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ThemaReporter an der Einsatzstelle80 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Polizei attackiert Kameramann (rp-online)
  • 3sat Reportage über Wiebold und Co.
  • Bericht des WDR
  •  
    AutorHeik8o P8., Issum / NRW564476
    Datum17.06.2009 14:3435261 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Ich bin seit langem ein stiller Mitleser. Viele Fragen liessen sich so auch für mich beantworten.
    Bei dieser bin ich nun ein wenig überfordert.

    Ausgehend von dieser Situation,Ausraster der Polizei, in der zugegeben nicht ein Feuwehrmann (SB) agiert und meines Erachtens auch sehr unverhältnismäßig.
    Am IDF habe ich gelernt, dass Reporter zu dulden sind, nur eben nicht im Gefahrenbereich. Und man, ggf. durch den Pressesprecher, ein Statement abgeben sollte.
    Aber was mache ich, wenn die Reporter zu Nahe rücken oder eben etwas nicht filmen/fotographieren sollen ? z.B. zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen. Oder weil ein FW-Angehöriger nicht gefilmt werden will.
    Habe ich als Einsatzkraft irgendwo meine Rechte abgelegt ?? <-- Am eigenen Bild

    Vielen Dank für eure Hilfe


    "Orandum est, ut sit mens sana in corpore sano"
    Juvenal

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    AutorBern8har8d G8., München / Bayern564480
    Datum17.06.2009 14:4431462 x gelesen
    ...ich weigere mich, Sachen auf dieser HP anzuschauen. Aber meiner Erfahrung nach hat die Fa. Wiebold eine etwas eigene Art der Rechtsauffassung. Damit kann und will ich aber nicht den aktuellen Fall kommentieren. Mit Sicherheit ist die Firma Wiebold zu mehr als 100% im Recht.

    Geschrieben von Wiebold TV:
    Wir leben in Deutschland, einem Land mit einem Grundgesetz, in dem die Pressefreiheit in allen Belangen, eines der höchsten Güter ist. Doch leider kommt es immer wieder und egal an welchen Einsatzorten, zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Ausgerechnet die Beamten, die für die Einhaltung der Gesetzte zuständig sind, verstossen gegen diese. Wann wird diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt. Es kann und darf nicht sein, dass Polizisten ihre persönlichen Emotionen, Gefühle mit in die Unifom nehmen. SIE, HERR INNENMINISTER SIND GEFRAGT !! WIE KANN DAS SEIN, IN EINEM DEMOKRATISCHEN RECHTSTAAT ! !

    Da kommen mir schon etwas die Tränen, wenn man da gleich zum Innenminister rennen will.


    Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen564481
    Datum17.06.2009 14:4631059 x gelesen
    Hallo Heiko,

    Geschrieben von Heiko Pittazum Schutz der Persönlichkeitsrechte eines Betroffene
    Soweit ich es gelernt habe, haben wir in D die Pressefreiheit. Solange der Reporter uns nicht bei der Arbeit behindert oder sich nicht im auch für Ihn abgesperrten Gefahrenbereich aufhält, darf er filmen und forografieren, was er will. Ob er die Bilder dann veröffentlicht oder nicht, liegt ganz allein in seinem Ermessen.

    Solltest Du ihn daran hindern, und somit auch in der Ausübung seines Berufes, ohne, dass er Dich behindert oder sich im Gefahrenbereich aufhält, kann er meines Wissens sogar Dich wegen Nötigung o.ä. anzeigen.

    Geschrieben von Heiko PittaOder weil ein FW-Angehöriger nicht gefilmt werden will.
    Sobald Du im Einsatz bist, nimmst Du eine hoheitliche Aufgabe war und stehst damit im Interesse der Öffentlichkeit. Dadurch hast Du kein Recht, es einem Reporter zu verbieten Dich zu filmen oder zu fotografieren.

    Geschrieben von Heiko PittaHabe ich als Einsatzkraft irgendwo meine Rechte abgelegt ?? <-- Am eigenen Bild
    Wie bereits geschrieben: Nicht solange Du für die Feuerwehr im Einsatz bist. Auch als Privatperson müsstest Du es dulden, wenn Du als "Beiwerk" am Bildrand zu sehen bist, solange Du nicht das Hauptmotiv darstellst.

    So wurde mir es auf jeden Fall einmal in einem Seminar zur Pressearbeit in der Feuerwehr beigebracht.


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin564483
    Datum17.06.2009 14:5231080 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard GlasDa kommen mir schon etwas die Tränen, wenn man da gleich zum Innenminister rennen will.Tja, für den betroffenen Pol-Beamten reicht schon das Echo der KPB.
    Und das folgt ganz sicher!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen564484
    Datum17.06.2009 15:0530604 x gelesen
    ...in Zukunft ein Stern weniger...dumm die Kollegen, die ihren Kollegen nicht bremsen...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorHeik8o P8., Issum / NRW564487
    Datum17.06.2009 15:0830809 x gelesen
    Auch wenn es mir persönlich nicht gefällt, danke.
    Ich hatte gehofft, dass es wenigstens zum Schutz von Opfern soetwas wie Rechte gibt. Mir als Einsatz-/Führungskraft ist es ja auch eigentlich klar, dass ich in der Öffentlichkeit stehe.
    Also darf ich dem Reporter nicht verbieten die verunfallte Frau, den toten Mann oder das gerettete Kind zu Filmen ?? In einem Moment, in dem die Person am verletzlichsten ist hält der Kameramann "drauf" und ich kann nichts dagegen unternehmen ???


    "Orandum est, ut sit mens sana in corpore sano"
    Juvenal

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    AutorFlor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern564489
    Datum17.06.2009 15:1130515 x gelesen
    Ich war zwar noch nie EL, aber ich würde das "Problem" folgendermaßen lösen : Großräumig sperren lassen, den Bereich zum Gefahrenberech erklären und sagen dass man den Platz als Bereitstellungsraum braucht und . Für die Presse gibts dann bei größeren Lagen in gewissen Zeitabschnitten Wasserstandsmeldenunge vom "Pressesprecher". Bei kleineren Dingen können ja die Fragen vll. nachher beantwortet werden.

    Würdet ihr es genauso machen ?


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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland564490
    Datum17.06.2009 15:1330597 x gelesen
    Richtig. Weil:

    http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

    -> Artikel 5, Absatz 1, letzter und vorletzter Satz: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."


    Gruß
    Frank


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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin564492
    Datum17.06.2009 15:1330307 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott...in Zukunft ein Stern weniger...dumm die Kollegen, die ihren Kollegen nicht bremsen...Dabei standen da genug - zum bremsen.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW564493
    Datum17.06.2009 15:1330751 x gelesen
    Geschrieben von Heiko PittaIn einem Moment, in dem die Person am verletzlichsten ist hält der Kameramann "drauf" und ich kann nichts dagegen unternehmen ???

    Der Unterschied zw. können und dürfen setzte ich mal als gegeben voraus.

    Auf welcher Rechtsgrundlage willst du die GGlich garantierte Pressefreiheit einschränken ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen564494
    Datum17.06.2009 15:1430481 x gelesen
    Moin!

    Ganz so einfach ist es nun nicht.

    Grundsätzliche Aussagen zum "Recht am eigenen Bild" bekommst man im Kunsturheberechtsgesetz.

    § 22 KUG bestimmt:

    „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“


    Was die Ausnahme des § 22 KUG angeht, schaue man in den § 23 KUG:

    § 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

    * (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    * (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


    So! Stellt sich also die Frage, ob, wie in diesem Fall,, die Verletzte sich damit einverstanden erklärt hat, sich vom Fernsehteam aufnehmen zu lassen. Stllschweigende Hinnahme ist keine Einverständniserklärung. Pressefreiheit in allen Ehren; aber sie ist kein Freifahrtschein. Auch die Angehörigen von Presseorganen haben sich an geltendes Recht zu halten.

    Es könnte also durchaus sein, dass der Polizeibeamte lediglich den Rechtsanspruch der Verletzten durchsetzen bzw. schützen wollte.
    Über die Art und Weise äußere ich mich hier lieber nicht!

    Was das Ablichten von im Einsatz befindlichen Feuerwehrangehörigen, Rettungsdienstlern oder Polizeibeamten angeht, so gibt es meines Wissens nach eine grundsätzliche Aussage, entstanden durch die gängige Rechtssprechung. Portraitaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Abgebildeten zulässig. Übersichtsaufnahmen, die ein bestimmtes Geschehen wiedergeben und auf denen eine unbestimmte Personenanzahl erkennbar ist, sind grundsätzlich zulässig.

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland564495
    Datum17.06.2009 15:1630364 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerStellt sich also die Frage, ob, wie in diesem Fall,, die Verletzte sich damit einverstanden erklärt hat, sich vom Fernsehteam aufnehmen zu lassen. Stllschweigende Hinnahme ist keine Einverständniserklärung. Pressefreiheit in allen Ehren; aber sie ist kein Freifahrtschein. Auch die Angehörigen von Presseorganen haben sich an geltendes Recht zu halten.

    Aber dies zu beurteilen, abzuwägen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen ist nicht unsere Aufgabe, sondern wird vor Gericht geklärt werden müssen. Das Thema ist zu komplex, um darauf impulsiv vor Ort zu reagieren.


    Gruß
    Frank


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564497
    Datum17.06.2009 15:1630513 x gelesen
    Heftige Aufnahmen. So hart es jetzt mal klingen mag: Ich glaube ich hätte dem Polizeibeamten im Rahmen der Notwehr die Kamara direkt in die Fresse gehauen.

    Geschrieben von Heiko PittaAber was mache ich, wenn die Reporter zu Nahe rücken oder eben etwas nicht filmen/fotographieren sollen ?

    Wer entscheidet dies auf welcher Rechtsgrundlage?

    Geschrieben von Heiko PittaOder weil ein FW-Angehöriger nicht gefilmt werden will.

    Das Problem ist, daß er nicht gefilmt wird weil er Max Muster ist, sondern weil er dort vor Ort hoheitliche AAufgaben wahrnimmt. Es wird also die "Amtsperson" (SB) gefilmt.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW564499
    Datum17.06.2009 15:1930325 x gelesen
    Geschrieben von Florian WagnerGroßräumig sperren lassen, den Bereich zum Gefahrenberech erklären

    Könnte als Fachlich ungeeignet eine nettes Medienecho geben ,-)

    Geschrieben von Florian Wagnerden Bereich zum Gefahrenberech erklären und sagen dass man den Platz als Bereitstellungsraum braucht und

    Autsch, einen BR im Gefahrenbereich ?

    Geschrieben von Florian WagnerFür die Presse gibts dann bei größeren Lagen in gewissen Zeitabschnitten Wasserstandsmeldenunge vom "Pressesprecher"

    Dafür muss geeignetes Personal jederzeit verfügbar sein.
    Aber vom Prinzip ist das die Aufgabe des Pressesprechers ,-)

    Geschrieben von Florian WagnerBei kleineren Dingen können ja die Fragen vll. nachher beantwortet werden.

    Nichts ist für die Medien so wertlos wie die Nachricht von vor einer Stunde ?
    Schon mal mit den Medien beschäftigt ? Insbesondere Journalisten die nicht fest eingestellt sind ?
    Was meinst du wofür die bezahlt werden ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen564500
    Datum17.06.2009 15:1930727 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard GlasDamit kann und will ich aber nicht den aktuellen Fall kommentieren.


    Schon einmal deswegen nicht weil man nicht selber dabei war!
    Die Videoaufzeichnung alleine halte ich da für wenig Aussagekräftig! Was genau ist dem Reporter (eher) Amateur-Filmer da nun eigentlich zugestoßen?
    Das Bildmaterial läßt auf jeden Fall eine Menge Fragen offen!


    MkG
    Daniel


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564501
    Datum17.06.2009 15:2230312 x gelesen
    Geschrieben von Florian WagnerGroßräumig sperren lassen, den Bereich zum Gefahrenberech erklären und sagen dass man den Platz als Bereitstellungsraum braucht und .

    Hab ich mal erleben dürfen. Dumm nur, daß der A-Dienst (und noch einige Andere) vor Ort dann in genau diesem "Gefahrenbereich" seine Feuerwehrsicherheitsshirmmütze und den Feuerwehrsicherheitsausgehanzug getragen hat.

    Ist dann auch doof wenn wenn man in diesem "Gefahrenbereich" Feuerwehranwärter vorfindet bzw. der jeweilige Sprecher zu der Art der Gefahren keine Aussagen machen kann bzw. die getroffenen Aussagen nicht mit dem von den Einsatzkräften im Gefahrenbereich getragenen Schutzausrüstung in Einklang zu bringen sind. Bringt schon so mach Verantwortlichen in Erklärungsnöte...

