alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaPrüfung von Zumischeransaugschläuchen8 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW554339
Datum18.04.2009 14:335054 x gelesen
Hallo,

welche Feuerwehren prüfen regelmäßig eigentlich ihre Zumischeransaugschläuche auf Unterdruck - und v.a. wie?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen554341
Datum18.04.2009 14:453132 x gelesen
Hallo,

interressante Frage, hab ich noch nie drüber nachgedacht.

(Theoretische) Möglichkeit:

Pumpeneingang > Übergangsstück A auf B, B auf C, C auf D, Ansaugschlauch dran und vorne mit Stopfen verschließen. Dann Trockensaugprobe durchführen.
Als Verschlussstopfen eine Art Sektkorken?

Bleibt nur noch die Frage nach der Dichtheit der Dichtungen der Übergangsstücke...


MkG
Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg554348
Datum18.04.2009 15:242899 x gelesen
Hallo Uli,

vorausgesetzt der Schlauch hält der optischen Überprüfung (sieht gut aus) und der mechanische Prüfung (biegt sich noch ohne zu brechen) stand wird die weitere Prüfung vermutlich aufwendig.
Ich meine sogar so aufwendig, dass es wirtschaftlicher sein wird, gleich einen neuen zu beschaffen (Netto 12,50€)!

Die Frage die sich mir stellt, müsste mal ein Strömungstechnik-Ing. beantworten.

Wie hängen Druck (Unterdruck).
zu erwartende Öffnungsquerschnitte und
Viskosität der jeweiligen Schaummittel,
bzw. der Luft (mit dem jeweils vorhandenen Luftdruck)
zusammen.

Gefühlt: "Es müsste ein furchbar großes Loch drin sein, bis sich da was negativ auswirkt"
Aber wie sieht es tatsächlich aus?

Gruß Michael


Und noch was zum Nachdenken:
"Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
Vernon Sanders Law
Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz554349
Datum18.04.2009 15:263036 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinowelche Feuerwehren prüfen regelmäßig eigentlich ihre Zumischeransaugschläuche auf Unterdruck - und v.a. wie?

Müssen diese eigentlich geprüft werden?

Die gleiche Frage habe ich mir vor längere Zeit gestellt (da hatten wir noch Schaumgerät). Dabei ist mir ein ganz einfaches Prüfgerät eingefallen.

Geschrieben von Henning KronePumpeneingang > Übergangsstück A auf B, B auf C, C auf D

Ja so hatte ich mir das auch gedacht.

Geschrieben von Henning Kroneund vorne mit Stopfen verschließen.

Die Lösung war mir ehrlich gesagt zu "unschön". Ich habe dann untenstehendes "Gerät" in Gedanken konstruiert:



Also eine Grundplatte auf dieser eine Schlauchtülle im passenden Durchmesser angebracht ist. Der Ansaugschlauch wird darübergeschoben und mit einer Schlauchschelle vorsichtigt befestigt (nicht zu stark anziehen, sonst wird der Schlauch beschädigt).

Da das ganze aber mit der FP ein riesiger Akt werden würde, kam ich auf den weiteren einfall, einen Kugelhahn auf einer Seite mit einem Anschluss auf Storz D, auf der anderen Seite mit einer Verschraubung passend zu unserem alten Kärcher-Sauger zu bauen.

Leider blieb es bei der Zeichnung, hatte nie Zeit das ganze mal praktisch umzusetzen.

Man könnte sogar an der GRundplatte an Manometer anbringen.

Ich hoffe das sich jetzt keiner weggelacht hat.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen554351
Datum18.04.2009 15:362902 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldDie Lösung war mir ehrlich gesagt zu "unschön".

Ja, unschön vielleicht. Aber es werden keine witeren Gerätschaften für die Prüfung benötigt, die nicht ohnehin auf jedem Fzg. verlastet sind.
Ein Sektkorken könnte in etwa passen (hab grad keinen zur Hand) und so währe die Prüfung im Handumdrehen durchgeführt. Auch an der ES, wo sich ein Prüfgerät in den seltensten Fällen befindet ;-)


MkG
Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW554362
Datum18.04.2009 18:372708 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldMüssen diese eigentlich geprüft werden?

Nach Angaben von Dr. de Vries: ja, normative Forderung
War mir ehrlich auch nicht bekannt - schon gar keine Unterdruckprüfung, die gefordert sein soll.
Daher die Frage...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen554368
Datum18.04.2009 19:242668 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Nach Angaben von Dr. de Vries: ja, normative Forderung
Wo er Recht hat, hat er recht ;-)

schon gar keine Unterdruckprüfung, die gefordert sein soll.
Na ja eine Andere macht ja auch weniger Sinn.

Ich weiß auch nicht was die "DINer" vor über 20 Jahren damit bezwecken wollten. Waren die transparenten Schläuche so instabil bezüglich des Zusammenziehens?

(Ich habe ein Über/Unterdruckmanometer (wie es jede FP... hat) auf einer C-Blindkupplung. Damit messe ich den Ansaugunterdruck von Zxxx. Weil ich ja ETWAS mit Drosseldüsen und Nebenschlußblenden spiele. Einen Ansaugunterdruck unter -0,5bar habe ich bisher noch nicht an Strahlpumpenzumischern feststellen können.)

Da die DIN nichts sagt zur Bewertung der jährlichen Prüfung, m.M. einfach den Zx an einen B-Abgang, den Rücklauf zur Tankfülleitung. Über einen Wasserbehälter (Eimer ;-)) ansaugen lassen und danach den Finger in den Schlauch. Wenn erst sicher angesaugt wird und sich bei Blockierung visuell nichts verändert ist der Zx sowie der Ansaugschlauch OK. ?


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW554718
Datum20.04.2009 14:012399 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerGeschrieben von Ulrich Cimolino
Nach Angaben von Dr. de Vries: ja, normative Forderung
Wo er Recht hat, hat er recht ;-)


Jepp:
Die DIN 14810 von 10/1982 fordert unter
6.1 Dichtigkeit
Im Schlauch wird bei Raumtemperatur (18 bis 28°C) ein Überdruck von -0,8 bar erzeugt.
8.2 Wiederkehrende Prüfung
Der Ansaugschlauch ist jährlich einmal einer Sichtprüfung und einer Prüfung nach Abschnitt 6.1 zu unterziehen.

Machen wir bisher nicht, werde den Antrag stellen, dass die Prüfung entfällt!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 18.04.2009 14:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2009 14:45 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 18.04.2009 15:26 Jako7b T7., Bischheim
 18.04.2009 15:36 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 18.04.2009 18:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2009 19:24 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 20.04.2009 14:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2009 15:24 Mich7ael7 R.7, Aspach
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt