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ThemaWasserentnahme aus Flüssen28 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorStef8an 8 M.8, Frellstedt / Niedersachsen552540
Datum08.04.2009 15:1313437 x gelesen
Hallo Kameraden,
gibt es eine einheitliche Bestimmung, ob man aus fliessenden Gewässern zu Übungszwecken Wasser entnehmen darf. Also bei uns wäre das ein Flüsschen aus dem wir maximal 500 liter pro Übung mit Hilfe der TS saugen würden.
mkG


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AutorEric8 S.8, MKK / Hessen552541
Datum08.04.2009 15:1410290 x gelesen
Warum soll man das nicht dürfen ?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen552542
Datum08.04.2009 15:1610149 x gelesen
Geschrieben von Eric StriebWarum soll man das nicht dürfen ?

ggf. Umweltschutz & Co.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH552544
Datum08.04.2009 15:2010202 x gelesen
Geschrieben von Eric StriebWarum soll man das nicht dürfen ?

Damit nicht das passiert...

Gruß,
Mitja


Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorEric8 S.8, MKK / Hessen552545
Datum08.04.2009 15:269939 x gelesen
DASS geht aber doch nur mit der PFPN 1000/100000 ,alias: "TS Wunderwutzi" :D


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen552546
Datum08.04.2009 15:279883 x gelesen
Warum sollte das unzulässig sein?
Wenn ihr Wasser entnehmt, könntet ihr es ggf. auch wieder zurück spritzen.
Das Einzige, was ich weiß ist, das man kein Wasser in den Dürreperioden entnehmen sollte


MkG
Patricia

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552550
Datum08.04.2009 15:439892 x gelesen
Das musst du deine zuständige "Untere Wasserbehörde" fragen.
ggf. spielen Wasserrechte eine nicht unerhebliche Rolle (außer natürlich im Notfall).


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW552551
Datum08.04.2009 15:499551 x gelesen
Wasserhaushaltsgesetz und weiterführende Landesbestimmungen, bis hin zu örtlichen Behörden sind das Stichwort.....


Grüße
Michael

www.hoehenretter-online.de

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AutorJens8 G.8, Märkische Heide / BB552553
Datum08.04.2009 15:539720 x gelesen
*kopfschüttel*


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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen552554
Datum08.04.2009 15:549628 x gelesen
Geschrieben von Stefan Munzelaus dem wir maximal 500 liter pro Übung mit Hilfe der TS saugen würden.

mal abgesehen von den Rechts- und Eigentumsfragen, dauert die Übung nur 1 Minute, oder wenige Minuten?

Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorStef8an 8 M.8, Frellstedt / Niedersachsen552555
Datum08.04.2009 15:589518 x gelesen
Weil wir uns nicht sicher sind, ob wir das überhaupt dürfen, beschränken wir uns auf wenige Minuten....


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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen552557
Datum08.04.2009 16:039509 x gelesen
Geschrieben von Stefan MunzelWeil wir uns nicht sicher sind, ob wir das überhaupt dürfen, beschränken wir uns auf wenige Minuten....

...was ist denn dann Zweck der Übung? Maschinistenausbildung?

Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz552560
Datum08.04.2009 16:079478 x gelesen
Hallo,
wenn du mir die Maße von dem Querschnitt des fließenden Gewässer gibst (ca.) und mir sagst, welcher Uferbewuchs vorherrscht und wie hoch das Wasser steht, sage ich dir wieviel Wasser ungefähr fließt. Dann könntest du nach GMV entscheiden ob und wieviel Wasser ihr entnehmen wollt.
Grüße,
Florian


MEINE Meinung

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552562
Datum08.04.2009 16:119715 x gelesen
Auf was beziehst du das jetzt? Auf die Behörde oder die Wasserrechte?

Eine Rücksprache mit der zuständige Behörde ist eigentlich immer sinnvoll.
Und in Bezug auf Wasserrechte versteht so mancher Inhaber oder auch so mancher Pächter von Gewässern keinen Spaß, wenn es "nur" um Übungen geht.

Glaub mir,
es kann teuer werden, wenn zu Übungszwecken aus einem Teich oder Bach Wasser gepumpt wird und dummerweise die vom Pächter frisch eingesetzte Fischbrut dabei zum Teufel geht. ;)


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland552565
Datum08.04.2009 16:219571 x gelesen
kurz zur Verfahrensweise bei uns:
im gesamten Landkreis ist die Wasserentnahme aus offenen Gewässern zu Übungszwecken vorher (reicht auch unmittelbar vorher, da zur Kenntnisnahme) der unteren Wasserbehörde per Faxvordruck anzuzeigen.
Bei privaten Gewässern (Weiher, Fischteiche) natürlich ganz andere Rechtslage als bei öffentlichen Fließgewässern (rede hier natürlich nur von Übung, bei Einsatz sind Besitzansprüche natürlich nebensächlicher => Feuerwehrgesetze der Länder, Einschränkung von Grundrechten) aber immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und Erfolgsaussichten abwägen, sonst aua, aua!