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg564503
    Datum17.06.2009 15:2530302 x gelesen
    Hallo,
    guckst du hier:

    Stellungnahme

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW564504
    Datum17.06.2009 15:2730192 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIch glaube ich hätte dem Polizeibeamten im Rahmen der Notwehr die Kamara direkt in die Fresse gehauen.

    Für was willst Du da Notwehr geltend machen ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen564505
    Datum17.06.2009 15:2830182 x gelesen
    ... der Gefahrenbereich muß aber auch wirklich gefährlich sein, d.h. dort sollte auch niemand anderes rumstehen zB wartende Abschleppwagenfahrer, ein Statiker, Vertreter der Wasserbehörde etc.

    Sonst fragt der Reporter sofort, warum andere zivil gekleidete Personen sich dort aufhalten dürfen und er nicht...

    Die ehrliche Antwort wäre "weil ich Dich hier nicht haben will" - und diese ist so nicht rechtskonform.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen564506
    Datum17.06.2009 15:3230192 x gelesen
    ...wahrscheinlich können die verschiedenen Dienststellen das Thema abkühlen, weil Wiebold für seine besonders fachlichen Kommentare auf seiner Homepage bekannt ist...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564507
    Datum17.06.2009 15:3430224 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffFür was willst Du da Notwehr geltend machen ?

    Ich hätte an der Stelle des Journalisten das Handeln des Polizeibeamten vermutlich als gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.

    Aber egal, das wird ein Fall für die Gerichte. Und aufgrund der sehr knappen PM der Kreispolizeibehörde Kleve kann man sich seinen Teil denken, wie die den Vorfall bewerten.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMax 8G., London / UK564509
    Datum17.06.2009 15:4230189 x gelesen
    Geschrieben von Florian WagnerWürdet ihr es genauso machen ?
    ich wuerde es wahrscheinlich genauso machen wollen weil fuer mich der Artikel "die Wuerde des Menschen ist unantastbar" hoeher gestellt ist als die Pressefreiheit und ich mich in dem Fall verpflichtet sehen wuerde das Opfer zu schuetzen. Das Problem ist, dass das eine Gratwanderung ist. Zur Ethikauffassung von Herrn W. und seinen Mitarbeitern haben wir uns hier ja schon oefter unterhalten, jemand der sofort nach dem Innenminister schreit und seine Meinung -mal wieder- mit einer grossen masse an Ausrufezechen unterstreichen muss ist fuer mich auf jeden Fall kein ernstzunehmender Journalist. Ein anderes Problem ist mit Sicherheit der Konkurrenzdruck in dieser Branche. heutzutage sind selbst hochwertige Kameras ja zu ertraeglichen Preisen zu haben und Dank UMTS sind die Daten auch rasend schnell beim Kunden, da ist es natuerlich schwierig a) als erster an gutes Material zu kommen b) dieses loszuwerden (einfach weil es zu viel Angebot gibt) und da wirft man dann auch mal Ethik und Moral ueber Bord. Zapp hat vor einiger Zeit mal ueber eine Journalistin aus HH berichtet, das Video findet man sicherlich dort im Archiv, hier ist das Transkript der Sendung: http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/ethik_journalismus/mediaagenturen102.html

    Max


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564511
    Datum17.06.2009 15:5130088 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pottdumm die Kollegen, die ihren Kollegen nicht bremsen...

    Noch dümmer möglicherweise, wenn der Kollege mehr Sterne auf der Schulter hat als der, der da überreagiert.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen564512
    Datum17.06.2009 15:5830074 x gelesen
    Hi,

    da steht aber ganz explizit "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden"! Gegen das Anfertigen von Fotos kannst du nichts unternehmen, der Bildreporter kann sich die Einwilligung, so den überhaupt erforderlich, ja auch später noch holen.

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen564514
    Datum17.06.2009 16:0030059 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeySo hart es jetzt mal klingen mag:

    ...ja klingt es...merkst selbst...



    Geschrieben von Marc Dickeyim Rahmen der Notwehr die Kamara direkt in die Fresse gehauen.


    Was für eine Aussage!!!


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564515
    Datum17.06.2009 16:0230018 x gelesen
    Geschrieben von Daniel WünschWas für eine Aussage!!!

    Zumindest ehrlich!

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen564518
    Datum17.06.2009 16:0630130 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickeyentsprechende Gegenmaßnahmen

    Solange Du den Unterscheid zwischen Notwehr und Rache kennst, kein Problem. 95% der angeblichen Notwehrhandlungen sind (nach Mitteilung eines Amtsrichters aus NRW) letzlich Rache und werden ggf. auch genau so geahndet.

    Beispiel: In einer Gaststätte will Dir jemand ein Glas Bier über den Kopf schütten.

    1) Notwehr: Das Glas aus der Hand schlagen oder die Hand festhalten.

    2) Rache: Fast alles, was Ihr jetzt gedacht habt bzw. was nicht bei 1 steht :-)

    (stark vereinfacht, aber ich hoffe der Unterschied ist klar).


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen564522
    Datum17.06.2009 16:1230043 x gelesen
    Geschrieben von Frank RecktenwaldAber dies zu beurteilen, abzuwägen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen ist nicht unsere Aufgabe, sondern wird vor Gericht geklärt werden müssen.

    Sicherlich nicht Aufgabe eines FM (SB), die meiner Kollegen schon. Und da kann man nicht Nachbereitungen anlässlich von Gerichtsverfahren nutzen, sondern mus vor Ort sofortige Entscheidungen und Maßnahmen treffen. Und wenn man sich schon "gegen" Berichterstatter entscheidet, sollte man da schon etwas rechtssicher sein.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt564523
    Datum17.06.2009 16:1530239 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffAuf welcher Rechtsgrundlage willst du die GGlich garantierte Pressefreiheit einschränken ?
    Vll. Art 1 GG. Mich in Einzelteilen in der Bild zu sehen würde meine Würde persönlich antasten. Allerdings gibt es da dann ja noch Redakteure, die solche Fotos nicht nehmen (sollten).


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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen564527
    Datum17.06.2009 16:3430066 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian WagnerIch war zwar noch nie EL, aber ich würde das "Problem" folgendermaßen lösen
    Welches Problem?

    Das Problem in solchen Situationen sind in der Regel die Einsatzkräfte, die sich mit ihren Rechtsgrundlagen sowieso schon kaum und mit dem Presserecht dann überhaupt nicht mehr auskennen.

