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ThemaSoSi Ordnungsamt129 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW558407
Datum13.05.2009 20:4329729 x gelesen
Im Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen.

Welchen Sinn hat das, oder anders;
Wann nimmt das Ordnungsamt Sonder und Wegerechte in Anspruch?


so oder ähnlich


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen558416
Datum13.05.2009 21:4024292 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas MiddekeIm Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen.

... weil auch der Gesetzgeber immer mehr polizeiliche Aufgaben auf die kommunalen Ordnungsbehörden abgeschoben hat. U.a. eben auch Absperrmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen und Eingriffe im fließenden Verkehr. Und anscheinende bestehen da Probleme mit der Durchsetzung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse mit z.B. quergestelltem orangenem Gelblicht-Fzg. zu Absperrung (anscheinend nicht hinreichend respektiert) -> Blaulicht und polizeiähnliche Farbgebung. Ähnliches Problem hat ja die BAG mit dem Anhalten von LKws zu Kontrolle -> auch da: Blaulicht.
Dreht sich also primär um § 38 (2) StVO.

Gruss
Gerhard


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz558440
Datum13.05.2009 23:3323183 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeIm Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen.

Immerhin ist das Ordnungsamt die "Orts-Polizeibehörde".


Manuel


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AutorSand8ro 8P., Teisnach / Bayern558441
Datum13.05.2009 23:4323397 x gelesen
Hallo,

Ersetzt im Prinzip, wie früher, die "Dorf-Polizei-Stationen" oder Wohnblockpolizisten (nicht falsch verstehen)

Bloß das man diese Form des Ordnungsamtes nur in größeren Städten finden wird

mfg

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AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW558457
Datum14.05.2009 08:2323175 x gelesen
Geschrieben von Sandro Plötz
Ersetzt im Prinzip, wie früher, die "Dorf-Polizei-Stationen" oder Wohnblockpolizisten (nicht falsch verstehen)

Bloß das man diese Form des Ordnungsamtes nur in größeren Städten finden wird


Hierbei fällt mir leider ein massives Problem auf. Meines Erachtens ist immer öfter feststellbar, dass einem Großteil der Außendienstbeschäftigten der Ordnungsämter die persönliche und fachliche Eignung für die von Dir genannten Aufgaben zu fehlen scheint. Dies bemerke ich besonders in der Art und Weise, wie bei Kontrollen und Verwarnungen mit dem Bürger umgegangen wird. Ähnliche Verhaltensweisen sind bei den Beschäftigen der Landes- und Bundespolizei nur selten feststellbar.

Ich habe die Vermutung, dass hier die Kommunen gefragt sind, eine härtere Personalauswahl zu treffen und bessere (Aus-)Bildungsangebote für ihre Ordnungsbeamten zu schaffen.

- Just my two cents -


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg558459
Datum14.05.2009 09:1423130 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeIm Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen.

Na toll. da sind Irritationen der Bürger ja vorprogrammiert! Hab ich so noch nie gesehen.
Zumal mittlerweile auch das THW immer öfter die Grundfarbe weiß/silber wählt und
nur noch teilweise blaue Folien aufklebt. Andererseits war seither der Zoll den grünen POL-Autos ähnlich. Aber der Bürger wird auf jedenfall verwirrt. Zumal ja mittlerweile fast jeder
Blaulichter drauf hat. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe...


Feuerwehr. Schnell. Professionell.

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern558618
Datum14.05.2009 19:4822901 x gelesen
Die Entwicklung schreitet da leider fort ... jüngst sah ich eine Reportage über die "Stadtpolizei Frankfurt/Main" ...
gleiche Uniform wie die echte POL, blaue oder silberne Sternchen auf der Schulter wie die echte POL, scharfe Wumme am Gürtel, "Streifen"wagen mit SoSi und Beschriftung Stadtpolizei ...

Diese "Version 2.0 des Ordnungsamts-Falschparker- und Kippenwegwerfkontrolleurs" ist von richtigen Polizisten nur am Ärmelabzeichen zu unterscheiden und zeichnete sich durch neunmonatige Ausbildung (na toll!) und (zumindest die zwei "Profis" in der Reportage) ein besonders provozierendes Auftreten und unfreundliche Ausdrucksweise aus.

Eintrag in mein Notizbuch: Künftig einen Bogen um FFM machen ....

Manchmal bin ich sehr dankbar, dass Bayern da ein ganz klein wenig konservativer ist ;-)


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW558627
Datum14.05.2009 20:0822333 x gelesen
Für BW gilt:

§59 PolG BW

Die Organisation der Polizei umfaßt

1. die Polizeibehörden,
2. den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte).

§ 66 PolG BW

Allgemeine sachliche Zuständigkeit.

(1) Die sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden wird von dem fachlich zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium bestimmt.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Ortspolizeibehörden sachlich zuständig.

(3) Das fachlich zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit dem Innenministerium bestimmen, daß Aufgaben der Ortspolizeibehörden durch Verwaltungsgemeinschaften erfüllt werden.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland558647
Datum14.05.2009 21:2822706 x gelesen
....tja und wir "streiten" uns im Forum über SoSi für (Orts-)Wehrführung und (etwas OT für ein Feuerwehrforum) über die Einführung eines ganz scharfen Waffengesetzes.

Das Leben ist also (Gott sei Dank) doch nicht ganz schwarz oder weiss...........

........SoSi um Hundehalter und Falschparker zu jagen, aber kein SoSi für den Einsatzleiter der Feuerwehr.

.......Waffen für ein Euro Jobber Kapos/Hipos in South Central FFM aber absolutes Verbot für Sportler die seit X Jahren verantwortungsvoll Ihrem Sport nachgehen.


Da wünscht man sich doch die Streitereien um Hohlstrahlrohre und SA-Formstabiel zurück.....


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen558659
Datum14.05.2009 22:2922637 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel GehlenSoSi um Hundehalter und Falschparker zu jagen, aber kein SoSi für den Einsatzleiter der Feuerwehr

... sorry: Unsinn ! An einem Dienstfahrzeug gibt es für den Leiter der Feuerwehr (wenn Du das mit EL meinst) m.W. in keinem Bundesland Problem. Nict erwünscht sind in einigen Bundesländern Privatfahrzeuge mit SoSi. Könnte man jetzt argumentieren: wenn die Gemeinde (nicht "xy") meint, dass "xy" für den Einsatzerfolg der Fw unersetzlich ist, dass muss Sie ihm halt ein Dienst-Kfz stellen ...

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen558660
Datum14.05.2009 22:4222826 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel WeissNa toll. da sind Irritationen der Bürger ja vorprogrammiert! Hab ich so noch nie gesehen.

... was soll da irritierend sein ?
Fahrzeug mit laufendem Blaulicht und Signal nimmt Wegerecht nach § 38 StVO in Anspruch - da ist egal ob das Auto rot, blau-silber, grün-weiss oder rosa-blassblau-gescheckt ist - Wegerecht ist Wegerecht - also Platz machen. Das Klappte hier zweitweise sogar mit einen blass-orangenem Auto mit SoSi (ex KatS in verblasster Originalfarbe ohne Beschriftung) recht gut ... wenn man das mit einem einsames Blaulicht und Bosch-Horn relativiert)

Gleiches gilt für Blaulicht ohne Horn am stehenden Fahrzeug: da steht irgendwas ungünstig im Weg oder ist sogar ganz gesperrt - Vorsicht - langsam ... Auch da ist das Fahrzeugdesign doch egal ...

Geschrieben von Daniel WeissZumal ja mittlerweile fast jeder Blaulichter drauf hat. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe...
... "mittlerweile" ist bei unserem Gasversoger hier solange ich in der Feuerwehr bin ... was jetzt auf die 30 Jahre zugeht, war an meinem damaligen Arbeitsort (Großstadt) auch vor 20 Jahren bei Verkehrbetriebe - Notdienst und auch beim Gasversorger so und sogar mein damaliger Arbeitgeber (der mit dem magentafarbenem T) hatte Fahrzeuge mit SoSi ...

Also alles nichts wirklich neues ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW558664
Datum14.05.2009 23:2922610 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... "mittlerweile" ist bei unserem Gasversoger hier solange ich in der Feuerwehr bin ... was jetzt auf die 30 Jahre zugeht, war an meinem damaligen Arbeitsort (Großstadt) auch vor 20 Jahren bei Verkehrbetriebe - Notdienst und auch beim Gasversorger so und sogar mein damaliger Arbeitgeber (der mit dem magentafarbenem T) hatte Fahrzeuge mit SoSi ...

Hm, ich kenne Fahrzeuge von städtischen Versorgungsunternehmen eigentlich nur mit orangenen/gelben Kennleuchten, aber nicht blauen...


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg558667
Datum14.05.2009 23:3422595 x gelesen
Geschrieben von Alexander Rosenthalgleiche Uniform wie die echte POL, blaue oder silberne Sternchen auf der Schulter wie die echte POL, scharfe Wumme am Gürtel, "Streifen"wagen mit SoSi und Beschriftung Stadtpolizei ...
Diese "Version 2.0 des Ordnungsamts-Falschparker- und Kippenwegwerfkontrolleurs" ist von richtigen Polizisten nur am Ärmelabzeichen zu unterscheiden und zeichnete sich durch neunmonatige Ausbildung (na toll!)


Hallo,

wieviel Monate beträgt denn die Ausbildung der Kollegen der Feuerwehr? Sind für mich als BF-Angehöriger die Kollegen der FF die Version 2.0 der Fassadenwäscher und Traktortragkraftspritzenbrigade???

... also manchmal bleibt einem auch nach 40 Jahren Feuerwehr die Spucke weg ...

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen558669
Datum15.05.2009 00:1822736 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwieviel Monate beträgt denn die Ausbildung der Kollegen der Feuerwehr?

In der Laufbahngruppe, in der ein PVB in NRW anfängt: 24 Monate plus Studium.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg558670
Datum15.05.2009 00:3022558 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
wieviel Monate beträgt denn die Ausbildung der Kollegen der Feuerwehr?

Geschrieben von Andreas BräutigamIn der Laufbahngruppe, in der ein PVB in NRW anfängt: 24 Monate plus Studium.

Hallo,

und bei der FF?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen558672
Datum15.05.2009 00:3522425 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen........SoSi um Hundehalter und Falschparker zu jagen

Käse... Das OA übernimmt Aufgaben, die in anderen Komunen von der Landespolizei übernommen werden...

Geschrieben von Daniel GehlenWaffen für ein Euro Jobber Kapos/Hipos

Doppelt Käse...Ein Kapo ist kein Hipo und ein Hipo erstrecht kein 1-Eurojobber...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü558683
Datum15.05.2009 05:2122706 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Christian HollandHm, ich kenne Fahrzeuge von städtischen Versorgungsunternehmen eigentlich nur mit orangenen/gelben Kennleuchten, aber nicht blauen...

Hier mal nur "unsere" örtliche Auswahl:

EnBW 1

EnBW 2

SSB 1


SSB 2

SSB 3

SSB 4


Gruß Andi


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg558698
Datum15.05.2009 08:5422432 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas Middeke

Im Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen.

Interessanterweise waren die Fahrzeuge des "Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)" in Mannheim erst mit " Blaulichtern ",
später dann mit " Gelblichtern " ausgestattet. Ein Gerichtsurteil soll die Ausstattung mit Blaulichtern verboten haben ?
Zum "Radfahrerjagen" auf den Planken oder der Breiten Strassen reichen reichen wohl Gelblichter aus ;-))
Oder doch nicht ? Mich haben sie nicht gekriegt ;-)))

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland558699
Datum15.05.2009 08:5822642 x gelesen
Wobei die BAG, das Blaulicht erst mit der Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Überwachung der LKW Maut erhalten hat. Vorher war der rechtliche Rahmen nicht gegeben.

Gruß Philip


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg558704
Datum15.05.2009 09:2622381 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas RometschSSB 3

Ich frag mich, was ne Straßenbahn macht, wenn der hier von hinten mit Sosi kommt? Sich mal kurz neben das Gleis stellen?

Und für alle, die es nicht merken: Das ist net ernst gemeint!

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW558705
Datum15.05.2009 09:2822357 x gelesen
Um den gleichen Ausbildungstand zu bekommen? Ca. 5-10 Jahre, je nach Privatleben... ;-)
*duck und renn*


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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AutorJürg8en 8W., Lauda-Königshofen / Baden-Württemberg558707
Datum15.05.2009 09:4822523 x gelesen
Wollte nur kurz darauf hinweisen, wer überhaupt die Polizei ist:

Die Organisation der Polizei umfaßt

- die Polizeibehörden, (Ordnungsamt)
- den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte).


Allgemeine Polizeibehörden sind:
die obersten Landespolizeibehörden,
die Landespolizeibehörden,
die Kreispolizeibehörden,
die Ortspolizeibehörden. (Ordnungsamt)


Die eigentliche Polizei ist das Ordnungsamt. Die Kollegen in Grün sind der Polizeivollzugsdienst (Der Polizeivollzugsdienst nimmt - vorbehaltlich anderer Anordnungen der Polizeibehörde - die polizeilichen Aufgaben wahr, wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich erscheint)


Somit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS.

Alles nachzulesen im PolG BW.
gruß


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AutorMarc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen558714
Datum15.05.2009 10:4522272 x gelesen
Geschrieben von Alexander Rosenthal"Stadtpolizei Frankfurt/Main"

Und ich hab mich damals noch gewundert, warum es in FFM eine Stadtpolizei gibt! Übrigens konnte mir seinerzeit nicht einmal meine einheimische Begleitung den Unterschied erklären.


47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07)

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen558723
Datum15.05.2009 11:1022273 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WiedermannWollte nur kurz darauf hinweisen, wer überhaupt die Polizei ist:

Die Organisation der Polizei umfaßt

- die Polizeibehörden, (Ordnungsamt)
- den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte).


Allgemeine Polizeibehörden sind:
die obersten Landespolizeibehörden,
die Landespolizeibehörden,
die Kreispolizeibehörden,
die Ortspolizeibehörden. (Ordnungsamt)


Die eigentliche Polizei ist das Ordnungsamt. Die Kollegen in Grün sind der Polizeivollzugsdienst (Der Polizeivollzugsdienst nimmt - vorbehaltlich anderer Anordnungen der Polizeibehörde - die polizeilichen Aufgaben wahr, wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich erscheint)


Somit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS.

Alles nachzulesen im PolG BW.



Das mag so in BW formuliert sein. In NDS liest sich das anders:

§ 87
Polizeibehörden

(1) Die Polizei ist eine Angelegenheit des Landes.

(2) Polizeibehörden sind:

1. das Landeskriminalamt,

2. die Polizeidirektionen und

3. die vom Innenministerium durch Verordnung bezeichneten Polizeidienststellen (§ 91 Abs. 1).



Und:

§ 96
Allgemeine Verwaltungsbehörden

(1) Aufgaben der Gefahrenabwehr nehmen

1. die Gemeinden,

2. die Landkreise und

3. die Polizeidirektionen

als allgemeine Verwaltungsbehörden wahr.



Und schon haben wir eine ganz andere Lösung, die aber an der Möglichkeit der Ausstättung von Fahrzeugen der "allgemeinen Verwaltungsbehörden" mit SoSi - Anlagen nichts ändert.

MfG


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW558725
Datum15.05.2009 11:1522265 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Wiedermann
Somit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS.



Ein Blick über den Tellerrand kann Klarheit schaffen und Argwohn beschwören.
Hier zumindest fällt mir mal gar nichts ein wann das Ordnungsamt mit SoSi fahren sollte...und das ist gut so...
Feuerwehr mit Wasser im Schlauch
Polizei mit Knarre für die bösen Buben
Ordnungsamt für die Papierwegwerfer
ich liebe meine (reiche) Provinz!


PS
Energieversorger mit SoSi kann ich 100% verstehen.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen558726
Datum15.05.2009 11:1922141 x gelesen
Moin,

in Frankfurt herrscht tatsächlich eine etwas andere Situation wie im Rest unseres schönen Bundeslandes. Dass dir niemand den Unterschied erklären konnte mag damit zusammen hängen das es in FFM fast keinen mehr gibt. Siehe auch Geschrieben von hier.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen558727
Datum15.05.2009 11:3222266 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middekeich liebe meine (reiche) Provinz!

Und das OBG NW gilt bei Euch nicht? Oder nur der Teil mit dem weggeworfenen Papier? Oder sind die PVB des Landrates so unterbeschäftigt, dass sie, entgegen den Großstädten, immer noch die Aufgaben der Ordnungsbehörde mitmachen können?


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz558733
Datum15.05.2009 11:5722289 x gelesen
Hallo,

das dir nichts einfällt weshalb die Ordnungsbehörden mit SoSi fahren sollten liegt wahrscheinlich hauptsächlich daran das dir die Zuständigkeiten nicht vollkommen bekannt sind. Quer durch die Bundesrepuplik nimmt die Polizei Aufgaben wahr für die auf dem Papier die Kommunen zuständig sind.

Das Problem beim Bekanntheitsgrad und der Akzeptanz bei den Bürgern liegt darin begründet das sich viele Kommunen sperren diese Aufgaben im proffesionellen Rahmen wahrzunehmen und drücken das der Polizei aufs Auge sind froh das die Polizei das mit übernimmt.

Bürgermeister wollen wiedergewählt werden. Polizeipräsidenten haben das Problem nicht.

Gruß,
Sebastian


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW558736
Datum15.05.2009 12:1422247 x gelesen
Hallo Bernhard,

zumindestens waren Sie früher in Rheinland-Pfalz verboten. wie das aktuell bzw. in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen. Hier in Köln kenne ich nur entsprechende Fahrzeuge mit Gelblichtern.

mfG
Hilmar


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen558739
Datum15.05.2009 12:3821839 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marcel LüdtkeUnd ich hab mich damals noch gewundert, warum es in FFM eine Stadtpolizei gibt! Übrigens konnte mir seinerzeit nicht einmal meine einheimische Begleitung den Unterschied erklären.
Dabei ist es gar nicht sooo schwer, entsprechende Informationen zu finden ... schon der erste Treffer bei Google mit "Stadtpolizei Frankfurt" führt hier hin ... klick


Gruß
Markus

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern558740
Datum15.05.2009 12:4322124 x gelesen
Das mag für BaWÜ gelten;
BY unterscheidet zwischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden auf der einen Seite (nach dem Landesstraf- und Vollzugsgesetz die Gemeinden, Landkreise, Regierungen und das STMI) und der Polizei.
Und manche Sachen darf eben nur die POL, z.B. die Ausübung unmittelbaren Zwanges oder die Gefahrenabwehr mit Waffengewalt.


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern558741
Datum15.05.2009 12:4522236 x gelesen
Der Vergleich mit der FF hinkt etwas ... Stadtpolizei = hauptberuflich, also so richtig für Geld, also wäre da eher der Vergleich mit der Landespolizei oder mit BFen hinsichtlich der Ausbildungsdauer hinreichend ... und da sind neun Monate eher dürftig.


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW558742
Datum15.05.2009 12:4722240 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Böntgendas dir nichts einfällt weshalb die Ordnungsbehörden mit SoSi fahren sollten liegt wahrscheinlich hauptsächlich daran das dir die Zuständigkeiten nicht vollkommen bekannt sind

Stimmt.

Ich habe das Pol.§ und mit dem quer überflogen.

Gebracht hat das alles nix, erklärt wurde das hier aber recht gut.

Für mich bleibt die Ordnungs-Stadt-Gemeinde-polizei mit SoSi jedoch das erstausrückende H-TLF m. formfestem SA und Gelenkarm vom Ordnungsamt.
Mit gutem Willen kann ich erkennen das Städte versuchen die gestrichene Polizeistellen (also die echten)
mit hauseigenen Mitteln aufzufangen.





ich bin wohl zu blöd, ist aber egal *schulterzuck*


Vielen Dank für die Antworten!


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern558744
Datum15.05.2009 12:5722150 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Alexander RosenthalUnd manche Sachen darf eben nur die POL, z.B. die Ausübung unmittelbaren Zwanges
oder auch die Feuerwehr! in Bayern


MkG Helmut

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern558746
Datum15.05.2009 13:0022072 x gelesen
naja mir ging es ja eher um die Waffengewalt ... du hast mich etwas "knapp" zitiert ;-)


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern558748
Datum15.05.2009 13:0922114 x gelesen
Geschrieben von Alexander Rosenthalnaja mir ging es ja eher um die Waffengewalt ... geschrieben hast Du aber beides.

Geschrieben von Alexander Rosenthaldu hast mich etwas "knapp" zitiert ;-)Bewust, da Waffengewalt ja für uns nicht (legal) anwendbar ist.


MkG Helmut

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558750
Datum15.05.2009 13:1322249 x gelesen
Geschrieben von Alexander RosenthalStadtpolizei = hauptberuflich, also so richtig für Geld, also wäre da eher der Vergleich mit der Landespolizei oder mit BFen hinsichtlich der Ausbildungsdauer hinreichend ... und da sind neun Monate eher dürftig.

Warum? Das Aufgabenspektrum ist im Vergleich zumk Polizeivollzugsdienst deutlich eingeschränkter. Warum also die aufwendige 24monatige Ausbildung (und je nach Bundesland plus Studium) finanzieren, wenn für die Aufgaben die wirklich erledigt werden müssen auch eine kürzere Ausbildung ausreicht?

Das ist mittelbar eine Auswirkung der zweigeteilten Pol-Laufbahn. Der PolBeamte (neu) der zwingend im gD ist und auch noch die Kosten für ein Studium auf Staatskosten verursacht (Kosten für seine Bezüge in dieser Zeit, Kosten für Hochschule,...) ist schlicht für viele Aufgaben die früher der mD-Pol mit seiner Ausbildung ohne Studium wahrgenommen hat zu teuer.

Ich habe diese Zweiteilung nie verstanden. Kla. Bezüge sind von Anfang an höher, da jeder mindestens als PK besoldet wird. Aber das was da dran hängt ist für mich aus Steuerzahlersicht purer Unfug.
Die Konsequenz aus steigenden Kosten für Polizeivollzugsbeamte die nur noch gD und hD kennen ist die Reduzierung absolut und der Ersatz durch billigere, angestellte Kräfte mit eingeschränktem Aufgabenspektrum und einfacherer Ausbildung.
Und dies ohne, daß dadurch das Sicherheitsniveau für den Bürger erkennbar sinkt.

Auch die sonstige Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst ist vergleichsweise umfangreich, da die Pol eben als Ausputzer für andere Behörden herhalten muß, die sich dafür Ruf- oder Bereitschaftsdienste sparen.
Das Ergebnis in der Praxis ist i.d.R. auch nicht berauschend, da kein Mensch die Fachgebiete von zig Behörden auch nur halbwegs sicher beherrschen kann. Wer ab und zu dann mit den Kollegen in grün/ blau in Fachfragen die man selbst aus Interesse sicher beherrscht zu tun hat weiß, was ich meine.
Da wäre weniger an Ausbildung und an Aufgaben manchmal mehr.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen558759
Datum15.05.2009 13:4722190 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeGebracht hat das alles nix, erklärt wurde das hier aber recht gut.

wie die Feuerwehr, so das Ordnungsamt *g*


Gruß

A.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW558775
Datum15.05.2009 14:5622090 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Jürgen WiedermannSomit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS.

nicht ganz.

Wer zu den BOS gehört (und das ist nur für den BOS-Funk relevant...) steht in §4(1) der BOS-Funkrichtlinie. Da sind die kommunalen Polizeibehörden nicht dabei.

Wer blaues Blinklicht haben darf (und dann auch ein Einsatzhorn haben muss!) steht in §52(3) StVZO. Dafür muss man aber nicht BOS sein.

Das Kriterium für blaues Blinklicht und Einsatzhorn ist auch nicht "Polizei" sondern "Vollzugsdienst der Polizei". (Demnach müssten auch die kommunalen Polizeibehörden eine Ausnahmegenehmigung haben?)

Gruß,
Henning


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern558777
Datum15.05.2009 15:0522096 x gelesen
Bei euch ist die POL nur noch gD oder hD ???
Der mD wurde bei euch wohl abgeschafft ? Das ist hart ...

Unsere Bayern-Sheriffs sind nach wie vor zu einem sehr gesunden Anteil mD, lediglich der PHM+Z bewegt sich gehaltlich ungefähr in der Kategorie eines PK.
Und mit dem Gehalt im mD der POL lässt es sich (vielleicht außerhalb der Ballungsräume München und Nürnberg) auch recht komfortabel leben.
Beispiele:
Polizeiobermeister/in (POM), Besoldungsgruppe A8, Steuerkl. III, 27 Jahre, verheiratet, keine Kinder, netto ca.: 2.110,-- EUR
Polizeihauptmeister/in (PHM), Besoldungsgruppe A9, Steuerkl. III, 31 Jahre, verheiratet, 1 Kind, netto ca.: 2.388,-- EUR

Meine Meinung:
Eine Ergänzung durch Ordnungsamtsgendarmen (verm. gar nur Angestellte, keine Beamte) mit Schnellkurs für den Schußwaffengebrauch halte ich nach wie vor für bedenklich. Wer mit derart umfangreichen Rechten und Befugnissen versehen wird, sich u.U. täglich mit der Einschränkung von Grundrechten befassen muss und sich im juristisch stets auch angreifbaren Bereich beruflich befasst muß eine ordentliche und sattelfeste Ausbildung hinter sich haben.
Mit ein Grund, weshalb die in Bayern mögliche Sicherheitswacht durchaus auch kritisch gesehen.


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland558795
Datum15.05.2009 15:5321998 x gelesen
Aus dem Forum.......

......Orts-(Brandmeister, Kommandant,)Wehrführer = "Vortänzer" mit Räum- und Streupflicht, Maibaumaufstellungsorganisator,..... (zugegeben, diese Vorurteile sind manchmal nicht unbegründet, aber bei Forderung nach SoSi für Privatfahrzeuge für manche Führungskräfte kommen diese Argument immer).


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland558801
Datum15.05.2009 16:0421973 x gelesen
Zitat Lüder:
Käse... Das OA übernimmt Aufgaben, die in anderen Komunen von der Landespolizei übernommen werden...

.....kommt aber in den meisten "Dokus" (Kabel1, RTL2) oft nicht so rüber. Da scheinen die meisten Parkplatzwächter profihafter. Und auch meine "privaten" Erfahrungen bestätigen diesen Eindruck (ja, das ist rein subjektiv).

Zitat Lüder:
Doppelt Käse...Ein Kapo ist kein Hipo und ein Hipo erstrecht kein 1-Eurojobber...

......(**zurüchruder**) sorry, war etwas überzeichnet und auch von diversen Dokus aus dem TV beeinflusst. Aber wenn ich mir den ein oder anderen offiziellen, behördlichen Waffenträger anschaue..........


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz558804
Datum15.05.2009 16:3822085 x gelesen
Die gesetzlichen Befugnisse der oAmt-Angestellten werden durch den jeweiligen Innenminister der Landes festgelegt. Es kann dabei durchaus zu Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern kommen. Ist im Grunde wie bei Feuerwehrs ;-)
In Hessen können Städte und Gemeinden für bestimmte eigene Aufgeben, sowie für die generelle Aufgabe der Gefahrenabwehr Hilfspolizeibeamte (Ordnungspolizeibeamte) bestellen. Dies ist unter der CDU in Hessen durchgesetzt worden ;-)
Festgehalten ist dies im § 99 des Hessischen Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) geregelt. Besagte Personen können kommunale Angestelle oder auch Beamte sein.

Im Rahmen der in der Bestellungsverfügung festgelegten Aufgaben, sowie zur Gefahrenabwehr haben Hilfspolizeibeamten (Ordnungspolizeibeamte) die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten.
Die Fahrzeuge und Dienstuniformen der kommunalen Ordnungsbehörden müssen sich in Farbgebung und Ausstattung nicht von denen der hessischen Landespolizei unterscheiden. Weiterhin ist eine Bewaffnung der Bediensten möglich (siehe Frankfurt am Main). Uniformierte Bedienstete der kommunalen Ornungsbehörden handeln im Rahmen ihrer Aufgaben (z.B. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) hoheitlich wie Polizeivollzugsbeamte.
In RLP und NRW ist das nicht so (jedenfalls kenn ich keine Gesetzgebung in diese Richtung)
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558814
Datum15.05.2009 18:2222145 x gelesen
Geschrieben von Alexander RosenthalBei euch ist die POL nur noch gD oder hD ???

Nicht bei uns. Aber z.B. in NRW.
Das Ergebnis ist dann, daß Du nachher im Streifenwagen zwei Beamte mit Abschluß Dipl-Verwaltungswirt (FH Pol) (oder neudeutsch irgend einem Bacherlos-Zeugs) sitzen hast. Wozu man für diese Tätigkeit diese Ausbildung braucht ist mir unklar.
Und vermutlich werden diese beiden Beamten genau eine Beförderung in ihrer Dienstzeit erfahren, vom PK zum POK. Das war es dann.

Die selben Forderungen stellen auch die Untergliederungen des Beamtenbundes für andere Bereiche als die Polizei und andere Länder auf.
Wirklich sinnvoll finde ich das vor allem als Steuerzahler nicht.



Geschrieben von Alexander RosenthalEine Ergänzung durch Ordnungsamtsgendarmen (verm. gar nur Angestellte, keine Beamte) mit Schnellkurs für den Schußwaffengebrauch halte ich nach wie vor für bedenklich. Wer mit derart umfangreichen Rechten und Befugnissen versehen wird, sich u.U. täglich mit der Einschränkung von Grundrechten befassen muss und sich im juristisch stets auch angreifbaren Bereich beruflich befasst muß eine ordentliche und sattelfeste Ausbildung hinter sich haben.


Na ja. In anderes westlichen Ländern macht die Polizei das selbe und die Ausbildung ist deutlich kürzer...
Zumal auch die längste Ausbildung nicht in allen Bereichen sattelfest macht, sondern bestenfalls das Gefühl vermittelt daß es so sein. Das Ergebnis in der Praxis sieht dann ganz anders aus...

Und sieh es sorum. Die Sicherungs-/ Wachausbildung bei der Bundeswehr ist noch wesentlich kürzer, die Waffen wesentlich gefährlicher und die Befugnisse (zumindest im Militärischen Sicherheitsbereich) die selben...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen558826
Datum15.05.2009 18:5521982 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßDabei ist es gar nicht sooo schwer, entsprechende Informationen zu finden

Seinerzeit war mein Kopf belegt mit anderen Dingen ;-) Dankesehr


47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07)

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AutorKai 8H., Köln / NRW562749
Datum07.06.2009 20:0421929 x gelesen
Hallo,

für eine ganz interessanten Presseartikel hole ich das Thema mal wieder nach oben:

KSTA

Gruss Kai


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW562782
Datum08.06.2009 00:1221740 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWarum also die aufwendige 24monatige Ausbildung (und je nach Bundesland plus Studium) finanzieren, wenn für die Aufgaben die wirklich erledigt werden müssen auch eine kürzere Ausbildung ausreicht?

Bei euch gibts och auch noch eine freiwillige Polizei?!


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW563224
Datum10.06.2009 22:1421652 x gelesen
Geschrieben von Kai HoffmeyerHallo,

für eine ganz interessanten Presseartikel hole ich das Thema mal wieder nach oben:

KSTA


---Zitat aus dem Artikel--- Zitat aus dem Artikel:
Insgesamt 25 Mal sind Einsatzfahrzeuge des Ordnungsdienstes in den vergangenen eineinhalb Jahren mit Blaulicht unterwegs gewesen: sechsmal im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs, fünfmal bei Bombenentschärfungen, um zügig mit der Evakuierung von Häusern beginnen zu können, jeweils viermal nach Gewaltübergriffen am Straßenstrich in Niehl


Letzteres ist dann wohl doch eher etwas für die Polizei...

Gruß Jago


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen563239
Datum11.06.2009 00:0521725 x gelesen
Geschrieben von Kai HoffmeyerHallo,

für eine ganz interessanten Presseartikel hole ich das Thema mal wieder nach oben:


Verwaltungsgericht Düsseldorf: Kein Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts

Quelle: www.justiz.nrw.de


Gruß Michael

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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen563252
Datum11.06.2009 10:0121644 x gelesen
Kurze Zwischenfrage:

Haben diese Fahrzeuge dann auch tatsächlich Sonderrechte?
Die genannten Organisationen (Ordnungsamt, Verkehrsbetriebe, Energieversorger) werden ja nicht explizit in §35 StVO aufgeführt. Woraus ergibt sich dann das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen? Oder wird nur mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn gefahren, ohne dabei die Höchstgeschwindigkeit zu übertreten und ohne über rote Ampeln zu fahren?


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW563265
Datum11.06.2009 10:4521554 x gelesen
Das Thema Wegerecht ohne Sonderrechte wurde in einem anderen Thread schon ausgiebig behandelt, da dürftest Du die entsprechenden Informationen/Meinungen finden.

Ich finde dieses Urteil übrigens sehr positiv, nicht nur um die Aussagekraft von blauem Licht zu erhalten, sondern auch um die Auslagerung von (sicherheitsrelevanten) Tätigkeiten an weniger ausgebildete Kräfte zu vermeiden.


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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H563284
Datum11.06.2009 12:1821497 x gelesen
Geschrieben von Daniel WeissZumal mittlerweile auch das THW immer öfter die Grundfarbe weiß/silber wählt und
nur noch teilweise blaue Folien aufklebt. Andererseits war seither der Zoll den grünen POL-Autos ähnlich. Aber der Bürger wird auf jedenfall verwirrt.


Der Zoll soll in nächster Zeit zur Bundesfinanzpolizei werden und dann auch sibler/blau mit Gaps werden.


Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW563299
Datum11.06.2009 13:1421500 x gelesen
In Düsseldorf wurde ein für mich beruhigendes Urteil gesprochen.
Aussagen wie;
[die]Einsatzfahrzeuge des Ordnungsdienstes .. mit Blaulicht .. sechsmal im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs, fünfmal bei Bombenentschärfungen, um zügig mit der Evakuierung von Häusern beginnen zu können, jeweils viermal nach Gewaltübergriffen am Straßenstrich in Niehl "

belegen für mich eindeutig das die nun wirklich kein SoSi brauchen, denn;
Das Stadtarchiv liegt schon am Boden und retten oder schützen kann das Ordnungsamt just eh nix.
Bomben werden erst dann gesprengt wenn "Omi" raus ist, ergo dürfte "höchste Eile" kaum gegeben sein.
Das aktive Abwehr von Gewalttaten zum Einsatzspektrum vom Ordnungsamt gehört wäre mir auch neu.


Aber ich bin jetzt viel schlauer und sehe mit gesenktem Haupt in die Zukunft.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW585196
Datum02.10.2009 14:0221623 x gelesen
Für NRW ist das Thema (erstmal) vom Tisch.

klick mich ich bin ein Link


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg881319
Datum13.01.2023 18:384048 x gelesen
Ordnungsämter sollen Blaulicht einsetzen dürfen

Um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, sollen künftig auch Ordnungsämter Blaulicht einsetzen dürfen. Das hat Innenminister Ebling mitgeteilt.

swr.online

Guten Tag

Lt. "SWR" sollen die Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz Blaulicht einsetzen dürfen:

[...]
Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste in besonders eilbedürftigen Fällen auch Blaulicht und Einsatzhorn verwenden können, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Neuregelung auf den Weg gebracht.
[...]


In Hessen sieht man z.B. bei der Stadtpolizei oder der Ordnungspolizei schon länger, in BaWü bisher nur mit Gelblicht wie auch in RLP oder sonst einer Leuchte.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg881322
Datum14.01.2023 17:073249 x gelesen
Interessant wäre, welche Fälle da als "besonders eilbedürftig" definiert wurden und in welcher Häufigkeit die vorkommen.

Für unsere lieben Chaoten werden damit mehr Fahrzeuge zur Zielscheibe: Blaulicht = Staatsmacht.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881323
Datum14.01.2023 21:312985 x gelesen
Geschrieben von Thomas H.welche Fälle da als "besonders eilbedürftig" definiert wurden

Ja, ich bin auch schon die ganze Zeit am überlegen.
Gas-Wasser- Strom sind klar, aber OA?
Spontan fällt mir da die Notunterbringung ein, aber ob die dann um 14Uhr oder 14:15Uhr ankommen ist doch völlig egal.
Bleibt noch die Absperrung, funktioniert für Millionen Baustellen mit Gelblicht womit nur noch die "dicke Hose" übrig bleibt.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 881324
Datum14.01.2023 21:502992 x gelesen
Moin,

ist OA nicht in vielen Gedanken das Amt, dass sich zukünftig hier und da um Ruhestörungen usw. kümmern soll?

Gruß

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg881329
Datum15.01.2023 09:282883 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Thomas H.

Für unsere lieben Chaoten werden damit mehr Fahrzeuge zur Zielscheibe: Blaulicht = Staatsmacht.


Und mögen beim unbedarften Bürger zur Verwirrung sorgen; Stadtpolizei und Gemeindepolizei; Landespolizei und Bundespolizei, die Autobahnpolizei und die Militärpolizei oder nur der gemeine Ortsbüttel ;-))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern881333
Datum15.01.2023 12:012775 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Und mögen beim unbedarften Bürger zur Verwirrung sorgen; Stadtpolizei und Gemeindepolizei; Landespolizei und Bundespolizei, die Autobahnpolizei und die Militärpolizei oder nur der gemeine Ortsbüttel ;-))
als letzte der Nahrungskette hast du die Sicherheitswacht vergessen! (Bayrische Variante des "Hilfspolizisten")

Es lebe der Föderalismus!
Aufgaben der Dorfpolizisten ist Ländersache und unterscheiden sich.
Es soll Bundeslänger geben, da haben die Kasperle sehr weitreichende Befugnisse, die über das Knölchenschreiben hinausgehen.
Also warum sollen die ganz wichtigen, nicht mit SoSi ausgestattet sein?
Solange die nicht im Weg stehen, sollte das doch egal sein.

