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Thema | Hygiene-Box | 85 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 553483 | |||
Datum | 14.04.2009 17:39 | 45751 x gelesen | |||
Hallo Forum, mich würde mal interessieren ob ihr so eine Box habt und was ihr dort drin habt? Gibt es Positive und Negative Dinge dazu zu berichten? Leider hab ich so noch nichts im www. gefunden, vielleicht hat auch einer einen Interessanten Link oder Bilder dazu? Mit freundlichen Grüssen. Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 553484 | |||
Datum | 14.04.2009 17:58 | 42598 x gelesen | |||
Hallo! Wir haben eine solche Box auf unserem LF 10. Darin enthalten sind Papierhandtücher, Seife, "Übergangsstück" Storz B auf Gardena (mit Wasserhahn) und eine Stiefelbürste mit ca. 1/2 Meter Schlauch. Erfahrungen: Durchweg Positiv. Erfreut sich besonders bei "arbeitsintensiven" Einsätzen größter Beliebtheit. Bilder kann ich heute abend machen. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 553487 | |||
Datum | 14.04.2009 18:24 | 42260 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Torben Bischoff mich würde mal interessieren ob ihr so eine Box habt und was ihr dort drin habt? So sieht das bei uns aus Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 553489 | |||
Datum | 14.04.2009 18:32 | 42587 x gelesen | |||
Hi, bei uns als ganz simple Kunststoffkiste ausgeführt. Inhalt: papierhandtücher, Übergangsstück B-C, Wasserhahn an C, Seife, Hand-Desinfektionsmittel. Wurde sehr positiv angenommen und besonders nach schweren VUs ist trotz aller Handschuhe das Bedürfnis groß sich zeitnah die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Man sollte auch nicht die Möglichkeit unterschätzen das ganze für Dritte zu nutzen. Wurde bei uns kurz nach der Einführung schon bei nem VU für mehrere Ersthelfer genutzt, die an Fahrzeug und Patienten "gearbeitet" hatten. Die hatten nämlich keine Handschuhe an und sahen dem entsprechend aus. Ich hab mal gehört, dass simples Händewaschen auch eine positive psychologische Wirkung haben kann. Kann das jemand bestätigen/widerlegen? Von daher vielleicht eine gute Möglichkeit mit den Leuten ins Gespräch zu kommen, auch wenn das vielleicht nicht unsere primäre Aufgabe ist. MkG Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 553504 | |||
Datum | 14.04.2009 21:16 | 42007 x gelesen | |||
Hallo, bei unserem Erstangreifer haben wir an einer "Hygienewand" in G6 einen Wasserhahn (mit anschließbarer Bürste), Seifenspender und Papierhandtücher: Bild 1, Bild 2 Weiterhin ist da auch noch ein Druckluftanschluss dran. | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland | 553505 | |||
Datum | 14.04.2009 21:26 | 41901 x gelesen | |||
hallo Wir haben sowas bzw. sowas auf unseren LFs. Dazu gibt es ein entsprechendes Merkblatt für die Hygiene an Einsatzstellen (ich glaube auf Basis einer vfdb Vorlage o.ä.), dazu zählt dann z.B. auch die notwendige PSA bei kalten Brandstellen usw. gruß mm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 553521 | |||
Datum | 14.04.2009 23:29 | 41988 x gelesen | |||
Hallo Torsten, Geschrieben von Torsten Schild "Übergangsstück" Storz B auf Gardena ist das ein Eigenbau oder habt ihr das fertig erworben? Hast du ein Bild für mich? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 553525 | |||
Datum | 15.04.2009 00:12 | 41920 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Sebastian Rak Hast du ein Bild für mich?Er nicht, aber ich ;o) Hier das gesamte Set Der Hahn ist übrigens Eigenbau, schon Jahrzehnte alt. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 553526 | |||
Datum | 15.04.2009 00:41 | 41855 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißEr nicht, aber ich ;o) Hab ich wohl...;-) Geschrieben von Sebastian Weiß Hier das gesamte Set Das ist euers, hier sind Bilder von unserem Set: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 So, ich hoffe das reicht. Bei weiteren Fragen einfach melden :-) Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 553551 | |||
Datum | 15.04.2009 08:56 | 41801 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin MüllerWeiterhin ist da auch noch ein Druckluftanschluss dran. Verwendungszweck ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553553 | |||
Datum | 15.04.2009 08:59 | 41735 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffVerwendungszweck ? Zum Abblasen, bzw um Dreck irgendwo rauszublasen.. ist an unserem HLF jetzt auch dran. Wobei das Hygiene Board aussieht als wäre es in seinem früheren Leben eine Bustoilette gewesen.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 553554 | |||
Datum | 15.04.2009 09:01 | 41646 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWobei das Hygiene Board aussieht als wäre es in seinem früheren Leben eine Bustoilette gewesen.. Weil es so sauber oder dreckig aussieht? Nach eigenen Erfahrungen früher von Klassenfahrten müsste es ja eigentlich unbenutzt sein. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 553555 | |||
Datum | 15.04.2009 09:02 | 41612 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Michael Roleff"Verwendungszweck ?" Je nach dem was da abgeblasen hat, müßte man ggfs. Atemschutz & Augenschutz tragen. Praxis ? ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553556 | |||
Datum | 15.04.2009 09:03 | 41538 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffPraxis ? ;-) Seit 4 Wochen da.. das übliche.. kommt Zeit kommt Atem und Augenschutz.. oder der Anschluss wird vergessen :-) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553557 | |||
Datum | 15.04.2009 09:07 | 41579 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWeil es so sauber oder dreckig aussieht? Auf die Gefahr hin das der ein oder andere stille Mitleser an seinem Frühstückskaffee verstickt: Vollplastik, so "eng" das man unter dem Wasser noch nicht mal richtig die Hände waschen kann weil kein Platz. Das ganze im G4 über der Hinterachse nicht höhenverstellbar und nicht enttnehmbar... war wohl laut Fa Magirus nicht anders zu realisieren.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 553560 | |||
Datum | 15.04.2009 09:19 | 41578 x gelesen | |||
Dann denk aber dran, den Druck auf maximal 6 bar zu begrenzen und noch so ein Schildchen hier festzumachen: sonst fängt euer Arbeitsschützer an zu weinen! ;) PS. Bei Bedarf kann ich dem Männeken auf dem Bild 'ne HuPF-Jacke und Helm verpassen. ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 553561 | |||
Datum | 15.04.2009 09:22 | 41639 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardBei Bedarf kann ich dem Männeken auf dem Bild 'ne HuPF-Jacke und Helm verpassen. sehen wollen *LOL* @Jürgen, die Tastatur geht auf dich, wg. fehlender Warnhinweise mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553562 | |||
