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ThemaFeuerwehr-TÜV - korrekte Bezeichnung?40 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562240
Datum05.06.2009 14:4614956 x gelesen
Kennt jemand die korrekte, amtsdeutsche Bezeichnung hierfür bzw. die Gesetzesgrundlage.

Gemeint ist die wiederkehrende Prüfung der Beladung durch einen Sachverständigen.


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW562241
Datum05.06.2009 14:5012135 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerKennt jemand die korrekte, amtsdeutsche Bezeichnung hierfür bzw. die Gesetzesgrundlage.

Gemeint ist die wiederkehrende Prüfung der Beladung durch einen Sachverständigen.


das gibts so m.W. gar nicht....

Es gibt z.B.

Fahrzeug-HU/AU usw.

Untersuchungen für AB, Hydraulikschläuche (Hubrettungsgeräte, Kräne) etc.

Geräteprüfung nach den einschlägigen Prüfvorschriften (Geräteprüfordnung, Herstellervorgaben, eigenen "Verschärfungen").

Was ist gemeint?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJens8 M.8, Siele / NRW562244
Datum05.06.2009 14:5411697 x gelesen
Hallo,

hmmm weiss nicht wirklich was du meinst, in NRW gab es mal den TÜD, jetzt TK.
Vielleicht meinst du das? IK @ IdF

Gruß


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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562245
Datum05.06.2009 14:5911947 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFahrzeug-HU/AU usw.

Untersuchungen für AB, Hydraulikschläuche (Hubrettungsgeräte, Kräne) etc.

Geräteprüfung nach den einschlägigen Prüfvorschriften (Geräteprüfordnung, Herstellervorgaben, eigenen "Verschärfungen").


Nein - trifft alles nicht zu.

Meine sowas hier

Überprüfung der Pumpen (Schließdruck etc.), sichere Unterbringung der Gerätschaften im Fahrzeug etc..
Das geht über die normalen Prüfen der Gerätewarte als Sachkundige hinaus.


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562249
Datum05.06.2009 15:0411587 x gelesen
Geschrieben von Jens Meyerhmmm weiss nicht wirklich was du meinst, in NRW gab es mal den TÜD, jetzt TK.
Vielleicht meinst du das? IK @ IdF


Das kommt hin bzw. mein Link im vorherigen Beitrag.


Ist das dann als freiwillige Maßnahme der Gemeinden zu sehen oder gibt's dafür eine rechtliche Grundlage.


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen562250
Datum05.06.2009 15:0511701 x gelesen
Hallo

in Hessen wird dies durch den Medical Airport Service durchgeführt (früher Technischer Prüfdienst Land Hessen?)

Gruß
Uwe

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg562252
Datum05.06.2009 15:0612050 x gelesen
Hallo Christoph,

das was du meinst, ist ...
a) nur für BaWü gültig
und b) auch durch den Gerätewart zu erledigen. Dann allerdings jährlich und natürlich voll dokumentiert.
Der TÜV Süd macht das gegen Geld, und bis zu einem gewissen Fahrzeugalter bzw. für bestimmte Geräte übernimmt diese Kosten das Land Baden-Württemberg. AFAIK
Falls die Prüfung durch den TÜV-Süd (Prüfstelle für Feuerwehfahrzeuge) durchgeführt wird, verlängert sich die Frist auf 3 Jahre.


Gruß
Olaf

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW562255
Datum05.06.2009 15:1511924 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerMeine sowas hier

das steht doch im Text!

Für die Feuerwehr gibt es gleich zwei Stellen, die für Kontrollen zuständig sind. Das ist einmal der Technische Überwachungsverein (TÜV), der sich auf die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge beschränkt. Tiefer geht die Kontrolle des Technischen Kompetenzzentrums, dem „Feuerwehr-TÜV“. Drei Tage sah Heinz-Jürgen Gottmann in Ascheberg, Davensberg und Herbern nach dem Rechten. Gottmann ist für den Regierungsbezirk Münster zuständig und besucht jede Feuerwehr alle zwei bis drei Jahre. In Ascheberg, Davensberg und Herbern war der Prüfer die ersten drei Tage in dieser Woche. Er nahm alle zwölf Fahrzeuge und ihren Inhalt unter die Lupe. Alle Pumpen wurden angestellt, Schläuche überprüft, der Aufbau kontrolliert. „Zwei bis drei Stunden dauert das Prüfen eines Fahrzeugs“, berichtet Franz Schlüchter. Er begleitete zusammen mit drei Feuerwehrkameraden die Prüfarbeiten von Heinz-Jürgen Gottmann.

