News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | FeuerwehrAutofahne | 13 Beträge | |||
Rubrik | Jux + Tollerei | ||||
Autor | Flor8ian8 S.8, bedernau / bayern | 561143 | |||
Datum | 01.06.2009 02:41 | 10357 x gelesen | |||
Ziemlich nutzloses Teil oder? ebay | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561147 | |||
Datum | 01.06.2009 07:09 | 7624 x gelesen | |||
Zumindest wg. fehlender Beleuchtung kein Verstoß gegen die StVO/StVZO ,-))) Lesbar ab welcher Fahrtgeschwindigkeit ? *duckundrenn* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 561156 | |||
Datum | 01.06.2009 08:36 | 7601 x gelesen | |||
Die Fahnen haben keine Zulassung als sog. Anbauteil an ein Kfz. Zumindest bräuchte man eine ABE. Während der Fußball WM wurde das von der Polizei geduldet. Wer sich aber genau daran erinnert kann bestätigen, dass man an sehr vielen Straßen diese Teile mit Bruch am Straßenrand liegen sah. Von daher also doch ein Verstoß gegen die StVO/StVZO ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 561183 | |||
Datum | 01.06.2009 11:04 | 7100 x gelesen | |||
...glaube mich erinnern zu können, daß auf Vehikel mit solcher Kennzeichnung geschossen werden darf... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 561186 | |||
Datum | 01.06.2009 11:21 | 6938 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott...glaube mich erinnern zu können, daß auf Vehikel mit solcher Kennzeichnung geschossen werden darf... War das nicht sogar ein MUSS? Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561192 | |||
Datum | 01.06.2009 12:00 | 6775 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Fahnen haben keine Zulassung als sog. Anbauteil an ein Kfz. Zumindest bräuchte man eine ABE. Wer Fragt den Verkäufer ? *fg* Jürgen machst Du das ? Meine Aussage bezog sich auch nur auf die nicht vorhandene Beleuchtung ,-))) Geschrieben von Jürgen Ringhofer Während der Fußball WM wurde das von der Polizei geduldet. Auf welcher Rechtsgrundlage ? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Von daher also doch ein Verstoß gegen die StVO/StVZO ;-) § ? "Kostet" ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 561287 | |||
Datum | 01.06.2009 19:19 | 6593 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Fahnen haben keine Zulassung als sog. Anbauteil an ein Kfz. Zumindest bräuchte man eine ABE. Also mein Fähnchen wird gesteckt und ist somit ein Gepäckstück welches der normalen Ladungssicherungspflicht unterliegt. Aber der Gedanke das Fähnchen fest mit dem Fahrzeugaufbau zu verschrauben hat etwas...oder sollte ich besser Nieten? Übrigens rede ich vom WM-Fähnchen ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 561304 | |||
Datum | 01.06.2009 20:03 | 6631 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
Und Ladung muss wie du erkannt hast gesichert werden. Wie hattest du dein Fähnchen vor Verlust bei der WM gesichert? Die Materialprüfung (nach der WM in Berlin durchgeführt worden) hat klar ergeben, dass ab einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h ständig mit Bruch der Fahnenstange zu rechnen ist. Ich fuhr damals viel auf der Autobahn und es vergingen keine 20km ohne eine dieser Fahnen am Fahrbahnrand zu sichten! Wobei es strittig ist wie man das Fähnchen bewertet. Ladung oder Anbauteil? Es gibt nämlich genug Anbauteile die lediglich gesteckt werden (Dachgepäckträger, Radkappen, Kantenschoner u.s.w.) Da hat der Gesetzgeber klar eine ABE für Erforderlich erklärt. Ich würde es im zweifelsfall als Anbauteil bewerten und dann die Instanzen entscheiden lassen! Was ein Verstoß gegen die Ladungssicherheit oder der Verstoß gegen die StVZO kostet, kann man im Internet leicht ergooglen. Der Bußgeldkatalog ist doch online! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 561355 | |||
Datum | 01.06.2009 22:48 | 6316 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Es gibt nämlich genug Anbauteile die lediglich gesteckt werden (Dachgepäckträger, Radkappen, Kantenschoner u.s.w.) Da hat der Gesetzgeber klar eine ABE für Erforderlich erklärt. Ich behaupte erneut mit Verweis auf den Beispielkatalog zu 19(2) StVZO (6.12 für den Dachgepäckträger) das Gegenteil und bitte erneut um Belege für deine abweichende Darstellung. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 561386 | |||
Datum | 01.06.2009 23:50 | 6325 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei es strittig ist wie man das Fähnchen bewertet. Ladung oder Anbauteil? Ein Anbauteil verbleibt dauerhaft am Fahrzeug, die Ladung hingegen nicht (bzw. verschwindet nach negativem Spielausgang) ;) Dachgepäckträger benötigen keine ABE = nicht dauerhaft am Fahrzeug Kantenschoner... hast du da etwas handfestes zu lesen? Zurück zum Feuerwehrfähnchen; Genau so Sinnvoll wie ein Dachaufsetzter, bei den täglichen Kolonnenfahren zum überregionalen Hilfseinsatz für Ottonormal aber besser zu erkennen. Nicht lachen! Ich habe die Fähnchen auf der BAB bei den blaulichtfreien (DRK?) Rettungshunden gesehen und fand das wirklich gut. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 561387 | |||
Datum | 02.06.2009 00:10 | 6146 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Materialprüfung (nach der WM in Berlin durchgeführt worden) hat klar ergeben, dass ab einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h ständig mit Bruch der Fahnenstange zu rechnen ist. Auch für andere Anbauteile (wie z.B. Magnethalterungen für Blumen oder ähnliche Deko) gilt max. 50 km/h, und das aus gutem Grund... Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 561393 | |||
Datum | 02.06.2009 00:23 | 6310 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeIch habe die Fähnchen auf der BAB bei den blaulichtfreien (DRK?) Rettungshunden gesehen und fand das wirklich gut. Ich fand schon immer, daß man vor Rettungshundestaffeln warnen sollte... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 561431 | |||
Datum | 02.06.2009 09:19 | 6269 x gelesen | |||
Da wäre eine Warnung vor anderen Einheiten eher angebracht ... *fg* Aber mal im Ernst: Vor dem Hintergrund des Urteils des KG Berlin zum Fahren im Verband könnten derartige Fähnchen doch durchaus eine brauchbare Alternative für die geforderte Kennzeichnung eines Verbandes sein, in Verbindung mit einer etwas stabileren Halterung ... Auf jeden Fall besser, als die Stoff-Fahnen (Bund), die mangels fehlender geeigneter Halterungen mit Klebeband oder Kabelbindern am Spiegel oder anderweitig am Aufbau befestigt sind. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
| |||||
|