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Thema | Aktiv austreten, Verein beiben | 45 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Juli8an 8D., Burghausen / BY | 545019 | |||
Datum | 23.02.2009 11:26 | 12140 x gelesen | |||
Servus miteinand, hab da mal ne frage an euch! Muss jetzt aus arbeitstechnischen gründen in einen weiteren entfernten ort umziehn, besser gesagt ins ausland. deshalb beabsichtige ich dass ich aus den aktiven feuerwehrdienst austrete, aber dennoch im Verein tätig bleibe. Geht denn das?? Rennad | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 545020 | |||
Datum | 23.02.2009 11:31 | 9958 x gelesen | |||
Hallo Julian Ist völlig problemlos möglich. Die Mitgliedschaft im Verein setzt auch in Bayern keinen aktiven Dienst voraus. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545021 | |||
Datum | 23.02.2009 11:33 | 9333 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Julian Danner deshalb beabsichtige ich dass ich aus den aktiven feuerwehrdienst austrete, aber dennoch im Verein tätig bleibe. Geht denn das?? Selbstverständlich - Mitgliedschaft in einer FF (Einrichtung der Gemeinde/Stadt) und Mitgliedschaft in einem Verein (privater Zusammenschluss von Personen) sind unterschiedliche und getrennte Dinge. Man kann also Mitglied in der FF, ohne Mitglied des (Feuerwehr-)Vereins oder eben Mitglied des Feuerwehrvereins, ohne Mitglied der FF zu sein. MkG Sascha | |||||
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Autor | Juli8an 8D., Burghausen / BY | 545022 | |||
Datum | 23.02.2009 11:34 | 9789 x gelesen | |||
ja in ordnung. aber nicht dass wir jetzt aneinander vorbei reden! ich will kein passives mitglied sein, sondern ein aktives im Verein" | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 545023 | |||
Datum | 23.02.2009 11:40 | 9720 x gelesen | |||
Servus, der Verein hat mit der aktiven Wehr eigentlich nichts zu tun.... Du kannst also noch so aktiv im Verein sein, und noch niemals einen Helm aufgehabt haben Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 545024 | |||
Datum | 23.02.2009 11:41 | 9332 x gelesen | |||
Moin, bei uns (ist allerdings in Hessen) bezieht sich die unterscheidung zwischen "aktiven" und "fördernden" Mitgliedern auf die Tätigkeit im Einsatzdienst. Was wäre denn in deinem Sinne eine "aktive" Tätigkeit in einem Feuerwehrverein? Gruß, Matthias "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 545025 | |||
Datum | 23.02.2009 11:42 | 9308 x gelesen | |||
HI Nö, nö. Das ist ja nur gut, wenn du auch noch aktiv im Verein bleiben willst und nicht nur zum passiven oder fördernden Mitglied wirst. So wie ich dich verstehe, geht aus beruflichen Gründen ein aktiver Dienst in der Einsatzabteilung nicht mehr, da du den Wohnort wechselst. Es spricht aber nichts dagegen, dass du zweimal im Jahr für Vereinsaktivitäten (Tag der offenen Tür, o.ä.) anreist und dort mit hilfst und unterstützt. Sprech doch einfach mal mit deinem Vorstandsvorsitzenden des Vereins. Ich kann mir nicht vorstellen, was er dagegen haben sollte. Die offizielle Beendigung deiner Tätigkeit mit Austritt beim Kommandanten ist eine ganz andere Schiene. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 545026 | |||
Datum | 23.02.2009 11:44 | 9320 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ott... bezieht sich die unterscheidung zwischen "aktiven" und "fördernden" Mitgliedern auf die Tätigkeit im Einsatzdienst. Hi ihr habt fördernde Mitglieder im Einsatzdienst?! Oder versteh ich das falsch? Gruß Jörg | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 545027 | |||
Datum | 23.02.2009 11:45 | 9228 x gelesen | |||
Natürlich kannst du dem Verein erhalten bleiben, aber eben nur als passives oder förderndes Mitglied. Die Mitgliedsachft als Aktiver im Verein setzt üblicherweise auch aktiven Feuerwehrdienst vorraus. Man kann ja weiterhin aktiv in verin mitarbeiten, auch wenn man nicht mehr aktiv ist. Welche Unterschiede stellst du dir denn als aktives Vereinsmitglied als nicht mehr Feuerwehrdienstleistender im Gegensatz zum Passiventum vor? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545028 | |||
Datum | 23.02.2009 11:45 | 9302 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Dannerich will kein passives mitglied sein, sondern ein aktives im Verein" Um diese Frage zu beantworten, musst du in eure Vereinssatzung schauen, inwiefern unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften existieren und welche Voraussetzungen dafür gelten. Diesbezüglich können wir dir nicht helfen, da wir die Satzung nicht kennen. Falls eure Satzung der Mustersatzung des LFV Bayern entspricht (Klick), kannst du kein aktive Mitglied mehr sein, da du kein Feuerwehrdienstleistender mehr bist (bzw. sein wirst): § 3 Mitglieder "1. Mitglieder des Vereins können sein: a. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder), b. ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder), c. fördernde Mitglieder, d. Ehrenmitglieder. Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglie-der, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuer-wehrdienstlei¬stende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen be-sondere Verdienste erworben haben." Quelle: Mustersatzung LFV Bayern Wie schon geschrieben, kann dir die Frage nur eure konkrete Satzung beantworten! MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 545029 | |||
Datum | 23.02.2009 11:50 | 9230 x gelesen | |||
Ist er im Einsatzdienst aktiv, so ist er Aktives Mitglied, ist er im Einsatzdienst nicht aktiv, ist er förderndes (passives) Mitglied. Im Verein gibt s bei uns keine Unterscheidung zwischen Aktiv und passiv. Auch nicht, wenn jemand an den Festen dauernd hilft, bleibt er ein passives Mitglied. Gruß Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 545030 | |||
Datum | 23.02.2009 11:52 | 9292 x gelesen | |||
Hallo nicht das es da zu Mißverständnissen kommt: Ich bezog mein "Aktiv" und "Passiv" auf die direkte Art und Weise, wie sich derjenige im Vereinsleben mit einbringt. Nicht auf den Status in dem er geführt wird. NICHT mehr Aktiv in der Einsatzabteilung, heißt Status PASSIV im Verein, lt. Mustersatzung Bayern. Es sei denn ihr habt da was anderes vereinbart --> Vorsitzenden fragen. Status PASSIV soll aber nicht heißen, dass du nichts mehr für den Verein aktiv tun kannst. Klingt sicherlich etwas verwirrend. So wie ich dich verstanden haben möchtest du nach deinem Austritt aus der Einsatzabteilung aus beruflichen Gründen deinem Feuerwehrverein trotzdem als "aktives" PASSIVES Mitglied erhalten bleiben. Ist schon witzig "aktiver Passiver"... gibt es das nur in Bayern so? Wahrscheinlich :-) Jörg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 545031 | |||
Datum | 23.02.2009 11:56 | 9284 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Julian Danner Geht denn das?? problemlos möglich. Aktive Wehr und Verein haben auch in By nichts miteinander zu tun. Du kannst auch nur in der aktiven Wehr und nicht im Verein sein. Unser FW Verein hat wesentlich mehr Mitglieder als die aktive Wehr. Leider haben immer noch viele nicht kapiert, dass aktive Wehr und Verein nichts miteinander zu tun haben. Ich kann den Verein auch jederzeit auflösen, die aktive Wehr bleibt davon unberührt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545032 | |||
Datum | 23.02.2009 11:56 | 9564 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Schlotterder Verein hat mit der aktiven Wehr eigentlich nichts zu tun.... Und uneigentlich bekommt ihr Bayern das allerdings nicht sauber getrennt. ;-) Siehe Mustersatzung. Wenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben. Weiterhin wäre der Kommandant der FF auch nicht automatisch (sofern er Vereinsmitglied ist) im Vorstand. Bei genauerem Hinsehen würde sich sicherlich noch weitere Fragwürdigkeiten in Bezug auf die saubere Trennung finden... MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 545033 | |||
Datum | 23.02.2009 11:59 | 9161 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jörg Raber gibt es das nur in Bayern so wird bei uns nicht unterschieden. Wer Vereinsbeitrag zahlt, wird als Vereinsmitglied geführt, egal ob oder wie oft er bei Vereinsveranstaltungen anwesend ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545035 | |||
Datum | 23.02.2009 12:02 | 9175 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblproblemlos möglich. Die Frage lässt sich eben nicht pauschal mit ja oder nein beantworten, da dies von der konkreten Satzung des Feuerwehrvereins abhängt, welche wir allerdings nicht kennen. MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 545036 | |||
Datum | 23.02.2009 12:02 | 9148 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adolf Huber Die Mitgliedsachft als Aktiver im Verein setzt üblicherweise auch aktiven Feuerwehrdienst vorraus falsch. Ich kenne Vereinsvorstände, die nicht (nicht mehr) aktiv in der Wehr sind. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545037 | |||
Datum | 23.02.2009 12:06 | 9183 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblproblemlos möglich. Aktive Wehr und Verein haben auch in By nichts miteinander zu tun. Halte ich nicht für problemlos möglich. Geschrieben von Christof Strobl Du kannst auch nur in der aktiven Wehr und nicht im Verein sein. Richtig Geschrieben von Christof Strobl Ich kann den Verein auch jederzeit auflösen, die aktive Wehr bleibt davon unberührt. Hab ich anders in Erinnerung. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 545038 | |||
Datum | 23.02.2009 12:09 | 9234 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Halte ich nicht für problemlos möglich. Wieso nicht? Geschrieben von Thomas Edelmann Hab ich anders in Erinnerung. Kommt imho auf den Grund der Auflösung an. Also pauschal nicht zu beantworten. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545039 | |||
Datum | 23.02.2009 12:09 | 9368 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerWenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben. Ich halte die Lösung in Bayern als die Sauberste die ich kenne. Alles was ich sonst noch so kennengelernt habe an Feuerwehrvereinen ist manchmal sehr fragwürdig. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545040 | |||
Datum | 23.02.2009 12:11 | 9170 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblLeider haben immer noch viele nicht kapiert, dass aktive Wehr und Verein nichts miteinander zu tun haben. Falls das das richtige Vilseck ist, hast du vollkommen recht: Aufnahmeantrag Feuerwehr Vilseck ;-) MkG Sascha | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 545042 | |||
Datum | 23.02.2009 12:14 | 9306 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerUnd uneigentlich bekommt ihr Bayern das allerdings nicht sauber getrennt. du musst es ja wissen.... Vielleicht liegt es daran, dass ich mich nicht als Bayer sehe, aber: Geschrieben von Sascha Tröger Wenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Status im Verein und Status in der Wehr. Wir haben bei uns im Verein Mitglieder, die noch niemals in der aktiven Wehr waren. Weiterhin rücken mit uns in der Wehr Leute aus, die kein Vereinsmitglied sind. Geschrieben von Sascha Tröger Weiterhin wäre der Kommandant der FF auch nicht automatisch (sofern er Vereinsmitglied ist) im Vorstand Ich als Kommandant bekleide bei uns im Verein kein Amt. Und jetzt? Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 545044 | |||
Datum | 23.02.2009 12:18 | 9177 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger Kommt imho auf den Grund der Auflösung an. unser Verein stand vor ca. 10 Jahren mal kurz vor der Auflösung. Der Grund war, man fand für ca. 1 Jahr niemanden, der sich für das Amt des Vereinsvorstand zur Verfügung stellt. Man erkundigte sich damals wie das von statten geht. Das Vereinsvermögen wär damals m.W. an die Stadt übergegangen. Die Stadt hätte das Geld verwalten, und bei einer evtl. Neugründung dem Verein wieder zur Verfügung stellen müssen. Die aktive Wehr wäre damals davon unberührt geblieben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 545046 | |||
Datum | 23.02.2009 12:20 | 9137 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl unser Verein stand vor ca. 10 Jahren mal kurz vor der Auflösung. Der Grund war, man fand für ca. 1 Jahr niemanden, der sich für das Amt des Vereinsvorstand zur Verfügung stellt. Man erkundigte sich damals wie das von statten geht. Das Vereinsvermögen wär damals m.W. an die Stadt übergegangen. Die Stadt hätte das Geld verwalten, und bei einer evtl. Neugründung dem Verein wieder zur Verfügung stellen müssen. Das ist auch mein Wissensstand dazu. Geschrieben von Christof Strobl Die aktive Wehr wäre damals davon unberührt geblieben. Ebend. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545048 | |||