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AutorJens8 G.8, Märkische Heide / BB552572
Datum08.04.2009 16:509615 x gelesen
Na gut, hatte die Fischzucht mangels Objekten hier bei uns zu früh ausgeblendet.

Dennoch sollte man mal die Dimension beachten, die der Fragesteller beschrieb und dies mit Querschnitt und Fließgeschwindigkeit gegenrechnen.

Ich habe mal eine FW-Übung mit 2 THW-Fachgruppen Wasserschaden organisiert, da haben wir entsprechende Mengen Wasser bewegt. Da war die Untere zumindest informiert. Aber wenn wir hier von 500 Litern, und seien es 5.000 reden, sollte unter Beachtung des gMv die Kirche im Dorf gelassen werden.


Beste Grüße


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552574
Datum08.04.2009 17:079539 x gelesen
In Bezug auf die Dimensionen halte ich mich raus ... da fehlen mir die Kenntnisse (aber ich lern' gerne dazu ;) ).

Wie im Einzelfall die Sichtweise der zuständigen Behörden ist, kann ich konkret auch nicht sagen - variiert aber meiner Erfahrung nach innerhalb der Kommunen / Landkreise - deshalb meine Empfehlung der Abklärung im Vorfeld.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
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AutorStef8an 8 M.8, Frellstedt / Niedersachsen552581
Datum08.04.2009 17:529413 x gelesen
Maschinistenausbildung und Einsatzübung nach FwDV3. Da unser Trinkwassernetz (80 mm Durchmesser) nicht das beste ist, ist unser Flüsschen die nächste Wasserentnahmestelle. Löschbrunnen, Zisternen etc. sind nicht vorhanden.


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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen552595
Datum08.04.2009 20:229143 x gelesen
Geschrieben von Stefan MunzelDa unser Trinkwassernetz (80 mm Durchmesser) nicht das beste ist, ist unser Flüsschen die nächste Wasserentnahmestelle. Löschbrunnen, Zisternen etc. sind nicht vorhanden.

Was macht ihr denn dann, wenn ihr tatsächlich mal Löschwasser braucht?

Fragt doch mal eure Gemeinde, die ist für eine ausreichende Löschwasserversorgung verantwortlich.

Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorJens8 G.8, Märkische Heide / BB552604
Datum08.04.2009 21:149185 x gelesen
Nun, die Frage gibt als einzige Parameter "Flüsschen" her.

Angenommen 3 Meter breit, 1 Meter tief, Böschungswunkel 45°. Ergibt 2 Quadratmeter Querschnitt.
Fließgeschwindigkeit 0,5 m/s. Q=AxV bringt 2.000 Liter pro Sekunde.

Werden nun 1.000 Liter pro Minute entnommen, liegen wir bei unter 2 % der Gesamtwassermenge. Solange in dem Gewässer auch nur ein wenig Strömung festzustellen ist, dürften keine Auswirkungen spürber sein, auch wenn dan die Prozente steigen.

Was die "Behörden" angeht: Ich handle da nach der Parole "Melden macht frei!" Ein kleines Fax mit gerade ausreichenden Infos im Vorfeld an alle möglicherweise Tangierten, Pol. & co.
Wenn da Einer ein begründetes Problem hat, meldet der sich schnell genug. Ansonsten wird hier nicht erst überall um Erlaubnis gefragt, sonst braucht man erst gar nichts initiieren, da in desem Land Bedenkenträger überall zu Hauf zu finden sind.

Beste Grüße


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg552611
Datum08.04.2009 21:529087 x gelesen
Danke für den Rechentipp.

Ich versuch halt gerne im Vorfeld generelle schriftliche Aussagen (gerade von Behörden) zu bekommen, um dann, ggf. für Jahre, den Rücken frei zu haben.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
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AutorJens8 G.8, Märkische Heide / BB552615
Datum08.04.2009 22:029146 x gelesen
Na wenn das bei Euch funktioniert, Klasse.

Hierzulande fühlt sich Jeder, der gefragt wird, unheimlich wichtig mit den entsprechenden Folgen.


Sodann, auf stressfreies Engagement.


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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein552746
Datum09.04.2009 12:209090 x gelesen
Laut dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie kommt sonst auch das Zusammenspiel von Ebbe und Flut durcheinander :-) Mist, der 1. April ist vorbei.


Alles meine Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen552751
Datum09.04.2009 12:439221 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patricia KlottDas Einzige, was ich weiß ist, das man kein Wasser in den Dürreperioden entnehmen sollte

richtig. Sonst ist mir eigentlich auch nix bekannt.

Kommt aber eben auch drauf an, wieviel Wasser gerade fließt...
Wir bekommen gerade ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Stauvolumen von über 40.000 m³.
Man hat untersucht und herausgefunden, dass unser
kleiner Bach bei entsprechenden Unwetterereignissen mal schnell die 80-fache Wassermenge transportiert...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW552988
Datum10.04.2009 21:018966 x gelesen
Hallo Jens,

bist du dir sicher das so eine Regelung nicht auch in BB gilt:
Übungen der Feuerwehr in SH
S. 7f
Wobei ich nicht weiß ob das die aktuelle Fassung ist.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg553005
Datum11.04.2009 00:009253 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Andrè,

Geschrieben von André Schild
bist du dir sicher das so eine Regelung nicht auch in BB gilt:
Übungen der Feuerwehr in SH
S. 7f
Wobei ich nicht weiß ob das die aktuelle Fassung ist.

