alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaHaftpflicht bei Dienstsport8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW557150
Datum04.05.2009 18:084265 x gelesen
Hi,

mal ein kleiner Ausflug in das Versicherungsrecht. Folgende Situationen mal angenommen:

- Im Dienstsport wird Fußball gespielt. Heinz Gutzufuß zieht ab und zerdeppert eine Lampe!

- Ein Team trainiert für nen TFA-Wettkampf. Leidert touchiert ein Teammitglied mit der PA-Flasche eine Türscheibe mit entsprechendem Erfolg. Auch eine genehmigte Dienstveranstaltung.

In beiden Fällen: Wer oder welche Versicherung zahlt? Spielt das BL eine Rolle? Dann BW ;-). Merci.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW557212
Datum04.05.2009 23:252525 x gelesen
Hi,

zu speziell? Ist das so ein Sonderfall? ...


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg557213
Datum04.05.2009 23:302483 x gelesen
Geschrieben von Christian Riekezu speziell? Ist das so ein Sonderfall? ...


§15 Abs. 6 FwG Ba-Wü

"Die Gemeinden haben die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens zehn Millionen Deutsche Mark zu versichern."


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen557245
Datum05.05.2009 08:572438 x gelesen
In beiden Fällen die Gemeinde. Wer sonst?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW557249
Datum05.05.2009 09:112436 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas BräutigamIn beiden Fällen die Gemeinde. Wer sonst?

Hätte ich so auch gesagt. Aber es steht die Aussage von Seiten einer Gemeinde im Raum, dass bei solchen Schäden die private Haftpflicht der Sportler einspringen muss. Begründung war, dass es da eine Lücke im System (bei der Feuerwehr?!) gibt!? In der Vergangenheit gab es wohl schonmal Probleme. Aber über Details dieser "Probleme" weiß ich leider nichts :-(.

Hab mich nur mit dem Thema noch nie so richtig auseinandergesetzt und brauche ein wenig Starthilfe ;-).


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen557250
Datum05.05.2009 09:192357 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeAber es steht die Aussage von Seiten einer Gemeinde im Raum, dass bei solchen Schäden die private Haftpflicht der Sportler einspringen muss.

IMHO ein weiteres Kapitel aus dem Buch "Netter Versuch".


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW557252
Datum05.05.2009 09:242335 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas BräutigamIMHO ein weiteres Kapitel aus dem Buch "Netter Versuch".

Hab gerade Kontakt zu noch ner Stadtverwaltung gehabt, die mir spontan die gleiche Antwort auf das Fallbeispiel gegeben hat. Aber da wird jetzt nochmal in der Versicherungsabteilung nachgehakt...

Ist das eine Haftpflichtversicherung, die die Gemeinde extra abschließen muss?
Im Einsatz ist das Thema "Haftpflich" wohl unstrittig. Jetzt stell ich mir aber die Frage, ob dann explizit vom Einsatz gesprochen wird oder ob dort von Dienst gesprochen wird. Und dann wäre IMHO wieder jede Dienstveranstaltung abgedeckt!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen557254
Datum05.05.2009 09:322439 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeIm Einsatz ist das Thema "Haftpflich" wohl unstrittig. Jetzt stell ich mir aber die Frage, ob dann explizit vom Einsatz gesprochen wird oder ob dort von Dienst gesprochen wird.

Im Kommentar zum §12 FSHG (gilt natürlich nicht in BW) steht "Durchführung ihrer Aufgaben". Das beschränkt sich nicht auf den § 1.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 04.05.2009 18:08 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 04.05.2009 23:25 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 04.05.2009 23:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.05.2009 08:57 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.05.2009 09:11 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 05.05.2009 09:19 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.05.2009 09:24 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 05.05.2009 09:32 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt