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ThemaWerbungskosten21 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorKers8tin8 W.8, Dortmund / NRW542486
Datum11.02.2009 18:4115001 x gelesen
Hallo,

kann mir jemand ein paar Tipps geben was ich als Werbungskosten als Brandmeisterin im Einsatzdienst abesetzen kann?

MFG Kerstin


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW542489
Datum11.02.2009 18:4512014 x gelesen
Geschrieben von Kerstin Wesselwas ich als Werbungskosten als Brandmeisterin im Einsatzdienst abesetzen kann?

z.B.
Fahrtkosten zur Arbeit (und ggf. auch zwischen verschiedenen Arbeitsstellen => Springer auf versch. Wachen)
Zusatzbekleidung/-ausrüstung, soweit berufsbedingt
Ausbildungskosten
Literatur (vom Fw-Magazin-Abo bis hin zu Fachbüchern)
Regelmäßige Reinigungskosten (Wäsche von Dienst- und Dienstsportkleidung)

Geht ggf. weiter bis zu Arbeits-/Lerngemeinschaften (Vorbereitung auf (Auswahl-)Prüfungen, Lehrgänge)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKers8tin8 W.8, Dortmund / NRW542491
Datum11.02.2009 18:4811708 x gelesen
Danke für die Antworten,

gibt es auch irgendwelche Pauschalen?


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542498
Datum11.02.2009 19:1711473 x gelesen
Geschrieben von Kerstin Wesselgibt es auch irgendwelche Pauschalen?
  • Bei Fahrten zu Lerngemeinschaften 0,30€ pro Kilometer. Wichtig hier: im Gegensatz zur Pauschale für die Wege zur Arbeit, wo nur der einfache Entfernungskilometer zählt, ist es bei Fahrten zu Lerngemeinschaften der tatsächliche Kilometer, also Hin- und Rückweg

  • bei Abwesenheit von mehr als 8h für Lernzwecke: 6€ Verpflegungspauschale, bei 14h 12€ und bei 24h 24€

  • Wichtig: als Anlage sollte für Lerntreffs eine genaue Aufstellung der Treffs inklusive der Zeiten, des Orts und der behandelten Themen sowie Unterschrift der Beteiligten beigelegt sein, sonst wird gestrichen.

Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr. ;-)

Gruß

Christoph


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542501
Datum11.02.2009 19:1911352 x gelesen
Tach, Post!

Wie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg542503
Datum11.02.2009 19:2611232 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierWie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs?

Laut Konz durchaus absetzbar.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542504
Datum11.02.2009 19:2711145 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan Ole UngerLaut Konz durchaus absetzbar.

Schon klar, aber die Frage war, was man als Brandmeisterin im Einsatzdienst als Werbungskosten geltend machen kann.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg542505
Datum11.02.2009 19:3011090 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierSchon klar, aber die Frage war, was man als Brandmeisterin im Einsatzdienst als Werbungskosten geltend machen kann.

Äh ja, genaues Lesen bildet...

Aber die Vorbereitungs-Lerngruppe auf den RettAss, bzw. Sonderfunktion (Taucher, Höhenretter) wäre denkbar.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542506
Datum11.02.2009 19:3011054 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWie kommst du auf Lerngemeinschaften, Lernzwecke, Lerntreffs?
Fortbildungskosten? Erstausbildung ist m.W. Sonderausgaben, Fort- ,Weiter- udn Zweitausbildung jedoch Werbungskosten. Wenn sich jetzt ein B1-Lehrgang auf die Prüfungen im Rahmen von Lerntreffs vorbereitet, ist das für mich eine Lerngemeinschaft. Damit können Werbungskosten abgesetzt werden, da es sich um eine Fort- oder Weiter- oder Zweitausbildung handelt, wenn eine Berufsausbildung Eingangsvoraussetzung war.

Aber wie gesagt: ohne Gewähr, bin kein Steuerberater, sondern sitze lediglich selbst an der Erklärung...

Gruß nach Bad...pzig

Christoph


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AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW542509
Datum11.02.2009 19:5410932 x gelesen
Geschrieben von Kerstin Wesselgibt es auch irgendwelche Pauschalen?

Es gibt einen Werbungskosten- Pauschbetrag, bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, in höhe von 920 Euro (Aufwendungen für erwerbsbedingte Kinderbetreuung sind gesondert abzuziehen, §9a i.V.m 4f EStG).
Die Werbungskosten können grundsätzlich in Höhe des Pauschbetrages oder per Einzelnachweis abgezogen werden.
Es sollte jedoch immer geprüft werden ob ein Einzelnachweis der Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt. Dann sollten logischerweise die Werbungskosten dem Finanzamt im Einzelnen belegt werden.

Gruß


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AutorMike8 J.8, Hamburg / Deutschland542516
Datum11.02.2009 21:1510765 x gelesen
stimmt das mit den 0,30 € pro KM noch? Ich hab was im Hinterkopf dass sich das geändert hätte? Kann im moment aber leider nicht sagen wo ich das aufgeschnappt habe.


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AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW542581
Datum12.02.2009 07:3510678 x gelesen
Hallo,

du kannst versuchen, die Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen bei Abwesenheit von 24 Stunden. Ein Teil meiner Kollegen bekommt das anerkannt, ist wohl abhängig vom Sachbearbeiter. Weiterhin kannst Du die Anschaffungen/Abschreibung von Sportkleidung für den Dienstsport angeben. Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden lassen sich auch absetzen.


---
Marcus Pansing

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

http://www.feuerwehr-rahden.de

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW542610
Datum12.02.2009 10:1810631 x gelesen
Geschrieben von Mike Jonesstimmt das mit den 0,30 € pro KM
Ja.

Geschrieben von Mike JonesIch hab was im Hinterkopf dass sich das geändert hätte? Kann im moment aber leider nicht sagen wo ich das aufgeschnappt habe.
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Dezember 2008 wurde in der Presse viel spekuliert, dass der Hebel für die Einschränkung dann halt nicht am Kilometer, sondern an der Pauschale selbst angesetzt werden könnte/sollte. Da ist m.W. aber noch nichts offizielles bekannt geworden - und das wird es wohl vor der Bundestagswahl auch nicht mehr - meine Meinung!

Gruß

Christoph


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AutorMatt8hia8s G8., Gladbeck / NRW542740
Datum12.02.2009 20:2410758 x gelesen
Fahrtkosten (Pendlerpauschale), Reinigungskosten, Verpflegungsmehraufwand (liegt im Ermessen des Sachbearbeiters), bes. Aufwendungen (Friseur, Sportbedarf), Fachliteratur, Computer, Arbeitszimmer (bei Ausbildung sowie Ausbildertätigkeit), Riesterrente, Bausparverträge, priv. KV, Gewerkschaftsbeitrag,

Für alles gilt: Belege einreichen, bei Lerngemeinschaften müssen diese plausibel sein (!!!)

Und immer daran denken: ehrlich bleiben, da man sonst mit seinem Status als Beamter Probleme bekommen kann!!!


Meine private Meinung!

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AutorMax 8G., London / UK542747
Datum12.02.2009 20:5013409 x gelesen
Geschrieben von Matthias Gahlen-KorusFahrtkosten (Pendlerpauschale), Reinigungskosten, Verpflegungsmehraufwand (liegt im Ermessen des Sachbearbeiters), bes. Aufwendungen (Friseur, Sportbedarf), Fachliteratur, Computer, Arbeitszimmer (bei Ausbildung sowie Ausbildertätigkeit), Riesterrente, Bausparverträge, priv. KV, Gewerkschaftsbeitrag,

ist zwar heftig OFF-Topic: Aber wenn ich das lese bin ich mehr als froh dem deutschen Steuersystem entkommen zu sein. Ich kann zwar nichts absetzen aber dafuer habe ich auch den ganzen Papierkram nicht (dafuer ist es fuer alle gleich und nicht abhaengig davon wie geschickt man bei der Steuererklaerung ist und welche Tricks man anwendet)

Max


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AutorKers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü542749
Datum12.02.2009 21:0410447 x gelesen
Geschrieben von Kerstin Wessel

gibt es auch irgendwelche Pauschalen?

