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Thema | Erfahrung mit der neuen Kennzeichnung nach GHS | 3 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Sand8ro 8P., Teisnach / Bayern | 559201 | |||
Datum | 18.05.2009 14:03 | 6682 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hatt jemand schon mal im G-Einsatz Erfahrung mit den GHS (Globally Harmonized Sytem) Symbolen gemacht? Beim Transport von Gefahrstoffen sind die erforderlichen Sicherheitstafeln (Piktogramme) vorschriftsmäßig außen am Transporfahrzeug und auf den Verpackungen anzubringen, damit man weis ob giftig, leicht entzündlich usw.! Sie GHS Piktogramme sind lt. Erklärung nur an den Gebrauchsgebinden angebracht und sehen auch anders aus. Hier ein kleiner Link als Vergleich: http://www.mareand.de/assets/applets/Info_Time_09_2_GHS.pdf Hat jemand im Einsatz diese Symbole schon mal gesehen bzw. kommt man hier ein bisschen durcheinander wenn man z.b Erkundet oder am anderen Ende bei der Auswertung sitzt? Denn ich denke mal das man die meiste Zeit an die "normalen" Symbole denkt... mfg Sandro Meine Aussaugen sind nicht gleichzusetzen mit der Meinung meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Marc8o V8., Appen / Schleswig Holstein | 559204 | |||
Datum | 18.05.2009 14:34 | 3879 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Sandro Plötz vorschriftsmäßig außen am Transporfahrzeug das wage ich zu bezweifeln ;-) Das GHS hat nur etwas mit den Sicherheitskennzeichen auf den Gebinden zu tun. Sie ersetzen die bisherigen R&S-Sätze sowie die alte Gefahrstoffkennzeichnung. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge wird durch das ADR geregelt. Das sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe. Geschrieben von Sandro Plötz auf den Verpackungen anzubringen teilweise richtig. Folgend mal der Gesetzestext hierfür aus der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Artikel 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung (1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung und die Zwischenverpackung gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Die äußere Verpackung kann ebenfalls gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet werden. Betreffen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n)Gefahrenpiktogramm(e) nicht auf der äußeren Verpackung angebracht zu werden. (2) Muss die äußere Verpackung eines Versandstücks nicht den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entsprechen, so werden sowohl die äußere als auch alle inneren Verpackungen einschließlich aller Zwischenverpackungen gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Ist jedoch die Kennzeichnung auf der inneren Verpackung oder der Zwischenverpackung trotz der äußeren Verpackung deutlich erkennbar, braucht die äußere Verpackung nicht gekennzeichnet zu werden. (3) Im Falle einer Einzelverpackung, die den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entspricht, wird diese sowohl gemäß dieser Verordnung als auch gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter gekennzeichnet. Betreffen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht angebracht zu werden. Des weiteren sind die Zeitangaben in dem von dir verlinktem Schreiben nicht ganz richtig, Stoffe müssen ab 1. Dezember 2010 gemäß GHS gekennzeichnet und verpackt werden. Stoffe, welche vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht und noch nach der alten Verordnung gekennzeichnet und verpackt wurden, dürfen bis zum 1. Dezember 2012 abverkauft werden, ansonsten sind sie ab diesem Zeitpunkt neu zu kennzeichnen und zu verpacken. Gemische müssen ab 1. Juni 2015 gemäß GHS gekennzeichnet und verpackt werden. Gemische, welche vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht und noch nach der alten Verordnung gekennzeichnet und verpackt wurden, dürfen bis zum 1. Juni 2017 abverkauft werden, ansonsten sind sie ab diesem Zeitpunkt neu zu kennzeichnen und zu verpacken. Soweit erstmal, gruß Marco | |||||
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Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Bayern | 559208 | |||
Datum | 18.05.2009 15:33 | 3810 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco VollmerGeschrieben von Sandro Plötzvorschriftsmäßig außen am Transporfahrzeug Genau, kuckst du http://bgcformulare.jedermann.de/resource/download/formulare/GHS/IVSS_GHS_DE_7.pdf Da ist genau zu sehen, dass die Gefahrzettel 6.2. (Ansteckungsgefährliche Stoffe) und 7 (Radioaktive Stoffe) nicht unter die GHS fallen, da GHS ja für "Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien" steht. Wären die Gefahrzettel außen am Fzg. weggefallen, dann hätten wir ja keine Kennzeichnung für A- und B-Gefahrstoffe mehr. Deswegen ist die Seite 2 bei der von dir geposteten PDF-Datei schlichtweg falsch. Geschrieben von Sandro Plötz Hat jemand im Einsatz diese Symbole schon mal gesehen bzw. kommt man hier ein bisschen durcheinander wenn man z.b Erkundet oder am anderen Ende bei der Auswertung sitzt? Im Einsatz nicht, aber auf der Arbeit habe ich schon eines gesehen. Ich frage mich nur, wie man da durcheinander kommen soll? Orange Rechtecke mit schwarzem Symbol und schwarzem Rand sollte man doch von weißen Rauten mit schwarzem Symbol und rotem Rand unterscheiden können? Es hilft nichts, da muss sich leider jemand in das Thema einarbeiten und den Mitgliedern eurer Gefahrgutwehren eine Einführung zu dem Thema geben. Das Bundesumweltamt hat da eine nette Broschüre dazu rausgebracht: http://www.reach-info.de/dokumente/Leitfadenbroschuere_GHS-Verordnung.pdf bzw. unter http://bgcformulare.jedermann.de/?selectedMenuId=plakat_ghs kann man sich die gesammelten Plakate (fürs Ausdrucken auf A4 reicht die Qualität) der BG Chemie herunterladen. Gruß Thorsten Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisationen der bzw. des Unternehmens dem ich angehöre wieder! | |||||
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