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ThemaArbeitszeiten10 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., / 560904
Datum29.05.2009 12:399735 x gelesen
Hallo!

Ich arbeite seit langer Zeit in einer WF im Einsatzdienst. Unser Schichtmodell basiert auf einem 24/24 System = 1 Tag 24 Std Dienst, 1 Tag frei. Jeder 6. Dienst entfällt (Freischicht). Im Jahr hat man dann noch 6 frei wählbare Freizeiten, die wir dann wählen kann, wenn genug Personal im Dienst ist. Urlaub geht nur 3 von 18 Mann parallel und RS nur einer von 5 (Also doppelt eingeschränkt).

Innerhalb der 24 Std haben wir 11 Std Regelarbeitszeit, in der wir zum größten Teil Pforten besetzen, Melder prüfen, Fahrzeuge überprüfen, und alles was anfällt abarbeiten. Ausbildung ist von 18-20 Uhr nach 9 Std AZ, was natürlich nicht sehr produktiv ist.

Ca 3 mal im Monat wird die AZ in die Nacht verlegt: Morgens in den Dienst, eine Stunde FZ auf Einsatztauglichkeit überprüfen, dann Ruhezeit bis 18:30 und die ganze Nacht bis 7 Uhr Dienst mit festen Kontrollfahrten, Lkwabfertigungen und allen anfallenden Arbeiten wie Störungen abarbeiten usw. Der Tag danach ist natürlich gelaufen und am nächsten Tag wieder 24 Std. Dienst.

Ich besetze als RA noch "nebenher" einen Werksinternen RTW, soll irgendwann noch die Gefahrgutchecks an den LKW´s übernehmen, mache jetzt eine Prüfung , um eingeschlossene Personen aus Aufzügen zu befreien, Bin Feuerlöschergerätewart, Atemschutzgeräteträger G26 III. Den Sport dafür müssen wir in unserer Freizeit privat leisten, da die Firam Angst vor Arbeitsunfällen hat.

Natürlich bin ich froh, das ich einen relativ sicheren Arbeitsplatz habe, aber i.m. sind mir 288 Std/Monat mit 11 Std AZ/Dienst + Einsätzen zuviel.

Ist die AZ eigendlich in solcher Höhe noch zulässig? jeder sagt was anderes und keiner weiß genaues. Die Opt Out Regelung, die es ja für uns gibt, MUSSTEN wir unterschreiben, da es sonste ein Beschäftigungshinterniss gäbe.

Wie ist die Situation diesbezüglich bei anderen Werkfeuerwehren?

Anonymität ist normalerweiße nicht mein Ding, aber hier ist Sie wohl angebracht.


Mit kollegialen, ausgebrannten Grüßen



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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW560920
Datum29.05.2009 15:045597 x gelesen
Hast du dich mal mit eurem Betriebsrat Kurzgeschlossen oder zuständigem Gwerkschaftsvertreter um Auskunft gebeten??


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü560922
Datum29.05.2009 15:125550 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzHast du dich mal mit eurem Betriebsrat Kurzgeschlossen oder zuständigem Gwerkschaftsvertreter um Auskunft gebeten??

Sorry.. ich musste laut lachen.

Ich war eine Zeitlang bei der WF Daimler und ich habe 14 Tage lang täglich den BR um Hilfe gebeten um freigestellt zu werden. (Ich wollte nur noch weg von dort und habe das auch offen kundgetan)
Geholfen hat es nichts. Es wurden Terminvereinbarungen mit meinen Vorgesetzten getroffen die nach meinem offiziellen Ausscheiden gelegen hätten.
Für meinen Fall und meinem Dafürhalten wurde höchst unprofessionell gehandelt. Ich glaube nicht, das BR oder Gewerkschafter immer das Beste für die Belegschaft wollen.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen560923
Datum29.05.2009 15:225318 x gelesen
Das muss nicht immer so sein.

Aus meinem eigenen Umfeld kenne ich große Firmen, bei denen der BR gute Arbeit für die MA leistet aber wiederum auch Firmen bei denen der BR regelrecht Krieg gegen die Geschäftsleitung führt, wobei die MA dann teilweise leider auch auf der Strecke bleiben.
Es muss nicht über alle so ein Sumpf sein, wie du ihn bei Daimler erlebt hast.


Grüße
Jens

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW560926
Datum29.05.2009 15:585355 x gelesen
Mag sein aber Fragen kann man zur Not immer erstmal bzw. man wendet sich an die Fachgruppe Feuerwehr des jeweiligen Bundeslandes.

Hatte hier im Forum zu einem anderen Thema schon mal geschrieben, dass die Fachgruppe Feuerwehr in BW mit Sicherheit, wenn zuständig, auch dementsprechende Auskunft geben könnte Fachgruppe Feuerwehr BW


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg560929
Datum29.05.2009 16:105400 x gelesen
hallo,

kleine Ergänzung: die Sache spielt sich in Hessen ab ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW560931
Datum29.05.2009 16:555208 x gelesen
Wenn alle Stricke reissen an den betreffenden Werkfeuerwehrverband wenden.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW560935
Datum29.05.2009 17:055122 x gelesen
Hier nochmal ein Hinweis für Hessen

Fachgruppe Feuerwehr Hessen


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall560948
Datum29.05.2009 18:135358 x gelesen
Ergänzung:

Der BR ist informiert, kann sich aber gegen die Geschäftsleitung UND unseren sogenannten Wehrleiter kaum durchsetzten. Der geht bald in Rente und jeder Mann der mehr abgebaut wird, ist bares Geld für Ihn. Wenn im Werk eine Aufgabe neu vergeben werden soll schreit er am lautesten: HIER!

Die Gewerkschaft weiß auch bescheit. Wir hatten sogar mal ein Treffen mit 6 Mitarbeitern, Gewerkschaft, unseren BR und den BR eines anderen großen Chemiewerkes zusammengebracht. Dieses Treffen verlief, wie so viele Aktionen im Sand. Der Rechtshelfer der Gewerkschaft gab mir im Fall einer Klage sogar Recht, aber ich würde mich zur Zielscheibe machen. Der BR des anderen Konzerns (ein ehemaliger WF`ler) sagte unserem BR, das das nicht in Ordnung sei, was mit uns passiert, aber null Reaktionen.
Der Brandschutz ist in weite Ferne gerückt, kaum noch richtige Übungen (die letzte vor ca einem Jahr) wegen Personal und Zeitmangel, der RD wird gerade so über Wasser gehalten, das der RTW mit 2 Mann besetzt werden kann. Das wichtigste laut unserem Chef sind die Pforten zu besetzten. Dort wurde das Personal eingespart und wir ersetzten Sie. Aber auch das nicht richtig, sondern nur als ungelernte Aushilfen, die nicht immer da sind, und somit auch nicht alles wissen können. Man muss sich so durch mogeln.

Ein Beispiel: Wir haben den Ominösen Nachtdienst:
Ich komme morgens in den Dienst, habe eine Stunde FZ Überprüfung, dann bis 18:30 Ruhe/Arbeitsbereitschaft. Dann ab 18:30 kann ich quasi zu allem geschickt werden was anfällt. Wir verschliesen Gebäude mit Alarmanlagen, die wir dann laut Dienstanweißung zu festen Zeiten 4 mal in der Nacht +/- 5 (!) Min kontrollieren sollen. Wo ist da der Sinn? 1. Sind die Gebäude 3fach Alarm gesichert (Schließkontakte, Bewegungsmelder und Glasbruchkontakte) und 2. sind Sie von der Leitstelle mit Kameras einsehbar. Und dann immer um die gleiche Zeit zu kontrollieren, da kann ich gleich die Türen auf lassen. Und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen: Die Gebäude stehen teilweiße leer, oder sind an Fremde Firmen vermietet!!
Das ist eine reine Schikane.... BR empfindet das auch so, kann aber nix machen... Frust hoch 10.

Ich bin sogar fast soweit, den Job an den Nagel zu hängen, da das ganze an die Grenzen geht.
Grüße


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen560955
Datum29.05.2009 18:475166 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von = anonym = anonym
Der BR ist informiert, kann sich aber gegen die Geschäftsleitung UND unseren sogenannten Wehrleiter kaum durchsetzten.
Na ja Rechtsmittel hat der BR (mögen ja hier viele auch nicht besonders) natürlich beschränkte.

Die Gewerkschaft weiß auch bescheit. Wir hatten sogar mal ein Treffen mit 6 Mitarbeitern, Gewerkschaft, unseren BR und den BR eines anderen großen Chemiewerkes zusammengebracht. Dieses Treffen verlief, wie so viele Aktionen im Sand. Der Rechtshelfer der Gewerkschaft gab mir im Fall einer Klage sogar Recht, aber ich würde mich zur Zielscheibe machen.
Ja siehst Du, jetzt sind wir am Kern der Dinge. Es lohnt sich halt in der Gemeinschaft für seine Interessen einzutreten -> Koalitionsfreiheit im grad hoch gefeierten Grundgesetz (machen die AG mit ihren Verbänden natürlich finanziell und professionell besser ausgestattet auch).

Es ist eben so, das Arbeitszeit, wenn tariflich oder durch Betriebsvereinbarung nicht besser geregelt nur durch das:
Arbeitszeitgesetz
bestimmt werden kann.
Also wenn das alles so ist wie beschrieben, bleibt nur die individuelle Klage! die natürlich hier 100% Aussicht auf Erfolg hat. Nebenwirkung sind dem egoistischen oder egozentrischen Verhalten des Individuums geschuldet...

Entschuldige wenn ich Dir damit weniger helfe, ich hab das Ganze auch nicht erfunden.


mkg hwk

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 29.05.2009 12:39 = an7ony7m =7 a7.
 29.05.2009 15:04 Matt7hia7s M7., Eislingen
 29.05.2009 15:12 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 29.05.2009 15:22 ., Bremervörde
 29.05.2009 15:58 Matt7hia7s M7., Eislingen
 29.05.2009 16:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.05.2009 16:55 Lutz7 W.7, Düren
 29.05.2009 17:05 Matt7hia7s M7., Eislingen
 29.05.2009 18:13 = an7ony7m =7 a7., 3
 29.05.2009 18:47 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
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