Dies ist nach meiner Meinung sehr wahrscheinlich. Ich kann mich an einen Artikel in der Brandhilfe Ba-Wü 05.93 erinnern wo ein Wasserwirtschaftler ähnliches für Baden- Württemberg gefordert hat.

Hier mein damaliger Leserbrief zu dem Thema

Geschrieben von -Michael Bayer am 05.06.1993 veröffentlicht in Brandhilfe ?.93 -
Betr.: Brandhilfe 5.93 "Die Wasserentnahme und das Einbringen von Stoffen zu Feuerwehrübungszwecken"

Sehr geehrte Damen und Herren,

der oben angeführte Artikel sollte meines Erachtens von seiten der Feuerwehren nicht unerwidert bleiben.
Ich stimme zwar mit den Verfassern in der Meinung überein, daß Feuerwehr und Wasserwirtschaft im Gespräch bleiben müssen, doch halte ich das Verhaltensmuster für "erlaubnisfreie Übungen" nach dem "Wasserrecht" für nicht durchführbar.
1. Wie will die untere Wasserbehörde bei 70- 100 Feuerwehrabteilungen in den Landkreisen sämtliche "Anzeigen" lesen und prüfen, wenn pro Abteilung durchschnittlich 3-4 mal im Jahr an einem offenen Gewässer geübt wird.
2. Wie sollen die Feuerwehren die Wiedereinleitung bewerkstelligen, da es meist Ziel einer Übung ist das Wasser über eine Strecke zu fördern und die Brandbekämpfung abseits der Wasserentnahmestellen zu üben.
3. Den Feuerwehren wird immer mehr vorgeworfen, sie würden das wertvolle Trinkwasser für ihre Übungen "verschwenden". Soll uns nun auch die Möglichkeit der Wasserentnahme aus offenen Gewässern genommen werden, um uns auf den Ernstfall vorzubereiten.

Die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und unterer Wasserbehörde müßte meines Erachtens wie folgt aussehen:
• Je nach Größe und der Gefährdung des Ortes werden min. 2- 3 Wasserentnahmestellen erkundet, geprüft und ausgebaut. Hier können die örtlichen Feuerwehren nach Bedarf üben und ausbilden. Die örtlichen Führungskräfte werden schon im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit sonstigen Nutzern des Gewässers dafür sorgen, daß keine unnötigen Schäden entstehen.
• Für die Errichtung dieser Wasserentnahmestellen ist dann auch eine Wasserrechtliche Genehmigung nötig und sinnvoll, doch sollte sich die Befristung nicht nur auf 3- 5 Jahre beschränken, sondern ich halte ein Minimum von 15- 20 Jahre für erforderlich.

Ich hoffe hiermit einen Anstoß zur Diskussion gegebenzuhaben.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Michael Bayer
LM FF- Münsingen


Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorPatr8ick8 J.8, Bad Zwischenahn / Niedersachsen556384
Datum29.04.2009 19:468624 x gelesen
Es existiert eine bundeseinheitliche Regelung durch das WHG (Wasserhaushaltsgesetzt)
§17a erlaubt die Entnahme von Wasser aus Gewässern zu Übungszwecken.
Allerdings muss es der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden.

mkG
Patrick


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW556391
Datum29.04.2009 20:238695 x gelesen
Misst hätte ich den Probelauf mit der TS doch nicht machen sollen *fg*

TS


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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 08.04.2009 15:13 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 15:14 ., MKK
 08.04.2009 15:16 ., Bad Hersfeld
 08.04.2009 15:20 Mitj7a S7., Pinneberg
 08.04.2009 15:26 ., MKK
 08.04.2009 15:27 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 09.04.2009 12:43 Chri7sti7an 7F., Fürth
 09.04.2009 12:20 ., Pinneberg
 29.04.2009 20:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 08.04.2009 15:43 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 15:53 Jens7 G.7, Märkische Heide
 08.04.2009 16:11 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 16:50 Jens7 G.7, Märkische Heide
 08.04.2009 17:07 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 21:14 Jens7 G.7, Märkische Heide
 08.04.2009 21:52 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2009 22:02 Jens7 G.7, Märkische Heide
 10.04.2009 21:01 Andr7é S7., Essen
 11.04.2009 00:00 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 08.04.2009 16:21 Tim 7B., Blieskastel
 08.04.2009 15:49 ., Marl
 08.04.2009 15:54 Hart7mun7d F7., Emsland
 08.04.2009 15:58 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 16:03 Hart7mun7d F7., Emsland
 08.04.2009 17:52 Stef7an 7 M.7, Frellstedt
 08.04.2009 20:22 Hart7mun7d F7., Emsland
 08.04.2009 16:07 Flor7ian7 Z.7, Waldrach
 29.04.2009 19:46 Patr7ick7 J.7, Bad Zwischenahn
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