alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaZum Einsatz trotz gelben Scheins?74 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / Schleswig-Holstein549871
Datum24.03.2009 16:1819238 x gelesen
Hallo Kameraden,
hab da mal ein paar Fragen zu folgender Geschichte, die mir selber passiert ist...

Ich bin momentan Zivi in einem Krankenhaus, welches auch im Ausrückbereich der FF liegt, in welcher ich Mitglied bin.
Letzte Woche Dienstag hat mein Arzt mich krank geschrieben wegen Magenschmerzen und Durchfall, nach 2 Tagen waren diese Symptome aber wieder verschwunden und mir ging es gesundheitlich wieder gut.
Die Krankschreibung geht jedoch noch bis Ende dieser Woche.

Es kam natürlich wie es kommen musste...am Donnerstag ging mein Melder, zwar nur Fehlalarm, aber ich war trotzdem mit, mir ging es ja gut und hätte ich noch irgendwelche Symptome gehabt, wäre ich nicht gefahren....der Mist war nur, dass der Einsatz im KH war und mich da einige gesehen haben.

Samstag dann nochmal ein Einsatz im KH, Chlorgas war ausgetreten, wieder war ich mit, ging mir ja körperlich und geistig gut.

Nun hab ich schon mitbekommen, dass die da im KH tierisch sauer auf mich sind und ich mich wohl auf ne gewaltige Standpauke gefasst machen kann.

Leider ist es aber so, unter der Woche z.B. haben wir extremen Personalmangel, es ist schon ein Wunder wenn wir ein Fahrzeug voll bekommen und am Samstag der Einsatz war nur rumstehen, weil der LZ-G sich um das Gas gekümmert hat.

Nun meine Frage, wie sieht die Rechtslage bei solchen Sachen aus, muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen? Nicht zu vergessen ich bin Zivi und hab auch im Leitfaden, weder in Foren was dazu gefunden, hab also kene Ahnung wie das gehandhabt wird.
Hab lediglich im Arbeitsrecht was gefunden und zwar, dass es in jedem seiner Eigenverantwortung liegt, was er macht wenn er krank geschrieben ist (sprich Sport, Kino etc.) und alles erlaubt ist, was die Genesung nicht beeinträchtigt.
Nun ist es ja so, ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Beschwerden mehr und die Tätigkeiten die ich bei den beiden Einsätzen gemacht habe, waren auch nicht schwer oder anstrengend und hätten Durchfall oder noch mehr Magenschmerzen zur Folge gehabt.

Ich hab irgendwo auch gelesen, dass man wenn man trotz gelben Scheins zum Einsatz fährt über die FUK bedingt versichert ist und verpflichtet ist zum Einsatz zu fahren, wenn man sich körperlich und geistig dazu in der Lage sieht.

Könnt ihr mich mal bitte aufklären über die Sache.

Danke


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern549873
Datum24.03.2009 16:2115933 x gelesen
Hallo,

siehe z.B. auch hier:
'Krankgeschrieben im Einsatz'


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549874
Datum24.03.2009 16:2215672 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannKönnt ihr mich mal bitte aufklären über die Sache.

Schau mal hier.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., B-S / S-H549875
Datum24.03.2009 16:2415571 x gelesen
Hab im Forum schon gesucht, aber das klärt mich auch nicht irgendwie auf, der eine sagt "ja, ist ok" und der andere "nein, ist nicht ok"....vor allem gelten für mich als Zivi ja andere Rechte als normaler Arbeitnehmer...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt549876
Datum24.03.2009 16:2815443 x gelesen
Auf für dich gilt, dass man mit vollem Namen und Wohnort hier schreibt, zumal du im Startbeitrag dies getan hast.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW549877
Datum24.03.2009 16:2915339 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseAuf für dich gilt, dass man mit vollem Namen und Wohnort hier schreibt, zumal du im Startbeitrag dies getan hast.

ich ergänze: und dann überlegt hast ;-)


Grüße
Michael

www.hoehenretter-online.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549878
Datum24.03.2009 16:3115296 x gelesen
Was soll ich überlegt haben? Normalerweise hinterlasse ich nirgendwo meinen vollen Namen und Wohnort, gibt genug Leute die damit Unsinn machen könnten...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein549879
Datum24.03.2009 16:3315358 x gelesen
Wenn man krankgeschrieben ist, sich aber wieder gesund fühlt geht man wieder zur Arbeit.

Ist man krankgeschrieben, kann man auch nicht zum Einsatz. Logisch.


Links zu Gesetzen kann ich nicht liefern, mein gesunder Menschenverstand reicht.


Alles meine Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549881
Datum24.03.2009 16:3715403 x gelesen
Ja natürlich geht man dann wieder zur Arbeit, aber die Krankschreibung ist ja noch diese Woche gültig und wenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert, dass ist ja meine Frage, wieso bin ich dort nicht versichert und bei der Feuerwehr schon....?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549883
Datum24.03.2009 16:4015121 x gelesen
Ist natürlich auch immer die Frage wie man "krank" definiert, gibt ja Leute die lassen sich wegen nem Zwicken im Ohrläppchen krankschreiben.
Ich wurde ja nur solange krank geschrieben, weil der Verdacht auf eine Virus Infektion bestand, war im Endeffekt aber anscheinend nicht so, da ich sonst ja viel schwerere Symptome gehabt hätte.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz549885
Datum24.03.2009 16:4914888 x gelesen
Geschrieben von Claas Geldermannund wenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert
Hä?
Geschrieben von ---Claas Geldermann--- ....vor allem gelten für mich als Zivi ja andere Rechte als normaler Arbeitnehmer...
Das wäre traurig, vielleicht gelten für dich andere Pflichten, das könnte ich mir schon vorstellen...


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen549886
Datum24.03.2009 16:5214871 x gelesen
Geschrieben von Claas Geldermannwenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert, dass ist ja meine Frage, wieso bin ich dort nicht versichert und bei der Feuerwehr schon....?



Versichert bist du sowohl im Dienst als auch bei der FF!


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW549888
Datum24.03.2009 16:5615187 x gelesen
Hallo Claas,

was wird dein Arbeitgeber bzw. deine Dienststelle als Zivildienstleistender sagen wenn du mit diesem Argument kommst?
Fakt ist, du warst krank geschrieben und das nicht ohne Grund. Jetzt stell dir mal vor der Verdacht hätte sich erhärtet und die hälfte deiner Kameraden läge nun auch flach weil du sie angesteckt hast.
Prost Mahlzeit kann ich dann nur sagen!
Nichts desto trotz, bist du krank geschrieben muss auch die Feuerwehr auf dich verzichten. Es besteht zwar, wie im Forum schon angesprochen, die Möglichkeit sich Gesund schreiben zu lassen, würde ich mir aber reiflich überlegen wie oft ich das mache. Sieht auch etwas komisch aus bei der Krankenkasse.

Dein Arbeitgeber hat diesbezüglich natürlich die Möglichkeit rechtlich mit konsequentzen zu kommen, im schlimmsten Fall geht das ganze übers Kreiswehrersatzamt wegen Dienstpflichtsverletzung oder der gleichen...

Zu dem Thema Eigenverantwortung und der gleichen brauchen wir hier ja nichts schreiben....
Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz549895
Datum24.03.2009 17:4514984 x gelesen
Hallo!

Dazu gibt es keine 100% klaren gesetzlichen Vorgaben. Jedoch empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Rheinland Pfalz in seiner Muster-Feuerwehr-Dienstordnung unter Punkt 7, Satz 3:

"Ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit bedeutet gleichzeitig Feuerwehrdienstunfähigkeit. Während dieser Zeit darf kein Dienst verrichtet werden."

Damit sind wohl alle Spatzen gefangen.

Wenn Du zum Beispiel aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben worden bist, so musst Du alles erdenkliche tun um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Bestimmte Freizeitaktivitäten sind zu unterlassen damit Sie die Heilung nicht verzögern !

Zum Beispiel:

Du bist aufgrund einer starken Erkältung krank geschrieben. Während der Arbeitsunfähigkeit nimmst Du aber an Deinem wöchentlichen Schwimmkurs teil.

In diesem Moment verletzt Du Deine Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit, da zum Beispiel in dem o.g. Beispiel diese Freizeitaktivität nur sehr schwer im Einklang mit Deiner Krankheit zu bringen ist. Auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt rechtfertigt diese Handlungen nicht!!

Eine Pflichtverletzung bei Arbeitsunfähigkeit kann bis zur außerordentlichen Kündigung führen !

Auch würde es wirklich blöde aussehen, anderes Beispiel:

Von Montag bis Freitag bist Du Arbeitsunfähig wegen Durchfall. Mittwochs ist es besser und Du nimmst an einem Feuerwehreinsatz Teil. Am Donnerstag stellst Du fest, Sch... der Durchfall ist zurück, ich kann nicht zur Arbeit. Was glaubst Du, was Dein Arbeitgeber nun von Dir denkt?

Zu Krank zum arbeiten, aber für die Feuerwehr Gesund genug??

Sich einfach mal in die Rolle des Arbeitgebers versetzen und den GMV einschalten.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim /
2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18.Inf.-Reg Kaiserslautern.
Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen!

Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohlorganisierten und schlagkräftigen Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind sei der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen.
STGB §328 (2) 3: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht."

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549905
Datum24.03.2009 18:4914647 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannJa natürlich geht man dann wieder zur Arbeit, aber die Krankschreibung ist ja noch diese Woche gültig und wenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert, dass ist ja meine Frage, wieso bin ich dort nicht versichert und bei der Feuerwehr schon....?

alles vor "..und bei der Feuerwehr schon" ist einfach nur absurd falsch!


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549908
Datum24.03.2009 18:5914917 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannZivi in einem Krankenhaus, Geschrieben von Claas GeldermannLetzte Woche Dienstag hat mein Arzt mich krank geschrieben wegen Magenschmerzen und Durchfall,

Mh.. Durchfall im Krankenhaus.. Noro lässt grüßen. Wäre witzig wenn du jetzt deine ganze Feuerwehr angesteckt hast?

Geschrieben von Claas Geldermannnach 2 Tagen waren diese Symptome aber wieder verschwunden und mir ging es gesundheitlich wieder gut.
Nur weil es dir wieder gut geht und die Symptome weg sind heißt das nicht das du gesund bist.. vielleicht haben auch einfach nur die Medikamente gewirkt..

Und wieso bist du nicht deinen Pflichten als Zivildienstleistender nachgekommen. So mit dienen und leisten?

Geschrieben von Claas Geldermanner Mist war nur, dass der Einsatz im KH war und mich da einige gesehen haben.

Wie doof kann man sein ?

Geschrieben von Claas GeldermannLeider ist es aber so, unter der Woche z.B. haben wir extremen Personalmangel, es ist schon ein Wunder wenn wir ein Fahrzeug voll bekommen

Ist das dein Problem? Was wenn du im Krankenhaus arbeitest? Da kannst du auch nicht weg! Was ist wenn du dir zuhause auf dem Klo sehr unschöne Dinge von dir gibst?

Geschrieben von Claas GeldermannNun meine Frage, wie sieht die Rechtslage bei solchen Sachen aus, muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen? Nicht zu vergessen ich bin Zivi und hab auch im Leitfaden, weder in Foren was dazu gefunden, hab also kene Ahnung wie das gehandhabt wird.

Abmahnung, Kündigung der Zivildienststelle, der ganze Kram halt..

Geschrieben von Claas GeldermannHab lediglich im Arbeitsrecht was gefunden und zwar, dass es in jedem seiner Eigenverantwortung liegt, was er macht wenn er krank geschrieben ist (sprich Sport, Kino etc.) und alles erlaubt ist, was die Genesung nicht beeinträchtigt.

Richtig. Aber Feuerwehrdienst? Ich weiß nicht so recht.

Geschrieben von Claas Geldermannch hab irgendwo auch gelesen, dass man wenn man trotz gelben Scheins zum Einsatz fährt über die FUK bedingt versichert ist und

Schwachsinn.. witzig ist es wenn du Folgeschäden davon trägst. Wenn zum Bespiel irgendwas angebrochen ist und dann richtig bricht weil du die Welt rettest..

Geschrieben von Claas Geldermannnd verpflichtet ist zum Einsatz zu fahren, wenn man sich körperlich und geistig dazu in der Lage sieht.


Wenn man körperlich und geistig in der Lage ist einem Feuerwehreinsatz zu frönen kann man auch i.d.R. dem Broterwerb nachgehen..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW549914
Datum24.03.2009 19:1214587 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschAbmahnung, Kündigung der Zivildienststelle, der ganze Kram halt..

Es dürfte doch wohl eher auf Maßnahmen des ZDG hinauslaufen.

Siehe hier Sechster Abschnitt

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen549915
Datum24.03.2009 19:1314514 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschalles vor "..und bei der Feuerwehr schon" ist einfach nur absurd falsch!


Sehen nur diverse chefs anders...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549917
Datum24.03.2009 19:2414609 x gelesen
Also, ich denke mal nicht, dass es darauf hinaus läuft.
Die sind froh das sie da einen Zivi haben, wäre der Zivi weg, wäre keiner mehr da, der den Müll entsorgt, die Essensreste entsorgt oder Patienten zum Arzt fährt bzw. das müssten dann Firmen machen die Geld kosten und der Zivi macht das ja praktisch "umsonst".

Ich sehe schon wie viele Fehlinformationen hier im Internet stehen, bestes Beispiel "Trotz Krankheit ist man zu Teilnahme am Dienst verpflichtet".

Wenn man mal jetzt den ganzen bürokratischen Kram weglässt und das ganze von der menschlichen Seite sieht; wir waren dieses Jahr schon etliche male dort im KH, das eine mal haben wir ne Frau nur noch tot bergen können (hatte gebrannt)....in dem Sinne hab ich ja was für das KH getan, in meiner Freizeit, ohne Vergütung und wohl auch uneigennützig, da ich ja trotz Krankschreibung zweimal dort war....

Ich hoffe es denkt jetzt keiner, dass ich egal was ich habe, zum Einsatz fahre, dass war das erste Mal....naja in Zukunft bleib ich einfach Zuhause.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549919
Datum24.03.2009 19:2614620 x gelesen
Angenommen ich gehe zur Arbeit trotz Krankschreibung und verletze mich dort erheblich, dann sagt die Unfallkasse doch bestimmt "Moment mal, sie waren krankgeschrieben, was hatten sie auf der Arbeit zu suchen?!"


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549920
Datum24.03.2009 19:3114565 x gelesen
Kommt drauf an..

Wenn du gesund warst, was sich bei deiner Autosie sicherlich rausstellt, nicht.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549922
Datum24.03.2009 19:3614544 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannAlso, ich denke mal nicht, dass es darauf hinaus läuft.

Denk mal nicht verkehrt.. ich kenne Fälle da wurde es fürs Zivis teuer.

Geschrieben von Claas Geldermannie sind froh das sie da einen Zivi haben, wäre der Zivi weg, wäre keiner mehr da,

Doch.. der nächste Zivi. Oder ein Mitarbeiter einer Servicegesellschaft der immer kommt weil ihm was am Job liegt und er nicht nur seine Zeit dort absitzt.

Geschrieben von Claas GeldermannWenn man mal jetzt den ganzen bürokratischen Kram weglässt und das ganze von der menschlichen Seite sieht;

Problem nur wenn es dein Chef nicht so sieht. Oder die Leute die die ganze Woche über deine Arbeit mitmachen mussten nur weil lieber bei Feuerwehrs warst..

Geschrieben von Claas Geldermannwir waren dieses Jahr schon etliche male dort im KH, das eine mal haben wir ne Frau nur noch tot bergen können (hatte gebrannt)....

Du meinst das Krankenhaus? Da hast du denen mal einen Bärendienst erwiesen.

Geschrieben von Claas Geldermannin dem Sinne hab ich ja was für das KH getan, in meiner Freizeit, ohne Vergütung und wohl auch uneigennützig, da ich ja trotz Krankschreibung zweimal dort war....

Noch mehr hätte es die Leute dort gefreut wenn du offensichtlich genesen deiner Arbeit nachgekommen wärst. Oder weiter dich auskuriert hättest..

*kopfschüttel* manch einer stellt sich das Leben vor .


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549923
Datum24.03.2009 19:3814572 x gelesen
Hab mal den kompletten Zivildienst Leitfaden durchkämmt und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich im Prinzip gegen kein Gesetz verstoßen habe.

Ich bin weder eigenmächtig vom Dienst fern geblieben (Gelber Schein), noch hab ich Dienstflucht begangen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549925
Datum24.03.2009 19:4314559 x gelesen
§27 (1) ZDG


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549926
Datum24.03.2009 19:4414430 x gelesen
Einen nächsten Zivi gibt es momentan nicht.

Zum Thema Servicegesellschaft, das werden die kaum tun, weil sie extrem einsparen momentan.

Du sagst "meine Arbeit", also Zivi darfst du kein Ersatz für eine Vollzeitkraft sein, sprich auch ohne Zivis muss der Laden laufen.

Was meinst du mit Bärendienst?

Naja wie ich mir das Leben vorstelle.....ich muss dazu sagen, dass ich ein Mensch bin der kaum auf seine eigenen Bedürfnisse achtet und extrem viel für andere macht und sich für vieles engagiert, wenn das in deinen Augen ne schlechte Lebenseinstellung ist, ist das deine Meinung.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549928
Datum24.03.2009 19:4614491 x gelesen
Wüsste nicht, gegen was ich da verstoßen hätte.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549942
Datum24.03.2009 20:0314516 x gelesen
Versuch es einfach mit §40 I ZDG.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549949
Datum24.03.2009 20:1514518 x gelesen
Okay, das sieht doch schon anders aus.

Geht man wirklich so bürokratisch vor dann würde es jedoch heißen "Es müsste bewiesen werden, das die ausgeführte Tätigkeit bei der Feuerwehr den Durchfall bzw. die Magenschmerzen gefördert hätte/oder verlängert hat"

Das ist in meinen Augen so der letzte Schwachsinn.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen549951
Datum24.03.2009 20:1614572 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian Besch

Denk mal nicht verkehrt.. ich kenne Fälle da wurde es fürs Zivis teuer.


Belege (abseits vorsätzlicher Schädigung der Dienststelle)?
Was möchtest denn gerne aus §27 für einen haltbaren Vorwuf basteln?

Dass der Laden nicht davon begeistert sein wird, ist wohl absehbar. Nen Dienstzeugnis würd ich da eher nicht beantragen. Aber ernsthafte Konsequenzen?


Geschrieben von Florian Besch
Problem nur wenn es dein Chef nicht so sieht. Oder die Leute die die ganze Woche über deine Arbeit mitmachen mussten nur weil lieber bei Feuerwehrs warst..


Interessante Kausalkette im zweiten Satz...


Geschrieben von Florian Besch
Doch.. der nächste Zivi. Oder ein Mitarbeiter einer Servicegesellschaft der immer kommt weil ihm was am Job liegt und er nicht nur seine Zeit dort absitzt.


Wären die besser, warum haben sie denn noch einen Zivi? Werden sie wohl irgendwelchen Nutzen draus ziehen...


Geschrieben von Florian Besch
Du meinst das Krankenhaus? Da hast du denen mal einen Bärendienst erwiesen.

Weil?

Geschrieben von Florian Besch

Noch mehr hätte es die Leute dort gefreut wenn du offensichtlich genesen deiner Arbeit nachgekommen wärst. Oder weiter dich auskuriert hättest..

*kopfschüttel* manch einer stellt sich das Leben vor .



Nennt sich marktwirtschaftliches Denken, was doch immer gefordert wird. KzH gibt mehr Verpflegungsgeld.
Ist nur etwas dumm, das jetzt hier so breitzutreten, dass man meinen könnte, ihm geht's schon wieder gut. Wobei... Wenn er selbst krank noch als unfreiwillig verpflichteter seinen Dienstherren zu retten versucht - das ist doch mal 'ne vorbildiche Motivation. Naja, bei manchen vielleicht auch nur einsatzgeil.


Gruß,
Thorben


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549955
Datum24.03.2009 20:1914522 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannDas ist in meinen Augen so der letzte Schwachsinn.

Ich mach es einfach mal analog zur BW, da im Grundsatz die gleichen Gesunderhaltungspflichten gelten. Da hätte man so was leicht als Dienstvergehen ahnden können.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549956
Datum24.03.2009 20:2514415 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlWas möchtest denn gerne aus §27 für einen haltbaren Vorwuf basteln?


§ 27 (1) Der Dienstleistende hat seinen Dienst gewissenhaft zu erfüllen

In Verbindung mit §40 (1) Der Dienstleistende hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. (wobei daran nicht gedacht habe)


Geschrieben von Thorben GruhlInteressante Kausalkette im zweiten Satz...
Fällt ab montag im ungünstigsten Fall unter die Kategorie "als der Zivi laufen lernte"

Geschrieben von Thorben GruhlNennt sich marktwirtschaftliches Denken, was doch immer gefordert wird. KzH gibt mehr Verpflegungsgeld.

Das Verpflegungsgeld zahlt aber das Amt..

Geschrieben von Thorben Gruhlst nur etwas dumm, das jetzt hier so breitzutreten, dass man meinen könnte, ihm geht's schon wieder gut.

Es geht ihm doch gut

Geschrieben von Claas Geldermannnach 2 Tagen waren diese Symptome aber wieder verschwunden und mir ging es gesundheitlich wieder gut.

q.e.d.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549958
Datum24.03.2009 20:3014512 x gelesen
Also einsatzgeil bin ich sicherlich nicht, wie gesagt, sonst bin ich auch immer Zuhause geblieben wenn ich krank war, aber da hatte ich auch wirklich starke Symptome.

Ich leiste den Zivildienst übrigens freiwillig bzw. bin anerkannter KdV also unfreiwillig ist mein Dienst dort nicht.

Wie ich schon sagte, ich bin ein Mensch der erst an andere denkt und dann an sich, hat viele Vorteile aber auch Nachteile wie ich grade sehe...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland549959
Datum24.03.2009 20:3314391 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannIch leiste den Zivildienst übrigens freiwillig bzw. bin anerkannter KdV also unfreiwillig ist mein Dienst dort nicht.

Wie? Gibts denn da noch ne andere Möglichkeit? Ich hab noch keinen "Zwangszivie" getroffen, die gezwungenen sind alle beim Bund...


Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549960
Datum24.03.2009 20:3514417 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Lorenz--- Wie? Gibts denn da noch ne andere Möglichkeit? Ich hab noch keinen "Zwangszivie" getroffen, die gezwungenen sind alle beim Bund...


War auf die Aussage bezogen, dass ich unfreiwillig Dienst leiste....


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen549961
Datum24.03.2009 20:3814400 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannIch leiste den Zivildienst übrigens freiwillig bzw. bin anerkannter KdV also unfreiwillig ist mein Dienst dort nicht.

Entschuldige aber jetzt wirst du albern.

Nimm doch ansonsten einfach zur Kenntnis das es nicht "gut" war. Und lebe mit den Konsequenzen, die hoffe ich nicht ausfallen nach der Art"als der Zivi laufen lernte" oder mittels Geld.

Manchmal soll auch dabei ein Gespräch helfen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen549962
Datum24.03.2009 20:4114347 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Peter Lorenz
Wie? Gibts denn da noch ne andere Möglichkeit? Ich hab noch keinen "Zwangszivie" getroffen, die gezwungenen sind alle beim Bund...


Als anerkannter KdV kann man dich nicht mehr zum Bund schicken. Das ist aber zunächst in den meisten Fällen eine Abwägung des kleineren Übels und sagt ferner noch nichts darüber aus, ob man seiner Einberufung zum ZD mehr oder minder freiwillig nachkommt oder im Extremfall mit Zwangsmittel dort oder alternativ im Bau landet.

Gruß,
Thorben


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549963
Datum24.03.2009 20:4314385 x gelesen
Wäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549964
Datum24.03.2009 20:4314522 x gelesen
Da fällt mir ein: Man sollte mal im Grundsatz klären lassen ob der Feuerwehrdienst eine genhmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S.v. §33 ZDG ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549965
Datum24.03.2009 20:4614357 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannWäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen.

Stell dir mal vor, dein Vorgesetzter sähe das so und es wäre zudem auch noch korrekt. Dann könnte man aus diesem Posting womöglich noch eine Beleidigung ableiten. Ich wär an deiner Stelle vorsichtig.

Übrigens: Genau betrachtet hilfst du nicht dem Krankenhaus, sondern der Stadt/Gemeinde eine ihrer Verpflichtungen zu erfüllen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549966
Datum24.03.2009 20:4814508 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Da fällt mir ein: Man sollte mal im Grundsatz klären lassen ob der Feuerwehrdienst eine genhmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S.v. §33 ZDG ist.


Also wenn das wirklich so sein sollte, dann fällt mir dazu wirklich nichts mehr ein....eine Genehmigung um freiwillig und selbstlos seine Freizeit, Gesundheit usw. zu opfern um Mitmenschen in der Not zu helfen?!

Dann gute Nacht Ehrenamt in Deutschland, Brände lassen sich ja auch mit Geld und Bürokratie löschen, wer brauch schon die Feuerwehr...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen549967
Datum24.03.2009 20:5014366 x gelesen
Geschrieben von Claas Geldermannda muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen.

Ich bitte dich.
Du hast gefragt was dir passieren könnte und ob es richtig oder falsch war. Darauf hast du sehr vernünftige Antworten bekommen.


Geschrieben von Claas GeldermannWäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten

Hoffentlich sehen das alle so.....
(Was ist wenn deine Zivi-Stelle das dem zuständigen staubtrockenen und feuerwehrhassenden Beamten meldet?)

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549968
Datum24.03.2009 20:5114379 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannWäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen.

Ihr habt aber Internet in dem Krankenhaus? Stell dir mal vor morgen googelt dein Chef so vor sich hin und würde das hier lesen..

Wenn ich Chef wäre.. hättest du am 1.5. eine Zivildienststelle im Berchtesgardener Land. Übriges sehr schön dort um die Zeit.

Und was du machst wenn du nicht deinen Pflichten nachgehst wäre mir auch scheißegal.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549969
Datum24.03.2009 20:5114316 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Stell dir mal vor, dein Vorgesetzter sähe das so und es wäre zudem auch noch korrekt. Dann könnte man aus diesem Posting womöglich noch eine Beleidigung ableiten. Ich wär an deiner Stelle vorsichtig.

Sollte keine Beleidigung sein, war vllt. etwas zu hart ausgedrückt, aber ich denke alle wissen wie es gemeint ist.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549971
Datum24.03.2009 20:5314431 x gelesen
Geschrieben von Claas Geldermann
Also wenn das wirklich so sein sollte, dann fällt mir dazu wirklich nichts mehr ein....eine Genehmigung um freiwillig und selbstlos seine Freizeit, Gesundheit usw. zu opfern um Mitmenschen in der Not zu helfen?!


Moment.. du gehörst der Bundesrepublik Deutschland im Moment..

Und deine Pflicht als Zivildienstleistender ist? Richtig! Im Zivilen zu dienen und zu leisten!


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549973
Datum24.03.2009 20:5714485 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Diese Aussage ist so ziemlich das hirloseste was ich heute gelesen habe.

War auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549974
Datum24.03.2009 20:5914402 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannWar auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;)

Was ich denke ist ersteinmal irrelevant.

Ich könnte mir aber vorstellen, daß es Leute gibt, die in diese sehr idealistische und gleichermaßen wirklichkeitsfremde Aussage reininterpretieren werden, daß du möglicherweise eine Heißdüse bist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549975
Datum24.03.2009 21:0014353 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannWar auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;)

Ach.. du hast dich einfach so gegen die Knechtung und Kasteiung armer Feuerwehrangehöriger durch das Bundesamt für Zivildienst ausgesprochen und das nicht ernst gemeint..

Klar.. hätte man auch gleich drauf kommen können, das du nicht ernst zu nehmen bist.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen549977
Datum24.03.2009 21:0214358 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marc Dickey

Schlechte Nachricht für dich. Letztendlich sind Soldaten und Wehrkraftzesetzer Zivildienstleistende "Inventar" des Bundes. Da können Landesgesetze schreiben was sie wollen. Daher gilt sowas grundsätzlich ersteinmal zu klären.


Gilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht immer oder nur bei konkurrierenden Regelungen zur gleichen Sache? Ich meine, Arbeitsrecht ist doch auch Bundesrecht und im Grunde sieht's da mit den mehr oder minder verbrieften Pflichten des AN auch nicht viel anders aus. - Ist damit die landesrechtliche Festlegung, dass aus dem Fw-Dienst kein Nachteil entstehen darf damit auch für gewöhnliche AN hinfällig?

Gruß,
Thorben


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549978
Datum24.03.2009 21:0314398 x gelesen
Muss ich mich jetzt hier bald für alles rechtfertigen? Ich bin vielleicht sehr engagiert, aber das heißt noch lange nicht, dass ich Einsatzgeil oder ne Heißdüse bin.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz549979
Datum24.03.2009 21:0614407 x gelesen
Um mich in diesem Trhead mal kurz einzumischen:

Geschrieben von Marc DickeyIch mach es einfach mal analog zur BW, da im Grundsatz die gleichen Gesunderhaltungspflichten gelten. Da hätte man so was leicht als Dienstvergehen ahnden können.

Gibt's zu ähnlichem Urteile?

Letztendlich dürfte das (unabhängig des Dienstherren/Arbeitgebers) eine klassiche "Pflichtenkollision" sein.
Auf der einen Seite die Pflicht alles zu tun um schnell wieder seinem Dienstherren zur verfügung zu stehen
auf der anderen Seite die Pflicht im FF-Alarmfall unverzüglich dort anzutreten.

Falls diese Sache Eskaliert (Disziplinarechtliche Konsequenzen oder vergleichbares) wird da über den jeweiligen Einzelfall die zuständige Gerichtsbarkeit urteilen.

Während die "Für den Arbeitgeber"-Seite recht eindeutig ist, ist die "für die Feuerwehr"-Seite IMO nicht so einfach zu beurteilen.
Denn dort gilt es mindestens 2 Sachen im Einzelfall festzutellen und zu bewerten:
- Das anzunehende SChadensszenario
- Den grundsätzlichen Nutzen der Person für dieses Schadenszenario
(nicht zuletzt abhängig von der Alarmzeit)
- Den Nutzen der Person im konkreten Einsatzfall

Meine persönliche Meinung:
Fälle wo ich für mich die Sache "für den FF-Einsatz" entscheiden würde sind nicht einfach zu konstruieren. Allerdings wäre eine solche Situation prinzipiell durchaus denkbar.


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549980
Datum24.03.2009 21:0614332 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannMuss ich mich jetzt hier bald für alles rechtfertigen?

Nicht für alle. Nur dafür das du während du nicht dienstfähig geschrieben warst und dich besser gefühlt hast den Feuerwehrdienst dem Zivildienst vorgezogen hast.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549981
Datum24.03.2009 21:0914379 x gelesen
Geschrieben von ---Florian Besch--- Ach.. du hast dich einfach so gegen die Knechtung und Kasteiung armer Feuerwehrangehöriger durch das Bundesamt für Zivildienst ausgesprochen und das nicht ernst gemeint..

Klar.. hätte man auch gleich drauf kommen können, das du nicht ernst zu nehmen bist.


Jetzt wirst du unsachlich, ich mach hier doch keinen Aufstand, ich wollte nur über die Rechtslage aufgeklärt werden mehr nicht.

Wenn du meinst, dass ich nicht ernst zu nehmen bin, wieso antwortest du dann hier überhaupt bzw. liest dir das alles hier durch?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 549982
Datum24.03.2009 21:1314309 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannJetzt wirst du unsachlich, i

Das ist mein absoluter Ernst.

Geschrieben von Claas Geldermannich wollte nur über die Rechtslage aufgeklärt werden mehr nicht.

Haben wir gemacht. §§ 40; 27 ZDG. Mit den möglichen Folgen. Dann hast du angefangen rumzuweinen das das ja nicht fair wäre und eine Frechheit wenn du da ein Bußgeld zahlen müsstest.

Geschrieben von Claas GeldermannWenn du meinst, dass ich nicht ernst zu nehmen bin

Du hast geschrieben das man dich nicht ernstnehmen soll

Geschrieben von Claas GeldermannWar auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;)

Geschrieben von Claas Geldermannwieso antwortest du dann hier überhaupt bzw. liest dir das alles hier durch?

Ich leide so gerne..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549983
Datum24.03.2009 21:1414349 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlGilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht immer oder nur bei konkurrierenden Regelungen zur gleichen Sache? Ich meine, Arbeitsrecht ist doch auch Bundesrecht und im Grunde sieht's da mit den mehr oder minder verbrieften Pflichten des AN auch nicht viel anders aus. - Ist damit die landesrechtliche Festlegung, dass aus dem Fw-Dienst kein Nachteil entstehen darf damit auch für gewöhnliche AN hinfällig?


Der Bund darf nur Regelungen in den Bereichen erlassen welche in den Art. 73 & 74 des GG genannt sind. Darunter fällt auch das Arbeitsrecht. Dies jedoch im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung 8Art. 74 GG). Im Bezug auf die Pflichten des AN würde ich die Regelungen der Feuerwehrgesetze (ohne Jurist zu sein) als Lex specialis sehen. Aber vermutlich ist es da besser mal einen Juristen auszuquetschen.

Grundproblem eines ZDL ist schon allein die Tatsache, daß er kein AN ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549984
Datum24.03.2009 21:1614379 x gelesen
Geschrieben von ---Florian Besch--- Haben wir gemacht. §§ 40; 27 ZDG. Mit den möglichen Folgen. Dann hast du angefangen rumzuweinen das das ja nicht fair wäre und eine Frechheit wenn du da ein Bußgeld zahlen müsstest.

Ich finde es nicht in Ordnung wenn es so wäre, hat mit rumweinen nichts zu tun, ist halt meine Meinung dazu.

Geschrieben von ---Florian Besch--- Du hast geschrieben das man dich nicht ernstnehmen soll

Das war nur auf die eine Aussage bezogen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen549986
Datum24.03.2009 21:3414321 x gelesen
Solche langwierigen sinnfreien Diskussionen sind eine Beleidigung für dieses sonst sehr gute und informative Forum.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H549988
Datum24.03.2009 21:3814349 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Amling--- Solche langwierigen sinnfreien Diskussionen sind eine Beleidigung für dieses sonst sehr gute und informative Forum.

Da hast du irgendwie Recht, tut mir Leid das ich das hier losgetreten hab, kann von mir aus gelöscht werden, sind ja alle Fragen geklärt.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds549990
Datum24.03.2009 21:5714327 x gelesen
Geschrieben von Claas GeldermannDa hast du irgendwie Recht, tut mir Leid das ich das hier losgetreten hab, kann von mir aus gelöscht werden, sind ja alle Fragen geklärt.


Hallo Claas,
warum entschuldigst Du Dich??

Sinnfrei: Nun, ich habe da auch meine feste Meinung zu, aber die Zahl der Antworten (ob immer glücklich, das lasse ich mal dahin gestellt sein) zeigt doch, dass das Thema die Leute beschäftigt.

Wer eine Diskussion für "sinnbefreit" betrachtet, der hat ein ganz einfaches Mittel: Hände weg von der Tastatur..

Gruß
Klaus

(bewusst lasse ich hier meine Meinung außen vor)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen549991
Datum24.03.2009 22:0314224 x gelesen
ups, das kam wohl zu hart....

So war es nicht gemeint, sorry


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio549993
Datum24.03.2009 22:2714355 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Claas GeldermannWäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen.

Da du Zivildienst leistet scheinst du noch recht jung und unerfahren zu sein, zumindest was die Arbeitswelt angeht. Von daher folgender Hinweis: In der heutigen Arbeitswelt kannst du dir mit deinem Verhalten sehr schnell eine Abmahnung oder gleich die Kündigung einfangen, ganz gleich ob du persönlich das moralisch für verwerflich hälst. Und ja, ich kenne Leute, die fristlos entlassen wurden, weil sie trotz Krankenschein bei der Feuerwehr tätig waren und der Chef das dummerweise mitgekriegt hat (in einem Fall war das ein Mitarbeiter einer großen Firma, wo auch der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat).


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen549999
Datum24.03.2009 22:5514245 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeWer eine Diskussion für "sinnbefreit" betrachtet, der hat ein ganz einfaches Mittel: Hände weg von der Tastatur..

Oder die neue Ignorierfunktion nutzen;-)!


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 E.8, Metzingen / BW550001
Datum24.03.2009 23:1414366 x gelesen
Hallo Claas,
versetze dich doch mal in die Lage des Dienstherren. Was würdest du sagen, wenn dein Mitarbeiter /Zivi o.Ä. sich so verhalten würde.

Meine persönliche Meinung ist:
Abmahnung, im Wiederholungsfall einen Rausschmiss wegen Vertrauensbruch. Denn ich als Chef gehe davon aus, dass sich mein MA erholt und nicht woanders volle körperliche Leistung erbringt, die er mir zur Verfügung stellen soll, denn dafür bezahl ich ihn ja.

Und so wichtig und unentbehrlich kann der einzelne bei einer Feuerwehr oder HiOrg sein!!

Grüße aus dem wilden Süden

Stephan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H550003
Datum24.03.2009 23:2214346 x gelesen
Geschrieben von ---Stephan Etzel--- Hallo Claas,
versetze dich doch mal in die Lage des Dienstherren. Was würdest du sagen, wenn dein Mitarbeiter /Zivi o.Ä. sich so verhalten würde.

Meine persönliche Meinung ist:
Abmahnung, im Wiederholungsfall einen Rausschmiss wegen Vertrauensbruch. Denn ich als Chef gehe davon aus, dass sich mein MA erholt und nicht woanders volle körperliche Leistung erbringt, die er mir zur Verfügung stellen soll, denn dafür bezahl ich ihn ja.


Da magst du wohl Recht haben.
Wäre ich Arbeitgeber, würde ich mit dem Mitarbeiter über die Sache sprechen und in dem Fall wo er für meine "Firma" in den Einsatz gegangen ist, würde ich Gnade vor Recht walten lassen, vorausgesetzt er hat sich dadurch nicht noch mehr gesundheitlich geschädigt bzw. seine Krankschreibung wird verlängert.
Als Arbeitgeber wäre ich sehr froh, dass Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit in dem Sinne Dienst für das Wohl der Firma leisten, aber ich glaube ich bin einer der wenigen der das so sieht.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW550017
Datum25.03.2009 06:3314307 x gelesen
Nein Claas, du bist nicht der einzigste der das so oder so ähnlich sieht!
Mein Arbeitgeber unterstützt mich bzw. meine Arbeitskollegen die bei der FW bzw. einer anderen HiOrg sind so gut es geht und das bei weiten über den Part was seine Pflicht ist hinaus!
So bekam ein Arbeitskollege einen Tag frei, ohne das mein Arbeitgeber Verdienstausfall geltend gemacht hat, weil er das ganze WE bei einen Bahnunfall im Einsatz war.
Verdienstausfall macht er auch nur bei mir geltend weil es die Unterlagen halt automatisch gibt!

Aber selbst hier in diesem Fall wäre zu 99% Schluss mit seiner Gutmütigkeit und das ist imho auch verständlich für mich.
Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen550019
Datum25.03.2009 07:5014282 x gelesen
Hallo Claas,

dumm gelaufen - auch wenn ich Deine Beweggründe soweit nachvollziehen kann.
Da ich vor langer Zeit auch mal Zivi in einem Krankenhaus war, weiß ich in etwa wie der Hase da läuft und könnte mir zurückblickend in Deiner Situation - vorausgesetzt du hast Dir bisher nichts zu schulden kommen lassen und bist durch Leistung aufgefallen - vorstellen, dass in einem klärenden Gespräch mit der Pflegedienstleitung in dem du vollumfänglich alle Fehler einräumst die Sache noch geklärt werden kann, bevor man mit dem ZDG winkt.

Auch ein "Entgegenkommen" Deinerseits (z.B. Extraschichten, gibts die freiwillige Verlängerung um einen Monat noch?) könnte dabei hilfreich sein.

Viel Glück.
In der Hoffnung, dass du aus der Geschichte etwas gelernt hast.


MkG Sven

-meine Meinung-

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen550021
Datum25.03.2009 08:0814283 x gelesen
Lieber Klaus

Ich möchte gern das Wort "sinnfrei" streichen und das ganze etwas anders ausdrücken.

Man sollte es generell nicht tun, denn wenn krank dann krank!
Die Frage ist vollkommen ok.

Was mich etwas verwundert, welche Gesetzlichkeiten und angrenzenden Vorschriften hier in einer doch sehr zeitaufwendigen und eher sachlich ernüchternden Disskusion angeführt werden.

Ich denke GMV + das Versetzen in die Person des AG könnten doch hilfreiche Entscheidungshilfen sein.....


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H550050
Datum25.03.2009 10:4014187 x gelesen
Geschrieben von ---Sven Keller--- Da ich vor langer Zeit auch mal Zivi in einem Krankenhaus war, weiß ich in etwa wie der Hase da läuft und könnte mir zurückblickend in Deiner Situation - vorausgesetzt du hast Dir bisher nichts zu schulden kommen lassen und bist durch Leistung aufgefallen - vorstellen, dass in einem klärenden Gespräch mit der Pflegedienstleitung in dem du vollumfänglich alle Fehler einräumst die Sache noch geklärt werden kann, bevor man mit dem ZDG winkt.

Auch ein "Entgegenkommen" Deinerseits (z.B. Extraschichten, gibts die freiwillige Verlängerung um einen Monat noch?) könnte dabei hilfreich sein.


Nein, bisher habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und naja zum Thema Leistung, in den Augen von vielen Mitarbeitern ist "der Zivi" immer faul und macht zu wenig, egal ob das nun stimmt oder nicht.
Die freiwillige Verlängerung käme für mich nicht in Frage, da ich direkt nach dem ZD eine Ausbildung beginnen werde.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü550064
Datum25.03.2009 11:2314194 x gelesen
Geschrieben von Claas Geldermannin dem Fall wo er für meine "Firma" in den Einsatz gegangen ist, würde ich Gnade vor Recht walten lassen

Und der "kranke" Kollege, der im Metallbetrieb nebenan im Einsatz war, kriegt aber die volle Härte?? Is doch völlig egal wo du im Einsatz warst, und wenn du Angi persönlich gerettet hättest!
Sorry, aber nimm bitte die rosa Brille ab. In der heutigen Arbeitswelt trifft man leider selten auf solche Gönner als Chefs.Wer krank ist hat sich schnellstmöglich wieder hinzubiegen, so ists nunmal, und du hast leider, auf gut deutsch, scheiße gebaut. Pech/Blöd das es an deine Arbeitstelle ging und du auch noch in forderster Front dabei warst. Also steh dazu, und sei froh wenn du mit nem blauen Auge davon kommst. Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis is ne böse Sache (remeber gefeuert für 1,30?) und wenn dein Chef dich verdächtigt, krank zu feiern, schau, das du die Sache bereinigst und dich in nächster Zeit von allen Fettnäpfchen fernhälst.
Bezüglich möglicher Konsequenzen kannst du dich auch an deine Zivi-Schule wenden, solche Fragen wurden mir damals kompetent beantwortet ohne mir gleich den Strick umzulegen und die Dozenten kennen sich in Sachen Zivi-Gesetzen und deren Auslegung/konkrete Anwendung besser aus. Ich mein mich an was von Zurückstufung im Gehalt bis zur Strafversetzung (da solls irgendwo ne Zivi-Stelle zu geben, für hartnäckige Fälle). Aber ich denk die werden dir nicht den Kopf runterreißen, nur die Haare stutzen (bei Reue, Demut, Speichel etc.)


da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist:
alles meine private, eigene Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen550247
Datum26.03.2009 02:4114061 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDa fällt mir ein: Man sollte mal im Grundsatz klären lassen ob der Feuerwehrdienst eine genhmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S.v. §33 ZDG ist.

Ist er nicht, weiterhin befürwortet das Bundesamt die Tätigkeit seiner Zivis in FFen sehr - Aussage seitens der Behörde zu meiner Zeit.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Schongau / Bayern550248
Datum26.03.2009 03:4714358 x gelesen
Aus meiner Sicht

Der Arbeitgeber tolleriert die aktive Feuerwehrmitgliedschaft, und nimmt zeitliche Ausfälle in kauf, das ist erstmal lobenswert. Ich als AG wäre auch stinksauer,
wenn ein Mitarbeiter krank ist, aber bei der Feuerwehr seinen Dienst verrichten kann.
Der Arzt hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt,diese sagt aus das der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Du darfst im Krankenstand alles machen was deine Genesung nicht gewährdet z.b einkaufen ect. Ich glaube nicht das hier ein Einsatz dazugehört.
Rechtlich kannst du dir hier sogar wenns dumm läuft eine Abmahnung einfangen.
Egal was du hast, sollte jemand aufgrund deines Handels Schaden nehmen, wirds echt ungemütlich.Dem Staatsanwalt ist egal obs dir gesundheitlich besser ging, du bist kein Arzt der das beurteilen kann.
Ausserdem sagt doch der GMV wer krank ist gehört ins Bett.

Meine Meinung und gute Besserung

Oliver Sieve


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern550818
Datum29.03.2009 00:3313952 x gelesen
ich dachte, dass das Kreiswehrersatzamt nicht mehr zuständig sei, wenn der Verweigerer anerkannt wurde und Zivildienst leistet. Eher vielleicht das Bundesamt f.d. Zivildienst bei Dienstproblemen?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern550819
Datum29.03.2009 00:4613953 x gelesen
bleib locker. Ich habe bei Zivis schon ganz andere Dinge erlebt. Soll doch die PDL Dir ne Abmahnung schreiben, in meiner alten Zivildienststelle gab's dafür den Schredder - Zivis sind ja quasi unkündbar. Und die Drachen der PDL stehen eh mit keinem Bein mehr in der Realität des Lebens - Zivis sind eine gesuchte, aussterbende Art!

Falls sie Dich dennoch nerven, frage sie einfach, was Du bei Virusgastroenteritis denn hättest machen sollen? Arbeiten und die Viren im ganzen Haus verteilen und damit dehydrierte Patienten töten? Dass Du im Iso Zustand das Haus im Alarmfall betreten hast, war in Ordnung, lass Dich nicht verunsichern. Wenn bei uns evakuiert werden muss, bin ich für jede helfende Hand froh - wer dann umher läuft und gelbe Scheine kontrolliert, dem muss anders geholfen werden. Dafür gibt es Nervenärzte.

Und jemand mit Magen / Darm Erkrankung gehört krankgeschrieben zur Isolierung, wenn er Patientenkontakt hat. Das kann ein Schreibtischtäter nicht nachvollziehen, der alle drei Stunden auf die Toilette gehen kann. Aber es gibt noch andere Berufe, da muss man auch schon mal 10 Stunden zurückhalten.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClaa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H550871
Datum29.03.2009 17:0113838 x gelesen
Nur mal zur Info, ich hatte NICHT das Noro Virus falls einige das denken, auch wenn das momentan im KH rumngeht und viele Bereiche in der ISO sind.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 24.03.2009 16:18 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 16:21 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.03.2009 16:22 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 16:24 ., B-S
 24.03.2009 16:28 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 24.03.2009 16:29 ., Marl
 24.03.2009 16:31 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 16:33 ., Pinneberg
 24.03.2009 16:37 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 16:40 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 16:56 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 24.03.2009 17:45 Jako7b T7., Bischheim
 29.03.2009 00:33 ., Diepersdorf
 24.03.2009 16:49 Stef7an 7J., Birlenbach
 24.03.2009 16:52 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 24.03.2009 19:26 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 19:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 19:38 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 19:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 19:46 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:03 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 20:15 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:19 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 21:06 ., Westerwald
 24.03.2009 18:49 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 19:13 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 24.03.2009 18:59 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 19:12 Juli7an 7H., Stemwede
 24.03.2009 19:24 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 19:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 19:44 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:16 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 24.03.2009 20:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 20:30 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:33 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
 24.03.2009 20:35 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:41 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 24.03.2009 20:38 Pete7r L7., Frankenberg
 24.03.2009 20:43 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:46 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 20:51 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:50 Pete7r L7., Frankenberg
 24.03.2009 20:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 22:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.03.2009 20:43 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 20:48 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 20:53 gesperrt
 24.03.2009 20:57 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 20:59 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 21:03 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 21:06 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 21:00 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 21:09 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 21:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.03.2009 21:16 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 21:02 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 24.03.2009 21:14 ., Bad Hersfeld
 24.03.2009 21:34 Pete7r A7., Ohrdruf
 24.03.2009 21:38 ., Bargfeld-Stegen
 24.03.2009 21:57 Klau7s B7., Isernhagen
 24.03.2009 22:03 Pete7r A7., Ohrdruf
 24.03.2009 22:55 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 26.03.2009 02:41 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 24.03.2009 23:14 Step7han7 E.7, Metzingen
 24.03.2009 23:22 ., Bargfeld-Stegen
 25.03.2009 06:33 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 25.03.2009 11:23 Mori7tz 7A., Heidenheim
 25.03.2009 07:50 Sven7 K.7, Vogtland
 25.03.2009 08:08 Pete7r A7., Ohrdruf
 26.03.2009 03:47 Oliv7er 7S., Schongau
 25.03.2009 10:40 ., Bargfeld-Stegen
 29.03.2009 00:46 ., Diepersdorf
 29.03.2009 17:01 ., Bargfeld-Stegen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt