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ThemaMenschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp74 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen555916
Datum27.04.2009 12:1627425 x gelesen
Hallo Kameraden,

wir haben wieder einmal Übung/Wettkampf in Form eines (Brand)Einsatzes.Gewertet wird nach FwDV 3.
Es geht meist darum 2 vermisste Personen aufzufinden und zu retten, Brandbekämpfung und ggf. Gebäudeabschirmung.

Dieser Einsatz wird von einer Gruppe gefahren,sprich wir haben nach FwDV 3 einen Sicherheitstrupp zu stellen.

Was sind eure Meinungen über den Einsatz des Sicherheitstrupps als 2. Angriffstrupp ,wenn kein weiterer Sicherheitstrupp aus Gründen fehlender Ausrüstung/Ausbildung gestellt wird/werden kann.

Im Real-Einsatzfall für meine Meinung habe ich dann meist eine 2.Feuerwehr bzw. 2. Löschgruppe zur Verfügung.

Bei dieser Übung/Wettkampf soll halt so realitätsnah wie möglich der Einsatz abgearbeitet werden.

Soll mein Gruppenführer nun den WT als 2. AT einsetzen oder eben ggf. auf Rettung der 2.Person verzichten falls Lufvorrat des 1.AT zu Neige geht?Dann hätte dieser 2.AT natürlich keinen Sicherheitstrupp,wäre dann krasse Abweichung von der Forderung des Sicherheitstrupps.
Oder würde dies bei Menschenrettung (auch im Realeinsatz) keine Rolle spielen.

Eigentlich hatte ich zum Führungslehrgang mal gelernt das ersteinmal die Sicherheit der eigenen Kräfte vor geht! ???

Eure Meinungen zu dem Thema würden mich mal interessieren.

MkG

Lars


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555919
Datum27.04.2009 12:4623268 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseEigentlich hatte ich zum Führungslehrgang mal gelernt das ersteinmal die Sicherheit der eigenen Kräfte vor geht! ???

Deswegen heißt es ja auch, es kann bei Menschenrettung davon abgewichen werden.
Das is halt die Entscheidung des GF/EL.


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AutorIrak8li 8W., Haar / Bayern555920
Datum27.04.2009 12:5523141 x gelesen
Hi Lars,

machen wir doch aus der Übung eine reale Lage, dann fallen schon mal die "was wäre wenn"-Aussagen weg. Also Fakt:

1 LF mit 2 AGT-Trupps an Bord, sonst keine Kräfte vor Ort, und keine weiteren Kräfte alarmiert bzw. unterwegs. Es sind 2 tatsächliche Personen im Gebäude zu retten. ATr findet beide Personen am gleichen Ort vor, und verbringt die erste in Sicherheit. Währenddessen geht diesem Trupp die Luft aus.

Im Idealfalle würde der ATr das Auffinden der vermissten Personen über Funk durchgeben, zusätzlich die Info, dass die Luft zu Ende geht.

Insgesamt ist der Einsatz des weiteren Trupps ermessenssache, insbesondere der vorgefundenen Umstände. Wenn diese es erlauben (und nur dann), würde ich den zweiten Trupp reinschicken und den ATr draussen sofort neu aufrüsten lassen.

Man muss sich auch umgekehrt fragen, kann man sich erlauben, nichts zu tun? Was ist wenn es sich um zwei Kinder handelt?


Irakli

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555927
Datum27.04.2009 13:2622895 x gelesen
Moin,

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das kommt sehr auf die Lage an, und die gestaltet sich immer unterschiedlich. Des weiteren ist sie hier nicht klar beschrieben, also ein was wäre wenn... .

Bei einem übersichlichen Brandobjekt habe ich die Möglichkeit in das Brandobjekt mit beiden Trupps rein zu gehen, wenn ich weis, daß innerhalb von Minuten LF mit einem ausgerüsteten Sicherungstrupp bereit steht und beide rettenden Trupps mit Fluchthauben ausgerüstet sind und im Notfall schnell einander helfen können ( evtl. sogar schneller als wenn der Sicherungstrupp an der Rauchgrenze wartet.

Ich kann dir aber mit Sicherheit sagen wo ich ein Vorgehen beider Trupps zur Rettung abschlägig beurteilen würde.

Gruß aus dem Rheiderland.

Lutz


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW555930
Datum27.04.2009 13:2922747 x gelesen
Geschrieben von Irakli WestATr findet beide Personen am gleichen Ort vor, und verbringt die erste in Sicherheit. Währenddessen geht diesem Trupp die Luft aus.

Und wenn nicht? Ich weiß ja nicht wo sich die Personen befinden.

Wie sieht es mit dem maximalen Kräfteansatz (2 Trupps) zur Menschenrettung aus?
Paralell nachalarmieren, und die nächsten Kräfte als Sicherheitstrupps ausrüsten lassen?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen555937
Datum27.04.2009 13:4322758 x gelesen
1 LF mit 2 AGT-Trupps an Bord, sonst keine Kräfte vor Ort, und keine weiteren Kräfte alarmiert bzw. unterwegs. Es sind 2 tatsächliche Personen im Gebäude zu retten.


Sofortige Nachalarmierung, sobald o.g. feststeht


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen555970
Datum27.04.2009 17:4922851 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Alexander HorcherDeswegen heißt es ja auch, es kann bei Menschenrettung davon abgewichen werden.
Es heißt: "Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden." (UVV Feuerwehren § 17 Abs. 1)


MkG Sascha

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern555971
Datum27.04.2009 17:5322732 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Peter Amling1 LF mit 2 AGT-Trupps an Bord, sonst keine Kräfte vor Ort, und keine weiteren Kräfte alarmiert bzw. unterwegs. Es sind 2 tatsächliche Personen im Gebäude zu retten.


Sofortige Nachalarmierung, sobald o.g. feststeht


Wenn bei der Alarmmeldung "Feuer in Gebäude, eine/mehrere Personen vermisst/bedroht etc." nur 1 LF ausrückt, ist m.E. sowieso was schief gelaufen...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg555972
Datum27.04.2009 17:5422764 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sascha TrögerIm Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden."

Dieser Satz steht noch mal wo in den FwDVen? Nirgends.

Es ist und bleibt also die Gretchenfrage, die jeder EL für sich selbst und seine Mannen beantworten muss, schicke ich rein, obwohl kein SiTr zu Verfügung steht oder handele ich streng nach FwDV.

Diese Entscheidung wird ihm niemand abnehmen!

Es bleibt also: Tod oder Leutnant.


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen555973
Datum27.04.2009 17:5922595 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerEs heißt: "Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden." (UVV Feuerwehren § 17 Abs. 1)

Genau, und da die Sache mit dem Sicherheitstrupp in der FwDV steht sollte die Sache klar sein. Denn ich finde keinen Satz, der aussagt, dass man von einer FwDV abweichen darf!

Gruß
Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen555976
Datum27.04.2009 18:0522593 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderWenn bei der Alarmmeldung "Feuer in Gebäude, eine/mehrere Personen vermisst/bedroht etc." nur 1 LF ausrückt, ist m.E. sowieso was schief gelaufen...

Danke, ich frage mich warum so ein Kommentar erst jetzt kommt! Da sitzt ganz klar jemand auf der Leitstelle der keine Ahnung von seinem Job hat.

@Lars
Warum ich glaube das dieser Kommentar nicht unproduktiv ist? Weil ich ein Vertreter bin, der von unrealistischen Lagen abrät. Diese demotivieren und stellen einen vor Probleme die weiter weg sind als die, die wir eigentlich üben/lösen sollten. Wenn ihr soweit seit, solche Lagen zu üben, dann Glückwunsch und meinen höchsten Respekt!

Gruß

Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555977
Datum27.04.2009 18:0922486 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannGenau, und da die Sache mit dem Sicherheitstrupp in der FwDV steht sollte die Sache klar sein. Denn ich finde keinen Satz, der aussagt, dass man von einer FwDV abweichen darf!

Als GF solltest du das aber schon wissen.
Zitat aus der FwDV 3
"Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehrdienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzauftrages erforderlich ist."

Wenn wenn der Einsatzauftrag Menschenrettung ist, dann interessiert der SiTr nicht.
Aber wie gesagt kann nicht muß.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen555978
Datum27.04.2009 18:1122574 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannDanke, ich frage mich warum so ein Kommentar erst jetzt kommt! Da sitzt ganz klar jemand auf der Leitstelle der keine Ahnung von seinem Job hat.

Die Kreisleitstelle ist an die Vorgaben der Gemeinden gebunden, was die AAO angeht. Führt zum Teil zu Absurditäten, die dem Disponenten zwar aufstoßen, die er aber formal hinnehmen muss. Bei abgestuften AAO (Feuer 1,2 3 oder so) kann er natürlich solange höher (oder tiefer)greifen, bis ihm der Vorschlag angemessen erscheint. Bei beschreibenden Stichworten (Feuer Wohnhaus, Feuer Krankenhaus) geht das ggf. nicht.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555979
Datum27.04.2009 18:1222320 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannDanke, ich frage mich warum so ein Kommentar erst jetzt kommt! Da sitzt ganz klar jemand auf der Leitstelle der keine Ahnung von seinem Job hat.


Tja, wenn die Meldung so reingeht, wird der Disponent auch sicher nicht nur ein Fahrzeug rausschicken.
Was es aber bei uns schon gab.
Meldung war "Brand eines Papierkorbes"
Das der Papierkorb aber in einer Gaststätte war den der Meldende durch die Fensterscheibe gesehen hat, hat er nicht mitgeteilt.
Bis zum Eintreffen war dann auch schon die Theke mitbetroffen.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen555980
Datum27.04.2009 18:1222458 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherZitat aus der FwDV 3
"Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehrdienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzauftrages erforderlich ist."


Tja, aber in der FwDV 7 steht genau das nicht. Mal wieder was für Juristen und solche die es werden wollen :-)


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJens8 M.8, Siele / NRW555981
Datum27.04.2009 18:1222291 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannDa sitzt ganz klar jemand auf der Leitstelle der keine Ahnung von seinem Job hat.
Hallo,
das entscheidet ja nicht der Disponent, sondern die AAO der Stadt/Gemeinde.

Gruß


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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen555982
Datum27.04.2009 18:1322347 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterBei einem übersichlichen Brandobjekt habe ich die Möglichkeit in das Brandobjekt mit beiden Trupps rein zu gehen, wenn ich weis, daß innerhalb von Minuten LF mit einem ausgerüsteten Sicherungstrupp bereit steht und beide rettenden Trupps mit Fluchthauben ausgerüstet sind und im Notfall schnell einander helfen können ( evtl. sogar schneller als wenn der Sicherungstrupp an der Rauchgrenze wartet.

Das ist eine persönliche Entscheidung von Dir! Nicht aber die Auffassung der FwDV so wie ich sie gelernt habe! Dort steht ganz klar, dass der SiTr komplett ausgerüstet bereitstehen muss wenn ein Trupp die Rauchgrenze passiert bzw. das Gebäude betritt.

Geschrieben von ---FwDV7 7.2--- An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps min. ein SiTr. (Mindeststärke 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen

"Zum Einsatz bereit" heisst nicht
- Auf der Anfahrt
- Im Gerätehaus
- Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus
oder irgendwie sonst. Es heisst einzig und allein das er dort bereit steht, wo der Einheitsführer den Trupp direkt erreichen und einsetzten kann. Und zwar komplett ausgerüstet so das er SOFORT eingreifen kann.

Schönen Gruß
Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen555983
Datum27.04.2009 18:1722296 x gelesen
Der SiTr wird auch in der FwDv 7 gefordert, ich kann da keine Ausnahmeregelung finden, dass ich diesen weglassen kann.


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen555984
Datum27.04.2009 18:1822651 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDieser Satz steht noch mal wo in den FwDVen? Nirgends.
Ist mir natürlich bekannt.

Es ist und bleibt also die Gretchenfrage, die jeder EL für sich selbst und seine Mannen beantworten muss, schicke ich rein, obwohl kein SiTr zu Verfügung steht oder handele ich streng nach FwDV.
Ich will lieber gar nicht wissen, wie viele Einsatzleiter es in Deutschland gibt, die beim Stichwort Menschenrettung erstmal pauschal alles vorschicken und sich nicht Für und Wider überlegen. Es ist doch nicht mal flächendeckend der SiTr beim normalen Gebäudebrand Standard...


MkG Sascha

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 555985
Datum27.04.2009 18:1922346 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Irakli WestMan muss sich auch umgekehrt fragen, kann man sich erlauben, nichts zu tun?

Müssen wir jeden Preis (im Worst Case 4 FA) zahlen?

Geschrieben von Irakli WestWas ist wenn es sich um zwei Kinder handelt?

Das selbe wie wenn es sich um 2 20jährige, 2 40 Jährige oder 2 75jährige handelt.. nicht mehr und nicht weniger..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)


Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen555986
Datum27.04.2009 18:2022397 x gelesen
Geschrieben von Alexander Horcher"Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehrdienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzauftrages erforderlich ist."

Da meine Ausführungen sich auf die FwDV7 bezogen (Du zitierst die FwDV3) sollte klar sein, dass er von dieser nicht abweichen kann/darf/sollte.

Das man von den Regelungen der FwDV3 abweichen kann ist wohl mehr als klar, sie ist ja gerade darauf ausgelegt, dass die Dinge eben etwas "flexibler" gehandhabt werden!

Schönen Gruß
Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen555988
Datum27.04.2009 18:2822260 x gelesen
Geschrieben von Jens Meyerdas entscheidet ja nicht der Disponent, sondern die AAO der Stadt/Gemeinde.

Korrekt, dann hat der der die aufgestellt hat aber Mist gebaut.

Wenn es heisst "Feuer, 2 Personen vermisst" und die AAO sagt "1 LF" .... hui, dann ist da irgendwo der Bock drin. Und der sitzt nicht vorn rechts sondern an einem Schreibtisch!

Schönen Gruß
Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen555990
Datum27.04.2009 18:3022210 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherMeldung war "Brand eines Papierkorbes"
Das der Papierkorb aber in einer Gaststätte war den der Meldende durch die Fensterscheibe gesehen hat, hat er nicht mitgeteilt.
Bis zum Eintreffen war dann auch schon die Theke mitbetroffen.


Es gibt sicher tausende dieser Beispiele. In unserem Fall hier ist die Lage aber sehr klar. Als Übungslage die vorher bekannt ist, kann man wohl annehmen, das diese auch schon bekannt war als man das Feuerwehrhaus verlassen hat.

Also entweder ist falsch alarmiert worden, oder der GF hat das Nachalarmieren vergessen.

Gruß
Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen555994
Datum27.04.2009 18:4622421 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschMüssen wir jeden Preis (im Worst Case 4 FA) zahlen?

Hm, wenn die in der UVV genannte und in der FwDV 7 fehlende Ausnahme konsequent nicht angewendet würde, wieviele Rauchtote mehr hätten wir dann pro Jahr? Auch nicht ganz "preisgünstig", oder?
Und dem einzelnen Einsatzleiter, nochmehr dem einzelnen Menschen in Lebensgefahr nutzen Debatten um Organisationsverschulden im konkreten Fall, in dem das zweite LF sich einfach festgefahren hat oder irgendwas anderes den SiTr später eintreffen lässt, nichts.

Oder anders ausgedrückt: Ich wünsche jedem GF/ZF/EL, der lageunabhängig(!) konsequent aufgrund der FwDV 7 nicht zur Menschenrettung vorgeht einen ausreichend dicken Nerv, um das bei tragischem Ausgang auch im Nachhinein noch völlig richtig zu finden.


Gruß

A.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg555995
Datum27.04.2009 18:5122378 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamOder anders ausgedrückt: Ich wünsche jedem GF/ZF/EL, der lageunabhängig(!) konsequent aufgrund der FwDV 7 nicht zur Menschenrettung vorgeht einen ausreichend dicken Nerv, um das bei tragischem Ausgang auch im Nachhinein noch völlig richtig zu finden.


Definiere "tragischer Ausgang".
Tragischer ausgang wäre für mich, wenn einer meiner Jungs dabei verunglückt und er weil kein SiTr (mehr) bereit stand nicht mehr gerettet werden konnte.
Wenn ein mir unbekannter Zivilist der eine mir unbekannte Zeit in einer mir unbekannten Rauchkonzentration lag es nicht schafft, dann ist das für mich weniger ein tragischer Ausgang, als einfach "ist so - wir können nicht jeden retten".
Muß man nicht so sehen, beruhigt aber ungemein ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen555996
Datum27.04.2009 18:5222404 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerMuß man nicht so sehen, beruhigt aber ungemein ;-)

Zumindest mit nem Kaffee in der Hand vor dem Rechner...


Gruß

A.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556002
Datum27.04.2009 19:0622466 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamZumindest mit nem Kaffee in der Hand vor dem Rechner...

Dürfte auch in der Realität funktionieren, da die menscliche Psyche sich mit sowas gut überlisten läßt...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern556038
Datum27.04.2009 20:5722250 x gelesen
Ich mach zwar mein B3 erst in ein paar Monaten, aber dennoch wurde uns immer beim B1 eingebläut.
Im Zuge der Menschenrettung kann auf den SiTr "verzichtet" werden.
Und wenn ich auch mal in die ungünstige Lage komme, was ich nicht hoffe, werd ich auch den 2 Trupp reinschicken.


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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen556057
Datum27.04.2009 21:1922202 x gelesen
Geschrieben von Alexander Horcheraber dennoch wurde uns immer beim B1 eingebläut.

Was mal wieder zeigt, dass auch LFSen nicht der Weisheit letzter Schluss sind.


Grüße, der Steffen!

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen556076
Datum27.04.2009 22:1622303 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherIm Zuge der Menschenrettung kann auf den SiTr "verzichtet" werden.

Dazu verweise ich einfach mal auf meine vorherigen Beiträge:
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=555973
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=555986

Zusammenfassung:
Von der UVV darf laut UVV im "Einzelfall [...] zur Rettung von Menschenleben" abgewichen werden, von der FwDV7 jedoch nicht. Alles weitere ist Deine persönliche Entscheidung.

Schönen Gruß

Kai


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern556081
Datum27.04.2009 22:2322255 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannZusammenfassung:
Von der UVV darf laut UVV im "Einzelfall [...] zur Rettung von Menschenleben" abgewichen werden, von der FwDV7 jedoch nicht. Alles weitere ist Deine persönliche Entscheidung.


Und da die FwDV 7 hauptsächlich eine Zusammenfassung mehrerer Vorschriften ist.
Und in der FwDV 7 auch steht.

Neben der Feuerwehr-Dienstvorschrift sind insbesondere zu beachten:
· Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" sowie die hierzu ergangenen Durchführungsanweisungen

Und die Unfallverhütungsvorschriften höherwertig sind, beachte ich die UVV.


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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen556086
Datum27.04.2009 22:4822249 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherUnd die Unfallverhütungsvorschriften höherwertig sind, beachte ich die UVV.

Dann schaue bitte einmal in die UVV unter (z.B. [1]) dort steht recht deutlich als Anmerkung

---Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren vom Mai 1989, in der Fassung vom Januar 1997--- Zu § 27 Abs. 3:
Situationen, in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist, sind in der
FwDV 7 „Atemschutz“ beschrieben.


Nachdenklich stimmt mich aber auch:
Deine Interpretation ist, dass eine Unfallverhütungsvorschrift dazu genutzt wird eine Massnahme nicht Durchzuführen die direkt mit der Minderung der Folgen eines (Atemschutz-)Unfalls zu tun hat?

Ist das nicht etwas wider dem Zweck der UVV?

Schönen Gruß

Kai

[1] http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/m_uvv/V_C53.pdfGeschrieben von


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen556087
Datum27.04.2009 22:5622363 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannIst das nicht etwas wider dem Zweck der UVV?

Warum steht dann überhaupt in einer UVV, dass sie eingeschränkt werden kann?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg556088
Datum27.04.2009 22:5822287 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Lars,

Geschrieben von Lars Ballhausewir haben wieder einmal Übung/Wettkampf in Form eines (Brand)Einsatzes.Gewertet wird nach FwDV 3.
Es geht meist darum 2 vermisste Personen aufzufinden und zu retten, Brandbekämpfung und ggf. Gebäudeabschirmung.

I. O.

Geschrieben von Lars BallhauseDieser Einsatz wird von einer Gruppe gefahren,sprich wir haben nach FwDV 3 einen Sicherheitstrupp zu stellen.
Wieso?

Geschrieben von Lars BallhauseSoll mein Gruppenführer nun den WT als 2. AT einsetzen oder eben ggf. auf Rettung der 2.Person verzichten falls Lufvorrat des 1.AT zu Neige geht?Dann hätte dieser 2.AT natürlich keinen Sicherheitstrupp,wäre dann krasse Abweichung von der Forderung des Sicherheitstrupps.
Vielleicht sollte er sauber Erkunden und findet einen Alternativen Rettungsweg, wo kein Atemschutztrupp eingesetzt werden muss.

Geschrieben von Lars BallhauseOder würde dies bei Menschenrettung (auch im Realeinsatz) keine Rolle spielen.

Eigentlich hatte ich zum Führungslehrgang mal gelernt das ersteinmal die Sicherheit der eigenen Kräfte vor geht! ???

Für einen AT- Einsatz, hast Du doch die richtige Antwort gegeben.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556104
Datum28.04.2009 00:3722318 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerI. O.

Na ja. I.O. ist was anderes.

- Rettung von 2 vermißten Personen
- Riegelstellung
- Brandbekämpfung

Sind ein paar viele Schwerpunkte für eine Gruppe als Übungsannahme...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen556118
Datum28.04.2009 08:1423043 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamWarum steht dann überhaupt in einer UVV, dass sie eingeschränkt werden kann?

Damit im Einzelfall (und wenn keine direkte Erhöhung der Gefahr für meine Leute besteht [Anmerk.]) davon abgewichen werden kann. Und zwar in einem Maße, dass ich persönlich vertreten kann. Als Beispiel könnte man die Steckleiter anführen, bei der nur noch ein Sproße übersteht. Man darüber aber durchaus noch eine Person von einem Balkon retten kann ohne das ein Absturz "garantiert" ist.

Die UVV aber herzunehmen und ein solch grundlegendes Sicherheitskonzept wie den SiTr für meine Leute auszuhebeln finde ich persönlich absolut wider dem Zweck.

Mal grundsätzlich: Es heisst eindeutig "im Einzelfall" das bedeutet gleichzeitig, dass es keine allgemeingültige Schlussfolgerung für die Auslegung von UVV und FwDVen gibt. Wenn ich persönlich als Einheitsführer eine Entscheidung treffe. Dann treffe ich sie hoffentlich, nachdem ich alle mir bekannten Fakten betrachtet habe, dann sollte ich in jedem Fall sicher sein das ich sie zu allererst vor mir selbst vertreten kann. Das gilt auch mit Sicherheitstrupp.

Trifft ein EF die Entscheidung, dass für diesen Einzelfall kein Sicherheitstrupp benötigt wird. Dann ist das seine Entscheidung die er vertreten muss. Ich will nun kein Beispiel anführen in dem auch ich mir so eine Entscheidung vorstellen könnte weil es einfach idealisiert wäre, aber es gibt sie sicher.

Ich bin nur ganz strikt dagegen eine solche Grundlage der eigenen Sicherheit mit dem Totschlagargument "Bei Menschenrettung ist alles erlaubt" ad absurdum zu führen. Wenn wir eine solche "Standard-Entschuldigung" immer parat haben und unsere Vorschriften so ausgelegt werden, dass eben nicht mehr der Einzel- sondern der Regelfall daraus wird, dann sehe ich das sehr kritisch!

Schönen Gruß

Kai


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW556126
Datum28.04.2009 09:1122312 x gelesen
Hallo,

m.E. korrekt widergegeben - und wie es auch schon zigfach hier erklärt wurde...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg556127
Datum28.04.2009 09:1422273 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian FischerNa ja. I.O. ist was anderes.

- Rettung von 2 vermißten Personen
- Riegelstellung
- Brandbekämpfung

Sind ein paar viele Schwerpunkte für eine Gruppe als Übungsannahme...

I, O, sdand dafür das ich einverstanden bin die Übung mit einer Gruppe zu beginnen.

Für mein Verständniss sieht das ganze so aus:
FW kommt mit einem Fahrzeug an. Weitere Kräfte sind gemäß AAO auf anfahrt. Jedoch muss ich als GF mit den Ersten Maßnahmen beginnen.

Wie diese aussehen können habe ich ja oben schon beschrieben.

Gruß
MIchael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen556136
Datum28.04.2009 11:2922027 x gelesen
Hallo,
sicher sollte dann was schief gelaufen sein..

aber
bei besagter EinsatzÜbung(Wettkampf) steht dir als GF oder EL halt nur 1 Gruppe zu und mit dieser mußt du den Einsatz abarbeiten Punkt Ende Aus.

Es wird natürlich gewertet ob du Rettungsdienst sowie 2. Feuerwehr nachforderst,aber es kommt halt keine 2. Feuerwehr oder 2. Löschguppe,sprich du mußt den Einsatz so erfolgreich wie möglich zu Ende bringen.


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen556141
Datum28.04.2009 11:4022162 x gelesen
Hallo,

also die Übung bzw. bewertete Übung und daraus folgt das es sich um einen "Wettkampf" handelt wird bei uns nun schon seit mehreren Jahren in der VG bzw. im LK gemacht.

Einsatzfall immer Brandeinsatz, Vorgehensweise bzw. Bewertungskriterien nach FwDV 3 & 7 bzw. 10 wenn tragbare Leitern gebraucht werden.
Stärke der Einheit immer 1/8/9

Dein alternativer Rettungsweg scheidet zu 98% aus da vermisste Personen immer irgendwelche Verletzungen aufweisen,sich aus eigener Kaft nicht auf z.B.Leiter retten können,zum 2. diese meist in verrauchter Zone befinden.

Gruß Lars


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen556143
Datum28.04.2009 11:4522052 x gelesen
Hallo, wie gesagt,

ist eine Übung mit Bewertung wo die Gruppe auf sich allein gestellt ist und diesen Einsatz allein abarbeiten muß.
Nachalarmierung von Kräften wird gefordert bzw. bewertet aber diese kommen halt bei der Übung nicht an die Einsatzstelle.....

Im Realeinsatz ist dies natürlich anders,da wird bei o.a. Lage natürlich 2. Fw alarmiert ist bei uns so in der AAO auch vorgesehen.

Gruß Lars


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW556145
Datum28.04.2009 11:5422075 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Kreisleitstelle ist an die Vorgaben der Gemeinden gebunden, was die AAO angeht. Führt zum Teil zu Absurditäten, die dem Disponenten zwar aufstoßen, die er aber formal hinnehmen muss.

Wo steht das?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen556150
Datum28.04.2009 12:2022039 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Alexander HorcherUnd die Unfallverhütungsvorschriften höherwertig sind, beachte ich die UVV.

Interessehalber: Wieso ist eine Vorschrift einer Versicherung höherwertig, als ggf. eine per Erlass des jeweiligen Innenministeriums eingeführte Dienstvorschrift?

Erstaunte Grüße

Ingo


--


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen556151
Datum28.04.2009 12:2122014 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Warum steht dann überhaupt in einer UVV, dass sie eingeschränkt werden kann?


Um dem Einsatzleiter bei einer ggf. vergeigten Einsatz- und Personalplanung noch die Chance zu geben, seinen Job zu machen.

MfG

Ingo


--


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen556154
Datum28.04.2009 12:2622059 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Irakli West
Man muss sich auch umgekehrt fragen, kann man sich erlauben, nichts zu tun? Was ist wenn es sich um zwei Kinder handelt?


In dem von Dir geschilderten Fall ist es imo erforderlich, den zweiten Trupp einzusetzen. Sich hier hinter der DV zu verstecken, obwohl der Einsatz eines zweiten Trupps machbar wäre, wäre meiner Meinung nach falsch.

Auf der anderen Seite muss ich Adrian recht geben: Wenn bei einer solchen Lage nur ein LF zur E-Stelle kommt, ist prinzipiell etwas völlig schief gelaufen.

Meine Meinung zu dem allgemeinen Thema: Wenn der EL seine Maßnahmen vor sich selbst rechtfertigen kann, ohne sich etwas zurecht biegen zu müssen, handelt er imo immer gut (die meisten Vorschriften in dem Kontext sind imo der niedergeschriebene GMV). Das bedingt natürlich schon die Fähigkeit zu einer gesunden Selbstreflexion...

MfG

Ingo


--


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg556158
Datum28.04.2009 12:3221962 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornAuf der anderen Seite muss ich Adrian recht geben: Wenn bei einer solchen Lage nur ein LF zur E-Stelle kommt, ist prinzipiell etwas völlig schief gelaufen.


Könnte aber durchaus realistisch sein. Mangelnde Tagesalarmbereitschaft und nicht den Willen/Mut das in der Öffentlichkeit zuzugeben. "Bei uns läuft alles toll, wir sind eine schlagkräftige Truppe!"

"Wir brauchen doch die Nachbarfeuerwehr nicht, das bekommen wir schon noch alleine hin!"

Bis es dann mal in die Hose geht...


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556165
Datum28.04.2009 12:5822068 x gelesen
Geschrieben von Michael ArensWo steht das?

Im Zweifel in der durch den Bürgermeister vorgegebenen AAO.

Die Feuerwehrleitstelle oder der "Feuerwehrteil" der integrierten Leitstelle ist je nach Bundesland ein unselbständiges und weisungegebundenes Gebilde, das "nur" Notrufe entgegennimmt und dann nach der vorgegebenene AAO alarmiert. Wenn da stelt "bei Gebäudebrand nur meine eigene zuständige Gemeindefeuerwehr mit LF 8", dann kann da vielleicht die Aufsichtsbehörde noch intervenieren, nicht aber die Leitstelle selbst.

Und je nach Bundesland kann das bei 50 Gemeinden in einem Landkreis zu 50 komplett unterschiedlichen AAOs führen, was bei Herstellern von Leitstellensoftware regelmäßig zu Entsetzen (Programmierer) oder Freude (Finanzabteilung) führt, wenn die Software dafür angepaßt werden muß.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556167
Datum28.04.2009 13:0421983 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerI, O, sdand dafür das ich einverstanden bin die Übung mit einer Gruppe zu beginnen.

Klar, jeder Einsatz beginnt mit der ersten Gruppe ;-)

Oder wie hieß es damals in der Ausbildung "...(Lage)... - Sie kommen mit einem LF 16 und 8 Mann".


Geschrieben von Michael BayerFW kommt mit einem Fahrzeug an. Weitere Kräfte sind gemäß AAO auf anfahrt. Jedoch muss ich als GF mit den Ersten Maßnahmen beginnen.

Das ist auch immer so. Nur werde ich mich dann i.d.R. auf einen Schwerpunkt konzentrieren und so planen, daß weitere Maßnahmen eben erst von den nachrückenden Kräften abgearbeitet werden.
Bei einer vorher bekannten Übung von einem GrFü erkennen zu lassen daß das i.d.R. die Menschenrettung ist und erst danach Brandbekämpfung oder Riegelstellung (sofern diese Maßnahmen nicht der Menschenrettung dienen) kommen ist eigentlich bei einer vorher bekannten Lage so trivial, daß ich dieses auch weglassen kann.

Wenn ich 2 Personen vermißt habe und ich diese suche (mal unabhängig ob ich meinen SiTr stehen lasse oder mit einsetze) werde ich noch die Übernahme von bis zu 2 evtl. geretteter/ bewußtloser/ reapflichtiger Personen vorbereiten. Damit sind alle meine 3 Trupps und der Melder platt. Wozu also noch weitere fiktive Aufgaben einspielen für die ich ohnehin kein Personal habe?


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Christian Fischer
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556169
Datum28.04.2009 13:0622021 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseDein alternativer Rettungsweg scheidet zu 98% aus da vermisste Personen immer irgendwelche Verletzungen aufweisen,sich aus eigener Kaft nicht auf z.B.Leiter retten können,zum 2. diese meist in verrauchter Zone befinden.

Nur als Idee.
Das ist alles kein Ausschlußkriterium. AT-Trupp rettet bis zur Leiter und übergibt an der Fensterbank an einen Trupp außerhalb auf der Leiter. Rettung bewußtloser Person dann sitzend oder quer liegend auch durch Trupp ohne PA unter freiem Himmel möglich.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW556184
Datum28.04.2009 14:1721976 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIm Zweifel in der durch den Bürgermeister vorgegebenen AAO.

Die Feuerwehrleitstelle oder der "Feuerwehrteil" der integrierten Leitstelle ist je nach Bundesland ein unselbständiges und weisungegebundenes Gebilde, das "nur" Notrufe entgegennimmt und dann nach der vorgegebenene AAO alarmiert. Wenn da stelt "bei Gebäudebrand nur meine eigene zuständige Gemeindefeuerwehr mit LF 8", dann kann da vielleicht die Aufsichtsbehörde noch intervenieren, nicht aber die Leitstelle selbst.

Und je nach Bundesland kann das bei 50 Gemeinden in einem Landkreis zu 50 komplett unterschiedlichen AAOs führen, was bei Herstellern von Leitstellensoftware regelmäßig zu Entsetzen (Programmierer) oder Freude (Finanzabteilung) führt, wenn die Software dafür angepaßt werden muß.


Das ist mir durchaus alles bekannt. Allerdings frage ich mich, wo steht, dass der Disponent sich an die AAO halten muß!? Was ist, wenn er manuell / situativ anders entscheidet?

Was durchaus mal vorkommt....


Gruß
Michael

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AutorJens8 M.8, Siele / NRW556193
Datum28.04.2009 15:2721885 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornIn dem von Dir geschilderten Fall ist es imo erforderlich, den zweiten Trupp einzusetzen. Sich hier hinter der DV zu verstecken, obwohl der Einsatz eines zweiten Trupps machbar wäre, wäre meiner Meinung nach falsch.
Hallo,

sehe ich auch so. Ich würde es - je nach Situation natürlich - auch so handhaben. SiTr dann sofort
durch nachrückende Einheiten stellen lassen, bzw. falls noch nicht vor Ort schon per Funk ankündigen.

Gruß


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AutorVolk8er 8L., Kamenz / Sachsen556200
Datum28.04.2009 15:4222071 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerGeschrieben von Jan Ole Unger
Dieser Satz steht noch mal wo in den FwDVen? Nirgends.

Ist mir natürlich bekannt.


FwDV 7, Seite 19 bzw. FWDV 7, Anlage 2, Verhalten im Feuerwehrdienst § 17 (1)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556238
Datum28.04.2009 19:2222047 x gelesen
Geschrieben von Michael ArensAllerdings frage ich mich, wo steht, dass der Disponent sich an die AAO halten muß!?

Hoffentlich in der DA der Leitstelle...

Denn wenn jeder Disponent fröhlich die AAO ändert wie es ihm gerade paßt (der eine hoch, der andere vielleicht runter) gibt das Chaos.
Wenn eine AAO fachlich bedenklich ist, dann muß der Ersteller der AAO ggf. nach Hinweis der Aufsichtsbehörde diese ändern.

Geschrieben von Michael ArensWas ist, wenn er manuell / situativ anders entscheidet?

Dann kann er das hoffentlich verdammt gut begründen und hat hoffentlich mit der Änderung recht behalten.
Ansonsten wüßte ich, wem ich als Gemeinde die zusätzlichen Kosten (z.B. abweichend von der AAO mit alarmierte Wehren) die bei Einhaltung der AAO nicht entstanden wären belaste...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen556268
Datum28.04.2009 23:2022030 x gelesen
Geschrieben von Volker LutterbergFwDV 7, Seite 19 bzw. FWDV 7, Anlage 2, Verhalten im Feuerwehrdienst § 17 (1)

Seite 19 der FwDV7 ist die Anlage 2 mit der Passage die Du meinst. warum ein "bzw."? Reden wir von unterschiedlichen Versionen? Ich habe die Ausgabe 2002 hier liegen.

Wenn identisch, dann:
Du zitierst da eine Anlage aus der FwDV 7 die mit "Auszüge aus der UVV" betitelt ist. Es steht also nicht in der FwDV, es wird lediglich auf die ensprechenden Passagen der UVV verwiesen. Und auch dort steht nur, dass von den Bestimmungen der UVV abgewichen werden kann. Dort steht nicht, dass von Bestimmungen der FwDVen abgewichen werden kann.

Gruß
Kai


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorVolk8er 8L., Kamenz / Sachsen556301
Datum29.04.2009 08:4421948 x gelesen
http://www.lfs.sachsen.de/download/fwdv_7_ausgabe_2002_mit_aenderungen_2005.pdf

Hallo!

Scheinbar gibt es tatsächlich unterschiedlichste Ausgaben. Ist aber eigentlich egal. Dadurch, dass in der FwDV 7 die UVV als Anlage aufgenommen ist, ist sie Bestandteil der Dienstvorschrift und somit für uns als Dienstvorschrift anzuwenden.

Beste Grüße aus Sachsen!

Volker


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen556313
Datum29.04.2009 10:2921994 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAnsonsten wüßte ich, wem ich als Gemeinde die zusätzlichen Kosten (z.B. abweichend von der AAO mit alarmierte Wehren) die bei Einhaltung der AAO nicht entstanden wären belaste...

Nun mal langsam. Zunächst regelt die AAO natürlich grundsätzlich mit welchen Kräften zu welchem Ereignis gefahren wird. Da es aber nicht überall einheitliche Vorgaben zur Erstellung der AAO gibt, kann man die o.g. Aussage einfach so nicht treffen.

Je mehr eine AAO in Richtung beschreibender Stichworte geht, dedto weniger Entscheidungsspielraum bleibt dem Disponenten. Führt dann dazu, dass auch schon mal mit "artfremden" Stichworten alarmiert wird, wenn die EMK hinter dem "passenden" Stichwort eben doch nicht passt. Bei AAO, die abgestufte Stichworte haben (Feuer 1-15, TH 1-20, GSG 1-2), kann der Disponent von grundauf freier entscheiden, welche Stufe er bei welcher Feuerwehr nehmen muss, damit er mit dem Ergebnis fachlich zufrieden ist. Wenn alle bei der Eerstellung der AAO ihre Aufgabe gut machen, müsste beides zum Ziel führen. Das ist aber nicht überall so.

Für Düsseldorf: Wir haben historisch bedingt eine Mischung aus beschreibenden und abgestuften Stichworten. Der Leitrechner generiert daraus EinsatzmittelVORSCHLÄGE. Natürlich sollen sich die Disponenten möglichst daran halten, weil sonst "draußen" keiner mehr irgendeine Systematik erkennt, geschweige denn in der Einsatzorganisation berücksichtigen kann. Dennoch entscheidet der Disponent, ob er den Vorschlag akzeptiert oder nicht. Das muss er im Einzelfall natürlich begründen können und wenn er mal krass daneben liegt (nach unten!) auch persönlich vertreten. Davon wird ihn aber letzlich auch keine noch so straffe Vorgabe entbinden.

Dennoch liegt in Kreisen grundsätzlich die Organisationshoheit zur Frage "wer rückt wozu aus" beim Leiter der jeweiligen Feuerwehr. Und gerade nach unten würde ich da als Disponent auch so gut wie NIE von abweidhen, weil das oft nur Diskussionen gibt, die eigentlich keiner braucht. Die können die in der Nachtruhe Unterbrochenen gerne mit dem Ersteller der AAO führen, aber der Disponent sollte sich da nicht in irgendwelche Schusslinien bringen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen556314
Datum29.04.2009 10:4321824 x gelesen
Hallo,

eben,
wenn ich als OrtsBM oder ZF/GF immer die Menschenrettung als Argument für Verstöße gegen UVV und FwDV anbringen würde, da würden meine gerade jüngeren FA die noch zu diversen Lehrgängen geschickt werden immer mit dem Argument kommen :".... das je bei Menschenrettung eh gemacht werden kann wie man lustig ist und deshalb auch z.B.keine Ausbildung zum AGT nötig wäre....ist ja schließlich Menschenrettung....."

oder Gemeinden/Städte könnten sich teure Ausrüstungen/Ausbildungen für die FA sparen und argumentieren(ich provoziere jetzt mal ,so wie ich als Bürgermeister daherkommen würde).:
".........schließlich haben wir ja den Aspekt Menschrettung..da brauchen die FA keine HuPF-Kleidung..die dürfen in diesem Fall ja von UVV abweichen... oder warum soll die Stadt/Gemeinde G26-3 Untersuchungen zahlen und die Kosten für die AGT-Ausbildung....schließlich ist ja Menschenrettung angesagt..da kann sich FM xyz und FM abc die Atemschutzgeräte aufsetzen..aber die brauchen wir ja eigentlich nicht, kostet ja ein Haufen Geld in der Anschaffung und dann die halbjährlichen Prüfungen...können wir alles sparen..ist ja Menschenrettung..da ist halt alles erlaubt!"


MkG

Lars


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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen556318
Datum29.04.2009 11:2022266 x gelesen
Geschrieben von Volker LutterbergDadurch, dass in der FwDV 7 die UVV als Anlage aufgenommen ist, ist sie Bestandteil der Dienstvorschrift und somit für uns als Dienstvorschrift anzuwenden.

Mag so sein, wie Du sagst, egal! Denn auch in der Anlage steht nur, dass von der UVV abgewichen werden kann. Also dem Teil, der in Anlage 2 beschrieben ist. Dort steht nichts davon, dass von der Dienstvorschrift abgewichen werden kann.

Ist es so schwer zu verstehen, dass "Menschenrettung" keine Entschuldigung mehr für alles ist? Das sich Einheitsführer mehr Gedanken über die Sicherheit ihrer Leute machen müssen? Das die Zeiten von "mein Feuer, Dein Feuer" vorbei sind weil wir die Anforderungen allein nicht mehr erfüllen können? Das wir uns ein professionelles Vorgehen aneignen müssen, in dem wir es einfacher haben geltende Standards insbesondere für unsere eigene Sicherheit einzuhalten?

Ist es so schwer zu verstehen, dass die Zeit der alten Haudegen vorbei ist? Die Zeit, die wir hier verwenden um diese Frage zu diskutieren sollte besser dafür verwendet werden dahin zu kommen, dass wir niemals in die Situation kommen eine solche Frage beantworten zu müssen.

Schönen Gruß

Kai


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen556332
Datum29.04.2009 12:1521921 x gelesen
Hallo!

Dem: Geschrieben von Kai SchaumannMag so sein, wie Du sagst, egal! Denn auch in der Anlage steht nur, dass von der UVV abgewichen werden kann. Also dem Teil, der in Anlage 2 beschrieben ist. Dort steht nichts davon, dass von der Dienstvorschrift abgewichen werden kann.

Ist es so schwer zu verstehen, dass "Menschenrettung" keine Entschuldigung mehr für alles ist? Das sich Einheitsführer mehr Gedanken über die Sicherheit ihrer Leute machen müssen? Das die Zeiten von "mein Feuer, Dein Feuer" vorbei sind weil wir die Anforderungen allein nicht mehr erfüllen können? Das wir uns ein professionelles Vorgehen aneignen müssen, in dem wir es einfacher haben geltende Standards insbesondere für unsere eigene Sicherheit einzuhalten?
sowie dem möchte ich ausdrücklich zustimmen!

Im Übrigen wird auch in Sachsen erwartet, dass beim kritischen Wohnungsbrand (also Brand mit Menschenrettung) standardmäßig ein Sicherheitstrupp gestellt wird und dies demzufolge bei der Organisation und Aufstellung einer Feuerwehr berücksichtig werden muss, vgl. Unterlagen zur Brandschutzbedarfsplanung (LFS Sachsen).


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556340
Datum29.04.2009 12:5721849 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamJe mehr eine AAO in Richtung beschreibender Stichworte geht, dedto weniger Entscheidungsspielraum bleibt dem Disponenten.

Richtig. Bei der Auswahl der Stichworte.

Ich habe in der Vergangenheit schon AAO gelesen, die lauten aber für Feuer 1 (Kleinbrand) bis Feuer 4 (Gebäudebrand, Menschenleben in Gefahr) genau gleich. Immer die eigene Wehr, immer alle Mann.
Da wäre es dann vollkommen egal, ob der Disponent das als Feuer 3 oder Feuer 4 einstuft. DAs was dabei rauskommt ist immer das selbe... :-(
Was dann unproblematisch ist, wenn die Kräfte auch für alle Lagen ausreichen. Wenn da aber nur ein LF 8 und ein MTW rollen könenn (weil das ist alles was da ist) wirds interessant...


Geschrieben von Andreas BräutigamWenn alle bei der Eerstellung der AAO ihre Aufgabe gut machen, müsste beides zum Ziel führen. Das ist aber nicht überall so.

Eben. Und da kommt i.d.R. das Problem rein ;-)


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Christian Fischer
Wernau


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AutorJürg8en 8K., Nittenau / Bayern556355
Datum29.04.2009 15:0621821 x gelesen
Geschrieben von Kai SchaumannIst es so schwer zu verstehen, dass "Menschenrettung" keine Entschuldigung mehr für alles ist?
Das soll sie auch nicht sein.
Dennoch ist ein Einsatzleiter keine Maschine, die ein einmal eingegebenes Programm (FwDV) ungeachtet der realen Lage abspult. Zum Einsatzerfolg zählt insbesondere ein Abwägvorgang. Im konkreten Fall ist es das Abwägen der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Atemschutznotfalles bei beiden eingesetzten Trupps gleichzeitig und dem sicheren Tod eines Unbeteiligten, zu dessen Rettung wir alarmiert wurden.
Meine Entscheidung in diesem Fall wäre klar: sofortige Nachalarmierung weiterer Kräfte, sofern nicht schon geschehen und Einsetzen des Sicherheitstrupps zur Menschenrettung Person 2. Zur Risikominimierung ließe ich den STR Anleiterbereitschaft mit Steckleitern herstellen, den AGT nach erfolgter Menschenrettung sofort neue Flaschen aufziehen und als SiTr bereitstellen.


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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen556362
Datum29.04.2009 16:2921745 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KupratDas soll sie auch nicht sein.

Deine Ausführungen kann ich sofort unterschreiben! Ich will nur unterstreichen, dass dies auf keinen Fall der Regelfall sein kann und darf! Wenn ich mir als EF sicher bin und alle mir aktuell möglichen Optionen gezogen habe und die Entscheidung vor mir selbst vertreten kann, dann ist das möglicherweise ein Weg. Das schrieb ich auch schon hier [1].

Die Argumentation die hier aber oftmals angebracht wird geht mir viel zu sehr in die Richtung "Menschenrettung, da darf man alles und kann alles andere vergessen". Gerade in solchen Situationen kann ein wenig Formalismus mehr Hilfe als Störfaktor sein.

Routine und Wiederholung bringt Sicherheit im Handeln. Mit dem Gedanken im Kopf "Wenn's knallt ist's eh anders" hilft die beste Ausbildung und das Training nichts. Wie ich schrieb müssen wir dahin kommen, dass schon das Auftreten von Situationen in denen solche Entscheidungen nötig werden auf das absolute Minimum reduziert wird.

Schönen Gruß

Kai

[1] http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=556118


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AutorVolk8er 8L., Kamenz / Sachsen556396
Datum29.04.2009 22:0121800 x gelesen
Hallo!