Gruß
Dirk

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg881334
Datum15.01.2023 13:092650 x gelesen
Hallo Dirk,
das Zauberwort in dieser Diskussion ist Ortspolizeizeibehörde.
Für viele Aufgaben die von der Landespolizei übernommen werden sind diese nur Erfüllungsgehilfen der Ortspolizeibehörden.
Und die Städtische Behörden sind eben vielfach das Ordnungsamt oder wie auch immer diese betitelt werden.
Vielfach werden auch andere Teile der Verwaltung zur Erfüllung Ortspolizeilicher Aufgaben genutzt.
Könnte sein das du da auch schon das eine oder andere mal daran beteiligt warst.

Gruß Basti

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881335
Datum15.01.2023 13:482572 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A.zur Erfüllung Ortspolizeilicher Aufgaben

Schon klar und wohl unstrittig, aber welche zeitkritische Einsätze fallen in deren Aufgabengebiet die den §38 benötigen?

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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Autorottm8ar 8g., oy-mittelberg / bayern881336
Datum15.01.2023 13:502647 x gelesen
Hallo nur zur Info,wir von der Sicherheitswacht Bayern sind inzwischen ca. 1300 Männer und Frauen und in Lindau gibt es bald auch eine. Wir sind kein Ordnungaamt oder sonst was sondern sind direckt der Polizei angegliedert. MfG

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AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW881337
Datum15.01.2023 17:092545 x gelesen
Guten Tag,

Geschrieben von Bernhard D.
Und mögen beim unbedarften Bürger zur Verwirrung sorgen; Stadtpolizei und Gemeindepolizei; Landespolizei und Bundespolizei, die Autobahnpolizei und die Militärpolizei oder nur der gemeine Ortsbüttel ;-))

... Du hast die BAG vergessen... schon allein bei dem Lampenladen, den man auf diesen Fahrzeugen findet, kommt einem nur noch das blanke Staunen...

Gruß aus dem wilden Westen
Klaus

jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg881338
Datum15.01.2023 17:542457 x gelesen
Dir ist schon klar das die BAG ihr hauptsächliches Arbeitsfeld auf der Autobahn hat.
Und da schreien ja gerade die Feuerwehren nach immer mehr Lichtern.

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg881341
Datum15.01.2023 17:572411 x gelesen
Hallo Thomas,
da gibt es viele Aufgaben, den z.B. Ruhestörungen sind eigentlich Aufgaben der Ortspolizei

Das dort die LaPo auftritt ist eine der Aufgaben die als Vertretung durchgeführt werden.

Gruß Basti

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881342
Datum15.01.2023 18:062407 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A.es viele Aufgaben, den z.B. Ruhestörungen

Und eine Ruhestörung bedarf den Einsatz von Blaulicht?!
Sorry ne, das mag gewiss nerven, aber da können die mit dem Taxi hinfahren.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg881344
Datum15.01.2023 18:522444 x gelesen
Dir ist schon klar das die BAG ihr hauptsächliches Arbeitsfeld auf der Autobahn hat.
Und da schreien ja gerade die Feuerwehren nach immer mehr Lichtern.

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AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW881347
Datum15.01.2023 20:192428 x gelesen
Guten Abend ....

es macht die Welt auch nicht besser wenn Du Deine Antwort 4 mal postest ...

Geschrieben von Sebastian A.
Dir ist schon klar das die BAG ihr hauptsächliches Arbeitsfeld auf der Autobahn hat.

... ich hätte es nicht besser formulieren können ...

Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"?
Ist die BAG in irgendwelchen Alarmierungsketten eingebunden z. Bsp. bei Unfällen mit LKW, Gefahrguttransporten etc.?
Ist die "zwingende Eile" geboten wenn ein LKW- Fahrer kontrolliert wird weil er die Lenkzeiten mal wieder zu grosszügig ausgelegt hat?

Das mal nur so als Frage ... aus dem eigenen praktischen Leben ...

Geschrieben von Sebastian A.
Und da schreien ja gerade die Feuerwehren nach immer mehr Lichtern.

auch wenn ich den energischen Protest mancher Mitleser/Mitschreiber*innen auf mich ziehen werde ...

Ich bezweifele, dass "mehr Lichter" auch "mehr bringen" ... das Problem fängt in den Fahrschulen an und hört im täglichen Leben auf ... auch bei der StVO ... wenn sich ein Fahrzeug mit SoSI nähert hat der Rest der "rasenden Bevölkerung" rechts ran zu fahren und freie Bahn zu schaffen (oder eben die Rettungsgasse) ... in anderen Ländern (z. BBsp. USA, Ungarn...) klappt das einwandfrei und "Belehrungsresistente Mitbürger" werden drakonisch bestraft....

um die Sonderrechte durchzusetzten brauche ich nicht mehr Lämpchen oder andere Gesetze sondern nur eine konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze - incl. teils auch drakonischer Bestrafung(!) ... dann klappt´s auch mit dem Nachbarn...

mit den besten Grüßen aus dem wilden Westen
Klaus

jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen881348
Datum15.01.2023 21:042378 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus P.Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"?
Ist die BAG in irgendwelchen Alarmierungsketten eingebunden z. Bsp. bei Unfällen mit LKW, Gefahrguttransporten etc.?


... aus meiner Sicht braucht die BAG (jetzt BALM) das Blaulicht primär, um Fahrzeuge zur Kontrolle herauszuziehen. Sieht man auch daran, dass der hintere Blaulichbalken i.d.R. wesentlich ausgeprägter ist als die vorderen Blaulichter.

Vermutlich ist der Akustikteil der SoSi-Anlage eher nicht gebraucht (Blaulicht gibt es aber gemäß Ausrüstungsvorschriften nur mit Akustik).

Und dass da noch mehr balkenähnliche Dinger auf dem Dach sind, liegt einfach daran, dass diese zum Einbau der Sensorik (Fernabfrage Maut) verwendet werden, da ist weder Optik noch Akustik drin.

Gruß
Gerhard

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881349
Datum15.01.2023 21:052346 x gelesen
Geschrieben von Klaus P. BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"?

Guter Punkt und das stimmt sogar, aber
Ich denke im Rahmen der ...internationalen Völkerverständigung auf deutschen Autobahnen macht die blaue Kennleuchte zur Anzeige einer amtliche Zwangshandlung hier tatsächlich Sinn.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881350
Datum15.01.2023 21:32   2549 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Ja, ich bin auch schon die ganze Zeit am überlegen. Ich auch. Ja, das Thema hier regt zum Überlegen geradezu ein.

Ist die Feuerwehr so, wie sie §35/38 alltäglich gerne auslebt, mit all den sondersignalistisch eingeleiteten Ölspurbelustigungen, Kellertrockenlegern oder Aufzugsteckenbleibbefreierfeiern, dem 3.-5. blauhornenden Fahrzeug zum Türöffnungs"not"fall, dem x. martinshorntrötenden MTW zum Großbrand, Anfahrten zum Straßenabsperren usw., mit all den lustigen StVO-Interpretationen die es bis zum Schulungs-Powerpoint ins Internetz geschafft haben, um das Gedudel und Geblinke zu rechtfertigen, ist das also jetzt die passende Organisation, um Ordnungsämtern vorzugeben, ob eine Ausstattung mit Sondersignal für deren Fahrzeuge Sinn macht? Ich überlege noch...
Ich wohne in Sicht- und Hörweite der letzten A61-Talbrücke vom BR Nürburgring rein ins Ahrtal, wenn mir jeder BOS-Fahrer (organisationsübergreifend), der da im Juli/August 2021 unnötig/unsinnig mit Martinshorn drübergerauscht ist 5 Euro überweisen müsste, könnte ich morgen und an vielen anderen Tagen ausschlafen. Da habe ich vor der SoSi-Ausstattung von rheinland-pfälzischen Ordnungsämtern/kommunalen Vollzugsdiensten eher weniger Angst, v.a. weil den meisten, bevor sie ihre Blauhörner bestellen, auffallen wird, huch, wartet mal, wir haben hier ja gar kein Auto zum drunterschrauben...
Denn die Ausstattung und ein wenig auch das praktizierte Aufgabengebiet der Ordnungsämter bzw. "kommunalen Vollzugsdienste" variiert ein wenig, je nachdem wie groß die Stadt ist, oder wieviel die örtliche Politik bereit ist dafür auszugeben, dass das Land der Polizeiverfügbarkeit mitunter nicht immer einen angemessen hohen Stellenwert einräumt... Und je mehr ich überlege, desto eher lehne ich das SoSi für den kommunalen Vollzugsdienst dann doch auch ab. Denn bis die nach einer Umfrage an die Kommunen Ende 2021 doch eher überschaubare Anzahl an gelbblinklichtenden Fahrzeugen (z.B. Koblenz 4, Mainz 3, Ludwigshafen 3) komplett auf blaublinklichtend/hörnelnd umgebaut ist, wird man im MdI schon die ersten Überlegungen angestellt haben, ob die Kommunen denn nicht doch noch hier und da die ein oder andere Polizeiarbeit von vornherein mit übernehmen könnten. Denn die Ausstattung dafür dürfen sie ja schließlich nun auch kaufen... Ob das, wie vom SWR geschrieben, ein "lang gehegter Wunsch der Kommunen" ist, ich glaube, allzuviele Kommunen hat man dazu vorher nicht gefragt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881351
Datum15.01.2023 21:442372 x gelesen
Fraglos stimme ich dir in vielen Fällen zu.
Das ist jedoch -jetzt erst recht- keine Antwort für welchen Aufgabenbereich die OA Blaulicht brauchen.

Nebenher, soll aber hier kein Thema sein;
Zur Oelspur mit Blaulicht ist nicht zwingend falsch, kommt es da zu Folgeunfällen während wir an der Ampel stehen wäre das ziemlich suboptimal.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen881352
Datum15.01.2023 22:092337 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Das ist jedoch -jetzt erst recht- keine Antwort für welchen Aufgabenbereich die OA Blaulicht brauchen.


... vermutlich brauchen sie das Blaulicht eher (für verkehrslenkender Maßnahmen) als die zugehörige Akustik (zumindest kann ich das für unsere Kommunalpolizei sagen ...).

Ginge zwar grundsätzlich auch mit Gelblicht, hat halt weniger den "hoheitlichen" Charakter (siehe BAG) ...

Gruß
Gerhard

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881353
Datum15.01.2023 22:122384 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.für welchen Aufgabenbereich die OA Blaulicht brauchenWenn du wegen möglichen Folgen bei Ölspuren schon nicht an der Ampel stehen bleiben magst, kann ich verstehen, dass das die Kommunalen Vollzugsdienste bei Einsätzen im Rahmen des Landesgesetzes über Hilfe bei psychischen Erkrankungen (z.B. Unterbringung bei Suizidgefahr) auch nicht wollen. Oder dann, wenn sie zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen bei Kandidaten, die mit der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder des Prostituiertenschutzgesetzes ihre Problemchen haben, mal schnell vor Ort sein wollen. Oder vielleicht sogar, wenn der Kampfhund, der gestern die Oma schon ins Grab gebissen hat, heute unangeleint durch die Einkaufsmeile spaziert. Oder wenn sich die letzte Generation genau neben die Ampel kleben will, die du hoheitlich dringend überfahren musst, um die Rutschgefahr der Ölspur gegen die Rutschgefahr des Bindemittels auszutauschen. Wenn du jetzt schreiben willst, das macht doch eh die Polizei: Jein (für RLP), aber: Problem verstanden...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern881354
Datum15.01.2023 23:192297 x gelesen
Hallo Ottmar,
Geschrieben von ottmar g.Wir sind kein Ordnungaamt oder sonst was sondern sind direckt der Polizei angegliedert. MfG
ja, das Thema hatten wir vor kurzer Zeit vor Ort, da Lindau noch zusätzlich mit der Sicherheitswacht "beglückt" wird. Vor ein paar Jahren hat sich die Polizei in Lindau mit Händen und Füßen gegen die Sicherheitswacht gestemmt.

Auch was sie dürfen oder nicht und wo sie angesiedelt sind. Wir haben ja schon die Freunde vom Ordnungsamt (Stadt) herumlaufen.
Fakt dürfte sein, dass die Zuständigkeit und Ausprägung im Polizeiaufgabengesetzt festgehalten sind. Bayern geht hier einen eigenen Weg und lehnt es ab, dem kommunalen Vollzugsdienst weitere Aufgaben zu übertragen.
Was bei der Recherche herausgekommen ist (Manch einer in der Runde meinte außer "Jedermannsrecht" haben die Ehrenamtler ja keine Befugnisse - nein, Personalfestellung dürfen sie etc. so wie der kommunale Ordnungsdienst z.B. in Neu-Ulm)
In anderen Bundeslänger hat der kommunale Vollzugsdient teilweise gleiche Befugnisse hat, wie die Landespolizei. Die Befungnisse erstrecken sich teilweise auch auf freiheitsentziehende Maßnahmen. Das sind aber dann keine Freiwilligen! Im Weiß-Blauen Wunderland unmöglich!
Wenn die Aufgaben ähnlich und gleich sind, dann sind die erforderlichen Mittel, wie Dienstwaffe, Handfessel und SoSi erforderlich.
Wenn sie zu einer gemeldeten Körperverletzung fahren, dann mit SoSi, oder etwa nicht?

Was überigens das BAG als "Güterverkehtspolizei des Bundes" (jetzt BALM) benfalls anstrebt hat. Bisher haben sie anscheinend nur Wegerecht.
Lt. Rechtsauffassung fallen sie nicht unter den Begriff "Polizei". Sprich wenn der andere Verkehrsteilnehmer keine Bock hat freie Bahn zu schaffen, dann dürfen sie auch nicht mal rechts überholen oder den Standstreifen befahren. Rot Ampel ist eine rote Ampel (z.b. bei Autobahnabfahrten) u.s.w..
Genutz wird Wegerecht um z.b. Kontrollkräfte zeitnah zu unterstützen (Dringend geboten???) oder um "gefährliche" Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen (z.B. ungesicherte Ladung auf der Gegenspur).
Kann man also teilweise nachvollziehen, dass es Vorfälle gibt, wo SoSi hilfreich oder notwendig sein kann.

Gruß
Dirk

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen881356
Datum16.01.2023 00:222486 x gelesen
Geschrieben von Klaus P.Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"?
Ist die BAG in irgendwelchen Alarmierungsketten eingebunden z. Bsp. bei Unfällen mit LKW, Gefahrguttransporten etc.?
Ist die "zwingende Eile" geboten wenn ein LKW- Fahrer kontrolliert wird weil er die Lenkzeiten mal wieder zu grosszügig ausgelegt hat?


Also meines Wissens nach, setzt das BALM vorrangig das blaue Blinklicht im Sinne des §38 Abs. 2 ein, also zur Sicherung von Unfallstellen/Einsatzstellen.
Außerdem hat die Mitarbeiter in der Vollstreckung nach Güterkraftverkehrsgesetz die Rechte und Pflichten "der Beamten des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (§20 GüKG). Man Bedenke bitte, dass der §38 StVO Abs. 1 auch die Verfolgung von flüchtigen Tätern mit einbezieht.

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen881368
Datum16.01.2023 14:432446 x gelesen
Ich habe mir die ganzen interessanten Diskussionen angesehen.
Die Frage die sich mir stellt ist:

Was ist denn das Problem?

Die Feuerwehr hat kein Exklusivrecht auf SoSi.

Wenn also ein Ordnungsamt Aufgaben übernimmt, die SoSi notwendig macht, dann ist das so.
Denn SoSi bekommt keine Organisation nur weil sie glaubt es zu brauchen, sondern es bedarf der Genehmigung des Innenministers.

Mir fällt hier gerade dwieder die Diskussion ein, als in Hessen die Brandschutzaufsicht (Kreisbrandinspektoren) kein SoSi mehr einsetzen sollten.

Gruß

Wolfgang

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS881370
Datum16.01.2023 17:352221 x gelesen
Für Trier/ RLP: Eilbedürftig wäre es wenn z.b. die Feuerwehr wegen falschparkern nicht durchkommt und Autos wegmüssen.

Zitat Ordnungsamt Trier: " Im Vorfeld abzuschleppen bringt nix. Wenn da ein KFZ eine Feuerwehrzufahrt/ Rettungsweg blockiert dann soll die Feuerwehr uns anrufen* und wenn wir freie Kräfte haben dann schicken wir die und die entscheiden dann ob genügend Platz für die Feuerwehr ist oder nicht. Und wenn wir dann Kapzitäten und eine Notwendigkeit haben lassen wir den entfernen."
*Leider kein Scherz*

* wenn denn jemand da ist da abends und am Wochenende keiner da ist.

Die Regionalzeitung " Trierischer Volksfreund" hatte vor einiger zeit die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden mal abgefragt. Das Ergebnis war Erschschreckend. In vielen VGs bestand das O-Amt nur aus 1-3 Kräften die Dutzende Aufgaben (z.B. Feuerwehr-Verwaltung, Waffenrecht, Veranstaltungsrecht, "Listenhunde", Ruhender Verkehr, Überwachung Jugendschutzgesetz, Überwachung gefahrenabwehrverordnung usw. hatten. Und das dann in VGs mit 20-50 Orten. da ist klar das da nix passiert.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS881371
Datum16.01.2023 17:412105 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. weil den meisten, bevor sie ihre Blauhörner bestellen, auffallen wird, huch, wartet mal, wir haben hier ja gar kein Auto zum drunterschrauben...

Ich dachte ja immer in RLP bzw. in Trier im besonderen wäre es ziemlich Rückständig was die Ausstattung (personal und Technik) der Ordnungsämter betrifft, aber durch meinen Umzug nach Niedersachsen habe ich gelernt: Es geht noch Schlimmer.
Hier in NDS heisst das "Ordnungsdienst". Die Landeshauptstadt Hannover (ca. 530.000 EW) hat ganz stolz erklärt das man für 50 Kräfte habe- Musste dann aber zugeben: Kein Dienst-KFZ.
So, 50 Kräfte die ein Drogenproblem, ein Rotlichtviertel und dann noch eine Großstadt nach Falschparkern bearbeiten sollen: das wird nix.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881374
Datum17.01.2023 08:432075 x gelesen
Geschrieben von Volker C.die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden mal abgefragt. Das Ergebnis war Erschschreckend. In vielen VGs bestand das O-Amt nur aus 1-3 Kräften die Dutzende Aufgaben...Es geht in der SoSi-Sache nicht um das klassische "Ordnungsamt" mit allen dazugehörigen Aufgaben, sondern rein um den "Kommunalen Vollzugsdienst". Quasi eine Untergruppe bestehend aus Aufgaben, bei denen man anderso schnell mal denken würde "Ja, wofür wurde denn die Polizei erfunden?", die man landesseitig in RLP aber aufgrund der kommunalen Selbstverarmungsgarantie bevorzugt in die Kommunalverwaltung drücken möchte, mit je nach Kassenlage, politischer Ausrichtung und gefühlter Sicherheitslage variierendem Umfang. Zahlen, wie der Kommunale Vollzugsdienst in RLP besetzt wird, kann man dieser Landtagsdrucksache aus 2021 entnehmen. Ich denke da hat sich seitdem nicht viel verändert. Klar, in Mainz, Koblenz oder Trier kann man bei dem Konstrukt auch den Wunsch nachvollziehen, für KVD-Tätigkeiten SoSi (u.a. polizeitypische Ausstattung, die Diskussion um Bodycams oder Taser läuft ja genauso) nutzen zu dürfen. In den meisten Rathäusern der Verbandsgemeinden oder der einzig richtigen Organisationsform ;-) dürfte die ganze Diskussion eher nebenher oder direkt vorbei laufen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 881381
Datum17.01.2023 14:151924 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Volker C.Zitat Ordnungsamt Trier:
"Im Vorfeld abzuschleppen bringt nix. Wenn da ein KFZ eine Feuerwehrzufahrt/ Rettungsweg blockiert dann soll die Feuerwehr uns anrufen* und wenn wir freie Kräfte haben dann schicken wir die und die entscheiden dann ob genügend Platz für die Feuerwehr ist oder nicht. Und wenn wir dann Kapazitäten und eine Notwendigkeit haben lassen wir den entfernen."


Bedeutet das dann im Klartext: "Wir haben keine Lust uns auch noch um euren Scheiß zu kümmern"?
Oder war da einer als er den Satz rausgehauen hat nicht so ganz bei klarem Verstand?

Man muss sich den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen!
Abschleppen im Vorfeld bringt nichts! Also duldet man das unter Umständen Feuerwehr und Rettungsdienst behindert werden, nimmt man also billigend in Kauf das Menschenleben durch Falschparker gefährdet werden?

Und, seit wann entscheidet ein Dritter (evtl. ohne Ahnung und Sachverstand) ob ich mit meinem Feuerwehrfahrzeug irgendwo durchkomme bzw. genug Platz ist oder nicht?
Und ob ein Durchkommen für die Feuerwehr Notwendig ist, entscheidet das Ordnungsamt?

Gibt es eine belastbare Quelle für diese Aussage des Ordnungsamtes?

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW881382
Datum17.01.2023 14:391839 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Man muss sich den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen!
Abschleppen im Vorfeld bringt nichts! Also duldet man das unter Umständen Feuerwehr und Rettungsdienst behindert werden, nimmt man also billigend in Kauf das Menschenleben durch Falschparker gefährdet werden?

Und, seit wann entscheidet ein Dritter (evtl. ohne Ahnung und Sachverstand) ob ich mit meinem Feuerwehrfahrzeug irgendwo durchkomme bzw. genug Platz ist oder nicht?
Und ob ein Durchkommen für die Feuerwehr Notwendig ist, entscheidet das Ordnungsamt?


Mitarbeiter von Ordnungsämtern sind sich nicht immer so im Klaren darüber wer für was zuständig ist. Mir hat mal eine Dame ein Ticket verpasst, weil ich mit meinem Privat PKW in einer dienstlichen Angelegenheit vorm Rathaus auf einem Dienstparkplatz geparkt habe. Sie meinte dann Feuerwehr hätte ja nichts mit Stadt und Verwaltung zu tun. Ihr Chef hat das Ticket dann wieder einkassiert ;-)

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881383
Datum17.01.2023 15:191834 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Und, seit wann entscheidet ein Dritter (evtl. ohne Ahnung und Sachverstand) ob ich mit meinem Feuerwehrfahrzeug irgendwo durchkomme bzw. genug Platz ist oder nicht?

Ich denke die werden alle die Qualifikation GF und MA-DLK haben, denn ohne sehe ich nicht den Ansatz einer Möglichkeit hier einen qualifizierte Entscheidung zu treffen wie die wartende Feuerwehr agieren ...darf.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881384
Datum17.01.2023 15:301931 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Ich denke die werden alle die Qualifikation GF und MA-DLK haben, denn ohne sehe ich nicht den Ansatz einer Möglichkeit hier einen qualifizierte Entscheidung zu treffen wie die wartende Feuerwehr agieren ...darf.Dürfte dann überhaupt jemand eine C- (oder auch C1- oder gar B-)Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommen, der nicht vorher GF und MA-DLK erfolgreich absolviert hat?

Und hat schon jemand die Petition gestartet, die sich gegen die Differenzierung im Bußgeldkatalog richtet, wonach Park- oder Halteverstöße in Feuerwehrzufahrten anders bewertet sind, wenn dadurch Einsatzkräfte nicht nur mutmaßlich sondern tatsächlich gehindert werden? Ein Abschleppen ist zwar davon unabhängig, aber wenn wir hier "Feuerwehr über alles" spielen, dann jawohl richtig.


Und entschuldigt, wenn noch kurz was zum Thema kommt: Mit dem "Ordnungsamt", um das hier die SoSi-Diskussion auferweckt wurde, hat euer Ordnungsamt gar nichts zu tun.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881404
Datum18.01.2023 19:401780 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.Wenn also ein Ordnungsamt Aufgaben übernimmt, die SoSi notwendig macht, dann ist das so.
Nenne doch mal bitte ein paar Beispiele, welche Aufgaben das sein sollen?

In Bayern darf eine Feuerwehr ohne genehmigte First Responder Einheit nicht mal zu einem Einsatz mit Sondersignal fahren, sofern die ILS ausnahmsweise mal ein HLF zur Reanimation alarmiert.

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland881406
Datum18.01.2023 20:221716 x gelesen
Das bezweifle ich und würde da gerne mal die Quelle lesen

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW881410
Datum18.01.2023 22:551735 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Nenne doch mal bitte ein paar Beispiele, welche Aufgaben das sein sollen?
In vielen Städten, auch in Bayern habe ich Ordnungsamt mit Sondersignal schon gesehen. In der Regel in den Städten, in denen die Ordnungskräfte bewaffnet sind. Es ist zwar jetzt sicherlich 10 Jahre her, aber da stand vor dem Hauptbahnhof München regelmäßig ein solches Fahrzeug. In Frankfurt habe ich das Ordnungsamt auch durchaus mit Sondersignal schön durch die Gegend fahren sehen. Der Grund wird sein öffentliche Gefahrenabwehr.

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881412
Datum19.01.2023 06:411788 x gelesen
Geschrieben von Frank R. Das bezweifle ich und würde da gerne mal die Quelle lesen

Erste Hilfe zu leisten ist keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr.
Somit fällt die Generalermächtigung schonmal weg.

Aufgrund dessen gibts ein Schreiben vom StMI Bayern.

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/rettungswesen/d3_26b_fachthema_stvo_sonderrechte_ersthelfergruppen_baymbl_20211110.pdf

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881413
Datum19.01.2023 07:041671 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Der Grund wird sein öffentliche Gefahrenabwehr.
Öffentliche Gefahrenabwehr ist eigentlich eh ihre orginäre Aufgabe.
Oder willst du mir jetzt sagen das ein Ordnungsamt zB zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes in einem Lokal mit Sondersignal fahren muss/darf?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881414
Datum19.01.2023 07:241609 x gelesen
Und wo soll das von dir behauptete in dem Schreiben erkennbar sein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881416
Datum19.01.2023 07:441609 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und wo soll das von dir behauptete in dem Schreiben erkennbar sein?

Rollen wir das Feld mal von hinten auf.
Zitat:"§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

So, nun ist der Rettungsdienst keine hoheitliche Aufgabe.
Weswegen es auch den Absatz 5 gibt, das Fahrzeuge des Rettungsdienstes auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.
So hat im übrigen auch der EuGH geurteilt.

Ist ein HLF ein Fahrzeug des Rettungsdienstes?
Wohl eher nicht.

Da erste Hilfe nunmal keine hoheitliche Aufgabe ist und somit keine Aufgabe der Feuerwehr, genau deswegen hat das bayrische StMI so eine Ministerialblatt rausgebracht, das Ersthelfergruppen unter bestimmten Vorraussetzungen als Fahrzeuge des Rettungsdienstes gelten und somit auch zur ersten Hife im Sinne des 35 (5) auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.

Hier gilt aber zu beachten.
1. Es gibt keinen Verdienstaufall für die Mitglieder der Feuerwehr.
2. Ihnen stehen ebenfalls keine Sonderrechte auf den Weg zum Feuerwehrhaus zu.
3. Nur unter Vorraussetzungen dieses Schreibens dürfen von Sonderrechten auf den Weg zur Einsatzstelle gebrauch gemacht werden.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881417
Datum19.01.2023 08:051589 x gelesen
Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert wie du?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881419
Datum19.01.2023 08:461554 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert wie du?
Der Gesetzgeber auf jedenfall.
Deswegen hat er ja 10/2021 dieses Schreiben wieder rausgebracht.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881420
Datum19.01.2023 08:501503 x gelesen
So gelesen fährt die FW-By hier nicht hin?
https://www.wiesbaden112.de/magazin-5/kohlenmonoxid-gefahrdung-im-einsatz/

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881421
Datum19.01.2023 08:521558 x gelesen
Geschrieben von Alexander H. Der Gesetzgeber auf jedenfall.Nö.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881422
Datum19.01.2023 09:441510 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Nö.

Jaja, ...
Begründung mit 4 Buchschtaben. = Is so, gell?
Glaub was du willst.

Bayern legt die SoSi Rechte halt sehr zurückhaltend aus.
Kannst du jetzt gutheißen, dich darüber aufregen oder sonst etwas.
Spielt keine Rolle.

Selbst besondere Führungsdienstgrade dürften eigentlich nicht zu einem kleineren Einsatz mit Blaulicht fahren.
Denn auch diese fallen erstmal perse nicht unter den SoSi Berechtigten.
Erst über die "Öffnungsklausel" wenn sie die Einsatzleitung bzw Abschnittsleitung bei besonderen Einsätzen übernehmen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881423
Datum19.01.2023 10:181529 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Glaub was du willst.Danke, gerne. Ich glaube z.B., wenn du hier rechtliche Abhandlungen präsentierst, ist vielleicht der humoristische Faktor nicht selten größer als die Trefferquote bei den dargelegten Zusammenhängen und Interpretationen. So womöglich auch hier in diesem Fall. Aber versuchs doch gerne nochmal:
Das war deine Behauptung:
Geschrieben von Alexander H. In Bayern darf eine Feuerwehr ohne genehmigte First Responder Einheit nicht mal zu einem Einsatz mit Sondersignal fahren, sofern die ILS ausnahmsweise mal ein HLF zur Reanimation alarmiert.Das war dann auf Nachfrage der Versuch einer Begründung.
Bitte versuche doch nochmal, der versammelten Unwissenheit hier die Frage zu beantworten: Was hat das eine denn nun mit dem anderen zu tun?
Und was hat eigentlich z.B. der letzte Satz von Punkt 4.7 VollzBekBayFwG zu bedeuten?
Oder eben zusammengefasst: Nö. Einfach nur nö.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 881427
Datum19.01.2023 11:191470 x gelesen
Hmmmmm spannender Dialog von euch beiden....

Bin da ja nur Laie... aber wenn mir als Besatzung eines Feuerwehrfahrzeuges eine Leitstelle oder Einsatzleitung den Einsatzauftrag übermittelt, in die Mittelfeldstraße 30 zu einem FR - Einsatz zu fahren.... Habe ich doch per se einen Auftrag im Rahmen meiner hoheitlichen Aufgaben, oder?


Oder zimmern wir hier gerade ein Konstrukt, dass es so gar nicht geben kann? Denn irgendwer wird mir ja aufertragen, diese Erste Hilfe zu leisten. Das macht der Gruppenführer ja selten, weil er im Himmel einen Sternenschweif sieht...

Gruß

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881430
Datum19.01.2023 11:491483 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und was hat eigentlich z.B. der letzte Satz von Punkt 4.7 VollzBekBayFwG zu bedeuten?

Achso ... Erste Hilfe kann man nur mit Blaulicht leisten?
Na das wusste ich nicht.
Im übrigen fällt das mit Unterlassene Hilfeleistung schon flach, sofern ein anderer Erste Hilfe leistet.
Stichwort = Erforderlichkeit.

Da in der Regel wohl schon jemand einen Notruf abgesetzt hat und somit Hilfe leistet.
Der Hunderste braucht bei einem Verkehrsunfall auch nicht anhalten und Hilfe leisten.

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881431
Datum19.01.2023 11:571450 x gelesen
Geschrieben von Martin D.aber wenn mir als Besatzung eines Feuerwehrfahrzeuges eine Leitstelle oder Einsatzleitung den Einsatzauftrag übermittelt, in die Mittelfeldstraße 30 zu einem FR - Einsatz zu fahren....
Also in Bayern ist die Leitsstelle schonmal perse nicht weisungsbefugt. Wie das in NRW ist keine Ahnung.

Geschrieben von Martin D.Habe ich doch per se einen Auftrag im Rahmen meiner hoheitlichen Aufgaben, oder?

Auch wenn dir die Leitstelle einen Auftrag gibt, ist der perse nicht hoheitlich.
Und Rettungsdienst, Erste Hilfe etc ist nunmal keine hoheitliche Aufgabe, dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus.

Geschrieben von Martin D.Denn irgendwer wird mir ja aufertragen, diese Erste Hilfe zu leisten. Das macht der Gruppenführer ja selten, weil er im Himmel einen Sternenschweif sieht...

Es sagt ja niemand das du keine Hilfe leisten kannst oder darfst.
Es geht nur darum das Blaulicht einzuschalten und über rote Ampeln etc zu fahren.

Sicher kann man immer irgendwas argumentieren und zusammenkonstruieren.
Rechtfertigender Notstand etc bla bla.
Aber da wirds gerade in so einem Fall schon sehr schwammig oder nochmal, kann man Erste Hilfe nur leisten mit Blaulicht.

Und ich gehe mal davon aus, das sich der Gesetzgeber mit der Unterteilung von Absatz 1 und 5 des Paragraphen 35 StVO etwas gedacht hat.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881432
Datum19.01.2023 12:071473 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus.Entscheidungen zur Auslegung des Vergaberechts begründen also ein Verbot das Sondersignal einzuschalten.
Da gesellt sich zu dem überzeugten Nö noch ein erstauntes Aha.

Und falls jemand anderes aus dem Freistaat noch mitliest:
Geschrieben von Sebastian K.Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8M., Neumünster / SH881435
Datum19.01.2023 13:131407 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Geschrieben von Alexander H."dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus."Entscheidungen zur Auslegung des Vergaberechts begründen also ein Verbot das Sondersignal einzuschalten.
Da gesellt sich zu dem überzeugten Nö noch ein erstauntes Aha.

Und falls jemand anderes aus dem Freistaat noch mitliest:
Geschrieben von Sebastian K."Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert?"


Und was ist mit einer ManV Lage? Fahre ich dann da auch ohne SoSi hin, weil es ja nur Erste Hilfe ist, die ich leiste? Müssten dann nicht auf sämtlichen Rettungsdienst Fahrzeugen die SoSi abgebaut werden, weil die ja nur Erste Hilfe leisten?

EuGH hin oder her, zur Rettung von Menschenleben macht man das Blaulicht an und fährt mit Horn. Alles andere ist Weltfremd.

Was mich aber doch interessieren würde ist, wenn Bayern so restriktiv mit dem SoSi umgeht, wieso fährt dann die Bayrische Staatsregierung mit Sosi durch die Gegend? Dringende Staatsgeschäfte, um von einem kalten Buffet ans nächste zu kommen?

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AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW881438
Datum19.01.2023 13:26   1542 x gelesen
Mahlzeit,

die von A. genannte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 29. Oktober 2021, Az. C4-3612-26-4 trifft m.E. nicht den Fall, sondern bezieht sich konkret auf die örtlichen Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) der Feuerwehr und der im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen. Sprich, es handelt sich um organisierte Gruppen, die sich aus Mitgliedern der Feuerwehr oder des Rettungsdiensts zusammensetzen.
Mit anderen Worten, die Vorschrift wurde nicht in Bezug auf die Feuerwehr als kommunale Einrichtung erlassen, sondern zur Regelung der Sonderrechte für diese Gruppen.

Diese dürfen nur unter den dort genannten Umständen bzw. Voraussetzungen Sonder-/Wegerechte in Anspruch nehmen.

Soweit, so gut.

Wenn aber die Feuerwehr von der Leitstelle als kommunale Einrichtung, also quasi als Ganzes, zu einem Einsatz für erste Hilfe alarmiert wird, handelt es sich aber eben nicht um eine der o.g. Gruppen, die sich jeweils in der Regel nur aus einem Teil der Mitglieder der Feuerwehr zusammensetzt. Das gleiche gilt aber auch, wenn alle Mitglieder einer Feuerwehr Mitglieder in einer solchen Gruppe wären.
Die Alarmierung der Einrichtung Feuerwehr als kommunale Einrichtung zu einem Erste-Hilfe-Einsatz neben der Alarmierung einer der o.g. Gruppen ist möglich. Dies ergibt sich aus Pkt. 4.7 der VollzBekBayFwG:
Die Leistung von Erster Hilfe durch die Feuerwehr, auch in Form der organisierten Ersten Hilfe im Sinne von Art. 2 Abs. 17 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und Art. 2 Abs. 6 des Integrierte Leitstellen-Gesetzes (ILSG) (First Responder), ohne unmittelbaren Zusammenhang zu einem Einsatz im abwehrenden Brandschutz oder in der technischen Hilfeleistung ist grundsätzlich keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, sondern eine freiwillige Aufgabe gemäß Art. 4 Abs. 3 BayFwG.

Auf Grund des kleinen Wörtchens auch ist sowohl die Leistung von erster Hilfe durch Gruppen der organisierten Hilfe (siehe die o.g. Gruppen) als auch durch die Feuerwehr an sich als kommunale Einrichtung möglich. Das ist dann eine freiwillige Aufgabe, aber das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Somit sind wir dann wieder bei einer Alarmierung der Feuerwehr als Feuerwehr. Diese ist ja bekanntlich gem. § 35 Abs. 1 unter den dort genannten Voraussetzungen von den Vorschriften der StVO befreit. Eine hoheitliche Aufgabe liegt für die Feuerwehr in diesem Fall auch vor, da ein Fall von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt, in denen die Feuerwehr in der Lage ist, so schnell wie nötig Hilfe zu leisten. Als Störung der öffentlichen Sicherheit u. Ordnung gilt auch der Fall der Rettung von Menschenleben durch die Feuerwehr. Dass höchste Eile geboten ist im Falle einer reanimationspflichtigen Person dürfte unstreitig sein.