Das ist kein "TÜV", sondern eine Unterstützung für die Feuerwehren der Gemeinden - ob und wie lange es das so noch geben wird, steht in NRW übrigens immer mal wieder zur Diskussion...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562258
Datum05.06.2009 15:1811480 x gelesen
Geschrieben von Olaf Sebastianauch durch den Gerätewart zu erledigen. Dann allerdings jährlich und natürlich voll dokumentiert.

Sprich: Grundlage sind die inhalte der Geräteprüfordnung bzw. der weiteren einschlägig bekannten UVV's.

Somit also freiwillige Maßnahme der Gemeinde zur Entlastung der Gerätewarte bzw. zur rechtlichen Absicherung?


Gruß
Christoph

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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW562260
Datum05.06.2009 15:2211629 x gelesen
Ich finde das erschreckend das es das nur in Baden-Württemberg gibt.
Aber ich bin damit eigentlihc recht glücklich wenn alle 3 Jahre das Fahrzeug von einem Fachkundigen kontrolliert wird.
Unser LF ist zwar Baujahr 2002 aber da wurde schon so einiges nachgerüstet oder nachträglich eingebaut und ob das dann nach Vorschrift gesichert ist erfährt mann da recht schnell.


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562261
Datum05.06.2009 15:2311363 x gelesen
Hallo,

google doch einfach nach Technisches Kompetenzzentrum am IdF. Dort szeht was gemacht werden kann.

Da steht bei dieser Überprüfung:...zur Unterstützung der Aufsichtsbehörden....
Und wenn ich Uli richtig verstanden habe ist das eine reine Kannhilfestellung.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562262
Datum05.06.2009 15:2411620 x gelesen
So oder ähnlich gibt es das als Dienstleistung in jedem Bundesland, entweder durch die Landesfeuerwehrschulen (hier z.B. RLP "Landes Prüfdienst") oder durch private Dienstleister wie TüV, Dekra etc..

Ist das dann als freiwillige Maßnahme der Gemeinden zu sehen oder gibt's dafür eine rechtliche Grundlage Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich durch die einschlägigen UVV, Regeln der Technik, Normen und was es sonst noch alles gibt. Kann die Gemeinde das nicht (z.B. durch "billige Freiwillige" muss die Leistung eben eingekauft werden...einfach ausgedrückt
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562263
Datum05.06.2009 15:2411589 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas steht doch im Text!

Mir ging es um die offizielle Bezeichnung bzw. die rechtliche Grundlage.

Die Frage hat sich aber mittlerweile (zumindest was die gesetzliche Grundlage angeht) beantwortet.

Einen Fachbegriff scheint es hierfür nicht zu geben, lediglich die bereits genannte Umschreibung.


Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist kein "TÜV", sondern eine Unterstützung für die Feuerwehren der Gemeinden - ob und wie lange es das so noch geben wird, steht in NRW übrigens immer mal wieder zur Diskussion...

Warum?

- Kosten?
- Notwendigkeit?
- Struktur des TÜV?


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562264
Datum05.06.2009 15:2411379 x gelesen
Geschrieben von Josef FischerUnser LF ist zwar Baujahr 2002 aber da wurde schon so einiges nachgerüstet oder nachträglich eingebaut und ob das dann nach Vorschrift gesichert ist erfährt mann da recht schnell.

Erschreckender finde ich wenn Zueugs eingebaut wird ohne sich zu überlegen was man da tut...

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen562266
Datum05.06.2009 15:2611445 x gelesen
Geschrieben von Josef FischerUnser LF ist zwar Baujahr 2002 aber da wurde schon so einiges nachgerüstet oder nachträglich eingebaut und ob das dann nach Vorschrift gesichert ist erfährt mann da recht schnell.

Das sollte eigentlich bereits derjenige wisssen, der das Zeugs eingebaut hat bzw. derjenige, der das zu verantworten hat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562267
Datum05.06.2009 15:2811410 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnSo oder ähnlich gibt es das als Dienstleistung in jedem Bundesland, entweder durch die Landesfeuerwehrschulen (hier z.B. RLP "Landes Prüfdienst") oder durch private Dienstleister wie TüV, Dekra etc..

Das zeigste mir für mein BL aber verbindlich geregelt für wiederkehrende Untersuchungen durch Externe. Abgesehen von Prüfungen wo ich externe Dienstleister einkaufen muss(hydr. RG).


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562268
Datum05.06.2009 15:2811389 x gelesen
Ansonsten aber ganz schnell wieder ausabauen! Vor allem mal auf die Waage fahren, da wird so manchem die Kinnlade runterfallen ;-)


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg562269
Datum05.06.2009 15:3311434 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerSomit also freiwillige Maßnahme der Gemeinde zur Entlastung der Gerätewarte bzw. zur rechtlichen Absicherung? So sehe ich das zumindest.

Hintergrund für die Prüfung bzw. die Kostenübernahme ist bestimmt auch die Kontrolle, ob die Normen eingehalten werden. Sprich, Beladung, Gewicht, usw.
Die Prüfberichte gehen meines Wissens nach, auch an die zuständigen Stellen des Landkreises.


Gruß
Olaf

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562270
Datum05.06.2009 15:3311359 x gelesen
Brauchst nur die UVVen aufzublättern, die gelten in ganz Deutschland...ob das überall auch gemacht wird ist ein anderes Blatt

Ich hab nicht gesagt das es Externe sein müssen - Sachkundige müssen es sein. Das kann auch ein entsprechend ausgebildeter und zerftifizierter der eigenen Gemeinde sein (z.B. ein Gerätewart)Geschrieben von Peter LieffertzAbgesehen von Prüfungen wo ich externe Dienstleister einkaufen muss(hydr. RG) Auch das muss nicht zwingend extern gemacht werden...


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW562271
Datum05.06.2009 15:3311558 x gelesen
Das Fahrzeug wurde durch Fachkundiges Personal umgebaut. Einmal durch einen augebildeten KFZ-Mechaniker und durch den Ausgebildeten Gerätewart. Und das Hydraulische Rettungsgerät wurde duch den Hersteller(Holmatro) eingebaut.

Aber es geht doch nur um die Bestätigung das es ok ist. Das Fahrzeug wird nach jedem Umbau gewogen und das will der FEuerwher-Tüv auch so haben. Sowohl die Achslast als auch die zulässige Gesamtmasse wurde nie überschritten wir haben sogar noch 150kg reserve.

Wenn hier manche Leute mit ihrer großen klappe wieder meinen das nur sie wissen das man Fahrzeuge nicht überladen dann muss ich sie enttäuschen.


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562272
Datum05.06.2009 15:3511382 x gelesen
Somit also freiwillige Maßnahme der Gemeinde...
Definitiv NEIN


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562273
Datum05.06.2009 15:4011361 x gelesen
Na dann musst das das auch so schreiben!
Dein Beitrag war:
Geschrieben von Josef Fischer
"Unser LF ist zwar Baujahr 2002 aber da wurde schon so einiges nachgerüstet oder nachträglich eingebaut und ob das dann nach Vorschrift gesichert ist erfährt mann da recht schnell." und diese Formulierung riecht nicht nach Sachverstand, das musst zu schon zugeben, oder?


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562275
Datum05.06.2009 15:4311538 x gelesen
Ist diese ganze Prüfung durch den "TÜV" dann aber nicht relativ sinnbefreit?
Grob überschlagen fordern die Prüfgrundsätze der GUV bei ca. 85% der Geräte eine jährliche Überprüfung. Geschätzte weitere 10% haben noch kürzere Intervalle.
Meiner Erfahrung nach machen dies die Gerätewarte auch sehr gewissenhaft (natürlich nur für meinen Mikrokosmos gesprochen).
Was bringt es mir also, wenn alle 3 Jahre ein Sachverständiger vorbeikommt?
Die Gerätewarte (Sachkundige) müssen doch schon viel früher den Kopf hinhalten, wenn irgendwas defekt ist, weil nicht geprüft und somit zu weiteren Schäden/Unfällen führt.


Gruß
Christoph

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562276
Datum05.06.2009 15:4411287 x gelesen
Hatte deinen ersten Satz nur flüchtig gelesen... Sorry

Den Rest weiß ich :-).


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562277
Datum05.06.2009 15:4511260 x gelesen
Ganz einfach, der Gerätewart hat nicht für alles eine Sachkunde...


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg562278
Datum05.06.2009 15:4811304 x gelesen
Tolle kurze Antwort ^^

Stimmt aber auch nur zum Teil.

Z.B. für Löschfahrzeuge entfällt die Kostenübernahme ab dem 25. "Lebensjahr". Danach kostet es das Geld der Gemeinde, so sie es denn noch prüfen lassen will.


Gruß
Olaf

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562279
Datum05.06.2009 15:4911284 x gelesen
Geschrieben von Josef FischerDas Fahrzeug wurde durch Fachkundiges Personal umgebaut. Einmal durch einen augebildeten KFZ-Mechaniker und durch den Ausgebildeten Gerätewart. Und das Hydraulische Rettungsgerät wurde duch den Hersteller(Holmatro) eingebaut.

Das für Sich allein gesehen ist aber sich noch keine Garantie für den Einbau. Kann aber muss nicht sicher sein.

Geschrieben von Josef FischerAber es geht doch nur um die Bestätigung das es ok ist. Das Fahrzeug wird nach jedem Umbau gewogen und das will der FEuerwher-Tüv auch so haben. Sowohl die Achslast als auch die zulässige Gesamtmasse wurde nie überschritten wir haben sogar noch 150kg reserve

Natürlich löblich das ihr eure Ein-/Umbauten begutachten lasst.

Geschrieben von Josef FischerWenn hier manche Leute mit ihrer großen klappe wieder meinen das nur sie wissen das man Fahrzeuge nicht überladen dann muss ich sie enttäuschen.

Deine Aussage auf die antwortete klang aber leicht anders.


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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW562280
Datum05.06.2009 15:5011482 x gelesen
Warum? Weil bei der Beschaffung des Fahrzeugs die Finanziellen mittel nicht zur verfügung standen?
Wenn wir jetzt aus Einsatzerfahrung eine Schleifkorbtrage, Rettungsrucksack, Hydraulisches Rettungsgerät, Säbelsäge und Greifzug nachrüsten. Wir sind eine kleine Gemeinde in der man hald nicht alles auf einmal bekommen kann. Und da muss man hald auch abstriche machen. Und wenn man dann mit dem Feuerwehrtüv abklärt ob das alles so wirklich ok ist dann ist das doch nur hilfreich.

Nur hier im Forum gibt es hald Leute die immer alles auf so ein paar Schwarze Schaafe beschränken die sich nicht an Vorschriften halten. Und aus der Sicht derer sind alle Feuerwehren unter Stützpunktgröße so veranlagt das sie nur machen was sie wollen und nicht was die Vorschrift sagt.


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562281
Datum05.06.2009 15:5511246 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerDie Gerätewarte (Sachkundige) müssen doch schon viel früher den Kopf hinhalten, wenn irgendwas defekt ist, weil nicht geprüft und somit zu weiteren Schäden/Unfällen führt.
Vielleicht etwas deutlicher:
Wenn ein Defekt festgestellt wird, ist der Ausrüstungsgegenstand für die Benutzung zu sperren. Hat ein Ausrüstungsgegenstand nicht die vorgeschriebene Prüfung durchlaufen oder sind die Prüffristen überschritten, ist dieser für die Benutzung zu sperren.


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY562282
Datum05.06.2009 15:5611348 x gelesen
Nicht ganz korrekt. In BY gibt es dafür den Technischen Prüfdienst. Kommt jetzt wieder alle 3 Jahre zu jeder Wehr.

Daniel


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562284
Datum05.06.2009 15:5811298 x gelesen
Geschrieben von Josef FischerWarum? Weil bei der Beschaffung des Fahrzeugs die Finanziellen mittel nicht zur verfügung standen?
Wenn wir jetzt aus Einsatzerfahrung eine Schleifkorbtrage, Rettungsrucksack, Hydraulisches Rettungsgerät, Säbelsäge und Greifzug nachrüsten.


Ich gehe davon aus das die Lagerorte vorher schon festgelegt waren? So von wegen ab Auslieferung ;-).

Geschrieben von Josef FischerNur hier im Forum gibt es hald Leute die immer alles auf so ein paar Schwarze Schaafe beschränken die sich nicht an Vorschriften halten. Und aus der Sicht derer sind alle Feuerwehren unter Stützpunktgröße so veranlagt das sie nur machen was sie wollen und nicht was die Vorschrift sagt.

Ein paar schwarze Schafe?*lach*
Nimm dir einen Tag Zeit und besuche Feuerwehren. Was da ohne Nachdenken um- und eingebaut wurde und wird ist ernüchternd.
Aus diesem Grunde ist hier auch der beissreflex bei dem Wort Umbauten zu erklären. Und Vielfach zu recht.

Peter


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562286
Datum05.06.2009 16:0111329 x gelesen
Geschrieben von Daniel MüllerNicht ganz korrekt. In BY gibt es dafür den Technischen Prüfdienst. Kommt jetzt wieder alle 3 Jahre zu jeder Wehr.

da es hier ja allg. um alle BL geht, wäre es sehr schön wenn die jeweiligen gesetzl. Grundlagen mit dazugeschrieben würden.

Peter


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562288
Datum05.06.2009 16:0211235 x gelesen
Hallo Josef,
du hast mich falsch verstanden.
Es geht nicht um Große oder kleine Feuerwehren - sondern um Verantwortung und die möglich finanzelle Folge bei Schäden
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg562295
Datum05.06.2009 16:2211295 x gelesen
Geschrieben von Olaf SebastianZ.B. für Löschfahrzeuge entfällt die Kostenübernahme ab dem 25. "Lebensjahr". Danach kostet es das Geld der Gemeinde, so sie es denn noch prüfen lassen will.

... und das steht wo?


Gruß
Christoph

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562299
Datum05.06.2009 16:2611346 x gelesen
vor allem will ich nicht ganz glauben, das dies für die Gemeinde "kostenlos" ist


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen562329
Datum05.06.2009 18:2111321 x gelesen
Geschrieben von Stefan Jurgahnvor allem will ich nicht ganz glauben, das dies für die Gemeinde "kostenlos" ist

Hmhm, ich kann das nur aus Hessen ableiten und wäre die Antwort "ja".

Die Grundidee ist hier, daß gegen die Gemeinde geprüft wird, d.h. die Brandschutzaufsicht tut etwa das, was ihr Name aussagt. Sie prüft die Gemeinden und damit die Feuerwehren im Land. In den meisten Fällen prüft sie aber nicht das Gerät = Aufgabe Gerätwart o.ä., sondern den Gerätwart, zB ob die notwendigen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Bei den Fahrzeugen verschafft sie sich einen Überblick über Gewicht, Zustand, Ladungssicherung. Auch hier wieder führt sie nicht die HU durch, sondern prüft ob HU, SP, AU etc vorhanden sind und schaut nach feuerwehrspezifischem, weil das gerade bei zivilen HU - Prüfung eher ignoriert wird.
Ausnahmen bilden die TH-Sätze und Strahlungsmeßgeräte, die werden tatsächlich geprüft. Letztere sind meist mit Unterstützung des Landes beschafft, so daß quasi der Mitbesitzer Land nach "seinem" Gerät guckt...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen562333
Datum05.06.2009 18:3011281 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerMeiner Erfahrung nach machen dies die Gerätewarte auch sehr gewissenhaft (natürlich nur für meinen Mikrokosmos gesprochen).
Haha, flächendeckend eben nicht...
Frag mal nach wie lange es die "Elektroprüfung" gibt, wer sie seit wann durchführt und wieviel sich heute noch wundern, warum eine Leitungstrommel, die 20 Jahre hinter dem Rolladen im Dunkelnen gestanden hat, auch mal auf Risse, poröse Leitungen oder gar den Widerstand der Schleifringe prüfen sollte.

