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Thema | Zumischung von Alkohol in Benzin - Auswirkungen Schaummittel | 4 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | dirk8 e.8, Zuffenhausen / Stuttgart | 545011 | |||
Datum | 23.02.2009 09:56 | 4682 x gelesen | |||
Hallo es ist bekannt das ein geringer Teil Alkohol den Treibstoffen -Benzin- beigefügt wird. Da viele Feuerwehren MBS (z.B. Sthamex F15) Schaum einsetzen würde mich nun interessieren wie das in Zukunft mit Flüßigkeitsbränden (z.B. Benzin mit beigesetzten Alkohol) aussieht. Gibt es Erfahrungen, Versuche oder Erkenntnisse?.. Dirk | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 545012 | |||
Datum | 23.02.2009 10:01 | 2534 x gelesen | |||
Geschrieben von dirk eilersDa viele Feuerwehren MBS (z.B. Sthamex F15) Schaum einsetzen würde mich nun interessieren wie das in Zukunft mit Flüßigkeitsbränden (z.B. Benzin mit beigesetzten Alkohol) aussieht. Wir haben u.a. aus diesem Grund unser SM-Konzept umgestellt und führen zB auf dem TLF24/50 AFFF-AR mit. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 545014 | |||
Datum | 23.02.2009 10:12 | 2599 x gelesen | |||
Geschrieben von dirk eilersDa viele Feuerwehren MBS (z.B. Sthamex F15) Schaum einsetzen würde mich nun interessieren wie das in Zukunft mit Flüßigkeitsbränden (z.B. Benzin mit beigesetzten Alkohol) aussieht. bei PKW-Bränden - oder vergleichbaren Mengen: eher kein Problem. Für "richtige" Flüssigkeitsbrände ein bekanntes Problem. Wir setzen seit Ende der 1990er daher hier auf alkoholbest. AFFF als Sonderlöschmittel. Für die LFs haben wir uns nach einiger Zeit mit 2 Schaummitteln nun nur noch auf ClassA geeinigt, hat auch eine B-Zulassung und reicht locker für die üblichen Anwendungen. More: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/brandbekaempfung_m._wasser_u._schaum.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Dierdorf / Rheinland-pfalz | 545016 | |||
Datum | 23.02.2009 10:50 | 2410 x gelesen | |||
Hallo, wir wollten auf unserem LF auch erst 2 Schaumsorten lagern, haben uns dann aber auf class A geeinigt. Führen AFFF-Schaummittel bei bedarf als Sonderlöschmittel nach. Gruß Holger | |||||
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