Datum | 23.02.2009 12:23 | 9169 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWieso nicht? klick Siehe Artikel 5 Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 545049 | |||
Datum | 23.02.2009 12:27 | 9278 x gelesen | |||
Servus Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Und uneigentlich bekommt ihr Bayern das allerdings nicht sauber getrennt. ;-) Wieso nicht. Ist alles nur eine Frage, wie die Satzung formuliert wurde. Unsere Satzung ist an die Mustersatzung angelehnt. Geschrieben von Sascha Tröger Wenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben. Gibt es doch. Wo steht was davon geschrieben? In der aktiven Mannschaft gibt es Vereinsmitglieder und es kann auch Nicht-Vereinsmitglieder geben. Wenn jemand aus der FF ausscheidet, wird er nach Erreichen der Altersgrenze automatisch Mitglied in der passiven Abteilung. Ansonsten kann er den Fördermitgliedern beitreten. Diese haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Vereinsmitglieder. Geschrieben von Sascha Tröger Weiterhin wäre der Kommandant der FF auch nicht automatisch (sofern er Vereinsmitglied ist) im Vorstand. Was ist daran verwerflich? Und es muss ja nicht sein. Kommt ganz darauf an, wie die Satzung geschrieben wurde. Was ich persönlich nicht gut finde, ist ein Passus, in dem der 1. Kdt. gleichzeitig 1. Vorsitzender ist. Geschrieben von Sascha Tröger Bei genauerem Hinsehen würde sich sicherlich noch weitere Fragwürdigkeiten in Bezug auf die saubere Trennung finden... Ach, such doch, wenn du sonst nichts zu tun hast.:-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Loiching / Bayern | 545050 | |||
Datum | 23.02.2009 12:29 | 9177 x gelesen | |||
Hallo! Laut Bayerisches Feuerwehrgesetz: Art. 5 Freiwillige Feuerwehr (1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt. Aber wie definiert man dann "in der Regel" ? Mir ist nur dieses eine System der Mitgliederstellung bekannt! MkG Tom | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 545051 | |||
Datum | 23.02.2009 12:31 | 9160 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannSiehe Artikel 5 D.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können. Hier wird also das Pferd von hinten aufgezäumt, sprich ohne Verein keine Feuerwehr. Das muss man aber nicht verstehen, oder?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545052 | |||
Datum | 23.02.2009 12:35 | 9258 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Schlotterdu musst es ja wissen.... Meine Aussagen bezogen sich auf die Mustersatzung. Der Hinweis auf Art. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes unterstützt diese sogar noch. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Status im Verein und Status in der Wehr. In der Mustersatzung schon. Wir haben bei uns im Verein Mitglieder, die noch niemals in der aktiven Wehr waren. Weiterhin rücken mit uns in der Wehr Leute aus, die kein Vereinsmitglied sind. Gut möglich, ist aber auch kein Widerspruch zu oben. Ich als Kommandant bekleide bei uns im Verein kein Amt. Örtliche Gegebenheit. Und jetzt? Nix. In der Mustersatzung ist die saubere Trennung m. E. ganz klar nicht eingehalten. Kann mir auch gut vorstellen, dass viele Vereine die ensprechenden Passagen übernehmen... Dennoch besteht die Möglichkeit, dass in manchen Gemeinden eine klare Trennung erfolgt. Gerne auch in eurer, ich kann das nicht beurteilen, würde es aber gut finden. MkG Sascha | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 545054 | |||
Datum | 23.02.2009 12:57 | 9159 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KerscherAber wie definiert man dann "in der Regel" ? Servus, das kannst du machen, wie bei einer Bürgerinitiative o.ä. (Die FF ist ja im Grunde eine BI) Du sprichstmit dem BGM und sagst: "Ich habe so und soviele Leute, die möchten eine Feuerwehr aufmachen.". Wenn der BGM dem zustimmt, schreibt er Wahlen für den Kommandanten aus und dann hat es sich. Geht eigentlich nur noch, wenn keine Feuerwehr da ist. Aber ich denke, die meisten bayrischen Feuerwehren haben einen Verein hinter sich. Und das finde ich sehr gut. Dass das BayFwG das auch unterstützt ist ebenso eine gute Sache. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545055 | |||
Datum | 23.02.2009 12:58 | 9121 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWieso nicht. Ach. Eine bewusst überspitzt formulierte, extra mit Smiley gekennzeichnete Aussage ergibt solche Wogen... Gibt es doch. Wo steht was davon geschrieben? Wenn sich der Status in der FF ändert (Beendigung aktiver Dienst), ergibt sich automatisch eine Änderung des Mitgliedsstatus im Verein. Sowohl in der Mustersatzung, als auch in eurer Satzung. Es besteht also in direkter Zusammenhang, von einer klaren Trennung kann keine Rede sein. Was ist daran verwerflich? Der Kommandant gemeindlichen FF übernimmt automatisch eine Führungsfunktion (inkl. Stimmrecht im Führungsgremium=Vorstand) im Verein (Falls die Formulierung der Mustersatzung übernommen wird und der Kommandant Vereinsmitglied ist). Willst du das als klare Trennung (was auch immer etwas mit Unabhängigkeit zu tun hat) zwischen FF und Verein bezeichnen? MkG Sascha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 545058 | |||
Datum | 23.02.2009 13:08 | 9132 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Danner(...) aber dennoch im Verein tätig bleibe. Geht denn das?? Einfach mal in die Vereinssatzung blicken. Solltest du ja als Mitglied haben. Solange die Mitglieder nicht zwingend aktive Feuerwehrangehörige sein müssen (was nur seltenst der Fall sein wird) dürfte das aber kein Problem sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 545060 | |||
Datum | 23.02.2009 13:25 | 9106 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Metzger D.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können nein! Das i.d.R. werden die Aktiven aus dem Verein... stammt noch aus der "Gründerzeit". Früher gab es keine gesetzliche FF, sonder nur FW Vereine. Man muss hier nicht lange irgend etwas diskutieren. Fakt ist: auch in By kann es eine FF ohne Verein geben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 545062 | |||
Datum | 23.02.2009 13:32 | 9035 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jörg Raber ihr habt fördernde Mitglieder im Einsatzdienst?! ja, haben wir. In der Regel sind alle Mitglieder der Einsatzabteilung auch Mitglied im Förderverein. Somit haben wir fördernder Mitglieder in der Einsatzabteilung, wenn man's genau nimmt. Geschrieben von Jörg Raber Oder versteh ich das falsch? Naja, eigentlich schon. Was ich ausdrücken wollte war, dass es landläufig im Sprachgebraucht so gehandhabt wird, dass alle Vereinsmitglieder, die Einsatzdienst leisten, als "aktive" Mitglieder bezeichnet werden. Die anderen sind dementsprechend "passive" Mitglieder. Die Art der Beteiligung im Verein ist für diese Unterscheidung unerheblich, so könnte z.B. auch ein "passives" Mitglied Vereinsvorstand werden. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545063 | |||
Datum | 23.02.2009 13:37 | 9104 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDas i.d.R. werden die Aktiven aus dem Verein... stammt noch aus der "Gründerzeit" Da das Gesetz zuletzt vor ca. einem Jahr geändert wurde, zeigt m. E. deutlich, dass seitens der oberen Führung in Bayern (SMI, LFV) gar keine strikte Trennung gewünscht wird. Fakt ist: auch in By kann es eine FF ohne Verein geben. Ich bin sicher, dass es auch in Bayern genügend Positivbespiele gibt hinsichtlich einer vernünftigen Zusammenarbeit zwischen Gemeinde (=FF) und dem Feuerwehrverein inkl. klarer Trennung zwischen gesetzlicher Gefahrenabwehr und Engagement in einem privatrechtlichen Verein. Ich möchte an dieser Stelle übrigens noch deutlich machen, dass ich grundsätzlich kein Gegner von Feuerwehrfördervereinen u. ä. bin. MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545064 | |||
Datum | 23.02.2009 13:37 | 9076 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerD.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können. Hier wird also das Pferd von hinten aufgezäumt, sprich ohne Verein keine Feuerwehr. Das muss man aber nicht verstehen, oder?! umgedreht wird ein Schuh draus. Mit Einführung des FwG Anfang der 80er Jahre wurde gesetzlich festgeschrieben was die Feuerwehren, die halb eigenständig, halb gemeindliche Einrichtung waren genau sind. Die Organisation mit eigener Kasse die sich bis dahin als FF Xdorf bezeichnete wurde geteilt in die Mannschaft und in den behördlichen Teil. Da zwang viele FF ihre Satzungen zu überdenken und steuerlich alles ins Reine zu bringen. Da sind andere Länder noch lange nicht soweit. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 545071 | |||
Datum | 23.02.2009 14:09 | 9186 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannIch halte die Lösung in Bayern als die Sauberste die ich kenne. Alles was ich sonst noch so kennengelernt habe an Feuerwehrvereinen ist manchmal sehr fragwürdig. Nö. ;-) In Baden-Württemberg gibt es Kameradschaftskassen, einen guten Grund einen Verein zu gründen habe ich bisher noch nicht gefunden. Geschrieben von FwG Ba-Wü
Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545074 | |||
Datum | 23.02.2009 14:14 | 9086 x gelesen | |||
Der wichtige Satz war: "was ich kenne" ich habe zwar schonmal in BW gewohnt, war dort allerdings nie in einer FF, deshalb kann ich BW nicht beurteilen. Meine kenntnisse in diesem Bereich beziehen sich auf Bayern und NRW. Und was ich hier so mitkriege, da ist mir das Bayerische System eindeutig lieber. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 545078 | |||
Datum | 23.02.2009 14:35 | 9103 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmannumgedreht wird ein Schuh draus. Mit Einführung des FwG Anfang der 80er Jahre wurde gesetzlich festgeschrieben was die Feuerwehren, die halb eigenständig, halb gemeindliche Einrichtung waren genau sind. Die Organisation mit eigener Kasse die sich bis dahin als FF Xdorf bezeichnete wurde geteilt in die Mannschaft und in den behördlichen Teil. Der steuerliche Hintergrund ist mir schon klar. Ich finde die Formulierung im BayFwG nur mehr als fragwürdig. Schließlich rekrutiert sich die Einsatzmannschaft nicht aus dem Vereinspersonal, sondern eher umgekehrt. Die Einsatzmannschaft stellt sich aus den einsatzfähigen und zur Hilfeleistung in der Feuerwehr verpflichteten Bürgern zusammen und von sonst niemandem. Geschrieben von Thomas Edelmann Da sind andere Länder noch lange nicht soweit. Doch doch. Die sind sogar um Weiten besser, was das anbelangt. Es soll sogar Wehren geben, da ist der Kommandant/Wehrführer nicht gleich der Vereinsvorsitzende und man läßt den Aktiven die Wahl ob sie in den Verein möchten oder auch nicht und die Welt dreht sich immernoch! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545080 | |||
Datum | 23.02.2009 15:03 | 9054 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerDoch doch. Die sind sogar um Weiten besser, was das anbelangt. Es soll sogar Wehren geben, Das kann man in Bayern alles haben und zusätzlich ist geregelt, dass die Mannschaft mit Ihrer kameradschaftskasse ein Verein ist. Wenn ich sehe was hier so abläuft, da sind sich einige FA nicht so ganz im Klaren was sie für eine finazielle Bombe betreiben. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 545081 | |||
Datum | 23.02.2009 15:06 | 8990 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Tröger Da das Gesetz zuletzt vor ca. einem Jahr geändert wurde, zeigt m. E. deutlich, dass seitens der oberen Führung in Bayern (SMI, LFV) gar keine strikte Trennung gewünscht wird. Servus, die Trennung zwischen Verein Feuerwehr und gemeindlicher Teil Feuerwehr (aktive) ist, auch in Bayern gegeben. Und warum sollte man ein sehr erfolgreiches System mit Gewalt verändern wollen? Andererseits ist es auch als durchaus positiv zu sehen wenn der Aktive Teil Feuerwehr, (Kommandant) auch im Vorstand des Feuerwehrvereins vertreten ist, in unserer FF kraft Satzung. Die vielen Beschaffungen die von den Feuerwehrvereinen "auf dem kurzen Dienstweg" getätigt werden, von Unterstützung der Jugendfeuerwehren usw. usw. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 545082 | |||
Datum | 23.02.2009 15:08 | 8939 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn ich sehe was hier so abläuft, da sind sich einige FA nicht so ganz im Klaren was sie für eine finazielle Bombe betreiben. Servus, bitte erklär mir mal welche Finanzielle Bombe wir da betreiben. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 545084 | |||
Datum | 23.02.2009 15:13 | 8962 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannDas kann man in Bayern alles haben und zusätzlich ist geregelt, dass die Mannschaft mit Ihrer kameradschaftskasse ein Verein ist. Geht in RLP auch, hier läßt die Mustersatzung des LFV und auch das LBKG den m.E. notwendigen Spielraum zu. Ich wollte mir per LBKG nicht die Mitgliedschaft im dazugehörigen Feuerwehrverein aufzwingen lassen- um Missverständnisse vorzubeugen: Ich habe absolut nix gegen Feuerwehrvereine. Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn ich sehe was hier so abläuft, da sind sich einige FA nicht so ganz im Klaren was sie für eine finazielle Bombe betreiben. Definiere hier. Hier im Forum oder hier in Nettetal? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 545087 | |||
Datum | 23.02.2009 15:20 | 9155 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Siehe Artikel 5 ein Blick in den Art.5 Abs. 2 der Vollzugsbekanntmachung des Bayrischen Feuerwehrgesetzes VollzBekBayFwG klärt auf, dass es eine Trennung zwischen Feuerwehr und Verein gibt 5. Zu Art. 5 (Freiwillige Feuerwehr) 5.1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung Die bisherige „Mustersatzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern“ galt entsprechend der früheren Rechtslage für die Freiwilligen Feuerwehren als Verein des bürgerlichen Rechts. Die auf ihrer Grundlage erlassenen Satzungen sind daher für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung der Gemeinde nicht mehr anwendbar. Anlage 1 enthält das Muster einer öffentlich-rechtlichen Satzung gemäß Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. Nr. 1 GO. Die Gemeinden sollten möglichst bald entsprechende Satzungen erlassen. 5.2 Feuerwehrvereine 5.2.1 Die innere Organisation der Feuerwehrvereine wird durch das BayFwG nicht erfaßt und kann durch Satzungen gemäß Nummer 5.1 nicht geregelt werden. Die Mitglieder der Feuerwehrvereine können ihr Vereinsleben selbständig und eigenverantwortlich gestalten. Hierfür ist jedoch die bisherige „Mustersatzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern“ nicht mehr brauchbar, weil sie zum Teil Vorschriften mit öffentlich-rechtlichem Inhalt enthält, die nicht Gegenstand der Satzung eines bürgerlich-rechtlichen Vereins sein können. Die Feuerwehrvereine sollten deshalb innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Satzungen der Rechtslage anpassen (vgl. § 71 Abs. 1 BGB). Zu diesem Zweck wird ihnen das Muster einer Vereinssatzung (Anlage 2) empfohlen. Das Muster geht von einem gemeinnützigen Verein aus, damit für die satzungsmäßigen Zwecke steuerbegünstigte Zuwendungen entgegengenommen werden können. Solche Zuwendungen, für die der Verein Spendenbescheinigungen ausstellt, müssen in Einnahmen und Ausgaben besonders nachgewiesen und dürfen nur für Zwecke des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes verwendet werden. 5.2.2 Die rechtliche Trennung zwischen der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr und dem privatrechtlichen Feuerwehrverein bedeutet auch, daß zwischen Vereinsmitgliedschaft und Zugehörigkeit zur öffentlichen Einrichtung unterschieden werden muß. Feuerwehrdienstleistende werden durch das satzungsmäßig festgelegte Vereinsorgan in den Verein und durch den Kommandanten in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen. Die Feuerwehrdienstleistenden haben die sich aus den öffentlichrechtlichen Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten unabhängig von ihren Rechten und Pflichten als Vereinsmitglieder. Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 545088 | |||
Datum | 23.02.2009 15:34 | 9025 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz Weigandbitte erklär mir mal welche Finanzielle Bombe wir da betreiben. Bitte richtig lesen, das "hier" bezog sich auf meinen Wohnort und der ist nicht in Bayern. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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