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Thema | Leinenbeutel an PA | 53 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Stef8fen8 S.8, St. Blasien / Baden | 547833 | |||
Datum | 12.03.2009 19:08 | 23579 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, hab mal eine Frage bezüglich Leinenbeutel. Hat jemand Erfahrung mit "neuartigen" Leinenbeutel die man am Atemschutzgerät platziert? Und gibt es da irgendwelche gesetzliche Vorschriften, beispielsweise UVV oder so?? Danke im Vorraus steffen.seydel@tobisional.com | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 547835 | |||
Datum | 12.03.2009 19:36 | 20408 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen Seydel Hat jemand Erfahrung mit "neuartigen" Leinenbeutel die man am Atemschutzgerät platziert? Seit 2005 an jedem unserer PA... Geschrieben von Steffen Seydel Und gibt es da irgendwelche gesetzliche Vorschriften, beispielsweise UVV oder so?? naja, es streiten sich die Gelehrten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 547837 | |||
Datum | 12.03.2009 19:37 | 20380 x gelesen | |||
Im Zweifel verbietet die PSA-Richtlinie das Anbringen einfach... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 547847 | |||
Datum | 12.03.2009 19:54 | 20144 x gelesen | |||
Hallo, wir haben seit gut 3 Jahren an jedem PA-Gerät bei uns einen Leinenbeutel angebracht. siehe hier ( bis Mitte Seite scrollen) Die Erfahrungen bis jetzt bei Einsätzen und Übungen waren durchweg positiv. Es ist bequemer als den Leinenbeutel über der Schulter zu tragen und ein ungewolltes Auslaufen der Leine ist seitdem nicht mehr vorgekommen. Mit den alten Leinenbeuteln hatten wir da öfter mal Probleme wenn die Leine nicht absolut sauber eingelegt und verknotet war. Bei den neuen Beuteln am Gerät ist unten eine Sicherungslasche aus Klettband und die ist bis jetzt noch nie versehentlich aufgegangen. Hängenbleiben war bis jetzt auch kein Problem. Ein weiterer Vorteil ist man hat sie als AGT wirklich immer dabei. Zum Thema "Rechtliches" wird die die Forumssuche sicherlich Ergebnisse liefern. Such mal nach den Begriffen Anbauteile und PSA. Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 547850 | |||
Datum | 12.03.2009 20:00 | 20021 x gelesen | |||
Hallo, ich kann dir sagen, dass wir diese Beutel seid mitte letzten Jahres verwenden. Wir haben die Beutel über die Fa. RescueTec beschafft. Das einzige was wir machen mussten, wir haben die beutel im oberen bereich mit einem Zusätzlichen Klett versehen um mehr Stabilität zu bekommen. Der einzige mir bekannte nachteil ist bei der Monatge an einem zwei Flaschen Gerät mit mit 6,8l GFK Flaschen, da ist die Bewegungsfreiheit doch eingeschränkt. | |||||
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Autor | Stef8fen8 S.8, St. Blasien / Baden | 547856 | |||
Datum | 12.03.2009 20:06 | 19913 x gelesen | |||
Kurzum: es passen die Geräte mit Leinenbeutel in die Halterung? | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 547887 | |||
Datum | 12.03.2009 21:16 | 19766 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen SeydelKurzum: es passen die Geräte mit Leinenbeutel in die Halterung? Moin, ja sie passen. Wir haben ebenfalls die Beutel von der Firma aus Runkel an der Lahn an unseren Geräten (PSS 90). Bisher keine Probleme. Wir hatten früher schon die alten Leinenbeutel an den Geräten eingehängt, jedoch ist das Problem des unkontrollierten auslaufens der Leine nun vorbei. Viele Grüße in den Schwarzwald, Carsten | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 547922 | |||
Datum | 13.03.2009 07:08 | 19540 x gelesen | |||
Hallo Steffen Andreas hat es schon gesagt, aber ich glaube es war nicht deutlich genug. Das Anbringen eines Leinenbeutels am PA wird von den Herstellern als eine Bauartveränderung gewertet, und damit habt im Worst case ein Gerät im Einsatz, das so für die Feuerwehr nicht geprüft ist, und somit der Hersteller aus der Produkthaftung ist. Ihr seid damit komplett selbst verantwortlich. mkg WErner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 547923 | |||
Datum | 13.03.2009 07:23 | 19476 x gelesen | |||
Sicherlich mag das alles richtig sein, nur mann sollte doch auch ein wenig realistisch bleiben. weil demnach dürfte sich kein Angehöriger iner HIorg, eine Lampe an seinen Helm machen oder einen H.Keil, auch die anderen Tachen an gürteln und bebänderungen sind demnach alle unzulässig! ABER SIE HELFEN TAG FÜR TAG DEN ANGRIFFSTRUPPS!!!!! oder wir müssen demnächst Schubkarren mit in den innenangriff nehmen um das Material alles zu Transportieren. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 547925 | |||
Datum | 13.03.2009 07:26 | 19366 x gelesen | |||
Hallo, Ich habe die Erfahrung gemacht, bei den 300 bar einflaschengeräten im Manschaftsraum passen die Beutel. bei den Dopelflaschen geräten 6,8l 300 bar passen die beutel nicht! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 547926 | |||
Datum | 13.03.2009 07:28 | 19414 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Merkelbachweil demnach dürfte sich kein Angehöriger iner HIorg, eine Lampe an seinen Helm machen oder einen H.Keil, auch die anderen Tachen an gürteln und bebänderungen sind demnach alle unzulässig! Blitzmerker. ;-) Das sind genau die Probleme, die hier schon ausführlich diskutiert wurden. Eine sinnvolle (schnelle) Lösung außer "Ignorieren" (die meisten Feuerwehren) und gegen Windmühlen kämpfen (wenige) hab ich dir leider auch nicht. Gruß, MaWe Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 547936 | |||
Datum | 13.03.2009 08:42 | 19333 x gelesen | |||
Hallo Christian Ein Beispiel aus der Realität. Wir hatten vor kurzem ein Problem mit einem Atemschutzgerät mit Vereisung des Druckminderers (Auer BD 83, BJ 1987) Wir haben das Gerät an den Hersteller gegeben, um den Fehler zu finden. Unabhängig vom eigentlichen Problem wurden wir sofort mit aller Nachdrücklichkeit darauf hingewiesen, daß das Gerät bauartgeändert und somit nicht mehr zulässig sei (ohne weitere Angabe) Auf meine etwas energischere Nachfrage hin, wie denn die Bauartveränderung aussehen würde, wurde mir dann vom zustädigen Aussendienstler mitgeteilt, daß es um die Metallringe handele, die ich vor ca. 15 Jahren in die Schlaufen der Schultergurte eingebracht hatte, um diese leichter zuziehen zu können (so wie beim PA 80 von Dräger). "Daß da vieles Käse ist", darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Nur wenn man so etwas macht, dann sollte man sich über die Rechtslage im Klaren sein (denn das sind sich zweifelsohne auch manche Poster hier im Forum nicht). Sieh diese Sätze allgemein, wertungsfrei und nicht speziell auf dich bezogen. mkg WErner | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 547939 | |||
Datum | 13.03.2009 08:49 | 19306 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian MerkelbachSicherlich mag das alles richtig sein, nur mann sollte doch auch ein wenig realistisch bleiben. weil demnach dürfte sich kein Angehöriger iner HIorg, eine Lampe an seinen Helm machen oder einen H.Keil, auch die anderen Tachen an gürteln und bebänderungen sind demnach alle unzulässig! ABER SIE HELFEN TAG FÜR TAG DEN ANGRIFFSTRUPPS!!!!! Genau richtig! Diese Gegenstände, die den Trupps "Tag für Tag" helfen sind unverzichtbar. Es muss einfach durch die Feuerwehren in diesem Bereich etwas erarbeitet werden, damit die PSA-Richtlinie verbessert werden kann. Das die Feuerwehr nicht allein diese aktuelle Lage verbessern kann ist auch klar, aber ein effektiver Ansatz sollte von den Betroffenen kommen....und nicht nur durch Einzelne. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 547949 | |||
Datum | 13.03.2009 09:33 | 19350 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanzkeDas die Feuerwehr nicht allein diese aktuelle Lage verbessern kann ist auch klar, aber ein effektiver Ansatz sollte von den Betroffenen kommen....und nicht nur durch Einzelne. Wenn ich mir diese Aussage Geschrieben von werner neudecker Auf meine etwas energischere Nachfrage hin, wie denn die Bauartveränderung aussehen würde, wurde mir dann vom zustädigen Aussendienstler mitgeteilt, daß es um die Metallringe handele, die ich vor ca. 15 Jahren in die Schlaufen der Schultergurte eingebracht hatte, um diese leichter zuziehen zu können (so wie beim PA 80 von Dräger). aber mal so durchlese, hab ich da so meine Zweifel. Auch wenn sie von einem (kleinen) Außendienstler kommt, der natürlich konsequent die Meinung seines Arbeitsgebers vertritt, weil man sicher jegliches Haftungsrisiko vermeiden möchte... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 548028 | |||
Datum | 13.03.2009 18:15 | 19487 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen SeydelHat jemand Erfahrung mit "neuartigen" Leinenbeutel die man am Atemschutzgerät platziert? Ja, machen wir aber nicht, weil man Leinenbeutel ggf. auch ohne PA braucht! Geschrieben von Steffen Seydel Und gibt es da irgendwelche gesetzliche Vorschriften, beispielsweise UVV oder so?? Ja, nach vfdb Ref. 8 und EXAM grundsätzlich verboten (wie JEDE andere Änderung/Ergänzung an jeder anderen PSA), vgl. Diskussion zu Zubehör an PSA und meine Stellungnahme mit www.atemschutzunfaelle.eu eben da. Dazu gabs eine interessante Veranstaltung im letzten Brennpunkt an der Uni Wuppertal am letzten Montag. Auch auf der vfdb-JFT wird es Thema eines Workshops sein.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern | 548116 | |||
Datum | 14.03.2009 08:17 | 19120 x gelesen | |||
Hallo Werner, danke für diesen Erfahrungsberich, ist ja wirklich "wundernswert". Aber wie ist es denn wenn wirklich etwas passiert. Muss dann, das angebaute Teil auch ursächlich sein? Wie ist es denn wenn mir beispielsweise die Atemluftflasche um die Ohren fliegt? Kann dann der Hersteller sagen das Gerät war wegen den o.g. Ringen bauartgeändert? Was bedeutet dass dann? Ist der Hersteller aus der Haftung? Und wie ist es denn übertragen aufs echte Leben? Wenn ihr mir einen Spoiler ans Auto baue und der TÜV es abnimmt. Danach versagen die Bremensen, kann der Autohersteller auch sagen das Fahrzeug war bauartgeändert. Danke für Eure Antworten Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548261 | |||
Datum | 15.03.2009 11:30 | 19126 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannAuch wenn sie von einem (kleinen) Außendienstler kommt, der natürlich konsequent die Meinung seines Arbeitsgebers vertritt, weil man sicher jegliches Haftungsrisiko vermeiden möchte... Und wenn mir die Produkthaftung der Herstellers ganz egal ist? Was soll ich als FM damit? Mein Ansprechparner im Schadensfall sind andere. Die Unfallkasse. Diese versichert mich. Warum also reitet jeder auf der Produkthaftuung rum, die maximal zwischen Unfallkasse und HErsteller maßgeblich ist. Ja, ich weiß. Regreßmöglichkeit. Da müssen die Veränderungen aber schon unfallursächlich sein... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 548266 | |||
Datum | 15.03.2009 11:43 | 19009 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd wenn mir die Produkthaftung der Herstellers ganz egal ist? Was soll ich als FM damit? Mein Ansprechparner im Schadensfall sind andere. Die Unfallkasse. Diese versichert mich. Ich reite ja nicht explizit auf der Haftung rum. Aber wir beide wissen dcoh gut genug, wer was entsprechend verkaufen will, der schafft das auch. Und solange man den Verkäufern vieles "blind" glaubt..., was soll sich denn da in (naher) Zukunft mit "erweiterter, ungeprüfter" PSA etc. ändern...?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 548274 | |||
Datum | 15.03.2009 12:22 | 18886 x gelesen | |||
Ich kenne ein paar Wehren, die es auch so handhaben, die Leinenbeutel am PA zu befestigen. Soll angeblich gut sein. Ich selbst habe es noch nicht getestet. Kommt man an den Beutel gut dran, wenn ich ihn brauche? Das mit dem Auslaufen, kann jeder Zeit passieren. In unseren Reihen, Gott sei Dank, nicht mehr. Werde als Schlauchpaket gewickelt und in den Beutel gesteckt. Was ich mich immer wieder frage; wie platziere ich den Beutel gescheit? Ich habe schon einige Varianten ausprobiert. -über die Flasche gehangen -Mit der Klammer am Riemen vom PA fest gemacht -am Sicherungsgurt Irgendwie erscheint mir keins als gescheite Lösung. Die Letztere ziehe ich noch eher in betracht. MkG Patricia | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548809 | |||
Datum | 17.03.2009 21:34 | 18854 x gelesen | |||
Hallo kann ich mir nur anschliessen wenn ihr ein Leinenbeutel anbring ohne die freigabe des Hersteller erlöscht die Betriebserlaubnis und was das heist brauch ich ja nicht zuerklären. Gruß Mario | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548810 | |||
Datum | 17.03.2009 21:37 | 18936 x gelesen | |||
hmmm realistisch bleiben es gibt nunmal diese Vorschriften was ist wenn was passiert ???????? die FUK denk da anders (und was hat denn der Kamerad davon?) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 548811 | |||
Datum | 17.03.2009 21:39 | 18836 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mario Struebing was ist wenn was passiert ? hm, erstmal reicht ein Fragezeichen, dann ist die Frage, was ein an der begurtung angehänger Holster z.B. mit nem defekten Lungenautomaten zu tun hat... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548813 | |||
Datum | 17.03.2009 21:46 | 18862 x gelesen | |||
ist nun mal ein Veränderung am Gerät, schriebt nunmal der Hersteller. Heißt ja nicht um sonst Herstellerangaben und darauf beruht die FuDV7 und GuV usw. Und hast recht ein Fragezeichen hätte gereicht | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548829 | |||
Datum | 17.03.2009 22:51 | 18796 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Struebinghmmm realistisch bleiben es gibt nunmal diese Vorschriften was ist wenn was passiert ???????? Was soll passieren? Das mußt Du vorher in einer Gefährdungsbeurteilung überlegen und fixieren. Geschrieben von Mario Struebing die FUK denk da anders (und was hat denn der Kamerad davon?) a) dem Kameraden ist das egal, er ist vollumfänglich versichert b) die Unfallkassen sind da pragmatischer und "feuerwehrnäher" als man denkt Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548830 | |||
Datum | 17.03.2009 22:54 | 18863 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Struebingist nun mal ein Veränderung am Gerät, schriebt nunmal der Hersteller. Ja und? Das betrifft nur die Produkthaftung. Diese ist mir als Anwender der bei der Unfallkasse versichert ist erst mal ziemlich egal. Damit darf sich dann die Unfallkasse rumschlagen. Die kann ggf. regreß prüfen gegen den der die Veränderung beid er Feuerwehr durchgeführt hat, dann muß aber schon ein kausaler Zusammenhang zwischen Veränderung am Gerät und Unfallereignis vorliegen (z.B. LA-Schlauch durch ein Stück Gartenschlauch ersetzt das im Einsatz geschmolzen ist und des AGT deshalb verunglückt ist). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548832 | |||
Datum | 17.03.2009 22:57 | 18768 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario StruebingHallo kann ich mir nur anschliessen wenn ihr ein Leinenbeutel anbring ohne die freigabe des Hersteller erlöscht die Betriebserlaubnis und was das heist brauch ich ja nicht zuerklären. Doch. Erklär mal bitte... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 548839 | |||
Datum | 17.03.2009 23:15 | 18949 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Struebingist nun mal ein Veränderung am Gerät, schriebt nunmal der Hersteller. sind das die gleichen Hersteller, die bewusst und gewollt Zubehörteile für die PSA (egal ob HuPF/EN 469 oder PA) verkaufen, die NICHT mit dieser zusammen geprüft sind? (Notsignalgeber, Hörsprechgarnituren, (persönliche) Messgeräte uvm.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Nittenau / Bayern | 548914 | |||
Datum | 18.03.2009 14:30 | 18861 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen Seydelhab mal eine Frage bezüglich Leinenbeutel. Hat jemand Erfahrung mit "neuartigen" Leinenbeutel die man am Atemschutzgerät platziert? Das Thema driftet etwas ab. Die von Steffen gestellte Frage interessiert mich nämlich auch brennend: Wie löst Ihr das Problem mit den Leinenbeuteln, sprich a) wie kann ich sicherstellen, daß der AGT seinen Leinenbeutel sicher dabeihat und nicht vergißt b) wie trägt er den Leinenbeutel, ohne daß dieser sich verheddern kann, die Leine unkontrolliert ausläuft etc... c) sind "auslaufsichere" Leinenbeutel, am PA befestigt, eine praktikable Lösungsmöglichkeit (die rechtlichen Aspekte außer Acht gelassen) Kurzum: wie mach ihr das in der Praxis? Vielleicht hat ja einer schon längst das Nonplusultra erfunden? Jürgen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 548915 | |||
Datum | 18.03.2009 14:46 | 18822 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Kuprat wie kann ich sicherstellen, daß der AGT seinen Leinenbeutel sicher dabeihat und nicht vergißt ausbilden, ausbilden, ausbilden... Vielleicht auch ein wenig schleifen... Frag mal jemanden, der bei einem TM I Lehrgang sein Strahlrohr ins 4. oder 5. OG im Schlauchturm vergessen hat. Das vergisst der nie wieder ;) Geschrieben von Jürgen Kuprat sind "auslaufsichere" Leinenbeutel, am PA befestigt, eine praktikable Lösungsmöglichkeit wie schon mal geschrieben. Sei vielen Jahren Standardleinenbeutel über die Flasche "geworfen" bzw. im Spannband eingehängt, seit 2005 diese hier. Die aktuelle Version gefällt mir etwas besser, aber auch die "alten" sind soweit OK. Bisher keine Probleme damit. Das "Stopfen" ist etwas mühseliger, aber das wars dann auch schon. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Nittenau / Bayern | 548919 | |||
Datum | 18.03.2009 15:48 | 18888 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutausbilden, ausbilden, ausbilden... Ja, schon klar. Trotzdem passiert es immer wieder, daß einer einen Ausrüstungsgegenstand vergißt. Ist ja nicht gerade wenig, was ein AGT-Trupp mitnehmen soll: Lampe, Leinenbeutel, Fluchthaube, Axt, FuG, STK, HS-Rohr, WBK, Bandschlinge, etc. Je mehr davon schon fest am PA dran ist (jaja, ich weiß..., nicht zulässig), desto weniger kann er vergessen. Lampe und Leinenbeutel sind zwei Sachen, die man prima am PA befestigen könnte. Evtl auch Fluchthaube und FuG. Gibt weniger Raum für Fehler. Jürgen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 548921 | |||
Datum | 18.03.2009 16:10 | 18968 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Kuprat Je mehr davon schon fest am PA dran ist (jaja, ich weiß..., nicht zulässig), desto weniger kann er vergessen. ganz klar auch meine Devise. Dazu dann noch wenn möglich fest machen. Alles was nur irgendwo umgehängt ist geht zumindest mir ganz gewaltig auf den Zeiger. Geschrieben von Jürgen Kuprat Lampe Adalit, Holster ist an der PA Begurtung... Geschrieben von Jürgen Kuprat Leinenbeutel am PA Geschrieben von Jürgen Kuprat Fluchthaube war am PA, durch gemeindeweite Vereinheitlichung liegen die Fluchthauben im Moment im Fahrzeug, eine bessere lösung wird gesucht und demnächst auch getestet... Geschrieben von Jürgen Kuprat Axt da geht wohl kein weg dran vorbei, die muss man aus dem Fahrzeug "lose" mitnehmen... Geschrieben von Jürgen Kuprat FuG Bei uns im Fahrzeug so angebracht (5 Stück, GF, MA, ATM, ATF, WTF) dass sie jeder Trupp direkt auf der Anfahrt in die Jackentasche stecken kann. Die ist ja in der Hupf-Jacke extra dafür vorgesehen. Geschrieben von Jürgen Kuprat STK, HS-Rohr, WBK Auch da gibts denke ich kein Weg dran vorbei, dass man da einfach dran denken muss... Geschrieben von Jürgen Kuprat Bandschlinge bei uns pro AGT persönlich zugeteilt, hat damit jeder in der Jacken- oder Hosentasche. Geschrieben von Jürgen Kuprat etc. Schere, Keile, Kennzeichnungsmaterialien und "Multiloop" sind bei uns ebenfalls am PA angebracht. Geschrieben von Jürgen Kuprat Evtl auch Fluchthaube und FuG. FuG halte ich nix von. Das würde ich in der FuG-Tasche der Jacke lassen, so denn eine vorhanden ist. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Nittenau / Bayern | 548928 | |||
Datum | 18.03.2009 16:46 | 18761 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutAdalit, Holster ist an der PA Begurtung... Ja, finde ich gut. Jeder eine oder eine pro Trupp? Geschrieben von Christian Fleschhut war am PA, durch gemeindeweite Vereinheitlichung liegen die Fluchthauben im Moment im Fahrzeug, eine bessere lösung wird gesucht und demnächst auch getestet... Gib mir Bescheid, welche Lösung ihr habt. Ich suche auch noch eine. Die Leinenbeutel am PA (wir haben eine ähnliche Ausführung zur Zeit als Testobjekt) ist also "feuerwehrtauglich" nach euren Erfahrungen? FuG: Ob an PA oder in der Tasche (derzeit auch unsere Lösung) glaube ich, ist kein großer Unterschied. Gibt ja ein Holster für die PA-Bebänderung. Handmonophon? Wie macht Ihr das? Jürgen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 548929 | |||
Datum | 18.03.2009 16:51 | 18686 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Kuprat Ja, finde ich gut. Jeder eine oder eine pro Trupp? jeder eine. Haben 4 Stück mit Ladeerhaltung im Fahrzeug. Geschrieben von Jürgen Kuprat Die Leinenbeutel am PA (wir haben eine ähnliche Ausführung zur Zeit als Testobjekt) ist also "feuerwehrtauglich" nach euren Erfahrungen? Jepp. Geschrieben von Jürgen Kuprat FuG: Ob an PA oder in der Tasche (derzeit auch unsere Lösung) glaube ich, ist kein großer Unterschied. Gibt ja ein Holster für die PA-Bebänderung. Handmonophon? Wie macht Ihr das? Genau so. Handmonophon. Schon seit vielen Jahren. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548978 | |||
Datum | 18.03.2009 21:14 | 18624 x gelesen | |||
Hmmm das es den Kamerad erstmal egal ist ist normal aber wenn was passiert mit diesem Gerät egal ob mit der begurtung oder Lungenautomat fakt ist es ist eine Baulicheveränderung am gerät (sei den vom Hersteller frei gegeben) Unfallkasse ja ja wenn du glaubst die sind so oh ha ist wie beim auto hast du keine ABE keine Versicherung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548980 | |||
Datum | 18.03.2009 21:19 | 18620 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario StruebingHmmm das es den Kamerad erstmal egal ist ist normal aber wenn was passiert mit diesem Gerät egal ob mit der begurtung oder Lungenautomat fakt ist es ist eine Baulicheveränderung am gerät (sei den vom Hersteller frei gegeben) Unfallkasse ja ja wenn du glaubst die sind so oh ha ist wie beim auto hast du keine ABE keine Versicherung Und wer schreibt "dann hast Du keine Versicherung", dann zeigst du damit, daß Du von dem Thema Null komma Null Ahnung hast... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548981 | |||
Datum | 18.03.2009 21:22 | 18539 x gelesen | |||
grins ahnung hmm denk mal nach | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548984 | |||
Datum | 18.03.2009 21:29 | 18567 x gelesen | |||
was nutz dir die Produckthaftung wenn die Betriebtserlaubis erloschen ist | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548986 | |||
Datum | 18.03.2009 21:32 | 18492 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Struebinggrins ahnung hmm denk mal nach So wie Du hier schreibst - da haben meine Jungs die bei mir TrM1 hatten mehr Ahnung... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548987 | |||
Datum | 18.03.2009 21:33 | 18541 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Struebingwas nutz dir die Produckthaftung wenn die Betriebtserlaubis erloschen ist Was sollte mich das stören? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548988 | |||
Datum | 18.03.2009 21:34 | 18652 x gelesen | |||
Versichert ja, aber nicht wenn du grob fahrlässig handels | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548989 | |||
Datum | 18.03.2009 21:36 | 19039 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen KupratDie Leinenbeutel am PA (wir haben eine ähnliche Ausführung zur Zeit als Testobjekt) ist also "feuerwehrtauglich" nach euren Erfahrungen? Meine Jungs der Kreativabteilung haben gebastelt. 1 x Leinenbeutel, handelsüblich 1 x 15cm Gummischnur 1 x 2 Minuten Zeit Fertig. Der Leinenbeutel hängt mit dem "Stahlhaken" im Falschenspannband, das Gummiband wurd als Schlaufe in die untere Öse des Leinenbeutels gebunden. Die Schlaufe wird über das Flaschenventil gezogen. Hält und läßt sich jederzeit abnehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548990 | |||
Datum | 18.03.2009 21:37 | 18458 x gelesen | |||
hmm glaube du hast dein Agt bei ebay gekauf | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548991 | |||
Datum | 18.03.2009 21:38 | 18503 x gelesen | |||
hoffe das die alle noch leben | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 548993 | |||
Datum | 18.03.2009 21:42 | 18466 x gelesen | |||
Kann man sagen aber was willste machen gibt numal diese Vorschriften | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548998 | |||
Datum | 18.03.2009 21:51 | 18653 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario StruebingVersichert ja, aber nicht wenn du grob fahrlässig handels Lieber Mario Ich schreibe jetzt mal die ersten Worte als Moderator. Versuche bitte in vollständigen deutschen Sätzen, unter Berücksichtigung der dt. Rechtschreibung zu verfassen. Und dies hier ist kein Chat. Von hingeworfenen Satzfetzen hat keiner was. Und nun schreibe ich als Privatperson weiter. §7 Abs. 2 SGB VII sagt klar "Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus." Und es wäre für die Zukunft praktisch, wenn Du auch Deine Aussagen mit entsprechende Quellen untermauern würdest. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mari8o S8., Dahme/Mark / Brandenburg | 549002 | |||
Datum | 18.03.2009 22:12 | 18527 x gelesen | |||
Sozialgesetzbuch Zweites Buch§7 Abs. 2 SGB VII Grundsicherung für Arbeitsuchende, was hat das hier zusuchen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 549004 | |||
Datum | 18.03.2009 22:20 | 18584 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario StruebingSozialgesetzbuch Zweites Buch§7 Abs. 2 SGB VII Woher hast Du das SGB II? Ich habe vom SGB VII geschieben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549037 | |||
Datum | 19.03.2009 06:17 | 18484 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario StruebingHallo kann ich mir nur anschliessen wenn ihr ein Leinenbeutel anbring ohne die freigabe des Hersteller erlöscht die Betriebserlaubnis und was das heist brauch ich ja nicht zuerklären Versteh ich nicht ... Was ist wenn der Leinenbeutel nicht unfallursächlich ist, weil der Lungenautomat sich spontan zerlegt hat? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549038 | |||
Datum | 19.03.2009 06:23 | 18467 x gelesen | |||
Wir haben jetzt "Erweiterungstaschen für Leinenbeutel" in denen Bandschlingen, Keile und ein Fluchthaube Platz finden... ich bin mal gespannt. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 549040 | |||
Datum | 19.03.2009 07:25 | 18977 x gelesen | |||
Hallo, Also ich denke die "super" lösung gibt es für das Problem nicht. Auch Ausbilden kann ich soviel wie ich möchte, damit komme ich auch nicht dahin wo ich möchte. Wir setzen seid dem letzten jahr einige an zusatztaschen ein: Tasche für Rettungsscheere > befestigt am linken Beckengurt PA Tasche für Bandschlinge, Karabiener, Kennzeichnungsstift und Keile am rechten Beckengurt PA Tasche für Brandfluchthaube, befestigt an PA bebänderung mittels karabiener Tasche für Feuerwehrleinen, befestigt an der PA Flasche Tasche für "mini" Kupplungsschlüssel, Schlauchhalter und weitere Holzkeile > befestigt an Schlauchtragekorb, indem auch das Hohlstrahlrohr mitgeführt wird. Haligan Tool und Spalthammer werden in Tragesystem mitgeführt. Die WBK wir auch an der PA bebänderung befestigt die Adalit lampe verstauen wir in der oberen Jackentasche. Das Funkgerät in der Unteren Jackentasche, das Handmikro wir an der Helmbebänderung befestigt. Wenn jemand interesse an dem konzept hat einfach per Email melden. Die perfekte lösung wird es erst geben, wenn es nie wieder brennt! :-) | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim / Rheinland Pfalz | 549074 | |||
Datum | 19.03.2009 11:56 | 18785 x gelesen | |||
Sehe ich das richtig das ihr das alles dauerhaft am PA befestigt habt? Fluchthauben, WBK...? Den Nachteil darin sehe ich Hauptsächlich darin das ich bei Einsätzen wie z.B. Fahrzeugbränden jede Menge Ausrüstung mitschleppe die ich eigentlich gar nicht benötige. Das zusammenfassen von Ausrüstungsgegenständen um das Tragen zu vereinfachen ist ja gut und praktisch, aber alles an den PA zu "binden" nur das es nicht vergessen wird kann m.M. ja auch nicht die Lösung sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 549128 | |||
Datum | 19.03.2009 19:13 | 18456 x gelesen | |||
Hallo, Die Einsatzerfahrung hat gezeigt, dass die AGT Mitglieder sich von selber erleichtern, also bei PKW pränden oder ähnlichem werden die Taschen enfernt. Macht auch nicht wirklich sinn, z.B.: eine Brandfluchhaube im Außenangriff mitzuführen. Die Wbk sobie die BFH sind bei den Handschuhen für Brandeinsätzen verlastet. Weil wir leider nur eine WBK haben und diese in den ersten Minuten vom EF zur Lagebeurteilung mit genutzt wird. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549150 | |||
Datum | 19.03.2009 22:04 | 18433 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Timo Spintler Den Nachteil darin sehe ich Hauptsächlich darin das ich bei Einsätzen wie z.B. Fahrzeugbränden jede Menge Ausrüstung mitschleppe die ich eigentlich gar nicht benötige. stört aber auch nicht wirklich... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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