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ThemaEinsatz während des Urlaubs75 Beträge
RubrikTHW
 
AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550320
Datum26.03.2009 15:1927712 x gelesen
Hallo liebe Kameradinnen und Kameraden,

mal eine Frage an die THWler hier im Forum:

Einer meiner Kollegen ist THW-Mitglied und hatte während seines letzten Urlaubs einen Einsatz. Er möchte jetzt den Urlaubstag zurück erstattet bekommen.

Wie ist hier die Rechtslage? Hat er da wirklich einen Anspruch drauf?
Ich meine mal was von einem entsprechendem Urteil gehört zu haben, wonach er tatsächlich Recht hätte.

Kann mir da einer von Euch weiterhelfen? Hat einer von Euch das entsprechende Urteil?


MFG

Carsten Schwark

P.S.: Bitte beginnt jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn einer solchen Regelung. Mich interessiert nur die arbeitsrechtliche Lage


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber bereit zu teilen.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550321
Datum26.03.2009 15:2322583 x gelesen
Urlaub = Freizeit..

was ich in meiner Freizeit mache geht meinen Chef weniger als nichts an.


Geschrieben von Carsten Schwarkeinen Einsatz.

Wie lange geht der Einsatz..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg550322
Datum26.03.2009 15:2621563 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkWie ist hier die Rechtslage? Hat er da wirklich einen Anspruch drauf?

Egal ob Anspruch oder nicht (von entsprechendem Urteil hab ich nichts gehört, würde mich auch sehr verwundern): Würde einer meiner AN mit dieser Bitte angewackelt kommen, würde ich seine Motivation ziemlich genau überprüfen, und in ggf. wegen [irgendwas] baldmöglichst auf die Straße setzen.

Gehts eigentlich noch?

Gruß,

MaWe


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550323
Datum26.03.2009 15:2722382 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Urlaub = Freizeit..

was ich in meiner Freizeit mache geht meinen Chef weniger als nichts an.


So halte ich das mit meinen Feuerwehreinsätzen auch.

Wie gesagt: Er will ja für den Einsatz einen Tag Urlaub zurückhaben. Also geht das in dem Fall seinen Arbeitgeber schon was an.

Geschrieben von Florian beschWie lange geht der Einsatz..

1 Tag


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AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen550324
Datum26.03.2009 15:2721573 x gelesen
Hallo,

hat der Chef denn Verdienstausfall bekommen? Ansonsten wüsste ich nicht warum man da den Urlaubstag geben sollte.

Gruß Christian


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550328
Datum26.03.2009 15:3021590 x gelesen
Geschrieben von Christian Nill hat der Chef denn Verdienstausfall bekommen? Ansonsten wüsste ich nicht warum man da den Urlaubstag geben sollte.


Arbeitgeber = Öffentlicher Dienst daher nicht relevant


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550331
Datum26.03.2009 15:3222200 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkWie gesagt: Er will ja für den Einsatz einen Tag Urlaub zurückhaben. Also geht das in dem Fall seinen Arbeitgeber schon was an.

Les mal was du schreibst.

Er darf einen Tag zu Hause bleiben. An diesem Tag darf er machen was er will. Sich die Rübe zusaufen, nach Nussloch fahren, Rasen mähen oder oder oder. Was macht er? Er entscheidet sich für das THW. Woher soll da, deiner beruflichen Erfahrung vorausgesetzt, der Anspruch auf einen Tag Urlaub kommen? Weil ihm die Erholung fehlt?

Würde er damit zu mir kommen würde ich als Chef ihn fragen ob er noch ganz dicht wäre.

Geschrieben von Carsten Schwark1 Tag

Lesen kann ich selber.. Definiere 1 Tag mit Anfang und Ende bzw Stunden..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt550332
Datum26.03.2009 15:3321447 x gelesen
Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu mal im F-Magazin vor einiger Zeit einen Artikel zu gab. War in Folge eines Hochwassers. Wie es aber ausgegangen ist kann ich nicht sagen. Hat wer ein Archiv mit Datenbank über die Themen der letzten Jahre? ;-)


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AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen550333
Datum26.03.2009 15:3621346 x gelesen
Geschrieben von Carsten Schwark Arbeitgeber = Öffentlicher Dienst daher nicht relevant

Dann ja noch weniger. Was wäre denn am Wochenende? Will er dann auch nen Tag Urlaub für? ;-)

Gruß Christian


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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen550335
Datum26.03.2009 15:3721168 x gelesen
Geschrieben von ---Carsten Schwark
Einer meiner Kollegen ist THW- Mitglied...

Leistet der Kollege beim THW Ersatzdienst,
ist allso verpflichtet ?

Gruß
Henry


Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550336
Datum26.03.2009 15:3722295 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschEr darf einen Tag zu Hause bleiben. An diesem Tag darf er machen was er will. Sich die Rübe zusaufen, nach Nussloch fahren, Rasen mähen oder oder oder. Was macht er? Er entscheidet sich für das THW. Woher soll da, deiner beruflichen Erfahrung vorausgesetzt, der Anspruch auf einen Tag Urlaub kommen? Weil ihm die Erholung fehlt?


In dem Urteil an das ich mich zu erinnern glaube war das glaube ich die Begründung. Ging um die "normalen" Arbeitnehmern

Geschrieben von Florian Besch Lesen kann ich selber.. Definiere 1 Tag mit Anfang und Ende bzw Stunden..


Genau weiß ich das nicht (und spielt auch ehrlich gesagt keine Rolle). Ging wohl um die Evakuierung des Krankenhauses in Kamp-Linfort


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550337
Datum26.03.2009 15:3921085 x gelesen
Geschrieben von Henry Bartusch Henry Bartusch

Soweit mir das bekannt ist nein. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das eine Rolle spielt.


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz550338
Datum26.03.2009 15:4021279 x gelesen
Hallo,

wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, war dies genau so. Ich meine, dass der Arbeitnehmer den Freizeitausgleich für den Einsatz im Urlaub zugesprochen bekommen hat.

Ich kann dies zur Zeit aber leider nicht belegen.

mfG, Thomas Klee


PS: Ich bin in einem Rathaus beschäftigt und stelle an meinen Dienstherrn keine Ansprüche bei Einsätzen im Urlaub. Das sollte aber jeder tun, wie er es für richtig hält.


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz550340
Datum26.03.2009 15:4321164 x gelesen
Hallo

habs gefunden

Link zum BAG

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550341
Datum26.03.2009 15:4321707 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkIn dem Urteil an das ich mich zu erinnern glaube war das glaube ich die Begründung.

Was meint denn euer Hausjurist in der Stadtverwaltung dazu?

Was ich gefunden habe ist das der Urlaub abgebrochen wurde und dann über Verdienstausfall lief. Das war aber dann Jahrhundertflut.

Geschrieben von Carsten Schwark(und spielt auch ehrlich gesagt keine Rolle)

Doch spielt es. Vor allem die Frage wie lange Urlaub denn war. Ich denke mal es geht um diesen Einsatz. War um 22.00 Schicht. Lieg ich um 22.30 im Bett, wenn der Wecker um 7 geht dann hab ich 8,5h Schlaf. Sollte reichen.

Ich gehe aber nicht davon aus der der Kollege Donnerstags wieder auf der Matte stand.
Was ist eigentlich wenn der Einsatz auf einen freien Tag (Samstag) gefallen wäre?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550342
Datum26.03.2009 15:4521187 x gelesen
Geschrieben von Thomas Klee
Link zum BAG


Aber nur vom Wehrdienst Freigestellte!


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550343
Datum26.03.2009 15:5121075 x gelesen
Danke, das Urteil hilft mir schonmal weiter!


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550344
Datum26.03.2009 15:5321418 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Was ist eigentlich wenn der Einsatz auf einen freien Tag (Samstag) gefallen wäre?


Samstags = bei uns kein regulärer Arbeitstag = muss ich keinen Urlaub für nehmen = kein Anspruch auf Erstattung


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW550346
Datum26.03.2009 15:5921229 x gelesen
Und Antwort gefunden:

Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht

Danke für Eure Hilfe!


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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen550349
Datum26.03.2009 16:1520945 x gelesen
Geschrieben von Carsten Schwark
...Kann mir aber nicht vorstellen, dass das eine Rolle spielt.

Bei Ersatzdienst spielt das schon eine Rolle,
denn macht er den Dienst ja nicht in seiner Freizeit,
sondern anstatt Wehrdienst.

Suche noch nach den Verordnungen dazu, habe aber noch nichts gefunden.

Gruß
Henry


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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen550352
Datum26.03.2009 16:2120998 x gelesen
Geschrieben von Carsten Schwark
Und Antwort gefunden:

Das hahe ich gesucht.

MkG
Henry


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW550353
Datum26.03.2009 16:2120985 x gelesen
Habe gerade in der Geschäftsstelle bei mir angerufen, leider keine 100% Aussage . bekomme ich Morgen

Soweit mein Kenntnisstand im Moment ist

Wenn der Einsatz hinreichen lange angedauert hat , kann er einen Verdienstausfall beim THW angeben und müsste somit auch seinen Urlaubstag wieder zurück bekommen. Der Arbeitgeber bekommt die Lohnkosten die er weiter zahlt, von der Bundesanstallt ersetzt .


Persönlich halte ich davon nicht viel, und wenn ich es mir leisten kann, würde ich den Kameraden das nächste mal Zuhause lassen. Aber das ist meine Persönliche Meinung


Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen550354
Datum26.03.2009 16:2521293 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkArbeitgeber = Öffentlicher Dienst daher nicht relevant

Ich habs gewusst! Auf die Idee, so eine Diskussion anzufangen, kann nur jemand kommen, der im Zweifel einen besseren Kündigungsschutz hat...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen550356
Datum26.03.2009 16:2721107 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschAber nur vom Wehrdienst Freigestellte!

Falsch!

Aus dem Urteil:

"Zur Vermeidung einer Benachteiligung sind die Tage, an denen ein ehrenamtlicher Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) während der Dauer seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird, nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen. Der herangezogene Helfer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf erneute Gewährung."


Gruß

A.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550357
Datum26.03.2009 16:2821065 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamFalsch!

Nicht ganz :-)

Ich habs aus der kurzen Fassung rausgezogen.


Witzig ist das der gemeine Löschknecht hü in die Röhre guggt ..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen550359
Datum26.03.2009 16:3221057 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIch habs aus der kurzen Fassung rausgezogen.

Die ist sowieso total falsch, weil das THW keine Wehrdienstverweigerer hat. Blick ins Urteil bringt einen da doch weiter.

Geschrieben von Florian BeschWitzig ist das der gemeine Löschknecht hü in die Röhre guggt ..

Ich weiß zwar nicht warum das so sein soll, aber wenn ein THW-Helfer auf Basis des THWHelferRG klagt, dann wird wohl auch DAS im Urteil stehen. Was nicht heißt, dass das im Grundsatz nicht auch für andere Ehrenamtler bei FW/RD/KatS gilt.


Gruß

A.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg550361
Datum26.03.2009 16:3721056 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamIch habs gewusst! Auf die Idee, so eine Diskussion anzufangen, kann nur jemand kommen, der im Zweifel einen besseren Kündigungsschutz hat...

Ich möchte dem öD jetzt nicht die Fähigkeit absprechen "richtig zu Arbeiten" (habe schließlich selbst dort meine Brötchen verdient), aber in der freien Wirtschaft würde niemand der einigermaßen helle im Kopf ist auf so eine Idee kommen...

Gruß, MaWe


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen550363
Datum26.03.2009 16:4121091 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich habs gewusst! Auf die Idee, so eine Diskussion anzufangen, kann nur jemand kommen, der im Zweifel einen besseren Kündigungsschutz hat...


:-D Da musste ich erstmal schmunzel, hehe. *Thumbs up*

Ich habe während meines Dienstes als Zeitsoldat auch nie irgendwelche Ansprüche an meinen Dienstherren gestellt. Aber wenn das ja scheinbar möglich ist, dann bitteschön.

Gruß Christian


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550364
Datum26.03.2009 16:4421093 x gelesen
Geschrieben von Christian NillAber wenn das ja scheinbar möglich ist, dann bitteschön.

Die Frage ist nur ob man sich und der Sache damit einen Gefallen tut..

Ich als AG würde mir beim nächsten Mal genau aussuchen wen ich einstelle.

Wobei ich immer noch auf eine Antwort warte wie der wievielte von wieviel Tagen jetzt ausgefallen ist..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen550365
Datum26.03.2009 16:4620973 x gelesen
Moin,

hmm, meine mich zu erinnern, dass bei der Frage, ob für Lehrgänge Urlaub zu nehmen ist die überwältigende Mehrheit das verneinte unter Berufung auf den Erholungszweck des Urlaubs.
Bei Einsätzen sieht die Forenmoral nun anders aus? Irgendwie nicht ganz konsistent. *denk*
Ob man das nun für einen einzelnen Einsatz so durchziehen soll - naja. Wenn's aber mehrere Tage dauert beeinträchtigt es IMHO schon die Zielsetzung des Urlaubs.

Gruß,
Thorben


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW550367
Datum26.03.2009 16:4820809 x gelesen
Hallo Carsten,
die Grundlage für dieses Urteil war ein mehrtägiger Einsatz. Beim Krankenhaus in KaLi ging meines Wissens der Einsatz gegen frühen mittag los und endete um ca. 22.00 Uhr.

Ich würde mir an Stelle deines Kollegen überlegen, ob ich das versuche. Als AG hätte ich (Und wohl auch viele andere) kurz danach viele Gründe, sich von diesem AN zu trennen.

Gruß
Martin


:-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe.....

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AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen550370
Datum26.03.2009 16:5620962 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDie Frage ist nur ob man sich und der Sache damit einen Gefallen tut..

Das muss mal letztendlich jedem selbst überlassen. Von hätte, würde etc. ist noch keiner satt geworden ;-)

In diesem Sinne
Gruß Christian


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg550371
Datum26.03.2009 17:0120886 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlBei Einsätzen sieht die Forenmoral nun anders aus? Irgendwie nicht ganz konsistent. *denk*

Es geht um einen Einsatz. Mittag bis 22.00 Uhr. Wenn jemand für drei Wochen Sandsackschleppen geht ist das was anderes. Aber dieser eine Einsatz? Mein Chef würde mir was husten. Dient der Sache an sich nicht unbedingt. Aber ich hab leicht reden, schöpfe mein Urlaubskontingent eh nie aus.

Gruß, MaWe


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AutorJens8 H.8, Bernsdorf / Sachsen550381
Datum26.03.2009 17:2821082 x gelesen
Weil ja Urlaub bezahlt wird,und zwar vom Chef ,geht es ihm schon was an ,was seine Arbeitnehmer machen. Aber rede einfach mit dem Chef ,den wenn er den Verdienstausfalf zurückerstattet bekommt ,läßt er vieleicht mit sich reden . Also ganz höflich fragen ,kostet ja nichts


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AutorMarc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen550410
Datum26.03.2009 20:0620726 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDie ist sowieso total falsch, weil das THW keine Wehrdienstverweigerer hat.

Wer sagt das denn? Selbstverständlich ist das möglich und wird auch so gehandhabt. Auch wenn die überwiegende Mehrheit natürlich den Weg ohne eine vorhergehende Wehrdienstverweigerung geht.


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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550412
Datum26.03.2009 20:2520696 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseIch meine mich zu erinnern, dass es dazu mal im F-Magazin vor einiger Zeit einen Artikel zu gab. War in Folge eines Hochwassers. Wie es aber ausgegangen ist kann ich nicht sagen. Hat wer ein Archiv mit Datenbank über die Themen der letzten Jahre? ;-)

So wie ich das noch in Erinnerung habe, muss der Urlaubstag erstattet werden, da der grundsätliche Gedanken des Urlaubs, die Erholung, nicht wahrgenommen werden konnte und dies sonst gegen den Sinn eines Erholungsurlaubes spräche.

Gruß
Kai



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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550413
Datum26.03.2009 20:2620677 x gelesen
Geschrieben von Marc BrandesWer sagt das denn? Selbstverständlich ist das möglich und wird auch so gehandhabt. Auch wenn die überwiegende Mehrheit natürlich den Weg ohne eine vorhergehende Wehrdienstverweigerung geht.

Ich war auch bei der Feuerwehr verpflichtet und bin kein Kriegsdienstverweigerer...Warum auch? Wozu sollte man verweigern, wenn man sich verpflichtet?

Gruß
Kai



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550416
Datum26.03.2009 20:3320661 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstWozu sollte man verweigern, wenn man sich verpflichtet?

Könnte ja sein, daß das KWEA nicht damit einverstanden ist, daß man sich verpflichten will (ist heute eher selten) und dann würde der Wehrdienst rufen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW550421
Datum26.03.2009 20:4020722 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kai ProbstIch war auch bei der Feuerwehr verpflichtet und bin kein Kriegsdienstverweigerer...Warum auch? Wozu sollte man verweigern, wenn man sich verpflichtet?

Um nicht zum Wehrdienst nach §12a GG herangezogen zu werden.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550424
Datum26.03.2009 20:4620728 x gelesen
Als ich verpflichtet wurde, gab es ein nettes Schreiben, dass ich ab nun freigestellt sei von der Wehrüberwachung...Da können "die" einen doch gar nicht mehr ziehen, oder?

Gruß
Kai



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550429
Datum26.03.2009 20:5820631 x gelesen
Geschrieben von Kai Probst Als ich verpflichtet wurde, gab es ein nettes Schreiben, dass ich ab nun freigestellt sei von der Wehrüberwachung...Da können "die" einen doch gar nicht mehr ziehen, oder?

Und was hättest du gemacht, wenn das KWEA bei deinem Wunsch dich zu verpflichten nicht mitgespielt hätte oder was machst du, wenn du deiner Verpflichtung (aus welchen Gründen auch immer) nicht nachkommst. Es soll Menschen geben, die da entsprechend vorgebeugen wollen, da sie auf keinen Fall zur Bundeswehr wollen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW550431
Datum26.03.2009 21:0220688 x gelesen
Hallo,

der Kamerad möge sich bitte mit seinen OB bzw. seiner Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Dort ist man im allgemeinen gerne bereit hier zu unterstützen.
Im zweifelsfall kann er sich auch an die Rechtsabteilung wenden!
Ich denle das ist der beste und einfachste Weg gewissheit zu und qualifizierte Antworten zu erhalten.
Habe so gerade keine Ahnung wie die Rechtlage in dem Fall ist.
Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550434
Datum26.03.2009 21:1020670 x gelesen
Übrigens stelle ich mir gerade vor:

- längerer Einsatz steht an
- Kamerad wird nicht freigestellt, aber der Chef macht ihm das Angebot das er Urlaub abbauen könne (alten Urlaub verfahren)
- Kamerad willigt ein
- dann fällt ihm ein das er doch Anspruch trotz Einsatz hat
- Chef fällt aus allen Wolken


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW550439
Datum26.03.2009 21:3020643 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kai ProbstAls ich verpflichtet wurde, gab es ein nettes Schreiben, dass ich ab nun freigestellt sei von der Wehrüberwachung...Da können "die" einen doch gar nicht mehr ziehen, oder?

Du wurdest quasi vom Grundwehrdienst "freigestellt". Du könntest also im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst herangezogen werden. (Ich habe den Ablauf der 6 Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz und danach keine Tätigkeit mehr in selbigem vorausgesetzt) Theoretisch kann es also schon Sinn machen trotzdem zu Verweigern.

Gruß,
Julian


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550441
Datum26.03.2009 21:3120616 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingDu könntest also im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst herangezogen werden.

Aber nur in der Funktion in der er ausgebildet wurde -> LSHD erweiterter KatS


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Florian Besch

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550442
Datum26.03.2009 21:3320543 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyUnd was hättest du gemacht, wenn das KWEA bei deinem Wunsch dich zu verpflichten nicht mitgespielt hätte oder was machst du, wenn du deiner Verpflichtung (aus welchen Gründen auch immer) nicht nachkommst. Es soll Menschen geben, die da entsprechend vorgebeugen wollen, da sie auf keinen Fall zur Bundeswehr wollen.

MkG
Marc


Mhm, darüber habe ich nicht nachgedacht, da ich meine Verpflichtung schon als abgenommen angesehen habe. Falls sie das nicht gewesen wäre, wäre ich eben zur Bundeswehr gegangen.

