alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaBereitschaftszeit = Arbeitszeit12 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW557916
Datum10.05.2009 15:558544 x gelesen
Hallo,

ich möchte hier nicht Salz in offene Wunden streuen, aber ich habe mich mal mit dem Deutschen Arbeitsrecht beschäftigt.

Lt. Arbeitsrecht beträgt die normale Arbeitszeit 8h. Sie darf auf max 10h ausgeweitet werden.

Nun wurde ja höchstrichterlich entschieden, dass Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist.

Damit nun kein Recht gebrochen wird, darf es ja nun den max. 10h Dienst geben.
Anderseits hab ich nun gehöhrt, dass der 24h Dienst auch in einer 48h Woche möglich sei.

Kann mir das jemand erklären.

Ich denke um Rechtskonform zu sein müsste die BF mit 3x8h Schichtdienst arbeiten.

Das wollen wir ja alle nicht.

MFG


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKai 8R., Lemgo / NRW557934
Datum10.05.2009 18:416006 x gelesen
Hallo Sebastian,

es gibt die Möglichkeit, 24h Schichten in einer 48h Woche zu arbeiten.
Allerdings darf dieses meines Wissens nicht angeordnet werden, sondern es bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Ich habe mich dafür entschieden, hätte aber auch die Möglichkeit, Tagschichten (11h) und Nachtschichten (13h) zu machen.

Gruß
Kai


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW557942
Datum10.05.2009 19:195820 x gelesen
Aber 11h und 13h sind doch wieder mehr als die in Deutschland höchst zulässige Arbeitszeit von 10h.

Oder sind die 10h für Feuerwehren nicht bindent?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW557945
Datum10.05.2009 19:275842 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzAber 11h und 13h sind doch wieder mehr als die in Deutschland höchst zulässige Arbeitszeit von 10h.

Oder sind die 10h für Feuerwehren nicht bindent?


die Frage darf und soll nicht gestellt werden, weils doch darum geht, den 24 h Dienst in der kürzest möglichen Arbeitswoche zu behalten. Der Rest an Arbeitszeitrecht interessiert doch keinen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW557947
Datum10.05.2009 19:295622 x gelesen
Also sind 24h Arbeitszeit für die Feuerwehr okay, und in anderen Branchen mit einem ähnlichen hohem Anteil von Bereitschaftszeiten nicht.

Ich komme nicht von einer BF sondern aus dem Security/Brandschutzdienst.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW557950
Datum10.05.2009 19:395743 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzAlso sind 24h Arbeitszeit für die Feuerwehr okay

m.E. nein, weil wer 24 h geplant durcharbeiten ließe hätte ein großes Problem, wenns dabei zu Unfällen z.B. durch Übermüdung käme.
Daher ja auch die Bereitschaftszeiten!

Interessanterweise spielt das Geld dabei die wahre und echte Rolle. Glaubst Du nicht? Guck Dir mal die Dienstpläne von Ärzten an, die durchaus bei weitem nicht alle so lange arbeiten MÜSSEN, es aber mindestens teilweise dürfen bzw. gewollt gegen Geld tun dürfen...

Ähnlich ist das auch bei Feuerwehr. Natürlich gehen 24 h Anwesenheitszeit und das ganze bei nahezu beliebigen Arbeitszeitlängen, wenn man dafür Geld bekommt. Beweis: Guckt Euch diverse Vereinbarungen innerhalb und weit ausserhalb von Optout etc. an...

Das ist schlicht menschlich.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW557955
Datum10.05.2009 19:505658 x gelesen
Nach dem EU Gesetz,sollen ja bei der Feuerwehr die Bereitschaftszeiten zu 100% in Arbeitszeit übergeführt werden. Demnach wäre es ja ein geplantes Arbeiten über 24h.

Das die Werkstätten nun nicht 24h durcharbeiten werden ist klar, aber Recht ist numal Recht.

Ich möchte niemanden die 24h klauen es geht mir einfach nur um die Gesetzeslage


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen557968
Datum10.05.2009 21:225580 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzNach dem EU Gesetz,sollen ja bei der Feuerwehr die Bereitschaftszeiten zu 100% in Arbeitszeit übergeführt werden. Demnach wäre es ja ein geplantes Arbeiten über 24h.

Zum 400.mal: nein!

Natürlich gibt ea auch unter "Bereitschaftszeit = Arbeitszeit" noch Schichtmodelle, in denen Bereitschaftszeitanteile vorkommen. Und natürlich gibt es dadurch Schichtlängen von mehr als 10 Stunden, eben bis zu 24 Stunden. Die max. 10 Stunden beziehen sich auf Arbeitszeitmodelle ohne Bereitschaftszeit, also 7 Uhr kommen, 17 Uhr gehen und darin 45 Min. Pause und 9:15 arbeiten.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW557970
Datum10.05.2009 21:265618 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamZum 400.mal: nein!

Natürlich gibt ea auch unter "Bereitschaftszeit = Arbeitszeit" noch Schichtmodelle, in denen Bereitschaftszeitanteile vorkommen.


aber Andreas, hat man nicht geurteilt, dass Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist... ?
;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen557989
Datum10.05.2009 23:235469 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoaber Andreas, hat man nicht geurteilt, dass Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist... ?
;-)


klar, desahlb müssen Bereitschaftszeiten von Ärzten usw. ja jetzt mit im Arbeitsvertrag geregelt werden. Bereitschaftsanteile haben die aber auch noch.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen557997
Datum11.05.2009 00:305519 x gelesen
Hallo ich hab die Frage so verstanden, wie bei einem 24h Dienst die aufteilung der Zeiten sein darf und wie nicht.
Also z.b. 12h Arbeitsdienst d.h Dienstleistung in Werkstätten usw. ohne Pause!! , 4h Bereitschaftsdienst, 1h Pause, 7h Ruhezeit also sprich Schlafen.
Kann ein Privater Arbeitgeber diese zeiten einteilen wie er will?
Weil dann stellt sich die Frage ist Bereitschaftszeit=Arbeitszeit , weil dann wäre es ja so die Bereitschaftszeit mit einzubeziehen in die Arbeitszeit und somit bei 12h Abeitsdienst - 4h Bereitschftszeit =8h Arbeitsdienst und Rest Bereitschaftszeit+Pause+Ruhezeit
Denn ich denke 12h reinen Arbeitsdienst ohne Pause eingerechnet ist einfach zu viel im 24h Dienst bei der Feuerwehr oder?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern739312
Datum21.09.2012 07:233602 x gelesen
Geldregen für Feuerwehrleute,das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 10.05.2009 15:55 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 10.05.2009 18:41 Kai 7R., Lemgo
 10.05.2009 19:19 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 10.05.2009 19:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.05.2009 19:29 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 10.05.2009 19:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.05.2009 19:50 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 10.05.2009 21:22 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.05.2009 21:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.05.2009 23:23 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 21.09.2012 07:23 ., München
 11.05.2009 00:30 Seba7sti7an 7B., Erfurt
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt