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ThemaAusnahmegenehmigung für Soandersignal62 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561253
Datum01.06.2009 16:4516978 x gelesen
Wer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann.

Im konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen.
Ähnlich wie ein notfallmanager Bahn.

wäre nett, mehr als nur "so ein Quatsch/brauchen mer ned " zu lesen.

vielen Dank für eure Amregungen.

R.Melzer
Schornsteinfegermeister


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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein561255
Datum01.06.2009 16:5013953 x gelesen
Moin Roland,

Im konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen.

Gibt es eine Notwendigkeit? Wie begründet?

Nur aus dem "möchte ich" heraus sehe ich weder Notwendigkeit noch Möglichkeit auf Genehmigung für Blaulicht / Martinshorn.


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön

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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561256
Datum01.06.2009 16:5713846 x gelesen
Eine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen.
und es in der Vergangenheit zu Höhen Schäden von bis zu 200,000 Eueo gekommen ist, und daher eine Qualifizierte Beratung der Feuerwehren angebracht wäre...


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW561257
Datum01.06.2009 17:0013827 x gelesen
Geschrieben von Roland MelzerEine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen.
und es in der Vergangenheit zu Höhen Schäden von bis zu 200,000 Eueo gekommen ist, und daher eine Qualifizierte Beratung der Feuerwehren angebracht wäre...


Wäre mir neu, dass dafür SoSi-Anlagen über Ausnahmen nach §70 von den zuständigen Stellen bewilligt werden.

Notwendig wäre dafür:
- Positives Votum der Feuerwehren in der Gegend
damit dann Antrag bei der zuständigen Stelle (in NRW wäre das die BezReg).

Wer zahlt die Anlage?
Wer die ggf. erhöhten Versicherungsbeiträge?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561258
Datum01.06.2009 17:0313390 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Roland MelzerWer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann.

... abgesehen davon, dass ich das persönlich für unsinnig halte:

... nach m.W. in Hessen keine Chance - in Hessen werden auch für Privatfahrzeuge von (Feuerwehr-) Führungskräften (GBI, SBI, KBI usw.) keine Sondersignalanlagen genehmigt.

Geschrieben von Roland MelzerÄhnlich wie ein notfallmanager Bahn.

... der übrigens keine Ausnahmegenehmigung hat sondern aufgrund § 52 (3) Pkt. 3 StVZO damit ausgerüstet ist. Und auch die dürfen das m.W. nur einsetzen wenn Gefahr für Menschenleben besteht ... bei einem Fachberater Schornsteinfeger eher unwahrscheinlich ...

Gruss
Gerhard


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern561259
Datum01.06.2009 17:0513565 x gelesen
Hallo Roland,

auch in Bayern wäre eine Antragstellung bei der Bezirksregierung erforderlich... wurde meines Wissens für Fachberater noch nie erteilt. Nicht falsch verstehen, aber bei der Masse an Fachberatern, die es gibt, wären die Straßen mit Sondersignalberechtigten Fahrzeugen bald voll... wo fängt man an, wo hört man auf?

Gruß
Markus


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AutorMarc8el 8F., Ettlingen / BW561261
Datum01.06.2009 17:0913150 x gelesen
Hi

Wenn du bei deiner Feuerwehr aktiv bist, könntest du vielleicht mit eurem MTW als FB im Landkreis unterwegs sein.

Für deine Vorstellung, mit dem Privat-Pkw, sehen ich ebenfalls schwarz.... (kleiner Joke).



Gruß Marcel


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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein561264
Datum01.06.2009 17:2313297 x gelesen
Moin Roland,

dass Du eine Notwendigkeit siehst, dachte ich mir. Man ernennt sich aber nicht selbst zum Fachberater, sondern wird entweder vom Kreisverband o.ä. dazu ernannt oder aber für ein spezielles Schadenereignis gerufen.

Somit müsste schon der entsprechende KFV eine Notwendigkeit sehen.


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561274
Datum01.06.2009 18:1113001 x gelesen
Geschrieben von Roland MelzerWer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann.

IMHO dürfte das für einen "FB Schornsteinfeger" nicht möglich sein,
auch alle anderen FB haben keine Sosi.

Geschrieben von Roland MelzerIm konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen.

Und was sagen die zu dem Vorschlag/Idee ?

Geschrieben von Roland MelzerÄhnlich wie ein notfallmanager Bahn.

Völlig andere Baustelle und rechtliche Stellung.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW561323
Datum01.06.2009 21:0012752 x gelesen
Geschrieben von Roland MelzerIm konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen.

Dafür gibt es einen bewärten Weg:
In eine FF eintreten. Dann ist auch das Problem mit dem Blaulicht geregelt. Unser Schornsteinfegermeister fährt z. B. immer gern auf unserem LF als AT oder MA mit.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561324
Datum01.06.2009 21:0212717 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDafür gibt es einen bewärten Weg:
In eine FF eintreten.


Wenn ich Seine Visitenkarte richtig verstehe ist er Mitglied ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW561325
Datum01.06.2009 21:0412705 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWenn ich Seine Visitenkarte richtig verstehe ist er Mitglied ?

Die hatte ich jetzt nicht gelesen :-(

Trotzdem ist das der richtige Weg. War das nicht auch für die Schornsteinfegermeister per Gesetz gefordert?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561326
Datum01.06.2009 21:0712643 x gelesen
Möglicherweise baut er ja ein SLF ? *Schörnsteinlöschfahrzeug*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAndr8é M8., Obererbach / RLP561351
Datum01.06.2009 22:3312692 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer, Pfungstad .... in Hessen werden auch für Privatfahrzeuge von (Feuerwehr-) Führungskräften (GBI, SBI, KBI usw.) keine Sondersignalanlagen genehmigt.

geh ich richtig davon aus, das in hessen teilweise der KBI ein fahrzeug vom kreis gestellt bekommt? natürlich in feuerwehrrot und SoSi.

Grüße aus dem Westerwald

André


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen561353
Datum01.06.2009 22:3612789 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André Mengesgeh ich richtig davon aus, das in hessen teilweise der KBI ein fahrzeug vom kreis gestellt bekommt? natürlich in feuerwehrrot und SoSi.

Da er üblicherweise diesen Job auch hauptamtlich durchführt ( bei uns schon seit über 30 Jahren) durchaus...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorAndr8é M8., Obererbach / RLP561356
Datum01.06.2009 23:0012621 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDa er üblicherweise diesen Job auch hauptamtlich durchführt ( bei uns schon seit über 30 Jahren) durchaus...

meine in LK limburg-weilburg ist es ehrenamtlich, oder?


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561357
Datum01.06.2009 23:0112499 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André Mengesgeh ich richtig davon aus, das in hessen teilweise der KBI ein fahrzeug vom kreis gestellt bekommt? natürlich in feuerwehrrot und SoSi.

... da der KBI in allen Landkreisen Hessens hauptberuflich (in der Funktion KBI !) beim Landkreis beschäftigt ist: ja !

Gruss
Gerhard


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AutorAndr8é M8., Obererbach / RLP561359
Datum01.06.2009 23:0312469 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... da der KBI in allen Landkreisen Hessens hauptberuflich (in der Funktion KBI !) beim Landkreis beschäftigt ist: ja !

stimmt, er ist ja auch leiter der LST

greedings


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 561361
Datum01.06.2009 23:0512525 x gelesen
Geschrieben von Roland Melzerwäre nett, mehr als nur "so ein Quatsch/brauchen mer ned " zu lesen.

Doch..

solange es Standeskollegen von dir gibt die es nicht für notwendig erachten überhaupt bei einem Kaminbrand zu erscheinen braucht man die Diskussion erst gar nicht anzufangen.

BTW.. wieviele Kaminbrände hattest du letztes Jahr? Wieviele davon wären ohne dein zeitnahes Eintreffen eskaliert?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561362
Datum01.06.2009 23:0512390 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André Mengesstimmt, er ist ja auch leiter der LST


... nicht zwingend, in vielen Fällen: ja.

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561363
Datum01.06.2009 23:0712469 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André Mengesmeine in LK limburg-weilburg ist es ehrenamtlich, oder?

... inzwischen (auch schon ein paar Jahre her): nein (der vorherige war auch hauptberuflich beim Landkreis, hat das aber sozusagen nebenamtlich gemacht)


Gruss
Gerhard


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 561364
Datum01.06.2009 23:0912629 x gelesen
Geschrieben von Roland MelzerEine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen.

Furchtbar das das Zwangskehren auf alle 2 Jahre verschoben wurde..

Hast du belegbare Zahlen für deine These?
Und warum gab es dann immer wieder Kaminbrände bei jährlicher Kehrpflicht.
Ich kenne Fälle da brannte es sogar kurz nach dem der Kaminkehrer da war...

Geschrieben von Roland Melzerdaher eine Qualifizierte Beratung der Feuerwehren angebracht wäre...

Eine ausreichende Schulung und Ausrüstung der Feuerwehren, ähnlich wie es Gasversorger anbieten, bringt deutlich mehr und ist deutlich sicherer..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern561365
Datum01.06.2009 23:1012441 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Beschnotwendig erachten überhaupt bei einem Kaminbrand zu erscheinen
hmm, unabhängig von der SoSi Diskussion, ich behaupte jetzt mal, es gibt Kaminbrände bei denen ich einen Kaminkehrer aber nicht unbedingt die Feuerwehr brauche.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 561367
Datum01.06.2009 23:1112404 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblich behaupte jetzt mal, es gibt Kaminbrände bei denen ich einen Kaminkehrer aber nicht unbedingt die Feuerwehr brauche.

und umgekehrt.. bzw es Zeit hat das der erst sich das ganze am nächsten Morgen anschaut.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561403
Datum02.06.2009 06:5312570 x gelesen
genau aus diesem grund soll von kollegen eine bereitschaftsdienst -fachberater geben, da einige bez.meister mit wegfall der residenzpflicht schon gar nicht mehr im kehrbezirk wohnen und teilweise über eine std. weg wohnen.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561404
Datum02.06.2009 07:0512436 x gelesen
Geschrieben von Roland MelzerEine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen.

Zahlen, Daten, Fakten ?

Geschrieben von Roland Melzeres in der Vergangenheit zu Höhen Schäden von bis zu 200,000 Eueo gekommen ist,

Wodurch ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561406
Datum02.06.2009 07:0912423 x gelesen
Geschrieben von Roland Melzerda einige bez.meister mit wegfall der residenzpflicht schon gar nicht mehr im kehrbezirk wohnen und teilweise über eine std. weg wohnen.

Wie wäre es mit Umziehen ?
Völlig legal und ohne rechtliche Klimmzüge machbar. *fg*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorPier8re 8S., schlanstedt / Sachsen Anhalt561416
Datum02.06.2009 08:3612358 x gelesen
Wenn man jetzt schon SoSi für FB ausgibt, dann kommen bald die ersten Rufe aus den FF. Dann will jeder Wehrliter, Gruppenführer etc. auch eines haben, und dann sehen wir abends bei alarmierung erstmal 20 Privatfahrzeuge die mit Blaulicht und Horn durch den Ort rasen, bevor irgend ein LF ausrückt.

Die andere Seite ist, wenn die Bevölkerung dann immer mehr private Fahrzeuge mit SoSi sieht, reagiert sie evtl. irgendwann nicht mehr drauf denn dann heißt es wieder" und wieder diese Spinner mit dem Blaulicht aufm Dach die denken sie sind was besonderes"


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg561433
Datum02.06.2009 09:3612436 x gelesen
Wie wäre es, wenn sich die ehrbaren Meister dazu durchringen könnten, in derartigen Fällen auf den Gebietsschutz zu pfeifen?

Hatte für alle Vorteile:
Geringere Kosten für das Gewerk - Die Fahrzeugkosten sind ja nicht ohne ....!
Zeitnahe Unterstützung der Feuerwehr im Notfall ...
Besserer Service für die Kunden ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken561534
Datum02.06.2009 16:0112220 x gelesen
Schornsteinfegerlink


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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561562
Datum02.06.2009 17:4812124 x gelesen
den Gebietsschutz wird es in Zukunft auch ned mehr geben.
wenn du dich besser informiert hättest, statt nur zu fordern, wüsstest du das.
das es für den kunden dann billiger wird, wenn du dir den Schornsteinfeger aussuchen kanst, den azshn will ich mal gleich ziehen.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW561565
Datum02.06.2009 17:5112065 x gelesen
Geschrieben von Roland Melzerden Gebietsschutz wird es in Zukunft auch ned mehr geben.

Dann kann FW auch den nächsten Schornsteinfeger nehmen,
ergo ist die ganze Aktion überflüssig.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561571
Datum02.06.2009 18:0012116 x gelesen
tja, der link bezieht sich wohl auf eine hetzseite aus dem jahre 2009.
mittlereile haben mitte 2009
und seit Nov.2008 gilt in deutschland ein neues Schornsteinfegergesetz

ich würde erstmal die inhalte solcher seiten prüfen, bevor ich sie unreflecktiert irgentwo reinstelle.
zum mal es hier bei dieser seite um die feuerwehr geht und und keine seite ist, in der auf stammtischmanier der schornsteinfegr schlecht gemacht werden soll.

lg


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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561574
Datum02.06.2009 18:0112079 x gelesen
aus dem jahre 2006 meinte ich ...
sry


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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561576
Datum02.06.2009 18:0812083 x gelesen
vll könnten wir uns jetzt wieder dem eigentlichen Thema zuwenden, und das geschimpfe auf "die Schornsteinfeger" in anderen Foren fortführen.
nicht auf einer Eite, wo es um Feuerwehr geht...

Danke


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561581
Datum02.06.2009 18:2112086 x gelesen
Tach,

nach meinen Dafürhalten braucht Ihr sowas nicht. Mir fällt keine Argumentation ein nach der Ihr Sosi braucht.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen561622
Datum02.06.2009 21:5412029 x gelesen
Hallo Kollege!

auch wenn


"wäre nett, mehr als nur "so ein Quatsch/brauchen mer ned " zu lesen."


bin aber der Meinung wir brauchens wirklich net!


Und zum Thema neues Schornsteinfergerhandwerksgesetz (auch wenn du wahrscheinlich BSM bist):

Lass das neue Ding mit gegen die Wand fahren!

Die ganz Schlauen (und leider auch alle Anderen) werden merken was es kostet-

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW561627
Datum02.06.2009 22:1512183 x gelesen
finde ich persönlich eine gute idee, nur eins müsst ihr bedenken:

selbst wenn ihr jemals eine SoSi-Anlage genehmigt bekommt, habt ihr dann NUR SONDERRECHTE, KEINE WEGERECHTE, sprich, ihr fahrt bei Rot mit SoSi über die Ampel und es kommt zum Unfall, ist es, als hättet ihr gar nichts! ganz normal bei Rot drüber gefahren!

auch bei den notfallmanagern der bahn ist das so! eigentlich alles was ein blaulicht und nicht "Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst" trägt!

kann mal sehr gut auf wikipedia nachlesen!

Leider kann ich dir keine Tipps geben, aber ich denke je nach Schadenslage ist eine SoSi angebracht, auch je nach Entfernung!

mfg kevin


Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg561628
Datum02.06.2009 22:1812057 x gelesen
Geschrieben von Kevin Leguttkykann mal sehr gut auf wikipedia nachlesen!


Na dann solltest Du das dringend nochmal tun...

Weil das

Geschrieben von Kevin Leguttkyselbst wenn ihr jemals eine SoSi-Anlage genehmigt bekommt, habt ihr dann NUR SONDERRECHTE, KEINE WEGERECHTE, ...

ist so wie Du es schreibst Blödsinn.

Außerdem gibt es zu diesem Themenkreis eine einschlägige Rechtsprechung.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern561653
Datum03.06.2009 08:0012039 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kevin Leguttkyselbst wenn ihr jemals eine SoSi-Anlage genehmigt bekommt, habt ihr dann NUR SONDERRECHTE, KEINE WEGERECHTE
woher stammt der Schwachsinn? Entweder SoSi oder nicht, was anderes gibt es nicht!


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW561827
Datum03.06.2009 18:5512100 x gelesen
Sorry, hab nochmal durchgelesen die beiden Texte in Wikipedia!

Es ist genau umgekehrt, man hat nur Wegerechte aber keine Sonderrechte

http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)" target="_blank">Wegerecht

Sonderrecht

Bei Sonderrechte (dazu zählen Überfahren der roten Ampel, zu schnell fahren, etc.) kann man bei "Berechtigte" unter "NICHT Berechtigte" folgendes lesen:

"Oft wird angenommen, dass jedes Fahrzeug, welches mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet ist, auch Sonderrechte in Anspruch nehmen könne: So beispielsweise Fahrzeuge der DLRG oder der Notfallmanager der Bahn oder Erdungsfahrzeuge sowie Verkehrsüberwachungsfahrzeuge und ähnliche. Jedoch ist hier sauber zu trennen zwischen der Erlaubnis des Einbaus einer Sondersignalanlage (StVZO) und deren Verwendung − mit der Rechtsfolge, dass andere freie Bahn schaffen müssen (Wegerecht, vergl. § 38 Abs. 1 StVO) – und der Möglichkeit, nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO abzuweichen. Die nicht in § 35 Abs. 1, 1a, 5, 5a StVO Genannten dürfen auch nicht von den Vorschriften der StVO abweichen. Das hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden. In Einzelfällen mag ein Abweichen über § 16 OwiG gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich: Teilweise wird zumindest das Überfahren von Haltesignalen gebilligt, teilweise weitergehende Rechte zugebilligt und teilweise werden keine Zugeständnisse gemacht."

Also, jetzt möchte ich mal eure Antworten sehen!

Und sagt jetzt nicht, völliger Quatsch, was da steht! Wikipedia untersucht seine Beiträge auf Korrektheit! Und dieser Absatz steht schon seit Monaten genau so da!

mfg kevin


Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561829
Datum03.06.2009 19:0111893 x gelesen
Geschrieben von Kevin LeguttkyAlso, jetzt möchte ich mal eure Antworten sehen!

Bitte, bitte lese einfach nicht Wiki sondern den Ursprung(StVO).

Geschrieben von Kevin LeguttkyDas hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden.

Qualifiziert diesen Artikel natürlich ohne weiteres *lach*

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561832
Datum03.06.2009 19:0611987 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kevin LeguttkyDas hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden. In Einzelfällen mag ein Abweichen über § 16 OwiG gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich: Teilweise wird zumindest das Überfahren von Haltesignalen gebilligt, teilweise weitergehende Rechte zugebilligt und teilweise werden keine Zugeständnisse gemacht."


... praktisch unrealistisch. Nehmen wir mal an Wegerechtsfahrzeug fährt auf Straße mit durchgezogener Mittellinie/Überholverbot mit SoSi. Vor ihm fahrendes Fahrzeug fährt wg. SoSi nun langsam und scharf rechts um Wegerechtsfahrzeug überholen zu ermöglichen - darf das wg. durchgezogener Linie/Überholverbot aber nicht. Was nun ? Anhalten und dem Fahrer erklären od. SoSi ausmachen und hoffen, dass Fahrer zügig weiterfährt. Nicht wirklich ...

Gruss
Gerhard


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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW561835
Datum03.06.2009 19:1511856 x gelesen
Wie schon so oft:

Recht und Ausübung sind zwei verschiedene paar Stiefel!

Das es so nicht läuft, ist klar, aber rein rechtlich ist es halt so!

da hast du recht mit deinem beispiel!

mfg kevin


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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW561837
Datum03.06.2009 19:1911871 x gelesen
und in dem ursprung steht es auch so drin, nur im Rechts-Deutsch geschrieben!

Und dein "Zitat" zu dem Artikel: Es ist rein rechtlich so, aber es wird in der Praxis nur selten so gehandhabt!

Aber es ist gut zu wissen, falls man mal einen Unfall oder ähnliches mit solchen Fahrzeugen hat!

mfg kevin


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 561848
Datum03.06.2009 19:3211836 x gelesen
Geschrieben von Roland Melzereine bereitschaftsdienst -fachberater geben

Ist das eine Thema.. aber ohne SOSI!

Geschrieben von Roland Melzereinige bez.meister mit wegfall der residenzpflicht schon gar nicht mehr im kehrbezirk wohnen und teilweise über eine std. weg wohnen.

Und? Was soll SOSI daran ändern? Ist aber doof wenn man sich vom Zwangsmonopol hin zum Dienstleister weg entwickeln muss.

Ich habe noch nie einen Schornsteinfeger an der EST gesehen. Die wollten immer "am Montag sich das ganze anschauen". Überraschenderweise sind bei uns noch keine Straßenzüge abgebrannt..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern561849
Datum03.06.2009 19:3411794 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Kevin Leguttky und in dem ursprung steht es auch so drin, nur im Rechts-Deutsch geschrieben!

Da ich die entsprechende Stelle grad nicht finden kann, wäre es super, wenn du mir diesbezüglich auf die Sprünge helfen könntest.


Grüße
Magnus

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 561851
Datum03.06.2009 19:3711921 x gelesen
Geschrieben von Kevin LeguttkyEs ist rein rechtlich so, aber es wird in der Praxis nur selten so gehandhabt!

Stimmt ..Sonderrechte hat mit dem 38er nicht .. aber mit dem §35 STVO.. lesen der Rechtsquelle hilft..

Und die Qualitätssicherung bei Wickipedia.. na ja ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg561889
Datum03.06.2009 22:5611890 x gelesen
Geschrieben von Kevin LeguttkyRecht und Ausübung sind zwei verschiedene paar Stiefel!

Das es so nicht läuft, ist klar, aber rein rechtlich ist es halt so!


N'Abend,

nein ist es nicht. § 35 erfasst vom Wirkungsbereich her "die Feuerwehr" als solches. Also sowohl deine Wenigkeit im Privat-PKW (anderes Thema) als auch die schönen roten Autos mit blauen Lichtelein und der Fanfare des Herrn Martin auf dem Dache.

Das bedeutet also "die Feuerwehr" (s.o.) ist von der StVO insofern befreit als die Befreiung zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Sofortige Erfüllung der Dienstaufgabe muss wichtiger sein als der Nachteil etwaiger Regelnichtbeachtung.

§ 38 regelt hingegen was die anderen Verkehrsteilnehmer zu tun haben wenns im Rückspiegel blau blinkt und tatü macht und wann der Fahrer des oben genannten roten Autos mit blauen Lichtelein selbige und die Fanfare des Herrn Martin benutzen darf.

Fassen wir zusammen: In § 35 werden "der Feuerwehr" pauschal Befreiungen von der StVO eingeräumt sofern das dringend geboten ist. In § 38 wird nur geregelt wann die Feuerwehr blau lichten und tatü machen darf und was die anderen Verkehrsteilnehmer dann zu tun haben (nämlich freie Bahn zu schaffen).

Nachdem "die Feuerwehr" idR in roten Autos mit blauen Lichtelein und der Fanfare des Herrn Martin unterwegs ist und diese idR auch anschaltet treffen beide Tatbestände auf eben jenes rote Auto auf Einsatzfahrt zu.

Ergo: Sonder- UND Wegerechte.

Nachzulesen so (oder zumindest so ähnlich) in jedem Kommentar bzw. in den roten Heften die sich damit beschäftigen.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561892
Datum03.06.2009 23:1011835 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Fabian FunkN'Abend, (...) MkG
Fabian


... schön geschrieben, geht aber am Thema vorbei. Es ging hier um Fahrzeuge, die mit Blauhorn und Martinlicht ausgestattet sind aber nicht im § 35 StVO erwähnt sind - z.B. Notfallmanager Bahn, Notdienst Gasversorger u.ä., also faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ...

Gruss
Gerhard


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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW561893
Datum03.06.2009 23:1111880 x gelesen
naja, tut mir leid, aber ich kann auch nur das wiedergeben, was ich lese/lerne!

wenn ihr immer auf allem rumhackt was hier andere sagen und ihr immer meint, der hat nicht mal im geringsten recht! musste das alles hier im forum schon öfters mitlesen!

wenn es hier leute gibt, die sagen " oh moment, nein es ist anders, du hast nicht recht, das stimmt nicht, so wie es da steht (wenn einerseiner überhaupt nur auf den gedanken kommen könnte, das irgendwas vllt stimmen könnte)", dann muss ich leider sagen:

ALLES WAS IN UNSEREN GESCICHTSBÜCHERN STEHT IST ERFUNDEN UND ERLOGEN ******NUR ICH WEIß WIE ES WIRKLICH WAR******!

Jetzt zweifle ich alles an, was jemals war, genau wie manche menschen hier!


Man Leute, wacht mal auf und seht mal ein, dass ihr nicht allwissend seid! auch ich bin es nicht! es mag ja sein, dass es teilweise nicht stimmt, was ich hier schreibe, aber ich lass mich darauf ein und verbessern!

jetzt platzt mir hier in moment der kragen, nicht, weil ich hier jetzt angezweifelt werde, sondern weil ich so eine angehensweise schon öfters hier im forum lesen musste!


Außerdem sind wir sowas von OT, dass ich schon nachschauen musste, um was es hier eigentlich geht!

Zur Erinnerung: Es geht um eine kleine Gruppe, die Fachberater werden wollen und mal Erfahrungen bzw. Tipps haben wollen, wie sie eine SoSi zugelassen bekommen!

mfg kevin



PS: sorry an all diejenige, die ich nicht anschauzen wollte


Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!

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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561894
Datum03.06.2009 23:1111792 x gelesen
Ist aber doof wenn man sich vom Zwangsmonopol hin zum Dienstleister weg entwickeln muss.

Das ist nicht doof, sondern der lauf der dinge,habe lange drauf gewartet mich endlich selbständig machen zu können...
:-)


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AutorRola8nd 8M., Bad Vilbel / HE561897
Datum03.06.2009 23:1711826 x gelesen
ich danke dir, das du die eigentliche frage mal wieder zurück ins gedächniss rufst

:-)


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AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW561898
Datum03.06.2009 23:2111742 x gelesen
bitte sehr


Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg561899
Datum03.06.2009 23:2211793 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayeralso faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ...

Da hab ich wohl am Thema vorbeigelesen, Sorry.

Zu der Thematik 38er Fahrzeug ohne explizite Nennung im 35 sagt mein Kommentar:

Dass das Wegerechtsfahrzeug grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden sei, nur dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihre Vorrechte, z.B. Grün einer Ampel, Vorfahrt nicht wahrnehmen.

Eine Befreiung von der StVO sei nur unter dem Regime des § 35 StVO gegeben.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561902
Datum03.06.2009 23:2911744 x gelesen
Geschrieben von Roland Melzerich danke dir, das du die eigentliche frage mal wieder zurück ins gedächniss rufst

:-)


Gut, dann mal zur eigentlichen Frage.
Welcher Schornsteinbrand erfordert dass Erscheinen des BSM oder eines FB Schornstein unter Zuhilfenahme des §38?

Kann dieser nicht auch unter Zuhilfenahme eines Fahrzeugs der Fw. oder Polizei bei solch bedrohlichen Lagen vor Ort gebracht werden? Zumindest wenn ein zeitnahes Eintreffen erforderlich wäre.

Wie nur haben wir bis jetzt Schornsteinbrände bearbeitet? Besonders wo es schon an der Willenskraft seitens des Disponenten lag überhaupt einen Herren der Zunft vor Ort zu bekommen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern561908
Datum04.06.2009 00:3611778 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kevin Leguttkywenn es hier leute gibt, die sagen " oh moment, nein es ist anders, du hast nicht recht, das stimmt nicht, so wie es da steht (wenn einerseiner überhaupt nur auf den gedanken kommen könnte, das irgendwas vllt stimmen könnte)", dann muss ich leider sagen:

ALLES WAS IN UNSEREN GESCICHTSBÜCHERN STEHT IST ERFUNDEN UND ERLOGEN ******NUR ICH WEIß WIE ES WIRKLICH WAR******!


in einem Fachforum ist es wichtig, dass Aussagen auch belegt werden. Gerade bei der Feuerwehr halten sich Scheißhausparolen jahrelang, das möchte ich in einem Fachforum nicht haben, macht auch keinen Sinn.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional561912
Datum04.06.2009 02:0111862 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kevin LeguttkyWikipedia untersucht seine Beiträge auf Korrektheit! Und dieser Absatz steht schon seit Monaten genau so da!

Genau das macht Wikipedia nicht. Die Wikipedia vertraut einfach darauf, dass falsche Behautungen schon durch irgendjemanden korrigiert werden, der es besser weiß. Mehr nicht.
Ich habe selbst Wikipedia-Einträge korrigiert, die (nachprüfbar!) gequirlten Unsinn enthielten und diese Beitrage standen teilweise ebenfalls monatelang so in Wikipedia.

Es ist aber ein interessantes Phänomen der letzten Jahre, dass ein gewisser Teil der Menschheit Wikipedia blind vertraut, nach dem Motto "Wenn es in Wikipedia steht, dann muß es einfach stimmen!" Das geht sogar soweit, dass Journalisten Grundsätze ihres Berufes kurzerhand vergessen, weil aus Wikipedia abschreiben doch soviel einfacher ist. Siehe z.B. hier bzw. hier.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW561915
Datum04.06.2009 07:5911749 x gelesen
Genau deswegen ist das Thema mit der SoSi für einen eventuellen FB Schornstein völlig ungeeignet und das Thema hat sich erledigt. Zumindest, was die rechtliche Sicht angeht und die Anhänger derselben (Schreibtischehengste etc.) müsste man wiederrum erst "überreden" um die SoSi überhaupt zu bekommen.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern561926
Datum04.06.2009 09:4711806 x gelesen
Hallo Kevin,

Geschrieben von Kevin Leguttkywenn ihr immer auf allem rumhackt was hier andere sagen und ihr immer meint, der hat nicht mal im geringsten recht!

Jetzt, nachdem wohl eine Nacht drüber geschlafen wurde, der Versuch das ganze von der persönlichen wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen.

Wenn man einen Sachverhalt richtig darstellt und auch noch mit fundierten Quelle belegen kann, wird KEINER hier das Gegenteil behaupten können.
(Das man unterschiedlicher Meinung dazu sein kann liegt in der Natur der Sache und steht auf einem anderen Blatt).

hier lief das ganze so:

- du sagst: mit SoSi-Anlage nur Sonderrechte, kein Wegerecht, siehe
hier
--> dass das nicht stimmt, weißt du (denke ich) mittlerweile selbst. Warum sollte man lange um den heißen Brei herumreden um dich auf den Denkfehler aufmerksam zu machen?

- dann sagst du es sei genau umgekeht, siehe
hier.
Als einzige Quelle gibst du Wikipedia an.
(Auch ich schau gerne was bei Wiki nach, jedoch hab ich immer im Hinterkopf, dass es zwar die erstbeste, selten jedoch die beste Quelle ist)
Informiere dich vielleicht nochmal drüber, wie die Beiträge bei Wikipedia zustande kommen und welche "Fachleute" sich daran beteiligen... eine gewisse Vorsicht gegenüber den Inhalten schadet meines Erachtens nicht.)

Im vorliegenden Fall ist die Erklärung im Beitrag wirklich mehr als dürftig und widersprüchlich, insbesondere:
Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden
Genau das wollten dir die Antworter sagen, nicht mehr und nicht weniger.

Ich finde es schade, dass du dich dadurch persönlich angegriffen fühlst.


Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg561935
Datum04.06.2009 10:4611707 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerEs ging hier um Fahrzeuge, die mit Blauhorn und Martinlicht ausgestattet sind aber nicht im § 35 StVO erwähnt sind - z.B. Notfallmanager Bahn, Notdienst Gasversorger u.ä., also faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ...

Was aber die Rechtsprechung schon lange geheilt hat. Ich kann mich aus dem Bauch heraus an min. zwei Urteile zu diesem Themenkomplex erinnern. Vielleicht kann jemand der noch Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken und Kommentare hat man suchen lassen.
Grundtenor: Natürlich darf der, der eine SoSi-Anlage genehmigt bekommen hat auch von der StVO abweichen dadiese sonst nicht genutzt werden kann. Wenn nicht über §35 StVO dann über den rechtfertigenden Notstand.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz561940
Datum04.06.2009 11:0211790 x gelesen
Geschrieben von Roland MelzerIm konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen.
Ähnlich wie ein notfallmanager Bahn.


Unabhängig ob SoSi oder nicht (das regelmäßig IMO nicht erforderlich sein dürfte) halte ich die Einrichtung eines Fachberaterdienstes für sehr sinnvoll.

So dass man als Feuerwehr auch einen Schornsteinfeger bekommt, wenn man einen haben möchte.
Ohne sich erst genau erkundigen zu müssen wer zuständig ist
ohne erst Telefonnummern raussuchen zu müssen, Anrufbeantworter abhören, auf 1-3 Handynummern anzurufen um dann doch keinen zu erreichen
Dann doch nen Schornsteinfeger aus dem Nachbarbezirk zu alarmieren
Und wenn man dann einen Schornsteinfeger erreicht hat 1-2h warten muss weil der grad halt ebend etwas weiter weg ist und allein 45min Anfahrt hat.


Diese Situation dürfte öfter vorkommen, als man es gerne hätte.
Positive Sachen wie einen 24/7 erreichbaren Schornsteinfeger gib's auch, aber auch dem steht auch etwas Zeit ohne ein elektronisches Würgehalsband zu.

Eine mir bekannte Feuerwehr könnte einfach nen Schornsteinfeger per Pieper alarmieren. Der ist in einer Feuerwehreinheit :)


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 01.06.2009 16:45 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 01.06.2009 16:50 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
 01.06.2009 16:57 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 01.06.2009 17:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.06.2009 17:05 Mark7us 7R., Höhenrain
 01.06.2009 17:23 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
 01.06.2009 23:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.06.2009 07:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.06.2009 17:03 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.06.2009 22:33 Andr7é M7., Obererbach
 01.06.2009 22:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
 01.06.2009 23:00 Andr7é M7., Obererbach
 01.06.2009 23:07 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.06.2009 23:01 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.06.2009 23:03 Andr7é M7., Obererbach
 01.06.2009 23:05 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.06.2009 17:09 ., Ettlingen
 01.06.2009 18:11 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.06.2009 21:00 Thom7as 7E., Nettetal
 01.06.2009 21:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.06.2009 21:04 Thom7as 7E., Nettetal
 01.06.2009 21:07 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.06.2009 23:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.06.2009 23:10 Chri7sto7f S7., Vilseck
 01.06.2009 23:11 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.06.2009 06:53 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 02.06.2009 07:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 02.06.2009 08:36 Pier7re 7S., schlanstedt
 02.06.2009 09:36 Udo 7B., Aichhalden
 02.06.2009 17:48 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 02.06.2009 17:51 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.06.2009 19:32 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.06.2009 23:11 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 02.06.2009 16:01 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 02.06.2009 18:00 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 02.06.2009 18:01 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 02.06.2009 18:08 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 02.06.2009 18:21 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 02.06.2009 21:54 Jan 7K., Niederlungwitz
 02.06.2009 22:15 ., Oberkirch
 02.06.2009 22:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.06.2009 08:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
 03.06.2009 18:55 ., Oberkirch
 03.06.2009 19:01 Pete7r L7., Frankenberg
 03.06.2009 19:19 ., Oberkirch
 03.06.2009 19:34 Magn7us 7H., Pöttmes
 03.06.2009 19:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.06.2009 23:11 ., Oberkirch
 03.06.2009 23:17 Rola7nd 7M., Bad Vilbel
 03.06.2009 23:21 ., Oberkirch
 03.06.2009 23:29 Pete7r L7., Frankenberg
 04.06.2009 00:36 Chri7sto7f S7., Vilseck
 04.06.2009 09:47 Magn7us 7H., Pöttmes
 03.06.2009 19:06 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 03.06.2009 19:15 ., Oberkirch
 03.06.2009 22:56 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 03.06.2009 23:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 03.06.2009 23:22 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 04.06.2009 10:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.06.2009 07:59 Flor7ian7 M.7, Witten
 04.06.2009 02:01 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 04.06.2009 11:02 ., Westerwald
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