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ThemaUnfallversicherungsschutz im Freiw. Feuerwehrdienst13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • SGB VII
  • BGI 506 Aufgaben, Leistungen und Organistion ihrer gesetzlichen Unfallversicherung
  •  
    AutorRafa8el 8B., Mühlheim / B-W547730
    Datum12.03.2009 12:576182 x gelesen
    Hallo,

    welche Leistungen deckt der Unfallversicherungsschutz für freiw. Feuerwehrleute?
    Sind die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich oder überall (zumindest Bundesland) gleich?

    Welche Leistungen können erwartet werden wenn durch einen Unfall eine Berufsunfähigkeit entsteht?

    Danke.


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.547733
    Datum12.03.2009 13:084245 x gelesen
    Geschrieben von Rafael BirkleWelche Leistungen können erwartet werden wenn durch einen Unfall eine Berufsunfähigkeit entsteht?
    Hier mal die Leistungsbeschreibung der FUK Niedersachsen.. Für Baden-Würrtemberg wären die hier zuständig.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü547734
    Datum12.03.2009 13:094085 x gelesen
    Hallo,

    schau mal hier
    UKBW

    Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen bei den jeweiligen Kommunalversicherern abzuschließen.



    Manfred


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    AutorJan 8K., Wuppertal / Kreuztal / NRW547736
    Datum12.03.2009 13:094109 x gelesen
    Hallo!

    Vielleicht fndest du hier etwas: Leistungen UK-NRW


    "Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten."
    Oliver Hassencamp
    10.05.1921 - 31.05.1988
    dt. Schriftsteller

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg547737
    Datum12.03.2009 13:154146 x gelesen
    Geschrieben von Rafael Birklewelche Leistungen deckt der Unfallversicherungsschutz für freiw. Feuerwehrleute?

    Die nach SGB VII gefordferten.


    Geschrieben von Rafael BirkleSind die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich oder überall (zumindest Bundesland) gleich?

    i.d.R. im Bundesland bzw. Zuständigkeitsbereich des Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gleich. Was die SGB VII Leistungen betrifft da es sich um ein Bundestgesetz handelt sogar bundesweit.
    Abweichungen kann es bei Zusatzleistungen auf Grund von Zusatzversicherungen geben.

    Näheres über die Leistungen der Unfallkasse Ba-Wü siehe hier. z.B. unter Leistungen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg547742
    Datum12.03.2009 13:284124 x gelesen
    Die Leistungen sind bundeseinheitlich im SGB VII, § 26 ff festgeschrieben.

    Dazu gehören Leistungen für die Heilbehandlung, notwendige Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Leistungen für Krankenhaus und Reha-Aufenthalte.
    In Fortgang sind auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Gemeinschaftsleben möglich, also z.B. Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfe für notwendige Umbauten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten.
    Bei Pflegebedürftigkeit kann auch ein Pflegegeld gewährt werden.
    Auch gezahlt werden, je nach Einzelfall, Verletztengeld und Übergangsgeld.
    Rentenzahlungen und Hinterbliebenenleistungen (z.B. Sterbegeld, Witwenrente) sind ebenfalls im Leistungskatalog enthalten.

    Pauschale Leistungen sind nicht zu erwarten, die Leistungen werden individuell nach Bedarf gewährt.

    Eine gute Übersicht ist in der GUV-I 506 zu finden.

    Nur eines bekommt man von der "Gesetzlichen Unfallversicherung" nicht gezahlt: Schmerzensgeld.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg547748
    Datum12.03.2009 13:344110 x gelesen
    *lach*

    Also irgendwie sollte man sich mal bei ein oder zwei oder drei Zäpfle einigen,
    wer was bei solchen Themen antwortet, sonst steht im Prinzip 5- 10 mal das gleiche drin ... :)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz547766
    Datum12.03.2009 14:054160 x gelesen
    Von der UK-Rheinland-Pfalz gibt es eine Broschüre mit allen Infos
    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio547917
    Datum13.03.2009 03:034048 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Stefan JurgahnVon der UK-Rheinland-Pfalz gibt es eine Broschüre mit allen Infos

    Klasse!
    Ich habe mir die vor Jahren von der alten Webseite mal ausgedruckt, leider war die dann mit der neuen Webseite auf einmal nicht mehr online. Super, dass es jetzt eine neue Version gibt, das ist mit das Beste was ich zu diesem Thema kenne.
    Danke fuer den Hinweis.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen547937
    Datum13.03.2009 08:434023 x gelesen
    Guten Morgen Christian


    Doch die gibt es :) Klick Mich

    Ist auf der Homepageseite ganz unten zu finden ;)


    Grüß
    Christian


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    AutorHans8 M.8, Waldenhofen / Bayern550348
    Datum26.03.2009 16:093939 x gelesen
    Weiß jemand, wie das in Bayern geregelt ist?

    Sind z.B. aktive Feuerwehrleute versichert, wenn sie beim Grillfest zu Schaden (z.B. beim Zeltaufstellen) kommen? Oder zählt das nicht als offizieller Feuerwehrdienst?

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550366
    Datum26.03.2009 16:473824 x gelesen
    Geschrieben von Hans MeyerOder zählt das nicht als offizieller Feuerwehrdienst?

    Wer veranstaltet das Grillfest? Aus welchem Grunde wird es veranstaltet. Wer hat dem FA gesagt, daß er da sein mu?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550369
    Datum26.03.2009 16:553849 x gelesen
    Fund


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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     12.03.2009 12:57 Rafa7el 7B., Mühlheim
     12.03.2009 13:08 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     12.03.2009 13:09 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     12.03.2009 13:09 Jan 7K., Wuppertal / Kreuztal
     12.03.2009 13:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
     12.03.2009 13:28 Udo 7B., Aichhalden
     12.03.2009 13:34 Udo 7B., Aichhalden
     12.03.2009 14:05 Stef7an 7J., Birlenbach
     13.03.2009 03:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     13.03.2009 08:43 Chri7sti7an 7W., Vienenburg
     26.03.2009 16:09 Hans7 M.7, Waldenhofen
     26.03.2009 16:47 ., Bad Hersfeld
     26.03.2009 16:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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