Das ist nicht schwer zu verstehen. Risikomanagment gehört dazu und jeder Einsatz hat seine eigene Charakteristik.

Es geht um die Möglichkeit. Wenn es die FwdV nicht hergeben würde, was dann?
Bsp Die Lage lässt den verzicht auf den SiTr zu. Ausreichend Kräfte alarmiert und auf dem Anmarsch. Aber laut FwDV nicht zulässig? Das kann es nicht sein.
Die Regelung in der FwDv 7 gibt mir als Einsatzleiter die Möglichkeit zur Menschenrettung auf den SiTr zu verzichten. Meine Entscheidung nach Durchleben des Führungsvorganges. Das finde ich auch gut so. Jeder Einsatz hat seine eigenen Regeln und es gibt keine Standartheilmittel und deswegen brauchen wir auch die Möglichkeit der Ausnahme von der Regel.

Mit besten Grüßen aus Sachsen

Volker


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AutorVolk8er 8L., Kamenz / Sachsen556397
Datum29.04.2009 22:1121664 x gelesen
Hallo!

Der kritische Wohnungsbrand im Brandschutzbedarfsplan sieht den SiTr vor. Die Ausführungen des SMI haben aber nur empfehlenden Charakter. Wenn dem nämlich nicht so wäre, dann hätten wir auf einmal eine gesetzliche Hilfsfrist. Die ist aber nicht gewollt. Diese Empfehlung stellt lediglich eine Planungshilfe für die Feuerwehr dar.

Die Regelungen des SiTr ergeben sich ganz allein aus den Feuerwehrdienstvorschriften und die gelten nun auch in Sachsen. Sogar mit der Ausnahme, darauf unter ganz bestimmten Voraussetzungen verzichten zu können, nicht zu müssen.

Beste Grüße

Volker


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg556936
Datum03.05.2009 18:3221627 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Lars,

Geschrieben von Lars Ballhause also die Übung bzw. bewertete Übung und daraus folgt das es sich um einen "Wettkampf" handelt wird bei uns nun schon seit mehreren Jahren in der VG bzw. im LK gemacht.
Einsatzfall immer Brandeinsatz, Vorgehensweise bzw. Bewertungskriterien nach FwDV 3 & 7 bzw. 10 wenn tragbare Leitern gebraucht werden.

Gerade bei solchen "Wettkämpfen" halte ich das standardmäßige Abweichen von der FwDV 7 (SiTr) für gefährlich. Viele FW- Angehörige halten die hier getroffene Maßnahmen für, die nach nach FwDV, einzig richtigen.
Da kann, der ständige Verzicht auf einen SiTr, mal gewaltig ins Auge gehen.

Geschrieben von Lars Ballhause Dein alternativer Rettungsweg scheidet zu 98% aus da vermisste Personen immer irgendwelche Verletzungen aufweisen,sich aus eigener Kaft nicht auf z.B.Leiter retten können,zum 2. diese meist in verrauchter Zone befinden.
Da sind wir wieder bei unseren Problemen, wie sollen die Führungskräfte verschiedene Möglichkeiten lernen, wenn die vorgegebenen Lagen immer Schema F sind? Klar ist für die Schiedsrichter einfacher.

Gruß
Michael


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen557274
Datum05.05.2009 12:0521676 x gelesen
Hallo,
ja eben, diese Bewertungen Schiris kennen nur eine Lager die sie bewerten können - Einsatz hätte nach Strickmuster A ablaufen müssen - hat er aber nicht von daher viele Fehlerpunkte bis hin zum "Auftrag nicht ausgeführt".

Ich habe im Vorfeld dieser Übung meiner Gruppe gleich gesagt das hier nur 1 Trupp zum Innenangriff geht bzw. der WT ausschließlich SiTr bleibt.

Und wenn nur 1 Verletzter gerettet wäre weil dann Luftvorrat zu Ende dann hätten wir uns auch nichts vorzuwerfen gehabt.

Aber jetzt mal ein Klopfer aus der Wertung vom letzten Wochenende, welche an unserem Gruppenführer(meiner Person) geübt wurde:

3 Fehlerpunkte weil Einsatzbefehl gegeben wurde und erst danach die Schutzhandschuh angezogen wurden .....hatte ich in der linken Hand

20 Fehlerpunkte wegen Mitarbeit ( unser jüngerer Machinist hatte Probleme mit der TS beim ansaugen was ich mitbekommen hatte weil nach "Wasser marsch" keine Wasserförderung statt fand.Ich hin zur TS -Lage war soweit erkundet und Einsatzbefehle an AT und WT gegeben-habe unserem Maschinisten gezeigt welchen Hebel er umlegen hätte müssen...

Was ist daran falsch wenn der GF einen Fehler seiner Leute korrigiert bzw.schnell bemerkt und Abhilfe leistet......ich habe ja schließlich nicht 100 m B-Leitung verlegt und wäre somit komplett mit irgend etwas anderem beschäftigt...falls die TS ausgefallen wäre..hätte ich eh was anderes einfallen lassen müssen......

Ach ja...unser Maschinist hat dann auch noch 20 oder mehr Punkte bekommen weil TS nur mit 2 bar Ausgangsdruck gefahren wurde.....zur Erklärung:

AT hat kein Wasser am Rohr bei diesen Einsatzübungen
WT stand eh nur als SiTr bereit
ST hat Gebäudeabschirmung betrieben, aber um vermeidbare Störung der Nachbarschaft/Anwohner kurzes Abgeben von Wasser ca.1-2 Minuten danach Rohr wieder zu....warum sollte mein Machinist nun ständig mit 8 bar gegen geschlossenen Verteiler drücken????

Naja...gibt Sachen die muss man nicht verstehen......


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz557288
Datum05.05.2009 12:4721520 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornUm dem Einsatzleiter bei einer ggf. vergeigten Einsatz- und Personalplanung noch die Chance zu geben, seinen Job zu machen.

um ein Misverhältnis zwischen dringend benötigten und zur Verfügung stehenden Kräften zu haben braucht es nichtmal eine vergeigte Personalplanung.

Wenn ich Erstangriff eine Gruppe zur Verfügung habe kann ich wunderbar:
- 1 Trupp in den IA schicken
- 1 SiTr stellen
- 1 Trupp anleitern lassen (sei es tragbar oder per DL)

Das reicht, nach Plan, für die Rettung einer Person aus dem Rauch und ein paar weniger Personen vom Fenster.

Doch sobald die Lage zur Menschenrettung ebend erfordert dass man einen zweiten Trupp im IA direkt hinter her schickt?
Dann hat man schon den Einzelfall, bei dem der SiTr dann nicht vom ersteintreffenden Lf(SB) sondern erst vom nächsten gestellt werden kann...



Manuel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen557310
Datum05.05.2009 14:1421531 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer- Rettung von 2 vermißten Personen
- Riegelstellung
- Brandbekämpfung

Sind ein paar viele Schwerpunkte für eine Gruppe als Übungsannahme...


Wie wahr, wie wahr.

AT:
- Menschenrettung der 1. Person und wenn dazu nötig: Innen-BBK
- Abluftöffnung(en) zur Ventilation schaffen um die Überlebenschance von 2. Person zu steigern
- Nach Übergabe der 1. Person an den RD wird die Rettung der 2. Person in Angriff genommen

WT:
- SichTr (nimmt in diesem Fall auch den Lüfter in Betrieb)

ST und ME:
- Anleiterbereitschaft mit tragbaren Leitern
- Abriegelung mit C-Rohr an Abluftöffnung um Flammenüberschlag ins nächste Geschoss zu verhindern

GF:
- durchläuft immer und immer wieder den Führungsvorgang, setzt zur richtigen Zeit die richtigen Mittel am richtigen Ort ein und schwitzt bei solch einer Lage dreimal so stark wie all seine Trupps zusammen ;-)


Zu meinen Prioritäten zählen hier ganz klar die Menschenrettung (so viele wie möglich) und die Sicherheit meiner Trupps. Daher bleibt mein SichTr da wo er hingehört, nämlich fertig ausgerüstet ausserhalb des Gebäudes.


MkG
Henning Krone


Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen.

Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz557313
Datum05.05.2009 14:3121407 x gelesen
Geschrieben von Henning KroneZu meinen Prioritäten zählen hier ganz klar die Menschenrettung (so viele wie möglich) und die Sicherheit meiner Trupps. Daher bleibt mein SichTr da wo er hingehört, nämlich fertig ausgerüstet ausserhalb des Gebäudes.

Wenn ein Einsatzleiter entscheidet, den zweiten Atemschutztrupp als Angriffstrupp zur abwendung einer konkreten Gefahr für Leib- und Leben vorgehen zu lassen anstelle ihn als SiTr für eine abstrakte Gefährdung in Bereitstellung zu lassen, halte ich persönlich diese Entscheidung für nachvollziehbar und vertretbar.

Sollte diese Situation öfter vorkommen, muss man zusehen dass man in geeigneter weise schneller mehr Personal an der Einsatzstelle hat.
Kommt es nicht öfters vor, ist es genau der Einzelfall von dem die Macher der Vorschriften sprechen.
Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines solchen Einzelfalles kann man vielleicht reduzieren (z.B. immer mit zwei Löschzügen zu einem "könnte vielleicht brennen"-Wohnungsbrand fahren), aber gerade in der Anfangsphase wird es immer wieder mal zu einem Misverhältnis zwischen benötigten und zur Verfügung stehenden Kräften kommen.

Manuel


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen557317
Datum05.05.2009 14:4021689 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning KroneDaher bleibt mein SichTr da wo er hingehört, nämlich fertig ausgerüstet ausserhalb des Gebäudes.

Kommt drauf an... handelt es sich um eine Vermutung "Da könnte noch jemand sein", gebe ich Dir recht. Handelt es sich um die gesicherte Meldung "In dem Raum befindet sich noch eine Person", halte ich es für ziemlich falsch, den SiTr nicht zur Rettung dieses Menschen einzusetzen (sofern die Lage ein überschaubares Risiko darstellt..).

MfG

Ingo


--


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen557320
Datum05.05.2009 14:5221799 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn(sofern die Lage ein überschaubares Risiko darstellt..).

Dazu bist du ja als GF vor Ort (Lage im Blick behalten und ständig neu beurteilen)
Sollte die Lage es erlauben und die Gefahr für den AT vertretbar sein, geht der SiTr (mit C-Rohr) zur Rettung der 2. Person mit rein. Gestaltet sich die Lage als unübersichtlich oder es besteht ernste Gefahr für den AT, bleibt der SiTr draussen.
Ist immer eine reine, spontane Ermessenssache des GF wofür er sich entscheidet.


MkG
Henning Krone


Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen.

Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg557378
Datum05.05.2009 23:4721482 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Ingo,

Geschrieben von Ingo Horn Kommt drauf an... handelt es sich um eine Vermutung "Da könnte noch jemand sein", gebe ich Dir recht.
Da sind wir uns einig!

Geschrieben von Ingo Horn Handelt es sich um die gesicherte Meldung "In dem Raum befindet sich noch eine Person", halte ich es für ziemlich falsch, den SiTr nicht zur Rettung dieses Menschen einzusetzen (sofern die Lage ein überschaubares Risiko darstellt..).
Auch hier gehe ich mit.
Ich halte es aber für falsch ständig solche Lagen bei einer Leistunsübung zu fordern. Die FW- Angehörige, die häufig auf solche Leistungsübungen üben, neigen dazu die Maßnahmen bei der Leistungsübung als einzigen Lösungsweg nach FwDV zu betrachten.
Ich sehen die Gefahr, das dann ständig auf den SiTr verzichtet wird.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen557383
Datum06.05.2009 08:5921415 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael BayerIch halte es aber für falsch ständig solche Lagen bei einer Leistunsübung zu fordern. Die FW- Angehörige, die häufig auf solche Leistungsübungen üben, neigen dazu die Maßnahmen bei der Leistungsübung als einzigen Lösungsweg nach FwDV zu betrachten.
Ich sehen die Gefahr, das dann ständig auf den SiTr verzichtet wird.


D'Accord. Wenn man das macht, dann mit einem ausgiebigen Fachgespräch mit dem Gruppenführer... "Warum hast Du das so gemacht? - Macht man das immer so? usw.." Und latürnich entsprechendem Punktabzug, wenns heißt "Bei Menschenrettung darf ich alles" :-/

Mfg

Ingo


--


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg557385
Datum06.05.2009 09:0921452 x gelesen
Hallo Ingo, Hallo Forum,

Geschrieben von Ingo Horn Wenn man das macht, dann mit einem ausgiebigen Fachgespräch mit dem Gruppenführer... "Warum hast Du das so gemacht? - Macht man das immer so? usw.." Und latürnich entsprechendem Punktabzug, wenns heißt "Bei Menschenrettung darf ich alles" :-/

Wie es läuft siehe Beitrag von Lars Gestern (05.05.09) um 12:05.
So gehen gute Ansätze verloren.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 27.04.2009 12:16 Lars7 B.7, Zwinge
 27.04.2009 12:46 ., Neuburg
 27.04.2009 17:49 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 27.04.2009 17:54 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 27.04.2009 18:18 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 28.04.2009 15:42 Volk7er 7L., Kamenz
 28.04.2009 23:20 Kai 7S., Weyhe
 29.04.2009 08:44 Volk7er 7L., Kamenz
 29.04.2009 11:20 Kai 7S., Weyhe
 29.04.2009 12:15 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.04.2009 22:11 Volk7er 7L., Kamenz
 29.04.2009 15:06 Jürg7en 7K., Nittenau
 29.04.2009 16:29 Kai 7S., Weyhe
 29.04.2009 22:01 Volk7er 7L., Kamenz
 27.04.2009 17:59 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 18:09 ., Neuburg
 27.04.2009 18:12 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 27.04.2009 18:17 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 27.04.2009 18:20 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 12:55 Irak7li 7W., Haar
 27.04.2009 13:26 Lutz7 R.7, Weener
 27.04.2009 18:13 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 13:29 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 27.04.2009 13:43 Pete7r A7., Ohrdruf
 27.04.2009 17:53 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 27.04.2009 18:05 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 18:11 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 28.04.2009 11:54 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 28.04.2009 12:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.04.2009 14:17 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 28.04.2009 19:22 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.04.2009 10:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 29.04.2009 12:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.04.2009 18:12 ., Neuburg
 27.04.2009 18:30 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 18:12 Jens7 M.7, Siele
 27.04.2009 18:28 Kai 7S., Weyhe
 28.04.2009 11:29 Lars7 B.7, Zwinge
 28.04.2009 11:45 Lars7 B.7, Zwinge
 27.04.2009 18:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.04.2009 18:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 27.04.2009 18:51 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.04.2009 18:52 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 27.04.2009 19:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.04.2009 20:57 ., Neuburg
 27.04.2009 21:19 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 27.04.2009 22:16 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 22:23 ., Neuburg
 27.04.2009 22:48 Kai 7S., Weyhe
 27.04.2009 22:56 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 28.04.2009 08:14 Kai 7S., Weyhe
 28.04.2009 09:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.04.2009 10:43 Lars7 B.7, Zwinge
 28.04.2009 12:21 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 05.05.2009 12:47 ., Westerwald
 28.04.2009 12:20 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 28.04.2009 12:26 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 28.04.2009 12:32 Dani7el 7H., Schriesheim
 28.04.2009 15:27 Jens7 M.7, Siele
 27.04.2009 22:58 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 28.04.2009 00:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.04.2009 09:14 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 28.04.2009 13:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.05.2009 14:14 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 05.05.2009 14:31 ., Westerwald
 05.05.2009 14:40 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 05.05.2009 14:52 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 05.05.2009 23:47 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 06.05.2009 08:59 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 06.05.2009 09:09 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 28.04.2009 11:40 Lars7 B.7, Zwinge
 28.04.2009 13:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.05.2009 18:32 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 05.05.2009 12:05 Lars7 B.7, Zwinge
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