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Thema | PA-Halterung im Mannschaftsraum | 19 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Denn8is 8W., Rhede / | 546896 | |||
Datum | 06.03.2009 07:48 | 8122 x gelesen | |||
Hallo, ich suche Informationen und Vorschriften über den Einbau von PA-Halterungen im Mannschaftsraum in Fahrtrichtung. Wo steht geschrieben welche Vorschriften zu erfüllen sind? | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 546941 | |||
Datum | 06.03.2009 13:52 | 5095 x gelesen | |||
Hallo, eine gute Informationsquelle, für solche Fragen, sind immer die Behörden/Organisationen die die Feuerwehrfahrzeuge abnehmen. Manfred | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546948 | |||
Datum | 06.03.2009 14:08 | 5224 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis Walkich suche Informationen und Vorschriften über den Einbau von PA-Halterungen im Mannschaftsraum in Fahrtrichtung. Wo steht geschrieben welche Vorschriften zu erfüllen sind? Grundanforderungen werden definiert in: DIN EN 1846 DIN 14502 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8Z., Maselheim / | 546999 | |||
Datum | 06.03.2009 17:31 | 4865 x gelesen | |||
Hallo Da gibt es verschiedene Anforderungen : - Die Halterung der Atemschutzgeräte muß 7.G aushalten. - Vor allen die Befestigungspunkte . - Die Verriegelung der Halterung darf erst nach Stillstand des Fahrzeugs gelöst werden. Also kein Anlegen des Atemschutzgeräte während der Fahrt. Frag euren Feuerwehr TÜF Mitarbeiter . Der sagt dir auf was er wert legt. Habt ihr Gurte im Fahrzeug ? MfG Thimas | |||||
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Autor | Denn8is 8W., Rhede / | 547012 | |||
Datum | 06.03.2009 18:46 | 4708 x gelesen | |||
Danke Euch. Hi Thomas. Genau die Anforderungen mein ich, wo stehen die? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 547074 | |||
Datum | 07.03.2009 11:06 | 4684 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Zielmann- Die Halterung der Atemschutzgeräte muß 7.G aushalten. wie kommst Du auf 7 g? Ich kenn nur 10 - das steht m.W. in der DIN EN 1846... Andere Quelle? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 547093 | |||
Datum | 07.03.2009 12:38 | 4578 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Thomas Zielmann - Die Verriegelung der Halterung darf erst nach Stillstand des Fahrzeugs gelöst werden.Das möchte ich doch mal anzweifeln. Wieso sollte man die PA in die Kabine basteln, wenn man sie dann nicht während der Fahrt anlegen kann? Dass die bis zum Stillstand verriegelt sein müssen - bekannt. Aber wenn man das konstruktiv richtig löst kann man sie doch trotzdem schon anlegen!? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 547099 | |||
Datum | 07.03.2009 12:54 | 4489 x gelesen | |||
Während der Fahrt darf man die im Mannschaftsraum vorgehaltenen PA-Geräte selbstverständlich anlegen. ABER man darf die Entriegelung erst NACH dem Stillstand entriegeln. Sonst könnte man sich ja PA im Mannschaftsraum schenken. Gruß Christian | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 547100 | |||
Datum | 07.03.2009 13:04 | 4655 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Weiß Wieso sollte man die PA in die Kabine basteln, wenn man sie dann nicht während der Fahrt anlegen kann? - Zu wenig Platz im Aufbau - Mehr Komfort beim Ausrüsten für den 2. Trupp Wobei ich dir zustimme, wenn schon im M-Raum, dann auch richtig. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 547102 | |||
Datum | 07.03.2009 13:11 | 4556 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Matthias Martin--- Mehr Komfort beim Ausrüsten für den 2. Trupp Hallo Martin was verstehst du unter mehr Komfort des 2ten Trupps? Der 2te Trupp setzt sich z.B bei uns während der Fahrt nur die Maske und die Flammschutzhaube auf, da die PA´s im Geräteraum untergebracht sind. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 547108 | |||
Datum | 07.03.2009 13:36 | 4495 x gelesen | |||
Tach! Geschrieben von Christian Wittenberg was verstehst du unter mehr Komfort des 2ten Trupps? Es geht hier nicht um mich, sondern um reale Kundenwünsche bei einem Aufbauhersteller. Denkbar wären: - Ergonomie - Wetterschutz - Trupp steht nicht im Weg Grüße Matthias | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 547110 | |||
Datum | 07.03.2009 13:40 | 4496 x gelesen | |||
