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ThemaNotstromversorgung für Brandmeldeanlagen5 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W561632
Datum02.06.2009 22:357140 x gelesen
Hallo,

wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein?
Gibt es Richtwerte, wie lange der Betrieb autark aufrecht gehalten werden muss?

Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss?

Wie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert?

Grüße


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561634
Datum02.06.2009 22:505181 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Richard Numbertwie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein?
Gibt es Richtwerte, wie lange der Betrieb autark aufrecht gehalten werden muss?


... ich habe was von 48 - 72h in Erinnerung. Das war aber zu der Zeit wo der Übertragungsweg auch noch der physikalische Zweidraht war. Heute dürfte die Verfügbarkeit des Übertragungsweges (Verstärker, Vermittlungssysteme, tw. auch IP-basierte Übertragung) eher der begrenzende Faktor sein.

Geschrieben von Richard NumbertWie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss?

... da Störung (hier) nicht durch Feuerwehr bearbeitet wird eindeutig ein Problem anderer Leute. Und was sollten wir als Feuerwehr dann tun ... Problem des Betreibers ...
Im Übrigen: siehe meine Ausführungen zum Übertragungsweg.

Geschrieben von Richard NumbertWie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert?

... nicht mein Problem (wüsste auch nicht dass es da eine Vorschrift gibt - außer dem berühmten "GMV" - gesunder Menschenverstand). Wenn die BMA ausgelöst hat und ich wegen sowas nicht reinkomme (aber den Verdacht hege, dass es da tatsächlich brennt) wird zerstörendeTüröffnung betrieben ...

Gruss
Gerhard


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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz561646
Datum03.06.2009 00:3018470 x gelesen
wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein?
Gibt es Richtwerte, wie lange der Betrieb autark aufrecht gehalten werden muss?

VdS 2095 und DIN VDE 0833-2

Die Akkugröße wird nach folgender Formel ermittelt:
K = f (I1 x t1 + I2 x t2) in Ah
f = 1wenn Netzausfall-Überbrückungszeit größer 24 Std. ist
f = 1,25 wenn Netzausfall-Überbrückungszeit kleiner 24 Std. ist
t1=Überbrückungszeit in Std. (4, 30 oder 72 Std.)
t2=Alarmierungszeit in Std= 0,5
I1=Gesamtstrom in A, den die BMA beiNetzausfall aufnimmt
I2=Gesamtstrom in A, den die Zentrale im Alarmfall aufnimmt
Beispiel:BZK 20 mit 8 Meldergruppen Grenzwert,1 Dialogring, 1 FWI + FWZ2 Innensirenen, 1 Blitzleuchte;
Überbrückungszeit 72 Std.K = 1 ([ca.]0,18 x 72+ 0,44 x 0,5)
K = 13,18 Ah

"Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss?"
Störungsmeldung erfolgt bereits schon bei Netzausfall und wird an eine "technische Stelle" gemeldet -> kein Feuerwehrproblem


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorMich8ael8 W.8, Engen / BW561670
Datum03.06.2009 10:294294 x gelesen
Geschrieben von Richard NumbertWie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert?

Es gibt die Möglichkeit diese System zu puffern, macht aber aus Kostengründen glaube ich kaum einer, viele versehen die Türen aber zu Sicherheit auch nochmals mit einer mechanischen Schließung falls die elektronische ausfällt.


-Ganz private Meinung-

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG561799
Datum03.06.2009 17:464404 x gelesen
Hallo Richard

Gewisse Punkt wurden ja schon beantwortet, bei Netzausfall bekomme ich als Verantwortlicher BMA eine Störungsmeldung = Alarm für den Betreiber der BMA, aber keine Aufgabe der Feuerwehr

Was passiert, wenn die Batterie leer ist, weiss ich nicht, habs noch nie so weit kommen lassen.

Unsere Schiebe Türen sind alle mit Notstrombatterien versehen, damit diese auch beim Stromausfall aufgehen. Wir aber nicht sehr lange laufen. Chip wird nicht gepuffert.
Dazu sind die Schlüssel da, dass heisst kein Gebäude ist nur elektronisch zu öffnen, es gibt immer einen Zugang mit Schlüssel.


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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 02.06.2009 22:35 Rich7ard7 N.7, Rühningen
 02.06.2009 22:50 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 03.06.2009 00:30 Stef7an 7J., Birlenbach
 03.06.2009 10:29 Mich7ael7 W.7, Engen
 03.06.2009 17:46 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
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