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ThemaFalsch getankt... :-(65 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Falsch getankt - OVG: Polizeibeamter muss Schaden ersetzen
  • Informationen zum Thema Haftung des Arbeitnehmers
  • Fahrlässiger Mitarbeiter muss Schadensersatz für falsches Tanken zahlen
  • NW News. Falschgetankt
  •  
    AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW554000
    Datum16.04.2009 18:5017806 x gelesen
    Bericht


    Grüße
    Michael

    www.hoehenretter-online.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW554001
    Datum16.04.2009 18:5114608 x gelesen
    Geschrieben von Michael DolegaBericht

    m.W. nicht der erste der zahlen muss...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern554003
    Datum16.04.2009 19:0014021 x gelesen
    3700€ ist ziemlich heftig für sowas. Als ein Kamerad mal statt Diesel Benzin getankt hat, musste lediglich einmal durchspült werden. Aber das war halt auch ein alter Diesel.

    Ich finde es übertrieben, es dem Sanitäter in Rechnung zu stellen. Eine grobe Fahrlässigkeit ist für mich nicht erkennbar.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz554004
    Datum16.04.2009 19:0314026 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Adolf HuberIch finde es übertrieben, es dem Sanitäter in Rechnung zu stellen. Eine grobe Fahrlässigkeit ist für mich nicht erkennbar.
    Benzin statt Diesel zu tanken ist für mich grob fahrlässig.
    1.) Steht der benötigte Kraftstoff immer am Tankstutzen,
    2.) Steht der zu tankende Kraftstoff in der Betriebsanleitung,
    3.) Gibt es doch sicherlich zum Fahrzeug eine Einweisung, bei der der Kraftstoff auch
    angesprochen werden sollte.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorLars8 G.8, Marl / NRW554011
    Datum16.04.2009 19:4013782 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerBenzin statt Diesel zu tanken ist für mich grob fahrlässig.

    Du machst es dir ja ganz schön einfach.

    Schon mal RTW gefahren, nicht nur 5 Transporte in 24h sondern auch mal an die 20 oder mehr?

    Da kann es dann doch schon mal passieren, auch wenn es nicht sollte.

    Bei uns müsste es spätestens beim bezahlen auffallen, da wir mit unseren Tankkarten nur Diesel tanken und bezahlen können.


    Lars


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW554012
    Datum16.04.2009 19:4213401 x gelesen
    Nw- news

    Anbei noch ein etwas ausführlicher Bericht.


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg554015
    Datum16.04.2009 19:5013765 x gelesen
    Geschrieben von Lars GardhoffDu machst es dir ja ganz schön einfach.

    Schon mal RTW gefahren, nicht nur 5 Transporte in 24h sondern auch mal an die 20 oder mehr?


    Leben retten soll der Mann noch können, aber Benzin nicht mehr von Diesel unterscheiden? Mhmmm. Ich bin in der exklusiven Lage einen neutralen Dienstwagen zu besitzen, bei dem die Firma alle Kosten trägt. Für eine solche Dummheit müsste ich allerdings auch einstehen - zu Recht, wie ich finde. Vor allem, weil er das Fahrzeug ja wohl anschließend gefahren hat.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz554016
    Datum16.04.2009 20:0413492 x gelesen
    Hallo!

    Die Aussage :

    "Aber ist das grob fahrlässig, wenn man einmal unachtsam ist?", fragt B.

    Ist schlicht und ergreifen lächerlich!

    "Zum Verhängnis sei ihm geworden, dass an der Tanksäule "Superbenzin" neben "Superdiesel", wie es damals geheißen habe, hing."

    ***LOL***

    Das ist an meiner Tankstelle auch. Aber ich bin nie auf den Einfall gekommen Superbenzin in meinen Diesel zu kippen.

    Kann es sein, das der Kollege etwas abgelenkt war? So nebenbei bei Tanken ein Schwätzchen gehalten?

    Aber davon ab. auch auf der Zapfpistole steht drauf ob da nun Diesel oder Benzin rauskommt.

    Da kann man nur den Kopf schütteln.

    GRuß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

    Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz554017
    Datum16.04.2009 20:1313421 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars GardhoffDu machst es dir ja ganz schön einfach.
    Dann bin ich wohl nicht der Einzigste! Ich kann auf Arbeit auch kein Schneidöl in den Ziehfett-Behälter füllen und die Schuld auf die Ölkanne schieben.

    Geschrieben von Lars GardhoffSchon mal RTW gefahren, nicht nur 5 Transporte in 24h sondern auch mal an die 20 oder mehr?
    Nö. Das hat aber mit dem falschen Tanken an sich nix zu tun!

    Geschrieben von Lars GardhoffDa kann es dann doch schon mal passieren, auch wenn es nicht sollte.
    Ich guck selbst beim Tanken meines Privat-PKWs lieber zweimal, bevor ich den Hebel an der Zapfpistole drücke.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz554018
    Datum16.04.2009 20:2213456 x gelesen
    Nabend!

    Das passiert aber echt den verschiedensten Leuten. Hört man doch imer wieder mal. Und ich glaube nicht, dass die alle doof sind. Eher abgelenkt/unaufmerksam..

    Geschrieben von www.ak-kurier.de Falsch GETANKT: Beamte müssen blechen
    Sie tankten Super, aber ihr Dienstfahrzeug hatte ein Dieselaggregat. Die beiden Polizeibeamten aus Betzdorf wollten die Kosten für die Tankreinigung aber nicht bezahlen, weil sie unter dienstlichem Stress gestanden hätten und sie von ihren Privatfahrzeugen Super gewohnt seien. Nichts da, sagte jetzt das Verwaltungsgericht. Die beiden müssen blechen. Es sei doch wohl selbstverständlich, sich vor dem Tanken zu vergewissern, welchen Kraftstoff das Dienstfahrzeug braucht.
    Koblenz/Betzdorf. Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeugs nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies entschied jetzt das Verwaltungs­gericht Koblenz und wies die Klagen zweier Polizeibeamter der PI Betzdorf ab.
    Die beiden hatten ihr Dienstfahrzeug versehentlich mit Super-Benzin anstatt mit Dieselkraftstoff betankt. Mit den entsprechenden Folgen, wodurch dem Land Kosten von mehreren hundert Euro entstanden. Diese verlangten wurden von den Polizeibeamten im Wege des Schadensersatzes zurückgefordert. Hiergegen wehrten sich die Beamten: Sie hätten nicht grob fahrlässig gehandelt, da sie unter erheblichem Druck gestanden hätten. Zudem seien sie es gewohnt, ihre privaten Fahrzeuge mit Super-Kraftstoff zu betanken.
    Zu den Dienstpflichten des Beamten gehöre es, das Eigentum und das Vermögen des Dienstherrn nicht zu schädigen, beschied jetzt das Gericht. Verletze er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig, so habe er dem Dienstherrn den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so das VG Koblenz. Bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges, das aufGETANKT werden müsse, handele ein Beamter angesichts der bekannten verschiedenen Kraftstoffsorten in der Regel grob fahrlässig, wenn er sich vor dem Tankvorgang nicht vergewissere, welcher Kraftstoff zu tanken sei. Jedenfalls müsse es für jeden Beamten selbstverständlich sein, vor Beginn des Tankens auf die für das konkrete Fahrzeug zulässige Kraftstoffsorte zu achten. Auch eine hohe Arbeitsbelastung könne den Beamten nicht davon befreien, offenkundige Selbstverständlichkeiten zu beachten.
    Nachricht vom 27.08.2008



    Natürlich alles m e i n e Meinung.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg554019
    Datum16.04.2009 20:2413401 x gelesen
    hallo,

    ich hab einige interessante Infos rund um die Thematik gefunden und in den Threadcontainer gestellt.

    Auch bei Polizeis ist so was schon passiert. Und auch da musste der Beamte zahlen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz554021
    Datum16.04.2009 20:3013283 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerAuch bei Polizeis ist so was schon passiert. Und auch da musste der Beamte zahlen ...
    Warum auch nicht? Laut vielen Betriebsordnungen in der freien Wirtschaft kann man wegen Verursachung von Schäden zur Kasse geboten werden.


    MfG
    Daniel

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    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen554023
    Datum16.04.2009 20:4713761 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinom.W. nicht der erste der zahlen muss...


    Bei uns hat ein Kollege mal das MTF mit Benzin anstatt Diesel getankt, er musste aber für den Schaden, der recht erheblich war (das Fahrzeug ist danach noch ne ganze Strecke gefahren worden) nicht zahlen, hat hier die Stadt übernommen.

    Ist mir trotzdem ein Rätsel wie man das schafft,steht ja schließlich auf dem Rüssel was rauskommt;-)


    Grüße, der Steffen!

    Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW554024
    Datum16.04.2009 20:5813300 x gelesen
    Hallo,

    mir privat bzw. dienstlich ist das auch noch nicht passiert, aber was nicht ist kann ja noch werden...
    Aber es ist auf jeden Fall fahrlässig ob grob kann ich nicht im detail entscheiden, für diesen Fall, weil ich die genauen Hintergründe/Abläufe nicht kenne.
    Es grenzt aber schon an grob fahrlässig wenn ich fahre und merke das etwas nicht in Ordnung ist, weil er fängt an zu hoppeln, läuft unrund... dann stelle ich das Auto aus und dann ist es auch eigentlich noch nicht zu spät bzw. kein großer Schaden entstanden. So war es auch beim Kumpel mit VW TDI Motor...
    Gruß
    Sven


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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554028
    Datum16.04.2009 21:1413312 x gelesen
    Dir passieren nie Fehler? Herzlichen Glückwunsch dazu!


