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Thema | BF und FF in Niedersachsen möglich? | 35 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Meye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW | 555548 | |||
Datum | 24.04.2009 12:24 | 13472 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen ob es im Land Niedersachsen möglich ist, hauptamtlich bei einer BF zu arbeiten und gleichzeitig Angehöriger in einer FF zu sein? Danke für die Hilfe Gruß Christoph | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 555550 | |||
Datum | 24.04.2009 12:29 | 11219 x gelesen | |||
Hallo, ja ist möglich ! Kenne einige die dieses tun. Gruss aus Niedersachsen Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 555555 | |||
Datum | 24.04.2009 12:46 | 11139 x gelesen | |||
Moin, ja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden (und umgekehrt auch nicht). Wir haben einen Kameraden von der Bundeswehr mit feuerwehrausbildung und einen Kameraden von der Küstenwache ( Zoll ) mit Feuerwehrausbildung in unserem Truppmann gehabt. Beide haben ihre Ausbildungen mit dieser Begründung nicht anerkannt bekommen. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 555556 | |||
Datum | 24.04.2009 12:50 | 10865 x gelesen | |||
Hallo! Also Angehörige einer Berufsfeuerwehr die gleichzeitig Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr sind, dürfen nicht in die Sollstärke der freiwilligen Feuerwehr eingerechnet werden. Weiterhin sollten sie auch nicht unbedingt Führungspositionen übernehmen. Ansonsten sehe ich keinen Grund das BF-Angehörige nicht in der FF sein sollten. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB! | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 555557 | |||
Datum | 24.04.2009 12:51 | 10920 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richterja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden Muahahahaahah. Da wäre ich sofort lachend zur Tür raus. Dirk | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 555559 | |||
Datum | 24.04.2009 12:56 | 10921 x gelesen | |||
Und es kommt noch besser, die haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt. de ham wohl angscht das isch afang hesisch zu babble auf de funk. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 555560 | |||
Datum | 24.04.2009 13:05 | 10673 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Lutz Richter ja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden (und umgekehrt auch nicht). Für BaWü (!) ist das so geregelt: -> " Anerkennung der hauptamtlichen Qualifikation als Ausbildung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 555572 | |||
Datum | 24.04.2009 14:13 | 10531 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Dirk Ruzicka Muahahahaahah. Da wäre ich sofort lachend zur Tür raus. Ich find das auch recht drollig, aber ich höre das auch nicht zum ersten Mal. Was ich schon gehört habe: Leute mit BmdF wurden von der FF nochmal 2 Wochen an die LFS für den GF-Lehrgang geschickt ...!? Aber die sind auch gefahren ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 555579 | |||
Datum | 24.04.2009 14:53 | 10710 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Helmut Weiden Das ist gar kein Problem, Du musst nur vorher dein Hirn ausschalten. ... das einzige in Sachen "ausgeschaltetes Hirn" was ich hier sehe ist der obenstehende "Beitrag". Gerhard | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 555582 | |||
Datum | 24.04.2009 15:20 | 10571 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk RuzickaMuahahahaahah. Da wäre ich sofort lachend zur Tür raus. Bin auch gerade fast vom Stuhl gefallen. Als Stadtausbildungsleiter und auch als OrtsBM lasse ich mir alles mögliche an BF-Lehrgängen vorlegen und nehme das auch zu den Personalakten (Allein in meiner OrtsF sind sechs Kameraden mit "neuer" Laufbahnprüfung mdFeu und teilweise noch "altem" OBM-Lehrgang BF tätig, in den übrigen 13 OrtsF etliche weitere Kameraden mit mD und gD-Prüfung). *ROFL* Gruß, Sven | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 555591 | |||