Hallo,

wenn du glaubhaft machen kannst, dass du deinen Laptop/PC auch beruflich nutzt, kann die Anschaffung abgesetzt werden. Pauschal anerkennt das Finanzamt hier 50%.
Aehnliches gilt fuer den Telefon- und Handyanschluss (Rufbereitschaft).

Bei der GdP gibt es eine sehr ausfuehrliche Aufschluesselung, wie die Reinigung von dienstlich gestellter Kleidung anzurechnen ist.


MkG

Kersten

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AutorMatt8hia8s G8., Gladbeck / NRW542765
Datum12.02.2009 21:2710550 x gelesen
Keine Tricks, sondern einfach alles gemäss Steuerprogramm (eines großen deutschen Discounters) eintragen und das Ergebnis ist seit fünf Jahren identisch mit dem was das Dingen ausspuckt! Habe es mir viel schwieriger vorgestellt!


Meine private Meinung!

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AutorFeli8x M8., Berlin / Deutschland728357
Datum19.06.2012 18:188354 x gelesen
Bei der Riester Rente zum Beispiel sind steuerliche Begünstigungen möglich. Soviel ist klar. Mehr unter http://www.riester-rente.eu/riester-rente-foerderung/

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728360
Datum19.06.2012 18:428311 x gelesen
Geschrieben von Felix M.Bei der Riester Rente zum Beispiel sind steuerliche Begünstigungen möglich.

Willst Du wirklich wissen, was seriöse Finanzmenschen vom Riestern halten? Das ist in allererster Linie ein Subentionsprogramm für die Finanzbranche (vom Versicherungsvermittler über die Versicherungsgesellschaften bis zu den Investmentbankern). Und in zweiter Linie das Ende der paritätischen Finanzierung der Rente, denn am "Riestern" beteiligt sich der Arbeitgeber nicht (was er hätte tun müssen, wenn man in Konsequenz den Rentenbeitragssatz erhöht hätte).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz728362
Datum19.06.2012 19:098235 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Subentionsprogramm für die Finanzbranche

Jo, und erspart dem Staat die Transferleistungen wie Grundsicherung usw.

Im Grunde ist das rausgeworfenes Geld.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorJoch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg728378
Datum19.06.2012 22:468166 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Willst Du wirklich wissen, was seriöse Finanzmenschen vom Riestern halten? Das ist in allererster Linie ein Subentionsprogramm für die Finanzbranche
da kann man getrennter Meinung sein, geht hier dann aber zu weit. Gerne per PN.

Aber ich geb dir Recht wenn du sagt, dass eine steuerliche Begünstigung, die nur auf einen Riester-Vertrag oder ähnliches gewährt wird die falsche Richtung ist.

MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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 11.02.2009 18:41 Kers7tin7 W.7, Dortmund
 11.02.2009 18:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.02.2009 18:48 Kers7tin7 W.7, Dortmund
 11.02.2009 19:17 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 11.02.2009 19:19 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.02.2009 19:26 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 11.02.2009 19:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.02.2009 19:30 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 11.02.2009 19:30 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 11.02.2009 21:15 Mike7 J.7, Hamburg
 12.02.2009 10:18 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 11.02.2009 19:54 René7 W.7, Tecklenburg-Leeden
 12.02.2009 21:04 Kers7ten7 N.7, Stuttgart
 12.02.2009 07:35 Marc7us 7P., Rahden
 12.02.2009 20:24 Matt7hia7s G7., Gladbeck
 12.02.2009 20:50 Max 7G., London
 12.02.2009 21:27 Matt7hia7s G7., Gladbeck
 19.06.2012 18:18 Feli7x M7., Berlin
 19.06.2012 18:42 Chri7sti7an 7F., Wernau
 19.06.2012 19:09 Thom7as 7K., Hermeskeil
 19.06.2012 22:46 Joch7en 7W., Leutenbach
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