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Thema | Notstromversorgung für Brandmeldeanlagen | 5 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Rich8ard8 N.8, Rühningen / B-W | 561632 | |||
Datum | 02.06.2009 22:35 | 7140 x gelesen | |||
Hallo, wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein? Gibt es Richtwerte, wie lange der Betrieb autark aufrecht gehalten werden muss? Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss? Wie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert? Grüße | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561634 | |||
Datum | 02.06.2009 22:50 | 5181 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Richard Numbert wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein? ... ich habe was von 48 - 72h in Erinnerung. Das war aber zu der Zeit wo der Übertragungsweg auch noch der physikalische Zweidraht war. Heute dürfte die Verfügbarkeit des Übertragungsweges (Verstärker, Vermittlungssysteme, tw. auch IP-basierte Übertragung) eher der begrenzende Faktor sein. Geschrieben von Richard Numbert Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss? ... da Störung (hier) nicht durch Feuerwehr bearbeitet wird eindeutig ein Problem anderer Leute. Und was sollten wir als Feuerwehr dann tun ... Problem des Betreibers ... Im Übrigen: siehe meine Ausführungen zum Übertragungsweg. Geschrieben von Richard Numbert Wie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert? ... nicht mein Problem (wüsste auch nicht dass es da eine Vorschrift gibt - außer dem berühmten "GMV" - gesunder Menschenverstand). Wenn die BMA ausgelöst hat und ich wegen sowas nicht reinkomme (aber den Verdacht hege, dass es da tatsächlich brennt) wird zerstörendeTüröffnung betrieben ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 561646 | |||
Datum | 03.06.2009 00:30 | 18470 x gelesen | |||
wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein? VdS 2095 und DIN VDE 0833-2 Die Akkugröße wird nach folgender Formel ermittelt: K = f (I1 x t1 + I2 x t2) in Ah f = 1wenn Netzausfall-Überbrückungszeit größer 24 Std. ist f = 1,25 wenn Netzausfall-Überbrückungszeit kleiner 24 Std. ist t1=Überbrückungszeit in Std. (4, 30 oder 72 Std.) t2=Alarmierungszeit in Std= 0,5 I1=Gesamtstrom in A, den die BMA beiNetzausfall aufnimmt I2=Gesamtstrom in A, den die Zentrale im Alarmfall aufnimmt Beispiel:BZK 20 mit 8 Meldergruppen Grenzwert,1 Dialogring, 1 FWI + FWZ2 Innensirenen, 1 Blitzleuchte; Überbrückungszeit 72 Std.K = 1 ([ca.]0,18 x 72+ 0,44 x 0,5) K = 13,18 Ah "Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss?" Störungsmeldung erfolgt bereits schon bei Netzausfall und wird an eine "technische Stelle" gemeldet -> kein Feuerwehrproblem "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Engen / BW | 561670 | |||
Datum | 03.06.2009 10:29 | 4294 x gelesen | |||
Geschrieben von Richard NumbertWie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert? Es gibt die Möglichkeit diese System zu puffern, macht aber aus Kostengründen glaube ich kaum einer, viele versehen die Türen aber zu Sicherheit auch nochmals mit einer mechanischen Schließung falls die elektronische ausfällt. -Ganz private Meinung- | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 561799 | |||
Datum | 03.06.2009 17:46 | 4404 x gelesen | |||
Hallo Richard Gewisse Punkt wurden ja schon beantwortet, bei Netzausfall bekomme ich als Verantwortlicher BMA eine Störungsmeldung = Alarm für den Betreiber der BMA, aber keine Aufgabe der Feuerwehr Was passiert, wenn die Batterie leer ist, weiss ich nicht, habs noch nie so weit kommen lassen. Unsere Schiebe Türen sind alle mit Notstrombatterien versehen, damit diese auch beim Stromausfall aufgehen. Wir aber nicht sehr lange laufen. Chip wird nicht gepuffert. Dazu sind die Schlüssel da, dass heisst kein Gebäude ist nur elektronisch zu öffnen, es gibt immer einen Zugang mit Schlüssel. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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