Datum | 15.04.2009 09:25 | 41664 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Vielleicht sollten wir über eine Sammelbestellung wasserdichter Tastaturen nachdenken.. Geschrieben von Michael Roleff sehen wollen *LOL* Wie wäre es mit einem Warnschild "Tastaturgefährdender Beitrag"? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 553563 | |||
Datum | 15.04.2009 09:27 | 41395 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVielleicht sollten wir über eine Sammelbestellung wasserdichter Tastaturen nachdenken.. Ich empfehle so eine: Bild Habe ich auch noch zu Hause rumliegen und ist 100-prozentig wasserdicht mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 553564 | |||
Datum | 15.04.2009 09:29 | 41320 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVielleicht sollten wir über eine Sammelbestellung wasserdichter Tastaturen nachdenken.. Wo bleibt da die arme Wirtschaft, wenn das Forum versucht die Preise kaput zu machen...... Geschrieben von Florian Besch Warnschild "Tastaturgefährdender Beitrag"? Kann Udo ja auch noch erstellen, zur Abstimmung vorschlagen..... In xy Jahren haben wir das dann ;-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 553566 | |||
Datum | 15.04.2009 09:31 | 41369 x gelesen | |||
Vergleich auch: 'Farbkennzeichnung Angriffsleitungen' von Michael Roleff mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 553568 | |||
Datum | 15.04.2009 09:36 | 41467 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVollplastik, so "eng" das man unter dem Wasser noch nicht mal richtig die Hände waschen kann weil kein Platz. Das ganze im G4 über der Hinterachse nicht höhenverstellbar und nicht enttnehmbar... war wohl laut Fa Magirus nicht anders zu realisieren.. Dann doch lieber wie bei unseren Fahrzeugen, alle 20-22 Jahre alt: - B-Blindkupplung mit Wasserhahn - Handwaschpaste - Papiertücher alles lose im G2 einsetzbar an allen Abgängen und hat kein extra Geld gekostet. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 553572 | |||
Datum | 15.04.2009 09:44 | 41411 x gelesen | |||
Mach ich, kann aber ein paar Stunden dauern, zuerst ist der Haushalt dran. :) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 553580 | |||
Datum | 15.04.2009 10:51 | 41452 x gelesen | |||
Hallo Torsten, Bestückung ist bei uns auch so . Unterschied: Wasserhahn lagert bei den Armaturen im TLF im Aufbau, Reinigungszubehör (Handwaschpaste, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher, Handwaschbürste) befindet sich in einer großen "Tupperbox" in der Mannschaftskabine. Einfach, billig, effektiv und akzeptiert. Neumoderne Hygienewände sind zwar toll, aber auch rel. teuer. mkg Werner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 553607 | |||
Datum | 15.04.2009 12:42 | 41325 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Torsten Schild Hab ich wohl...;-)War spät gestern... irgendwie glaubte ich, die Frage wäre an meinen Bruder gegangen - aber das war weiter unten im Thread... Geschrieben von Torsten Schild Das ist euersExakt... ^^ Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 553682 | |||
Datum | 15.04.2009 15:43 | 41207 x gelesen | |||
Ich hab noch nicht mitbekommen, dass der Anschluss im/bzw. nach dem Einsatz benutzt worden ist, allerdings bin ich ja auch nicht bei jedem Einsatz dabei. Ich werde mich mal bei Gelegenheit erkundigen. Atem- und Augenschutz ist auf dem Fahrzeug aber vorhanden, falls es bei Benutzung des Anschlusses nötig werden sollte ;-) | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 553816 | |||
Datum | 16.04.2009 07:54 | 41205 x gelesen | |||
Danke für eure Antworten. Ich fasse dann mal kurz zusammen : -Papierhandtücher -Übergangsstück B-C -Wasserhahn an C -Seife -Hand-Desinfektion -Gardenaanschluss + Bürste und 1/2 Meter Schlauch für die Bürste -Müllsäcke -Aufbewahrungsbox Oder hat noch jemand was ? Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553818 | |||
Datum | 16.04.2009 07:57 | 41238 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben Bischoff-Müllsäcke Gedanken wie man die festmacht 2 Größen Müllsäcke wenn noch Platz Materialdesi.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 553819 | |||
Datum | 16.04.2009 08:10 | 41158 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschGedanken wie man die festmacht Jo, Danke hat ich grad vergessen. Was für eine Box ist denn gut? Hat da jemand Erfahrungen mit? Sowas oder eher was anderes? Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553820 | |||
Datum | 16.04.2009 08:14 | 41101 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BischoffSowas Wenn euer BGM einen Dukatenesel im Hof stehen hat sicherlich.. Ansonsten führt der Weg sicherlich in den Baumarkt des Vertrauen.. entweder zu den Kunsstoffkisten oder einer größeren Maschinenkisten (Kreissäge). Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 554083 | |||
Datum | 16.04.2009 23:00 | 41273 x gelesen | |||
Du wolltest es, jetzt bekommst du es!! ;D Erstmal die Warnung: Und jetzt das gewünschte Symbol, zwar nicht ganz nach DIN, aber passend ... ;D Gibt es auch ohne "Bestreifung": klick Frei zur Verwendung in Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Eine gewerbliche Nutzung der Bilder ist nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung gestattet und kostet ein paar Scheine. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 554086 | |||
Datum | 16.04.2009 23:15 | 41175 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardErstmal die Warnung: War Rot nicht immer ein Verbotsschild ? *fg* Welche Bedeutung soll das Schild nochmal haben ? Nicht Spucken ? Geschrieben von Udo Burkhard Und jetzt das gewünschte Symbol, zwar nicht ganz nach DIN DIN ? Oder eher VBG ? ? ? Und welche Bedeutung soll das Schild haben *fg ? Welcher Norm entspricht die abgebildete PSA ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 554091 | |||
Datum | 16.04.2009 23:32 | 40976 x gelesen | |||
*g* Wer hat denn nach einer neuen Tastatur verlangt? Ich weiss jetzt zwar nicht, wie du dich am Rechner benimmst, aber kann es sein, das eher dein Rechner bzw deine Tastatur PSA braucht? Aber in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen stehen organisatorische Maßnahmen wie dieses Schild noch vor der PSA ... also schön auf die Tastatur beppen ... *g* Die Symbole sind nach BGV A8 / GUV-V A8 bzw. ASR 1.3, in der Regel. Es sind aber auch Symbole nach DIN 4844 möglich und da hast du dann einen sehr weiten kreativen Gestaltungsraum. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 556622 | |||
Datum | 01.05.2009 17:34 | 40976 x gelesen | |||
Ich habe meinen Blog-Beitrag "Hygiene-Box" verfeinert und erweitert. Ihr könnt mir gern per PN eure Meinung dazu schreiben, wäre cool danke. Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | |||||
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Autor | Jürg8en 8S., Bochum / NRW | 556630 | |||
Datum | 01.05.2009 19:02 | 41111 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hier mal ein kleiner Tip: Geschrieben von Torben Bischoff -Wasserhahn an C weiter Geschrieben von Torben Bischoff -Gardenaanschluss Übrigens eine Möglichkeit Gardena an FW Gerät anzuschließen ist: Man nehme soweit noch vorhanden ;-) ein CM Strahlrohr, schraube davon das Mundstück ab und dann gibt es von Gardena den Anschluß den man auf den Wasserhan schrauben kann in 2 Größen (1/4"? und 1/2"?). Der größere von den beiden passt dann genau auf das Mündstück-Gewinde des CM. Grüße aus dem Pott Jürgen Schild | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 556632 | |||
Datum | 01.05.2009 19:08 | 40962 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen SchildMan nehme soweit noch vorhanden ;-) ein CM Strahlrohr, schraube davon das Mundstück ab und dann gibt es von Gardena den Anschluß den man auf den Wasserhan schrauben kann in 2 Größen (1/4"? und 1/2"?). Der größere von den beiden passt dann genau auf das Mündstück-Gewinde des CM. Was außer Garedena paßt, ist auch ein D Schraubanschluß wie an der Kübelspritze. So kann man z.B. zum Nachlöschen ein D Rohr auf ein C Rohr schrauben und den Wasserdurchfluß auf ein Viertel senken. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 556633 | |||
Datum | 01.05.2009 19:20 | 41006 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenWas außer Garedena paßt, ist auch ein D Schraubanschluß wie an der Kübelspritze. So kann man z.B. zum Nachlöschen ein D Rohr auf ein C Rohr schrauben und den Wasserdurchfluß auf ein Viertel senken. Wobei dieses Vorgehen für mich eher in den Bereich der Feuerwehrhistorik gehört, da es einen vorangegangenen Innenangriff mit CM-Rohr voraussetzt. Und das sollte heute nicht mehr Stand der Technik sein... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 556635 | |||
Datum | 01.05.2009 19:37 | 40973 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWobei dieses Vorgehen für mich eher in den Bereich der Feuerwehrhistorik gehört, da es einen vorangegangenen Innenangriff mit CM-Rohr voraussetzt. Und das sollte heute nicht mehr Stand der Technik sein... Klar hast Du Recht, aber es ändert nichts an der Tatsache, das die D Schraubkupplung auf das C "Mundstück" paßt. Man kann also mittels einem D Schlauch die Arbeiten mit den Hygienebox erweitern, ausbauen. erweitern oder wie auch immer. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 556640 | |||
Datum | 01.05.2009 20:06 | 40900 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen Schild CM Strahlrohr, schraube davon das Mundstück ab und dann gibt es von Gardena den Anschluß den man auf den Wasserhan schrauben kann in 2 Größen (1/4"? und 1/2"?). Gardena-Hahnstücke gibts in drei Größen, 1", 3/4" und 1/2"-Gewinde. Wobei letzteres selten ist und primär zum Aufschrauben auf Wasserhähne in Badezimmer-Ausführung gedacht ist. D-Mundstück hat 3/4", CM-Mundstück dann wohl 1", was sich auch mit dem größen Gardena-Hahnstück und der Kübelspritzen-D-Kupplung deckt. Wob ei mir noch nich ganz klar ist, warum überhaupt mit Strahlrohr hantieren. C-Kupplungen gibt's mindestens bis 1 1/4" Innengewinde herunter, ein 11/4" <-> 1"-Doppelnippel, großes Hahnstück drauf, fertig. Oder den C-D-Adapter noch mit einbauen, dann ist man schon bei gartenschlauchtauglichen Gewindegrößen. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 556643 | |||
Datum | 01.05.2009 20:09 | 40844 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Wob ei mir noch nich ganz klar ist, warum überhaupt mit Strahlrohr hantieren. C-Kupplungen gibt's mindestens bis 1 1/4" Innengewinde herunter, ein 11/4" <-> 1"-Doppelnippel, großes Hahnstück drauf, fertig. Oder den C-D-Adapter noch mit einbauen, dann ist man schon bei gartenschlauchtauglichen Gewindegrößen. oder man baut eben direkt auf D... Bei uns ist da zusätzlich noch ein DBV eingebaut (falls mal ein Maschinist die TS hochjubelt), da gehts dann eben direkt auf D... Bild Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 556647 | |||
Datum | 01.05.2009 21:15 | 40866 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut oder man baut eben direkt auf D... Bei uns ist da zusätzlich noch ein DBV eingebaut (falls mal ein Maschinist die TS hochjubelt), da gehts dann eben direkt auf D...Habt ihr vielleicht irgendwo, möglichst weit oben, noch Platz für einen 10l-Wasserkanister mit Auslaufhahn? Ist ja doch ein bischen Aufwand bis eure Hygienewand aufgebaut und angeschlossen ist. Wir haben hier (LF8/10) eine direkte 1" Wasserleitung zum Fahrzeugtank hin. Der Wasserhahn ist somit in 30 sek. Betriebsbereit. Und vor allem muß nicht jedesmal die Pumpe geflutet werden. Der Wasserdruck ist natürlich entsprechend mau, reicht aber zum Händewaschen völlig aus. Grüße | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 556648 | |||
Datum | 01.05.2009 21:19 | 40918 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Habt ihr vielleicht irgendwo, möglichst weit oben, noch Platz für einen 10l-Wasserkanister mit Auslaufhahn? wozu? Wir nutzen den großen Wasserhahn... Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Ist ja doch ein bischen Aufwand bis eure Hygienewand aufgebaut und angeschlossen ist. Dauert nicht länger als euer System, ich muss auch nicht unbedingt über die TS gehen, aber die ist ja i.d.R. eh im Einsatz... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556651 | |||
Datum | 01.05.2009 21:54 | 40864 x gelesen | |||
Hallo, darf ich eine vllt. ketzerische Frage in den Raum stellen? Gut, im Vorsatz noch, auch ich finde im Einsatz das Waschen vor Essen,Trinken und Rauchen sinnvoll. Aber wir reden jetzt hier über Tankwasser oder Wasser welches durch normale Schläuche geflossen ist oder in Kanistern auf dem Frzg. lagert. Wie sieht es eigentlich hier mit der Trinkwasserverordnung aus? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 556654 | |||
Datum | 01.05.2009 22:03 | 40793 x gelesen | |||
Wir haben ja kein Trinkwasser sondern Brauchwasser. Im Zweifel schreiben wir das auf die Karre drauf :-) Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556656 | |||
Datum | 01.05.2009 22:08 | 40817 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWir haben ja kein Trinkwasser sondern Brauchwasser. Im Zweifel schreiben wir das auf die Karre drauf :-) Ja klar, das hätte ich jetzt auch so gesagt. Ist aber von mir eine echte interessierte Frage. Weil bzgl. Dekon-P wurde mir in Ahreiler bzgl. Duschen was von Abnahme durch das Gesundheitsamt erzählt. Also so witzig finde ich die Frage wirklich nicht. Noch dazu, da es ja immer verbreiteter wird so eine sinnvolle Geschichte zu haben. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 556657 | |||
Datum | 01.05.2009 22:09 | 40652 x gelesen | |||
Hallo, siehe Trinkwasserverordnung Abschnitt 1 §3 Abs. 1 a Aber ein echtes Problem sehe ich da auch nicht. Das Waschen dient doch dem Entfernen groben Schmutzes von den Händen/aus dem Gesicht. Dann muss man eben zusätzlich noch die hygienische Händedesinfektion durchführen. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 556658 | |||
