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ThemaFreistellung zum Einsatz von Arbeitgeber !10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8K., Ulm / Baden Württemberg552495
Datum08.04.2009 12:258606 x gelesen
Hi Leute ,

hat irgendjemand für mich den Gesetzestext für BW wo drin steht dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen muss zum Einsatz


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AutorJürg8en 8W., Lauda-Königshofen / Baden-Württemberg552496
Datum08.04.2009 12:286355 x gelesen
feuerwehrgesetz BW

§ 17 Freistellung, Lohnfortzahlung
(1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Ar-beits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeit- oder Dienstleistung freigestellt; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt dies jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interes-sen einer Freistellung entgegenstehen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgän--gen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn oder Dienstherrn rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grund sind unzulässig.
(2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag seine auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen zu erstatten, wenn die Arbeitsunfä-higkeit des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst verursacht wurde. Ein bestehen-der Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über.


http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1227/Feuerwehrgesetz%202004.pdf


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AutorThom8as 8K., Ulm / Baden Württemberg552498
Datum08.04.2009 12:306074 x gelesen
Ok Danke.

Weiß jemand wie das abläuft wenn der Arbeitgeber bei der Gemeinde den Ausfall zurückholen will ?!?


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AutorStep8han8ie 8G., Untergruppenbach / Baden Württemberg552508
Datum08.04.2009 13:125938 x gelesen
Hallo,

m.W. nach muss er bei der Stadt/Gemeinde einen Antrag auf Erstattung stellen.

Gruss
Steffie


Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern552509
Datum08.04.2009 13:125985 x gelesen
Da holst du dir nach dem Einsatz bei der Wehrleitung ein Formular ab, das ausgefüllt werden muss. Normalerweise werden soclhe Formulare ausreichend vorgehalten.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg552528
Datum08.04.2009 13:585838 x gelesen
Für Ba-Wü gilt grundsätzlich: Dein AG zieht Dir die Fehlzeit vom Lohn ab.

§17 Abs. 2 FwG Ba-Wü hat nichts mit der Lohnfortzahlung im Einsatz zu tun sondern wie es lar darin heißt für den Fall, daß Du vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die durch den Feuerwehrdienst entstanden ist bekommst.


Wie kommst Du an Dein Geld?

Dies ergibt sich aus §15 Abs. 1 FwG Ba-Wü, der die Entschädugungsfragen regelt.


Möglichkeit 1: Es gibt eine pauschalierte Regelung in der Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde. Es wird dann ein fixer Betrag von z.B. 10€/h an den FM bezahlt (ugs. "Einsatzgeld"). Damit sind alle Aufwendungen/ Ausfälle Deinerseits abgegolten. Dieses Verfahren dient der Verwaltungsvereinfachung.

Möglichkeit 2: Alternative wäre die Spitzabrechnung, d.h. Du mußt genau nachweisen, was Du an Ausfall hattest und bekommst das dann erstattet (was bei z.B. 30 Mann eine zielmliche Rechnerei in der Kämmerei ergibt).


Für alle weiteren Fragen (u.a. ob die Möglichkeit Fortzahlung durch AG und Ersatz an diesen) brauchst Du die Feuerwehrentschädigungsatzung Deiner Gemeinde.
Näheres sollte Dir Dein Kommandant sagen können.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8W., Lauda-Königshofen / Baden-Württemberg553423
Datum14.04.2009 09:295687 x gelesen
Die ursprüngliche Frage bezog sich ja auch auf die Freistellung zum Einsatz und nicht um die Lohnfortzahlung.


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AutorFlor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern553442
Datum14.04.2009 12:105550 x gelesen
Ich würde aber nicht auf meinem Recht bestehen, sondern dass mit meinem Arbeitgeber absprechen und mich dann daran auch halten. Er kann dich zwar nicht wegen des Einsatzes feuern, aber irgendeine Möglichkeit gibts ja immer einen Arbeiter vor die Tür zu setzen, vor allem in der jetzigen Zeit, könnte man sich durch sowas "anbieten".


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern553469
Datum14.04.2009 14:555451 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WiedermannDie ursprüngliche Frage bezog sich ja auch auf die Freistellung zum Einsatz und nicht um die Lohnfortzahlung.

Ja, du sagst es, die ursprüngliche Frage. Aber diese wurde ausreichend beantwortet und der Fragensteller hat eine neue gestellt...


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AutorAndr8eas8 H.8, Bergatreute / BW555737
Datum25.04.2009 14:275353 x gelesen
Das ist aber nur Theoretisch es könnte aber auch so ausgehen wie bei mir ( das dein Arbeitsplatz weg ist)Du mußt halt alles vorher mit deinem Arbeitgeber abklären hoffe geholfen zu haben.Freue mich über Gästebucheinträge feuerwehr-bergatreute.de


§ 17 Freistellung, Lohnfortzahlung

(1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr
während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen
oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die
Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung
freigestellt; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt dies
jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen
einer Freistellung entgegenstehen. Die Teilnahme an Aus-
und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn
rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung
aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an
einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche
Benachteiligung aus diesem Grunde sind unzulässig.
(2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag
seine auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen
zu erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit
des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst
verursacht wurde. Ein bestehender Erstattungsanspruch des
privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über.


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 08.04.2009 12:25 Thom7as 7K., Ulm
 08.04.2009 12:28 Jürg7en 7W., Lauda-Königshofen
 08.04.2009 12:30 Thom7as 7K., Ulm
 08.04.2009 13:12 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
 08.04.2009 13:12 Adol7f H7., Rosenheim
 08.04.2009 13:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.04.2009 09:29 Jürg7en 7W., Lauda-Königshofen
 14.04.2009 12:10 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
 14.04.2009 14:55 Adol7f H7., Rosenheim
 25.04.2009 14:27 Andr7eas7 H.7, Bergatreute
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