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Thema | Wasserentnahme aus Flüssen | 28 Beträge | |||
Rubrik | Übung | ||||
Autor | Stef8an 8 M.8, Frellstedt / Niedersachsen | 552540 | |||
Datum | 08.04.2009 15:13 | 13466 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, gibt es eine einheitliche Bestimmung, ob man aus fliessenden Gewässern zu Übungszwecken Wasser entnehmen darf. Also bei uns wäre das ein Flüsschen aus dem wir maximal 500 liter pro Übung mit Hilfe der TS saugen würden. mkG | |||||
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Autor | Eric8 S.8, MKK / Hessen | 552541 | |||
Datum | 08.04.2009 15:14 | 10315 x gelesen | |||
Warum soll man das nicht dürfen ? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 552542 | |||
Datum | 08.04.2009 15:16 | 10173 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric StriebWarum soll man das nicht dürfen ? ggf. Umweltschutz & Co. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 552544 | |||
Datum | 08.04.2009 15:20 | 10227 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric StriebWarum soll man das nicht dürfen ? Damit nicht das passiert... Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Eric8 S.8, MKK / Hessen | 552545 | |||
Datum | 08.04.2009 15:26 | 9963 x gelesen | |||
DASS geht aber doch nur mit der PFPN 1000/100000 ,alias: "TS Wunderwutzi" :D | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 552546 | |||
Datum | 08.04.2009 15:27 | 9907 x gelesen | |||
Warum sollte das unzulässig sein? Wenn ihr Wasser entnehmt, könntet ihr es ggf. auch wieder zurück spritzen. Das Einzige, was ich weiß ist, das man kein Wasser in den Dürreperioden entnehmen sollte MkG Patricia | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552550 | |||
Datum | 08.04.2009 15:43 | 9916 x gelesen | |||
Das musst du deine zuständige "Untere Wasserbehörde" fragen. ggf. spielen Wasserrechte eine nicht unerhebliche Rolle (außer natürlich im Notfall). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 552551 | |||
Datum | 08.04.2009 15:49 | 9574 x gelesen | |||
Wasserhaushaltsgesetz und weiterführende Landesbestimmungen, bis hin zu örtlichen Behörden sind das Stichwort..... Grüße Michael www.hoehenretter-online.de | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Märkische Heide / BB | 552553 | |||
Datum | 08.04.2009 15:53 | 9744 x gelesen | |||
*kopfschüttel* | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 552554 | |||
Datum | 08.04.2009 15:54 | 9654 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Munzelaus dem wir maximal 500 liter pro Übung mit Hilfe der TS saugen würden. mal abgesehen von den Rechts- und Eigentumsfragen, dauert die Übung nur 1 Minute, oder wenige Minuten? Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Stef8an 8 M.8, Frellstedt / Niedersachsen | 552555 | |||
Datum | 08.04.2009 15:58 | 9543 x gelesen | |||
Weil wir uns nicht sicher sind, ob wir das überhaupt dürfen, beschränken wir uns auf wenige Minuten.... | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 552557 | |||
Datum | 08.04.2009 16:03 | 9532 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan MunzelWeil wir uns nicht sicher sind, ob wir das überhaupt dürfen, beschränken wir uns auf wenige Minuten.... ...was ist denn dann Zweck der Übung? Maschinistenausbildung? Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz | 552560 | |||
Datum | 08.04.2009 16:07 | 9503 x gelesen | |||
Hallo, wenn du mir die Maße von dem Querschnitt des fließenden Gewässer gibst (ca.) und mir sagst, welcher Uferbewuchs vorherrscht und wie hoch das Wasser steht, sage ich dir wieviel Wasser ungefähr fließt. Dann könntest du nach GMV entscheiden ob und wieviel Wasser ihr entnehmen wollt. Grüße, Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552562 | |||
Datum | 08.04.2009 16:11 | 9740 x gelesen | |||
Auf was beziehst du das jetzt? Auf die Behörde oder die Wasserrechte? Eine Rücksprache mit der zuständige Behörde ist eigentlich immer sinnvoll. Und in Bezug auf Wasserrechte versteht so mancher Inhaber oder auch so mancher Pächter von Gewässern keinen Spaß, wenn es "nur" um Übungen geht. Glaub mir, es kann teuer werden, wenn zu Übungszwecken aus einem Teich oder Bach Wasser gepumpt wird und dummerweise die vom Pächter frisch eingesetzte Fischbrut dabei zum Teufel geht. ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 552565 | |||
Datum | 08.04.2009 16:21 | 9596 x gelesen | |||
kurz zur Verfahrensweise bei uns: im gesamten Landkreis ist die Wasserentnahme aus offenen Gewässern zu Übungszwecken vorher (reicht auch unmittelbar vorher, da zur Kenntnisnahme) der unteren Wasserbehörde per Faxvordruck anzuzeigen. Bei privaten Gewässern (Weiher, Fischteiche) natürlich ganz andere Rechtslage als bei öffentlichen Fließgewässern (rede hier natürlich nur von Übung, bei Einsatz sind Besitzansprüche natürlich nebensächlicher => Feuerwehrgesetze der Länder, Einschränkung von Grundrechten) aber immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und Erfolgsaussichten abwägen, sonst aua, aua! | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Märkische Heide / BB | 552572 | |||
Datum | 08.04.2009 16:50 | 9638 x gelesen | |||
Na gut, hatte die Fischzucht mangels Objekten hier bei uns zu früh ausgeblendet. Dennoch sollte man mal die Dimension beachten, die der Fragesteller beschrieb und dies mit Querschnitt und Fließgeschwindigkeit gegenrechnen. Ich habe mal eine FW-Übung mit 2 THW-Fachgruppen Wasserschaden organisiert, da haben wir entsprechende Mengen Wasser bewegt. Da war die Untere zumindest informiert. Aber wenn wir hier von 500 Litern, und seien es 5.000 reden, sollte unter Beachtung des gMv die Kirche im Dorf gelassen werden. Beste Grüße | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552574 | |||
Datum | 08.04.2009 17:07 | 9562 x gelesen | |||
In Bezug auf die Dimensionen halte ich mich raus ... da fehlen mir die Kenntnisse (aber ich lern' gerne dazu ;) ). Wie im Einzelfall die Sichtweise der zuständigen Behörden ist, kann ich konkret auch nicht sagen - variiert aber meiner Erfahrung nach innerhalb der Kommunen / Landkreise - deshalb meine Empfehlung der Abklärung im Vorfeld. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Stef8an 8 M.8, Frellstedt / Niedersachsen | 552581 | |||
Datum | 08.04.2009 17:52 | 9438 x gelesen | |||
Maschinistenausbildung und Einsatzübung nach FwDV3. Da unser Trinkwassernetz (80 mm Durchmesser) nicht das beste ist, ist unser Flüsschen die nächste Wasserentnahmestelle. Löschbrunnen, Zisternen etc. sind nicht vorhanden. | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 552595 | |||
Datum | 08.04.2009 20:22 | 9166 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan MunzelDa unser Trinkwassernetz (80 mm Durchmesser) nicht das beste ist, ist unser Flüsschen die nächste Wasserentnahmestelle. Löschbrunnen, Zisternen etc. sind nicht vorhanden. Was macht ihr denn dann, wenn ihr tatsächlich mal Löschwasser braucht? Fragt doch mal eure Gemeinde, die ist für eine ausreichende Löschwasserversorgung verantwortlich. Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Märkische Heide / BB | 552604 | |||
Datum | 08.04.2009 21:14 | 9208 x gelesen | |||
Nun, die Frage gibt als einzige Parameter "Flüsschen" her. Angenommen 3 Meter breit, 1 Meter tief, Böschungswunkel 45°. Ergibt 2 Quadratmeter Querschnitt. Fließgeschwindigkeit 0,5 m/s. Q=AxV bringt 2.000 Liter pro Sekunde. Werden nun 1.000 Liter pro Minute entnommen, liegen wir bei unter 2 % der Gesamtwassermenge. Solange in dem Gewässer auch nur ein wenig Strömung festzustellen ist, dürften keine Auswirkungen spürber sein, auch wenn dan die Prozente steigen. Was die "Behörden" angeht: Ich handle da nach der Parole "Melden macht frei!" Ein kleines Fax mit gerade ausreichenden Infos im Vorfeld an alle möglicherweise Tangierten, Pol. & co. Wenn da Einer ein begründetes Problem hat, meldet der sich schnell genug. Ansonsten wird hier nicht erst überall um Erlaubnis gefragt, sonst braucht man erst gar nichts initiieren, da in desem Land Bedenkenträger überall zu Hauf zu finden sind. Beste Grüße | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552611 | |||
Datum | 08.04.2009 21:52 | 9110 x gelesen | |||
Danke für den Rechentipp. Ich versuch halt gerne im Vorfeld generelle schriftliche Aussagen (gerade von Behörden) zu bekommen, um dann, ggf. für Jahre, den Rücken frei zu haben. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Märkische Heide / BB | 552615 | |||
Datum | 08.04.2009 22:02 | 9169 x gelesen | |||
Na wenn das bei Euch funktioniert, Klasse. Hierzulande fühlt sich Jeder, der gefragt wird, unheimlich wichtig mit den entsprechenden Folgen. Sodann, auf stressfreies Engagement. | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein | 552746 | |||
Datum | 09.04.2009 12:20 | 9115 x gelesen | |||
Laut dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie kommt sonst auch das Zusammenspiel von Ebbe und Flut durcheinander :-) Mist, der 1. April ist vorbei. Alles meine Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 552751 | |||
Datum | 09.04.2009 12:43 | 9246 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patricia Klott Das Einzige, was ich weiß ist, das man kein Wasser in den Dürreperioden entnehmen sollte richtig. Sonst ist mir eigentlich auch nix bekannt. Kommt aber eben auch drauf an, wieviel Wasser gerade fließt... Wir bekommen gerade ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem Stauvolumen von über 40.000 m³. Man hat untersucht und herausgefunden, dass unser kleiner Bach bei entsprechenden Unwetterereignissen mal schnell die 80-fache Wassermenge transportiert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 552988 | |||
Datum | 10.04.2009 21:01 | 8991 x gelesen | |||
Hallo Jens, bist du dir sicher das so eine Regelung nicht auch in BB gilt: Übungen der Feuerwehr in SH S. 7f Wobei ich nicht weiß ob das die aktuelle Fassung ist. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 553005 | |||
Datum | 11.04.2009 00:00 | 9276 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Andrè, Geschrieben von André Schild bist du dir sicher das so eine Regelung nicht auch in BB gilt: Dies ist nach meiner Meinung sehr wahrscheinlich. Ich kann mich an einen Artikel in der Brandhilfe Ba-Wü 05.93 erinnern wo ein Wasserwirtschaftler ähnliches für Baden- Württemberg gefordert hat. Hier mein damaliger Leserbrief zu dem Thema Geschrieben von -Michael Bayer am 05.06.1993 veröffentlicht in Brandhilfe ?.93 - Betr.: Brandhilfe 5.93 "Die Wasserentnahme und das Einbringen von Stoffen zu Feuerwehrübungszwecken" Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Patr8ick8 J.8, Bad Zwischenahn / Niedersachsen | 556384 | |||
Datum | 29.04.2009 19:46 | 8648 x gelesen | |||
Es existiert eine bundeseinheitliche Regelung durch das WHG (Wasserhaushaltsgesetzt) §17a erlaubt die Entnahme von Wasser aus Gewässern zu Übungszwecken. Allerdings muss es der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden. mkG Patrick | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 556391 | |||
Datum | 29.04.2009 20:23 | 8719 x gelesen | |||
Misst hätte ich den Probelauf mit der TS doch nicht machen sollen *fg* TS mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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