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ThemaBundesrat: Keine Gefahrenabwehr durch THW15 Beträge
RubrikTHW
Infos:
  • Bundesrat: Keine Gefahrenabwehr durch THW
  • Gesetzesentwurf
  • Schreiben des DFV an das BMI
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg563645
    Datum12.06.2009 18:2213065 x gelesen
    hallo,

    Der Bundesrat hat heute den Bundestag in Sachen "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk" zunächst mal "ausgebremst":

    Bundesrat: Keine Gefahrenabwehr durch THW

    Mal sehen was davon dann letztendlich durchkommt ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563717
    Datum13.06.2009 06:538483 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerMal sehen was davon dann letztendlich durchkommt ...

    Zumindest ist ja erfreulich, dass der BR gemerkt hat, dass der Selbsteinsatz da, zugegeben hübsch verpackt, versteckt war.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorFran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW563728
    Datum13.06.2009 10:458178 x gelesen
    Also ich hätte da den Selbsteinsatz nicht ohne weiteres raus gelesen, daher wirklich interessant "verpackt".

    Wenn man sich jetzt noch einmal die Artikel zum "THW das beim Unwetter nicht alarmiert wurde" durchliest, kommt man wirklich immer mehr in die Richtung das einige eine Konkurrenzstellung zur Feuerwehr wünschen.
    Da ich bezweifele das der Gesetzentwurf ohne Beratung durch das THW geschrieben wurde.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen563731
    Datum13.06.2009 10:497823 x gelesen
    Geschrieben von Frank MüllerWenn man sich jetzt noch einmal die Artikel zum "THW das beim Unwetter nicht alarmiert wurde" durchliest, kommt man wirklich immer mehr in die Richtung das einige eine Konkurrenzstellung zur Feuerwehr wünschen.

    Mag sein. Grundsätzlich wäre ja eine Regelung für "Alleineinsätze im Auftrag der zuständigen Behörde" - Klassiker sind Unwetterlagen - in Ordnung, weil da kein Einsatzleiter der zust. Behörde vor Ort ist, aber ich vermute mal stark, das wäre auch nach den bestehenden Regelungen machbar (und wird faktisch eh gemacht).


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen564149
    Datum15.06.2009 20:437413 x gelesen
    Hallo,

    hm einerseits bin ich ja froh, dass sich an dem Thema keine erneute sinnlose "die einen gegen die anderen"-Debatte entzündet hat. Aber VIER Beiträge? Hoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden und haben mal bei den FW-Verbänden gefragt, warum erst der Bundesrat auf die Bremse treten musste...


    Gruß

    A.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW564154
    Datum15.06.2009 21:386986 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamHoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden und haben mal bei den FW-Verbänden gefragt, warum erst der Bundesrat auf die Bremse treten musste...

    Vielleicht war das so geplant? Aber wenn ich mal unsere KBM sehe, werde ich ihn fragen. ;-)

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 564209
    Datum16.06.2009 09:367047 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamAber VIER Beiträge?

    Nicht verstanden? Nicht interessiert? Ist doch eh rum?

    Geschrieben von Andreas BräutigamHoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden und haben mal bei den FW-Verbänden gefragt, warum erst der Bundesrat auf die Bremse treten musste... Vor allem vermisse ich die großspurigen Verlautbarungen von Kröger und Konsorten das man die Feuerwehr mit 1.3 Mio Mitgliedern in Ihrer Rolle in der täglichen Gefahrenabwehr damit gestärkt hätte.

    Oder man hat erkannt das die Bude lichterloh brennt und man damit in der Fläche das ein oder andere Problem hätte lösen können.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564210
    Datum16.06.2009 09:426635 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschVor allem vermisse ich die großspurigen Verlautbarungen von Kröger und Konsorten das man die Feuerwehr mit 1.3 Mio Mitgliedern in Ihrer Rolle in der täglichen Gefahrenabwehr damit gestärkt hätte.

    Die versuchen gerade den Informationsfluß zur Ski-Piste zu verbessern, damit so was nicht nochmal passiert. ;-)

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW564286
    Datum16.06.2009 14:256845 x gelesen
    Hi Andreas,

    ich denke das interessiert den ein oder anderen schon, vor allem das Ergebniss was am ende raus kommt.
    Aber was stört dich nun im Detail an dem Entwurf?
    Wo siehst du Probleme und vlt. wo auch vorteilhaftes?
    Gruß
    Sven


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen564301
    Datum16.06.2009 15:116862 x gelesen
    Geschrieben von Sven HildebrandtAber was stört dich nun im Detail an dem Entwurf?

    Nichts, was über die Bedenken des BR hinaus geht. Sorry, dass ich das so kurz beantworte, aber die Erläuterungen des BR sind da wirklich auch für nicht-Juristen gut nachvollziehbar.

    Ausnahme: Betretungsrecht für Übungen, das haben wir nämlich in NRW als Fw auch.

    Geschrieben von Sven HildebrandtWo siehst du Probleme

    siehe oben, auch das hat der BR IMHO gut beschrieben.

    Geschrieben von Sven Hildebrandtvlt. wo auch vorteilhaftes?

    Dazu müsste ich das THW-Helferrecht und das jetzt gültige Gesetz besser kennen.

    Einziges Beipsiel, das mir einfällt: Sofern es rechtliche Lücken bei Alleineinsätzen von THW-Einheiten im Auftrag der Gefahrenabwehrbehörde gibt, so kann man diese sicherlich angehen (z. B. Absperrungen, Platzverweise). Allerdings ist die bloße Übertragung der nach Landesrecht vorhandenen Rechte offenbar verfassungswidrig.


    Gruß

    A.

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen564324
    Datum16.06.2009 18:216495 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamHoffentlich sind wenigstens einige stille Leser wachgeworden

    Solange die wenigsten Länder ihre verfassungsmäßigen Aufgaben wahrnehmen ist es nicht weiter erstaunlich wenn der Bund langsam aber sicher seinen Einfluss ausdehnt.

    Ich bin eigentlich erstaunt, dass die Länder hier auf die Bremse getreten haben. Muss wohl daran liegen dass das Zuckerbrot( Geld) fehlte.

    Gruß
    Ingo


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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen568722
    Datum08.07.2009 00:386480 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDer Bundesrat hat heute den Bundestag in Sachen "Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk" zunächst mal "ausgebremst":
    und nun doch zugestimmt:
    THW-Gesetz und Gegenüberstellung.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen575269
    Datum10.08.2009 21:366248 x gelesen
    Naja, da hat sich aber im § 1 Abs. 4 DEUTLICH was verändert. So wie jetzt ist das Gesetz IMHO vernünftig.


    Gruß

    A.

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen575609
    Datum12.08.2009 19:416077 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamNaja, da hat sich aber im § 1 Abs. 4 DEUTLICH was verändert. So wie jetzt ist das Gesetz IMHO vernünftig.
    Aus Deiner Sicht hätte ich es mir auch nicht anders vorstellen können. ;)
    Ob denn aber die fachliche Qualifikation als Voraussetzung zu zu sinnvollen Weisungen auf dem flachen Land immer vorhanden ist möchte ich für einige Fälle doch anzweifeln.
    Aber gut, mit dem Gesetz im Rücken ist eben alles möglich.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen575622
    Datum12.08.2009 20:536073 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelOb denn aber die fachliche Qualifikation als Voraussetzung zu zu sinnvollen Weisungen auf dem flachen Land immer vorhanden ist möchte ich für einige Fälle doch anzweifeln.

    Ja, das mit den "fachlichen" Weisungen bedarf sicher der Erläuterung durch Kommentare o.ä.

    Ich denke, der GMV führt einen da zu ähnlichen Grundsätzen wie bei der Amtshilfe: OB etwas gemacht wird oder nicht soll die anfordernde Behörde entscheiden, OB es geht und WIE es gemacht wird, natürlich nur die durchführende Organisation.

    Streng genommen (sprich: nochmal genau geguckt) gefielen mir auch eher die Änderungen im § 1 Abs. 2 besonders gut (z. B. Nr. 4 und Absatz 4 verwechselt) , den Abs. 4 hätte ich zur Vermeidung eben dieser "Missdeutungen" anders formuliert!


    Gruß

    A.

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     12.06.2009 18:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.06.2009 06:53 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     13.06.2009 10:45 Fran7k 7M., Wuppertal / Sauerland
     13.06.2009 10:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     15.06.2009 20:43 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     15.06.2009 21:38 Thom7as 7E., Nettetal
     16.06.2009 09:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     16.06.2009 09:42 ., Bad Hersfeld
     16.06.2009 14:25 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     16.06.2009 15:11 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     16.06.2009 18:21 Ingo7 z.7, LK Harburg
     08.07.2009 00:38 Jürg7en 7W., Gifhorn
     10.08.2009 21:36 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     12.08.2009 19:41 Jürg7en 7W., Gifhorn
     12.08.2009 20:53 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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