    Alles meine Meinung!

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz554029
    Datum16.04.2009 21:1513216 x gelesen
    Geschrieben von Michael GudjonsDir passieren nie Fehler? Herzlichen Glückwunsch dazu!
    Doch. Aber ich stehe dann dazu und stehe auch dafür gerade!


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554030
    Datum16.04.2009 21:2413131 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerDoch. Aber ich stehe dann dazu und stehe auch dafür gerade!

    Dann ist ja gut!

    Ich sehe das nicht als grob fahrlässig an. Es sei denn, es ist dem Herrn schon mehrmals passiert.


    Alles meine Meinung!

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg554036
    Datum16.04.2009 21:4413211 x gelesen
    Geschrieben von Michael GudjonsDir passieren nie Fehler? Herzlichen Glückwunsch dazu!

    Natürlich passieren Fehler. Aber wenn Fehler aufgrund von Dummheit entstehen, dann stehe ich dafür ein.

    Frech finde ich als ARAL-Tankcard-Besitzer z.B. die zwei Dieselsorten "Super Diesel" und "Ultimate Diesel". Da habe ich auch schon daneben gegriffen und versehentlich die teure Plörre in den Tank gekippt. -> Mail an Chef mit dem Angebot die Mehrkosten zu übernehmen. Sowas gebietet imo der GMV. Eine Klage anzustrengen, mit dem Hinweis "man sei überlastet, blabla" ist eine Frechheit. Der MA würde auf meiner Liste für spezielle Aufträge landen...

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen554040
    Datum16.04.2009 21:4913083 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus WeberNatürlich passieren Fehler. Aber wenn Fehler aufgrund von Dummheit entstehen, dann stehe ich dafür ein.

    Geschrieben von Markus WeberEine Klage anzustrengen, mit dem Hinweis "man sei überlastet, blabla" ist eine Frechheit.

    sehe ich ähnlich. Wenn ich mir nicht sicher bin, welcher Kraftstoff reinkommt, dann muss ich mir die Zeit nehmen und muss eben mal nachschauen. Und bei Transportern kann ich mir nicht vorstellen, dass da einer wirklich 100% sicher ist, dass da Super reinkommt...
    Auch ich fahre im Jahre diverse Kilometer mit verschiedensten Fahrzeugen (vom Golf bis 5er Touring), i.d.R. keine zwei Fahrten mit dem gleichen Fahrzeug...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554042
    Datum16.04.2009 21:5313239 x gelesen
    Das du wegen der 3,53 Euro Mehrkosten durch den Raketentreibstoff nicht vor das Gericht ziehst ist klar. Aber wenn es um die Summer geht, würde ich auch versuchen, die Rechnung vom Arbeitgeber zahlen zu lassen.


    Alles meine Meinung!

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg554043
    Datum16.04.2009 21:5613070 x gelesen
    Geschrieben von Michael GudjonsDas du wegen der 3,53 Euro Mehrkosten durch den Raketentreibstoff nicht vor das Gericht ziehst ist klar. Aber wenn es um die Summer geht, würde ich auch versuchen, die Rechnung vom Arbeitgeber zahlen zu lassen.

    Da würdest du dir bei meiner Führungskultur viele neue Freunde machen. Wer Mist baut haftet. Auch und gerade wenn es mal teurer wird. Nennt sich leistungsorientiertes Handeln und ist nicht so selten...

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz554044
    Datum16.04.2009 21:5613012 x gelesen
    Geschrieben von Michael GudjonsIch sehe das nicht als grob fahrlässig an. Es sei denn, es ist dem Herrn schon mehrmals passiert.
    Das hat dann nichts mehr mit grober Fahrlässigkeit zu tun. Dann haben wirs mit Dummheit zu tun!


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg554046
    Datum16.04.2009 22:0413082 x gelesen
    Geschrieben von Michael Gudjons
    Das du wegen der 3,53 Euro Mehrkosten durch den Raketentreibstoff nicht vor das Gericht ziehst ist klar. Aber wenn es um die Summer geht, würde ich auch versuchen, die Rechnung vom Arbeitgeber zahlen zu lassen.

    Wenn du in deine eigene Karre Benzin pumpst und losfährst und dir das Triebwerk abraucht dann zahlst du doch auch selbst auf Grund eigener Dummheit. Wieso sollte es anderst sein, nur weil das Auto wem anderen gehört? DAnn auch noch dem der dir dein GEhalt zahlt...


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554047
    Datum16.04.2009 22:0912965 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDa würdest du dir bei meiner Führungskultur viele neue Freunde machen. Wer Mist baut haftet. Auch und gerade wenn es mal teurer wird. Nennt sich leistungsorientiertes Handeln und ist nicht so selten...

    Dann bin ich wohl zu sozial :-) Aber ich wäre Lieblingschef. Auch nicht schlecht.


    Alles meine Meinung!

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    AutorRaim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen554048
    Datum16.04.2009 22:1012983 x gelesen
    Moin,
    es gibt ein Unternehmerrisiko und wenn ein langjährig verdienter Mitarbeiter mal einen blöden Fehler macht, dann kann auch der Unternehmer dafür gerade stehen.
    Der Unternehmer gibt ja auch nicht gleich jeden Gewinn an seinen Mitarbeiter weiter, oder ?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Raimon

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW554049
    Datum16.04.2009 22:1013023 x gelesen
    Hey,

    bezahlt so was dann die Haftpflichtversicherung?
    (auch wenns jetzt etwas OT ist)

    Gruß

    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorJoer8g K8., Bad Salzungen / Thüringen554050
    Datum16.04.2009 22:1212935 x gelesen
    Hallo,

    wie sieht es mit ner Diensthaftpflichtversicherung aus, zahlt die sowas?


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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg554053
    Datum16.04.2009 22:1413073 x gelesen
    Geschrieben von Raimon Peters
    Der Unternehmer gibt ja auch nicht gleich jeden Gewinn an seinen Mitarbeiter weiter, oder ?

    Was hat denn das jetzt damit zu tun, dass man Eigentum des Chefs zerstört? Und mehrere tausend Euro Schaden verursacht den ggf. keine Versicherung abdeckt?

    Geschrieben von Raimon Peters
    Unternehmerrisiko

    Ja nun. Das besteht natürlich auch aus der Dummheit der Mitarbeiter. Aber dafür muss ja nicht der Arbeitgeber geradestehen. Kann er wenn es im finanziellen Rahmen möglich ist. Aber je nach Betriebsgröße ist so ein einsatzunfähiges Fahrzeug schon ein ziemliches Ärgernis.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554058
    Datum16.04.2009 22:1813037 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerWenn du in deine eigene Karre Benzin pumpst und losfährst und dir das Triebwerk abraucht dann zahlst du doch auch selbst auf Grund eigener Dummheit.

    Das sehe ich auch so.

    Geschrieben von Jens FischerWieso sollte es anderst sein, nur weil das Auto wem anderen gehört? DAnn auch noch dem der dir dein GEhalt zahlt...

    Vielleicht weil es ein Arbeitsmittel ist? Weil er es nicht absichtlich gemacht hat?


    Alles meine Meinung!

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW554059
    Datum16.04.2009 22:1813006 x gelesen
    Geschrieben von Sven Hildebrandtber es ist auf jeden Fall fahrlässig ob grob kann ich nicht im detail entscheiden,

    Einfachste Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen oder einfachste und Überlegungen nicht angestellt = grobe Fahrlässigkeit.

    Wenn man sich nicht über den zu tankenden Kraftstoff informiert und/oder die Beshriftung der Zapfpistole nicht liest... naja, das passt schon irgendwie mit der o.g. Definition, oder?


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen554061
    Datum16.04.2009 22:2013044 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael GudjonsVielleicht weil es ein Arbeitsmittel ist? Weil er es nicht absichtlich gemacht hat?

    auch da wird bei uns durchaus was fällig. Nachdem ziemlich häufig Handys etc. verloren wurden oder kaputt gingen (oft schlichtweg aus Unachtsamkeit) wurde das allgemein bekannt gemacht, seitdem passen die Leute plötzlich auf ihre Sachen auf...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorRaim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen554063
    Datum16.04.2009 22:2112952 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ja nun. Das besteht natürlich auch aus der Dummheit der Mitarbeiter. Aber dafür muss ja nicht der Arbeitgeber geradestehen

    Doch, muss er.
    Schließlich hat er den Mitarbeiter eingestellt. Er kann versuchen ihn in Regress zu nehmen.
    Kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Ich würde nicht pauschal Dummheit oder bösen Willen unterstellen; Und dann gehört soetwas eben mit zum Unternehmerrisiko.
    Wie gesagt, außerordentliche Gewinne werden ja auch nicht gleich auf die Belegschaft verteilt.
    3000,00 Euro für eine Motorenrevision sind für den Arbeitgeber meist Peanuts. Der Arbeitnehmer hat ggf. ein paar Jahre daran zu knabbern.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Raimon

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW554065
    Datum16.04.2009 22:2413023 x gelesen
    Geschrieben von Marcel Kesslerbezahlt so was dann die Haftpflichtversicherung?

    Warum sollte sie bei grober Fahrlässigkeit zahlen?


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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554067
    Datum16.04.2009 22:2612920 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerJa nun. Das besteht natürlich auch aus der Dummheit der Mitarbeiter.

    Das Unternehmerrisiko kann ein Chef auch gut beeinflussen :-)
    Und wenn die Mitarbeiter dumm sind, warum stellt er die denn ein?

    Ich glaube hier prallen die Meinungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander.


    Alles meine Meinung!

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW554068
    Datum16.04.2009 22:2712915 x gelesen
    Ich habe bzw. stell mir die Frage nicht, ob grob oder Fahrlässig, weil es für mich ganz klar mein Fehler ist für den ich gerade stehen muss.
    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW554070
    Datum16.04.2009 22:3213004 x gelesen
    Ist genau die selbe Sache wie mit Notebooks die im Auto gelassen werden. Hier haftet auch der Arbeitnehmer bei Diebstahl!
    Gruß
    Sven


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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW554071
    Datum16.04.2009 22:3312980 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckWarum sollte sie bei grober Fahrlässigkeit zahlen?

    Warum nicht? Deshalb frag ich ja :-)


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen554073
    Datum16.04.2009 22:3713001 x gelesen
    Geschrieben von Sven HildebrandtIst genau die selbe Sache wie mit Notebooks die im Auto gelassen werden. Hier haftet auch der Arbeitnehmer bei Diebstahl!
    Gruß


    mal ein fiktives Beispiel:

    Der AG stellt für Dienstfahrten Firmenwagen zur Verfügung. Der AN verzichtet allerdings auf einen solchen und fährt lieber (weil bequemer, er kann rauchen, weiß der Geier warum) mit seinem Privat-PKW. Es kommt zu einem VU. Wer zahlt den Schaden!? Der AG?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW554076
    Datum16.04.2009 22:4413324 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut
    mal ein fiktives Beispiel:

    Der AG stellt für Dienstfahrten Firmenwagen zur Verfügung. Der AN verzichtet allerdings auf einen solchen und fährt lieber (weil bequemer, er kann rauchen, weiß der Geier warum) mit seinem Privat-PKW. Es kommt zu einem VU. Wer zahlt den Schaden!? Der AG?


    Das entfernt sich aber alles zunehmend vom ursprünglichen Fall und auch vom eigentlichen Problem.
    Feuerwehrmäßig gibts dazu bei uns sogar ne Dienstanweisung, die die in-regressnahme androht. Aber unabhängig davon halte ich das falsche Betanken für grundsätzlich grob fahrlässig. Alles was vorgebracht wird ist erst mal irrelevant, da es die tatsache nicht ändert. Sich rausreden zu wollen mittel "Überlastung" oder "Stress" oder what ever bedeutet nur, nach Ausreden zu suchen.

    Natürlich kann jeder mal in die sprichwörtliche Scheiße greifen, davon kann sich niemand freisprechen. Aber dann sollte man auch zu dem Bockmist stehen, den man angerichtet hat. Man hat wohl eher eine Chance, um die Zahlung herumzukommen (wenn auch nur teilweise je nach chef), wenn man ehrlich hingeht und zugibt, sich dumm verhalten zu haben, als auch noch den Unschuldigen zu spielen mit dummen Ausreden.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg554088
    Datum16.04.2009 23:1812958 x gelesen
    Geschrieben von Marcel Kessler
    Warum nicht? Deshalb frag ich ja :-)
    Weil der BGh grobe Fahrlässigkeit unter anderem so definiert:
    "
    Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
    "
    Und die allermeisten Versicherungen irgendwo stehen haben das sie grobe Fahrlässigkeit nicht abdecken nach dem Motto "Wer eigentlich weiss das er etwas falsches tut, aber er tut es dennoch, dem zahl ich nix". Was ja auch sinn macht.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW554089
    Datum16.04.2009 23:2412858 x gelesen
    Geschrieben von Friedo LückingSich rausreden zu wollen mittel "Überlastung" oder "Stress" oder what ever bedeutet nur, nach Ausreden zu suchen.

    Wenn der Rettungsassistent so sehr gestreßt ist, daß er nicht richtig tanken kann, dann sollte er auch vom Dienst befreit werden... - so würde ich als Vorgesetzter argumentieren. Also doch lieber Fehler zugeben.


    Meine HP: OT112.de ab sofort mit neuer Galerie.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg554094
    Datum16.04.2009 23:4212995 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weber Für eine solche Dummheit müsste ich allerdings auch einstehen - zu Recht, wie ich finde.

    Hallo,

    musst Du eigentlich auch bei einem schuldhaft verursachten Verkehrsunfall den Schaden am Dienstfahrzeug oder bei der Versicherungsprämie selbst bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW554097
    Datum16.04.2009 23:5413210 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Steffen HaasIst mir trotzdem ein Rätsel wie man das schafft,steht ja schließlich auf dem Rüssel was rauskommt;-)

    Ich schaue auch lieber zweimal hin. Mittlerweile muss man ja recht aufpassen z.b. bei Aral gibts "Superdiesel" da vergreift man sich schnell mal wenn man da nicht oft ist.

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen554100
    Datum17.04.2009 00:0612850 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberWer Mist baut haftet. Auch und gerade wenn es mal teurer wird.

    So ist es aber meist nicht... um so größer der Dienstwagen, um so weniger Haftung.
    Das ist das gängige Muster, und deshalb kann ich den Aufschrei verstehen...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg554105
    Datum17.04.2009 01:3912896 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeiffermusst Du eigentlich auch bei einem schuldhaft verursachten Verkehrsunfall den Schaden am Dienstfahrzeug oder bei der Versicherungsprämie selbst bezahlen?

    Ich habe es noch nicht getestet, aber ich gehe davon aus, dass ich das muss. Letztens hat es mich mit 61km/h innerorts erwischt, und natürlich wurde mir das Bußgeld vom Gehalt abgezogen.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen554107
    Datum17.04.2009 05:0712937 x gelesen
    Moin.

    Geschrieben von Christian Fleschhut

    Der AG stellt für Dienstfahrten Firmenwagen zur Verfügung. Der AN verzichtet allerdings auf einen solchen und fährt lieber (weil bequemer, er kann rauchen, weiß der Geier warum) mit seinem Privat-PKW. Es kommt zu einem VU. Wer zahlt den Schaden!? Der AG?


    Dem Kontext nach entnehme ich mal, dass du mit der Frage drauf anspielen willst, dass der AN zu zahlen hätte. Sofern der AG ein andere Fahrzeug angeboten IMHO durchaus zurecht. Das zu dieser Diskussion treffendere Beispiel wäre aber der Fall, dass der AN den angebotenen Wagen nimmt, nach dem Unfall dann aber der AG sagt "Ach, du bist zu blöd zum Auto fahren? Wäre das in deiner Freizeit mit deinem eigenen Wagen gewesen, dann säßest jetzt auch auf dem Schaden. Also her mit der Kohle, Du weißt schon, "dazu stehen", "wer Mist baut haftet" usw. usf."

    ciao,
    Thorben


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 554118
    Datum17.04.2009 06:0213053 x gelesen
    Geschrieben von Steffen HaasIst mir trotzdem ein Rätsel wie man das schafft,steht ja schließlich auf dem Rüssel was rauskommt;-)

    Nachts um 3 nach dem nten Einsatz geht das unter Umständen relativ schnell, zumal wenn man nicht an der Stamm Tanke ist..

    Ist mir auch schon passiert, war aber mit 3l Super nicht so das Problem.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)


    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW554121
    Datum17.04.2009 06:3512974 x gelesen
    Ist aber so, wenn die Dienstfahrt mit dem privaten PKW nicht angeordnet war bist du nicht über die Firma versichert und musst den Schaden selber tragen.
    So die Info meines Rechtschutzes als es bei uns in der Firma mal eine Zeit Fahrzeugmangel gab.
    Gruß
    Svem


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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW554122
    Datum17.04.2009 06:4312920 x gelesen
    Geschrieben von Jens Fischer "Wer eigentlich weiss das er etwas falsches tut, aber er tut es dennoch, dem zahl ich nix".

    Ich bin mir halt relativ sicher, dass meine Privathaftpflicht grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Vorsatz natürlich nicht, aber grobe Fahrlässigkeit schon. Ich muss mal die Unterlagen wälzen.

    Gruß Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen554148
    Datum17.04.2009 09:2112804 x gelesen
    Geschrieben von Michael GudjonsDas Unternehmerrisiko kann ein Chef auch gut beeinflussen :-)
    Und wenn die Mitarbeiter dumm sind, warum stellt er die denn ein?


    Wäre auch ein denkbarer Lösungsansatz: Der AG zahlt den Schaden und der AN ist in naher Zukunft keiner mehr und kann hoffen einen anderen AG zu finden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein554152
    Datum17.04.2009 09:4012675 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDer AG zahlt den Schaden und der AN ist in naher Zukunft keiner mehr und kann hoffen einen anderen AG zu finden.

    Vielleicht findet er dann auch einen sozialen Arbeitgeber :-)


    Alles meine Meinung!

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW554154
    Datum17.04.2009 09:5812705 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberDa würdest du dir bei meiner Führungskultur viele neue Freunde machen. Wer Mist baut haftet. Auch und gerade wenn es mal teurer wird. Nennt sich leistungsorientiertes Handeln und ist nicht so selten...


    Ich lach mich echt langsam schlapp. Da diskutieren wir um einen Schaden von 3.700 Eu und Fahrlässigkeit etc... Unsere deutsche "Führungselite" hat in den letzten Monaten Milliarden versenkt und fast die gesamte Weltwirtschaft mitgerissen.
    Wer haftet den von denen?
    Dies soll natürlich kein Argument für falsches Tanken sein, zeigt aber mal wieder das alte Sprichwort: " Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen.


    Gruß

    Dirk


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W554159
    Datum17.04.2009 10:1012675 x gelesen
    Mal aus Sicht eines Betriebsrats der schon öfters wegen einer solchen Problematik zu tun hatte:

    Falsches tanken, zumal wenn am Tankstutzen klare Kennzeichnung vorhanden: Eindeutig volle Haftung.
    Keine Chance rauszukommen.
    Natürlich immer die Möglichkeit auf Verhandlungsbasis etwas Schadensbegrenzung zu machen. Ein vernünftiger Arbeitgeber lässt sich freiwillig auf vieles ein.

    Zum Thema Stress am Arbeitsplatz folgende nette Geschichte:
    Langjähriger RA rückt Nachts zum VU aus. Wie auch immer geschehen, er vergisst den Toröffner und rauscht volle Kanne gegen das geschlossenen Ausfahrtstor.
    Schaden damals um die 6000 DM.
    Arbeitgeber will Erstaz, geht vors Arbeitsgericht.
    Tenor in der Güteverhandlung von der Arbeitsrichterinn" also nachts um 3, Alarmmeldung schwerer Vu, da müssen andere Maßtäbe an die Haftung gesetzt werden.
    Ergebniss: von anfänglich geforderten 3000DM blieben 100DM als symbolische Geste übrig.


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW554162
    Datum17.04.2009 10:3012891 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian Beschst mir auch schon passiert, war aber mit 3l Super nicht so das Problem.

    Das gilt so aber nur für ältere Fahrzeuge. Unser 23 Jahre altes LF8 würde das auch so weg schnorcheln, aber (z.b.) bei einem neuen MTF wäre das schon tödlich.

    Gruß,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern554171
    Datum17.04.2009 11:4212760 x gelesen
    Geschrieben von Steffen HaasIst mir trotzdem ein Rätsel wie man das schafft,steht ja schließlich auf dem Rüssel was rauskommt;-)

    Naja, neulich stand ich an einer Zapfsäule, auf deren Rüssel bei allen ein Werbeaufdruck mit SUPERirgendwas und drunter wesentlich kleiner die Kraftstoffart stand...


    Grüße
    Magnus

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW554173
    Datum17.04.2009 12:0612682 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlNaja, neulich stand ich an einer Zapfsäule, auf deren Rüssel bei allen ein Werbeaufdruck mit SUPERirgendwas und drunter wesentlich kleiner die Kraftstoffart stand...

    Ich auch schon mal und farblich sind die dann auch alle gleich.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz554183
    Datum17.04.2009 12:5612739 x gelesen
    Geschrieben von Julian Holsingz.b. bei Aral gibts "Superdiesel" da vergreift man sich schnell mal wenn man da nicht oft ist.
    !!!

    Ganz besonders gefährlich war das zu Anfang der "SuperDiesel" Aktion.
    Da war die Diesel-Zapfpistole nicht schwarz, sondern genauso blau wie die "Super"-Pistole die direkt daneben hing.


    Manuel


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen554190
    Datum17.04.2009 13:2412675 x gelesen
    Geschrieben von Joerg Krausewie sieht es mit ner Diensthaftpflichtversicherung aus, zahlt die sowas?

    kommt auf den Vertrag an. Die meisten zahlen nur dann, wenn der Dienstherr eh nichts fordern kann, nämlich bei Fahrlässigkeit. Wenn die Versicherung bei grober F. nicht eintritt: Glückwunsch, Versicherung abgeschlossen für einen Fall, der lt. Gesetz nicht eintreten kann.


    Gruß

    A.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen554201
    Datum17.04.2009 14:1412628 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sven HildebrandtText: Ist aber so, wenn die Dienstfahrt mit dem privaten PKW nicht angeordnet war bist du nicht über die Firma versichert und musst den Schaden selber tragen.
    So die Info meines Rechtschutzes als es bei uns in der Firma mal eine Zeit Fahrzeugmangel gab.


    Ja, dass steht ja auch gar nicht zur Diskussion. Die Besonderheit der Frage, ob Privat- oder Firmenwagen ergibt sich daraus, dass man im Regelfall des Firmenwagens nunmal über die Firma entsprechend versichert ist. Kann man natürlich drauf verzichten und den eigenen PKW nehmen, dann geht's ggf. auf's eigene Risiko. Bei der Tanken-Frage wird hier aber z.T. agumentiert, dass der Verursacher außerdienstlich im eigenen PKW ja auch Pech gehabt hätte und deswegen der Unternehmer es sich von ihm widerholen könne. Vom Tanken auf Unfälle übertragen würde das bedeuten, auch im Firmenfahrzeug voll Schadenersatzpflichtig zu sein, wenn man einen Unfall verursacht.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz554203
    Datum17.04.2009 14:2612517 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlVom Tanken auf Unfälle übertragen würde das bedeuten, auch im Firmenfahrzeug voll Schadenersatzpflichtig zu sein, wenn man einen Unfall verursacht.

    Wenn dort "grob Fahrlässig" gehandelt wurde, würde ich eine Regressmöglichkeit des arbeitgebers oder Dienstherren nicht gründsätzlich ausschliesen.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen554256
    Datum17.04.2009 21:4412608 x gelesen
    Geschrieben von Marcel KesslerVorsatz natürlich nicht, aber grobe Fahrlässigkeit schon. Ich muss mal die Unterlagen wälzen.

    Das sollte jeder tun, der eine Regresshaftpflicht hat. Und diese ggf. einfach kündigen.


    Gruß

    A.

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz554258
    Datum17.04.2009 22:0012493 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDas sollte jeder tun, der eine Regresshaftpflicht hat. Und diese ggf. einfach kündigen.

    Wo wir schon bei "unterlagen wälzen" und "DIensthaftpflichtversicherung" sind:

    Hat jemand eine Diensthaftpflichtversicherung, möglichst mit verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit, die auch Rettungsdienstpersonal versichert?


    Grüße

    Manuel


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W554260
    Datum17.04.2009 22:2412454 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtHat jemand eine Diensthaftpflichtversicherung, möglichst mit verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit, die auch Rettungsdienstpersonal versichert?
    Jep gibt es.
    Ich kenne allerdings nur eine die über die Gewerkschaft läuft.
    Auskünfte über
    null


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg554261
    Datum17.04.2009 22:3512547 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtHat jemand eine Diensthaftpflichtversicherung, möglichst mit verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit, die auch Rettungsdienstpersonal versichert?

    Hallo Manuel,

    solltest Du Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sein empfehle ich Dir http://www.guv-fakulta.de

    Einige Kollegen und auch ich selbst haben damit durchweg positive Erfahrungen gemacht.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 554268
    Datum18.04.2009 05:0412500 x gelesen
    Geschrieben von Julian Holsingber (z.b.) bei einem neuen MTF wäre das schon tödlich.

    War damals ein 3 Jahre alter Sprinter. Zusammen mit den 60l Diesel war da nichts zu merken :-)


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)


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     16.04.2009 18:50 ., Marl
     16.04.2009 18:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.04.2009 20:47 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
     16.04.2009 23:54 Juli7an 7H., Stemwede
     17.04.2009 12:56 ., Westerwald
     17.04.2009 06:02 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     17.04.2009 10:30 Juli7an 7H., Stemwede
     18.04.2009 05:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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     17.04.2009 12:06 Thom7as 7E., Nettetal
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     16.04.2009 19:40 Lars7 G.7, Marl
     16.04.2009 19:50 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     16.04.2009 20:04 Jako7b T7., Bischheim
     16.04.2009 23:42 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     17.04.2009 01:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     16.04.2009 20:13 Dani7el 7M., Jockgrim
     16.04.2009 20:58 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     16.04.2009 22:18 Stef7an 7H., Essen
     16.04.2009 22:27 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     16.04.2009 21:14 ., Pinneberg
     16.04.2009 21:15 Dani7el 7M., Jockgrim
     16.04.2009 21:24 ., Pinneberg
     16.04.2009 21:56 Dani7el 7M., Jockgrim
     16.04.2009 21:44 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     16.04.2009 21:49 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.04.2009 21:53 ., Pinneberg
     16.04.2009 21:56 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     16.04.2009 22:09 ., Pinneberg
     17.04.2009 00:06 Lüde7r P7., Kelkheim
     17.04.2009 09:58 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     16.04.2009 22:04 Jens7 F.7, Wernau
     16.04.2009 22:10 Raim7on 7P., Stelle - Ashausen
     16.04.2009 22:14 Jens7 F.7, Wernau
     16.04.2009 22:21 Raim7on 7P., Stelle - Ashausen
     16.04.2009 22:26 ., Pinneberg
     17.04.2009 09:21 ., Bad Hersfeld
     17.04.2009 09:40 ., Pinneberg
     17.04.2009 10:10 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     16.04.2009 22:12 Joer7g K7., Bad Salzungen
     17.04.2009 13:24 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     16.04.2009 22:18 ., Pinneberg
     16.04.2009 22:20 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.04.2009 22:32 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     16.04.2009 22:37 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.04.2009 22:44 Frie7do 7L., Aachen
     16.04.2009 23:24 Olaf7 T.7, Dortmund
     17.04.2009 05:07 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     17.04.2009 06:35 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     17.04.2009 14:14 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     17.04.2009 14:26 ., Westerwald
     16.04.2009 19:42 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     16.04.2009 20:22 Mark7us 7B., Steinebach
     16.04.2009 20:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.04.2009 20:30 Dani7el 7M., Jockgrim
     16.04.2009 22:10 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     16.04.2009 22:24 Stef7an 7H., Essen
     16.04.2009 22:33 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     16.04.2009 23:18 Jens7 F.7, Wernau
     17.04.2009 06:43 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     17.04.2009 21:44 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     17.04.2009 22:00 ., Westerwald
     17.04.2009 22:24 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     17.04.2009 22:35 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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