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ThemaFeuerwehrAutofahne13 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern561143
Datum01.06.2009 02:4110320 x gelesen
Ziemlich nutzloses Teil oder?
ebay


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561147
Datum01.06.2009 07:097593 x gelesen
Zumindest wg. fehlender Beleuchtung kein Verstoß gegen die StVO/StVZO ,-)))
Lesbar ab welcher Fahrtgeschwindigkeit ? *duckundrenn*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW561156
Datum01.06.2009 08:367568 x gelesen
Die Fahnen haben keine Zulassung als sog. Anbauteil an ein Kfz. Zumindest bräuchte man eine ABE. Während der Fußball WM wurde das von der Polizei geduldet. Wer sich aber genau daran erinnert kann bestätigen, dass man an sehr vielen Straßen diese Teile mit Bruch am Straßenrand liegen sah.

Von daher also doch ein Verstoß gegen die StVO/StVZO ;-)


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen561183
Datum01.06.2009 11:047065 x gelesen
...glaube mich erinnern zu können, daß auf Vehikel mit solcher Kennzeichnung geschossen werden darf...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW561186
Datum01.06.2009 11:216906 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott...glaube mich erinnern zu können, daß auf Vehikel mit solcher Kennzeichnung geschossen werden darf...

War das nicht sogar ein MUSS?


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561192
Datum01.06.2009 12:006740 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Fahnen haben keine Zulassung als sog. Anbauteil an ein Kfz. Zumindest bräuchte man eine ABE.

Wer Fragt den Verkäufer ? *fg* Jürgen machst Du das ?

Meine Aussage bezog sich auch nur auf die nicht vorhandene Beleuchtung ,-)))

Geschrieben von Jürgen RinghoferWährend der Fußball WM wurde das von der Polizei geduldet.

Auf welcher Rechtsgrundlage ?

Geschrieben von Jürgen RinghoferVon daher also doch ein Verstoß gegen die StVO/StVZO ;-)


§ ?
"Kostet" ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW561287
Datum01.06.2009 19:196551 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Fahnen haben keine Zulassung als sog. Anbauteil an ein Kfz. Zumindest bräuchte man eine ABE.

Also mein Fähnchen wird gesteckt und ist somit ein Gepäckstück welches der normalen Ladungssicherungspflicht unterliegt.
Aber der Gedanke das Fähnchen fest mit dem Fahrzeugaufbau zu verschrauben hat etwas...oder sollte ich besser Nieten?

Übrigens rede ich vom WM-Fähnchen ;)


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW561304
Datum01.06.2009 20:036594 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middeke
Also mein Fähnchen wird gesteckt und ist somit ein Gepäckstück welches der normalen Ladungssicherungspflicht unterliegt.
Aber der Gedanke das Fähnchen fest mit dem Fahrzeugaufbau zu verschrauben hat etwas...oder sollte ich besser Nieten?

Übrigens rede ich vom WM-Fähnchen ;)


Und Ladung muss wie du erkannt hast gesichert werden. Wie hattest du dein Fähnchen vor Verlust bei der WM gesichert? Die Materialprüfung (nach der WM in Berlin durchgeführt worden) hat klar ergeben, dass ab einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h ständig mit Bruch der Fahnenstange zu rechnen ist. Ich fuhr damals viel auf der Autobahn und es vergingen keine 20km ohne eine dieser Fahnen am Fahrbahnrand zu sichten!

Wobei es strittig ist wie man das Fähnchen bewertet. Ladung oder Anbauteil? Es gibt nämlich genug Anbauteile die lediglich gesteckt werden (Dachgepäckträger, Radkappen, Kantenschoner u.s.w.) Da hat der Gesetzgeber klar eine ABE für Erforderlich erklärt.

Ich würde es im zweifelsfall als Anbauteil bewerten und dann die Instanzen entscheiden lassen!

Was ein Verstoß gegen die Ladungssicherheit oder der Verstoß gegen die StVZO kostet, kann man im Internet leicht ergooglen. Der Bußgeldkatalog ist doch online!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW561355
Datum01.06.2009 22:486285 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Jürgen RinghoferEs gibt nämlich genug Anbauteile die lediglich gesteckt werden (Dachgepäckträger, Radkappen, Kantenschoner u.s.w.) Da hat der Gesetzgeber klar eine ABE für Erforderlich erklärt.

Ich behaupte erneut mit Verweis auf den Beispielkatalog zu 19(2) StVZO (6.12 für den Dachgepäckträger) das Gegenteil und bitte erneut um Belege für deine abweichende Darstellung.

Gruß,
Henning


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW561386
Datum01.06.2009 23:506275 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei es strittig ist wie man das Fähnchen bewertet. Ladung oder Anbauteil?

Ein Anbauteil verbleibt dauerhaft am Fahrzeug, die Ladung hingegen nicht (bzw. verschwindet nach negativem Spielausgang) ;)

Dachgepäckträger benötigen keine ABE = nicht dauerhaft am Fahrzeug
Kantenschoner... hast du da etwas handfestes zu lesen?


Zurück zum Feuerwehrfähnchen;
Genau so Sinnvoll wie ein Dachaufsetzter, bei den täglichen Kolonnenfahren zum überregionalen Hilfseinsatz für Ottonormal aber besser zu erkennen.
Nicht lachen!
Ich habe die Fähnchen auf der BAB bei den blaulichtfreien (DRK?) Rettungshunden gesehen und fand das wirklich gut.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW561387
Datum02.06.2009 00:106110 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Materialprüfung (nach der WM in Berlin durchgeführt worden) hat klar ergeben, dass ab einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h ständig mit Bruch der Fahnenstange zu rechnen ist.

Auch für andere Anbauteile (wie z.B. Magnethalterungen für Blumen oder ähnliche Deko) gilt max. 50 km/h, und das aus gutem Grund...


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen561393
Datum02.06.2009 00:236275 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeIch habe die Fähnchen auf der BAB bei den blaulichtfreien (DRK?) Rettungshunden gesehen und fand das wirklich gut.

Ich fand schon immer, daß man vor Rettungshundestaffeln warnen sollte...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg561431
Datum02.06.2009 09:196236 x gelesen
Da wäre eine Warnung vor anderen Einheiten eher angebracht ... *fg*

Aber mal im Ernst:
Vor dem Hintergrund des Urteils des KG Berlin zum Fahren im Verband könnten derartige Fähnchen doch durchaus eine brauchbare Alternative für die geforderte Kennzeichnung eines Verbandes sein, in Verbindung mit einer etwas stabileren Halterung ...

Auf jeden Fall besser, als die Stoff-Fahnen (Bund), die mangels fehlender geeigneter Halterungen mit Klebeband oder Kabelbindern am Spiegel oder anderweitig am Aufbau befestigt sind.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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 01.06.2009 02:41 ., bedernau
 01.06.2009 07:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.06.2009 08:36 ., Kirchheim unter Teck
 01.06.2009 11:04 Lüde7r P7., Kelkheim
 01.06.2009 11:21 ., Kirchheim unter Teck
 01.06.2009 12:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.06.2009 19:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.06.2009 20:03 ., Kirchheim unter Teck
 01.06.2009 22:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.06.2009 23:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 02.06.2009 00:23 ., Bad Hersfeld
 02.06.2009 09:19 Udo 7B., Aichhalden
 02.06.2009 00:10 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
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