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Thema | Neuauflage der niedersächsischen Mindeststärkeverordnung | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 560023 | |||
Datum | 25.05.2009 11:36 | 7379 x gelesen | |||
Hallo geschätztes Forum, der derzeitig aus offizieller Quelle zu erhaltene Stand der niedersächsischen Mindeststärkeverordnung ist von August 2005. Bereits im Rahmen des Projekts Feuerwehr der Region Hannover, welches 2006 begonnen und 2007 abgeschlossen wurde, ist von dem Beginn der Überprüfung der Verordnung in 2006 die Rede. Ist einem von Euch vielleicht bekannt, ob die Veröffentlichung einer Neuauflage der Verordnung, wie mir zugetragen wurde, "unmittelbar bevorsteht" oder wann mit dieser zu rechnen ist? Beste Grüße aus der Hansestadt | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 560030 | |||
Datum | 25.05.2009 12:17 | 2732 x gelesen | |||
Moin, nichts genaues zur Veröffentlichung bekannt, jedoch seitens PolDir eine Aussage, dass dort eine Überarbeitung (wie es klang wohl unter dem Motto weitere Liberalisierung - ich hoffe es zielte auf BSBP* statt Pauschalvorgaben und nicht jeder macht nun endgültig Fahrzeugmäßig was er will) derzeit (schon wieder...*) erfolgt. Gruß, Thorben *leider befürchte da eher eine Initiation seitens Schünemann himself als Tauschgeschäft gegen Gefolgsamkeit der Kommunen was Gemeindefusionen und Vorzeige-Leitstelle betrifft... | |||||
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Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 560083 | |||
Datum | 25.05.2009 17:04 | 2919 x gelesen | |||
Hallo , Geschrieben von Florian Ohde st einem von Euch vielleicht bekannt, ob die Veröffentlichung einer Neuauflage der Verordnung, wie mir zugetragen wurde, "unmittelbar bevorsteht" oder wann mit dieser zu rechnen ist? Aussage vom Kameraden Busch aus dem MI von letzter Woche Dienstag: Geht trotz Bedenken aus Verwaltungssicht zur Beratung in die Kommunalen Spitzenverbände. Dort kann dann, gemäß der Einspruchsfrist, Verbessung und Kritik eingereicht werden. Wenn ich das richtig verstanden habe schwebt dem MI eine Mindeststärke-VO auch für die BF'en vor und da gibt's wohl mächtig Bedenken, ob da nicht eventl.das Land zur Kasse gebeten werden könnte. mkG Jörg Wißmann | |||||
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