    Die Aktion des Polizisten erinnert mich stark an die letzten Versuche einer unabhängigen Berichterstattung aus Teheran - wenn wir dahin wollen, nur zu ...


    Gruß
    Markus

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    AutorAndr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW564528
    Datum17.06.2009 16:4029951 x gelesen
    Hallo,

    ich muss aber zugeben, dass das Video echt unterhaltungswert hat.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW564529
    Datum17.06.2009 16:4130149 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseGeschrieben von Michael Roleff"Auf welcher Rechtsgrundlage willst du die GGlich garantierte Pressefreiheit einschränken ?"
    Vll. Art 1 GG. Mich in Einzelteilen in der Bild zu sehen würde meine Würde persönlich antasten.


    Das entscheidet also FA hü mit umfangreicher juristischer Ausbildung ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW564530
    Datum17.06.2009 16:4229974 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßDas Problem in solchen Situationen sind in der Regel die Einsatzkräfte, die sich mit ihren Rechtsgrundlagen sowieso schon kaum und mit dem Presserecht dann überhaupt nicht mehr auskennen.

    Beschreibt die Situation IMHO recht gut.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen564531
    Datum17.06.2009 16:4830092 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffBeschreibt die Situation IMHO recht gut.

    Ja, aber nur die eine Seite. Die andere Seite des Problems sind Kunstschaffende, die schon bei der Ansprache "gehen sie bitte mal zur Seite" die freiheitlich-demokratische Grundordnung Europas gefährdet sehen und sich (ob eines so hohen gefährdeten Gutes) auch so aufführen.

    Ich meine damit nicht die hier involvierte Firma, mit der ich bisher wenig, aber da nur vernünftige Erfahrungen habe. Was andere erlebt haben, kann ich nicht bewerten.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW564532
    Datum17.06.2009 16:5129944 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigamdie schon bei der Ansprache "gehen sie bitte mal zur Seite" die freiheitlich-demokratische Grundordnung Europas gefährdet sehen und sich (ob eines so hohen gefährdeten Gutes) auch so aufführen.

    Lokale Medienvertreter oder "fliegende" Reporter?

    Geschrieben von Andreas BräutigamJa, aber nur die eine Seite.

    Das ist aber auch die die wir als FW darstellen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen564533
    Datum17.06.2009 16:5130453 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Glas...ich weigere mich, Sachen auf dieser HP anzuschauen. Aber meiner Erfahrung nach hat die Fa. Wiebold eine etwas eigene Art der Rechtsauffassung.

    Nunja. Mein Heimatort ist nunmal im direkten Einzugsgebiet von Wieboldtv. Wir haben aufgrund unserer zahlreichen Verkehrsunfälle in den letzten Jahren zig Einsätze gehabt, wo Kameraleute dieser Firma aufgetaucht sind. Ich kann in keinem dieser Fälle davon berichten, dass die sich daneben benommen haben und extram nah an das Geschehen gegangen sind.

    Die haben sich bei uns immer zurück gehalten und haben ggfs. auf Bitten unserer Einsatzkräfte reagiert. Interessant finde ich es, dass -wenn Probleme dieser Art auftreten- sie fast immer durch impulsives Verhalten der Einsatzkräfte ausgelöst werden.

    Bei uns hat sich noch kein Kameramann beschwert, wenn wir durch Decken das Unfallopfer vor Schaulustigen (!) geschützt haben. Genausowenig standen die im Weg, wenn wir gearbeitet haben. Das ist auch technischen Gründen ohnehin kaum nötig.

    Dass sich das Niveau der Text-Berichterstattung und insbesondere der Kommentare auf der HP manchmal im unterirdischen Bereich befindet, trägt zum vernünftigen Umgang mit dem Thema (auf allen Seiten) nicht gerade bei.

    Insbesondere in dem hier genannten Fall kann ich die Reaktion des Beamten nicht nachvollziehen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen564534
    Datum17.06.2009 16:5329949 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamJa, aber nur die eine Seite. Die andere Seite des Problems sind Kunstschaffende, die schon bei der Ansprache "gehen sie bitte mal zur Seite" die freiheitlich-demokratische Grundordnung Europas gefährdet sehen und sich (ob eines so hohen gefährdeten Gutes) auch so aufführen.


    Stimmt.

    Geschrieben von Andreas BräutigamIch meine damit nicht die hier involvierte Firma, mit der ich bisher wenig, aber da nur vernünftige Erfahrungen habe.

    Das kann ich bestätigen. Allerdings steht nach meinen Erfahren das Verhalten von Wiebold an Einsatzstellen im krassen Gegensatz zu dem dummen Gelaber über Pressefreiheit auf der HP.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen564535
    Datum17.06.2009 16:5529932 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffLokale Medienvertreter oder "fliegende" Reporter?

    genau :-)


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564536
    Datum17.06.2009 16:5729968 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningDas kann ich bestätigen. Allerdings steht nach meinen Erfahren das Verhalten von Wiebold an Einsatzstellen im krassen Gegensatz zu dem dummen Gelaber über Pressefreiheit auf der HP.

    Könnte aber auch daran liegen, daß es immer wieder Vorfälle dieser Art gibt und selbst dann wenn es nicht zu Eklat kommt immer weider Behördenvertreter (insbesondere aus dem Bereich der Gefahrenabwehr) gibt, die dann zumindest eine nennen wir es mal eigenwillige Rechtsauffassung haben und teilweise (s. Forum) auch offen vertreten. Führt leider dazu, daß viele Medienvertreter Hypersensibel auf dieses Thema reagieren und dann -was natürlich auch nicht zweckdienlich ist- (vor-)schnell und deutlich reagieren.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMax 8G., London / UK564537
    Datum17.06.2009 16:5929766 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßDie Aktion des Polizisten erinnert mich stark an die letzten Versuche einer unabhängigen Berichterstattung aus Teheran - wenn wir dahin wollen, nur zu ...
    Du haettest vielleicht noch das Wort "Glosse" in der Ueberschrift unterbringen sollen. Wer das hier ernsthaft mit dem Vorgehen in Theheran vergleicht bagatellisiert meiner Meinung nach die dortige Situation.

    Geschrieben von Markus GroßDas Problem in solchen Situationen sind in der Regel die Einsatzkräfte, die sich mit ihren Rechtsgrundlagen sowieso schon kaum und mit dem Presserecht dann überhaupt nicht mehr auskennen.
    Ja, einerseits schon Andererseits sind es aber auch die Journalisten die sich ebensowenig auskennen und alle ihre Aktionen mit dem Presserecht decken wollen und gar nicht erst mit sich reden lassen sondern gleich den europaeischen Gerichtshof etc. anrufen wollen wenn man sie mal bittet noch 5 Minuten zu warten.

