich das lese bin ich mehr als froh dem deutschen Steuersystem entkommen zu sein. Ich kann zwar nichts absetzen aber dafuer habe ich auch den ganzen Papierkram nicht (dafuer ist es fuer alle gleich und nicht abhaengig davon wie geschickt man bei der Steuererklaerung ist und welche Tricks man anwendet) Max | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 542749 | |||
Datum | 12.02.2009 21:04 | 10447 x gelesen | |||
Geschrieben von Kerstin Wesselgibt es auch irgendwelche Pauschalen? Hallo, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du deinen Laptop/PC auch beruflich nutzt, kann die Anschaffung abgesetzt werden. Pauschal anerkennt das Finanzamt hier 50%. Aehnliches gilt fuer den Telefon- und Handyanschluss (Rufbereitschaft). Bei der GdP gibt es eine sehr ausfuehrliche Aufschluesselung, wie die Reinigung von dienstlich gestellter Kleidung anzurechnen ist. MkG Kersten | |||||
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Autor | Matt8hia8s G8., Gladbeck / NRW | 542765 | |||
Datum | 12.02.2009 21:27 | 10550 x gelesen | |||
Keine Tricks, sondern einfach alles gemäss Steuerprogramm (eines großen deutschen Discounters) eintragen und das Ergebnis ist seit fünf Jahren identisch mit dem was das Dingen ausspuckt! Habe es mir viel schwieriger vorgestellt! Meine private Meinung! | |||||
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Autor | Feli8x M8., Berlin / Deutschland | 728357 | |||
Datum | 19.06.2012 18:18 | 8354 x gelesen | |||
Bei der Riester Rente zum Beispiel sind steuerliche Begünstigungen möglich. Soviel ist klar. Mehr unter http://www.riester-rente.eu/riester-rente-foerderung/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 728360 | |||
Datum | 19.06.2012 18:42 | 8311 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix M.Bei der Riester Rente zum Beispiel sind steuerliche Begünstigungen möglich. Willst Du wirklich wissen, was seriöse Finanzmenschen vom Riestern halten? Das ist in allererster Linie ein Subentionsprogramm für die Finanzbranche (vom Versicherungsvermittler über die Versicherungsgesellschaften bis zu den Investmentbankern). Und in zweiter Linie das Ende der paritätischen Finanzierung der Rente, denn am "Riestern" beteiligt sich der Arbeitgeber nicht (was er hätte tun müssen, wenn man in Konsequenz den Rentenbeitragssatz erhöht hätte). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 728362 | |||
Datum | 19.06.2012 19:09 | 8235 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Subentionsprogramm für die Finanzbranche Jo, und erspart dem Staat die Transferleistungen wie Grundsicherung usw. Im Grunde ist das rausgeworfenes Geld. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg | 728378 | |||
Datum | 19.06.2012 22:46 | 8166 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Willst Du wirklich wissen, was seriöse Finanzmenschen vom Riestern halten? Das ist in allererster Linie ein Subentionsprogramm für die Finanzbranche da kann man getrennter Meinung sein, geht hier dann aber zu weit. Gerne per PN. Aber ich geb dir Recht wenn du sagt, dass eine steuerliche Begünstigung, die nur auf einen Riester-Vertrag oder ähnliches gewährt wird die falsche Richtung ist. MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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