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Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 543092 | |||
Datum | 14.02.2009 09:43 | 11193 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit PetersIch würde die Balken gerne so einbauen, dass man die nur mit einem Schalter an und aus schalten kann. Und zwar soll die Anlagen dann so geschaltet sein, dass eine Richtungsweisung ausgeschlossen ist und die Blinker starr, oder symmetrisch im Wechsel blinken. Ist es richtig, dass Anlagen, wie der Signalmaster o.ä. Produkte, zulässig sind solange keine Lauflicht geschaltet wird? Gibt es irgendwelche Urteile dazu oder was sagt die Rechtssprechung generell? Die Jungs von Google konnten mir da leider auch nicht wirklich helfen.... | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 543095 | |||
Datum | 14.02.2009 10:07 | 8815 x gelesen | |||
Geschrieben von René WestermannGibt es irgendwelche Urteile dazu oder was sagt die Rechtssprechung generell? Generell ist alles, was ohne ABE, ABG, Teilegutachten oder entsprechende E-Nummer usw. ist, nicht zulässig. Und solche lichttechnischen Einrichtungen ohne Papiere "einfach mal eintragen" geht normalerweise auch nicht. Papiere gibt es für den Signalmaster soweit ich weiss nicht. Der Triblitz hat z.B. eine ABG, der kann auch "Leiten". Grüße Jens | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 543098 | |||
Datum | 14.02.2009 10:22 | 8570 x gelesen | |||
Hi René, ich meine in der aktuellen bzw. letzten Feuerwehrzeitung stand hierzu ein Bericht. Muss mal schauen ob ich die noch habe. Gruß Sven | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 543099 | |||
Datum | 14.02.2009 10:37 | 8694 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenGenerell ist alles, was ohne ABE, ABG, Teilegutachten oder entsprechende E-Nummer usw. ist, nicht zulässig. Also schlüren viele Fahrzeuge das Ding ohne Zulassung mit sich rum? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 543112 | |||
Datum | 14.02.2009 11:41 | 8644 x gelesen | |||
Viele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen. Diese Leuchten können von jedem (privat|Firma|Behörde) eingesetzt werden. Beispiel: http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_RWS_pico.pdf Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 543114 | |||
Datum | 14.02.2009 11:51 | 8483 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerViele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen. Gilt das auch für den Signalmaster? In der Produktbeschreibung ist nichts zu finden.... Oder gilt das allgemein für solche Art von Anlagen? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 543130 | |||
Datum | 14.02.2009 13:04 | 8435 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerViele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen. In Bayern dürfen nur Leuchten die eine Bauartgenehmigung als Warnleuchte nach § 53a StVZO oder als Fahrtrichtungsanzeiger nach § 54 StVZO besitzen benutzt werden und beide "MÜSSEN" in die Papiere eingetragen werden. Diese Leuchten dürfen auch nur synchron leuchten, eine Lauflichtschaltung ist nicht zulässig | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Birkenheide / Rheinland Pfalz | 543133 | |||
Datum | 14.02.2009 13:09 | 8513 x gelesen | |||
Hallo zusammen, also in der Pfalz ist das so geregelt. LFKS Koblenz Rheinland Pfalz Gruß Stefan Das ist meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF oder von sonst jemand. Rechtschreibfehler dürft ihr behalten. Ein Besuch lohnt sich http://www.feuerwehr-birkenheide.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 543134 | |||
Datum | 14.02.2009 13:11 | 8399 x gelesen | |||
In Bayern ist es fast genauso geregelt. Nur "wir" dürfen es auch bei langsamer Fahrt betätigen eine Schaltung über die Feststellbremse ist nicht notwendig. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 543151 | |||
Datum | 14.02.2009 13:57 | 8462 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Alexander Sucker Viele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen. Obacht: Sie dürfen aber auch nur im Rahmen des §53a StVZO eingesetzt werden, also Festeinbau _im_ Fahrzeug (z.B. bei geöffneter Heckklappe sichtbar o.ä.) oder _bei_Bedarf_ aussen (oder innen) am Fahrzeug angebracht werden. Festmontage solcher Leuchten aussen am Fahrzeug benötigt eine Ausnahmegenehmigung (die es in manchen Bundesländern für Feuerwehrfahrzeuge pauschal gibt) und damit wieder die Eintragung. (Oder man macht es so wie die meisten und hofft, dass keiner so genau danach fragt...) Gruß, Henning | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 543184 | |||
Datum | 14.02.2009 15:33 | 8434 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochdie es in manchen Bundesländern für Feuerwehrfahrzeuge pauschal gibt Ne Idee wie ich das für NRW rausbekomme? Finde äußerst schlecht Informationen... Vielleicht beim Hersteller direkt versuchen? | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 543195 | |||
Datum | 14.02.2009 15:58 | 8372 x gelesen | |||
*anklopf* René, das steht in der 2/2009 der Feuerwehrbild drinne. ;) Also, entweder besorgst du dir die oder du weis wie PN funktioniert. ;) Gruß Sven | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 543197 | |||