    Wie man in den Wald hineinruft...

    Max


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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen564538
    Datum17.06.2009 16:5930038 x gelesen
    Hi,

    warum tun wir hier nicht mal genau das, was an anderer Stelle sonst immer gefordert wird (vorzugsweise bei Katzen auf Bäumen und Ölspuren)? Zuständigkeit prüfen! Ist die Feuerwehr dafür zuständig, die Persönlichkeitsrechte von Unfallopfern zu schützen? Nein! Gibt es eine allgemeine Bürgerpflicht, die Persönlichkeitsrechte von Opfern zu schützen? Nein! Was also sollten wir gegen die eifrigen Pressevertreter tun? Genau, nix! Das mag dem Einen oder Anderen nicht gefallen, aber das ist das einzig sinnvolle. Ich hab sogar schon von hauptamtlichen Feuerwehren gehört, die die Pressevertreter mit Schutzkleidung ausgestattet und an der Einsatzstelle herumgeführt haben, auf die Art hab ich die Lage wenigstens halbwegs unter Kontrolle.

    Was mich wundert ist, dass das Nahliegende bisher noch nicht erwähnt wurde, und zwar sich mal den Presseausweis des Medienvertreters zeigen zu lassen, erzählen kann der mir viel. Wenn er gar kein Journalist ist, werde ich sein Tun im Zweifelsfall zwar auch nicht verhindern können, hab mir aber erst mal argumentativ einen Vorteil verschafft...

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564539
    Datum17.06.2009 17:0129901 x gelesen
    Ergänzung:

    Es geht bei Medienschaffenden in den Fällen auch um die Existenz. Entsprechende Handlungen und ungerechtfertigte Einschränkungen von Behördenseite sind für sie letztendlich existenzbedrohend.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564541
    Datum17.06.2009 17:0329953 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppWas mich wundert ist, dass das Nahliegende bisher noch nicht erwähnt wurde, und zwar sich mal den Presseausweis des Medienvertreters zeigen zu lassen, erzählen kann der mir viel.

    Es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelungen zum Presseausweis. letztendlich kann sich jede 1-Mann-Dorfredaktion selbst solche Dinger erstellen. Kann - muß aber nicht.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen564543
    Datum17.06.2009 17:1829944 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Marc DickeyEs gibt in Deutschland keine einheitliche Regelungen zum Presseausweis.
    Nein, das ist falsch. Es gibt in Deutschland sehr wohl den sogenannten bundeseinheitlichen Presseausweis, Rechtsgrundlage ist eine Vereinbarung der Innenministerkonferenz den Verbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS). Die Version für 2009 sieht so aus:



    Im Prinzip kann sich jeder selbst einen Presseausweis drucken, dass stimmt schon, und er kann auch völlig ohne an der Einsatzstelle rumschleichen. Er wird aber ggfs. vorsichtiger sein, wenn er merkt, dass du nicht völlig ahnungslos bist...

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564546
    Datum17.06.2009 17:2830017 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppEs gibt in Deutschland sehr wohl den sogenannten bundeseinheitlichen Presseausweis, Rechtsgrundlage ist eine Vereinbarung der Innenministerkonferenz den Verbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS).

    Nur zu dumm, daß alle anderen PAs rechtlich genauso gut oder schlecht sind.

    Diese Vereinbarung besagt nur, daß die Beteiligten sich auf ein Format geeinigt haben. In der Vergangenheit ist diese Vereinbarung übrigens auch schon mal geplatzt da Freelens geklagt hatte, das die IMK damals nur mit den vier erstgenanten Verbänden eine solche Vereinbarung getroffen hat. Führte zu lustigen Klagen und teilweise zu Abneigungsbekundungen der Verbände untereinander. Könnte letztendlich immer wieder passieren.

    Wenn jemand lust hätte, könnte er genausogut diese Ausweise vorlegen: Bild 1 Bild 2 ....

    Behörden könnden da im Gegensatz zu den Pressestellen der freien Wirtschaft nicht wählerisch sein.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen564549
    Datum17.06.2009 17:5129894 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Marc DickeyBehörden könnden da im Gegensatz zu den Pressestellen der freien Wirtschaft nicht wählerisch sein.
    Wieso das? Wen ich als Einsatzleiter oder Pressesprecher mit Informationen versorge und wen nicht, entscheide ich immer noch selbst. Und wenn mir jemand nicht glaubhaft machen kann, Medienvertreter zu sein, bekommt er auch keine Unterstützung von mir. Unabhängig vom Aussteller eines Ausweises hab ich dann aber wenigstens einen Namen, an den ich mich halten kann. Die Vereinbarung der IMK legt übrigens nicht nur das Aussehen, sondern auch die Anforderungen fest. Das ist ja genau der Grund, warum es auch andere Presseausweise (für Hobbyreporter ;-) gibt...

    Viele Grüße,


    Christian Kopp
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564569
    Datum17.06.2009 20:4030005 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppWen ich als Einsatzleiter oder Pressesprecher mit Informationen versorge und wen nicht, entscheide ich immer noch selbst.

    Du solltest mal einen Blick in dein Landespressegesetz werfen.

    Geschrieben von Christian KoppDie Vereinbarung der IMK legt übrigens nicht nur das Aussehen, sondern auch die Anforderungen fest. Das ist ja genau der Grund, warum es auch andere Presseausweise (für Hobbyreporter ;-) gibt...

    Besagte Vereinbarung hat sich im Vergleich zu den letzten jahren stark gewandelt. Insbesonder ist auf dem sogenannten bundeseinheitlichen PA der IMK-Vermerk verschwunden. Man hat da feststellen müssen, daß es nicht angehen kann, daß die IMK Ausweise gewisser Verbände bevorzugt.

    Gerade das mit der Hauptberuflichkeit ist immer wieder ein Problem gewesen. Wie definierst du Hauptberuflich? Das ging vor einigen Jahren schon damit los, daß Kollegen, die in den Online-Bereich gewechselt sind mit der Anerkennung der Tätigkeit Probleme hatten (dürfte mittlerweile erledigt sein). Problematisch war es auch für viele Freie, wenn sie neben ihrer Journalistischen Tätigkeit zudem im PR-Bereich, als Buchautoren oder als Dozent bei allerlei Seminaren tätig waren. Sofern sie da mehr verdient hatten haben einige Verbände ihre hauptamtliche journalistische Tätigkeit verneint.

    Des weiteren laß dir gesagt sein, daß bei weitem nicht alle hauptberuflichen Journalisten bei einem der 6 genannten Verbände sind insbesondere die o.g. Probleme die (vermehrt in der Vergangenheit) aufgetreten sind, haben dafür gesorgt, daß sich der Eine oder Andere umorientiert hat.

    Schlußendlich sollten gerade ehrenamtliche FA vorsichtig sein, wenn sie auf nebenberuflichen (damit meine ich weniger Diejenigen, die alle zwei Jahre mal was aus Spaß an der Freude veröffentlichen) Journalisten rumhacken. Wäre fast so ähnlich als würde der Bürger (hü) die Kompetenz eines EA-Einsatzleiters und seiner Mannschaft in Frage stellen, da sie nicht hauptamtlich sind.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564574
    Datum17.06.2009 21:2929798 x gelesen
    Hallo,
    so ein Käse, ganz bewusst wollte ich mich aus dieser Diskussion raus halten (hatte ich einfach schon zu oft), aber

    NDs Landespresserecht (in kongruenter Weise in den anderen Ländern)

    §3 Öffentliche Aufgaben der Presse:
    Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreiten, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf anderer Weise an der Meinungsbildung mit wirkt.

    § 4 Informationsrecht der Presse:

    1) Die Behörden (Anmerkung: die FF ist ein Teil dieser Behörden!) sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllugn ihre Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.

    Ergo: Wenn jemand der FF da selektiert, nach dem Motto: "Der war neulich so unfreundlich und hat schlecht geschrieben"
    mir die Auskünfte verweigert, die ich einzufordern das Recht habe, dann bekommt er via Beschwerde an den Bürgermeister pp einen Einlauf, von dem er sich erst einmal erholen muss..

    Zu Marc: Hast DU Dir mal einen neune Presseausweis angeschaut?

    Gerne schicke ich Dir eine Kopie meines PA 2009 per E-mail zu, mit dem Hinweis auf die Innenministerkonferenz.
    Der Hinweis auf die besonderen Rechte der Pressevertreter ist nach- wie vor hinten vorhanden.

    Wie geschrieben: Vorschlag steht..
    Und bitte nicht: Stimmt nicht, denn da bin ich empfindlich!

    Ich schrieb eingangs,. dass ich mich an sich nicht habe an dieser Diskussion beteiligen wollen.

    Es fiel mir wieder mal auf, wie sehr einige Leute mit MEINUNGEN statt mit Wissen agieren.

    Leute, macht das nicht im richtigen Leben, dann fallt Ihr auf die Nase.

    mfG Klaus
    (vom Fach!)


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564575
    Datum17.06.2009 21:3329627 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeHast DU Dir mal einen neune Presseausweis angeschaut?


    Eben gerade.

    Geschrieben von Klaus BethgeGerne schicke ich Dir eine Kopie meines PA 2009 per E-mail zu, mit dem Hinweis auf die Innenministerkonferenz.

    Nicht nötig.

    Geschrieben von Klaus BethgeDer Hinweis auf die besonderen Rechte der Pressevertreter ist nach- wie vor hinten vorhanden.

    Vergleich mal mit denen der letzten Jahre und dur wirst feststellen müssen das zwar der Grundtext vorhanden ist, jedoch der Verweis auf die IMK gänzlich fehlt.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564576
    Datum17.06.2009 21:3629558 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyEs geht bei Medienschaffenden in den Fällen auch um die Existenz. Entsprechende Handlungen und ungerechtfertigte Einschränkungen von Behördenseite sind für sie letztendlich existenzbedrohend.

    MkG
    Marc


    Nein, es geht um ein Grundrecht - und um ein sehr wesentliches, welches eine der Stützen unserer Demokratie ist,

    Das hat in keiner Weise zur Disposition zu stehen.
    Wir sind nicht in Teheran, nicht in China und nicht in Russland!

    (Wo Kollegen für dieses Grundrecht sterben!)


    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564577
    Datum17.06.2009 21:4729693 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeNein, es geht um ein Grundrecht - und um ein sehr wesentliches, welches eine der Stützen unserer Demokratie ist,

    Sicher, es ist ein Grundrecht. Und viele Medienschaffende sind bereit dieses auch mit aller Kraft zu verteidigen, doch es geht letztendlich auch um die Existenz.

    Nicht jeder in der Medienbranche macht diesen Job parallel zu einer zum Leben ausreichenden Pension. Die allermeisten dürften diesen Job machen, um am Ende des Monats genug Geld in der Tasche zu haben um unter Anderem ihren Vermieter glücklich zu stimmen. Un bei dem Wettbewerb, der in der Medienbranche herrscht, schafft das nur derjeinge, der zeitnah qualitativ und quantitativ ausreichende Ware liefert.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564578
    Datum17.06.2009 21:5029620 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppIch hab sogar schon von hauptamtlichen Feuerwehren gehört, die die Pressevertreter mit Schutzkleidung ausgestattet und an der Einsatzstelle herumgeführt haben, auf die Art hab ich die Lage wenigstens halbwegs unter Kontrolle.

    Hallo Christian,

    das ist in Hannover normal. Keine Schutzkleidung, aber das geleitete Führen.

    Üblicherweise wird ein Pressesammelspunkt eingerichtet und die Pressevertreter werden dann vom Pressesprecher "bedient"

    Hat für beide Seiten einen Vorteil:
    Die Pressevertreter erhalten von vorn herein gesichterte Erkenntnisse und müssen sich nicht auf den "Bush Telegraph" verlassen
    und
    sie stören das Einsatzgeschehen nicht ..

    Hat sich sehr bewährt, das Verhältnis Presse -> FW ist hervorragend.

    Zudem gibt es jeden Tag einen 24 Std Dienst Presse, ein Mann des gehobenen Dienstes, der ein Prese "handy" hat und immer erreichbar ist.

    Natürlich die obligatorischen Pressemails an die Presse per E-.Mail

    Ich wollte, dass wir hier auch die englsichen Verhältnisse hätten, wo "hauptamtliche llaison officer"
    nicht nur die Betreuung übernehmen,sondern auch eine Sprachmailbox pflegen, die laufend aktualisiert wird und aus der akkreditierte Journalisten ds derzeitige Geschehen abfragen können.

    Die Sache mit dem Presseausweis:
    Hier kommt keiner an die Einsatzstelle, der nicht seinen Ausweis vorzeig.

    Das aber ist nicht Sache der FW, sondern die der Polizei.
    Und die achtet da an der Absperrung sehr drauf!

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564579
    Datum17.06.2009 21:5229501 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyNicht jeder in der Medienbranche macht diesen Job parallel zu einer zum Leben ausreichenden Pension.

    Ach Marc,

    für diesen dezenten Hinweis schließe ich Dich heute in mein Nachtgebet ein, ährlich

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564580
    Datum17.06.2009 21:5529603 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyVergleich mal mit denen der letzten Jahre und dur wirst feststellen müssen das zwar der Grundtext vorhanden ist, jedoch der Verweis auf die IMK gänzlich fehlt.

    MkG
    Marc


    Nein March, nein...

    Ich habe ihn hier gerade vor mir liegen, letzter Satz: "Die (?) Vorsitzende der Innenministerkonferenz"

    Es ist so...


    Gruß
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen564581
    Datum17.06.2009 22:0129582 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeNein March, nein...

    Doch Klaus, doch!

    Geschrieben von Klaus BethgeIch habe ihn hier gerade vor mir liegen, letzter Satz: "Die (?) Vorsitzende der Innenministerkonferenz"

    Ich auch! Nur bei mir steht das nicht (obwohl auch "Bundeseinheitlich"). Bist du sicher, daß du den von 2009 vor dir hast?

    Übrigens:

    www.presseausweis.org/faq.html (Betreiber: DJV)Warum steht die Unterschrift der Innenminister nicht mehr auf dem Presseausweis?
    Die Innenministerkonferenz hat im Dezember 2007 beschlossen, ihre Aufforderung zur Unterstützung der Inhaber auf der Rückseite des Presseausweises zurückzuziehen. Hintergrund war das Drängen kleiner, zum Teil unseriöser Verbände, den Presseausweis ebenfalls ausstellen zu wollen. Das hätte den Presseausweis abgewertet – insbesondere da viele der Interessenten die journalistische Hauptberuflichkeit nicht prüfen konnten oder wollten. Die von den Innenministern für ihre weitere Unterstützung geforderte Einigung mit all diesen Verbänden war nicht akzeptabel.


    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564582
    Datum17.06.2009 22:0229454 x gelesen
    Sehr richtig Christian, so sieht auch meiner aus..

    Eine Ergänzung: Zur Freude des Deutschen Journalistenverbandes
    gibt es auch noch den (bin ich!) anerkannten Deutscher Fach Journalisten Verband"
    (DFJV)

    Gruß
    Klaus

    (www,dfjv.de)
    Ich habe noch einen (gültigen) ausländischen Presseausweis und das sthet unter Organisation " freelance"

    Ein "Freeelance" = "Freie Lanze = Landsknecht" ist ein freier Journalist, der aber akkreditiert wurde

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564583
    Datum17.06.2009 22:0829535 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIch auch! Nur bei mir steht das nicht (obwohl auch "Bundeseinheitlich"). Bist du sicher, daß du den von 2009 vor dir hast?


    Oh Mist,

    der Wahrheit die Ehre (kein Problem damit), ich hatte mir den PA von 2008 gegriffen..

    2009 fehlt dieser Hinweis.

    Peinlich, aber nobody is perfect..

    Gruß
    Klaus


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen564584
    Datum17.06.2009 22:1229469 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus BethgeUnd bitte nicht: Stimmt nicht, denn da bin ich empfindlich!


    stimmt nicht!

    SCNR...

    Das musste jetzt einfach sein...

    Geschrieben von Klaus BethgeLeute, macht das nicht im richtigen Leben, dann fallt Ihr auf die Nase.

    Wie wahr, wie wahr...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564585
    Datum17.06.2009 22:1329462 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppWieso das? Wen ich als Einsatzleiter oder Pressesprecher mit Informationen versorge und wen nicht, entscheide ich immer noch selbst.

    Oh oh, sie einen Vorpost..

    Da kannst Du Deinen Kopf gleich auf die Guillotine legen.

    Wenn ich eminen Ausweis vorlege wirst Du mir kaum sagen können: "Nein, Leute dieses Vereines nicht.."

    Das gäbe echten Ärger!

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564586
    Datum17.06.2009 22:1429379 x gelesen
    Wieso: Verstehst Du da auch was von?

    Das musste sein

    Klaus


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen564587
    Datum17.06.2009 22:1629472 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeWieso: Verstehst Du da auch was von?


    Nö, ich habe aber ein Gedächtnis.

    Das ganze Thema hatten wir 2008 schon mal...

    Und 2007....

    Und 2006 sogar auch schonmal...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen564596
    Datum17.06.2009 22:4929508 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Klaus BethgeDa kannst Du Deinen Kopf gleich auf die Guillotine legen.

    Das hast du ja jetzt mal klassisch aus dem Zusammenhang gerissen. Es geht nicht darum, dass ich einem Pressevertreter Informationen vorenthalten will, sondern darum, dass für mich nicht automatisch jeder Passant mit Notizblock und Einwegkamera ein Pressevertreter ist, der bevorzugt behandelt werden will. Da erlaube ich es mir, mal nachzufragen. Die meisten Vertreter dieser Art lassen sich mit der Frage nach einem Presseausweis ganz gut unter Kontrolle halten. Die wichtigen Leute in meinem Bereich kenn ich sowieso persönlich...

    Ich kenn auch eine Geschichte von einem lieben Mitbürger, der eine Zeit lang mit Polizeiuniform, aber ohne Streifenwagen an Einsatzstellen unterwegs war, bis jemand mal seinen Dienstausweis sehen wollte, weil den niemand kannte. Natürlich war der gar nicht bei der Polizei...

    Viele Grüße,

    Christian


    Christian Kopp
    "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
    "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg564597
    Datum17.06.2009 22:5429638 x gelesen
    Hallo Frank,

    Geschrieben von Frank Recktenwaldhttp://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

    -> Artikel 5, Absatz 1, letzter und vorletzter Satz: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."


    Aber spricht dies:
    Geschrieben von der selben Quelle GG Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.nicht dagegen?

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung, sollten Betroffene Personen (Opfer) eines Unglücks, mindesten so gut geschützt werden wie die Pressefreiheit!

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland564599
    Datum17.06.2009 23:0129482 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerAber spricht dies:
    Geschrieben von der selben Quelle GG Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    nicht dagegen?