Gruß
Kai



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550451
Datum26.03.2009 22:0220538 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschAber nur in der Funktion in der er ausgebildet wurde -> LSHD erweiterter KatS

Nicht ganz. Hat man die 6 Jahre voll bleibt einem das Grundprogramm (=9 Monate BW) erspart. Dumm wird es dann nur im eventuellen V-Fall falls man nach den 6 Jahren nicht mehr im KatS tätig ist. Dann könnte man auch noch zur BW gezogen werden.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg550453
Datum26.03.2009 22:0820657 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschAber nur in der Funktion in der er ausgebildet wurde -> LSHD erweiterter KatS

Nein. Im Fall der Fälle nehmen wir jeden und alles. Auch wieder die heute T5er ;-).
Und die Anerkennungsquote der KDVler wird dann auch spontan gegen Null sinken...

Jeder (ungediente) Wehrpflichtige ist im Zweifel als Ersatzreserve vorgesehen. Die werden dann einberufen und (je nach Vorlaufzeit auch nur kurz) ausgebildet.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550454
Datum26.03.2009 22:1120595 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Jeder (ungediente) Wehrpflichtige ist im Zweifel als Ersatzreserve vorgesehen. Die werden dann einberufen und (je nach Vorlaufzeit auch nur kurz) ausgebildet.


Wald / Loch / Panzerblitz / auf den ersten Panzer schiessen / alles wird gut

SCNR

Geschrieben von Christian FischerIm Fall der Fälle nehmen wir jeden und alles.

*grübel*

Was ist mit der Aussage das die die Wehrersatzdienst geleistet haben beim Wehrersatz eingesetzt werden?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550455
Datum26.03.2009 22:1520627 x gelesen
Und wo wir bei witzigen Überlegungen sind ..

hätte er an dem besagten Tag eine Großübung gehabt, für die er sich vielleicht auch extra freigenommen hätte, dann wäre auch kein Wort von Urlaub erstatten gefallen.

Mitnahmementalität bleibt Mitnahmementalität.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg550456
Datum26.03.2009 22:1720677 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWald / Loch / Panzerblitz / auf den ersten Panzer schiessen / alles wird gut

So ähnlich. Das ist dann noch eine Stufen unter dem Volkssturm Territorialheer... (wo der Bootsmann neben dem OG Luftwaffe geführt von einem Haupfmann der Nachschubtruppe Objektsicherung macht) ;-)


Geschrieben von Florian BeschWas ist mit der Aussage das die die Wehrersatzdienst geleistet haben beim Wehrersatz eingesetzt werden?

Ich kenne es so, daß anerkannte KDVler zur Krankenpflege etc. eingezogen werden (das kann auch verdammt weit vorne am VRV stattfinden...).
Aber was die Freigestellten betrifft. Wenn die ZS-Einheiten des Bundes voll sind (mit denen die aktuell gerade Friegestellt sind), was willst Du dann mit den ganzen Jahrgängen an Ex-Freigestellten anfangen?
Die bekommen Smarties-Tarn an und ein G3 oder G36 in die Hand. Und dann wird treu gedient und tapfer verteidigt.


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Christian Fischer
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550458
Datum26.03.2009 22:2020612 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd dann wird treu gedient und tapfer verteidigt.

Gott sei Dank.. Arbeiten waren die ja nicht gewohnt :-))


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg550459
Datum26.03.2009 22:2520588 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschGott sei Dank.. Arbeiten waren die ja nicht gewohnt :-))

Das war meine Standardantwort bei der BW auf die Frage "Was machen Sie da?"
"Treu dienen und tapfer verteidigen Herr...".
Die Gesichtsaudrücke waren immer unbezahlbar ;-)

Und auf die Aufforderung "jetzt arbeiten Sie mal was!".
"Davon stand aber nichts im Gelöbnistext..." ;-)


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Christian Fischer
Wernau


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW550463
Datum26.03.2009 22:3120526 x gelesen
Eine Anmerkung mal noch, er hätte auch beim THW Urlaub einreichen können/sollen...
Gruß
Sven


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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550492
Datum27.03.2009 08:4120506 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnd wo wir bei witzigen Überlegungen sind ..

hätte er an dem besagten Tag eine Großübung gehabt, für die er sich vielleicht auch extra freigenommen hätte, dann wäre auch kein Wort von Urlaub erstatten gefallen.

Mitnahmementalität bleibt Mitnahmementalität.


Hat er aber nicht. Deswegen muss er den Urlaubstag erstattet bekommen. Punkt aus...
War bei uns auch mal ein ähnlicher Fall.

Gruß
Kai



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AutorAnto8n S8., Boppard / RLP550510
Datum27.03.2009 10:0420455 x gelesen
Wenn der Kamerad von seinem 15 Tage Urlaub 14 im Einsatz war, dann ist das ein Thema worüber man reden könnte.
Aber wegen einem Tag ? Also da sollte man doch die Kirche mal im Dorf lassen.

MKG Anton


Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550566
Datum27.03.2009 13:5320381 x gelesen
Geschrieben von Anton SchneiderWenn der Kamerad von seinem 15 Tage Urlaub 14 im Einsatz war, dann ist das ein Thema worüber man reden könnte.
Aber wegen einem Tag ? Also da sollte man doch die Kirche mal im Dorf lassen.

MKG Anton


Wieso? Warum soll ich als ehrenamtlich Tätiger einen Nachteil ggü. anderen haben, die sich nicht ehrenamtlich engagieren?

Gruß
Kai



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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW550580
Datum27.03.2009 14:0720335 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstWieso? Warum soll ich als ehrenamtlich Tätiger einen Nachteil ggü. anderen haben, die sich nicht ehrenamtlich engagieren?


Ganz einfach! Weil es nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen kann, was du im Urlaub machst. Sonst könnte man das Pferd auch mal von der anderen Seite satteln.

Erholungsurlaub soll u. a. auch der Gesunderhaltung der Arbeitskraft dienen und daher ist dieser auch zur Erholung gedacht. Wenn sich jetzt der Arbeitnehmer nicht erholt ist es seine privat Sache. Da kann der Arbeitgeber ja mal herzlich wenig dafür. Er stellt zumindest die Plattform für die Erholung zur Verfügung. Mehr muss er aber mal wirklich nicht machen. Das man jetzt daraus noch einen Anspruch auf Rückerstattung ableitet kann ich nur im Bereich von krankheitsbedingtem Urlaubsausfall verstehen!

Ergo ist es dein ganz privates Vergnügen, ob du im Urlaub derartige Dinge machst oder nicht!

Wenn das möglich wird, dann verklage ich mein Reisebüro, wenn der Badeurlaub in Spanien durch 14tägigen Regen ins Wasser gefallen ist! Da kann doch das Reisebüro auch nichts dafür!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550583
Datum27.03.2009 14:1620318 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstWieso? Warum soll ich als ehrenamtlich Tätiger einen Nachteil ggü. anderen haben, die sich nicht ehrenamtlich engagieren?


Also wenn man dann geklärt hat, wie das mit den Urlaubstagen aussieht, so kann man dann im Nachgang auch gleich noch klären wie das mit den Einsatzstunden außerhalb der Arbeitszeit aussieht - insbesondere dann wenn dadurch Ruhezeiten von weniger Als 11 Stunden entstehen. So was gehört dann auch irgendwie kompensiert.

Letztendlich schaffen wir es so die Part-Timer, die es schon in anderen Ländern gibt durch die Hintertür einzuführen. Jedoch mit einem Unterschied. Bei uns werden dann diese Part-Timer nicht nach ihrer Fw-Qualifikation bezahlt sondern nach der Einstufung bei ihrem Primärarbeitgeber.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550589
Datum27.03.2009 14:3020472 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferGanz einfach! Weil es nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen kann, was du im Urlaub machst. Sonst könnte man das Pferd auch mal von der anderen Seite satteln.

Erholungsurlaub soll u. a. auch der Gesunderhaltung der Arbeitskraft dienen und daher ist dieser auch zur Erholung gedacht. Wenn sich jetzt der Arbeitnehmer nicht erholt ist es seine privat Sache. Da kann der Arbeitgeber ja mal herzlich wenig dafür. Er stellt zumindest die Plattform für die Erholung zur Verfügung. Mehr muss er aber mal wirklich nicht machen. Das man jetzt daraus noch einen Anspruch auf Rückerstattung ableitet kann ich nur im Bereich von krankheitsbedingtem Urlaubsausfall verstehen!

Ergo ist es dein ganz privates Vergnügen, ob du im Urlaub derartige Dinge machst oder nicht!

Wenn das möglich wird, dann verklage ich mein Reisebüro, wenn der Badeurlaub in Spanien durch 14tägigen Regen ins Wasser gefallen ist! Da kann doch das Reisebüro auch nichts dafür!


Bei Krankheit kriegst Du auch Deine Urlaubstage wieder, auch wenn es vielleicht nur zwei Stück waren (AU-Bescheinigung muss natürlich vorliegen).

Der Feuerwehrmann kann natürlich seinen Urlaub wieder bekommen. Warum sollte er das nicht? Die Argumentation, dass er es ja freiwillig mache, reicht für das nicht gewähren der Rückerstattung nicht aus. Sonst könnte man ja auch sagen, dass jemand freiwillig seinen Arbeitsplatz verließe, um zum Feuerwehreinsatz zu fahren und er deswegen keine Entgeltersatzleitung bekäme....

Gruß
Kai



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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen550599
Datum27.03.2009 15:2720360 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstSonst könnte man ja auch sagen, dass jemand freiwillig seinen Arbeitsplatz verließe, um zum Feuerwehreinsatz zu fahren und er deswegen keine Entgeltersatzleitung bekäme....

Die Fortzahlung erhält aber der AG für die entgangene Arbeitsleistung seines Mitarbeiters(und selbst da stelle ich Infrage ob dies ausreichend ist).

Mit der Argumentation des Ersatzes des Urlaubs kannst du dann doch die hier so gelobte Idee der Ehrenamtlichkeit gleich in die Esse schreiben.
Oder gibt dir bei einem Sonntageinsatz jemand was wieder? ist mMn das Gleiche.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550710
Datum28.03.2009 14:4320266 x gelesen
Geschrieben von Kai Probst
Wieso? Warum soll ich als ehrenamtlich Tätiger einen Nachteil ggü. anderen haben, die sich nicht ehrenamtlich engagieren?


Mahlzeit

weil du es dir so ausgesucht hast? Wie erholt bist du denn nach 14 Tagen Action Adventure Urlaub?

Und was ist mit den ehrenamtlichen die 14 Tage im Kinderhospiz arbeiten?

Es geht hier um eine fast perverse Mitnahmementalität die dem Ehrenamt schadet.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550711
Datum28.03.2009 14:4520282 x gelesen
Geschrieben von Kai Probst
Bei Krankheit kriegst Du auch Deine Urlaubstage wieder, auch wenn es vielleicht nur zwei Stück waren (AU-Bescheinigung muss natürlich vorliegen).


In der heutigen Zeit nehmen AN Urlaub statt AU um nicht aufzufallen oder aber aus Verantwortungsdenken heraus..

jetzt kommst du.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorKai 8H., Köln / NRW550720
Datum28.03.2009 15:1820338 x gelesen
Hallo,

zwar OT:

ich glaube meine Brille ist zu stark verschmutzt,

Geschrieben von ---Florian Besch---

In der heutigen Zeit nehmen AN Urlaub statt AU um nicht aufzufallen oder aber aus Verantwortungsdenken heraus..


Wenn das so ist und der AN das so sieht ( oder sehen muss) läuft aber irgendwas gnadenlos in die falsche Richtung.

Gruss Kai


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550721
Datum28.03.2009 15:2420239 x gelesen
Arbeite mal in einer Firma wo die Krankenquote das wichtigste Instrument zur Messung der Arbeitsleistung ist und bereits eine Überschreitung von 0,5 ernste Probleme macht..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW550778
Datum28.03.2009 19:5920186 x gelesen
Ein Problem der Firma aber nicht meines, entweder ich bin Krank => AU oder ich bin es ebend nicht!
Was ist wenn du von jetzt auf gleich schwer krank wirst, was ich dir nicht wünsche, was dann? Weltuntergang der Firma?
Gruß
Sven


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen550824
Datum29.03.2009 09:3720259 x gelesen
Geschrieben von Anton SchneiderAlso da sollte man doch die Kirche mal im Dorf lassen.

Ich verstehe die vielen Aufreger hier wirklich nicht:

Auf der einen Seite wird immer wieder über die schlechte Tagesverfügbarkeit gestritten, u. a. weil inzwischen kaum ein Arbeitgeber noch seine Mitarbeiter freistellt und hier wird auf einmal sich darüber beschwert, wenn man versuchen möchte, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen!

Aus meiner Sicht muss man eh in zwei Gruppen unterscheiden:
Arbeitgeber die Ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht freistellen: Hier kann man den Anspruch auf Erstattung des Urlaubstages sowieso vergessen!

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu Einsätzen freistellen:
Wo besteht der Unterschied, ob ich einen ganzen Arbeitstag wegen eines Einsatzes fehle oder dadurch einen Urlaubstag erstattet bekomme? In beiden Fällen fehle ich jeweils einen Tag zusätzlich bei der Arbeit. Die Feuerwehr interessiert es nicht, ob ich Urlaub hatte oder nicht, sie muss den Arbeitsausfall in jedem Fall erstatten. Also legt man das Erstattungsformular seinem Arbeitgeber vor, der bekommt einen Tag Lohnausfall erstattet und man erhält einen zusätzlichen Tag Urlaub.

Das ganze sollte meiner Meinung nach aber auch nur gemacht werden, wenn ich einen kompletten Urlaubstag durch den Einsatz verloren habe. Das wäre dann aber auch eindeutig eine Benachteiligung des Arbeitnehmers gegenüber nicht in der Fw tätigen Arbeitnehmern, die (zumindest gem. NdsBSchG) nicht vorkommen darf.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg550933
Datum29.03.2009 23:0520298 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Carsten SchwarkUnd Antwort gefunden:
Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht
Danke für Eure Hilfe!

Da ist was faul im Staate. Wenn ich mich richtig erinnere, sollten in unserem Bundesland, solche FW- Angehörige bevorzugt mit zur Elbe gehen, die sowieso Urlaub hatten. Begründung: Um die Kosten, für das Land, möglichst gering zu halten!
Gut von Ausnahmen abgesehen, ist das Kontingent Baden- Württemberg ist nicht abgerückt.

Mit fragenden Grüßen
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen550945
Datum30.03.2009 08:5420135 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerDa ist was faul im Staate. Wenn ich mich richtig erinnere, sollten in unserem Bundesland, solche FW- Angehörige bevorzugt mit zur Elbe gehen, die sowieso Urlaub hatten. Begründung: Um die Kosten, für das Land, möglichst gering zu halten!
Gut von Ausnahmen abgesehen, ist das Kontingent Baden- Württemberg ist nicht abgerückt.

Mit fragenden Grüßen
Michael


Wer freiwillig seinen Urlaub einsetzt und diesen nicht erstattet haben möchte, der ist selbst schuld...

Bei uns wird auch immer gefragt, ob wir nicht freiwillig Urlaub für einen Lehrgang nehmen könnten...

Gruß
Kai



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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW554780
Datum20.04.2009 19:3219978 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstWieso? Warum soll ich als ehrenamtlich Tätiger einen Nachteil ggü. anderen haben, die sich nicht ehrenamtlich engagieren?

Naja weil gerade das das Ehrenamt ausmacht, dass man Nachteile (Aufstehen mitten in der Nacht, Aufspringen, wenn man mit der Familie ißt) in Kauf nimmt um etwas Gutes zu tun und das Gefühl zu haben das Richtige zu machen.


