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ThemaFeuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisungen30 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen553614
Datum15.04.2009 12:5917020 x gelesen
Hallo,

mal interessehalber, welche Qualifikation muss denn jemand haben, der die in der BGV A1 geforderte Brandschutzunterweisung bzw. Übung im Umgang mit Feuerlöschgeräten durchführt?

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz553643
Datum15.04.2009 13:5714411 x gelesen
In der BGV A1 wird auf das Arbeitssicherheitsgesetz verwiesen und da steht im §5-7 das zur Erfüllung dieser Aufgaben Fachkräfte zu bestellen sind die die entsprechende Sachkunde aufweisen, das wären dann in diesem Falle Brandschutzbeauftragte mit dem entsprechendem Lehrgang. Alternativ kann eine solche jährlich Unterweisung aber auch von externen Unternehmen gemacht werden die entsprechend zertifiziert sind.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)553646
Datum15.04.2009 14:0314355 x gelesen
Hallo,

die/derjenige sollte
- den aufrechten Gang beherrschen
- der Sprache derer mächtig sein, die er zu schulen versucht
- über geeignetes Fachwissen verfügen
- über die Fähigkeit verfügen, das o.g. Fachwissen situations- und publikumsgerecht rüberbringen zu können
- über geeignetes Gerät verfügen
- einen Auftrag zur Durchführung haben
... tbc

Kurz gesagt, die Qualifikation heißt GMV, über eine "nachzuweisende Qualifikation" ist mir nichts bekannt. Das wichtigste ist eine gute, vor Allem auf die Zielgruppe abgestimmte Vorbereitung in Wort, Schrift und Gerät und Praxis, Praxis, Praxis!

Aber es gibt auch den anderen Fall, der sich mir sämtliche Nacken- und tieferliegenden Haare aufstellen lässt:
Da mißbraucht man für die Schulung meist einen hochdekorierten und -motivierten Firefighter, der meint, vor der zu schulenden Betriebsmannschaft eine brillante Kombination eines Zugführer-Sachkundigen-befähigte-Person-Lehrganges abbrennen zu müssen, nach dem die Betriebsangehörigen in der Lage sein sollten, im Brandfall aufgrund eines fundieren Fachwisses "Brennen und Löschen" aus dem Sammelsurium des vom Oberfachmann angeratenen bereitgestellten breitgefächerten Handfeuerlöschersortiments das richtige, in Löschmittel, Funktionsweise und Rating auf den kleinen Entstehungsbrand abgestimmte Gerät auszuwählen und dieses danach auf Zeit selbständig wieder betriebsbereit instandzusetzen und, falls erforderlich, die entsprechende Prüfung nach BetrSichV durchzuführen. Danach wird die überzogene BGR-Vollbrand-mäßige Ausstattung des Betriebs nochmal nachgerechnet und üppig ergänzt.
Schulungsunterlagen sind dabei oft total veraltet oder praxisfremd, z.B. mit "Brandklasse E", einer endlosen Aufzählung von Kennbuchstaben wie PG, HA oder C die kein Schwein interessiert, oder einer genauesten Bilder- und Textbeschreibung eines Löschvorgangs, den man praktisch wohl wirkungsvoller demonstrieren könnte. Aber es muss ja wohl richtig sein, dess die Sachen wurden ja problemlos unsortiert und unbearbeitet aus den gängigen (hochaktuellen) Feuerwehrausbildungsunterlagen übernommen.


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen553647
Datum15.04.2009 14:0414040 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian PaganettiAlternativ kann eine solche jährlich Unterweisung aber auch von externen Unternehmen gemacht werden die entsprechend zertifiziert sind.

welche Zertifizierung kann/muss das sein und wer ist die zertifizierende Stelle? Worauf wäre bei der Auswahl eines Anbieters zu achten?

Gruß, otti


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)553650
Datum15.04.2009 14:1014057 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Florian PaganettiFachkräfte ... die die entsprechende Sachkunde aufweisen ACK

Geschrieben von Florian Paganettidas wären dann in diesem Falle Brandschutzbeauftragte mit dem entsprechendem Lehrgang. Wenn ich mir da manche Lehrgangsdauern und -pläne ansehe, spreche ich jedem Truppmannanwärter mehr Sachkunde zu als den Absolventen eines 2-Tages-Handauflege-BSB-Lehrgangs ;-(

Geschrieben von Florian PaganettiAlternativ kann eine solche jährlich Unterweisung aber auch von externen Unternehmen gemacht werden die entsprechend zertifiziert sind.
Nach was und von wem sind die bitte zu zertifizieren? Nach den Vorgaben des Taubengoogerersvereins von Pooh, dem Bären? SCNR ;-)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz553652
Datum15.04.2009 14:1114083 x gelesen
Hallo,

kann das auch unser Wehrleiter / Wehrführer machen ?

Schließlich trauen wir ihm ja auch zu, wesentlich komplexere Einsätze erfolgreich zu leiten. Da wird er doch noch eine Feuerlöscherschulung / Brandschutzunterweisung machen können (dürfen).

Oder irre ich da ? Wenn ich mir den Wust von teils unsinnigen Vorschriften vorstelle, bin ich fast sicher, dass ich mich irre.

Wie ist Eure Meinung dazu, wer lässt diese Unterweisungen durch die Feuerwehr machen.

PS: Es geht bei meiner Frage um die Unterweisungen in kommunalen Einrichtungen (Rathaus, Schulen, Kindergärten etc.)

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz553653
Datum15.04.2009 14:1214084 x gelesen
Geschrieben von ---Matthias Ott--- welche Zertifizierung kann/muss das sein und wer ist die zertifizierende Stelle? Worauf wäre bei der Auswahl eines Anbieters zu achten?

das kann dir wahrscheilich am Besten die zuständige BG oder Gewerbeaufsicht sagen


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen553655
Datum15.04.2009 14:1513949 x gelesen
Geschrieben von ---Arbeitsschutzgesetz §7--- § 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art
der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden
Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.


Eine feste Qualifikation kann man hier nicht angeben. Ein Brandschutzbeauftragter hat vielleicht auch nur einmal in seinem Leben mit einem Feuerlöscher gearbeitet.

Form und Inhalt der Unterweisungen sind auch nicht vorgegeben, das kann / muss man betriebsspezifisch zuschneiden.

Das Lieblingswort der Deregulierung im Arbeitsschutz heißt derzeit "Gefährdungsbeurteilung". Auf die Art und Weise könnte man auch eine "Aubildereignungsbeurteilung" machen.

Bei uns in der Firma mache ich es übrigens. Und rate mal, welche SIFA beurteilt hat, dass ich es kann...


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern553656
Datum15.04.2009 14:2813867 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas Kleekann das auch unser Wehrleiter / Wehrführer machen ?Sollte er eigentlich schon.
(Umgang mit Feuerlöscher sollte ihm bekannt, "Lehrbefähigung" sollte er haben (muß ja sein Leute auch "fortbilden", ggf. sollte er sich vorher über Neuerungen Informieren)
Der Chef der Einrichtung (Bürgermeister) muß ihn halt (begründet) beauftragen.


MkG Helmut

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AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü553657
Datum15.04.2009 14:3013824 x gelesen
Hallo Matthias,

letzten Herbst habe ich mit einem Kameraden eine Branschutzschulung in einer Firma gehalten.
Viel erklärt, PPT unterstützdend dazu, Bilder, Videos, ... und anschließend Praxis-Übung mit Feuerlöschern.

Qualifikationen von uns beiden: GF !


MkG

Michael Krüger
Feuerwehr Waldachtal
www.feuerwehr-waldachtal.de

Meine persönliche Meinung ....

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)553658
Datum15.04.2009 14:3113989 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Rainer Harmsenganzer Beitrag
Gesprochen wie ein wahres Wunderkind! ACK!

Geschrieben von Rainer HarmsenEin Brandschutzbeauftragter hat vielleicht auch nur einmal in seinem Leben mit einem Feuerlöscher gearbeitet.
Klasse! Dann ist der wohl der höher qualifiziertere und besser geeignetere als der Großteil Feuerwehrs, weil er dann schon mindestens einmal (in Worten 1 x !!!) öfter als > 70% der Schlauchmägde und Löschknechte mit einem Feuerlöscher gearbeitet hat.
Das ist oft der Knackpunkt, weil Feuerwehrs in der Regel von C-Rohr, Schutzausrüstung und nachalarmierter Fachmannschaft ausgeht und die Möglichkeiten, Leistungen und Grenzen eines 6l-Handfeuerlöschers nicht zwingend kennt.


Geschrieben von Rainer HarmsenUnd rate mal, welche SIFA beurteilt hat, dass ich es kann...
Geschrieben von mirPooh, der Bär? SCNR ;-)


Grüßla,
FP



(PS: zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Brandschutzbeauftragten, zertifizierte Unternehmen, die BG oder das GAA ;-))


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen553663
Datum15.04.2009 14:5913892 x gelesen
Mahlzeit FP,

Florian schreibt ja oben, dass diese Schulung durch einen Brandschutzbeauftragten umgesetzt werden müsse. Du sagts nun, dass dies auch jemand mit geeignetem Fachwissen tun kann, also ggf. ein vom Unternehmer bestellter MA, der vielleicht Sicherheitsbeauftragter ist, vielleicht Feuerwehrmann oder sonstwas taugliches?

Gruß, otti


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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen553666
Datum15.04.2009 15:1013795 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottggf. ein vom Unternehmer bestellter MA, der vielleicht Sicherheitsbeauftragter ist, vielleicht Feuerwehrmann oder sonstwas taugliches?

Wenn er / sie dazu fachlich in der Lage ist, ja.


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen553668
Datum15.04.2009 15:2314361 x gelesen
Hallo Zusammen,

mein Kamerad und ich betreiben nebenberuflich eine kleine Firma, die in Erster Hilfe und Brandschutz ausbildet.
Für die Erste Hilfe in Unternehmen die durch die BG gefordert wird gibts genaue Voraussetzungen, die wir durch mehrere Lehrgänge erhalten haben.
Somit dürfen wir in Fahrschulen, Schulen und Unternehmen in Erster Hilfe ausbilden.
Vom einfachen Erste Hilfe Kurs bis hin zu Betriebsani und Laien-Defibrillation bieten wir alles an.
Da wir beide in verschiedenen Feuerwehren Gruppenführer sind, bilden wir nun auch Brandschutzhelfer aus und machen Einweisungen in Brandschutz und lehren den Umgang mit Feuerlöschern.
Natürlich haben wir alle möglichen Stellen angefragt , was für Bedingungen wir erfüllen müssen.
Also es gibt in Deutschland 2 Richtlinien eine vom vfdb (Verband zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) 12/09-01 und die von der Berufsgenossenschaft BGI 847.
Beide Richtlinien sind nicht verbindlich.

Zur Zeit gibt es in Deutschland 3 Arten von Brandschutzbeauftragten :

-die ohne Ausbildung (jeder Unternehmer kann ein für ihn fähigen Mitarbeiter einsetzen, falls
keinen einsetzt ist automatisch der Geschäftsführer dafür verantwortlich)

-die BSB mit Ausbildung nach den Richtlinien des vfdb bzw der BG (siehe Richtlinien Text oben)

-die BSB mit Feuerwehrausbildung

In manchen Bundesländern bekommt man nach absolvierter Zugführerausbildung ein Bescheinigung als Brandschutzbeauftragter.

Aus Haftungsgründen kann ich nur jedem empfehlen eine Ausbildung nach vfdb bzw BG Richtlinen zu machen. In der Feuerwehrausbildung ist der Brandschutz nicht ausreichend behandelt, es geht dort meist nur um den Brandschutz im Zusammenhang mit der Feuerwehr.
Brandschutz in Unternehmen ist aber mehr z.B. Brandschutzplanung, Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen und auch die Heißüberwachungen bei Arbeiten.
Falls in den oben genannten Bereichen Fehler passieren haftet der BSB persönlich !

Eine Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern kann jeder Feuerwehrmann machen, selbst ein Truppmann.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

PS.: Die BG bevorzugt BSB (selbstständige)mit Ausbildung nach vfdb / BG, meist übernimmt sie sogar die Kosten für die Unternehmen wo die gewerblichen BSB ausbilden, wie bei der EH-Ausbildung.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka

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AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg553669
Datum15.04.2009 15:2413830 x gelesen
Wow, dann habe ich ja einen super BSB-Lehrgang besuchen dürfen.
Müssten dort tatsächlich bei einer Brandschutzübung mit einem P12 hantieren und eine Wanne mit brennbarer Flüssigkeit löschen.


Gut Wehr
Christoph Richter

Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen553677
Datum15.04.2009 15:3513815 x gelesen
Jein, wie gesagt jeder Chef kann einen BSB bestimmen/ernennen wenn er denkt das dieser dafür fähig ist.
Nur für Fehler durch Unwissenheit haftet der BSB voll.

Bei dem Umgang mit Feuerlöscher setzen wir einen Feuertrainer ein.
Das Gerät wird mit Gas betrieben und hat verschiedene Aufsätze.
Löschen tuen wir dann mit einen Wasser Feuerlöscher.
Wir sind dabei meist zu Zweit, einer hat die Fernbedienung und kann jederzeit die Gaszufuhr stoppen, der Zweite ist beim Übenden.
Aus Umwelt und Kostengründen sind wir sehr schnell von den Einsatz von echten Pulverlöschern abgekommen.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka

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AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg553679
Datum15.04.2009 15:3813782 x gelesen
Schon klar, so einen Löschtrainer setzen wir bei uns im Werk natürlich auch ein.
In Zeiten wo die Gesellschaft immer grüner wird, will man natürlich keine Dieselwanne mehr abfackeln!!!


Gut Wehr
Christoph Richter

Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen553683
Datum15.04.2009 15:4613847 x gelesen
übrigens in der aktuellen Zeitung Feuerwehr (ehm. UB-Feuerwehr) wird diesem Thema auch kurz Beachtung geschenkt.
Also Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer von freiwilligen Feuerwehren brauchen keine Ausbildung als BSB, sie können sofort tätig sein als BSB
andere Feuerwehrmitglieder sollten eine abgeschlossene GF Ausbildung haben und ein einwöchigen Lehrgang zum BSB absolvieren. (nach BG) nach vfdb wird mind. eine Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst gefordert + 32 h Lehrgang


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen553685
Datum15.04.2009 16:0113745 x gelesen
Wenn du es dir geben willst solltest du in Ahrweiler mal den "Katastrophenschutz für kreisangehörige Städte und Gemeinden" antun. Dann fällst du echt vom Glauben ab
, zumindest was den einen Tag Brandschutz angeht.

Weil da werden deine Vorurteile :-):
Geschrieben von Franz-Peter LösslDa mißbraucht man für die Schulung meist einen hochdekorierten und -motivierten Firefighter, der meint, vor der zu schulenden Betriebsmannschaft eine brillante Kombination eines Zugführer-Sachkundigen-befähigte-Person-Lehrganges abbrennen zu müssen, nach dem die Betriebsangehörigen in der Lage sein sollten, im Brandfall aufgrund eines fundieren Fachwisses "Brennen und Löschen" aus dem Sammelsurium des vom Oberfachmann angeratenen bereitgestellten breitgefächerten Handfeuerlöschersortiments das richtige, in Löschmittel, Funktionsweise und Rating auf den kleinen Entstehungsbrand abgestimmte Gerät auszuwählen und dieses danach auf Zeit selbständig wieder betriebsbereit instandzusetzen und, falls erforderlich, die entsprechende Prüfung nach BetrSichV durchzuführen.
vollumfänglich erfüllt.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen553687
Datum15.04.2009 16:1513903 x gelesen
Geschrieben von Dominic Wenkel
Falls in den oben genannten Bereichen Fehler passieren haftet der BSB persönlich !


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das so sein?


Eine Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern kann jeder Feuerwehrmann machen, selbst ein Truppmann.


das wage ich aber mehr als stark zu bezweifeln



PS.: Die BG bevorzugt BSB (selbstständige)mit Ausbildung nach vfdb / BG, meist übernimmt sie sogar die Kosten für die Unternehmen wo die gewerblichen BSB ausbilden, wie bei der EH-Ausbildung.


Wo bevorzugt die BG diese BSB?


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen553689
Datum15.04.2009 16:3113771 x gelesen
Geschrieben von Rainer HarmsenWo bevorzugt die BG diese BSB?

in unserem Fall wollten wir in einem Unternehmen wo ein Brandschutzausbildung für Angestellte vorgeschrieben war eine Ausbildung anbieten.
Die BG hatte dieses beim Unternehmen gefordert.
Die BG hat diesen Lehrgang auch bezahlt nur leider wurde der Aufrag an eine Firma vergeben die auch eine Zulassung der BG dafür besitzt.

Für den Umgang mit Feuerlöscher gibt es keine Ausbildung in Deutschland, ein Feuerlöscher muß so beschaffen sein, das jeder Laie damit im Fall des Falles umgehen kann.
Bei einer Anfrage an mehrere Hersteller bzw Händler kam das gleiche Ergebnis.
Und in meiner Grundausbildung habe ich den Umgang mit dem Feuerlöscher praktisch und theoretisch gehabt.
Jeder der eine Einweisung im Umgang mit FL hat kann das auch weitergeben.
wie gesagt dafür gibts keine Vorschriften. selbst die BG und der vfdb konnte mir da nix schwarz auf weiß zur Verfügung stellen.

Geschrieben von Rainer Harmsen"
Falls in den oben genannten Bereichen Fehler passieren haftet der BSB persönlich !
"

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das so sein?


je nach vertraglich festgeschrieben Aufgaben mit dem Arbeitgeber, haftet der BSB im Schadensfall wenn er nachweislich falsche beraten bzw gehandelt hat.
Ich glaub schon das jedes Unternehmen was durch falsche Kenntnis seines BSB zu Schaden gekommen ist, auch dafür sorgt das er zumindest dafür zur Rechenschaft gezogen wird

Als frei tätiger BSB hafte ich für meine Beratungsfehler voll !!!


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen553718
Datum15.04.2009 19:1613618 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christoph Richter
In Zeiten wo die Gesellschaft immer grüner wird, will man natürlich keine Dieselwanne mehr abfackeln!!!
Aber doch eine mit Hexan?


mkg hwk

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen553719
Datum15.04.2009 19:1813672 x gelesen
Moin,

also fassen wir mal zusamen:

-Eine Vorschrift, wer im Betrieb so eine Schulung durchführt gibt's erstmal nicht
-Der, der es dann mach sollte es natürlich können, denn wenn die Schulung für die Katz war ist der Unternehmer hinterher ggf. gekniffen
-Externe Unternemen gibt's von der BG anerkannte (woran erkenne ich die?) und andere. Bei den einen Zahlt die BG, bei den anderen ggf. der Unternehmer

Hab ich's richtig?

Gruß, otti


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AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen553728
Datum15.04.2009 19:4313705 x gelesen
Die externen Unternehmer erkennt man entweder daran das sie Werbung machen wo sie über die Zulassung und die Zusammenarbeit mit der BG informieren oder direkt bei der BG, die haben Adressen mit den von Ihnen anerkannten Ausbilderfirmen.

eine Vorschrift für die Schulung gibts nicht, wenn es kein BSB gibt ist immer der Chef für den Brandschutz verantwortlich somit auch für Schulungen an seinen Angestellten, je nach Gefahrenlage und Größe der Firma werden bestimmte Sachen von der BG und auch von Versicherern gefordert.
z.B. Brandschutzplan, Schulung in vorbeug. Brandschutz, Umgang mit Feuerlöschern dafür ist dann der BSB zuständig.
Die BG geht dann nach ihrer Richtline.

Geschrieben von Matthias Ott-Der, der es dann mach sollte es natürlich können, denn wenn die Schulung für die Katz war ist der Unternehmer hinterher ggf. gekniffen jein, also für Fehler die zum Beispiel ander machen wegen nichteinhalten von Brandtschutzvorschriften nicht, jeder Mitarbeiter ist für den Brandschutz verantwortlich, aber wenn er zum Beispiel Heißarbeiten genehmigt ohne Brandschutz obwohl ihm bekannt war das es zur Gefahr kommen konnte und es passiert was, dann schon. Oder wenn er beim Brandschutzplan wichtige Sachen vergisst bzw nicht beachtet die dann im Schadensfall wichtig waren. Letztendlich haftet der Unternehmer immer mit da er ja die Arbeit abnehmen muß, aber der verlässt sich ja auch gern auf seinen BSB.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen553734
Datum15.04.2009 20:1713578 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von mir
Pooh, der Bär? SCNR ;-)


...der ist nur Experte für Honig und Keksbäume, Feuer ist nicht so sein Ding...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen553755
Datum15.04.2009 22:0813697 x gelesen
Geschrieben von Dominic Wenkelin unserem Fall wollten wir in einem Unternehmen wo ein Brandschutzausbildung für Angestellte vorgeschrieben war eine Ausbildung anbieten.
Die BG hatte dieses beim Unternehmen gefordert.
Die BG hat diesen Lehrgang auch bezahlt nur leider wurde der Aufrag an eine Firma vergeben die auch eine Zulassung der BG dafür besitzt.


Interessant. Der Betrieb hatte es versäumt, wurde durch die BG aufmerksam gemacht und war somit auch mehr oder weniger verpflichtet, dies von gewissen Anbietern durchführen zu lassen. Hätte der Betrieb es vorher z. B. durch euch machen lassen, hätte vermutlich kein Hahn danach gekräht...

Geschrieben von Dominic Wenkeljeder der eine Einweisung im Umgang mit FL hat kann das auch weitergeben.

Wage ich aus eigener Erfahrung weiterhin zu bezweifeln.

Geschrieben von Dominic Wenkelwie gesagt dafür gibts keine Vorschriften. selbst die BG und der vfdb konnte mir da nix schwarz auf weiß zur Verfügung stellen.

Im Rahmen der Deregulierung im Arbeitsschutz wird es da auch nur noch Empfehlungen geben (BGI und ähnliche). Alles andere läuft in Zukunft über die äußerst beliebte Gefährdungsbeurteilung.

Geschrieben von Dominic Wenkelje nach vertraglich festgeschrieben Aufgaben mit dem Arbeitgeber, haftet der BSB im Schadensfall wenn er nachweislich falsche beraten bzw gehandelt hat.
Ich glaub schon das jedes Unternehmen was durch falsche Kenntnis seines BSB zu Schaden gekommen ist, auch dafür sorgt das er zumindest dafür zur Rechenschaft gezogen wird

Als frei tätiger BSB hafte ich für meine Beratungsfehler voll !!!


Das wurde aus deiner ersten Aussage nicht ganz klar und deshalb zielte meine Frage darauf ab. Als angestellter BSB im Betrieb sieht die Haftungsfrage natürlich ganz anders aus, als beim frei tätigen.


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AutorChri8sti8an 8M., Waldbronn / Baden-Württemberg575320
Datum11.08.2009 02:3514031 x gelesen
Hallo Kameraden,
sorry wen ich jetzt mich erst zudem Traid melde und mich dazu äussere.

Dass mit den Feuerlöscherunterweisungen ist ein Kapitel für sich.
Versicherer stellen sogenannte Löschtrainer oder Feuerlöschanlagen zu verfügung aber kein Personal und die Feuerwehren können diese Anlagen auch kaufen.
Das Problem hierbei ist die Unterweisung.
Feuerwehrkameraden mit entsprechender Qualifikakion dürfen den theoretischen Teil
einer Brandschutzunterweisung und den Umgang mit Feuerlöscher unterrichten und schulen.
Den praktischen Teil jedoch dürfen sie nicht, soweit sie keine Zusatzqualifikation als
Sachkundiger nach DIN 14406 oder jetzt als befähigte Person für Druckbehälter haben.
Nachzulesen bei den entsprechenden Herstellern.
Natürlich kenn ich das Problem, die Dinger sind Rot, löschen Feuer, jeder Feuerwehrmann
hatte sie schon in den Händen und wir Feuerwehrleute kennen uns ja mit der Brandbekämpfung aus.
Aber es sind nun mal Druckbehälter (auch Übungslöscher sind Druckbehälter und als solche zu behandeln).
Desweiteren sind Feuerlöscher nicht gleich Feuerlöscher. Es unterscheiden sich Bauart und Löschmittel enorm voneinander.
Ich persönlich finde es auch gut wenn Privatpersonen mal die Möglichkeit haben, an einem Tag der offenen Tür einen Feuerlöscher zu testen und in die Hand zu nehmen.
Aber nur durch qualifiziertes Personal. Auch nur der Sicherheit halber( solange nichts passiert, ist alles ok, aber wehe dehm ist nicht so).
Desweiteren wird es Problematisch wenn Feuerwehren Schulungen für Firmen durchführen.
Was ist mit dem Nachweis für die Berufsgenossenschaften?
Hier ist die ausbildende Firma mit dem Namen des Sachkundigen zu benennen und je nach dem ( kommt auf die Firma darauf an ) auch die Qualifikation des Sachkundigen nachzuweisen.
Kann das die Feuerwehr ohne Sachkundigen??
Nein!!
Nur weil wir die Feuerwehr sind können und dürfen wir micht alles.
Ich war vor kurzem an der Landesfeuerwehrschule in BW. Dort wurde dieses Thema auch angesprochen. Die Schule will sich mit der Problematik beschäftigen und dann dazu was veröffentlichen. Warten wir es ab und dann sind wir auf der sicheren Seite.
Mit Kameradschaftlichen Grüssen



null


MFG Christian

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü575329
Datum11.08.2009 08:2113852 x gelesen
Geschrieben von Christian Müller Den praktischen Teil jedoch dürfen sie nicht, soweit sie keine Zusatzqualifikation als
Sachkundiger nach DIN 14406 oder jetzt als befähigte Person für Druckbehälter haben.
Nachzulesen bei den entsprechenden Herstellern.


Hallo!

Unterscheide zwischen den Prüfen und Warten eines herkömmlichen Feuerlöschers, das durchaus eine Sachkunde erfordert, und dem Wiederbefüllen von Übungsgeräten und Sonderlösungen wie HiPress.

Die Prüfung des Feuerlöschers erfordert die übliche befähigte Person nach TRBS 1203 Teil 2.
Hier ist eine zeitnahe berufliche Tätigkeit und Berufserfahung erforderlich. Allein hier gibt es aber schon ein entsprechend großes Diffusfeld, wie diese Begriffe zu füllen sind.

Das Wiederbefüllen des Übungslöschers dagegen ist ein vom Hersteller vorgesehener Vorgang, der maximal eine Unterweisung erfordert.

Natürlich hätten die Feuerlöschgerätehersteller gern, dass die Feuerwehren die Finger aus diesem Bereich lassen- Schließlich wäre es eine zusätzliche sichere Einnahmequelle für sie, wenn sich in diesem Ausbildungsmarkt niemand anders mehr tummeln würde.

Geschrieben von Christian Müller Desweiteren wird es Problematisch wenn Feuerwehren Schulungen für Firmen durchführen.
Was ist mit dem Nachweis für die Berufsgenossenschaften?


Die Forderung des Brandschutzhelfers ist zwar im ArbschG und in der BGV A 1 zu finden, aber so lange ich nachweisen kann dass ich Vorkehrungen getroffen habe, mus auch die BG dies akzeptieren.
Dabei weise ich darauf hin, dass es weder für den Bereich der BG eine bindende Zahlenvorgabe für den Anteil der betrieblichen Brandschutzhelfer gibt. Darüber hinaus übernimmt meines Wissens die BG auch nur die Kosten für die Ausbildung der Ersthelfer, also ist diese Bescheinigung auch hier recht uninteressant.

Selbst die Sachversicherer empfehlen zwar die Ausbildung mit den Inhalten nach VDS, überprüfen aber nicht den wirklich durchgeführten Ausbildungsumfang.

Insofern würde ich mir zu solchen Übungslöschern zwar die Herstellerunterweisung zu Gemüte führen soweit vorhanden / erhältlich - darüber hinaus sehe ich aber kein Problem für die Ausbildung durch öffentliche Feuerwehren, sofern der Ausbilder die auch die anderen sinnvollen Inhalte gut vermitteln kann.

Und hier sehe ich weniger ein fachliches Problem: Natürlich gibt es verschiedene Arten von Löschern, aber diese zu kennen erwarte ich voen einem FA. Als guter Ausbilder sollte ich auch gewisse Fertigkeiten haben zu unterrichten und frei zu sprechen. Hier sehe ich meisten Probleme...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen575334
Datum11.08.2009 08:4713887 x gelesen
Ich verweise ersteinmal auf die Ausführungen von Josef Mäschle. Dennoch muß ich dir auch teilweise recht geben.

Nur weil jemand Feuerwehreangehöriger ist kann er noch nicht automatisch mit Feuerlöschern umgehen bzw. den Umgang damit Unterrichten. Da Feuerlöscherübungen in letzter Zeit ja bei Tagen der offenen Tür bei den Feuerwehren in Mode sind kann man sich ja regelmäßig Bilder dieser Veranstaltungen in den Zeitungen ansehen und sich dabei seinen Teil denken.

Aber auch Sachkundige für das Instandhalten von Feuerlöschern sind nicht zwingend für das Unterrichten des Umgangs mit diesen Geräten geeignet.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)575339
Datum11.08.2009 09:1614003 x gelesen
Holla,

Geschrieben von Christian Müller sorry wen ich jetzt mich erst zudem Traid melde und mich dazu äussere. Aufgrund der langen Überlegungszeit sollte dann ja etwas fundiertes in Deinem Beitrag stehen. Aber Du wirfst ja ganz schöne Anforderungen in den Ring, die Du hoffentlich auch nachweisen kannst. Ggf. kannst ja mal Deine Info-Quellen angeben.
Geschrieben von Christian Müller Feuerwehrkameraden mit entsprechender Qualifikakion dürfen den theoretischen Teil
einer Brandschutzunterweisung und den Umgang mit Feuerlöscher unterrichten und schulen.

Definiere entsprechende Qualifikakion: Sachkundiger? Truppmann? Schlossermeister? Brandschutzfacheumel? Nicht farbenblind, um den Löscher vom Papierkorb unterscheiden zu können? Wer schreibt das wo vor? DIejenigen, die das gleiche weiter oben behauptet haben, sind auch immer noch ihren Beweis schuldig.

Geschrieben von Christian Müller Den praktischen Teil jedoch dürfen sie nicht, soweit sie keine Zusatzqualifikation als Sachkundiger nach DIN 14406 oder jetzt als befähigte Person für Druckbehälter haben.
Nachzulesen bei den entsprechenden Herstellern.

Das halte ich aber für ein absolutes Gerücht. Bitte nenn uns doch mal die Unterlagen der Hersteller, auf denen das nachzulesen ist.

Geschrieben von Christian Müller Was ist mit dem Nachweis für die Berufsgenossenschaften?
Hier ist die ausbildende Firma mit dem Namen des Sachkundigen zu benennen und je nach dem ( kommt auf die Firma darauf an ) auch die Qualifikation des Sachkundigen nachzuweisen.

Welche Berufsgenossenschaft verlangt dies so? Und zum wiederholten mal: welche Qualifikation muss der Unterrichtende nachweisen??

Alles in allem wird meine Erfahrung wiederum bestätigt, dass neben den Brandschutzabschottungen die Feuerlöscherwelt ein weiterer Brandschutzbereich ist, in dem unendlich viel Pfiffkas verbreitet und beschissen wird und die Leute mit Angstmacherei und halt- und hintergrundlosem Vorschriftengewedel so schnell über den Tisch gezogen werden, dass die Reibungswärme problemlos jeden Großbrand in den Schatten stellt. Siehe auch diese Diskussion.

Auf Antworten wartend,
Grüßla
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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 15.04.2009 12:59 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.04.2009 13:57 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 15.04.2009 14:04 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.04.2009 14:12 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 15.04.2009 14:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 15.04.2009 14:11 Thom7as 7K., Hermeskeil
 15.04.2009 14:28 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 15.04.2009 14:03 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 15.04.2009 14:59 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.04.2009 15:10 Rain7er 7H., Schüttorf
 15.04.2009 16:01 Pete7r L7., Frankenberg
 15.04.2009 14:15 Rain7er 7H., Schüttorf
 15.04.2009 14:31 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 15.04.2009 20:17 Lüde7r P7., Kelkheim
 15.04.2009 14:30 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 15.04.2009 15:23 ., Nohra
 15.04.2009 16:15 Rain7er 7H., Schüttorf
 15.04.2009 16:31 ., Nohra
 15.04.2009 22:08 Rain7er 7H., Schüttorf
 15.04.2009 15:24 Chri7sto7ph 7R., Lahr
 15.04.2009 15:35 ., Nohra
 15.04.2009 15:38 Chri7sto7ph 7R., Lahr
 15.04.2009 15:46 ., Nohra
 15.04.2009 19:16 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 15.04.2009 19:18 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.04.2009 19:43 ., Nohra
 11.08.2009 02:35 Chri7sti7an 7M., Waldbronn
 11.08.2009 08:21 Jose7f M7., Bad Urach
 11.08.2009 08:47 ., Bad Hersfeld
 11.08.2009 09:16 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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