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ThemaÄnderung § 35 STVO14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW545949
Datum28.02.2009 18:428105 x gelesen
Hallo liebe Leute,

gestern Abend hatten wir Unterricht zum § 35/38 STVO. Hierbei berichtete ein Kamerad, dass er gehört hätte, das der § 35 geändert werden soll. Nach seiner Aussage soll die Änderung so aussehen, das FFler bei einem Einsatz für die Fahrt zum Gerätehaus mit einem Privatfahrzeug keine Sonderrechte mehr in Anspruch nehmen dürfen.

Weiß hier jemand genaueres?

Bitte fangt jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der etwaigen Änderung an (Der § 35 STVO wurde ja in diversen Threats schon ausführlich diskutiert). Mich interessiert nur der Stand der Dinge.


Ein schönes ruhiges WE Euch allen.


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber bereit zu teilen.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern545950
Datum28.02.2009 18:475395 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkHierbei berichtete ein Kamerad, dass er gehört hätte, das der § 35 geändert werden soll.

Weiß hier jemand genaueres?

Vielleicht kann dir ja dein Kollege einen Tipp geben, woher er diese Information hat.

Bis dato habe ich von dieser etwaigen Änderung noch nichts gehört...


Grüße
Magnus

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW545953
Datum28.02.2009 19:484908 x gelesen
Ist eine klare Ente!

Nix dran! Wäre was für den 1. April.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW545955
Datum28.02.2009 19:524923 x gelesen
Geschrieben von ---Magnus Hammerl--- Vielleicht kann dir ja dein Kollege einen Tipp geben, woher er diese Information hat.


Er hatte es leider auch nur von einem Kameraden gehört.


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber bereit zu teilen.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern545957
Datum28.02.2009 20:014791 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkEr hatte es leider auch nur von einem Kameraden gehört.

Naja, dann kannst du über Information wohl ein Ei hauen...


Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen545971
Datum28.02.2009 21:344783 x gelesen
Zitat:
das FFler bei einem Einsatz für die Fahrt zum Gerätehaus mit einem Privatfahrzeug keine Sonderrechte mehr in Anspruch nehmen dürfen.


Gab es denn jemals Sonderrechte für private PKW´s in NRW?


Gruß Christian


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen545972
Datum28.02.2009 21:374569 x gelesen
Geschrieben von Christian WittenbergGab es denn jemals Sonderrechte für private PKW´s in NRW?

JA, JA und JA. Und nicht gabs sondern gibts.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorHage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg545973
Datum28.02.2009 21:454539 x gelesen
Hallo,

die gibt es sogar bundesweit....


Gruß!
Hagen

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW545974
Datum28.02.2009 21:494615 x gelesen
Geschrieben von Christian Wittenberg Gab es denn jemals Sonderrechte für private PKW´s in NRW?

Sonderrechte: Ja

Wegerechte: mangels Blaulicht und Sirene nein ... aber dies wird ja gerade versucht zu verschlimmbessern ... Guckst Du hier


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber bereit zu teilen.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen545982
Datum28.02.2009 23:514436 x gelesen
ja - alternativ kann per örtliche Dienstanweisung das "dringend geboten" als nicht gerechtfertig erklärt werden. Hebelt zwar nicht das Gesetz aus, verschlechtert aber im Falle juristischer Auseinandersetzungen die Position des Feuerwehrmitglieds, wenn der Dienstherr den Vorgang praktisch nicht unterstützt.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen545989
Datum01.03.2009 05:534339 x gelesen
Naja ok war halt nur ne Frage von mir, also schönen Sonntag noch ;)


Gruß Christian


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AutorBenj8ami8n W8., Voerde / Nordrhein-Westfalen550716
Datum28.03.2009 15:093854 x gelesen
Hallo, also in der aktuellen Fassund der STVO steht es so:

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist


Diese wurde seit dem 08.04.2008 nicht geaendert.

gruss


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen550742
Datum28.03.2009 16:593697 x gelesen
Geschrieben von Christian WittenbergGab es denn jemals Sonderrechte für private PKW´s in NRW?

Du musst da nicht gleich immer an was wildes denken, ich nehme z.B. das Sonderrecht in Anspruch, im Einsatzfall eine Straße zu befahren, die nur für Busse, Taxen und Anlieger frei ist, weil mir das einen grösseren Umweg erspart. Oder Nachts fahre ich durch eine Strasse, die aus Lärmschutzgründen (Krankenhaus) von 22:00 - 06:00 Uhr für den allgemeinen Verkehr gesperrt ist. Das sind alles sind Sonderrechte und haben rein gar nichts mit rote Ampeln, Höchstgeschwindigkeit o.ä. zu tun, was andere immer gleich mit Sonderrechte verbinden.

Gruß
Heinrich


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AutorHart8mut8 M.8, Aying / Bayern550751
Datum28.03.2009 18:133697 x gelesen
Hallo Carsten,
die Feuerwehr Blofeld hat eine sehr umfassende und fundierte Präsentation zu diesem Thema: Die Einsatzfahrt. Das ist nur eines von vielen hervorragenden Lehrmitteln, das die Kollegen dort erstellt haben und der Allgemeinheit zugänglich machen. Auf unserer Website haben wir eine umfangreiche nach Kategorien geordnete Linksammlung für Ausbildungsunterlagen. Und die Blofelder zitieren wir da sehr oft :-). An dieser Stelle mal besten Dank nach Blofeld!
Gruß,
Hartmut


Videos? Ausbildungsmaterial? Orga-Hilfsmittel? Wir wollen bundesweit den Austausch erleichtern und bauen dazu eine kleine Plattform auf: www.feuerwehr-aying.de/infos/index.php

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 28.02.2009 18:42 ., Dinslaken
 28.02.2009 18:47 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2009 19:48 ., Kirchheim unter Teck
 28.02.2009 19:52 ., Dinslaken
 28.02.2009 20:01 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2009 21:34 Chri7sti7an 7W., Vienenburg
 28.02.2009 21:37 Pete7r L7., Flöha
 28.02.2009 21:45 Hage7n V7., Neuhausen a.d.F.
 28.02.2009 21:49 ., Dinslaken
 28.02.2009 23:51 Lüde7r P7., Kelkheim
 01.03.2009 05:53 Chri7sti7an 7W., Vienenburg
 28.03.2009 16:59 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 28.03.2009 15:09 Benj7ami7n W7., Voerde
 28.03.2009 18:13 Hart7mut7 M.7, Aying
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