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Thema | Werkfeuerwehr Adam Opel GmbH | 18 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 557107 | |||
Datum | 04.05.2009 14:03 | 17489 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, als Mitarbeiter der Werkfeuerwehr der Adam Opel GmbH, Werk Bochum, möchten wir uns heute auf diesem Weg an alle Werkfeuerwehren im Bundesgebiet wenden. Unser Anliegen hat mit der aktuellen Finanzkrise letztlich nur wenig zu tun. Vielmehr sind hier seit längerem Verhältnisse entstanden, die uns und damit alle Werkfeuerwehren hinterfragen. Bereits seit 1994 strebt die Geschäftsleitung der Adam Opel GmbH an, die Werkfeuerwehr auszugliedern. Seit dieser Zeit befinden wir uns als Werkfeuerwehrangehörige in einem ständigen Kampf um unseren Arbeitsplatz. Damals haben wir unter anderem politische Kontakte geknüpft, um bei der Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen mitzuwirken. In § 15 des FSHG vom 10. Februar 1998 ist seitdem festgeschrieben, dass Mitglieder der Werkfeuerwehr nur Werksangehörige sein dürfen. Gesetzliche Vorgaben außer Kraft setzend Trotz unserer Bemühungen hat die Adam Opel GmbH immer wieder versucht uns auszulagern. Vorruhestandsregelungen und die Nichtausbildung von Nachwuchs trugen dazu bei, unsere Leistungsfähigkeit weit herunterzufahren. Da wir einer Überprüfung durch den Regierungspräsidenten nicht mehr standhielten, erfolgte eine Anordnung. Inzwischen sind die Überlegungen allerdings so weit gediehen, uns mit Unterstützung der Berufsfeuerwehr Bochum aufzulösen. Bei einer Umsetzung würde sich der Brandschutz komplett über die Stadt Bochum regeln lassen. Auswirkungen Damit hat die Entwicklung einen Punkt erreicht, der alle Kriterien für die Begründung einer Werkfeuerwehr über den Haufen werfen könnte. In der Folge könnten alle Werkfeuerwehren in Frage gestellt werden, wenn Unternehmen solches beabsichtigen. Wenn eine Abschaffung bei uns über diese Schiene gelingt, wird es einen Erdrutsch bei den Werkfeuerwehren geben, dem wir uns nur gemeinsam entgegenstellen können. Aus diesem Grunde möchten wir hier einmal ein paar Fragen zur Diskussion freigeben, die uns beschäftigen: Wir sind auf Reaktionen gespannt und sehen dem Austausch entgegen. Mit kameradschaftlichen Gruß Die Kollegen der Werkfeuerwehr Opel, Werk Bochum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 557109 | |||
Datum | 04.05.2009 14:12 | 8478 x gelesen | |||
Hallo, nur mal ein paar kritische Fragen... Geschrieben von = anonym = anonym Ist es eigentlich versicherungstechnisch möglich, eine Stadt für Produktionsausfälle haftbar zu machen, die entstehen, weil eine Berufsfeuerwehr die Anlagen nicht schalten bzw. nicht wieder anfahren kann (fehlende Anlagenkenntnis)? Warum sollte die BF die Anlagen wieder anfahren? Dafür gibt es ja entsprechendes Schichtpersonal.... Geschrieben von = anonym = anonym Ist es Werkleitern überhaupt bewusst, oder werden sie nur nicht richtig informiert, dass Werkfeuerwehren Brände durch ihre schnelle Eingreifzeit zu 90 Prozent in ihrer Entstehungsphase löschen? Übernehmen Berufsfeuerwehren den Brandschutz, sind Brände durch deren verlängerte Anfahrtszeiten meistens schon zu größerem Schadenfeuer gewachsen. Im schlimmsten Fall kann dadurch die gesamte Standortsicherheit in Frage gestellt sein. Um ganz ehrlich zu sein, gibt es ziemlich viele Betriebe, die letzlich ihre WF abgeschafft haben (und dafür z.B. die örtliche Feuerwehr mit speziellem Material ausrüsten). Wenn dort die Schadenssummen so eklatant höher wären, wären die WF sicher wieder gegründet worden... Es gibt aber ja auch dden umgekehrten Weg. Schon mal damit befasst? An einem Siemens-Standort (Erlangen?) übernimmt die WF Siemens den Schutz im angrenzenden Wohngebiet... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 557111 | |||
Datum | 04.05.2009 14:19 | 8128 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymDamals haben wir unter anderem politische Kontakte geknüpft, um bei der Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen mitzuwirken. In § 15 des FSHG vom 10. Februar 1998 ist seitdem festgeschrieben, dass Mitglieder der Werkfeuerwehr nur Werksangehörige sein dürfen. Und damit auch zahlreiche potentielle Projekte zur Schaffung von Werkfeuerwehren in Industriparks verhindert. Geschrieben von = anonym = anonym # Ist es eigentlich versicherungstechnisch möglich, eine Stadt für Produktionsausfälle haftbar zu machen, die entstehen, weil eine Berufsfeuerwehr die Anlagen nicht schalten bzw. nicht wieder anfahren kann (fehlende Anlagenkenntnis)? Nö, dürfte schwierig werden. Geschrieben von = anonym = anonym Wie arbeiten denn die Berufsfeuerwehren die vielen zusätzlichen Einsätze ohne Personaleinstellungen ab? Vermutlich durch freie Ressourcen im System. Dürfte die Einsatzfrequenz des einzelnen FA erhöhen. Geschrieben von = anonym = anonym Sind die stark erhöhten Anfahrtszeiten (bis zu 100 Prozent) durch Berufsfeuerwehren auf Grund der unzureichenden Ortskenntnis für den Rettungsdienst und Brandschutz nicht mehr von Bedeutung? Ortskenntnis kann erworben werden. Geschrieben von = anonym = anonym Ist es Werkleitern überhaupt bewusst, oder werden sie nur nicht richtig informiert, dass Werkfeuerwehren Brände durch ihre schnelle Eingreifzeit zu 90 Prozent in ihrer Entstehungsphase löschen? Übernehmen Berufsfeuerwehren den Brandschutz, sind Brände durch deren verlängerte Anfahrtszeiten meistens schon zu größerem Schadenfeuer gewachsen. Im schlimmsten Fall kann dadurch die gesamte Standortsicherheit in Frage gestellt sein. Das ist diesen sicher nicht in allen Fällen bewußt. Und selbst denen, denen das bewußt ist, werden sich die Mühe machen/gemacht haben zu rechnen ob sich eine eigene WF unter dem Strich lohnt. Das Ergebnis der Rechnung sowie dessen Richtigkeit können dann jedoch im Einzelfall nur durch Abwarten bestätigt werden. Geschrieben von = anonym = anonym Hat nicht jedes Unternehmen ein erhöhtes Interesse, negative Medienberichte bei Schadenereignissen zu vermeiden? Wie allgemein bekannt ist, stehen Berufsfeuerwehren bei den Medien in einem besonderen Fokus (Mithören des Funkverkehrs). Das sollte eigentlich so sein. Doch leider wird der Faktor WF dabei nicht immer berücksichtigt bzw. (aufgrund welcher Grundlage auch immer) möglicherweise festgestellt, daß der Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden steht. Letztendlich ist es Aufgabe der zuständigen Behörden festzustellen ob für den Betrieb der Anlage eine eigene Feuerwehr zur Auflage gemacht wird. Bei denen, wo dies nicht der Fall ist kann man nur darauf hoffen, daß die Versicherer entsprechende Forderungen stellen und der Aufwand dann im sinnvollen Verhältnis zu den drohenden Prämienerhöhungen steht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 557130 | |||
Datum | 04.05.2009 15:07 | 7839 x gelesen | |||
Hallo Bochum, kein Unternehmer baut eine WF auf, weil er rote Autos mit blauen Lampen mag. Vielmehr bekommt er sie zunächt aufs Auge gedrückt. Entweder schafft er es durch die Vorhaltung größere Hallen bauen zu können (Stichwort Industriebaurichtlinie), oder die Aufsichtsbehörde fordert sie aufgrund des speziellen Gefahrenpotentials oder die Versicherung macht sie mit geringeren Prämien schmackhaft. Der Sinn dahinter ist in allen drei Fällen, dass die WF schnell dort ist und weis was sie tut. Natürlich kann auch eine öffentliche Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen schnell in einem Betrieb sein, aber zu welchem Preis? Schnell ankommen und schnell helfen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. @ Marc: Ich weis nicht, wie oft du in Automobilwerken verkehrst, aber eine Ortskenntniss wie eine (hauptamtliche) WF wirst du als öffentliche FW nie erlangen können. Seit ein paar Wochen bekomme ich bei einem namhaften Mitbewerber von Opel Eindrücke von den doch nicht allzu geringen spezifischen Problemen in diesem Industriesektor. Dementsprechend läuft hier auch die Ausbildung der FW. Es werden nur interne Kräfte eingestellt, die bereits längere Zeit als normale Beschäftigte im Werk tätig gewesen sein müssen. Diesen Wissensvorsprung holst du als Externer nichtmehr auf. Großes Problem bei allem was mit Feuer und co. zu tun hat ist, dass man es erst zu schätzen weis, wenn es zu spät ist. Hier macht es kaum einen Unterschied, ob in der Wirtschaft oder in der Kommune. Gerade eine WF die aufgrund fehlender eigener Produktion nie als eigene Abteilung schwarze Zahlen wird schreiben können muss sich immer sehr starken Kostenoptimierungsversuchen aussetzen. Dies kann intern erfolgen, indem sie nebenbei noch die Feuerlöscher selber füllt, Atemschutzgeräte prüft (auch hier kommt in einem Werk eine Menge zusammen). Löschanlagen wartet oder auch die Werkstore sichert. Alle diese Punkte könnten auch Externe machen, aber zu welchem Preis? Die Feuerwehr müsste ich trotzdem bezahlen. Andere Idee sind Externe Anbieter, die mir mein Werk sichern. Fragt sich nur, ob das wirklich auf Dauer die günstigere Alternative ist. Um eine gleich bleibende Qualität zu erhalten braucht es auch die gleiche Ausbildung und Ausstattung. Wenn ein anderer Anbieter die drie Punkte wesentlich günstiger anbieten kann, dann haben meine eigenen Leute nicht gut genug gearbeitet. Bei kleineren Betrieben, kann es sich möglicherweise lohnen, aber gerade bei solch großen Konzernen wie Autobauern lassen sich schon intern reichlich Synergieeffekte finden. Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von = anonym = anonym Ist es eigentlich versicherungstechnisch möglich, eine Stadt für Produktionsausfälle haftbar zu machen, die entstehen, weil eine Berufsfeuerwehr die Anlagen nicht schalten bzw. nicht wieder anfahren kann (fehlende Anlagenkenntnis)?Den Notausknopf wird auch jeder Externe finden ;-) Für alles Andere gibt es Anlagenfahrer, Meister und co. Geschrieben von = anonym = anonym Sind die stark erhöhten Anfahrtszeiten (bis zu 100 Prozent) durch Berufsfeuerwehren auf Grund der unzureichenden Ortskenntnis für den Rettungsdienst und Brandschutz nicht mehr von Bedeutung?Sollten sie zumindest für die Versicherung sein. Geschrieben von = anonym = anonym Hat nicht jedes Unternehmen ein erhöhtes Interesse, negative Medienberichte bei Schadenereignissen zu vermeiden? Wie allgemein bekannt ist, stehen Berufsfeuerwehren bei den Medien in einem besonderen Fokus (Mithören des Funkverkehrs).Wenn es über Opel qualmt wird man sicher auch euren Funk abhören, sofern möglich ;-) Sicher mag kein Unternehmer jedes schlechte Detail in der Zeitung lesen. Hier ist es aber relativ unerheblich, ob die BF oder die WF zum Schadensort kommt. Die wirklich pikanten Sachen findet man nicht beim Einsatzdienst. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 557131 | |||
Datum | 04.05.2009 15:40 | 7507 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymWie arbeiten denn die Berufsfeuerwehren die vielen zusätzlichen Einsätze ohne Personaleinstellungen ab? Keine Ahnung wie es in Aachen geregelt wurde, als die BF die Aufgaben der WF in der UniKlinik übernommen hat. Bevor die Frage auftaucht, hier die Antwort: JA, es war eine Werkfeuerwehr und KEINE Betriebsfeuerwehr. @ anonym - kannst ja mal versuchen in Aachen was rauszufinden - auch hier wäre das Thema "Ortskenntnis" von großer Bedeutung. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557132 | |||
Datum | 04.05.2009 15:49 | 7484 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnen@ anonym - kannst ja mal versuchen in Aachen was rauszufinden - auch hier wäre das Thema "Ortskenntnis" von großer Bedeutung. gilt dito für den Brandschutz im BAYER-Standort Wuppertal. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557133 | |||
Datum | 04.05.2009 15:50 | 7598 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseHallo Bochum, Mensch, gut, dass Du das der Belegschaft der WF in Bochum nochmal erklärt hat.... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 557135 | |||
Datum | 04.05.2009 16:13 | 7470 x gelesen | |||
Hallo nach Bochum, eine Übernahme durch die Stadt ist eigentlich nur möglich wenn die WF angeordnet wurde zum Schutz einer großen Anzahl von Personen.Siehe hierzu FSHG §15 Abs.3. Auf dieser Grundlage wurde auch damals die WF des Klinikums Aachen aufgelöst. (Ist über die politische Schiene deshalb auch ins FSHG gekommen). Wenn die Kommune nun sagt das Werk hat kein Übermäßiges Brand - und Explosionspotential und der RP mitspielt. Kann die Stadt Bochum euch übernehmen, bzw den Brandschutz im Werk. Der Rest ist dann eine Vertragssache. Zu euren Fragen. Geschrieben von = anonym = anonym Ist es eigentlich versicherungstechnisch möglich, eine Stadt für Produktionsausfälle haftbar zu machen, die entstehen, weil eine Berufsfeuerwehr die Anlagen nicht schalten bzw. nicht wieder anfahren kann (fehlende Anlagenkenntnis)? Meiner Meinung nach ein klares NEIN, die Versicherungsprämien werden aber steigen. Die BF wird sich mit Sicherheit nicht eingriffe in die Betriebanlagen druchführen, solange kein Notfall besteht. Geschrieben von = anonym = anonym Sind die stark erhöhten Anfahrtszeiten (bis zu 100 Prozent) durch Berufsfeuerwehren auf Grund der unzureichenden Ortskenntnis für den Rettungsdienst und Brandschutz nicht mehr von Bedeutung? Die gesetzlichen Vorgaben Zeit und Stärke bis zum eintreffen, würden wohl eingehalten, da fragt doch dann niemand ob eine WF schneller gewesen wäre. (oder liegen hier andere gesetzliche Grundlagen zu Grunde??) Geschrieben von = anonym = anonym Ist es Werkleitern überhaupt bewusst, oder werden sie nur nicht richtig informiert, dass Werkfeuerwehren Brände durch ihre schnelle Eingreifzeit zu 90 Prozent in ihrer Entstehungsphase löschen? Übernehmen Berufsfeuerwehren den Brandschutz, sind Brände durch deren verlängerte Anfahrtszeiten meistens schon zu größerem Schadenfeuer gewachsen. Im schlimmsten Fall kann dadurch die gesamte Standortsicherheit in Frage gestellt sein. Diese Frage muß Du dem Unternehmen stellen, bekannt wird es wohl schon sein, aber auf Grund der EIntrittshäufigkeit,Kosten/Nutzungsfaktor wohl für die Firmenspitze nicht relevant. Geschrieben von = anonym = anonym Hat nicht jedes Unternehmen ein erhöhtes Interesse, negative Medienberichte bei Schadenereignissen zu vermeiden? Wie allgemein bekannt ist, stehen Berufsfeuerwehren bei den Medien in einem besonderen Fokus (Mithören des Funkverkehrs). Es gibt doch negaitv Werbung und wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden kräht da bestimmt kein Hahn nach. Letztendlich werdet ihr wohl zu einem Politikum, was ich für euch schade finde aber wir sind alle nur noch Nummern. Bleibt ihr jetzt bestehen, so wird bei der nächsten Neufassung des FSHG der $ 15 so gestrickt das eine Übernahme möglich ist, wen die politsch Verantwortlichen mitspielen. So war es auch im Klinikum AC. Von dort hört man im übrigen das man froh wäre wenn man diesen Schritt seiner ZEit nicht gemacht hätte. Ich wünsche euch alles gute. Gruß O.Gasper Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung. Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit" | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 557136 | |||
Datum | 04.05.2009 16:17 | 7284 x gelesen | |||
Hallo Zusammen In der Schweiz wurde die Flughafenfeuerwehr Unique durch die BF Zürich übernommen. BF Zürich Die AdF vom Flughafen wurden von der BF ZH übernommen. Ev. ist so etwas auch bei Euch vorstellbar. Ich weiss auch das die Ortskenntnisse erst nach Jahren vorhanden sind. Und das funktioniert nicht so nebenbei. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 557138 | |||
Datum | 04.05.2009 16:23 | 7350 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenKeine Ahnung wie es in Aachen geregelt wurde, als die BF die Aufgaben der WF in der UniKlinik übernommen hat. Die BF AC wurde damals verpflichtet einen Teil des Personals zu übernehmen, die meisten waren ja Beamte. Andere Leute wurden rausgedrückt, einige pensioniert. Das Klinikum AC bzw das Land zahlen/zahlten der Stadt 45 Stellen (mittlerer Dienst und gehobener Dienst) und verpflichteten sich auch die hier und da fehlende Ausbildung zu zahlen (RA, B III usw.) Heute hört man Gerüchte das die Klinik das ganze schon bereut. Die Ortskenntis der Kollegen soll nicht so toll sein und arbeiten welche früher von der WF gemacht wurden, sind entweder ganz weggefallen oder kosten extra. Gruß aus dem Rheinland Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung. Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit" | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 557144 | |||
Datum | 04.05.2009 17:23 | 7232 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamMensch, gut, dass Du das der Belegschaft der WF in Bochum nochmal erklärt hat.... Ohne den Threadopener zu nahe treten zu wollen habe ich manchmal das Gefühl, dass man sowas leider regelmäßig in Erinnerung rufen muss, nicht nur bei einer WF. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 557215 | |||
Datum | 04.05.2009 23:39 | 7011 x gelesen | |||
Geschrieben von Otto Gasperund arbeiten welche früher von der WF gemacht wurden, sind entweder ganz weggefallen oder kosten extra. Hallo, die sollen auch keine Krankentragengestelle reparieren sondern andere Aufgaben übernehmen. Geschrieben von Otto Gasper Das Klinikum AC bzw das Land zahlen/zahlten der Stadt 45 Stellen (mittlerer Dienst und gehobener Dienst) und verpflichteten sich auch die hier und da fehlende Ausbildung zu zahlen (RA, B III usw.) Wenn die vorher keine den heutigen Ansprüchen entsprechende Ausbildungen hatten, wurde es offensichtlich Zeit, dass es anders geregelt wurde. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 557243 | |||
Datum | 05.05.2009 08:48 | 6655 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdie sollen auch keine Krankentragengestelle reparieren sondern andere Aufgaben übernehmen. Wenn neben den Kernaufgaben noch Arbeitsleistung "übrig ist", darf man keine Arbeiten für den Konzern machen ? Prüft die BF/HAW nicht auch die Atemschutzausrüstung z.B. der Städtischen Betriebe ? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Wenn die vorher keine den heutigen Ansprüchen entsprechende Ausbildungen hatten, wurde es offensichtlich Zeit, dass es anders geregelt wurde. Es soll Kliniken geben, da wird der betriebliche RD von der Anästhesie sichergestellt, bzw. betreibe keinen RD als WF, wozu benötige ich dann RA in der WF ? Ebenso gab es an der RWTH Aachen kein Hubrettungsfahrzeug, wozu also dort DL-Maschinisten ausbilden lassen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557244 | |||
Datum | 05.05.2009 08:53 | 6652 x gelesen | |||
Geschrieben von Otto Gaspereine Übernahme durch die Stadt ist eigentlich nur möglich wenn die WF angeordnet wurde zum Schutz einer großen Anzahl von Personen.Siehe hierzu FSHG §15 Abs.3. Naja, da hätte man damals auch schreiben können "Für das Klinikum Aachen gilt abweichend:..." aber so liest es sich allgemeiner. ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 557256 | |||
Datum | 05.05.2009 09:35 | 6739 x gelesen | |||
Leider hat Anonymus (warum eigentlich?) diesen Weg gewählt. Das Thema - am konkreten Beispiel der WF Adam Opel GMBH - gehört nicht in ein öffentliches Forum! Aus meiner bisherigen Forums-Erfahrung habe ich berechtigte, große Sorge, dass Beiträge von nicht oder weniger mit der komplexen Problematik vertrauten "Fachkundigen" eher kontraproduktiv - auch für Auswirkungen auf andere WF sein können. Ich bin mir bewusst, dass ich wenig Zustimmung erhalten werde. All die Anderen brauchen bitte nicht einzeln zu antworten. Hartmund der sich der komplexen Problematik und der Brisanz aus eigener Erfahrung sehr bewusst ist. Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 557394 | |||
Datum | 06.05.2009 11:45 | 6841 x gelesen | |||
...ich verstehe den Frust, bin mir aber auch über grundsätzliche Hintergründe im Klaren. 1) Viele Geschäftsführungen oder karrierebewußte Mitglieder derselben haben eine unreflektierte Aversionen gegen "rote Autos", in denen Sie nur lästige Kosten sehen. Standardphrasen dagegen sind heute die "Bresinnung auf die Kernkompetenz", früher die Naivität, es habe doch lange im Betrieb nicht mehr gebrannt, oder einfach der Drang Kosten zu sparen - egal was es kostet (auch Suboptimierung genannt). 2) Oftmals wird die Bedeutung einer eigenen Selbsthilfefähigkeit erst dann erkannt, wenn man sehr teuer Lehrgeld bezahlt hat. 3) WFen stehen buchhalterisch nur auf der Ausgabenseite - eine Buchung "verminderter Schaden" gibt es nicht. Hier machen viele betrieblich Wehren oft den Fehler bei Einsatzberichten nur vom entstandenen Schaden zu reden an Stelle von der Aussage "durch den zeitnahen Einsatz der WF konnte eine Schadensveringerung um... erzielt werden". 3a) Wir lieben unseren Begriff Werkfeuerwehr statt taktisch kluger von Emergency Response Teams (ERT) zu sprechen.... Dadurch, dass wir nicht die Sprache der Betriebswissenschaft sprechen, grenzen wir uns bei diesen Entscheidungsträgern selber aus. Das Wort Non-Conformance-Kosten und deren Reduzierung verstehen sie, aber unsere Fachsprache nicht. 4) Betriebliche Wehren erreichen in der Einsatzpraxis Zeitvorsprünge von 3...12 Minuten gegenüber öffentlichen Wehren im Normalfall. Bei Unwettergroßschadenslagen kommt die öffentliche Wehr überhaupt nicht ins Wek, weil eine abgesoffene Produktionshalle oder Lager weit hinter der Einsatzpriorität von Schulen, Altenheimen etc steht. 5) Viele Fachargumente - incl. betriebswirtschaftlichen Thematiken - finden die Kollegen der WF Opel Bochum auch in der Publikation des WFV-Bayern, auf die als vorhergehender Therad hingewiesen wird. Wir liefern die Druckschrift auch nach NRW.... ;-) 6) Die öffentliche Wehr geht, wenn der unmittelbare Primärschaden abgewendet ist. Die Aufräumarbeiten und die Noteinspeisungen und die Tätigkeiten für die betriebliche Wiederanlaufplanung gehen die öffentliche Wehr nichts mehr an, da halten sie sich grundsätzlich raus...Doch gerade dann fängt für eine WF die Hauptarbeit an. Das ist Geschäftsleitungen oftmals nicht bewußt. 6a) Es gibt Werkleiter die schon mal einen Großschaden im Betrieb hatten und daher den Wert eines eigenen ERT sehr genau kennen - und es gibt Jobhopper ohne diesbezügliche Erfahrungen. 7) Fachlich uninformierte Betriebswirte glauben oft, man könne "Sonderverträge" mit der kommunalen Wehr aushandeln und somit im Schadensfall bevorzugt behandelt werden - somit ohne Risiko die eigene Wehr abschaffen. Da fehlt das rechtliche Hintergrundwissen. McKinsey-Power-Point Selbstdarstellung etc. ersetzt eben keine fundierten Fachkenntnisse. 8) Nein, auf keinen Fall kann eine öffentliche Wehr in Regress genommen werden, wenn durch fehlene Ortskenntnisse etc. und deren Folgen es zu schwerwiegenden Produktionsausfällen kommt. Ein solcher Prozess würde quer durch alle Instanzen auch so lange dauern, dass davon auszugehen ist, dass inzwischen die betroffene Firma schon längst vom Markt verschwunden ist. 9) Ein Beispiel aus dem wahren Leben.... Berlin Siemensstadt hatte fast 100 Jahre lang eine eigene Berufs-WF bis sie aufgelöst wurde. Der zuständige Entscheidungsträger steht /stand im Ruf ein "Hasser von roten Firmen-Autos" zu sein. Dann wurde der Fuhrpark an andere Wehren im Konzern verschenkt, am Firmenrand eine Feuer- und Rettungswache Haselhorst für viel Geld gebaut und der Stadt Berlin geschenkt und naiv geglaubt, man würde von nun an ohne weitere Folgekosten super bevorzugt im Ernstfall bedient. Das sauteuere Geschenk der Wache Haselhorst ist m.W. nun ohne jeden F-Anteil. Und es gab da einen Brand im Firmengelände, als die externen Kräfte mit ihrer super-Ortskenntniss eine Halle lüften wollten. Das Ergebnis nannte man Rauchausbreitung und Schäden durch Brandrauch in vielen vom Brand nicht betroffenen Abschnitten. Natürlich war die Superentscheidung die eigene WF aufzulösen ebenso unfehlbar wie unanstatbar, denn der Entscheidungsträger kann niemals sich irren. Fazit. Es bleibt unverrückbar dabei: keine WF - aber es gibt jetzt m.W. zwei LF10/6 in RAL3000 mit SoSi auf dem Dach, ohne Türbeschriftung und die Dinger werden ERT-Fahrzeuge genannt und von Werkschutzpersonal mit Zusatzausbildung im Ernstfall besetzt... 9a) Ja, wir als WF-Siemens Erlangen rücken automatisch bei jedem Alarm auch in das Ortsgebiet Erlangen-Bruck aus. (Kooperationsvertrag Siemens- Stadt Erlangen) 10) Denken wir mal praktisch: Jungs' lasst uns unsere Autos von RAL3000 in lemongreen umlackieren, und auf die Türen Emergency Esponse Team schreiben - das hilft bisweilen gegen unreflektierte "rote Auto-Allergienen" - nicht alle Entscheidungen sind logisch und sachlich begründet. Oftmals werden Emotionen mit vergewaltigten Pseudoargumenten "untermauert" um seinen Willen durchzusetzen. Gruß Volker ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 557879 | |||
Datum | 10.05.2009 10:01 | 6666 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymIst es eigentlich versicherungstechnisch möglich, eine Stadt für Produktionsausfälle haftbar zu machen, die entstehen, weil eine Berufsfeuerwehr die Anlagen nicht schalten bzw. nicht wieder anfahren kann (fehlende Anlagenkenntnis)? Wenn die öffentliche Feuerwehr sich auf das schmale Brett begeben hätte, sowas in den entspechenden Vertrag zu schreiben (also dass das Schalten und Anfahren der Anlagen dazu gehört) dann ja. Wenns "nur" ums Löschen geht: Eher nein (Ausnahmen könnte ich mir nur dann vorstellen, wenn gravierende fachliche Fehler gemacht werden, die zu einem längeren Produktionsausfall führen - aber das Problem hat man ja im "Normaleinsatz" auch.... Geschrieben von = anonym = anonym Wie arbeiten denn die Berufsfeuerwehren die vielen zusätzlichen Einsätze ohne Personaleinstellungen ab? Was ist "viele"? Um welche bzw. wie viele echten Einsätze würde es gehen? Was passiert eigentlich mit den üblichen Unterstützungstätigkeiten der WF (einige reparieren Fahrräder, andere füllen Feuerlöscher und stellen Brandschutzposten uvm.)? Geschrieben von = anonym = anonym Sind die stark erhöhten Anfahrtszeiten (bis zu 100 Prozent) durch Berufsfeuerwehren auf Grund der unzureichenden Ortskenntnis für den Rettungsdienst und Brandschutz nicht mehr von Bedeutung? 1. Angelegenheit der Aufsichtsbehörde, das zu prüfen, ob es ausreichend wäre. 2. Angelegenheit des Eigentümers (bzw. seiner Versicherung) zu prüfen, obs ihm das wert (im wahrsten Sinne!) ist. Geschrieben von = anonym = anonym Ist es Werkleitern überhaupt bewusst, oder werden sie nur nicht richtig informiert, dass Werkfeuerwehren Brände durch ihre schnelle Eingreifzeit zu 90 Prozent in ihrer Entstehungsphase löschen? Übernehmen Berufsfeuerwehren den Brandschutz, sind Brände durch deren verlängerte Anfahrtszeiten meistens schon zu größerem Schadenfeuer gewachsen. Im schlimmsten Fall kann dadurch die gesamte Standortsicherheit in Frage gestellt sein. das wird so sein - die Frage ist: wie oft - und wie hoch sind die Kosten dafür....? Geschrieben von = anonym = anonym Hat nicht jedes Unternehmen ein erhöhtes Interesse, negative Medienberichte bei Schadenereignissen zu vermeiden? Wie allgemein bekannt ist, stehen Berufsfeuerwehren bei den Medien in einem besonderen Fokus (Mithören des Funkverkehrs). Auch das: Primäre Entscheidungsangelegenheit des Eigentümers... Meine Meinung: Fundamentaloposition wird wenig bringen. Das Thema Werkfeuerwehren (bzw. der Aufgabenübertragung an andere) wird im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise sicherlich nicht nur bei Opel wieder hoch gekocht werden. Es liegt auch an den WF selbst, sich der Diskussion um Kosten, aber eben auch Nutzen (Leistungserbringer!) zu stellen. Ganz gute Ansätze auch im Sinne des Imagemarketings habe ich dazu vor Kurzem aus Bayern gelesen (darauf wurde von Volker L. hier schon hingewiesen). Öffentliche Feuerwehren können sich ja bei den Standorten informieren, wo schon Aufgaben übernommen wurden, wie das in "echt" so läuft. Also: Wie hoch die eigenen Zusatzaufwendungen (z.B. Ausbildung und Fortbildung) dafür sind, was man für die Feuerwehr bzw. die Kommune an Nutzen damit erzielt (das kann auch der Erhalt eines Gewerbesteuerzahlers sein!) und wie das eigene Personal auf Dauer sich den ggf. "etwas" anderen Anforderungen in den einzelnen Betrieben des "Auftraggebers" im Vergleich zum Dienst auf normalen Feuer-/Rettungswachen stellt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 562531 | |||
Datum | 06.06.2009 23:36 | 6050 x gelesen | |||
Geschrieben von Otto GasperDie gesetzlichen Vorgaben Zeit und Stärke bis zum eintreffen, würden wohl eingehalten, da fragt doch dann niemand ob eine WF schneller gewesen wäre. (oder liegen hier andere gesetzliche Grundlagen zu Grunde??) WFs haben eine Hilfsfrist von 5 Minuten, wenn sie im Rahmen der Industriebaurichtlinie angerechnet werden. | |||||
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