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ThemaUnterlassende Hilfeleistung Leitstelle?48 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Zeitungsartikel vom 26.05.09
  • Notrufsystem73 - 19222 ist keine Notrufnummer
  • Bericht Salzgitter-Zeitung „Sohn stellt Strafanzeige" mit Stellungnahme der zuständigen Stellen.
  •  
    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / übreall554481
    Datum19.04.2009 14:5215437 x gelesen
    Seit 2007 sind die Leitstellen vom Landkreis A, Landkreis B und Stadt C zu einer Regionalleitstelle A-B-C zusammengeschlossen.
    Im Landkreis A ist in 18 Orten der Rettungsdienst der Stadt D zuständig aufgrund eines Vertrages zwischen Landkreis A und Stadt D.

    Am 14.04.2009 zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr ging ein Notruf bei der Regionalleistelle A-B-C über
    die Notrufnummer 112 ein. Vom Anrufer ist die Ehefrau zusammengebrochen,
    hatte keinen Puls mehr, Atmete nicht mehr und war nicht ansprechbar.
    Nachdem der Leitstellendisponent die Adresse abfragte, sagte der
    Leitstellendisponent in der Regionalleitstelle A-B-C, er solle selber bei
    der Leitstelle der Stadt D anrufen. Der Disponent musste diese Rufnummer zwei
    mal wiederholen (0XXXX-19222). Der Hilfesuchende musste somit selber in der Leitstelle der Stadt D anrufen.
    In dieser Zeit konnte er seine Frau nicht helfen.

    Der inzwischen eingetroffene Sohn, Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr setzte erneut Notruf über
    die 112 ab und wollte RTH nachfordern. Der RTH ist im Zuständigkeitsbereich der Regionalleitstelle A-B-C stationiert
    Diesmal teilte der Disponent mit, er gäbe das weiter zur Rettungsleitstelle der Stadt D. Obwohl der RTH#
    über die Regionalleitstelle A-B-C alarmiert wird.

    Als dann der RTW und NEF eintrafen, versuchte das Rettungspersonal 30 Minuten die Frau wiederzubeleben.
    Leider konnte der Notarzt nur noch den Tod feststellen.

    Als der Sohn im laufe des Tages davon erfuhr was beim Notruf geschehen ist, stellte er am nächsten Tag
    bei Kriminalpolizei Strafanzeige wegen unterlassene Hilfeleistung, sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der
    Aufsichtsbehörde.

    Es kann doch nicht sein, das das Leitstellenpersonal im Notfall auf dritten verweist, wo es doch deren Aufgabe ist
    die Rettungsmaßnamen in Gang zu setzen. Man geht doch davon aus das bei 112 schnell geholfen wird. Der Sohn
    kennt zwar die Zuständigkeiten als Insider (FF). Aber woher soll das ein Außenstehender wissen.
    Jeder Bürger geht davon aus, das sofort ohne Umwege geholfen wird.

    Gruss ...


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW554483
    Datum19.04.2009 14:5811702 x gelesen
    Sollte es wirklich so gelaufen sein, dann muss sich der Disponent sehr wohl und verdient vor Gericht verantworten.

    In grün (z. T. schon blau) uniformierten Bereich sind solche Vorfälle mit entsprechenden Anzeigen nicht selten. In Göppingen und Esslingen sind erst kürzlich zwei Disponenten zu einer anständigen Geldstrafe verurteilt worden.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW554485
    Datum19.04.2009 15:0211042 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = anonymJeder Bürger geht davon aus, das sofort ohne Umwege geholfen wird.

    Und das sollte auch der Fall sein. Ist aber anscheinend nicht so gewesen...


    Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg554486
    Datum19.04.2009 15:0511450 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer Sollte es wirklich so gelaufen sein, dann muss sich der Disponent sehr wohl und verdient vor Gericht verantworten.

    Ich gehe davon aus das die Anrufe auch wunderbar auf "Band" dokumentiert sind. In solchen Fällen ist ja dann die Beweislage recht gut.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü554492
    Datum19.04.2009 15:1311324 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIn Göppingen und Esslingen sind erst kürzlich zwei Disponenten zu einer anständigen Geldstrafe verurteilt worden.

    In Stuttgart was ähnliches.

    Gruß Andi


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen554510
    Datum19.04.2009 15:4110997 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = anonymDer Disponent musste diese Rufnummer zwei
    mal wiederholen (0XXXX-19222).


    Da geht der Mist schon los ... 19222...

    Geschrieben von = anonym = anonymbei Kriminalpolizei Strafanzeige wegen unterlassene Hilfeleistung, sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der
    Aufsichtsbehörde


    Wenn das die einzige Möglichkeit ist, das organisatorische Gemurkse aufzulösen, dann feste drauf...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü554530
    Datum19.04.2009 17:2710721 x gelesen
    Wow ... *spachlos über den Vorfall*

    Geschrieben von ---Lüder Pott---
    Da geht der Mist schon los ... 19222...

    Totaler Käse ... *kopfschüttel*
    Auch noch die Telefonnummer ansagen, aufschreiben und und und.
    Im heutigen Zeitalter der Technik wohl noch nie was von Rufweiterleitung gehört :-(


    MkG

    Michael Krüger
    Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 554531
    Datum19.04.2009 17:2910661 x gelesen
    Geschrieben von Michael KrügerIm heutigen Zeitalter der Technik wohl noch nie was von Rufweiterleitung gehört :-(

    Ich kenne eine Feuerwehr da wurde die direkte Anrufweiterleitung laut Aussage eines Mitarbeiters aus Kostengründen gestrichen..

    Entweder gibt es die Nummer zum selberwählen oder aber man spielt stille Post..


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)


    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen554534
    Datum19.04.2009 17:5010641 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- In Stuttgart was ähnliches.


    Dein zitierte Sachverhalt ist aber in keinster Weise mit dem hier im Thread behandelten Thema zu vergleichen!


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW554548
    Datum19.04.2009 18:4210744 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerIch gehe davon aus das die Anrufe auch wunderbar auf "Band" dokumentiert sind. In solchen Fällen ist ja dann die Beweislage recht gut.

    Wenn nicht ganze 24h-Mitschnitte/ Bänder verschwinden,
    das soll auch schon vorgekommen sein .-(


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen554551
    Datum19.04.2009 18:5610465 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lüder PottDa geht der Mist schon los ... 19222...

    naja, das hat aber doch in dem Fall nichts mit der 19222 als solches zu tun. Das liegt wohl eher daran, dass man die 112 nicht mit Vorwahl wählen kann.

    Wenn ich von hier aus unsere Leitstelle erreichen will, würde ich auch die 05631/19222 wählen. Mit der 112 lande ich im Nachbarlandkreis (= NRW), weil wir zwar in Hessen liegen aber das Ortsnetz dem Nachbarlandkreis zugeordnet ist.

    Grüße
    Daniel


    "Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW554553
    Datum19.04.2009 19:0910288 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel Kaune
    Wenn ich von hier aus unsere Leitstelle erreichen will, würde ich auch die 05631/19222 wählen. Mit der 112 lande ich im Nachbarlandkreis (= NRW), weil wir zwar in Hessen liegen aber das Ortsnetz dem Nachbarlandkreis zugeordnet ist.

    Und dennoch sollte und muss der Disponent dort in der Lage sein, deinen Notruf entgegen zu nehmen und an die entsprechende Leitstelle weitergeben.

    Gruß
    Martin


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    AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen554554
    Datum19.04.2009 19:1110223 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin DrechslerUnd dennoch sollte und muss der Disponent dort in der Lage sein, deinen Notruf entgegen zu nehmen und an die entsprechende Leitstelle weitergeben.

    ja, natürlich. Mir ging es nur darum, dass das in dem Fall nichts mit dem Thema 19222 zu tun hat.

    Grüße
    Daniel


    "Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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    AutorMich8ael8 B.8, Saarbrücken / Saarland554559
    Datum19.04.2009 19:2210376 x gelesen
    Hier wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung gegen den Disponenten (nicht gegen die RLS, die ja keine Person ist) einleiten. Hier scheint ein konkreter Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung zu bestehen. Möglicherweise wird auch, wenn der Träger der RLS ein sog. "Organisationsversagen" verursacht hat, auch gegen die verantwortlichen Personen beim Träger ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen554569
    Datum19.04.2009 19:3810201 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Kaunenaja, das hat aber doch in dem Fall nichts mit der 19222 als solches zu tun

    19222 ist keine Notrufnummer, sondern ein Gemurkse...

    Geschrieben von Daniel Kaunedass man die 112 nicht mit Vorwahl wählen kann.

    Das braucht man auch eigentlich nicht - man möge den Notruf sysrematisch aufnehmen und dann entsprechend weiterleiten...ist mit Sicherheit aber nicht Aufgabe des Anrufers.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW554574
    Datum19.04.2009 19:4310155 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pottist mit Sicherheit aber nicht Aufgabe des Anrufers.

    Sondern des Disponenten und da ist es egal ob ich die Pol anrufe oder die Fw.
    Aber soetwas ist nicht die Ausnahme, gut auch nicht die Regel aber es kommt doch schon recht häufig vor.
    Entsprechende Erfahrungen habe ich schon gemacht, hauptsächlich aber mit der Pol.
    Gruß
    Sven


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen554586
    Datum19.04.2009 20:0610089 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lüder PottDas braucht man auch eigentlich nicht - man möge den Notruf sysrematisch aufnehmen und dann entsprechend weiterleiten...ist mit Sicherheit aber nicht Aufgabe des Anrufers.

    ... entweder so oder den Anrufer selbst - nach feststellung der Nichtzuständigkeit - direkt weiterleiten - gibt die Technik nämlich auch her ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds554618
    Datum19.04.2009 22:1910043 x gelesen
    Geschrieben von Sven HildebrandtEntsprechende Erfahrungen habe ich schon gemacht, hauptsächlich aber mit der Pol.
    Gruß
    Sven


    Hallo Sven,

    leider muss ich das bestätigen!

    Unschön aber wahr: Ich war der Meinung, ein Einbrecher würde sich an meiner Tür zu schaffen machen (war im Endeffekt nur der bes... Nachbarssohn!), rufe "110", also Hannover an und statt dass die das aufnahmen und von dort aus das Notwendige veranlassen bestanden die drauf, mich zu meinem zuständigen Kommissariat Großburgwedel durchzustellen.

    und bis da jemand an das Telefon ging, das hat auch gedauert.

    Allerdings habe ich es auch erlebt, dass meine Schwester bei einem Unfall ihres Kindes die BF (damals noch eine eigene Leitstelle) anrief - und mich zur Katze machte, wie lange das "...fast eine halbe Stunde.." gedauert hätte.

    Das konnte ich nicht auf uns sitzen lassen, habe mir mit dem Leiter der Leitstelle das Alarmblatt gezogen -und siehe da, es waren 12 Minuten, was bei den Umständen (Entfernung) recht gut im Mittel lag..

    Allerdings hatten wir auch ein anderes Problem: Da kam aus einer Nachbargemeinde ein Notruf "Feuer" zu uns, wir gaben das an den Landkreis weiter, wo drauf die sehr achteten! - und nichts passierte.

    Als der dritte Rückruf kam, wo wir bllieben (wie gesagt; Nicht unsere Zuständigkeit!) hat usnere Leitstelle den Vierten Zug losgeschickt - und der Chef entschied damals: "Egal, wie die krähen, wir schicken immer und auf jeden Fall ein Fahrzeug von uns dahin! Zurück fahren können die immer noch!"

    Hat "Ronne" natürlich bannig gestunken, aber das war eben so.

    Damals gab es gewaltige Probleme mit einem ehemaligen Kollegen der BF H. der dort gelandet war, ber das ist eine andere Geschichte, die ich hier nicht ausbreiten will. Insider wissen, was ich meine..

    Gruß
    Klaus


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen554759
    Datum20.04.2009 17:449732 x gelesen
    Geschrieben von ---Sven Hildebrandt--- Entsprechende Erfahrungen habe ich schon gemacht, hauptsächlich aber mit der Pol.


    Geschrieben von ---Klaus Bethge--- leider muss ich das bestätigen!

    Guten Tag Kameraden!

    Sagt mal geht es noch? Was haben diese Postings mit dem Thread und dem tragischen Thema zu tun? Fangen wir jetzt an, das die eine Seite auf der anderen herumhackt? Was soll so ein, mit Verlaub gesagt, Blödsinn?

