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ThemaVergaberecht: kein Zuschlag für den günstigsten Bieter :-()11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Beispiel: Ersatzbeschaffung für den Spindelmäher (Sportplätze) für die Stadtgärtnerei
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg559969
    Datum24.05.2009 19:257215 x gelesen
    hallo,

    Als interessierter Bürger meiner Stadt bin ich über eine Vergabe einer Ersatzbeschaffung für den Stadtgärtnerei gestolpert.

    Da wurde dem Gemeinderat empfohlen dem zweitgünstigen Bieter bei einer Differenz von knappen 10.000 Euro bei einem Auftragsvolumen vom ca. 60.000 Euro den Zuschlag zu erteilen.

    Ersatzbeschaffung für den Spindelmäher (Sportplätze) für die Stadtgärtnerei

    Mir kommt da die Differenz recht hoch vor. Interessant ist hier die Begründung.

    Wenn man das ganze nun z.B. auf die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges überträgt dann könnte man den EIndruck gewinnen das auch da bei entsprechender Begründung eine solche ähnliche Preisdifferenz möglch wäre.

    Ich dachte das Vergaberecht gibt da enge Grenzen vor.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin559975
    Datum24.05.2009 20:414333 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerWenn man das ganze nun z.B. auf die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges überträgt dann könnte man den EIndruck gewinnen das auch da bei entsprechender Begründung eine solche ähnliche Preisdifferenz möglch wäre. Vorsichtig gesagt: Gibts doch.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen559977
    Datum24.05.2009 20:484381 x gelesen
    Hallo,

    in der VOL steht nicht, dass der günstigste Bieter zu berücksichtigen ist - es ist das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Das kann der preislich günstigste Bieter sein, muss es aber nicht (je nach Zuschlagskriterien) ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional559978
    Datum24.05.2009 20:504447 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Gerhard Bayerin der VOL steht nicht, dass der günstigste Bieter zu berücksichtigen ist - es ist das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Das kann der preislich günstigste Bieter sein, muss es aber nicht (je nach Zuschlagskriterien) ...

    Erstens das und zweitens geht aus dem verlinkten Dokument nicht hervor, dass überhaupt eine Ausschreibung nach VOL/A stattgefunden hat.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen559995
    Datum25.05.2009 06:273923 x gelesen
    Schon fast niedlich ist die Argumentation, wieso die Mehrkosten nicht so gravierend sind:

    "Die Mehrkosten werden durch günstigere Anschaffungen anderer Geräte für
    die Gärtnerei abgedeckt, sowie durch den Verkauf des alten Mähers."


    Geniale Logik - denn natürlich wäre das nicht zum Tragen gekommen, wenn man sich für eines der anderen (günstigeren) Geräte entschieden hätte...


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW559996
    Datum25.05.2009 07:353852 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerMir kommt da die Differenz recht hoch vor. Interessant ist hier die Begründung.

    wieso, es gab einen Test - und der billigste war anscheinend schlicht ungeeignet.
    Kann man bei Feuerwehrs auch machen - sollte man allerdings v.a. bei EU-Ausschreibungen genauer begründen und v.a. im LV entsprechend beschreiben.


    Solche Fragen kann man auch hier gut diskuieren:
    http://www.beschaffernetzwerk.de/


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW559999
    Datum25.05.2009 07:454112 x gelesen
    Geschrieben von Claus KempSchon fast niedlich ist die Argumentation, wieso die Mehrkosten nicht so gravierend sind:

    "Die Mehrkosten werden durch günstigere Anschaffungen anderer Geräte für
    die Gärtnerei abgedeckt, sowie durch den Verkauf des alten Mähers."


    Nun ja, wenn die Rechnung stimmt, hat sich das Gerät durch den günstigeren Unterhalt allein im Schliff in ca. 4 Jahren amortisiert.
    Außerdem ist die Arbeitsbreite größer, mit gleichem Aufwand kann also mehr geleistet werden (bzw. muß was zusätzliches nicht gekauft werden - oder eine "2. Schicht" gefahren werden).

    Geschrieben von Claus KempGeniale Logik - denn natürlich wäre das nicht zum Tragen gekommen, wenn man sich für eines der anderen (günstigeren) Geräte entschieden hätte...
    ?
    M.E. ist das einzige günstigere Gerät, das gewesen, was im Test völlig durchgefallen ist.
    Das andere Gerät ist teurer angeboten worden.
    Insofern hat man sich für die preiswerteste Lösung entschieden. Das ist genau nach VOL, wenn man auch an der Beschreibung inhaltlich und sprachlich feilen könnte... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Geisenheim / Hessen560063
    Datum25.05.2009 14:493360 x gelesen
    Hallo,

    bitte immer daran denken, dass VOB und VOL nur das wirtschaftlichste Angebot und nicht das günstigste Angebot gelten lassen.
    Leider kennn die wenigsten Kommunen diese Regelung, daher werden weiterhin Äpfel mit Birnen verglichen.
    Grüße aus dem sonnigen Rheingau
    Thomas Kempenich


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    AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen560096
    Datum25.05.2009 18:333290 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoNun ja, wenn die Rechnung stimmt, hat sich das Gerät durch den günstigeren Unterhalt allein im Schliff in ca. 4 Jahren amortisiert.
    Außerdem ist die Arbeitsbreite größer, mit gleichem Aufwand kann also mehr geleistet werden (bzw. muß was zusätzliches nicht gekauft werden - oder eine "2. Schicht" gefahren werden). (...) Insofern hat man sich für die preiswerteste Lösung entschieden. Das ist genau nach VOL, wenn man auch an der Beschreibung inhaltlich und sprachlich feilen könnte... ;-)


    Völlig klar, daher verstehe ich nicht, wieso die wie im Ursprungsartikel angegeben argumentieren und nicht so wie du. Die von denen benannten Ersparnisse bestehen ja IMMER, egal welches Produkt ich kaufe. Ob die jetzt auf ein Schaf umsteigen oder sich von Rolls-Royce ein Exemplar handfertigen lassen, durch ansonsten günstigere Beschaffung und durch den Verkauf des Altgeräts können die immer sparen...


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW560100
    Datum25.05.2009 18:583389 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoNun ja, wenn die Rechnung stimmt, hat sich das Gerät durch den günstigeren Unterhalt allein im Schliff in ca. 4 Jahren amortisiert.
    Hmm, ich hab's anders verstanden. Bei Spindelmähern sind die laufenden Kosten durch notwendigen Schliff deutlich höher als bei Sichelmähern, weshalb man ganz weg vom Spindel- zum Sichelmäher hin will.

    Das heißt für mich, der Kostenvorteil trifft grundsätzlich für alle drei in Erwägung gezogenen Sichelmäher zu und kann nicht als Argumentation für den teureren Schell-Mäher gegenüber dem John-Deere herangezogen werden.

    Im Grunde ist die einzige für die teurere Lösung ausschlaggebende Aussage die lapidare Feststellung:
    "Maschine von John Deere hat bei der Vorführung nicht überzeugt."

    Das ist ein ähnliches Totschlagkaliber wie "Ham wa schon immer so gemacht" oder "Ham wa noch nie so gemacht" oder "Da könnt' ja jeder kommen". Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, ist die Argumentation für eine Mehrausgabe von knapp 12T€ (oder +24,7%) Steuergeldern etwas dünne - man könnte jetzt unterstellen, dass bei der Beschaffung von Sichelmähern ähnliche Motive wichtig sind wie bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen - jedem seinen Wunderwuzzi-Sichelmäher... ;-)

    Gruß

    Christoph


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW560305
    Datum26.05.2009 19:123118 x gelesen
    Geschrieben von Christoph HeitfeldHmm, ich hab's anders verstanden. Bei Spindelmähern sind die laufenden Kosten durch notwendigen Schliff deutlich höher als bei Sichelmähern, weshalb man ganz weg vom Spindel- zum Sichelmäher hin will.

    Das heißt für mich, der Kostenvorteil trifft grundsätzlich für alle drei in Erwägung gezogenen Sichelmäher zu und kann nicht als Argumentation für den teureren Schell-Mäher gegenüber dem John-Deere herangezogen werden.

    hast Du vermutlich recht...


    Geschrieben von Christoph HeitfeldIm Grunde ist die einzige für die teurere Lösung ausschlaggebende Aussage die lapidare Feststellung:
    "Maschine von John Deere hat bei der Vorführung nicht überzeugt."


    ich schrieb dazu bereits, dass das näher ausgeführt werden sollte - für Vergaberechtsverfahren reicht sowas natürlich nicht aus.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     24.05.2009 19:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.05.2009 20:41 ., Berlin
     24.05.2009 20:48 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     24.05.2009 20:50 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
     25.05.2009 06:27 Clau7s K7., Wetzlar
     25.05.2009 07:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 18:33 Clau7s K7., Wetzlar
     25.05.2009 18:58 Chri7sto7ph 7H., Hagen
     26.05.2009 19:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 07:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 14:49 Thom7as 7K., Geisenheim
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