Weiteres typisches Beispiel ist die Entlüftungseinrichtung... Wie oft funktioniert die gar nicht bzw. die Dichtprobe scheitert. Typische Antwort: "Benutzen wir nie, wir sind ne Stadtfeuerwehr"


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 562400
Datum06.06.2009 05:3011160 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnSo oder ähnlich gibt es das als Dienstleistung in jedem Bundesland

Nicht jedes Bundesland..

für das Saarland hab ich sowas noch nie gehört..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 562401
Datum06.06.2009 05:3411155 x gelesen
Geschrieben von Josef FischerDas Fahrzeug wurde durch Fachkundiges Personal umgebaut. Einmal durch einen augebildeten KFZ-Mechaniker und durch den Ausgebildeten Gerätewart

Selbst das hat im Zweifel eher nichts zu sagen.. gerade Leute das ewig und 3 Tage machen neigen gerne zu "Sonderlösungen die sich bewährt haben"..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg562419
Datum06.06.2009 09:2311189 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottBei den Fahrzeugen verschafft sie sich einen Überblick über Gewicht, Zustand, Ladungssicherung. Auch hier wieder führt sie nicht die HU durch, sondern prüft ob HU, SP, AU etc vorhanden sind und schaut nach feuerwehrspezifischem, weil das gerade bei zivilen HU - Prüfung eher ignoriert wird.
Und genau so verhält es sich auch in BaWü.

Geschrieben von Lüder PottAusnahmen bilden die TH-Sätze und Strahlungsmeßgeräte, die werden tatsächlich geprüft.
Wir haben kein Strahlungsmeßgerät aber bei TH-Sätzen stimmt es ebenfalls überein.
Komischerweise mit Ausnahme von Rettungszylindern.

Vielleicht finde ich heute die Kostenaufstellung vom TÜV. Online scheint es die leider nicht zu geben.


Gruß
Olaf

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 05.06.2009 14:46 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 14:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.06.2009 14:59 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 15:05 ., Nordheim
 05.06.2009 15:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.06.2009 15:24 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 14:54 Jens7 M.7, Siele
 05.06.2009 15:04 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 15:24 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:28 Pete7r L7., Frankenberg
 05.06.2009 15:33 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:44 Pete7r L7., Frankenberg
 06.06.2009 05:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.06.2009 15:06 Olaf7 S.7, Hirschberg
 05.06.2009 15:18 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 15:23 Pete7r L7., Frankenberg
 05.06.2009 15:33 Olaf7 S.7, Hirschberg
 05.06.2009 15:35 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:48 Olaf7 S.7, Hirschberg
 05.06.2009 16:22 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 16:26 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 18:21 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.06.2009 09:23 Olaf7 S.7, Hirschberg
 05.06.2009 15:22 Jose7f F7., Siebenaich
 05.06.2009 15:24 Pete7r L7., Frankenberg
 05.06.2009 15:26 ., Bad Hersfeld
 05.06.2009 15:28 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:33 Jose7f F7., Siebenaich
 05.06.2009 15:40 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:50 Jose7f F7., Siebenaich
 05.06.2009 15:58 Pete7r L7., Frankenberg
 05.06.2009 16:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:43 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 05.06.2009 15:45 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 15:55 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.06.2009 18:30 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.06.2009 15:49 Pete7r L7., Frankenberg
 06.06.2009 05:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.06.2009 15:56 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 05.06.2009 16:01 Pete7r L7., Frankenberg
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