alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaBenzinhahn für TS9 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW553426
Datum14.04.2009 10:216965 x gelesen
Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem 3-Wege-Benzinhahn, wie er bei den TS'en des Bundes zu hauf verbaut wurde.

Ich finde im Internet leider keinen Hersteller, der so etwas anbietet.

(Ausgenommen die Hersteller von Stromerzeuger, die wollen dann aber direkt 200 Euronen)

Es muss doch so etwas für die Industrie geben oder?

MFG


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein553427
Datum14.04.2009 10:324173 x gelesen
Moin,

diese Benzinhähne waren (oder sind es sogar noch?) Standardausrüstung an allen Zweitakt-Mopeds - frag mal beim nächstgelegenen Zweirad-/Motorradhändler.


MkG,
Volker


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s H8., Haard / Bayern553428
Datum14.04.2009 10:424178 x gelesen
2-Takt Mopeds gibt es nur noch ganz wenige neue! Am Besten den alten Benzinhahn mitnehmen und beim Händler vergleichen wegen den Anschlussverschraubungen! Die Benzinhähne die du angefragt hattest werden wohl Unterdruck-Benzinhähne sein, deshalb sind die auch so teuer!


Mich macht mei Stolz zum Bayer, aber dei stolz macht dich bleed! -Hans Söllner-

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW553431
Datum14.04.2009 10:594130 x gelesen
Nein der Benzinhahn hat drei Anschlüsse!

Eingang Tank, Eingang Fremdanschluss, Ausgang Vergaser.

Das Problem ist das ich so einen Dreiwegehahn suche.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern553433
Datum14.04.2009 11:034021 x gelesen
Frag mal bei Fa.Ziegler nach, die haben lange Zeit tragbare Boschgeneratoren mit 3-Wege Hahn in RW und LF verbaut.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz553434
Datum14.04.2009 11:084338 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian Kunzich bin auf der Suche nach einem 3-Wege-Benzinhahn, wie er bei den TS'en des Bundes zu hauf verbaut wurde.

Schau mal im Handbuch der TS nach, welche Versorgungsnummer der Benzinhahn hat.
Sind die Depots bei Euch in Reken oder Coesfeld noch? Evtl. lässt sich bei guten Beziehungen auf diesem Weg was machen.

Letzte Möglichkeit wäre evtl.auch bei Baumaschinenherstellern.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!):

§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht





Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.553437
Datum14.04.2009 11:204053 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kunz(Ausgenommen die Hersteller von Stromerzeuger, die wollen dann aber direkt 200 Euronen)
Beim gfd-Händler Deines Vertrauens liegen die Dinger für NSA bei knapp 98,00 EUR (netto). Also knappe 120,00 EUR Liste. Je nach Einkaufsvolumen dürfte es wohl für weniger zu realisieren sein.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8 He8inr8ich8 S.8, Kurzfristig Pößneck / Thüringen553500
Datum14.04.2009 20:243971 x gelesen
Hallo
Was ist das den für ein Abspann???

Gruß Steini


Geschrieben von Jakob TheobaldAlles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!):

§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.553509
Datum14.04.2009 21:563844 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Hans Heinrich Stein
Was ist das den für ein Abspann???

Jakob hat seine Gründe. Siehe auch hier, 3. grauer Balken.


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 14.04.2009 10:21 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 14.04.2009 10:32 ., Appen
 14.04.2009 10:42 Joha7nne7s H7., Haard
 14.04.2009 10:59 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 14.04.2009 11:03 ., München
 14.04.2009 11:08 Jako7b T7., Bischheim
 14.04.2009 20:24 ., Kurzfristig Pößneck
 14.04.2009 21:56 Holg7er 7R., Karlsbad
 14.04.2009 11:20 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt