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Thema | Wahlen (JHV) | 8 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Stef8fen8 T.8, Hemmingstedt / Schleswig-Holstein | 545094 | |||
Datum | 23.02.2009 17:06 | 4920 x gelesen | |||
Moinmoin! Ich habe gehört, dass wenn Neuwahlen für die Wehrführung anstehen, und es keine kandidierenden geben, der amtierende Wehrführer sein Amt eine weitere Periode durchführen MUSS. Ist es, wenn bei der Jugendfeuerwehr der gleiche Fall eintritt, bloß, dass es keinen Kandidaten für den stellvertretenden Jugendgruppenleiter gibt, das gleiche? Muss dieser das Amt auch ein weiteres Jahr durchführen, oder wie wird dann fortgefahren? Bitte um Antworten mkg | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 545099 | |||
Datum | 23.02.2009 17:56 | 3265 x gelesen | |||
Also das ist IMHO nicht möglich. Die Wehrführung könnte ja dann sofort wieder zurücktreten. Ich meine gelsen zu haben, dass in diesem Fall von der Gemeinde jemand eingesezt wird. Ob das jetzt nur unsere Satzung betraf oder ob das landesweit so geregelt ist, kann ich dir nicht sagen. Da ich aber in Bayern lebe, kann das bei dir ganz anders geregelt sein. | |||||
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Autor | Lars8 H.8, Havetoftloit / S-H | 545104 | |||
Datum | 23.02.2009 18:35 | 3211 x gelesen | |||
Moin Steffen! Geschrieben von Steffen Thede Ich habe gehört, dass wenn Neuwahlen für die Wehrführung anstehen, und es keine kandidierenden geben, der amtierende Wehrführer sein Amt eine weitere Periode durchführen MUSS. Ich möchte gerne wissen, wo Du diesen Blödsinn her hast! Das steht weder im Brandschutzgesetz noch in den Mustersatzungen. Wie sollte der alte Wehrführer weitermachen können, wenn er z. B. aus Altersgründen, aus gesundheitlichen Gründen oder durch Wohnortswechsel nicht mehr zu Verfügung steht? Also nicht sehr paktikabel. Einzige Möglichkeit wäre, dies stände in der verabschiedeten Satzung der entsprechenden Ortswehr. Geschrieben von Steffen Thede Ist es, wenn bei der Jugendfeuerwehr der gleiche Fall eintritt, bloß, dass es keinen Kandidaten für den stellvertretenden Jugendgruppenleiter gibt, das gleiche? Muss dieser das Amt auch ein weiteres Jahr durchführen, oder wie wird dann fortgefahren? Wie auch hier: Schau in die Satzung der jeweiligen Jugendfeuerwehr oder der jeweiligen Ortswehr. Wo wäre das Problem, wenn es in einem Jahr mal keinen stellv. Jugendgruppenleiter gibt? MkG Lars Schöne Grüße aus Angeln | |||||
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Autor | Stef8fen8 T.8, Hemmingstedt / Schleswig-Holstein | 545111 | |||
Datum | 23.02.2009 18:59 | 3116 x gelesen | |||
Okk danke! Ihr habt mir somit schon geholfen. Ein Vorstandsmitglied unserer aktiven Wehr hat mir das erzählt...... Besten Dank mkg | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 545112 | |||
Datum | 23.02.2009 19:09 | 3084 x gelesen | |||
Hallo! Letzte Gewissheit bringt nur der Blick in eure Satzung. Geschrieben von Steffen Thede Ein Vorstandsmitglied unserer aktiven Wehr hat mir das erzählt...... Wie bei allen Rechtsfragen, die mal eben so erzählt werden gilt auch hier: Wer etwas behauptet sollte auch nachweisen können, wo es geschrieben steht. Haben wir hier mehrmals wöchentlich, dass behauptet wird §absurde_Behauptung sei Gesetz weil [ ] sonst ist man nicht versichert [ ] das schreibt Gott, die UK, die Norm vor (unzutreffendes streichen) [ ] das steht im Feuerwehrgesetz [ ] das war schon immer so [ ] das haben wir noch nie gemacht [ ] das wurde an der LFS erzählt [ ] das erzählte mir der Schwipp-Schwager des Freundes, dessen Bekannter mal die Monatszeitschrift der UK gelesen und offensichtlich nicht verstanden hat Wer Behauptungen aufstellt sollte also auch kompetent Auskunft geben können, warum das so ist. Ansonsten darfst du das getrost vergessen. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Trevesen / Opf. / Bayern | 545128 | |||
Datum | 23.02.2009 20:35 | 3034 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberAnsonsten darfst du das getrost vergessen. kann man so nicht sagen, ich kenne das aus einem anderen Verein (eine Musikkapelle) folgendermaßen hier steht nämlich in der Satzung wenn sich keiner für das Amt des Vorsitzenden bei der Neuwahl aufstellen läßt bleibt der bisherige Vorstand bis zur nächsten Generalversammlung höchstens jedoch ein Jahr in seinem bisherigem Amt. ob dies nun gut oder eher schlecht für den Verein ist wenn z.B. der Vorstand nicht mehr will sei dahingestellt und eine General- bzw. außerordentliche Versammlung kann der Vorstand mittels Aushang bzw. schriftlicher Ankündigung innerhalb von 14 Tagen einberufen als schau mal ob es bei euch eine Satzung oder oftmals gibt es noch eine sog. Geschäftsordnung bei Vereinen in denen manche Sachen geregelt sein können mkG Markus Müller | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 545130 | |||
Datum | 23.02.2009 20:41 | 2889 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Müllerkann man so nicht sagen, ich kenne das aus einem anderen Verein (eine Musikkapelle) folgendermaßen Völlig uninteressant, da die Feuerwehr kein Verein ist, sondern eine Einrichtung der Gemeinde/Stadt zur Gefahrenabwehr. MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 545175 | |||
Datum | 23.02.2009 23:52 | 3009 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen ThedeIch habe gehört, dass wenn Neuwahlen für die Wehrführung anstehen, und es keine kandidierenden geben, der amtierende Wehrführer sein Amt eine weitere Periode durchführen MUSS. Je nach Landesrecht und Satzung (mußt Du selbst in beiden Rechtsgrundlagen nachlesen) kann die Regelung bestehen, daß der bisherige Amtsinhaber das Amt so lange weiter ausüben muß, bis ein Nachfolger bestimmt ist. d.h. er wird einfach nicht entpflichtet, und einfach so "zurücktreten" geht auch nicht. Sinn dieser Regellungen ist i.d.r. Vermeidung eines Vakuums an der Führungsspitze. Für einen stv. JGL sehe ich das Problem nun weniger, da diese Position nicht so herausgehoben ist, wie ein Wehrführer. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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