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Thema | Bundesrat: Keine Gefahrenabwehr durch THW | 15 Beträge | |||
Rubrik | THW | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 563645 | |||
Datum | 12.06.2009 18:22 | 13065 x gelesen | |||
hallo, Der Bundesrat hat heute den Bundestag in Sachen "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk" zunächst mal "ausgebremst": Bundesrat: Keine Gefahrenabwehr durch THW Mal sehen was davon dann letztendlich durchkommt ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 563717 | |||
Datum | 13.06.2009 06:53 | 8483 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerMal sehen was davon dann letztendlich durchkommt ... Zumindest ist ja erfreulich, dass der BR gemerkt hat, dass der Selbsteinsatz da, zugegeben hübsch verpackt, versteckt war. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Fran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW | 563728 | |||
Datum | 13.06.2009 10:45 | 8178 x gelesen | |||
Also ich hätte da den Selbsteinsatz nicht ohne weiteres raus gelesen, daher wirklich interessant "verpackt". Wenn man sich jetzt noch einmal die Artikel zum "THW das beim Unwetter nicht alarmiert wurde" durchliest, kommt man wirklich immer mehr in die Richtung das einige eine Konkurrenzstellung zur Feuerwehr wünschen. Da ich bezweifele das der Gesetzentwurf ohne Beratung durch das THW geschrieben wurde. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 563731 | |||
Datum | 13.06.2009 10:49 | 7823 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank MüllerWenn man sich jetzt noch einmal die Artikel zum "THW das beim Unwetter nicht alarmiert wurde" durchliest, kommt man wirklich immer mehr in die Richtung das einige eine Konkurrenzstellung zur Feuerwehr wünschen. Mag sein. Grundsätzlich wäre ja eine Regelung für "Alleineinsätze im Auftrag der zuständigen Behörde" - Klassiker sind Unwetterlagen - in Ordnung, weil da kein Einsatzleiter der zust. Behörde vor Ort ist, aber ich vermute mal stark, das wäre auch nach den bestehenden Regelungen machbar (und wird faktisch eh gemacht). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 564149 | |||
Datum | 15.06.2009 20:43 | 7413 x gelesen | |||
Hallo, hm einerseits bin ich ja froh, dass sich an dem Thema keine erneute sinnlose "die einen gegen die anderen"-Debatte entzündet hat. Aber VIER Beiträge? Hoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden und haben mal bei den FW-Verbänden gefragt, warum erst der Bundesrat auf die Bremse treten musste... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 564154 | |||
Datum | 15.06.2009 21:38 | 6986 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamHoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden und haben mal bei den FW-Verbänden gefragt, warum erst der Bundesrat auf die Bremse treten musste... Vielleicht war das so geplant? Aber wenn ich mal unsere KBM sehe, werde ich ihn fragen. ;-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 564209 | |||
Datum | 16.06.2009 09:36 | 7047 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamAber VIER Beiträge? Nicht verstanden? Nicht interessiert? Ist doch eh rum? Geschrieben von Andreas Bräutigam Hoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden und haben mal bei den FW-Verbänden gefragt, warum erst der Bundesrat auf die Bremse treten musste...Vor allem vermisse ich die großspurigen Verlautbarungen von Kröger und Konsorten das man die Feuerwehr mit 1.3 Mio Mitgliedern in Ihrer Rolle in der täglichen Gefahrenabwehr damit gestärkt hätte. Oder man hat erkannt das die Bude lichterloh brennt und man damit in der Fläche das ein oder andere Problem hätte lösen können. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 564210 | |||
Datum | 16.06.2009 09:42 | 6635 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVor allem vermisse ich die großspurigen Verlautbarungen von Kröger und Konsorten das man die Feuerwehr mit 1.3 Mio Mitgliedern in Ihrer Rolle in der täglichen Gefahrenabwehr damit gestärkt hätte. Die versuchen gerade den Informationsfluß zur Ski-Piste zu verbessern, damit so was nicht nochmal passiert. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 564286 | |||
Datum | 16.06.2009 14:25 | 6845 x gelesen | |||
Hi Andreas, ich denke das interessiert den ein oder anderen schon, vor allem das Ergebniss was am ende raus kommt. Aber was stört dich nun im Detail an dem Entwurf? Wo siehst du Probleme und vlt. wo auch vorteilhaftes? Gruß Sven | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 564301 | |||
Datum | 16.06.2009 15:11 | 6862 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtAber was stört dich nun im Detail an dem Entwurf? Nichts, was über die Bedenken des BR hinaus geht. Sorry, dass ich das so kurz beantworte, aber die Erläuterungen des BR sind da wirklich auch für nicht-Juristen gut nachvollziehbar. Ausnahme: Betretungsrecht für Übungen, das haben wir nämlich in NRW als Fw auch. Geschrieben von Sven Hildebrandt Wo siehst du Probleme siehe oben, auch das hat der BR IMHO gut beschrieben. Geschrieben von Sven Hildebrandt vlt. wo auch vorteilhaftes? Dazu müsste ich das THW-Helferrecht und das jetzt gültige Gesetz besser kennen. Einziges Beipsiel, das mir einfällt: Sofern es rechtliche Lücken bei Alleineinsätzen von THW-Einheiten im Auftrag der Gefahrenabwehrbehörde gibt, so kann man diese sicherlich angehen (z. B. Absperrungen, Platzverweise). Allerdings ist die bloße Übertragung der nach Landesrecht vorhandenen Rechte offenbar verfassungswidrig. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 564324 | |||
Datum | 16.06.2009 18:21 | 6495 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamHoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden Solange die wenigsten Länder ihre verfassungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen ist es nicht weiter erstaunlich wenn der Bund langsam aber sicher seinen Einfluss ausdehnt. Ich bin eigentlich erstaunt, dass die Länder hier auf die Bremse getreten haben. Muss wohl daran liegen dass das Zuckerbrot( Geld) fehlte. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 568722 | |||
Datum | 08.07.2009 00:38 | 6480 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerDer Bundesrat hat heute den Bundestag in Sachen "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk" zunächst mal "ausgebremst": und nun doch zugestimmt: THW-Gesetz und Gegenüberstellung. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 575269 | |||
Datum | 10.08.2009 21:36 | 6248 x gelesen | |||
Naja, da hat sich aber im § 1 Abs. 4 DEUTLICH was verändert. So wie jetzt ist das Gesetz IMHO vernünftig. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 575609 | |||
Datum | 12.08.2009 19:41 | 6077 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNaja, da hat sich aber im § 1 Abs. 4 DEUTLICH was verändert. So wie jetzt ist das Gesetz IMHO vernünftig. Aus Deiner Sicht hätte ich es mir auch nicht anders vorstellen können. ;) Ob denn aber die fachliche Qualifikation als Voraussetzung zu zu sinnvollen Weisungen auf dem flachen Land immer vorhanden ist möchte ich für einige Fälle doch anzweifeln. Aber gut, mit dem Gesetz im Rücken ist eben alles möglich. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 575622 | |||
Datum | 12.08.2009 20:53 | 6073 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen WenzelOb denn aber die fachliche Qualifikation als Voraussetzung zu zu sinnvollen Weisungen auf dem flachen Land immer vorhanden ist möchte ich für einige Fälle doch anzweifeln. Ja, das mit den "fachlichen" Weisungen bedarf sicher der Erläuterung durch Kommentare o.ä. Ich denke, der GMV führt einen da zu ähnlichen Grundsätzen wie bei der Amtshilfe: OB etwas gemacht wird oder nicht soll die anfordernde Behörde entscheiden, OB es geht und WIE es gemacht wird, natürlich nur die durchführende Organisation. Streng genommen (sprich: nochmal genau geguckt) gefielen mir auch eher die Änderungen im § 1 Abs. 2 besonders gut (z. B. Nr. 4 und Absatz 4 verwechselt) , den Abs. 4 hätte ich zur Vermeidung eben dieser "Missdeutungen" anders formuliert! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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