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ThemaRichtlinien zur Ausstattung?27 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorOlaf8 W.8, Dättwil / Aargau549187
Datum20.03.2009 10:3014894 x gelesen
Guten Morgen,

ich hab da mal ein paar Fragen zur Ausstattung von Werk- bzw. Betriebsfeuerwehren:
- Wie wird bestimmt, ob eine WF oder BtF notwendig ist? Gibt es dafür feste Kriterienkataloge oder sind das eher weiche Kriterien wie "erhebliche Gefährdung der Bevölkerung" etc.?
- Wer legt fest, welche Mittel vorgehalten werden müssen? Insbesondere die Ausrüstung von Fahrzeugen der WF ist dabei interessant.
- Gibt es international einheitliche und/oder verbindliche Standards für Industrieanlagen (Chemiebetriebe, Kraftwerke,...), so wie es die für Flughäfen von der ICAO gibt?

Vielen Dank schonmal.

Gruß,
Olaf Wilke

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549213
Datum20.03.2009 11:1310705 x gelesen
Geschrieben von Olaf WilkeGibt es dafür feste Kriterienkataloge oder sind das eher weiche Kriterien wie "erhebliche Gefährdung der Bevölkerung" etc.?

Ja gibt es es gibt einen Fragebogen in dem Fragen wie: Anzahl der dort arbeitenden Personen, Gefahrstoffe, besondere Gefahren ect ect stehen.

Geschrieben von Olaf Wilke- Wer legt fest, welche Mittel vorgehalten werden müssen? Insbesondere die Ausrüstung von Fahrzeugen der WF ist dabei interessant.

Das zuständige Regierungspräsidium. Kommt also auf den Firmensitz an


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549231
Datum20.03.2009 12:0610688 x gelesen
Ich antworte jetzt als Schriftführer des Werkfeuerwehrverbandes Bayern.

A) In Deutschland ist Feuerwehrrecht Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes.
B) In Deutschland wird unterschieden zwischen "Werkfeuerwehr" (betriebliche Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, ersetzt auf dem Firmengelände die öffentliche Feuerwehr; Ausbildung, Ausrüstung und Stärke etc. ist in einem amtlichen Genehmigungsbescheid geregelt).
Parallel dazu gibt es die "Betriebsfeuerwehr", die staatlich nicht gereget ist. Hier kann jeder Unternehmer eine Selbsthilfetruppe einfach Betriebsfeuerwehr nennen und eigenmächtig entscheiden wie er sie ausbildet und ausrüstet. Eine Betriebsfeuerwehr ist mit dem Eintreffen der öffentlichen Feuerwehr dieser immer untergeordnet.
C) Die Einrichtugn einer betrieblichen Feuerwehr kann erfolgen aus "eigenwirtschaftlichen Interesse" des Unternehmens oder auf Anordnung der zuständigen Behörde, wen das öffentliche Sicherheitsinteresse dies gebietet.
D) Bei der WERKfeuerwehr legt der Genehmigungsbescheid nach einer sachlichen Prüfung der Risiken und Gefährdungspotentiale fest welche Ausrüstung, Ausbildung und Mannschaftsstärke vorzuhalten / zu erfüllen ist.
E) Für best. Arten von Werkfeuerwehren gibt es internationele Vorschriften die zu erfüllen sind. z.B: ICAO-Richtlinien für Flughäfen. Flughafenfeuerwehren sind in Deustchland entweder Betriebsfeuerwehren oder bei den Verkehrsflugplätzen Werkfeuerwehren.
F) In der sonst. Industrie gibt es das Regelwerk des VDS (Sachversicherer) die im Merkblatt 2034 "Nichtöffentliche Feuerwehren" entsprechende Kataloge erstellt haben, was eine betriebliche Feuerwehr einhalten muß, damit sie im rahmen der Versicherungsprämie einen Rabatt erhält.
G) Im Werkfeuerwehrverband Bayern gibt es einen Ausrüstungsvorschlag als Minimalkonzept für "betriebliche Selbsthilfekräfte" der ein Ausrüstungs- /Ausbildungsminimum definiert. Das Konzept wird am 24. April 2009 veröffentlicht. Dieses Konzept ist mit dem Werkfeuerwehrverband deutschland abgestimmt. Es wird daher wohl das Minimalkonzept Deutschlandweit werden, das wir als Fachverband ansehen/fordern.
H) Einzelvorschriften aus dem Bereich der Petrochemie und sonst Chemie wird es auch geben (z.B. international amerkanntes Regelwerk und Stand der Technik). Da ich selber nicht aus deiser Branche stamme kann ich ad hoc hier nichts belastbares sagen.

Weiteres bei Bedarf per PN

Volker Leiste


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen549243
Datum20.03.2009 13:3010364 x gelesen
Moin,

wobei eine Betriebsfeuerwehr eine freiwillige Einrichtung ist, wo Betriebe aus Eigeninteresse eine Feuerwehr aufbauen. Erst wenn eine Verpflichtung durch den Brandschutzprüfer zur Einrichtung einer Feuerwehr führt ist es eine Werkfeuerwehr. Das bringt mit sich, daß Betriebsfeuerwehren sich ausrüsten können wie sie wollen in Bezug auf die zusammenstellung des Geräts. Das Gerät selber muss aber wieder Normen entsprechen.

Gruß

Lutz


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AutorOlaf8 W.8, Dättwil / Aargau549261
Datum20.03.2009 14:1710511 x gelesen
Volker,

vielen Dank für die Erläuterungen. Die VdS Richtlinie ist schon mal ein guter Anhaltspunkt. Ebenso das Minimalkonzept für betriebliche Feuerwehren, ich bin gespannt...
Die anderen Punkte bestätigten so weit das, was ich als Halbwissen schon hatte. Wenn ich das richtig verstehe, ist es also auch möglich, auf freiwilliger Basis eine Feuerwehr aufzustellen und diese dann von Amts wegen genehmigen zu lassen, so daß es sich um eine anerkannte Werkfeuerwehr handelt, ohne daß dies vom Regierungspräsidium gefordert wurde?

Wenn noch jemand weitere Informationen hat, inbesondere aus dem Ausland, z.B. NFPA-Standards oder UL/FM-Dokumente, wäre ich dafür sehr dankbar. In der NFPA habe ich bis jetzt nur etwas zur Ausbildung gefunden, aber nichts zur Ausrüstung bzgl. Lösch- und Rettungsmittel.

Gruß,
Olaf


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AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP549267
Datum20.03.2009 14:2710225 x gelesen
Hallo

eine Betriebsfeuerwehr ist leider nicht in allen Bundesländern nicht ganz so einfach und auch nicht ganz so anerkannt ein Frund kriegt schon probleme wenn er für seinen Betriebsfeuerwehr ein Fahrzeig mit Sondersignalanlage zulassen will Die Zulassungsstelle fordert dann er soll sienen Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umwandeln was aber bedeutet das er hauptamtliche kräfte einstellen müsste.

...
gruß jan


Persönliche und private Meinungsäusserung

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549269
Datum20.03.2009 14:2910334 x gelesen
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzeine Betriebsfeuerwehr ist leider nicht in allen Bundesländern nicht ganz so einfach und auch nicht ganz so anerkannt ein Frund kriegt schon probleme wenn er für seinen Betriebsfeuerwehr ein Fahrzeig mit Sondersignalanlage zulassen wil

Wobei man dann grundsätzlich ersteinmal fragen muß wozu eine Betriebsfeuerwehr Fahrzeuge mit SoSi braucht.

Geschrieben von Jan-Hendrik LaurenzDie Zulassungsstelle fordert dann er soll sienen Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umwandeln was aber bedeutet das er hauptamtliche kräfte einstellen müsste.

Wordurch entsteht der Zwang der HA Mitarbeiter der WF?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549270
Datum20.03.2009 14:3010031 x gelesen
..auch zur NFPA kann Dir geholfen werden. melde Dich bei mir im Büro...


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP549272
Datum20.03.2009 14:3310196 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWobei man dann grundsätzlich ersteinmal fragen muß wozu eine Betriebsfeuerwehr Fahrzeuge mit SoSi braucht.

da die tätigkeit dieser Betriebsfeuerwehr nicht auf das Werksgelände beschränkt ist

Geschrieben von Marc DickeyWordurch entsteht der Zwang der HA Mitarbeiter der WF?


nach meinem wissenstand nach Brandschutzgesetzt de jewailigen Landes ist dies eine Bedingung für eine WF


Persönliche und private Meinungsäusserung

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549275
Datum20.03.2009 14:3810357 x gelesen
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenz
da die tätigkeit dieser Betriebsfeuerwehr nicht auf das Werksgelände beschränkt ist


Hmmm.... wo treibt sie sich denn sonst noch rum?

Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenznach meinem wissenstand nach Brandschutzgesetzt de jewailigen Landes ist dies eine Bedingung für eine WF

Um welches BL geht es jetzt?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP549277
Datum20.03.2009 14:4410144 x gelesen
Dei Betriebsfeuerwehr kommt zum Einsatz bei feuergefährlichen Arbeiten da er nicht in einem Werk Produziert sonder bei Kunden arbeitet.

Sie ist daher auch nicht immer personell ausgestatet sondern nur bei Bedarf

das Land ist wohl BaWü

es hängt wohl ein laufendes Verfahren an daher möchte ich nicht zu viele Details preisgeben sonder nur zu bedenken geben das man sich vorher informieren sollte wie es sich im jeweiligen RegPräs verhält.

Gruss


Persönliche und private Meinungsäusserung

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen549283
Datum20.03.2009 15:0710131 x gelesen
Moin,

es geht also um eine Institution, welche in der Lage ist eine Brandwache zu stellen, und das auch an Orten, wo man ggf. im öffentlichen Verkehresraum löscht. Da scheint mir eine Ausrüstung mit gelber RKL ausreichend.

Evtl. kann der Threadstarter sich hierzu noch mal umfassend einlassen ?

Bis dann

Lutz


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AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP549287
Datum20.03.2009 15:1110309 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterDa scheint mir eine Ausrüstung mit gelber RKL ausreichend.

da stellt sich mir die Frage wozu WF dann blaulicht brauchen... deren Aufagebe ist es auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände zu arbeiten... die bräuchten also wohl nichtmal gelblicht...


etwas sehr an den Haaren herbiegezogen diese argumente warum die kein blaulicht brauchen!

Gruß Jan


Persönliche und private Meinungsäusserung

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen549293
Datum20.03.2009 15:4610187 x gelesen
Moin,

WF sind zur Nachbarschaftlichen Löschhilfe verpflichtet, kommen also durchaus zu Einsätzen auserhalb ihres Betriebes. Bei Betriebsfeuerwehren ist dieses wiederum anders, diese tauchen offiziell nirgends auf, werden also auch nicht anstellen eingesetzt, wo sie nicht selber tätig sind (Betrieb, Baustelle...). Damit müssen sie auch nirgends einsatzmäßig anfahren, also keine Sonder, oder gar Wegerechte in Anspruch nehmen. Und wenn sie dieses nicht müssen brauchen sie auch keine Sondersignalanlage. Und bis jetzt weis noch keiner ob die ein GTLF als Fahrzeug anstreben, oder einen Handkarren. Letztere bekommen nämlich grundsätzlich keine Sondersignalanlage. ;-)

Bis dann.

Lutz.


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz549296
Datum20.03.2009 15:5010161 x gelesen
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzda stellt sich mir die Frage wozu WF dann blaulicht brauchen...
Wenn Am Werkstor ein Schild hängt: Auf den Verkehrswegen gelten die Vorschriften der StVO...z.B. oder wenn die WF den Brandschutz für die Verkehrswege zum Weg übertragen bekommen hat...
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549311
Datum20.03.2009 17:1210404 x gelesen
...eine weitere Ergänzung vom WFV-Bayern:

Betriebsgelände, auf denen eine Betriebsfeuerwehr zum Einsatz kommen kann können durchaus so große Abmessungen mit werksinternem Verkehr haben, so dass der Einsatz von Blauem Blinklicht undEinsatzhorn sinnvoll ist. (Auch die Flughafenfeuerwehr Nürnberg war lange Jahre eine Betriebsfeuerwehr)
Gelbes Blinklicht hat eine andere Funktion und Bedeutung und ist in so einem Fall auch nicht sinnvoll, weil es die spezifische Warnfunktion nicht übernimmt. Wenn jede Kehrmaschine im Betriebsgelände mit gelbem Blinklicht fährt wäre es widersinnig im Notfall auf dem Betriebsgelände als Betriebsfeuerwehr mit gelbem Blinklicht zu fahren.....

Innerhalb des Betriebsgeländes kann jeder Betreiber einer Betriebsfeuerwehr auch selber entscheiden ob oder ob nicht. Die Frage der Zulässigkeit einer SoSi-Anlage stellt sich bei einer Betriebsfeuerwehr nur im öffentlichen Sraßenraum. Also beim Überqueren / benutzen des öffentlichen Straßenraumes bei werksinternen Einsatzen.

Bei einer "ernsthaften" Betriebsfeuerwehr , die in Ausstattung und Ausbildung entsprechend einer kommunalen Feuerwehr ausgebildet und vergleichbar ausgerichtet ist, sind eigentlich keine Probleme durch die Zulassungsstelle resp. durch die Regierungsbehörde zu erwarten. Die Betreiebsfeuerwehren des Siemens Konzerns in Deutschland haben alle ausnahmslos SoSi-Anlagen.

Die Zulassunsgstelle hat keinerlei Forderungen an die Eigenschaften der Betriebsfeuerwehr zu stellen. Dies wäre nur die nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde, wenn es um eine Werkfeuerwehr gehen würde. Es ist jedoch einer Zulassungsstelle unbenommen einige Rückfragen bei anderen Dienststellen zu halten, wenn ihr eine unbekannte Betriebsfeuerwehr SoSi-Anlagen beantragt und Zweifel an der "Ernsthaftigkeit" bestehen. (z.B. Privatmann kauft sich ein LF , nennt sich Betriebsfeuerwehr Familie xy und möchte dann SoSi)

Es ist Quatsch dass eine Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr mit hauptberuflichem Personal umgerüstet werden muß um eine SoSi-Anlage genehmigt zu bekommen.

Die Masse aller Werk(!)feuerwehren in Bayern basiert auf sog. nebenberuflichem Personal (vergleichbar mit den Freiwilligen im öffentlichem abwehrenden Brandschutz).

Betriebsfeuerwehren haben die weite Bandbreite von:
- Handkarren/Löschkarren mit betriebslciher Notfallausrüstung
- TSA-Ausrüstung
- LF8 Ausrüstung
- bis hin zu mehreren Fahrzeugen incl LF 16 / TLF16

Es wäre wünschenswert, wenn Beitäge zu betrieblichen Feuerwehren auch die tatsächlichen Sachzusammenhänge angeben würden. Gerne beantworten die jeweiligen WFV-Landesverbände die Anfragen sachgerecht und vollständig.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549330
Datum20.03.2009 18:519928 x gelesen
Kommentar aus dem WFV-Bayern:

Nein, stimmt nicht in allen Punkten.

Auch eine Werkfeuerwehr kann ohne Anordnung der Regierungsbehörde etc. (je nach Landesrecht) auf Basis eines eigenwirtschaftlichen Interesses eingerichtet werden. Das jeweilige Unternehmen beantragt die Zulassung als Werkfeuerwehr. Es folgt Begutachtung, Überprüfung Erstellung einer amtlichen Stellungnahme und dann gibt es i.d.R. die Anerkennung (ev. mit best. Auflagen).

Die Betriebsfeuerwehr ist defacto völlig frei in Bezug auf ihre Ausrüstung. Das von ihr verwendete Gerät muß aber nicht nach den Feuerwehrnormen beschafft sein. D.h. es gibt z.B. keine Pumpennorm etc. die man der Betriebsfeuerwehr vorschreiben könnte etc.
Ein Konformität zum bestehenden Regelwerk ergibt sich lediglich aus allgemeinen Vorschriften z.B. CE etc.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio549331
Datum20.03.2009 18:5610103 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan-Hendrik LaurenzDei Betriebsfeuerwehr kommt zum Einsatz bei feuergefährlichen Arbeiten da er nicht in einem Werk Produziert sonder bei Kunden arbeitet.

Sie ist daher auch nicht immer personell ausgestatet sondern nur bei Bedarf

das Land ist wohl BaWü


Auch in Baden-Württemberg erfordert eine anerkannte Werkfeuerwehr nicht notwendigerweise hauptamtliche Kräfte. Ich kenne z.B. eine mit nur einer HA-Kraft (Leiter der WF), alle anderen Angehörigen der WF sind freiwillige.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549416
Datum21.03.2009 14:259817 x gelesen
Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzda stellt sich mir die Frage wozu WF dann blaulicht brauchen... deren Aufagebe ist es auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände zu arbeiten...

- Werksgelände ist nicht ohne andere Verkehrsteilnehmer => Nutzung im Werksgelände wie "draußen"

- WF fährt auch zu Objekten/Werksteilen, die nur über öffentliche Straßen zu erreichen sind.

- Option auch extern angefordert zu werden (z.B. TUIS)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg549749
Datum23.03.2009 22:249782 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Christi@n PannierAuch in Baden-Württemberg erfordert eine anerkannte Werkfeuerwehr nicht notwendigerweise hauptamtliche Kräfte. Ich kenne z.B. eine mit nur einer HA-Kraft (Leiter der WF), alle anderen Angehörigen der WF sind freiwillige.
Und ich kenne 2 WF bei uns im Landkreis, die keinen einzigen HA- Feuerwehrangehörigen haben.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549753
Datum23.03.2009 23:049635 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerUnd ich kenne 2 WF bei uns im Landkreis, die keinen einzigen HA- Feuerwehrangehörigen haben.

Vielleicht Bestandsschutz?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549755
Datum23.03.2009 23:089869 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAuch in Baden-Württemberg erfordert eine anerkannte Werkfeuerwehr nicht notwendigerweise hauptamtliche Kräfte. Ich kenne z.B. eine mit nur einer HA-Kraft (Leiter der WF), alle anderen Angehörigen der WF sind freiwillige.

Kommt auf die Betriebsart an und darauf, ob der Betrieb vielleicht von sich aus diese Werkferuerwehr stellt, ohne Diese angeordnet bekommen zu haben. Der Leiter muss dann glaub ich auch eine B Ausbildung haben.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549757
Datum23.03.2009 23:139783 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerKommt auf die Betriebsart an und darauf, ob der Betrieb vielleicht von sich aus diese Werkferuerwehr stellt, ohne Diese angeordnet bekommen zu haben. Der Leiter muss dann glaub ich auch eine B Ausbildung haben.

Könnte natürlich auch daran liegen, daß das alles Landesrecht ist.

Auch wenn man es in NRW nicht glaubt soll es besoielsweise auch BL geben, bei denen HA Feuerwehrpersonal (selbst in öffentlichen Feuerwehren) nur eine F-Ausbildung hat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549902
Datum24.03.2009 18:2610012 x gelesen
..nix Bestandsschutz. WFen sind auch mit nebenberuflichem Personal möglich, wenn die Bewertung des Risikos es ermöglicht und das Personal vorhanden, qualifiziert und abkömmlich im Alarmfall ist.

Nebenberuflich eine Flughafenfeuerwehr zu betreiben wäre - als ein Beispiel - jedoch im bereich des Flugfeldbrandschutzes sehr schwierig, weil von der IACO best. Reaktionszeiten gefordert werden, die deutlich unter der sonst üblichen Hilfsfrist liegen.

Wieso soll eine WF bei einem Sägewerk, einer Möbelfabrik oder vergleichbar denn zwingend hauptberufliches Personal haben ?


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549903
Datum24.03.2009 18:289511 x gelesen
..auch angeordnete WFen können aus überwiegend aus nebenberuflichem Personal bestehen.

Wir sollten die Diskussion per pn weiterführen....


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549950
Datum24.03.2009 20:159576 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteWieso soll eine WF bei einem Sägewerk, einer Möbelfabrik oder vergleichbar denn zwingend hauptberufliches Personal haben ?


Wieso soll ein Sägewerk überhaupt eine anerkannte WF haben?

In einigen Bundesländern ist es nicht mehr möglich eine rein nebenamtliche WF zu gründen.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549954
Datum24.03.2009 20:189437 x gelesen
Geschrieben von Volker Leiste ..auch angeordnete WFen können aus überwiegend aus nebenberuflichem Personal bestehen.

Wir sollten die Diskussion per pn weiterführen....


Sorry nicht gesehen, schreib mich einfach an ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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 20.03.2009 10:30 Olaf7 W.7, Dättwil
 20.03.2009 11:13 Lutz7 W.7, Düren
 20.03.2009 13:30 Lutz7 R.7, Weener
 20.03.2009 18:51 Volk7er 7L., Erlangen
 20.03.2009 12:06 Volk7er 7L., Erlangen
 20.03.2009 14:17 Olaf7 W.7, Dättwil
 20.03.2009 14:27 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
 20.03.2009 14:29 ., Bad Hersfeld
 20.03.2009 14:33 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
 20.03.2009 14:38 ., Bad Hersfeld
 20.03.2009 14:44 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
 20.03.2009 15:07 Lutz7 R.7, Weener
 20.03.2009 15:11 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
 20.03.2009 15:46 Lutz7 R.7, Weener
 20.03.2009 15:50 Stef7an 7J., Birlenbach
 21.03.2009 14:25 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 20.03.2009 18:56 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.03.2009 22:24 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 23.03.2009 23:04 Lutz7 W.7, Düren
 24.03.2009 18:26 Volk7er 7L., Erlangen
 24.03.2009 20:15 Lutz7 W.7, Düren
 23.03.2009 23:08 Lutz7 W.7, Düren
 23.03.2009 23:13 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 18:28 Volk7er 7L., Erlangen
 24.03.2009 20:18 Lutz7 W.7, Düren
 20.03.2009 17:12 Volk7er 7L., Erlangen
 20.03.2009 14:30 Volk7er 7L., Erlangen
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