Somit liegen die Voraussetzungen für die Nutzung von Sonderrechten durch die Feuerwehr in dem o.g. Fall der Reanimation vor. Die Entscheidung über die Nutzung der Sonderrechte im Einzelfall obliegt dem jeweiligen Gruppenführer des Fahrzeugs. Dieser ist, zumindest in Bayern, nicht an die Weisungen der Leitstelle gebunden oder von diesen abhängig (auch hier bei uns in NRW, zumindest dort, wo es nur FF gibt, so der Fall. In anderen Konstellationen ggf. anders)

Zusammengefasst:

Die von A. als Begründung genannte Bekanntmachung ist konkret auf die First-Responder-Gruppen bezogen und eben nicht auf die Feuerwehr als kommunale Einrichtung.
Bei der Alarmierung der Feuerwehr als kommunale Einrichtung zu einem Fall von erster Hilfe kann diese bei vorliegenden sonstigen Voraussetzungen Sonder-/Wegerechte in Anspruch nehmen.

Meine bescheidene Meinung.

Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW881441
Datum19.01.2023 14:101374 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Bayern legt die SoSi Rechte halt sehr zurückhaltend aus.Selten so gelacht

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 881444
Datum19.01.2023 16:161398 x gelesen
Du widersprichst dir doch selbst.

Hoheitliche Aufgaben sind Kraft Gesetzes Aufgaben die der Staat grundsätzlich gegenüber seinen Bürgern erfüllt, diese Aufgaben kann der Staat aber auch auf Beliehene übertragen. Nichts destotrotz sind es Aufgaben die Kraft Gesetz übernommen werden müssen.

So und nun behauptest du eine hoheitliche Aufgabe (Pflichtaufgabe) ist eine freiwillige Aufgabe?
Sorry lächerlich.

Auch hat hoheitliche Aufgabe erstmal nichts mit Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu tun.
Denn wenn es gar nicht "deine" hoheitliche Aufgabe ist diese Störung zu beseitigen darfst du auch nicht mit Blaulicht fahren oder erzählst du mir jetzt gleich das man mit einem Feuerwehrauto auch Straftäter verfolgen darf?

Merkst was?
Und genauso wie es nicht Aufgabe der Feuerwehr ist mit Blaulicht Kriminelle dingfest zu machen ist es grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Feuerwehr Erste Hilfe Einsätze zu fahren. Zumindest nicht in Bayern.

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern881448
Datum19.01.2023 16:511369 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Und genauso wie es nicht Aufgabe der Feuerwehr ist mit Blaulicht Kriminelle dingfest zu machen ist es grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Feuerwehr Erste Hilfe Einsätze zu fahren. Zumindest nicht in Bayern.
das kann man jetzt ganz eng auslegen. Räuber verfolgen ist ja noch einfach und nachvollziehbar.
Es gibt aber zahlreiche Einsätze der Feuerwehr, die nicht in die unmittelbare Zuständigkeit fallen.
Angefangen mit Wasserrettungseinsätzen, da frage ich mich dann schon, warum wir da wie die bekloppten zum Einsatzort fahren, wenn man nach deiner Auffassung, gar nicht zuständig ist, weil es primäre Aufgabe des Rettungsdienst ist - zumindest bei uns.
Letztendlich entscheidet doch das Einsatzstichwort und Auftrag, ob Eile geboten ist und nicht die Zuständigkeit.
Person im Wasser und ich bleib an der roten Ampel stehen - irgendwie unrealistisch.
Spätestens wenn ich als Katastrophenschutzeinheit zu so einem Einsatz fahre - direkte Zuständigkeit ist da definitiv nicht gegeben?!
Also so ganz schlüssig ist das mit Zuständigkeit dann ,it der Argumentation nicht.

Gruß
Dirk

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 881449
Datum19.01.2023 18:201265 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Alexander H.Also in Bayern ist die Leitsstelle schonmal perse nicht weisungsbefugt. Wie das in NRW ist keine Ahnung.

Nö. Aber sie übergibt der entsprechenden Einsatzauftrag. Und je nach Lage kann das auch die Erste Hilfe / FR sein. Und kann entsprechend die Eile des Auftrags übermitteln.

Geschrieben von Alexander H.Und ich gehe mal davon aus, das sich der Gesetzgeber mit der Unterteilung von Absatz 1 und 5 des Paragraphen 35 StVO etwas gedacht hat.

Vermutlich nicht das, was du hier daraus interpretierst.

Gruß

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern881450
Datum19.01.2023 18:22   1311 x gelesen
Hallo Martin,

Ich denke der § 38 STVO ist hier ziemlich eindeutig.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Wenn ich von der Leitstelle einen Alarm zum Erste Hilfe Einsatz mit oben genannter Indikation ( um Menschenleben zu retten) erhalte, dann ist die Nutzung Von Blaulicht und Sondersignal im Gesetz eindeutig formuliert. Und dann gibt es keine Diskussion ob ich als Feuerwehr (die normalerweise nicht in den Regelrettungsdienst eingebunden ist, zumindest bei uns bei uns in Bayern) Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn verwenden darf.

mkg

Werner Neudecker.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 881451
Datum19.01.2023 18:281270 x gelesen
Nabend Werner,

es hätte mich auch sehr, sehr gewundert, wenn das in Bayern nicht so wäre.

Gruß in den Süden!

Martin

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern881452
Datum19.01.2023 18:49   1464 x gelesen
Hallo Alexander,

Mir ist nicht ganz klar, was du aus diesem Schreiben alles herauslesen willst.

Erste Hilfe ist keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr.

Im Weiteren regelt dieser Erlass eigentlich eher, wer organisierte Erste Hilfe Gruppen aufstellen darf oder kann, wie die Fahrzeuge auszusehen haben, und dass diese Fahrzeuge, nach Genehmigung, durchaus Sondersignal (SB) führen und bei Alarmierung (d.h. nach Anerkenntnis u.a. durch die Träger der Alarmierung, also in Bayern die entsprechenden Zweckverbände als Träger der ILS) diese, nach den Vorgaben des §38 StVo auch nutzen dürfen.

Man wollte hiermit lediglich privaten Organisationen "entgegenwirken", die heute mal Zeit haben und morgen mal nicht.

mkg

Werner

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland881455
Datum19.01.2023 19:521320 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Erste Hilfe zu leisten ist keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr.

Leben retten aber schon. Und jetzt mal im Ernst: Wenn ich mit dem LF zu ner Reanimation alarmiert werden, dann fahre ich da mit SoSi hin. Wer das nicht tut, bei dem zweifle ich grundlegend am zugrunde liegenden gesunden Menschenverstand.

Im Zweifel argumentiere ich mit dem "rechtfertigenden Notstand".

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AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland881457
Datum19.01.2023 22:011303 x gelesen
Nabend Frank,

Geschrieben von Frank R.Leben retten aber schon.

Für uns im Saarland auf jeden Fall, da schreibt das SBKG die Rettung von Menschenleben als erste Aufgabe der Feuerwehr. Im Bayrischen Gesetz habe ich heute in der Tat verwundert nur etwas von "abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst" als Aufgabe der Feuerwehr gelesen...

Gruß Peter

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern881466
Datum20.01.2023 09:001298 x gelesen
Hallo Peter,

In Bayern liegt die Zuständigkeit für den Rettungsdienst (lt. BayFWg) nicht bei der Feuerwehr.

Gemäß Rettungsdienstgesetz kann aber die Feuerwehr nach Maßgabe des Landkreises oder des zuständigen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (meist ein Ausführungsorgan mehrerer Landkreise, auch Betreiber der Integrierten Leitstellen) in den Regelrettungsdienst eingebunden sein, oder aber bei Erfordernis zu entsprechenden Tätigkeiten alarmiert werden.

mkg

WErner

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg881487
Datum20.01.2023 18:221134 x gelesen
Blaulicht fürs Ordnungsamt: Reaktionen aus Rheinhessen

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) will, dass auch Ordnungsämter mit Blaulicht unterwegs sein dürfen. Kommunen in Rheinhessen finden das gut.

swr.online

Guten Abend

Einige Reaktionen aus Rheinhessen bei "SWR" zu lesen:

[...]
Blaulicht bei häuslicher Gewalt

Auf SWR-Nachfrage heißt es aus den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Rhein-Nahe: Das Vorhaben habe viele Vorteile, zum Beispiel bei dringenden Einsätzen wegen häuslicher Gewalt oder Ruhestörungen.

Der Leiter des Ordnungsamtes in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, Peter Klein, sagte bei Stau entlang der Rheinschiene könnte man mit Blaulicht deutlich schneller zum Einsatzort gelangen. Aktuell habe man bereits drei Autos mit gelben Lichtsignalen. Blaue seien aber noch besser, da man als Ordnungsamt auch viele polizeiliche Aufgaben wahrnehme.

Auch eine Aufnahme in das Funksystem der Polizei können helfen, heißt es aus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe. Begeistert ist man auch in Bingen. Dort werden nach Angaben eines Sprechers bereits erste Angebote für eine Umrüstung eingeholt.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW881489
Datum20.01.2023 20:151046 x gelesen
bei dringenden Einsätzen wegen häuslicher Gewalt oder Ruhestörungen.

Mit Blauhorn zur lauten Musik, ist klar.
Aktive häusliche Gewalt wundert mich jetzt, hier hätte ich definitiv die Polizei in der Pflicht gesehen, lasse ich mit vielen Fragezeichen aber mal so gelten.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP881493
Datum20.01.2023 21:241036 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.hier hätte ich definitiv die Polizei in der Pflicht gesehen
Geschrieben von mich an dichWenn du jetzt schreiben willst, das macht doch eh die Polizei: Jein (für RLP), aber: Problem verstanden... ;-)

Vereinfacht: Für so manches, was anderenorts diskussionslos Polizei ist, gibt es im Lande der kommunalen Selbstvergewaltigung den "kommunalen Vollzugsdienst", und nur da, wo der dazu eigentlich gar nicht ausreichend aufgestellt ist (was geschätzt 80-90% der Kommunen betrifft), kommt direkt die Polizei.
Und nochmal: Es geht um Sondersignal für eben den Kommunalen Vollzugsdienst, nicht für "das Ordnungsamt". Wenn die Medien den Begriff hier bringen, ist das nur so wie eben Löschzug für Löschfahrzeug genommen wird.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorPete8r L8., St. Wendel / Saarland881496
Datum20.01.2023 22:131109 x gelesen
Hallo Werner,

Geschrieben von werner n.In Bayern liegt die Zuständigkeit für den Rettungsdienst (lt. BayFWg) nicht bei der Feuerwehr.


Das ist im Saarland nicht anders, auch hier ist der Rettungsdienst im Rettungsdienstgesetz geregelt und gemäß §7 Abs 3. SBGK "Können die Feuerwehren im Rettungsdienst und im Bereich der organisierten Ersten Hilfe mit wirken."
Das ändert aber nichts am Absatz 1 des selben Paragraphen, der da lautet "Die Feuerwehren haben Menschen zu retten und Schaden von Menschen, Tieren, Gütern und der Umwelt abzuwenden.". Und gerade dieser erste Punkt "Menschenrettung" als oberste Pflichtaufgabe der Feuerwehr wird an der hiesigen Feuerwehrschule von manchen Ausbilder regelrecht "eingeprügelt". (Saarländer werden wissen wen ich meine ;-) )

Daher war ich verwundert, dass das Bayrische Feuerwehrgesetz explizit nur abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe benennt. Das ließt sich so, als ginge die Feuerwehr der Mensch im brennenden Haus oder im verunfallten Fahrzeug gar nix an.

Ich gehe davon aus, das auch in Bayern die Hilfe dem nächsten gegenüber im Vordergrund steht, aber dieser deutliche Unterschied in den jeweiligen Rechtsgrundlagen hat mich schon überrascht und gewundert.

Gruß Peter

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar.

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AutorThom8as 8S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Bayern881500
Datum20.01.2023 23:02   1235 x gelesen
Guten Abend,

Geschrieben von Alexander H.Achso ... Erste Hilfe kann man nur mit Blaulicht leisten?
Naja erste Hilfe kann ich nur am lebenden Patienten leisten, wenn ich ohne SoSi fahre und einige Minuten später ankomme ist es evtl. schon eher Leichenschändung oder Störung der Totenruhe, zumindest, wenn Du die Gesetze auslegst.
Die FW (ohne FR) wird ja gerade deswegen zusätzlich zum RD auf den Einsatz alarmiert, weil höchste Eile geboten ist (REA, starke Blutung). Nicht auf "Mein Mann ist umgeknickt und jetzt tut ihm der Fuß so weh."

Feuer kann man übrigens auch ohne Blaulicht löschen, habe ich mal gehört.

Geschrieben von Alexander H.Da in der Regel wohl schon jemand einen Notruf abgesetzt hat und somit Hilfe leistet.

Was ist denn das für ein Unfug? Wahrscheinlich hat schon wer den Notruf gemacht, deshalb sind keine weiteren EH-Maßnahmen nötig?
"Herr Kommandant warum ist die Feuerwehr nach der Alarmierung nicht zum Brandort gefahren?"
"Naja, nachdem wir ja alarmiert wurden, wusste ich ja, dass jemand den Notruf gewählt hatte und damit war ja genug getan."

Sorry, aber ich glaube Du solltest mal dringend mehr schlafen oder von irgendwas mehr oder von was anderem weniger nehmen oder andere Videos anschauen oder ich weiß nicht.

Erinnert mich ein bisschen an die Diskussion, ob man im FW-Dienst ohne Abklärung mit dem Gesundheitsamt Mineral-/Tafelwasser zum Händewaschen verwenden darf.

Mit vier Saugschleich!
Habe die Ehre

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland881527
Datum22.01.2023 07:271069 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Saarländer werden wissen wen ich meine

Du meinst doch jetzt nicht den netten Ausbilder der Landesfeuerwehrschule, der aus meiner Wehr kommt? ("Knopperszeit")

:-D

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland881529
Datum22.01.2023 09:081001 x gelesen
Und der vom Polizist, über Notarzt bis hin zur hysterischen Mutter ein absolutes Schauspieltalent hat bei den Planübungen. :-)

Gruß Daniel

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern881532
Datum22.01.2023 11:52936 x gelesen
Hallo Alex,

immer wieder schön, wenn du meinst in Bayern wäre das alles so oder so nicht.
Ich wäre hier einmal gaaaaanz vorsichtig.
Grund dafür ist, daß du dich da, warum auch immer, in etwas verrennst, was leider so nicht stimmt.
Weiters würde mich einmal interessieren, wo du dieses mMn. ganz gefährliche Halbwissen her hast.
Auch würde mich interessieren, warum du gegen Fakten und Tatsachen bist?
Beim lesen der Beiträge, dachte ich irgendwie an Reichsbürger oder ähnliche gelagerte Denktheorien.
Ich möchte hier keinem in irgendeiner Weise etwa unterstellen oderbehaupten.
Allerdings tue ich mir echt schwer, deinen Gedanken zu folgen oder mit meiner Lebenswirklichkeir in Einklang zu bringen.
Noch dazu, daß ich auch in Bayern lebe. Vielleicht sind aber auch die Berge und die Nähe zu Österreich ein Denkblokadengrund.
Ich wäre auch zu anderen nicht so Überheblich, die dir über die Straße helfen wollen.
(und das sage ich als alter Pauschalierer..... ;-) )

Oiso, a gloana Tipp am Rande.
Wannsd scho koam was glaabst, dann nimm amoi ned nur des Schreibn vo dem bayrischn Ministerbladl,
sondern des ganze Papierzeigl Gsetz, Verordunga, Durchführungsanweisunga usw.
und lies da des amoi in alla Ruhe durch.
Dann schreibst da des ois auf und schickst des nacha zum bayrischen Feuerwehrverband.
De san davier do, dass soiche Menschen wia dia Fragen beantwortet wern.
Des ko bestimmt a weng dauern, aba es werd wos kemma.
Wanns des nachad host, stoist das ei und dann samma olle schlauer.
Des warrad doch a Sach, oda??
Oiso i dad des so macha, wenn i des Glaabn dad wia du.

i hoff, i hob da hoifn kenna.

Gruas vom See

Markus

der jetzad zum Schifahrn geht, weils an so an berigen Schnee hod. ;-)

In Treue fest!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland881538
Datum22.01.2023 14:41907 x gelesen
Zusätzlich würde ich noch auf die FwDV 3 verweisen die gilt wohl auch in Bayern.

FWDV 3:

Hilfeleistung.umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit. die aus, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen. Er schließt insbesondere das Retten ein.
R e t t e n ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch
- lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten..

Also irgendwie doch Aufgabe der Feuerwehr.

Gruß Daniel

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland881554
Datum22.01.2023 20:53947 x gelesen
Ich sehe, wir meinen Gleichen

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern881579
Datum24.01.2023 07:54839 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter L.Ich gehe davon aus, das auch in Bayern die Hilfe dem nächsten gegenüber im Vordergrund steht, aber dieser deutliche Unterschied in den jeweiligen Rechtsgrundlagen hat mich schon überrascht und gewundert.

Es ist richtig, dass diese Stelle im Gesetz sehr allgemein gehalten ist.

Richtig ist aber auch, dass in allen Lehrgängen und Ausbildungen (insbesondere auch Führungslehrgängen) die Rettung von Menschenleben als erste Aufgabe (natürlich unter entsprechendem Eigenschutz) gelehrt wird.

Das zeigt sich auch daran, dass in Bayern die Feuerwehren in das System der organisierten Ersten Hilfe stark mit eingebunden sind und auch in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen sehr oft z.B. bei Personensuchen eingebunden werden, obwohl dies nicht als Pflichtaufgabe im Gesetz steht.

mkg

WErner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP886529
Datum11.01.2024 11:121237 x gelesen
Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste in besonders eilbedürftigen Fällen auch Blaulicht und Einsatzhorn verwenden können, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Neuregelung auf den Weg gebracht.
"Auf den Weg gebracht" hat in diesem Fall fast ein Jahr gedauert:

Ordnungsämter sollen Digitalfunk bekommen
Den Kommunalen Vollzugsdiensten der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreisordnungsbehörden wird die Teilnahme am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ermöglicht. Die Voraussetzungen dafür sind in der entsprechenden Landesverordnung enthalten, die der Ministerrat beschlossen hat. Sie tritt mit der nun anstehenden Verkündung in Kraft.
Die Teilnahme der Ordnungsbehörden am Digitalfunk soll dazu beitragen, die zuständigen Einsatzkräfte im Alltag, aber gerade auch bei schwierigen Einsätzen, noch besser miteinander zu vernetzen, so Innenminister Michael Ebling.
Darüber hinaus wird das bislang in der Landesverordnung enthaltene generelle Verbot der Ausrüstung der Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn aufgehoben. Mit der Aufhebung dieses Blaulichtverbots in der Landesverordnung haben die Kommunen die Möglichkeit, über eine fahrzeug- und aufgabenbezogene Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einzelne Fahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdienstes mit Blaulicht und Martinshorn auszustatten. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind Einsatzsituationen, in denen etwa zur Lebensrettung oder Abwehr schwerster Gesundheitsgefahren höchste Eile geboten und der Bedarf an Blaulichtfahrzeugen nicht bereits anderweitig gedeckt ist und die Einsatzbereitschaft inklusive der Leitstelle rund um die Uhr sichergestellt ist. Die Aufhebung des Blaulichtverbots in der Landesverordnung sei, so Ebling, schon länger eine Forderung von kommunaler Seite gewesen.


"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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 13.05.2009 20:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 13.05.2009 21:40 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 15.05.2009 08:58 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 13.05.2009 23:33 ., Westerwald
 13.05.2009 23:43 Sand7ro 7P., Teisnach
 14.05.2009 08:23 Davi7d D7., Kerpen
 14.05.2009 09:14 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
 14.05.2009 22:42 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 14.05.2009 23:29 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 15.05.2009 05:21 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 15.05.2009 09:26 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 15.05.2009 09:48 Jürg7en 7W., Lauda-Königshofen
 15.05.2009 11:10 Sven7 R.7, Cuxhaven
 15.05.2009 11:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.05.2009 11:32 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 15.05.2009 11:57 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 15.05.2009 12:47 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.05.2009 13:47 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 02.10.2009 14:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.05.2009 12:43 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 15.05.2009 12:57 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 15.05.2009 13:00 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 15.05.2009 13:09 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 15.05.2009 14:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.06.2009 12:18 Alex7and7er 7S., Wedel
 14.05.2009 19:48 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 14.05.2009 20:08 ., Kirchheim unter Teck
 14.05.2009 21:28 Dani7el 7G., Überherrn
 14.05.2009 22:29 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 15.05.2009 15:53 Dani7el 7G., Überherrn
 15.05.2009 00:35 Lüde7r P7., Kelkheim
 15.05.2009 16:04 Dani7el 7G., Überherrn
 14.05.2009 23:34 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 15.05.2009 00:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 15.05.2009 00:30 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 15.05.2009 09:28 Davi7d D7., Kerpen
 15.05.2009 12:45 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 15.05.2009 13:13 Chri7sti7an 7F., Wernau
 15.05.2009 15:05 Alex7and7er 7 R.7, Hof
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 15.05.2009 10:45 Marc7el 7L., Burgdorf/ Han
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 15.05.2009 18:55 Marc7el 7L., Burgdorf/ Han
 15.05.2009 08:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.05.2009 12:14 Hilm7ar 7K., Köln
 15.05.2009 16:38 Stef7an 7J., Birlenbach
 07.06.2009 20:04 Kai 7H., Köln
 10.06.2009 22:14 Jago7 H.7, Köln
 11.06.2009 13:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.06.2009 00:05 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 11.06.2009 10:01 Oliv7er 7H., Meppen
 11.06.2009 10:45 Flor7ian7 M.7, Witten
 13.01.2023 18:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.01.2023 17:07 Thom7as 7H., Dornstadt
 14.01.2023 21:31 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 14.01.2023 21:50 Mart7in 7D., Dinslaken
 15.01.2023 21:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.01.2023 21:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.01.2023 22:09 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 15.01.2023 22:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.01.2023 17:41 Volk7er 7C., Garbsen
 15.01.2023 09:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.01.2023 12:01 Dirk7 S.7, Lindau
 15.01.2023 13:09 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 15.01.2023 13:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.01.2023 17:57 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 15.01.2023 18:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.01.2023 13:50 ottm7ar 7g., oy-mittelberg
 15.01.2023 23:19 Dirk7 S.7, Lindau
 15.01.2023 17:09 Klau7s P7., Heinsberg
 15.01.2023 17:54 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 15.01.2023 18:52 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 15.01.2023 20:19 Klau7s P7., Heinsberg
 15.01.2023 21:04 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 15.01.2023 21:05 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.01.2023 00:22 Robi7n B7., Braunschweig
 16.01.2023 17:35 Volk7er 7C., Garbsen
 17.01.2023 08:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2023 14:15 Jako7b T7., Bischheim
 17.01.2023 14:39 Thom7as 7E., Nettetal
 17.01.2023 15:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.01.2023 15:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.01.2023 18:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 20.01.2023 20:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.01.2023 21:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.01.2024 11:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.01.2023 14:43 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 18.01.2023 19:40 Alex7and7er 7H., Burgheim
 18.01.2023 20:22 Fran7k R7., Eppelborn
 19.01.2023 06:41 Alex7and7er 7H., Burgheim
 19.01.2023 07:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.01.2023 07:44 Alex7and7er 7H., Burgheim
 19.01.2023 08:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.01.2023 08:46 Alex7and7er 7H., Burgheim
 19.01.2023 08:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.01.2023 09:44 Alex7and7er 7H., Burgheim
 19.01.2023 10:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.01.2023 11:19 Mart7in 7D., Dinslaken
 19.01.2023 11:57 Alex7and7er 7H., Burgheim
 19.01.2023 12:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.01.2023 13:13 Uwe 7M., Neumünster
 19.01.2023 13:26 Udo 7G., Lennestadt
 19.01.2023 16:16 Alex7and7er 7H., Burgheim
 19.01.2023 16:51 Dirk7 S.7, Lindau
 22.01.2023 11:52 Mark7us 7G., Kochel am See
 19.01.2023 18:20 Mart7in 7D., Dinslaken
 19.01.2023 18:22 wern7er 7n., reischach
 19.01.2023 18:28 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.01.2023 14:41 Dani7el 7G., Überherrn
 19.01.2023 11:49 Alex7and7er 7H., Burgheim
 20.01.2023 23:02 Thom7as 7S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn
 19.01.2023 14:10 Hara7ld 7S., Köln
 19.01.2023 08:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 19.01.2023 18:49 wern7er 7n., reischach
 19.01.2023 19:52 Fran7k R7., Eppelborn
 19.01.2023 22:01 Pete7r L7., St. Wendel
 20.01.2023 09:00 wern7er 7n., reischach
 20.01.2023 22:13 Pete7r L7., St. Wendel
 22.01.2023 07:27 Fran7k R7., Eppelborn
 22.01.2023 09:08 Dani7el 7G., Überherrn
 22.01.2023 20:53 Fran7k R7., Eppelborn
 24.01.2023 07:54 wern7er 7n., reischach
 18.01.2023 22:55 Hara7ld 7S., Köln
 19.01.2023 07:04 Alex7and7er 7H., Burgheim
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