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Thema | Haftpflicht bei Dienstsport | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 557150 | |||
Datum | 04.05.2009 18:08 | 4265 x gelesen | |||
Hi, mal ein kleiner Ausflug in das Versicherungsrecht. Folgende Situationen mal angenommen: - Im Dienstsport wird Fußball gespielt. Heinz Gutzufuß zieht ab und zerdeppert eine Lampe! - Ein Team trainiert für nen TFA-Wettkampf. Leidert touchiert ein Teammitglied mit der PA-Flasche eine Türscheibe mit entsprechendem Erfolg. Auch eine genehmigte Dienstveranstaltung. In beiden Fällen: Wer oder welche Versicherung zahlt? Spielt das BL eine Rolle? Dann BW ;-). Merci. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 557212 | |||
Datum | 04.05.2009 23:25 | 2525 x gelesen | |||
Hi, zu speziell? Ist das so ein Sonderfall? ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 557213 | |||
Datum | 04.05.2009 23:30 | 2483 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Riekezu speziell? Ist das so ein Sonderfall? ... §15 Abs. 6 FwG Ba-Wü "Die Gemeinden haben die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens zehn Millionen Deutsche Mark zu versichern." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557245 | |||
Datum | 05.05.2009 08:57 | 2438 x gelesen | |||
In beiden Fällen die Gemeinde. Wer sonst? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 557249 | |||
Datum | 05.05.2009 09:11 | 2436 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Bräutigam In beiden Fällen die Gemeinde. Wer sonst? Hätte ich so auch gesagt. Aber es steht die Aussage von Seiten einer Gemeinde im Raum, dass bei solchen Schäden die private Haftpflicht der Sportler einspringen muss. Begründung war, dass es da eine Lücke im System (bei der Feuerwehr?!) gibt!? In der Vergangenheit gab es wohl schonmal Probleme. Aber über Details dieser "Probleme" weiß ich leider nichts :-(. Hab mich nur mit dem Thema noch nie so richtig auseinandergesetzt und brauche ein wenig Starthilfe ;-). Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557250 | |||
Datum | 05.05.2009 09:19 | 2357 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeAber es steht die Aussage von Seiten einer Gemeinde im Raum, dass bei solchen Schäden die private Haftpflicht der Sportler einspringen muss. IMHO ein weiteres Kapitel aus dem Buch "Netter Versuch". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 557252 | |||
Datum | 05.05.2009 09:24 | 2335 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Bräutigam IMHO ein weiteres Kapitel aus dem Buch "Netter Versuch". Hab gerade Kontakt zu noch ner Stadtverwaltung gehabt, die mir spontan die gleiche Antwort auf das Fallbeispiel gegeben hat. Aber da wird jetzt nochmal in der Versicherungsabteilung nachgehakt... Ist das eine Haftpflichtversicherung, die die Gemeinde extra abschließen muss? Im Einsatz ist das Thema "Haftpflich" wohl unstrittig. Jetzt stell ich mir aber die Frage, ob dann explizit vom Einsatz gesprochen wird oder ob dort von Dienst gesprochen wird. Und dann wäre IMHO wieder jede Dienstveranstaltung abgedeckt! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557254 | |||
Datum | 05.05.2009 09:32 | 2439 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeIm Einsatz ist das Thema "Haftpflich" wohl unstrittig. Jetzt stell ich mir aber die Frage, ob dann explizit vom Einsatz gesprochen wird oder ob dort von Dienst gesprochen wird. Im Kommentar zum §12 FSHG (gilt natürlich nicht in BW) steht "Durchführung ihrer Aufgaben". Das beschränkt sich nicht auf den § 1. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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