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen554790
Datum20.04.2009 20:1420165 x gelesen
Nabend,


Geschrieben von Florian Besch

Es geht hier um eine fast perverse Mitnahmementalität die dem Ehrenamt schadet.


Na dann fassen wir doch mal zusammen.

- Jmd, möchte den einsatzbedingt nich bestimmungsgemäß nutzbaren Urlaub erstattet bekommen.
- Zumindest für das THW ist ein solcher Anspruch rechtlich verbrieft,
- Inhaltlich unterscheidet sich die Ausgangslage bei der Feuerwehr nicht davon.

Wo ist dein Problem damit, dass jemand die ihm im gesellschaftlichen Konsens zugestandenen Leistungen/Rechte in Anspruch nehmen möchte?


Gruß,
Thorben


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 554847
Datum21.04.2009 12:3519885 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Thorben Gruhl
Wo ist dein Problem damit, dass jemand die ihm im gesellschaftlichen Konsens zugestandenen Leistungen/Rechte in Anspruch nehmen möchte?


Mein Problem liegt in der Tatsache das derjenige Tag Urlaub mitten in der Woche "verloren" hat und sich nicht wirklich müd dabei gemacht hat.

Sicherlich hat er einen Anspruch, nur stellt sich die Frage ob es auch Sinn macht das ganze einzufordern oder man sich und der Sache eher schadet.

Interessant ist ob der AG dann Einsätze im Urlaub untersagen kann, ähnlich der Nebenbeschäftigung.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen554849
Datum21.04.2009 12:4319863 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschInteressant ist ob der AG dann Einsätze im Urlaub untersagen kann, ähnlich der Nebenbeschäftigung.


... da er dies (rein rechtlich gesehen) auch während der Arbeitszeit nicht dürfte stellt sich diese Frage wohl nicht gerade.

Gruss
Gerhard


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen554860
Datum21.04.2009 13:3419865 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschInteressant ist ob der AG dann Einsätze im Urlaub untersagen kann, ähnlich der Nebenbeschäftigung.
Ein Arbeitgeber kann keinen Einsatz untersagen.
Allerdings kann auf ein heranziehen verzichtet werden wenn sonst z.B. die ganze Firma dadurch nicht arbeiten kann (Wirtschaftlicher Schaden) oder der Helfer entbehrlich ist.

Ansonsten gilt das THW - Helferrechtsgesetz und die THW - Mitwirkungsverordnung.

Aus §3 des THW-HelfRG geht auch hervor das der Urlaub gutgeschrieben werden muss und der Arbeitgeber die Lohnkosten erstattet bekommt.

Weitere Fragen können die Hauptamtlichen Kameraden der Geschäftsstellen oder Leitung beantworten.


Gruß Martin



http://www.thw-neuss.de

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AutorMich8ael8 T.8, Rostock / Mecklenburg-Vorpommern569007
Datum09.07.2009 11:1919709 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnd wo wir bei witzigen Überlegungen sind ..

Es gibt auch Arbeitnehmer, die nur genau einen Tag Urlaub nehmen, weil sie etwas erledigen müssen, was sich an einem normalen Arbeitstag nicht erledigen lässt. Zwei spontane Beispiele dafür sind Umzug oder Behördengänge. Fällt der Urlaubstag durch den Einsatz aus, ist der Urlaub verschenkt. Der Arbeitnehmer muss also erneut einen Urlaubstag nehmen, um seine Angelegenheiten zu erledigen. Soll jetzt z.B. der geplante Jahresurlaub mit bereits gebuchten Flügen ins Wasser fallen, weil auf einmal ein Tag weniger zur Verfügung steht?

Natürlich würde ich in so einer Situation auf Erstattung bestehen.

Viele Grüße, Michael.


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 26.03.2009 15:19 ., Dinslaken
 26.03.2009 15:23 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.03.2009 15:27 ., Dinslaken
 26.03.2009 15:32 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.03.2009 15:37 ., Dinslaken
 26.03.2009 15:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.03.2009 15:53 ., Dinslaken
 26.03.2009 17:28 Jens7 H.7, Bernsdorf
 26.03.2009 15:26 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.03.2009 15:27 Chri7sti7an 7 N.7, Frielendorf Obergrenzebach
 26.03.2009 15:30 ., Dinslaken
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 26.03.2009 16:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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 26.03.2009 20:06 Marc7 B.7, Gehrden
 26.03.2009 20:26 ., Braunschweig
 26.03.2009 20:33 ., Bad Hersfeld
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 26.03.2009 20:46 ., Braunschweig
 26.03.2009 20:58 ., Bad Hersfeld
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 26.03.2009 21:30 Juli7an 7H., Stemwede
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 27.03.2009 14:16 ., Bad Hersfeld
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 26.03.2009 16:48 ., Dinslaken
 29.03.2009 23:05 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 30.03.2009 08:54 ., Braunschweig
 26.03.2009 16:46 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 26.03.2009 17:01 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.03.2009 21:02 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 26.03.2009 22:31 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 26.03.2009 21:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.03.2009 22:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.03.2009 08:41 ., Braunschweig
 09.07.2009 11:19 ., Rostock
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