Datum | 01.05.2009 22:11 | 40818 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Also so witzig finde ich die Frage wirklich nicht. Noch dazu, da es ja immer verbreiteter wird so eine sinnvolle Geschichte zu haben. es sollte eigentlich klar sein, insbesondere bei der Nutzung von Tankwasser, dass es sich dabei "lediglich" um Brauchwasser handelt. Interessant wirds dann, wenn man mal so rumschaut, was aber dennoch als Trinkwasser rumkutschiert wird. Ich habe während der Bundeswehrzeit auch Tankwasser und Wasser aus "normalen" Feuerlöschschläuchen getrunken. Ich habe es überlebt, gebe aber auch ehrlich zu, mit dem Wissen, das ich später bei der Tankreinigung erworben habe, hätte ich es nicht gemacht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556659 | |||
Datum | 01.05.2009 22:17 | 40906 x gelesen | |||
Ihr habt ja alle recht. Und klingt auch bissl wie Krümelkackerei. Mir erschließt sich aber die strikte Anwendung der Trinkwasserverordnung im Bereich des Dekon-P genausowenig. Ich dachte bis dahin(2006) immer bei normalen Menschen wäre duschen nur die äußere Körperreinigung. Sahen/sehen aber anscheinend einige Leute anders. Und aus nur diesem Grund fragte ich mich ob schon wer auf diese Fragestellung gekommen ist und eine Antwort hat. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556680 | |||
Datum | 02.05.2009 10:38 | 40839 x gelesen | |||
Am Versuch einer Lösung dieser Problematik arbeite ich immer wieder sporadisch, soweit meine Zeit es zulässt. Zum Sachstand: Es gibt derzeit ein einziges Bundesland (Berlin), das konkrete Handlungsanweisungen aufgestellt hat und auch eine entsprechende Ausbildung (Trinkwasserhelfer) anbietet . Alle anderen Bundesländer sind in sich zerstritten bzw. in den Verwaltungseinheiten uneins (die örtliche Zuständigkeit ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt). Führt z.B. dazu, das ein Landkreis hier Trinkwasserschläuche der Kategorie C zulässt, während der Nachbarkreis Kategorie A - Schläuche fordert und der Nachbarkreis nebenan nichts gegen "Gardena" hat, wenn die vorher anständig (mindestens 15 Minuten) gespült werden. *kopfschüttel* Wir haben zwei Probleme: Erstes Problem: zur Körperreinigung, somit auch zum Händewaschen, darf nach Trinkwasserverordnung nur Wasser von Trinkwasserqualität verwendet werden. Zweites Problem: Es gibt derzeit nur sehr wenige Anbieter, die Lagerungssysteme mit DVGW- bzw. KTW-Zulassung vertreiben. Zu den Hygiene-Boxen bzw. Hygiene-Brettern: Eine sehr sinnvolle Geschichte, Material - Bekleidung - Hände - Gesicht während oder nach dem Einsatz säubern zu können. Leider verstößt die Bauart der meisten Hygienestationen gegen geltendes Recht (Trinkwasserverordung). Es gibt jetzt faktisch drei Möglichkeiten: 1. Zum Händewaschen wird Trinkwasser aus dem Discounter verwendet. (5-Liter Kanister). Darf allerdings nach dem Öffnen des Kanisters nicht "aufgehoben" werden, sprich nach dem Einsatz vollständig verbrauchen oder nach dem Einsatz wegschütten. Alternativ können auch "wasserlose" Systeme eingesetzt werden, sprich die aus dem Industrie- und Werkstattbereich bekannten Handreinigungstücher ("Srubs-in-a-bucket", "Kwik-Wipes", E-Coll, Tork, um mal einige zu nennen). Letztere Alternative setze ich bei uns ein. 2. Man rüstet die Hygienestationen auf Trinkwassertauglichkeit um. Also Wasser nur aus Standrohr mit Systemtrenner, Anschlüsse und Leitungen mit DVGW- und KTW-Zulassung. Bei Anschluss am Tank wird's schwieriger, hier könnten ggf. vorherige, dokumentierte Tankdesinfektionen notwendig werden. 3. Man schnappt sich seine zuständige Frau / Mann am Gesundheitsamt und erarbeitet mit der / dem eine entsprechende "Betriebsanweisung" oder "Handlungsanweisung" für die Benutzung der Hygienestation, sprich, man lässt sich eine "Betriebsgenehmigung" erteilen. Hat allerdings den Nachteil, das diese Lösung dann NUR im eigenen Landkreis funktioniert. Wie gesagt, jeder Landkreis hat u.U. eigene Vorstellungen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556685 | |||
Datum | 02.05.2009 11:12 | 40877 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardZu den Hygiene-Boxen bzw. Hygiene-Brettern: Wie schon erwähnt, aich ich bin da absolut kein Gegner von. Was mich ärgert ist eher diese wirkliche Überregulierung. Nach menschlischem Ermessen sollte doch jedem klar sein das das Abwaschen von Schmutz jeder Art(Ruß, Dungreste etc) mit Wasser ohne reine Trinkwasserquali besser ist als es dran zu lassen. Hygienetücher sind zwar keine schlechte Lösung, genau wie Wasser aus dem Supermarkt. Aber bedarf es dieser Sachen wirklich? Wenn ich eine reine Handreinigung an der EST mit Wasser und Seife durchführe und meine Hände dann an Papierhandtüchern abtrockne sollte ich doch die reine Kontamination schon recht erfolgreich beseitigt haben. Und diesen gesamten unrühmlichen Aspekt folgte ich mit meiner Frage. Wir machen den erforderlichen Terz mit der Einsatzszellenhygiene seit Jahren publik. Und dann kommt jemand und sagt "Ätsch" ihr macht das aber überhaupt nicht richtig. Und noch mehr ärgert und frustriert mich das im Dekon-P Bereich. Ja auch mir sagen Legionellen was. Nur was ist denn der Umkehrschluß? Bei Übungen muss ich sagen:"Nee Jungs geht nicht" und im E-Fall ist alles egal. haben wir da dann unterschiedliches Wasser? Entschuldige wenn es verbittert klingt, zumindest frustran ist es aber auch ganz leicht. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556697 | |||
Datum | 02.05.2009 12:41 | 40679 x gelesen | |||
Ich weiss, Peter. Auch die Kollegen am BBK und das UBA haben mir keine (befriedigende) Antwort geben können. Aus meiner Sicht bedarf es DRINGEND einer bundeseinheitlichen Lösung, um problemlos überörtlich arbeiten zu können. Es kann und es darf keine unterschiedlichen, von einzelnen Verwaltungseinheiten abhängigen Interpretationen geben. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 556711 | |||
Datum | 02.05.2009 16:54 | 40771 x gelesen | |||
Hallo, schon einmal überlegt was entsprechende Schläuche mit Trinwasserzulassung so im laufenden Meter kosten? Ganz zu schweigen vom Aufwand hier auch der Trinkwasservordnung über Jahre gerecht zu werden mit entsprechender Reinigung, Lagerung und so weiter und so fort? Kleiner Tipp, frage mal die Jungs in blau die eine FGr. TW vor Ort haben bzw. bei den SEEWA-Modulen an, die werden dir hier schon was zu sagen können. Ganz ehrlich, das Trinkwasser aus der Pulle bzw. das frisch geholte Wasser ist einfacher, kostensparsamer und weniger Aufwand als alles andere. Gruß Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556714 | |||
Datum | 02.05.2009 18:27 | 40800 x gelesen | |||
Sven, SEEWA und ERU Water spielen in einer anderen, ganz anderen Liga unter völlig anderen Bedingungen. Im K-Fall (und auch nur dann) gelten nunmal andere Regeln - und da können dann auch die uralt-Wasserverteilanlagen der Betreuungs-LKW wieder zu Ehren kommen - weil ganz andere Leute das Sagen und die Verantwortung haben. Ganz ehrlich, das Trinkwasser aus der Pulle bzw. das frisch geholte Wasser ist einfacher, kostensparsamer und weniger Aufwand als alles andere. Natürlich. :) Trinkwasser ist es aber nur, wenn auf der Pulle von Hersteller "Trinkwasser" aufgedruckt wurde. Ansonsten ist das ein Lebensmittel (so genannte "Hahnregelung" der EU-Richtlinie 98/83). Das Problem lässt sich ganz einfach so beschreiben: Wenn ich an eine öffentliche Trinkwasserleitung einen Schlauch anschließe, um damit Dritte mit Wasser für den "menschlichen Gebrauch" (gilt nicht die eigenen Familienangehörigen) zu versorgen, werde ich automatisch Betreiber einer anzeigepflichtigen Trinkwasseranlage und muss somit garantieren, das die für Trinkwasser geltenden Parameter bis zur Entnahmestelle eingehalten werden. Dies kann ich entweder durch entsprechende Messungen (aufwändig und sauteuer) oder durch Verwendung zugelassener Materialien, die ich gemäß dem Stand der Technik einsetze, betreibe, reinige / desinfiziere (weniger aufwändig, aber auch teuer nur nicht ganz so extrem) Oder ich finde jemanden in der zuständigen Behörde, der mir den Betrieb meiner Anlage schriftlich genehmigt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 556721 | |||
Datum | 02.05.2009 19:39 | 41319 x gelesen | |||
Hi Udo, Geschrieben von Udo Burkhard SEEWA und ERU Water spielen in einer anderen, ganz anderen Liga unter völlig anderen Bedingungen. andere Liga, aber für deutschland mit den selben Bedingungen! Was den K-Fall in DE an geht sehe ich das ähnlich, aber nicht aus dem Grund des K-Falls sondern mangels Vorplanung. Dann nehme ich wieder altes Gerät was "vergangenen" Ansprüchen genügt hat weil es gehen muss... Geschrieben von Udo Burkhard Ansonsten ist das ein Lebensmittel (so genannte "Hahnregelung" der EU-Richtlinie 98/83). Deshlab ja auch das von mir erwähnte frisch gezapfte, in einen zugelassenen Behälter frisch für _den_ Einsatz aus dem Hahn geholt. Das genügt eigentlich all den benötigten Anforderungen und das Wasser kann dir in der Zeit auch nicht "überaltern". Gruß Sven | |||||
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Autor | Wern8er 8K., Verl / Deutschland | 556732 | |||
Datum | 02.05.2009 21:29 | 40658 x gelesen | |||
Hallo, was auch gebraucht wurde, 2-3 ollen Klopapier Gruß Werner Klausfering GrFü 2B THW OV Gütersloh / NW --------------------------------------------------- http://www.thw-guetersloh.de mailto:werner.klausfering@gmx.de --------------------------------------------------- | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556783 | |||
Datum | 03.05.2009 10:16 | 41088 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtDeshlab ja auch das von mir erwähnte frisch gezapfte, in einen zugelassenen Behälter frisch für _den_ Einsatz aus dem Hahn geholt. Das genügt eigentlich all den benötigten Anforderungen und das Wasser kann dir in der Zeit auch nicht "überaltern". Wo bekommst du den nach Trinkwasserverordnung zugelassenen Behälter her? Wenn du eine Beschaffungsquelle hast, die Kanister mit DVGW-Zulassung liefern kann, immer her damit! ;) Aber genau das ist ja das Problem: Ich will dafür sorgen, das sich die Leute im Einsatz die Hände waschen können. Fülle ich Wasser in einen gängigen Kanister, hab ich das Problem, das ich die Einhaltung der Forderung nach Trinkwasserqualität nachweisen muss. Kann ich das nicht (wie soll ich da auch im Einatz machen!?) -> Verstoß gegen TrinkWV. Nehme ich den 5-Liter-Pack stilles Wasser aus dem Discounter, verstoße ich ebenfalls gegen die TrinkWV - weil, es ist kein Trinkwasser. Beispiel dazu: Eine mir bekannte Verpflegungseinheit führt auf ihren Fahrzeugen Kunststoffkanister mit, die bei Einsatzbeginn nach ausgiebigem Spülen mit Wasser gefüllt werden. Nach Einsatzende werden die Kanister und Auslasshähne mit einem handelsüblichen desinfizierenden Reinigungsmittel behandelt. Das ganze wird dokumentiert und ist vom örtlichen Gesundheitsamt so schriftlich genehmigt. Dieses System haben die Jungs zwei Landkreise weiter bei einem überörtlichen Einsatz genau so verwendet und 'ne ganze Menge Ärger (= Verwarnungsgeld) mit dem dort zuständigen Gesundheitsamt bekommen: Dieses Verfahren sei nicht zulässig. Diese unterschiedlichen Interpretationen machen uns das Leben schwer. Übrigens, die genannte Einheit lässt jetzt bei _jedem_ Einsatz den jeweiligen Wasserversorger antanzen, der ein Standrohr mit Leitung und Verteiler aufzubauen hat. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 556790 | |||
Datum | 03.05.2009 10:41 | 40518 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardWo bekommst du den nach Trinkwasserverordnung zugelassenen Behälter her? Das klären wir gerade im anderen Thread, den Kameraden habe ich angeschrieben, ich hoffe er antwortet zeitnah. Aber es gibt entsprechende Behälter, Aqua Combo weis ich.. nur zu groß für den Fall... :( Sorry, bin nur FB und kein TWler. ;) Gruß Sven P.S.: Ich kann mir die Problematik sehr gut vorstellen, was mir noch eingefallen ist die FGr. LOG V kann hier vlt. auch eine Antwort zu liefern... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556798 | |||
Datum | 03.05.2009 10:56 | 40470 x gelesen | |||
Wäre echt Klasse! Arca Systems (Combo Aqua) ist genial. Hatte mit denen vor ca. 1 1/2 Jahren ein Gespräch. Damals wollten die leider keine kleineren Behälter (20 oder 50 Liter) bauen. Technisch kein Problem, wird aber wohl aufgrund der "Betriebskosten" (Inlays) uninteressant. Von meinem Vorschlag, einfach nur stabilere Inlays zu bauen (als Einweg-Behälter) waren die Kollegen aber auch nicht begeistert. Schade. Danke im Voraus für deine Bemühungen! Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 556810 | |||
Datum | 03.05.2009 11:21 | 40628 x gelesen | |||
Also wir könnten abgefülltes Trinkwasser mit *grübel* ?5 Jahre? Haltbarkeit anbieten... ;) alles praktisch im Einwegbeutel, fertig rationiert. *gd&r* Zu den Inlays, es ginge wohl vieles aber man sieht wohl den Markt nicht... wobei ich den schon sehen würde, nur ob die Produktion auch lohnt? Geschrieben von Udo Burkhard Danke im Voraus für deine Bemühungen! Nicht da für, mach ich gerne und lerne ja noch dabei. ;) Gruß Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556814 | |||
Datum | 03.05.2009 11:28 | 40486 x gelesen | |||
*lach* Hmm ... wenn ich es noch richtig im Kopf habe, hatte eine DRK-Hilfszugabteilung in den siebziger/achtiger Jahren eine "Milchkuh". Dort wurde aus Milchpulver und Wasser pasteurisierte Milch hergestellt und in Schlauchbeutel verpackt. Technisch machbar wäre es sicherlich. So, jetzt kommt erstmal die Maus .... ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 556816 | |||
Datum | 03.05.2009 11:38 | 40435 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardNehme ich den 5-Liter-Pack stilles Wasser aus dem Discounter, verstoße ich ebenfalls gegen die TrinkWV - weil, es ist kein Trinkwasser. Also ich stecke in der Trinkwasserverordnung nicht dick drinnen, aber: Wieso darf man sich mit stillem Mineralwasser nicht die Hände waschen? Denn die Verwendung von diversem verpackten Wasser bietet sich ja quasi für solche zwecke an. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556835 | |||
Datum | 03.05.2009 12:39 | 40485 x gelesen | |||
Trinkwasser = EU-Richtlinie 98/83 und Trinkwasserverordnung Mineralwasser = EU-Richtlinie 80/177 und Mineral- und Tafelwasserverordnung Natürlich bieten sich die bekannten Verpackungen für diese Verwendung an. Aber es ist halt gemäß gesetzlicher Definition Mineralwasser und kein "Wasser für den menschlichen Gebrauch". Klingt jetzt ziemlich haarspalterisch, aber es ist so. (Ich hatte da schon heftige Diskussionen mit Mitarbeitern des Umweltbundesamtes und Mitarbeitern von Gesundheitsbehörden). Nochmal: Wenn das jeweils für den Einsatzort örtlich zuständige Gesundheitsamt die Verwendung der bekannten Mineralwassergebinde für die Körperreinigung gestattet ... kein Problem. Wenn nicht, brauchst du fürs Händewaschen entweder eine bereits errichtete Versorgungsanlage oder jedesmal Standrohr, Systemtrenner, ggf. Schlauchmaterial und alle weiteren Armaturen mit DVGW / KTW - Zulassung und musst jedesmal die Errichtung der zuständigen Behörde auf vorgeschriebenem Formular anzeigen. Und du musst die Anlage nach Gebrauch nachvollziehbar(!) mit einem im Anhang 6 der TrinkWV aufgeführtem Mittel reinigen / desinfizieren. Du kannst natürlich auch im Einsatz die Errichtung der Versorgungsanlage durch den zuständigen Wasserversorger fordern ... ;) Ich weiss, ist für Otto Normalverbraucher kaum nachvollziehbar, aber der Gesetzgeber will es so. Was meinst du wohl, warum immer mehr Schausteller mittlerweile auf die Eigenerrichtung von Wasserversorgungsanlagen verzichten und einige Anbieter/Hersteller von Mobiltoiletten mit erheblichem (finanziellen und organisatorischem) Aufwand eine DVGW-Zertifizierung ihrer Anlagen angestrebt haben? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 556840 | |||
Datum | 03.05.2009 12:46 | 40358 x gelesen | |||
Hallo Udo, Geschrieben von Udo Burkhard Beispiel dazu: Für mich ein gravierender Unterschied, ob ich mir als Einsatzkraft den Groben Schmutz von den Händen und Klamotten Waschen will, oder ob ich als Verpflegungseinheit Speisen herstellen soll. Hier sind von der Hygiene höhere Anforderungen zu stellen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 556842 | |||
Datum | 03.05.2009 12:51 | 40517 x gelesen | |||
Hallo, für die LF-KatS ist ebenfalls eine Hygienebox vorgesehen. Siehe Seite 8. Bezüglich der Trinkwasserproblematik im Parallelthread, wäre hier die entsprechende Lösung des BBK interessant, da die ja bundesweit akzeptiert werden müßte. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 556843 | |||
Datum | 03.05.2009 12:51 | 40461 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardNatürlich bieten sich die bekannten Verpackungen für diese Verwendung an. Um mal hier letztendlich weiter haar zu spalten: Trinkwasser ist wasser für den menschlichen Gebrauch. Aber steht in der Trinkwasserverordnung auch: "Alles andere darf nicht mit Menschen in Kontakt kommen"? Und: Welches Vergehen mache ich mich strafbar wenn ich beim Radwandern Mineralwasser in TetraPack mitführe um mein Essen zuzubereiten? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 556844 | |||
Datum | 03.05.2009 12:54 | 40473 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias MartinBezüglich der Trinkwasserproblematik im Parallelthread, wäre hier die entsprechende Lösung des BBK interessant, da die ja bundesweit akzeptiert werden müßte. Das BBK plant für den V-Fall, nicht für den Regelbetrieb. Eine Akzeptanz ist daher nicht zwingend zu erwarten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 556845 | |||
Datum | 03.05.2009 13:02 | 40533 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Dickey Das BBK plant für den V-Fall, nicht für den Regelbetrieb. Eine Akzeptanz ist daher nicht zwingend zu erwarten. Die Fahrzeuge sind aber doch durchaus auch für die Nutzung im Regelbetrieb vorgesehen, auch Übungen ausserhalb des festgestellten V-Falles sollten doch stattfinden, oder? Ok, dass im V-Fall wahrscheinlich kein entsprechendes Bussgeldverfahren durchgeführt wird....... Dennoch scheint auch das BBK nicht nur den V-Fall im Sinn zu haben: Geschrieben von BBK – Pflichtenheft „LF-KatS“ Löschfahrzeug1 für den bundeseigenen Katastrophenschutz.... Grüße Matthias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 556847 | |||
Datum | 03.05.2009 13:05 | 40465 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Martin(...) ,auch Übungen ausserhalb des festgestellten V-Falles sollten doch stattfinden, oder? Ein Problem auf das man schon mehrfach gestoßen ist... Übrigens: Bundeseigener KatS ist ersteinmal immer KatS im ZS. Und ZS greift im V-Fall. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 556857 | |||
Datum | 03.05.2009 13:25 | 40463 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Dickey Geschrieben von Matthias Martin"(...) ,auch Übungen ausserhalb des festgestellten V-Falles sollten doch stattfinden, oder?" Dann wäre es doch ein interessantes Thema für eine Interessenvertretung zusammen mit dem BBK, dies für die Feuerwehren bundesweit zu klären. Geschrieben von Marc Dickey Übrigens: Bundeseigener KatS ist ersteinmal immer KatS im ZS. Und ZS greift im V-Fall. Wird aber regelmäßiger ausserhalb des V-Falles eingesetzt, auch wenn deine Definition richtig ist. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556858 | |||
Datum | 03.05.2009 13:26 | 40342 x gelesen | |||
Was du privat machst oder deinen Familienangehörigen zumutest, interessiert nicht bis wenig. In dem Moment, in dem du Wasser an Dritte abgibst, wird es haftungsrechtlich interessant. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 556860 | |||
Datum | 03.05.2009 13:32 | 40510 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias MartinDann wäre es doch ein interessantes Thema für eine Interessenvertretung zusammen mit dem BBK, dies für die Feuerwehren bundesweit zu klären. Würde aber an den lokalen Zuständigkeiten (z.B. bei der Trinkwasserfrage) und deren unterschiedliche Auffassungen nichts ändern. Apropos: Welche Interessensvertretung?? Geschrieben von Matthias Martin Wird aber regelmäßiger ausserhalb des V-Falles eingesetzt, auch wenn deine Definition richtig ist. Die Definition ist richtig. Und eingesetzt wird der Landes-KatS, welcher auf einer anderen Rechtsgrundlage basiert. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 556864 | |||
Datum | 03.05.2009 13:41 | 40486 x gelesen | |||
Also zunächst einmal muss ich karstellen dass ich uneingeschränkt für einen hygienischen Umgang mit Wasser das mit Menschen in Kontakt kommt. Geschrieben von Udo Burkhard Was du privat machst oder deinen Familienangehörigen zumutest, interessiert nicht bis wenig. Ah. Den Geltungsbereich in der trinkwasserverordnung hab ich wohl überlesen. Aber wenn wir die Trinkwasserverordnung wortgenau nehmen muss ja alles, dass in §3 1a steht Trinkwasser sein? Aber da steht ja auch "Wasser zum Trinken". Aber ich darf ja auch Wasser trinken das kein Trinkwasser ist. Ebend z.B. Mineralwasser (Ausgenommen in §2 1.1). Warum ich juristisch von der Trinkwasserverordnung ausgenommenes Wasser scheinbar trinken, aber nicht zum Händewaschen verwenden darf interessiert mich tatsächlich. Manuel, dem bekannt ist dass diese Diskussion eher juristischer Natur ist. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556868 | |||
Datum | 03.05.2009 14:11 | 40387 x gelesen | |||
Gute Fragen ... aber ich glaube nicht, das wir so schnell darauf eine Antwort bekommen, die auch noch bundesweite Gültigkeit hat. Das UBA verweist auf die Länder, diese auf die örtlichen Gesundheitsämter ... und die sind nun mal unterschiedlicher Auffassung, was unsere Arbeit leider nicht gerade erleichtert. Was den privaten Sektor angeht ... wenn du wochenaltes Wasser in deinem Wohnmobil im Tank hast, interessiert das die Gesundheitsbehörden relativ wenig, selbst wenn es dadurch zu Erkrankungen kommt. Ich hoffe, das ich im Sommer die Zeit finde, mich intensiver um das Thema zu kümmern und zu einer Lösung zu kommen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 556917 | |||
Datum | 03.05.2009 17:36 | 40395 x gelesen | |||
Hallo Hubert, Geschrieben von Hubert Kohnen Was außer Garedena paßt, ist auch ein D Schraubanschluß wie an der Kübelspritze. Aber auch nicht mehr immer Link Der alte Link geht inzwischen ins Nirwana. Da war die Vollstrahldüse verlinkt die an der Kübelspritze montiert ist. Diese kann auch in die D-Schraubkupplung und das Düsenstück zerlegt werden. Die D-Schraubkupplung hier funktioniert im Gegensatz zu der am Kübelspritzenanschluss immer. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 557091 | |||
Datum | 04.05.2009 13:18 | 40464 x gelesen | |||
Tach. Geschrieben von Marc Dickey Die Definition ist richtig. Habe ich auch nicht angezweifelt. Geschrieben von Marc Dickey Und eingesetzt wird der Landes-KatS, welcher auf einer anderen Rechtsgrundlage basiert. Welchen Weg gehen die Fahrzeuge? BBK beschafft, für den V-Fall, will die Fahrzeuge aber nicht einmotten und kaputtlagern, stellt die Fahrzeuge deshalb den Ländern zur Verfügung. Die Länder nehmen das Nutzungsangebot gerne an und verteilen die Fahrzeuge an die Kreise, damit diese auch besetzt werden können. Also Eingliederung in den KatS der Länder. Die Kreise stellen die Fahrzeuge den FW zur Verfügung, diese dürfen die Fahrzeuge einsetzen. Soweit richtig? Die Fahrzeuge führen einen Ausrüstungsgegenstand mit, der im Rahmen der täglichen Benutzung evtl. mit der aktuellen Vorschriftenlage kollidiert. Es wäre sicherlich möglich, dass jede FW für Ihr Fahrzeug die Benutzung freigeben lässt, alternativ kann dies der Landkreis übernehmen, der das Fahrzeug ja verteilt hat. Damit läuft man dann Gefahr, bei einem überörtlichen Einsatz wiederum gegen die Vorschriften zu verstoßen. Also wäre es noch sinniger diese Freigabe durch die Länder vornehmen zu lassen, die ja auch die Fahrzeuge angenommen und verteilt haben. Probleme kann dann wieder der länderübergreifende Einsatz bereiten. Daher kam der Gedanke, die Ausrüstung entweder derart auszuführen, dass sie den Vorschriften entspricht oder aber eine entsprechende Ausnahme zu schaffen, welche dann in genormter Ausführung auch für komunal beschaffte Fahrzeuge genutzt werden kann. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 557100 | |||
Datum | 04.05.2009 13:46 | 40352 x gelesen | |||
Hallo Matthias, Geschrieben von Matthias Martin Daher kam der Gedanke, die Ausrüstung entweder derart auszuführen, dass sie den Vorschriften entspricht oder aber eine entsprechende Ausnahme zu schaffen, welche dann in genormter Ausführung auch für komunal beschaffte Fahrzeuge genutzt werden kann. Dann beantworte mal die Frage wie es bei den Dekon-P zum Thema Trinkwasser gelaufen ist. Und selbst bei den Dekon-PII (die ja der Trinkwasserverordnung entsprechen sollen) laufen wird. Gleiches gilt für die Betreuungs-LKW Entscheidung der unter Gesundheitsbehörde. Und wenn man Pech hat im Einzelfall. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 557105 | |||
Datum | 04.05.2009 13:57 | 40367 x gelesen | |||
Hallo André. Geschrieben von André Schild Dann beantworte mal die Frage wie es bei den Dekon-P zum Thema Trinkwasser gelaufen ist. Und selbst bei den Dekon-PII (die ja der Trinkwasserverordnung entsprechen sollen) laufen wird. Gleiches gilt für die Betreuungs-LKW Dazu bin ich zu wenig in der Thematik drinn, freue mich aber auf Aufklärung. Sehe es aber als sinnvollste Lösung an, dass diese Probleme am Ursprung gelöst werden. Entweder durch andere Zusammensetzung der Ausrüstung oder entsprechende Anpassungen der Vorschriften. Denn das Geschrieben von André Schild Entscheidung der unter Gesundheitsbehörde. Und wenn man Pech hat im Einzelfall. kann offensichtlich dazu führen. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 557113 | |||
Datum | 04.05.2009 14:21 | 40492 x gelesen | |||
Hallo Matthias, Geschrieben von Matthias Martin Dazu bin ich zu wenig in der Thematik drinn, freue mich aber auf Aufklärung. Das lief wie hier schon gezeigt. Entscheidung der unteren Gesundheitsbehörde. Und wenn ich in einen anderen Kreis/kreisfreie Stadt komme, gelten dort andere Lösungen. Nur Berlin hat das eindeutig von oben geregelt. Aus Baden-Württemberg habe ich auch ein Aussage dazu im Kopf, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Und ich möchte nicht wissen, wie viele Feuerwehren noch keine Entscheidung zu dem Thema in ihrem Kreis erreicht haben, weil die Behörde das nicht interessiert ("Fragen sie im Einzelfall!") oder die Feuerwehr das Problem nicht sieht ("Ich dusche die doch nur, ging früher auch!") Trifft so sicher auf die Landesbeschaffung Dekon-V-Container in NRW auch zu. Wenn auch der Container nur aus Material nach Trinkwasserverordnung entspricht. Nur wie kommt das Wasser in den Container. Bei Betreuungseinheiten fällt das schneller und leichter auf, weil dort Verpflegung das Thema ist. Bei dem Stichwort ist man schnell bei der Trinkwasserverordnung. BTW: Die Verordnung ist aus dem Jahre 2001... Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 557234 | |||
Datum | 05.05.2009 07:27 | 40356 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildLandesbeschaffung Dekon-V-Container in NRW Hast du hier zu irgendwo Details gefunden? Ausser dem Konzept Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW auf Seiten des IdF habe ich dazu nichts gefunden. Geschrieben von André Schild Wenn auch der Container nur aus Material nach Trinkwasserverordnung entspricht. Nur wie kommt das Wasser in den Container. Wenn ich das mit dem Konzept richtig lese... ähm ja, dann hätte man sich das mit dem einhalten der Trinkwasserverodnung auch sparen können... Gruß Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 557236 | |||
Datum | 05.05.2009 07:32 | 40291 x gelesen | |||
Geschrieben von André SchildTrifft so sicher auf die Landesbeschaffung Dekon-V-Container in NRW auch zu. Wenn auch der Container nur aus Material nach Trinkwasserverordnung entspricht. Nur wie kommt das Wasser in den Container. Das kommunale Muster war da IMHO nicht zu in der Lage. Auch das auffangen der Dekon-Abwässer war da glaube ich nicht Bestandteil.... Geschrieben von André Schild Die Verordnung ist aus dem Jahre 2001... So Jung ? *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 557328 | |||
Datum | 05.05.2009 17:15 | 40365 x gelesen | |||
Hallo Sven, das ist die grundsätzliche Frage, die sich bei jeder Dekon-Anlage stellt. War eine Behälter für den Transport von Trinkwasser mit ausgeschrieben? Wenn ja, dann hat man genug organisatorisch zu tun das man auch Trinkwasser dabei hat. Wenn nein, muss ich Trinkwasser an so eine Anlage irgendwie bekommen. Und dazu ist immer noch die untere Gesundheitsbehörde zuständig und muss entscheiden ob ihr das so gefällt. BTW: Und damit keine falscher Eindruck entsteht. Lustig finde ich das auch nicht. Nur leider ist so die Rechtslage. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 557334 | |||
Datum | 05.05.2009 18:03 | 40242 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer Wobei dieses Vorgehen für mich eher in den Bereich der Feuerwehrhistorik gehört, da es einen vorangegangenen Innenangriff mit CM-Rohr voraussetzt. Nicht zwangsweise. Für die TurboTwist Hohlstrahlrohre von AWG gibt es ein Übergangsstück auf D, sieht etwa so aus: Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 557381 | |||
Datum | 06.05.2009 07:55 | 40358 x gelesen | |||
Geschrieben von André Schilddas ist die grundsätzliche Frage, die sich bei jeder Dekon-Anlage stellt. Naja, liegt an den Verwendungszweck der Anlage, wenn ich nur Fahrzeuge und Geräte dekontaminieren brauch ich nicht zwingend Trinkwasser. Etwas anderes wird es wenn ich Personen dekontaminiere, aber auch da muss für mich unterschieden werden was ich wie machen will, wenn nun die Feuerwehr ihre CSA-Träger abduscht brauch das imho doch auch kein Trinkwasser sein. Geschrieben von André Schild Wenn ja, dann hat man genug organisatorisch zu tun das man auch Trinkwasser dabei hat. Das wird schwierig bis unmöglich sein hier wirklich allen Anforderungen gerecht zu werden. Wenn wir genau und ganz penibel sind muss man sich am ende eingestehen das eine Umsetzung nach Trinkwasserverordnung nicht möglich ist. Vor allem wenn man bedenkt das wir dann auch von Bevorratung auf einen Fahrzeug sprechen, mit den entsprechenden Nachweis das dieses Wasser noch der Trinkwasserverordnung entspricht. (Dokumentation der Reinigung, alter des Wasser, zugabe von Zusätzen zur Haltbarmachung, nachweis im Wasser das es hier zu einer ausreichenden Vermischung gekommen sowie genügend im Wasser vorhanden ist und und und....) Man gehe doch einfach mal mit offenn Augen über eine größere Veranstaltung mit Bierbuden und Verkaufsständen für Lebensmittel, meint ihr das die Schläuche wirklich alle eine Trinkwasserzulassung hat? Ehr weniger und ich habe da schon mal explizit drauf geachtet... Geschrieben von André Schild Und dazu ist immer noch die untere Gesundheitsbehörde zuständig und muss entscheiden ob ihr das so gefällt. Ganz ehrlich, wenn die Möglichkeiten ausgeschöpft sind und es faktisch eigentlich nicht leistbar ist und mir ebend diese Behörde ein Stein in den Weg legt lade ich diese einmal ganz freundlich ein, wenn das nächste Dorf-/Stadt-Fest ist, und gehe mit dieser über den Platz und weise auf etwaige Mängel, die ebend diese zugelassen haben, hin.... Klar, man hat erst einmal alles mögliche zu tun um den Stand der Technik zu erreichen und alle Anforderungen so weit zu erfüllen wie es machbar ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 557387 | |||
Datum | 06.05.2009 09:40 | 40130 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtDas wird schwierig bis unmöglich sein hier wirklich allen Anforderungen gerecht zu werden. Wenn wir genau und ganz penibel sind muss man sich am ende eingestehen das eine Umsetzung nach Trinkwasserverordnung nicht möglich ist.Es ist möglich, nur es kostet halt ein entsprechendes Sümmchen - und das ist aus meiner Sicht eher das Problem. (Eine Materialauswahl findest du z.B. hier, pdf mit 2,7 MB) Nähere Ausführungen zu den Anforderungen sind im übrigen auch in der DIN 2001, Teil 2 "Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen" zu finden (ist neu und leider auch nicht gerade zum Taschengeldpreis zu bekommen). Geschrieben von Sven Hildebrandt Man gehe doch einfach mal mit offenn Augen über eine größere Veranstaltung mit Bierbuden und Verkaufsständen für Lebensmittel, meint ihr das die Schläuche wirklich alle eine Trinkwasserzulassung hat? Ehr weniger und ich habe da schon mal explizit drauf geachtet...Wie schon geschrieben, örtliche Zuständigkeit ... Ich kenne Gesundheitsämter, die wegen Mängeln bei der Trinkwasserversorung ganze Festplätze geschlossen haben ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 557396 | |||
Datum | 06.05.2009 12:11 | 40178 x gelesen | |||
Hallo Sven, Geschrieben von Sven Hildebrandt Naja, liegt an den Verwendungszweck der Anlage, wenn ich nur Fahrzeuge und Geräte dekontaminieren brauch ich nicht zwingend Trinkwasser. Interessant wird die Frage, wenn ich damit Dekon-Mittel ansetzen möchte. Da spielt die Wasserqualität schon eine sehr wichtige Rolle und die muss ich auch garantieren. Stichwort Tierseuchen, Ansetzen von Desinfektionsmittel: Wie und wo führe ich das durch? Aber wenn ich nur Wasser verwende hast du grudnsätzlich recht. Geschrieben von Sven Hildebrandt Etwas anderes wird es wenn ich Personen dekontaminiere, aber auch da muss für mich unterschieden werden was ich wie machen will, wenn nun die Feuerwehr ihre CSA-Träger abduscht brauch das imho doch auch kein Trinkwasser sein. Ja, stimme ich zu. Auch das hier diskutierte Abwasser von Schutzanzugträgern nach einem Brand-/Schaumeinsatz fällt für mich darunter. Geschrieben von Sven Hildebrandt Das wird schwierig bis unmöglich sein hier wirklich allen Anforderungen gerecht zu werden. Udo hat ein Weg aufgezeigt, setzt aber eine geeingnete Wasserversorgung voraus. Und man sollte endlich verbindlich regeln, was man unter welchen Voraussetzungen darauf. Und einen Traum wäre ein Konsens aller 16 Bundesländer zu dem Thema, die diese Meinung nach unten auch Durchdrücken wollen und können. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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