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus meiner Tätigkeit als Einsatzleitbeamter einer Einsatzleitstelle der Polizei mehr als zwei Negativbeispiele für unkooperatives, einsatztaktisch falsches oder Nichthandeln von Feuerwehr- und/oder Rettungsleitstellen erlebt habe, mache ich extern keinen Aufstand daraus und poste es in der Weltgeschichte herum. Soetwas läßt man auf sich beruhen oder klärt es intern!

    Und mal nur für den Hinterkopf: Es gibt auf beiden Seiten weiße, graue und vor allem Schwarze Schafe!! Und wer in seinem Leben noch nie einen Fehler gemacht hat, möge als erster vortreten und sich beweihräuchern lassen.

    MfG


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen554768
    Datum20.04.2009 18:389910 x gelesen
    Geschrieben von Michael BroschartHier wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung

    Echt? Hat denn jemand "NICHT Hilfe geleistet"?

    Die Disziplinarschiene ist unstrittig, weil das mit Sicherheit nicht das geeignete Mittel war (vorsichtig ausgedrückt), aber NICHT Hilfe geleistet, hmmm...


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz554800
    Datum20.04.2009 22:119705 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamEcht? Hat denn jemand "NICHT Hilfe geleistet"?

    An anderer Stelle wird momentan diskutiert ob eine vermeidbare Verzögerung der Hilfeleistung nicht ebenfalls den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt wenn sie von einer Person begangen wird von dr man davon ausgehen können muss, dass die ebend "unverzüglich" (also ebend ohne schuldhaften Verzug) Hilfe leistet.


    Manuel, auf das Urteil der zweiten Instanz in der beschriebenen Sache wartend


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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS554810
    Datum20.04.2009 23:459721 x gelesen
    Geschrieben von ---Andreas Bräutigam--- Echt? Hat denn jemand "NICHT Hilfe geleistet"?


    Ist es nicht Aufgabe der Leitstelle Notrufe aufzunehmen und die Notfallrettung einzuleiten?

    Mal davon abgesehen, dass die 19222 keine Notrufnummer ist und nicht aufgezeichnet wird.
    Abgesehen davon wird 112 vor 19222 abgearbeitet.


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W554817
    Datum21.04.2009 09:059592 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard SchraderMal davon abgesehen, dass die 19222 keine Notrufnummer ist und nicht aufgezeichnet wird.
    Wie kommst Du den darauf?


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS554829
    Datum21.04.2009 10:119624 x gelesen
    Weil bei der Besichtigung unserer Leitstelle uns das so gesagt worden. Der Leiter der Leitstelle sagte uns, das die 112 vor alle anderen Nummern abgearbeitet werden.

    Und die 19222 ist ja auch eine kostenpflichtige Rufnummer.


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W554831
    Datum21.04.2009 11:129407 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard SchraderWeil bei der Besichtigung unserer Leitstelle uns das so gesagt worden.
    Ohne auf die eigentliche Diskussion einzugehen, selbstverständlich wird jeder Anruf in einer Leitstelle aufgezeichnet.


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds554835
    Datum21.04.2009 11:279565 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard SchraderWeil bei der Besichtigung unserer Leitstelle uns das so gesagt worden. Der Leiter der Leitstelle sagte uns, das die 112 vor alle anderen Nummern abgearbeitet werden.

    Und die 19222 ist ja auch eine kostenpflichtige Rufnummer.


    Das begreife ich jetzt nicht..

    Sind das nicht zwei getrennte Arbeitsplätze, auch räumlich getrennt??

    (Im Sinne 112= vorne rechts und 19222 hinten links..)

    Gruß
    Klaus


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    AutorSven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen554837
    Datum21.04.2009 11:479418 x gelesen
    Geschrieben von ---Klaus Bethge--- Sind das nicht zwei getrennte Arbeitsplätze, auch räumlich getrennt??

    (Im Sinne 112= vorne rechts und 19222 hinten links..)


    Moinsen,

    getrennte Arbeitsplätze ja, jedoch war es zur Besichtigung nicht räumlich getrennt!! Und ich denke das ist noch immer so.

    MkG Sven


    Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/

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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS554851
    Datum21.04.2009 12:499382 x gelesen
    Hab im Treadkontainer Link gesetzt über das Notrufsystem 73. Dort heißt es das die 19222 keine Notrufnummer ist.


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz554999
    Datum21.04.2009 22:259244 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard SchraderHab im Treadkontainer Link gesetzt über das Notrufsystem 73. Dort heißt es das die 19222 keine Notrufnummer ist.

    Richtig ist:
    die 19222 ist keine Notrufnummer im technischen Sinne.
    Dass die 19222 teilweise noch die Funktion einer Notrufnummer hat ist unbestritten.

    Die Verwendung der 19222 als Notrufnummer hatte ja diverse Gründe.
    Wenn ich die Wahl habe medizinische Notrufe durch dafür nicht geschultes personal unter der 110 der 112 annehmen zu lassen oder unter einer 'normalen' 24/7 erreichbaren Telefonnummer wo speziell dafür geschultes Personal sitzt viel die Wahl auf die 'normale Amtsnummer' sicher nicht schwer.

    Nachdem aber zunehmend an der 112 personal sitzt das medizinische Notrufe qualifiziert abfragen kann wo dies vor geraumer Zeit noch nicht der Fall war, wird die 19222 in der Funktion einer Notrufnummer zunehmend an Bedeutung verlieren.

    Mit der Aussage "die 19222 wird nicht aufgezeichnet" hat das aber gleich gar nichts zu tun.
    Denn die Banddokumentation sitzt in der Leidstelle. Die Leitstelle kann, was die technische Seite anbelangt, aufzeichnen was sie will. Bis hin zur Türklingel :)


    Manuel


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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW555002
    Datum21.04.2009 22:299174 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDenn die Banddokumentation sitzt in der Leidstelle. Die Leitstelle kann, was die technische Seite anbelangt, aufzeichnen was sie will. Bis hin zur Türklingel :)

    Die Frage ist hier doch, muss sie dies auch? Für die 112 ganz sicher, aber auch für die 19222 ?

    Gruß

    Dirk


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz555003
    Datum21.04.2009 22:319203 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyDie Frage ist hier doch, muss sie dies auch? Für die 112 ganz sicher, aber auch für die 19222 ?

    Das weis ich nicht.
    Jedoch kenne ich nur 4 Leitstellen persönlich die (auch) eine 19222 haben.
    Bei allen vieren wird die 19222 ebenfalls aufgezeichnet.


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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS555024
    Datum21.04.2009 23:149169 x gelesen
    Hier gehts doch vielmehr darum ob es unter unterlassene Hilfeleistung fällt, dass der Disponent unter 112 den Notruf nicht weiterbearbeitet hat und der Anrufer aufgefordert wurde in der Leitstelle der Nachbarstadt über die Vorwahl-19222 anzurufen.


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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW555027
    Datum21.04.2009 23:229193 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtJedoch kenne ich nur 4 Leitstellen persönlich die (auch) eine 19222 haben.
    Bei allen vieren wird die 19222 ebenfalls aufgezeichnet.


    Jep und zum Teil noch viel mehr (wurde weiter oben ja schon gesagt), die Frage ist halt ob sie es müssen und dann ggf. auch die Bänder weiter geben (müssen). Ich habe keine Ahnung wie dies rechtlich gefordert/gehandhabt wird.

    Gruß

    Dirk


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W555034
    Datum21.04.2009 23:409121 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyJep und zum Teil noch viel mehr (wurde weiter oben ja schon gesagt), die Frage ist halt ob sie es müssen und dann ggf. auch die Bänder weiter geben (müssen). Ich habe keine Ahnung wie dies rechtlich gefordert/gehandhabt wird.
    Du meine Güte!?
    Natürliche müssen wir die Bänder rausgeben werden,wenn es die Staatsanwaltschaft so anordnet.
    Aber nur dann.


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW555035
    Datum21.04.2009 23:479163 x gelesen
    Geschrieben von Andreas LeutweinDu meine Güte!?
    Natürliche müssen wir die Bänder rausgeben werden,wenn es die Staatsanwaltschaft so anordnet.
    Aber nur dann.


    Ja ganz sicher für den Notruf 112, gilt dies aber auch für die Bänder der 19222? Oder wird gesagt, alles was aufgezeichnet wird muss auf jeden Fall rausgegeben werden? Ich weiß es wirklich nicht. Wer dreht den jemanden einen Strick draus wenn er sagt die Bänder der 19222 sind leider gelöscht, aber macht nichts weil die wir ja gar nicht aufzeichnen müssten? Wie gesagt ist rein theoretisch und ohne jemanden etwas Böses unterstellen zu wollen, weil ich die Bänder eher als Schutz, als Kontrolle sehe.


    Gruß

    Dirk


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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W555036
    Datum21.04.2009 23:499101 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWenn ich die Wahl habe medizinische Notrufe durch dafür nicht geschultes personal unter der 110 der 112 annehmen zu lassen oder unter einer 'normalen' 24/7 erreichbaren Telefonnummer wo speziell dafür geschultes Personal sitzt viel die Wahl auf die 'normale Amtsnummer' sicher nicht schwer.
    Jetzt kommen wir langsam drauf worum es sich eigentlich dreht.
    Geschrieben von Manuel SchmidtNachdem aber zunehmend an der 112 personal sitzt das medizinische Notrufe qualifiziert abfragen kann wo dies vor geraumer Zeit noch nicht der Fall war, wird die 19222 in der Funktion einer Notrufnummer zunehmend an Bedeutung verlieren.
    Wenn das so ist, bin ich sofort dabei. Allein es fehlt mir nicht nur der Glaube sondern die Realität beweist das Gegenteil.


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz555037
    Datum21.04.2009 23:539162 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyJa ganz sicher für den Notruf 112, gilt dies aber auch für die Bänder der 19222? Oder wird gesagt, alles was aufgezeichnet wird muss auf jeden Fall rausgegeben werden?

    Die herausgabe der Bänder ist ja keine Bitte der Staatsanwaltschaft.
    Regelhaft ist die Grundlage für die Herausgabe solcher Bänder ein Durchsucherungsbeschluss für die entsprechenden Räumlichkeiten mit der Maßgabe alle Materialen bezüglich der Vorgänge an einem bestimmten Tag beschlagnahen zu dürfen.

    Im einfachsten Fall werden diese Materialien so herausgegeben und die ermittlungsbehörde zieht zufrieden ab....


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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW555039
    Datum22.04.2009 00:019182 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtRegelhaft ist die Grundlage für die Herausgabe solcher Bänder ein Durchsucherungsbeschluss für die entsprechenden Räumlichkeiten mit der Maßgabe alle Materialen bezüglich der Vorgänge an einem bestimmten Tag beschlagnahen zu dürfen.

    Dies setzt aber die Kenntnis voraus, was alles aufgezeichnet wird ansonsten könnte es passieren, dass sie die Bänder der 112 bekommen und schade, schade Schokolade ist das was sie gesucht haben gar nicht drauf. Deswegen ja die Frage ob es eine Anordnung gibt die 19222 aufzuzeichnen und auch (wichtig) aufzubewahren. Ist das den so schwer, ich versteh diese zusammenhänge schon sehr genau, möchte doch nur wissen wie die Vorgabe für eine(alle) Lst. ist.

    Gruß

    Dirk


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    AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 555040
    Datum22.04.2009 00:049114 x gelesen
    Zitat: Nachdem aber zunehmend an der 112 personal sitzt das medizinische Notrufe qualifiziert abfragen kann wo dies vor geraumer Zeit noch nicht der Fall war, wird die 19222 in der Funktion einer Notrufnummer zunehmend an Bedeutung verlieren.

    Wenn das so ist, bin ich sofort dabei. Allein es fehlt mir nicht nur der Glaube sondern die Realität beweist das Gegenteil.
    Zitat Ende.

    Das kann ich so nur unterschreiben. Die NUMMER ist völlig egal! Solange wir für Leitstellenpersonal keine verbindlichen Standards festlegen wie und auf welchen Fragewegen Notrufe gut abzufragen sind und diese auch durch Kontrolle (ja, liebes Leitstellenpersonal durch ABHÖREN!) einhalten wird es immer wieder "Versager im Job" geben. Ich kann jede einzelne Schicht zwischen 2 und 10 Fehler zählen die zu einer strafrechtlichen Relevanz führen könnten (wenn denn jemand klagt). Aber solange wir uns den Luxus des "ich-mache-keine-Fehler" Personals leisten (sowohl in der FEL/RLS als auch "draußen" weil NIEMAND dem anderen die Wahrheit sagen mag, so ist eben Deutschland!) ist das alles nicht so schlimm :-)

    Gruß mit 14 Jahren RD Erfahrung (davon 2 Jahre FEL/RLS!)

    Detlef


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern555047
    Datum22.04.2009 01:059149 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dirk BrokatzkyDeswegen ja die Frage ob es eine Anordnung gibt die 19222 aufzuzeichnen und auch (wichtig) aufzubewahren
    ja muss aufgezeichnet werden. M.W. liegt das nicht an der Notrufnummer sondern an der Dokumentationspflicht der LST.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg560302
    Datum26.05.2009 19:018965 x gelesen
    hallo,

    ich möchte zu diesem Thema auf den Link zu einem Zeitungsartikel hier im Threadcontainer verweisen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS564869
    Datum19.06.2009 02:579165 x gelesen
    So heute steht wieder ein Artikel dazu in der Zeitung. Da im Zeitungsartikel mein Name angegeben ist kann ich mich outen. Im Artikel nimmt die Pressestelle der zuständigen Leitstelle, sowie der zuständige Landkreis stellung. Die Pressestelle der zuständigen Leitstelle gibt zu, dass Sie den Notruf nicht weitergeleitet hat und der Anrufer selber in der Nachbarleistelle anrufen sollte.

    Salzgitter-Zeitung


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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS565250
    Datum21.06.2009 23:518982 x gelesen
    auf einmal so ruhig hier?


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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü565255
    Datum22.06.2009 07:058889 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Gerhard Schraderauf einmal so ruhig hier?

    Was erwartest Du?


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS565286
    Datum22.06.2009 10:208819 x gelesen
    mich würde interessieren, wie das die anderen sehen, das die IRL es zugegeben hat.


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen565298
    Datum22.06.2009 10:508859 x gelesen
    Moin,

    da wäre sie ja nun auch nicht drum rum gekommen. Und ich denke nicht, daß die sowas noch mal machen. So dusselig ist normalerweise nur die Rettungsleitstelle der Bahn ;-) .

    Um es mal so zu beschreiben, daß deine Mutter recht jung gestorben ist tut mir leid, aber wenn es um die 2-3 Minuten ging, die der Notruf länger gedauert hat hätten die Kollegen günstigstenfalls eine Organspenderin, ungünstigstenfalls eine Aphallijerin reanimiert. Ich denke beides wäre für euch nicht zufriedenstellend gewesen. Richtig böse ist es, wenn der Patient Aphalliker geworden ist und er hätte ohne nennenswertes neurologisches Defizit gerettet werden können.

    Die RLST hat falsch gehandelt, da beist die Maus keinen faden ab, ob das Amt es nun zugibt oder nicht.

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS565314
    Datum22.06.2009 12:488781 x gelesen
    Danke für deine Antwort.

    Mir geht es ja darum, das sowas nicht nochmal vorkommt. Für meine Mutter ist es zu spät. Aber vielleicht fruchtet es ja bei denen langsam. Ich frage mich aber wie kann ein Disponent auf die Idee kommen einfach zu sagen rufen Sie selber da und da an. Nach dem Nds. Rettungsdienstgesetz währe es seine Aufgabe gewesen den Notruf anzunehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Mein Vater war mit dieser Situation total überfordert meine Mutter helfen zu wollen und dann auch noch Zwei Leitstellen anrufen zu müssen.

    Gruß

    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS567004
    Datum29.06.2009 11:218581 x gelesen
    Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt mit der Begründung dass der Disponent davon ausging das meine Mutter bereits verstorben war und er sich im Nachhinein in der Nachbarleitstelle rückversichert habe ob mein Vater in der Nachbarleitstelle angerufen habe.


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     19.04.2009 14:52 = an7ony7m =7 a7., 3
     19.04.2009 14:58 ., Kirchheim unter Teck
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