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Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561253 | |||
Datum | 01.06.2009 16:45 | 16990 x gelesen | |||
Wer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann. Im konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen. Ähnlich wie ein notfallmanager Bahn. wäre nett, mehr als nur "so ein Quatsch/brauchen mer ned " zu lesen. vielen Dank für eure Amregungen. R.Melzer Schornsteinfegermeister | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 561255 | |||
Datum | 01.06.2009 16:50 | 13962 x gelesen | |||
Moin Roland,Im konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen. Gibt es eine Notwendigkeit? Wie begründet? Nur aus dem "möchte ich" heraus sehe ich weder Notwendigkeit noch Möglichkeit auf Genehmigung für Blaulicht / Martinshorn. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561256 | |||
Datum | 01.06.2009 16:57 | 13855 x gelesen | |||
Eine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen. und es in der Vergangenheit zu Höhen Schäden von bis zu 200,000 Eueo gekommen ist, und daher eine Qualifizierte Beratung der Feuerwehren angebracht wäre... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 561257 | |||
Datum | 01.06.2009 17:00 | 13835 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland MelzerEine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen. Wäre mir neu, dass dafür SoSi-Anlagen über Ausnahmen nach §70 von den zuständigen Stellen bewilligt werden. Notwendig wäre dafür: - Positives Votum der Feuerwehren in der Gegend damit dann Antrag bei der zuständigen Stelle (in NRW wäre das die BezReg). Wer zahlt die Anlage? Wer die ggf. erhöhten Versicherungsbeiträge? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561258 | |||
Datum | 01.06.2009 17:03 | 13399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Roland Melzer Wer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann. ... abgesehen davon, dass ich das persönlich für unsinnig halte: ... nach m.W. in Hessen keine Chance - in Hessen werden auch für Privatfahrzeuge von (Feuerwehr-) Führungskräften (GBI, SBI, KBI usw.) keine Sondersignalanlagen genehmigt. Geschrieben von Roland Melzer Ähnlich wie ein notfallmanager Bahn. ... der übrigens keine Ausnahmegenehmigung hat sondern aufgrund § 52 (3) Pkt. 3 StVZO damit ausgerüstet ist. Und auch die dürfen das m.W. nur einsetzen wenn Gefahr für Menschenleben besteht ... bei einem Fachberater Schornsteinfeger eher unwahrscheinlich ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 561259 | |||
Datum | 01.06.2009 17:05 | 13574 x gelesen | |||
Hallo Roland, auch in Bayern wäre eine Antragstellung bei der Bezirksregierung erforderlich... wurde meines Wissens für Fachberater noch nie erteilt. Nicht falsch verstehen, aber bei der Masse an Fachberatern, die es gibt, wären die Straßen mit Sondersignalberechtigten Fahrzeugen bald voll... wo fängt man an, wo hört man auf? Gruß Markus | |||||
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Autor | Marc8el 8F., Ettlingen / BW | 561261 | |||
Datum | 01.06.2009 17:09 | 13159 x gelesen | |||
Hi Wenn du bei deiner Feuerwehr aktiv bist, könntest du vielleicht mit eurem MTW als FB im Landkreis unterwegs sein. Für deine Vorstellung, mit dem Privat-Pkw, sehen ich ebenfalls schwarz.... (kleiner Joke). Gruß Marcel | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 561264 | |||
Datum | 01.06.2009 17:23 | 13306 x gelesen | |||
Moin Roland, dass Du eine Notwendigkeit siehst, dachte ich mir. Man ernennt sich aber nicht selbst zum Fachberater, sondern wird entweder vom Kreisverband o.ä. dazu ernannt oder aber für ein spezielles Schadenereignis gerufen. Somit müsste schon der entsprechende KFV eine Notwendigkeit sehen. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561274 | |||
Datum | 01.06.2009 18:11 | 13009 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland MelzerWer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann. IMHO dürfte das für einen "FB Schornsteinfeger" nicht möglich sein, auch alle anderen FB haben keine Sosi. Geschrieben von Roland Melzer Im konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen. Und was sagen die zu dem Vorschlag/Idee ? Geschrieben von Roland Melzer Ähnlich wie ein notfallmanager Bahn. Völlig andere Baustelle und rechtliche Stellung. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 561323 | |||
Datum | 01.06.2009 21:00 | 12761 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland MelzerIm konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen. Dafür gibt es einen bewärten Weg: In eine FF eintreten. Dann ist auch das Problem mit dem Blaulicht geregelt. Unser Schornsteinfegermeister fährt z. B. immer gern auf unserem LF als AT oder MA mit. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561324 | |||
Datum | 01.06.2009 21:02 | 12726 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannDafür gibt es einen bewärten Weg: Wenn ich Seine Visitenkarte richtig verstehe ist er Mitglied ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 561325 | |||
Datum | 01.06.2009 21:04 | 12714 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWenn ich Seine Visitenkarte richtig verstehe ist er Mitglied ? Die hatte ich jetzt nicht gelesen :-( Trotzdem ist das der richtige Weg. War das nicht auch für die Schornsteinfegermeister per Gesetz gefordert? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561326 | |||
Datum | 01.06.2009 21:07 | 12652 x gelesen | |||
Möglicherweise baut er ja ein SLF ? *Schörnsteinlöschfahrzeug* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Andr8é M8., Obererbach / RLP | 561351 | |||
Datum | 01.06.2009 22:33 | 12701 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer, Pfungstad .... in Hessen werden auch für Privatfahrzeuge von (Feuerwehr-) Führungskräften (GBI, SBI, KBI usw.) keine Sondersignalanlagen genehmigt. geh ich richtig davon aus, das in hessen teilweise der KBI ein fahrzeug vom kreis gestellt bekommt? natürlich in feuerwehrrot und SoSi. Grüße aus dem Westerwald André | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561353 | |||
Datum | 01.06.2009 22:36 | 12798 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von André Menges geh ich richtig davon aus, das in hessen teilweise der KBI ein fahrzeug vom kreis gestellt bekommt? natürlich in feuerwehrrot und SoSi. Da er üblicherweise diesen Job auch hauptamtlich durchführt ( bei uns schon seit über 30 Jahren) durchaus... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Andr8é M8., Obererbach / RLP | 561356 | |||
Datum | 01.06.2009 23:00 | 12630 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutDa er üblicherweise diesen Job auch hauptamtlich durchführt ( bei uns schon seit über 30 Jahren) durchaus... meine in LK limburg-weilburg ist es ehrenamtlich, oder? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561357 | |||
Datum | 01.06.2009 23:01 | 12508 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von André Menges geh ich richtig davon aus, das in hessen teilweise der KBI ein fahrzeug vom kreis gestellt bekommt? natürlich in feuerwehrrot und SoSi. ... da der KBI in allen Landkreisen Hessens hauptberuflich (in der Funktion KBI !) beim Landkreis beschäftigt ist: ja ! Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Andr8é M8., Obererbach / RLP | 561359 | |||
Datum | 01.06.2009 23:03 | 12478 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... da der KBI in allen Landkreisen Hessens hauptberuflich (in der Funktion KBI !) beim Landkreis beschäftigt ist: ja ! stimmt, er ist ja auch leiter der LST greedings | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 561361 | |||
Datum | 01.06.2009 23:05 | 12535 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland Melzerwäre nett, mehr als nur "so ein Quatsch/brauchen mer ned " zu lesen. Doch.. solange es Standeskollegen von dir gibt die es nicht für notwendig erachten überhaupt bei einem Kaminbrand zu erscheinen braucht man die Diskussion erst gar nicht anzufangen. BTW.. wieviele Kaminbrände hattest du letztes Jahr? Wieviele davon wären ohne dein zeitnahes Eintreffen eskaliert? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561362 | |||
Datum | 01.06.2009 23:05 | 12399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von André Menges stimmt, er ist ja auch leiter der LST ... nicht zwingend, in vielen Fällen: ja. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561363 | |||