Wenn man ein Neufahrzeug beschafft, dann is eh mehr Platz eingeplant/verbaut um sich "vernünftig" ausrüsten zu können. (So bei uns geschehen im Jahr 2005 Neufahrzeug LF) Wenn man natürlich eine Halterung im nachhinein einbauen will/möchte muss man eh erstmal zum lieben TÜV Onkel und fragen ob das überhaupt zulässig is, weil die älteren Fahrzeuge ja garnich das Platzangebot vorhalten können, und dann auch Sicherheitstechnische Aspekte Berücksichtigt werden müssen ;) Gruß Christian | |||||
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Autor | Thom8as 8Z., Maselheim / | 547135 | |||
Datum | 07.03.2009 17:54 | 4423 x gelesen | |||
Hallo Das ist immer Richtig mit den Leuten vom TÜF zu reden. Zu der Ausrüstung im Fahrzeug: Hatt das Fahrzeug Gurte? Wenn nicht - bei voll Bremsung - mit einer Atemschutzgerät mit einer Stahlflasche die mit 300bar Luft gefüllt ist durch die Mannschaftskabine zu fliegen !!!!! Was muß das eine Halterung sein ? Gerät ca.20 Kg + Feuerwehrmann 80 kg = 100kg *10 oder 8 = 1000kg . MfG Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 547137 | |||
Datum | 07.03.2009 18:02 | 4467 x gelesen | |||
Hallo Thomas in der Mannschaftskabie befinden sich nur auf den IN Fahrtrichtung befindlichen Sitzplätzen Gurte (Wasser/Schlauchtrupp), auf der ENTGEGEN gesetzen Fahrtrichtung (sprich PA Plätze) sind keine Gurte vorhanden, und müssen auch nicht sein. Wenn man PA anlegen muss, dann ist man ja eh "festgeschnallt" und soll auch gerade deshalb die Entriegelung erst öffnen, wenn das Fahrzeug zum stehen kommt/gekommen ist. Mfg Christian | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 547138 | |||
Datum | 07.03.2009 18:06 | 4312 x gelesen | |||
Hi. Geschrieben von Christian Wittenberg ...und müssen auch nicht sein. Wenn man PA anlegen muss, dann ist man ja eh "festgeschnallt" und soll auch gerade deshalb die Entriegelung erst öffnen, wenn das Fahrzeug zum stehen kommt/gekommen ist.Das ist so nicht richtig und wurde auch dementsprechend im Forum schon behandelt. Düsseldorf hat z.B. Gurte entgegen der Fahrtrichtung einbauen lassen. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 547139 | |||
Datum | 07.03.2009 18:11 | 4365 x gelesen | |||
Hallo Florian also ich kann nur von uns hier sprechen und bei unserem LF wurde da auch noch nichts bemängelt oder drauf hingewiesen beim TÜV. Wurde so vom Werk her gebaut und auch abgenommen ohne zusätzliche Gurte auf den PA Plätzen :) Denk bitte auch daran das ich aus Niedersachsen komme, und es von B-Land zu B-Land unterschiedlich gehandhabt wird. Gruß Christian ;) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 547142 | |||
Datum | 07.03.2009 18:40 | 4317 x gelesen | |||
Hi Christian, das ist auch kein Vorwurf dir gegenüber. Die StVO und die StVZO gelten Deutschlandweit und regeln die Verwendung von Anschnellgurten. Ich finde leider nicht die von mir gesuchte Diskussion, aber die Gründe warum das auch für Gurte entgegen der Fahrtrichtung gelten sollte waren u.a. folgende: -Was ist bei den Fahrten bei denen kein PA angelegt wird z.B Übungsfahrten, Einsatzfahrten zu TH, Rückfahrt vom Brandeinsatz? -Der PA Gurt wird nicht als Rückhaltesystem ausgelegt und zugelassen sein. -Wieso sollte man bewusst auf die Sicherheitsvorrichtung verzichten, welche einen vor den Folgen eines Unfalls bewahren soll und für alle anderen Plätze verbindlich vorgeschrieben ist? Bzw. warum sollten ausgerechnet entgegen der Fahrtrichtung die Sitze ausgeschlossen sein? Warum das immer wieder so vom TÜV abgenommen wird kann ich nicht verstehen. Vielleicht haben die Prüfer wirklich einen Beleg warum sie dies dürfen. Da würde mich aber die Begründung sehr interessieren. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 547144 | |||
Datum | 07.03.2009 18:49 | 4373 x gelesen | |||
Hi Flo nein hab das auch nich als Vorwurf gesehen ;) Klar, die Gründe sind ja auch wirklich begründet...die frage ist halt nur: Warum wird das vom TÜV ohne Gurte tolleriert und erlaubt. Das is ja nun die Hauptfrage.... Mfg Christian | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 547153 | |||
Datum | 07.03.2009 19:22 | 4318 x gelesen | |||
Also der PA ist und kann kein Gurtersatz sein, denn der Melderplatz hat keinen PA und keinen Gurt. Die Gurte für entgegen der Fahrtrichtung sitzende Personen würden bei einem Frontalcrash erst beim Zurücknicken aktiv werden. Dieses würde durch fehlende Kopffixierung eventuell die Unfallfolgen sogar noch verstärken. Natürlich ist mir bekannt, dass es nicht nur Frontalcrash gibt, aber Fahrzeuge werden nunmal nach einem Prüfkatalog geprüft und abgenommen, der die geläufigsten Unfallhergänge und -verläufe repräsentieren soll. | |||||
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