Datum | 24.04.2009 16:09 | 10666 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut WeidenDas ist gar kein Problem, Du musst nur vorher dein Hirn ausschalten. Ist das jetzt die neue Linie in diesem Forum, eine ganze Gruppe generell zu beleidigen? Halloooo die Herren Mods, so what?? ohne Gruß Klaus | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 555595 | |||
Datum | 24.04.2009 16:17 | 10475 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeIst das jetzt die neue Linie in diesem Forum, eine ganze Gruppe generell zu beleidigen? Schaust du Visitenkarte von Herrn Weiden: registriert seit: 24.04.2009 (heute) Somit nicht die Linie dieses Forums, sondern eher EINE falsche Meinung EINES Users, welcher scheinbar nicht erkannt hat wovon dieses Forum u.A. lebt. (hirn-an-Beiträge von so einigen BF-lern) MkG Henning Krone Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Grünsfeld / Baden-Württemberg | 555596 | |||
Datum | 24.04.2009 16:20 | 10653 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lutz Richter die haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt. Dazu habe ich mal kurz ne Frage (leider BaWü): Ich kenne einen Fall, bei dem ein ausgebildeter RA, den dortigen Sprechfunklehrgang nicht anerkannt bekommen hat. Er sollte den Lehrgang nochmals bei der Feuerwehr machen? Gibt es dort Unterschiede, zu dem was Feuerwehrs macht? Die physikalischen und rechtlichen Grundlagen sind doch die gleichen, die Gerätebedienung auch... ich verstehe es einfach nicht. Gruß Thomas Meine persönliche PRIVATE Meinung... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 555599 | |||
Datum | 24.04.2009 16:33 | 10492 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KroneSomit nicht die Linie dieses Forums, sondern eher EINE falsche Meinung EINES Users, welcher scheinbar nicht erkannt hat wovon dieses Forum u.A. lebt. (hirn-an-Beiträge von so einigen BF-lern) Hallo Henning, ich wollt, es wäre so. Leider habe ich in der nahen Vergangenheit - allerdings nie in so krasser Form - Beiträge gelesen, in denen Kameraden und Kollegen sich gegenseitig vorwarfen, was sie doch für xxxxxx sind. MICH persönlich stört es sehr. Ich bin immer der Meinung, diese habe ich hier schon sehr oft und sehr vehement vertreten, dass wir alle der gleichen Sache dienen. Aus der Visitenkarte kann ich gar nichts erkennen, außer, dass er vermutlich guten Grund hat, sich nicht weiter zu outen. Ganz klar: Wenn sich einer meiner Kollegen derart herbe über die Kameraden der Freiwilligen auslässt, dann bekommt er von mir genau so einen Elfmeter in das obere linke Eck, wie ich es hier in diesem Falle getan habe. Für den Mann ganz persönlich: Mensch, schalte mal Dein Hirn (soweit vorhanden!) ein! Klaus | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 555600 | |||
Datum | 24.04.2009 16:41 | 10382 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethgedass wir alle der gleichen Sache dienen. dem ist nichts hinzuzufügen! MkG Henning Krone Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 555601 | |||
Datum | 24.04.2009 16:42 | 10344 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richterja, soweit ich weis muss man nur die Ausbildungen für die FF alle noch mal machen da die BF Ausbildungen nicht anerkannt werden (und umgekehrt auch nicht). Wir haben einen Kameraden von der Bundeswehr mit feuerwehrausbildung und einen Kameraden von der Küstenwache ( Zoll ) mit Feuerwehrausbildung in unserem Truppmann gehabt. Beide haben ihre Ausbildungen mit dieser Begründung nicht anerkannt bekommen. Was haben die denn für eine Ausbildung- und eine Prüfung gehabt? Es ist nötig, das sie der APVO Feu Nds entspricht.Wenn man bei uns in Nds einfach mal in den Erlass zur FwDV 2 schaut, steht da ganz klar drin, welche Ausbildung für hauptberufliches Einsatzpersonal für die FF anerkannt wird. Was die vorherige Frage angeht, so steht einer Mitgliedschaft von Berufsfeuerwehrleuten in der FF nichts entgegen, es wird sogar von einigen Kommunen begrüßt und es muß keiner, der in der FF ist, bei einem Wechsel zur BF aus der FF austreten. Es gibt jedoch die Einschränkung im NdsBrandSchG, das sie nicht Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister oder Abschnittsleiter, Kreisbrandmeister oder Regierungsbrandmeister sein dürfen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 555603 | |||
Datum | 24.04.2009 16:58 | 10504 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richterdie haben meinen hessischen Sprechfunker nicht anerkannt. Geschrieben von Thomas Keller Dazu habe ich mal kurz ne Frage (leider BaWü): Dazu gilt folgendes: Die Lehrgänge müssen in Art und Umfang den Lehrgängern der Feuerwehr nach FwDV 2 bzw der PDV 810 entsprechen. Dieses sollte auch auf dem Zeugnis stehen. Meistens wird bei den Rettungsdienstschulen eine Ausbildung im Rahmen der Sanitäsaubildung durchgeführt, wo es aber keine Prüfung hinterher gibt (und daher auch kein Zeugnis, höchstens eine Teilnahmebestätigung). Dann stellt die Landesfeuerwehrschule, wo die auswärtigen Lehrgänge bestätigt werden müssen, sich quer. Ich stelle mich bei uns z.B. auch quer, wenn einer mit einer Teilnahmebescheinigung vom Atemschutzlehrgang kommt, woraus nicht ersichtlich ist, was das für ein Lehrgang war, nach welchen Grungsätzuen er durchgeführt wurde und ob er ihn überhaupt bestanden hat. Denn das geht aus einer Teilnahmebescheinigung meistens auch nicht hervor. Und genau so wird das bei den Sprechfunkerlehrgängen auch sein. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555614 | |||
Datum | 24.04.2009 17:38 | 10403 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KellerIch kenne einen Fall, bei dem ein ausgebildeter RA, den dortigen Sprechfunklehrgang nicht anerkannt bekommen hat. In Hessen hat der SpFu insgesamt 27 U-Std. Da tut man sich halt schwer mit den 5-16 U-Std. die anderenorts gemacht werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 555616 | |||
Datum | 24.04.2009 17:45 | 10387 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey In Hessen hat der SpFu insgesamt 27 U-Std. Da tut man sich halt schwer mit den 5-16 U-Std. die anderenorts gemacht werden. Wobei es den früher ja auch in Hessen gab (SpFu - Einweisung). Ob dieser dann aber als "voller" Lehrgang gewertet wird/wurde, weiß ich nicht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555618 | |||
Datum | 24.04.2009 17:48 | 10331 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutOb dieser dann aber als "voller" Lehrgang gewertet wird/wurde, weiß ich nicht... Ich glaube nein. Hatte damals im Lehrgag 2 dabei, die den deshalb "wiederholt" haben. Ich könnte mir aber vorstellen, daß selbst wenn dieser nicht anerkannt (übergeleitet) wurde ein Teil der Leute keine Lust hatten diesen zu wiederholen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 555621 | |||
Datum | 24.04.2009 18:38 | 10378 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Klaus Bethge Halloooo die Herren Mods, so what?? wir haben inzwischen entsprechend reagiert und dem User über den hier üblichen Umgangston aufgeklärt. Sein Beitrag wurde auch gesperrt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 555640 | |||
Datum | 24.04.2009 19:46 | 10266 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Wobei es den früher ja auch in Hessen gab (SpFu - Einweisung). Ob dieser dann aber als "voller" Lehrgang gewertet wird/wurde, weiß ich nicht... ... nein, ganz früher war die Sprechfunkausbildung in Hessen zweistufig. Sprechfunkunterweisung auf Kreisebene, darauf aufbauender Sprechfunklehrgang auf Landesebene. Ausbildung war erst mit den zweiten Teil abgeschlossen. Wurde vor ca. 22 - 24 Jahren geändert ... seit dem 27h auf Kreisebene. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Meye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW | 555698 | |||
Datum | 25.04.2009 09:11 | 10273 x gelesen | |||
Das wäre ja absolut der Hammer... Als Beispiel: Wenn jetzt ein Angehöriger aus einem anderem Bundesland der dort bereits bei einer FF ist und gleichzeitig Dienst bei einer BF versieht und auch die meisten Ausbildungen dort gemacht hat (B1 Grundausbildung - B3 Gruppenführerlehrgang), die in dem Bundesland natürlich bei der FF auch anerkannt wurden... Muss er dann also wenn er jetzt nach Niedersachsen umzieht und dort in eine FF eintritt alle Lehrgänge nachholen??? Das wäre dann der Witz des Jahrhunderts und ist absolut nicht nachvollziehbar!?!? | |||||
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Autor | Andr8e H8., Bad Rothenfelde / Nds / NRW | 555726 | |||
Datum | 25.04.2009 12:11 | 10196 x gelesen | |||
Moin Moin, also bei mir ist das der Fall, ich bin bei einer HAW in NRW und wohne aber seit einiger Zeit in Nds. Bei mir gabs in keinster Weise irgendein Problem was die Lehrgänge anging. Warum auch??? Eigentlich ganz im Gegenteil. Die haben sich gefreut jemanden neues dazu zubekommen der sämtliche Lehrgänge hat, ne gewisse Einsatzerfahrung vorweisen kann, auch Tags über erreichbar ist und im Notfall eigentlich fast jeden Posten übernehmen kann, egal ob MAschinist auf dem TLF, Angriffstrupp auf'm LF oder Führer der DLK, oder oder oder..... Ich kann sowas nicht nachvollziehen.....bei der heutigen Personalnot bei eingigen FF und dazu der Mangel an Lehrgangsplätzen egal ob nun Loy oder das IdF in Münster..... Leuten die Lehrgänge nicht anzuerkennen, obwohl doch überall das Feuer gleich brennt bzw. überall auch nur mit Wasser gekocht wird. Klar muss ich mich an die Standards der jeweiligen Fw gewöhnen bzw anpassen, was besonders bei mir den Funkrufnamen betrifft!, aber wo ein Wille da ein Weg. Also hätte ich auch nur einen Lehrgang nochmal neu machen müssen, dann hätte ich mir das wohl nochmal überlegt mich da anzumelden! MFG Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Dienststelle und/oder FF zu tun! | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Idar-Oberstein + Braunschweig / Nds. + RLP | 555733 | |||
Datum | 25.04.2009 13:52 | 10173 x gelesen | |||
Laut der FWDV2 Nds. werden die hauptberuflichen Lehrgänge serwohl anerkennt. Downloadbar bei der Lfs (u.a. Link, Seite 2). In der Tabelle ist aufgeführt, was wie wo anerkennt wird. FWDV 2 mit Vorowrt Nds. Gruß Tobi Biermann ...no risk, no fun! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 555736 | |||
Datum | 25.04.2009 14:25 | 10291 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Biermann Laut der FWDV2 Nds. werden die hauptberuflichen Lehrgänge serwohl anerkennt. Nicht zwangsläufig, denn: In der DV 2 steht zur Anerkennung unter 1.12: Geschrieben von ---Feuerwehr-Dienstvorschrift 2--- Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt: In dem von dir angeführten Einführungserlass zur DV 2 steht unter 1.3., dass gewisse in den Lehrgängen nach APVO-Feu Nds. enthaltenen Teile als technischer Lehrgang anerkannt werden. Dieser Abschnitt deiner Quelle erweitert also die Aussagen der Dienstvorschrift. Das gilt aber nur für Ausbildungen nach APVO-Feu Nds! Weitere Lehrgänge werden auf Antrag durch die Feuerwehrschulen anerkannt (1.4. deiner Quelle). Alle anderen Lehrgänge werden also durch die Feuerwehrschulen geprüft. Sagt diese "Nein!", dann muss der Lehrgang nochmals besucht werden. Bezogen auf den Ausgangsfall kann ich mir vorstellen, dass es sich hier um jemanden handelt, der die "alte" Bundeswehrfeuerwehr-Ausbildung absolviert hat. Viele Grüße Micha | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 555745 | |||
Datum | 25.04.2009 15:05 | 10211 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayerseit dem 27h auf Kreisebene. was macht man eigentlich in der ganzen Zeit? Ich habe schon die zwei Tage Funk in dem Lehrgang "FM+ABC für Führeranwärter" als lang empfunden. Aktuell machen wir unsere Funkausbildung 10 Std (wobei die JUH nur 5 vorsieht), was ich als völlig ausreichend im Verhältnis zur sonstigen Ausbildung ansehe. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Idar-Oberstein + Braunschweig / Nds. + RLP | 555795 | |||
Datum | 25.04.2009 21:33 | 10147 x gelesen | |||
Habe ich mit keinem Wort bestritten das es so ist oder so nicht ist. ...no risk, no fun! | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 555849 | |||
Datum | 26.04.2009 13:25 | 10053 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeAktuell machen wir unsere Funkausbildung 10 Std (wobei die JUH nur 5 vorsieht), was ich als völlig ausreichend im Verhältnis zur sonstigen Ausbildung ansehe. Da muss die sonstige Ausbildung ja wirklich mehr als dürftig sein... ;-) SCNR Schönen Gruß Andreas Erfahrung heißt gar nichts... Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 555850 | |||
Datum | 26.04.2009 13:36 | 10189 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIch habe schon die zwei Tage Funk in dem Lehrgang "FM+ABC für Führeranwärter" als lang empfunden. Hallo Ingo, kläre mich mal bitte auf: Meinst Du mit ABC, das, was ich da drunter verstehe (Atomar Bakteriologisch Chemisch)? Dieses im Zusammenhang mit Fernmelde in zwei Tagen, habt Ihr da einen Nürnberger Trichter? Wie weit man für den armen Löschknecht (BF/FF) FM ausdehnen muss, das ist die Frage, aber gestolpert bin ich über das ABC. Selbst wenn das "nur" für kommende Führungskräfte sein soll.. Nun, Du wirst es mir sicherlich netterweise erklären.. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 555886 | |||
Datum | 26.04.2009 19:54 | 10048 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde Aktuell machen wir unsere Funkausbildung 10 Std (wobei die JUH nur 5 vorsieht), was ich als völlig ausreichend im Verhältnis zur sonstigen Ausbildung ansehe. ... in Hessen macht auch die JUH 27 h Sprechfunkausbildung ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 556119 | |||
Datum | 28.04.2009 08:16 | 10050 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeNun, Du wirst es mir sicherlich netterweise erklären.. "Früher" d.h. vor 1995 als der Bund noch eigene Einheiten aufgestellt hatte und für die Ausbildung z.B. die katS Schule in Bad Nenndorf betrieb gab es für den KatS zwei Ausbildungen mit FM Inhalten: 1) Sprechfunker (hier der eine Sprechfunker des Zuges) 1 Woche 2) FM+ABC für Führeranwärter (hier wurden zukünftige Zugführer in den Sprechfunk eingeführt und üner Einsatzmaßnahmen im A-Waffen-Einsatz ausgebildet. BC kahm nicht vor -zumindest kann ich mich daran nicht erinnern-) 1 Woche Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 556120 | |||
Datum | 28.04.2009 08:20 | 9929 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HuschDa muss die sonstige Ausbildung ja wirklich mehr als dürftig sein... ;-) Bei der JUH hat ein voll ausgebildeter Sanhelfer im KatS eine Ausbildung von ca. 180 Std. ohne Funk. Da finde ich sind 10 Std für Funk angemessen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 556140 | |||
Datum | 28.04.2009 11:38 | 9982 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum Felde"Früher" d.h. vor 1995 als der Bund noch eigene Einheiten aufgestellt hatte und für die Ausbildung z.B. die katS Schule in Bad Nenndorf betrieb gab es für den KatS zwei Ausbildungen mit FM Inhalten: etc.. Danke Ingo für die Antwort.. Gruß Klaus | |||||
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