Datum | 01.06.2009 23:07 | 12477 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von André Menges meine in LK limburg-weilburg ist es ehrenamtlich, oder? ... inzwischen (auch schon ein paar Jahre her): nein (der vorherige war auch hauptberuflich beim Landkreis, hat das aber sozusagen nebenamtlich gemacht) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 561364 | |||
Datum | 01.06.2009 23:09 | 12638 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland MelzerEine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen. Furchtbar das das Zwangskehren auf alle 2 Jahre verschoben wurde.. Hast du belegbare Zahlen für deine These? Und warum gab es dann immer wieder Kaminbrände bei jährlicher Kehrpflicht. Ich kenne Fälle da brannte es sogar kurz nach dem der Kaminkehrer da war... Geschrieben von Roland Melzer daher eine Qualifizierte Beratung der Feuerwehren angebracht wäre... Eine ausreichende Schulung und Ausrüstung der Feuerwehren, ähnlich wie es Gasversorger anbieten, bringt deutlich mehr und ist deutlich sicherer.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 561365 | |||
Datum | 01.06.2009 23:10 | 12450 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch notwendig erachten überhaupt bei einem Kaminbrand zu erscheinen hmm, unabhängig von der SoSi Diskussion, ich behaupte jetzt mal, es gibt Kaminbrände bei denen ich einen Kaminkehrer aber nicht unbedingt die Feuerwehr brauche. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 561367 | |||
Datum | 01.06.2009 23:11 | 12413 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblich behaupte jetzt mal, es gibt Kaminbrände bei denen ich einen Kaminkehrer aber nicht unbedingt die Feuerwehr brauche. und umgekehrt.. bzw es Zeit hat das der erst sich das ganze am nächsten Morgen anschaut. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561403 | |||
Datum | 02.06.2009 06:53 | 12580 x gelesen | |||
genau aus diesem grund soll von kollegen eine bereitschaftsdienst -fachberater geben, da einige bez.meister mit wegfall der residenzpflicht schon gar nicht mehr im kehrbezirk wohnen und teilweise über eine std. weg wohnen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561404 | |||
Datum | 02.06.2009 07:05 | 12446 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland MelzerEine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen. Zahlen, Daten, Fakten ? Geschrieben von Roland Melzer es in der Vergangenheit zu Höhen Schäden von bis zu 200,000 Eueo gekommen ist, Wodurch ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561406 | |||
Datum | 02.06.2009 07:09 | 12432 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland Melzerda einige bez.meister mit wegfall der residenzpflicht schon gar nicht mehr im kehrbezirk wohnen und teilweise über eine std. weg wohnen. Wie wäre es mit Umziehen ? Völlig legal und ohne rechtliche Klimmzüge machbar. *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Pier8re 8S., schlanstedt / Sachsen Anhalt | 561416 | |||
Datum | 02.06.2009 08:36 | 12367 x gelesen | |||
Wenn man jetzt schon SoSi für FB ausgibt, dann kommen bald die ersten Rufe aus den FF. Dann will jeder Wehrliter, Gruppenführer etc. auch eines haben, und dann sehen wir abends bei alarmierung erstmal 20 Privatfahrzeuge die mit Blaulicht und Horn durch den Ort rasen, bevor irgend ein LF ausrückt. Die andere Seite ist, wenn die Bevölkerung dann immer mehr private Fahrzeuge mit SoSi sieht, reagiert sie evtl. irgendwann nicht mehr drauf denn dann heißt es wieder" und wieder diese Spinner mit dem Blaulicht aufm Dach die denken sie sind was besonderes" | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 561433 | |||
Datum | 02.06.2009 09:36 | 12445 x gelesen | |||
Wie wäre es, wenn sich die ehrbaren Meister dazu durchringen könnten, in derartigen Fällen auf den Gebietsschutz zu pfeifen? Hatte für alle Vorteile: Geringere Kosten für das Gewerk - Die Fahrzeugkosten sind ja nicht ohne ....! Zeitnahe Unterstützung der Feuerwehr im Notfall ... Besserer Service für die Kunden ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 561534 | |||
Datum | 02.06.2009 16:01 | 12228 x gelesen | |||
Schornsteinfegerlink | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561562 | |||
Datum | 02.06.2009 17:48 | 12133 x gelesen | |||
den Gebietsschutz wird es in Zukunft auch ned mehr geben. wenn du dich besser informiert hättest, statt nur zu fordern, wüsstest du das. das es für den kunden dann billiger wird, wenn du dir den Schornsteinfeger aussuchen kanst, den azshn will ich mal gleich ziehen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 561565 | |||
Datum | 02.06.2009 17:51 | 12074 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland Melzerden Gebietsschutz wird es in Zukunft auch ned mehr geben. Dann kann FW auch den nächsten Schornsteinfeger nehmen, ergo ist die ganze Aktion überflüssig. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561571 | |||
Datum | 02.06.2009 18:00 | 12124 x gelesen | |||
tja, der link bezieht sich wohl auf eine hetzseite aus dem jahre 2009. mittlereile haben mitte 2009 und seit Nov.2008 gilt in deutschland ein neues Schornsteinfegergesetz ich würde erstmal die inhalte solcher seiten prüfen, bevor ich sie unreflecktiert irgentwo reinstelle. zum mal es hier bei dieser seite um die feuerwehr geht und und keine seite ist, in der auf stammtischmanier der schornsteinfegr schlecht gemacht werden soll. lg | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561574 | |||
Datum | 02.06.2009 18:01 | 12087 x gelesen | |||
aus dem jahre 2006 meinte ich ... sry | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561576 | |||
Datum | 02.06.2009 18:08 | 12092 x gelesen | |||
vll könnten wir uns jetzt wieder dem eigentlichen Thema zuwenden, und das geschimpfe auf "die Schornsteinfeger" in anderen Foren fortführen. nicht auf einer Eite, wo es um Feuerwehr geht... Danke | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 561581 | |||
Datum | 02.06.2009 18:21 | 12095 x gelesen | |||
Tach, nach meinen Dafürhalten braucht Ihr sowas nicht. Mir fällt keine Argumentation ein nach der Ihr Sosi braucht. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 561622 | |||
Datum | 02.06.2009 21:54 | 12038 x gelesen | |||
Hallo Kollege! auch wenn "wäre nett, mehr als nur "so ein Quatsch/brauchen mer ned " zu lesen." bin aber der Meinung wir brauchens wirklich net! Und zum Thema neues Schornsteinfergerhandwerksgesetz (auch wenn du wahrscheinlich BSM bist): Lass das neue Ding mit gegen die Wand fahren! Die ganz Schlauen (und leider auch alle Anderen) werden merken was es kostet- Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561627 | |||
Datum | 02.06.2009 22:15 | 12191 x gelesen | |||
finde ich persönlich eine gute idee, nur eins müsst ihr bedenken: selbst wenn ihr jemals eine SoSi-Anlage genehmigt bekommt, habt ihr dann NUR SONDERRECHTE, KEINE WEGERECHTE, sprich, ihr fahrt bei Rot mit SoSi über die Ampel und es kommt zum Unfall, ist es, als hättet ihr gar nichts! ganz normal bei Rot drüber gefahren! auch bei den notfallmanagern der bahn ist das so! eigentlich alles was ein blaulicht und nicht "Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst" trägt! kann mal sehr gut auf wikipedia nachlesen! Leider kann ich dir keine Tipps geben, aber ich denke je nach Schadenslage ist eine SoSi angebracht, auch je nach Entfernung! mfg kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 561628 | |||
Datum | 02.06.2009 22:18 | 12066 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin Leguttkykann mal sehr gut auf wikipedia nachlesen! Na dann solltest Du das dringend nochmal tun... Weil das Geschrieben von Kevin Leguttky selbst wenn ihr jemals eine SoSi-Anlage genehmigt bekommt, habt ihr dann NUR SONDERRECHTE, KEINE WEGERECHTE, ... ist so wie Du es schreibst Blödsinn. Außerdem gibt es zu diesem Themenkreis eine einschlägige Rechtsprechung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 561653 | |||
Datum | 03.06.2009 08:00 | 12048 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kevin Leguttky selbst wenn ihr jemals eine SoSi-Anlage genehmigt bekommt, habt ihr dann NUR SONDERRECHTE, KEINE WEGERECHTE woher stammt der Schwachsinn? Entweder SoSi oder nicht, was anderes gibt es nicht! Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561827 | |||
Datum | 03.06.2009 18:55 | 12109 x gelesen | |||
Sorry, hab nochmal durchgelesen die beiden Texte in Wikipedia! Es ist genau umgekehrt, man hat nur Wegerechte aber keine Sonderrechte http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)" target="_blank">Wegerecht Sonderrecht Bei Sonderrechte (dazu zählen Überfahren der roten Ampel, zu schnell fahren, etc.) kann man bei "Berechtigte" unter "NICHT Berechtigte" folgendes lesen: "Oft wird angenommen, dass jedes Fahrzeug, welches mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet ist, auch Sonderrechte in Anspruch nehmen könne: So beispielsweise Fahrzeuge der DLRG oder der Notfallmanager der Bahn oder Erdungsfahrzeuge sowie Verkehrsüberwachungsfahrzeuge und ähnliche. Jedoch ist hier sauber zu trennen zwischen der Erlaubnis des Einbaus einer Sondersignalanlage (StVZO) und deren Verwendung − mit der Rechtsfolge, dass andere freie Bahn schaffen müssen (Wegerecht, vergl. § 38 Abs. 1 StVO) – und der Möglichkeit, nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO abzuweichen. Die nicht in § 35 Abs. 1, 1a, 5, 5a StVO Genannten dürfen auch nicht von den Vorschriften der StVO abweichen. Das hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden. In Einzelfällen mag ein Abweichen über § 16 OwiG gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich: Teilweise wird zumindest das Überfahren von Haltesignalen gebilligt, teilweise weitergehende Rechte zugebilligt und teilweise werden keine Zugeständnisse gemacht." Also, jetzt möchte ich mal eure Antworten sehen! Und sagt jetzt nicht, völliger Quatsch, was da steht! Wikipedia untersucht seine Beiträge auf Korrektheit! Und dieser Absatz steht schon seit Monaten genau so da! mfg kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 561829 | |||
Datum | 03.06.2009 19:01 | 11902 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin LeguttkyAlso, jetzt möchte ich mal eure Antworten sehen! Bitte, bitte lese einfach nicht Wiki sondern den Ursprung(StVO). Geschrieben von Kevin Leguttky Das hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden. Qualifiziert diesen Artikel natürlich ohne weiteres *lach* Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561832 | |||
Datum | 03.06.2009 19:06 | 11998 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kevin Leguttky Das hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden. In Einzelfällen mag ein Abweichen über § 16 OwiG gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich: Teilweise wird zumindest das Überfahren von Haltesignalen gebilligt, teilweise weitergehende Rechte zugebilligt und teilweise werden keine Zugeständnisse gemacht." ... praktisch unrealistisch. Nehmen wir mal an Wegerechtsfahrzeug fährt auf Straße mit durchgezogener Mittellinie/Überholverbot mit SoSi. Vor ihm fahrendes Fahrzeug fährt wg. SoSi nun langsam und scharf rechts um Wegerechtsfahrzeug überholen zu ermöglichen - darf das wg. durchgezogener Linie/Überholverbot aber nicht. Was nun ? Anhalten und dem Fahrer erklären od. SoSi ausmachen und hoffen, dass Fahrer zügig weiterfährt. Nicht wirklich ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561835 | |||
Datum | 03.06.2009 19:15 | 11865 x gelesen | |||
Wie schon so oft: Recht und Ausübung sind zwei verschiedene paar Stiefel! Das es so nicht läuft, ist klar, aber rein rechtlich ist es halt so! da hast du recht mit deinem beispiel! mfg kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561837 | |||
Datum | 03.06.2009 19:19 | 11881 x gelesen | |||
und in dem ursprung steht es auch so drin, nur im Rechts-Deutsch geschrieben! Und dein "Zitat" zu dem Artikel: Es ist rein rechtlich so, aber es wird in der Praxis nur selten so gehandhabt! Aber es ist gut zu wissen, falls man mal einen Unfall oder ähnliches mit solchen Fahrzeugen hat! mfg kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 561848 | |||
Datum | 03.06.2009 19:32 | 11845 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland Melzereine bereitschaftsdienst -fachberater geben Ist das eine Thema.. aber ohne SOSI! Geschrieben von Roland Melzer einige bez.meister mit wegfall der residenzpflicht schon gar nicht mehr im kehrbezirk wohnen und teilweise über eine std. weg wohnen. Und? Was soll SOSI daran ändern? Ist aber doof wenn man sich vom Zwangsmonopol hin zum Dienstleister weg entwickeln muss. Ich habe noch nie einen Schornsteinfeger an der EST gesehen. Die wollten immer "am Montag sich das ganze anschauen". Überraschenderweise sind bei uns noch keine Straßenzüge abgebrannt.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 561849 | |||
Datum | 03.06.2009 19:34 | 11804 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kevin Leguttky und in dem ursprung steht es auch so drin, nur im Rechts-Deutsch geschrieben! Da ich die entsprechende Stelle grad nicht finden kann, wäre es super, wenn du mir diesbezüglich auf die Sprünge helfen könntest. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 561851 | |||
Datum | 03.06.2009 19:37 | 11930 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin LeguttkyEs ist rein rechtlich so, aber es wird in der Praxis nur selten so gehandhabt! Stimmt ..Sonderrechte hat mit dem 38er nicht .. aber mit dem §35 STVO.. lesen der Rechtsquelle hilft.. Und die Qualitätssicherung bei Wickipedia.. na ja .. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 561889 | |||
Datum | 03.06.2009 22:56 | 11899 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin LeguttkyRecht und Ausübung sind zwei verschiedene paar Stiefel! N'Abend, nein ist es nicht. § 35 erfasst vom Wirkungsbereich her "die Feuerwehr" als solches. Also sowohl deine Wenigkeit im Privat-PKW (anderes Thema) als auch die schönen roten Autos mit blauen Lichtelein und der Fanfare des Herrn Martin auf dem Dache. Das bedeutet also "die Feuerwehr" (s.o.) ist von der StVO insofern befreit als die Befreiung zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Sofortige Erfüllung der Dienstaufgabe muss wichtiger sein als der Nachteil etwaiger Regelnichtbeachtung. § 38 regelt hingegen was die anderen Verkehrsteilnehmer zu tun haben wenns im Rückspiegel blau blinkt und tatü macht und wann der Fahrer des oben genannten roten Autos mit blauen Lichtelein selbige und die Fanfare des Herrn Martin benutzen darf. Fassen wir zusammen: In § 35 werden "der Feuerwehr" pauschal Befreiungen von der StVO eingeräumt sofern das dringend geboten ist. In § 38 wird nur geregelt wann die Feuerwehr blau lichten und tatü machen darf und was die anderen Verkehrsteilnehmer dann zu tun haben (nämlich freie Bahn zu schaffen). Nachdem "die Feuerwehr" idR in roten Autos mit blauen Lichtelein und der Fanfare des Herrn Martin unterwegs ist und diese idR auch anschaltet treffen beide Tatbestände auf eben jenes rote Auto auf Einsatzfahrt zu. Ergo: Sonder- UND Wegerechte. Nachzulesen so (oder zumindest so ähnlich) in jedem Kommentar bzw. in den roten Heften die sich damit beschäftigen. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561892 | |||
Datum | 03.06.2009 23:10 | 11845 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Fabian Funk N'Abend, (...) MkG ... schön geschrieben, geht aber am Thema vorbei. Es ging hier um Fahrzeuge, die mit Blauhorn und Martinlicht ausgestattet sind aber nicht im § 35 StVO erwähnt sind - z.B. Notfallmanager Bahn, Notdienst Gasversorger u.ä., also faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561893 | |||
Datum | 03.06.2009 23:11 | 11889 x gelesen | |||
naja, tut mir leid, aber ich kann auch nur das wiedergeben, was ich lese/lerne! wenn ihr immer auf allem rumhackt was hier andere sagen und ihr immer meint, der hat nicht mal im geringsten recht! musste das alles hier im forum schon öfters mitlesen! wenn es hier leute gibt, die sagen " oh moment, nein es ist anders, du hast nicht recht, das stimmt nicht, so wie es da steht (wenn einerseiner überhaupt nur auf den gedanken kommen könnte, das irgendwas vllt stimmen könnte)", dann muss ich leider sagen: ALLES WAS IN UNSEREN GESCICHTSBÜCHERN STEHT IST ERFUNDEN UND ERLOGEN ******NUR ICH WEIß WIE ES WIRKLICH WAR******! Jetzt zweifle ich alles an, was jemals war, genau wie manche menschen hier! Man Leute, wacht mal auf und seht mal ein, dass ihr nicht allwissend seid! auch ich bin es nicht! es mag ja sein, dass es teilweise nicht stimmt, was ich hier schreibe, aber ich lass mich darauf ein und verbessern! jetzt platzt mir hier in moment der kragen, nicht, weil ich hier jetzt angezweifelt werde, sondern weil ich so eine angehensweise schon öfters hier im forum lesen musste! Außerdem sind wir sowas von OT, dass ich schon nachschauen musste, um was es hier eigentlich geht! Zur Erinnerung: Es geht um eine kleine Gruppe, die Fachberater werden wollen und mal Erfahrungen bzw. Tipps haben wollen, wie sie eine SoSi zugelassen bekommen! mfg kevin PS: sorry an all diejenige, die ich nicht anschauzen wollte Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561894 | |||
Datum | 03.06.2009 23:11 | 11801 x gelesen | |||
Ist aber doof wenn man sich vom Zwangsmonopol hin zum Dienstleister weg entwickeln muss. Das ist nicht doof, sondern der lauf der dinge,habe lange drauf gewartet mich endlich selbständig machen zu können... :-) | |||||
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Autor | Rola8nd 8M., Bad Vilbel / HE | 561897 | |||
Datum | 03.06.2009 23:17 | 11835 x gelesen | |||
ich danke dir, das du die eigentliche frage mal wieder zurück ins gedächniss rufst :-) | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561898 | |||
Datum | 03.06.2009 23:21 | 11751 x gelesen | |||
bitte sehr Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 561899 | |||
Datum | 03.06.2009 23:22 | 11803 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayeralso faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ... Da hab ich wohl am Thema vorbeigelesen, Sorry. Zu der Thematik 38er Fahrzeug ohne explizite Nennung im 35 sagt mein Kommentar: Dass das Wegerechtsfahrzeug grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden sei, nur dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihre Vorrechte, z.B. Grün einer Ampel, Vorfahrt nicht wahrnehmen. Eine Befreiung von der StVO sei nur unter dem Regime des § 35 StVO gegeben. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 561902 | |||
Datum | 03.06.2009 23:29 | 11753 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland Melzerich danke dir, das du die eigentliche frage mal wieder zurück ins gedächniss rufst Gut, dann mal zur eigentlichen Frage. Welcher Schornsteinbrand erfordert dass Erscheinen des BSM oder eines FB Schornstein unter Zuhilfenahme des §38? Kann dieser nicht auch unter Zuhilfenahme eines Fahrzeugs der Fw. oder Polizei bei solch bedrohlichen Lagen vor Ort gebracht werden? Zumindest wenn ein zeitnahes Eintreffen erforderlich wäre. Wie nur haben wir bis jetzt Schornsteinbrände bearbeitet? Besonders wo es schon an der Willenskraft seitens des Disponenten lag überhaupt einen Herren der Zunft vor Ort zu bekommen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 561908 | |||
Datum | 04.06.2009 00:36 | 11787 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kevin Leguttky wenn es hier leute gibt, die sagen " oh moment, nein es ist anders, du hast nicht recht, das stimmt nicht, so wie es da steht (wenn einerseiner überhaupt nur auf den gedanken kommen könnte, das irgendwas vllt stimmen könnte)", dann muss ich leider sagen: in einem Fachforum ist es wichtig, dass Aussagen auch belegt werden. Gerade bei der Feuerwehr halten sich Scheißhausparolen jahrelang, das möchte ich in einem Fachforum nicht haben, macht auch keinen Sinn. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 561912 | |||
Datum | 04.06.2009 02:01 | 11870 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Kevin Leguttky Wikipedia untersucht seine Beiträge auf Korrektheit! Und dieser Absatz steht schon seit Monaten genau so da! Genau das macht Wikipedia nicht. Die Wikipedia vertraut einfach darauf, dass falsche Behautungen schon durch irgendjemanden korrigiert werden, der es besser weiß. Mehr nicht. Ich habe selbst Wikipedia-Einträge korrigiert, die (nachprüfbar!) gequirlten Unsinn enthielten und diese Beitrage standen teilweise ebenfalls monatelang so in Wikipedia. Es ist aber ein interessantes Phänomen der letzten Jahre, dass ein gewisser Teil der Menschheit Wikipedia blind vertraut, nach dem Motto "Wenn es in Wikipedia steht, dann muß es einfach stimmen!" Das geht sogar soweit, dass Journalisten Grundsätze ihres Berufes kurzerhand vergessen, weil aus Wikipedia abschreiben doch soviel einfacher ist. Siehe z.B. hier bzw. hier. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 561915 | |||
Datum | 04.06.2009 07:59 | 11758 x gelesen | |||
Genau deswegen ist das Thema mit der SoSi für einen eventuellen FB Schornstein völlig ungeeignet und das Thema hat sich erledigt. Zumindest, was die rechtliche Sicht angeht und die Anhänger derselben (Schreibtischehengste etc.) müsste man wiederrum erst "überreden" um die SoSi überhaupt zu bekommen. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 561926 | |||
Datum | 04.06.2009 09:47 | 11815 x gelesen | |||
Hallo Kevin, Geschrieben von Kevin Leguttky wenn ihr immer auf allem rumhackt was hier andere sagen und ihr immer meint, der hat nicht mal im geringsten recht! Jetzt, nachdem wohl eine Nacht drüber geschlafen wurde, der Versuch das ganze von der persönlichen wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen. Wenn man einen Sachverhalt richtig darstellt und auch noch mit fundierten Quelle belegen kann, wird KEINER hier das Gegenteil behaupten können. (Das man unterschiedlicher Meinung dazu sein kann liegt in der Natur der Sache und steht auf einem anderen Blatt). hier lief das ganze so: - du sagst: mit SoSi-Anlage nur Sonderrechte, kein Wegerecht, siehe hier --> dass das nicht stimmt, weißt du (denke ich) mittlerweile selbst. Warum sollte man lange um den heißen Brei herumreden um dich auf den Denkfehler aufmerksam zu machen? - dann sagst du es sei genau umgekeht, siehe hier. Als einzige Quelle gibst du Wikipedia an. (Auch ich schau gerne was bei Wiki nach, jedoch hab ich immer im Hinterkopf, dass es zwar die erstbeste, selten jedoch die beste Quelle ist) Informiere dich vielleicht nochmal drüber, wie die Beiträge bei Wikipedia zustande kommen und welche "Fachleute" sich daran beteiligen... eine gewisse Vorsicht gegenüber den Inhalten schadet meines Erachtens nicht.) Im vorliegenden Fall ist die Erklärung im Beitrag wirklich mehr als dürftig und widersprüchlich, insbesondere: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden Genau das wollten dir die Antworter sagen, nicht mehr und nicht weniger. Ich finde es schade, dass du dich dadurch persönlich angegriffen fühlst. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 561935 | |||
Datum | 04.06.2009 10:46 | 11716 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerEs ging hier um Fahrzeuge, die mit Blauhorn und Martinlicht ausgestattet sind aber nicht im § 35 StVO erwähnt sind - z.B. Notfallmanager Bahn, Notdienst Gasversorger u.ä., also faktisch Wegerechtsfahrt ohne Sonderrechte ... Was aber die Rechtsprechung schon lange geheilt hat. Ich kann mich aus dem Bauch heraus an min. zwei Urteile zu diesem Themenkomplex erinnern. Vielleicht kann jemand der noch Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken und Kommentare hat man suchen lassen. Grundtenor: Natürlich darf der, der eine SoSi-Anlage genehmigt bekommen hat auch von der StVO abweichen dadiese sonst nicht genutzt werden kann. Wenn nicht über §35 StVO dann über den rechtfertigenden Notstand. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 561940 | |||
Datum | 04.06.2009 11:02 | 11799 x gelesen | |||
Geschrieben von Roland MelzerIm konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen. Unabhängig ob SoSi oder nicht (das regelmäßig IMO nicht erforderlich sein dürfte) halte ich die Einrichtung eines Fachberaterdienstes für sehr sinnvoll. So dass man als Feuerwehr auch einen Schornsteinfeger bekommt, wenn man einen haben möchte. Ohne sich erst genau erkundigen zu müssen wer zuständig ist ohne erst Telefonnummern raussuchen zu müssen, Anrufbeantworter abhören, auf 1-3 Handynummern anzurufen um dann doch keinen zu erreichen Dann doch nen Schornsteinfeger aus dem Nachbarbezirk zu alarmieren Und wenn man dann einen Schornsteinfeger erreicht hat 1-2h warten muss weil der grad halt ebend etwas weiter weg ist und allein 45min Anfahrt hat. Diese Situation dürfte öfter vorkommen, als man es gerne hätte. Positive Sachen wie einen 24/7 erreichbaren Schornsteinfeger gib's auch, aber auch dem steht auch etwas Zeit ohne ein elektronisches Würgehalsband zu. Eine mir bekannte Feuerwehr könnte einfach nen Schornsteinfeger per Pieper alarmieren. Der ist in einer Feuerwehreinheit :) | |||||
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