Datum | 14.02.2009 16:06 | 8373 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von René Westermann Geschrieben von Henning Kochdie es in manchen Bundesländern für Feuerwehrfahrzeuge pauschal gibt Für NRW ist mir keine pauschale Regelung bekannt. Du musst also bei der jeweils zuständigen Behörde (i.d.R. die Bezirksregierung) nachfragen, unter welchen Voraussetzungen die eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Frag am besten gleich auch nach, ob die die Antwort dann hier mitteilen darfst ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 543784 | |||
Datum | 16.02.2009 18:56 | 8401 x gelesen | |||
Geschrieben von René WestermannDie Jungs von Google konnten mir da leider auch nicht wirklich helfen.... das ist in jedem Bundesland anders geregelt, teilweise sogar abhängig von Regierungsbezirken oder TÜV-Stellen - oder dem Auslaufen bzw. Verlängern von Ausnahmen bzw. dem öffentlichen Druck den die Feuerwehren aufbauen. Vgl. dazu mehrere Beiträge von mir in Diskussionen zu dem Thema hier, etliche Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften sowie das Technikbuch der Reihe www.einsatzpraxis.org. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561293 | |||
Datum | 01.06.2009 19:47 | 8285 x gelesen | |||
Hallo, Hessen sagt das hier dazu: Quasi druckfrisch... OK, stammt aus dem März, war aber "erst" im letzten Florian Hessen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 561308 | |||
Datum | 01.06.2009 20:07 | 8195 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fleschhut Hessen sagt das hier dazu... Das stellt ja fast eine kleine Revolution da... Richtunsgspfeile und Betrieb während der Fahrt... Und das ganze ausserhalb von Bayern ;-) Wenn ich dran denk was letztes Jahr die Antwort auf meine Petition war... Hmm, ich schau nachdenklich und etwas neidisch 10 km nach Osten... MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 561313 | |||
Datum | 01.06.2009 20:24 | 8195 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel BalzDas stellt ja fast eine kleine Revolution da... Richtunsgspfeile und Betrieb während der Fahrt... Und das ganze ausserhalb von Bayern ;-) Ich bring das Thema seit ca. Anfang des neues Jahrhunderts... Die Inhalte der Antworten erspar ich Dir... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 561318 | |||
Datum | 01.06.2009 20:35 | 8127 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich bring das Thema seit ca. Anfang des neues Jahrhunderts... Die Inhalte der Antworten erspar ich Dir... Ich kann Sie mir ansatzweise vorstellen und zieh den Hut vor deinem Durchhaltevermögen in dieser und vielen anderen Fragestellungen/Diskussionen. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen | 561327 | |||
Datum | 01.06.2009 21:13 | 8150 x gelesen | |||
Hallo, der zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert, also nur für Hessen kann ich hier sprechen. Dies verbessert ganz erheblich die Sicherheit der Einstzkräfte auf Autobahnen oder mehrspurigen Bundesstraßen was die Heckwarnsysteme angeht. Die Folienbeklebung ist sicherlich eine Verbesserung egal wo das Fahrzeug eingestzt wird. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561329 | |||
Datum | 01.06.2009 21:18 | 8069 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Winter der zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert, also nur für Hessen kann ich hier sprechen. Nicht nur dafür, auch schlichtweg für eine Konturmarkierung von Fahrzeugen < 6 m Länge... Das wurde zwar bisher üblicherweise "übersehen", aber jetzt ist es legalisiert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 561333 | |||
Datum | 01.06.2009 21:38 | 8046 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Winter der zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert Jetzt kommen mir fast die Tränen ;-) Kann mir das mal jemand zukommen lassen? Also diesen 2. Teil, danke! MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561335 | |||
Datum | 01.06.2009 21:40 | 8082 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel BalzKann mir das mal jemand zukommen lassen? Also diesen 2. Teil, danke! HmdI -> Sicherheit -> Feuerwehr -> Infothek Da gibts noch ganz viele andere Sachen zum Runterladen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 561390 | |||
Datum | 02.06.2009 00:22 | 8093 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christian Fleschhut Quasi druckfrisch... OK, stammt aus dem März, war aber "erst" im letzten Florian Hessen...Ist eine wirklich gute Sache! Einzig in der beigefügten Musterdienstanweisung zur Nutzung der Heckwarner hab ich zwei Haare in der Suppe gefunden - nämlich dass man die Teile nur auf Schnellstraßen einsetzen soll und dass sich ein Absatz so liest, als ob man bei Verwendung der Heckwarner alle anderen Lichter am Auto lieber ausmacht ;o) Was die "Ratinger Beklebung" angeht - ebenfalls top! Nun müssen nur noch die Anhänger traditioneller Muster überzeugt werden, dass auch ein reinweißes Auto mit leuchtroter Folienbeklebung, Kontrastflächen, Umrissmarkierung und Ratinger Heckdesign nach wie vor ein Feuerwehrauto ist und bestimmt auch als solches erkannt wird ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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