    Diese Beurteilung ist nicht so einfach, dass ich mich als rechlicher Laie da reinhängen würde. Alleine durch die Aufnahme/Foto ist die Würde nicht unbedingt verletzt.

    Gruß
    Frank


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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H564611
    Datum17.06.2009 23:2329431 x gelesen
    Zur werten Kenntnis hier die entsprechene Diskusion in der CopZone:

    http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=49221

    Mal ohne wertenden Kommentar von mir.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen564614
    Datum17.06.2009 23:2829850 x gelesen
    Geschrieben von Michael Bayer

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung, sollten Betroffene Personen (Opfer) eines Unglücks, mindesten so gut geschützt werden wie die Pressefreiheit!


    Unbedingt. Das war doch durch hochhalten der Decken ausreichend der Fall.

    Im Übrigen halte ich es nach wie vor für fatal, wenn von Behörden entschieden werden soll, was man filmen darf und was nicht. Bei allem Verständnis...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorDani8el 8R., Wuppertal / NRW564625
    Datum18.06.2009 00:2629673 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wir sind nicht nur berechtigt den Menschen (in unserem Fall meistens den Verletzten/ das Opfer) vor entwürdigenden, oder herabsetzenden Aufnahmen (egal ob auf Bildern oder im Film) zu schützen, sondern wir sinf sogar dazu verpflichtet!

    Den Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes (GG) sagt ganz deutlich folgendes aus:
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Die Feuerwehr ist eine Einrichtung, teilweise sogar eine Behörde der Kommune. Also eine staatliche Einrichtung. Somit ist klar, dass Artikel 1 Abs. 1 GG für uns grundsätzlich gilt.

    Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben den Artikel 1 bewusst an diese Stelle gesetzt, da es das wichtiges Gut in unserer Demokratie ist. Wichtiger als die Pressefreiheit, denn diese folgt im GG später.

    Allerdings können wir die Pressefreiheit nicht einschränken. Denn diese steht ebenfalls im Grundgesetz. Wir dürfen die Pressevertreter also nicht direkt an der Ausübung ihrer Aufgaben hindern. Mal davon abgesehen, dass sie den Einsatz behindern oder sich selbst im Gefahrenbereich befinden. Aber wir dürfen sehr wohl den Betroffenen schützen, indem wir Decken vor ihn halten, damit eine Ablichtung nicht oder nur begrenzt möglich ist.

    Dies war/ist die gängige Rechtsauffassung, welche unter anderem auch von Dr. Klaus Schneider (ehemals Richter am OLG Hamm und Vorsitzender des LFV NRW a.D.) und Ralf Fischer (Richter am Amtsgericht und Vizepräsident des LFV NRW) vertreten wiurde/ wird.

    Und so wurde es auch beim F III am IdF NRW referiert.

    siehe hierzu Rechtsaufsatz Pressefreiheit und Opferschutz (Quelle: Ralf Fischer LFV NRW)


    Wichtig! Es handelt sich bei dem Posting um eine stark vereinfacht und verkürzte Darstellung. Weitere und vor allem detaillierte Informationen können dem Link zu dem Aufsatz von Ralf Fischer entnommen werden!


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    AutorAnto8n S8., Köln / NRW564629
    Datum18.06.2009 02:5329380 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Anders Hallo,
    guckst du hier:

    Stellungnahme

    Gruß
    Jörg


    Die Lokalzeit aus Duisburg (WDR) hat auch hierzu berichtet:

    Bericht des WDR

    Grüße,


    FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564643
    Datum18.06.2009 07:3829501 x gelesen
    Geschrieben von Daniel RuppAllerdings können wir die Pressefreiheit nicht einschränken. Denn diese steht ebenfalls im Grundgesetz. Wir dürfen die Pressevertreter also nicht direkt an der Ausübung ihrer Aufgaben hindern. Mal davon abgesehen, dass sie den Einsatz behindern oder sich selbst im Gefahrenbereich befinden. Aber wir dürfen sehr wohl den Betroffenen schützen, indem wir Decken vor ihn halten, damit eine Ablichtung nicht oder nur begrenzt möglich ist.


    Hallo Daniel,

    das fasst die Dinge sehr gut zusammen.

    Allerdings ist es bedauerlich, solche Dinge erst einmal festschreiben zu müssen.
    Das entspricht voll und ganz der journalistischen Ethik, die vom Presserat in entsprechende Worte gefasst wurden.

    Leider gibt es diese Auswüchse. Ich kenne auch Journalisten, sehr wenige, aber... die da schmerzfrei sind.

    Und das Schlimme: Du kannst sie nicht erziehen, in dem Du sagst: "So Freundchen, ihr bekommt keine weiteren Informationen.."

    Aber etwas anderes lag mir schon bei aufstehen auf der Seele:

    Irgend einer schrieb gestern - und ich griff den Gedanken auf - in Bezug auf Restriktionen an der Eisnatzstelle: "Wir sind nicht in Teheran" und ein Anderer war empört, dass das ganz andere Verhältnisse seien..

    Ja und nein..

    Natürlich unterliegen wir nicht den Problemen, welche Kollegen in China, Iran und Russland haben, hier wurde noch kein Reporter erschossen oder erlitt einen mysteriösen Unfall..

    Nur, damit so etwas auf immer und ewig ausgeschlossen wird muss man schon die kleinste Verletzung der Freien Meinung scharf zurück weisen..


    Was einer zu lesen/sehen will oder nicht, das kann nie in der Hand irgend welcher Zensoren liegen (es sei, es werden Vorschriften des Strafgesetzes verletzt, diese Einschränkung gilt generell)

    Es muss jedermann das Recht haben, zu lesen und zu sehen, was er will (Auch hier die Einschränkung der ((z.B.)) Jugendschutzgesetze).

    Dieses gilt sowohl für die großen Publikationen als auch für kleine Plattformen!

    Und komme mir bitte keiner mit dem IN, das ist eine ganz andere Baustelle.

    Die Seiten, die dort in der Kritik stehen verstoßen gegen geltendes Recht (Schutz der Jugend)

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564644
    Datum18.06.2009 07:5429301 x gelesen
    Nachtrag: bevor es mir jemand Anders um die Ohren haut, mir ist auch bekannt, dass es Einschränkungen im Druck gibt.

    Beispiel Leserbriefe: hier die Freie Meinung per se, nur kann eine Zeitung schon aus Platzgründen nicht alles und jedes abdrucken.

    Was im Grunde genommen schade ist, den nichts zeigt besser "Volkes Stimme" auf, als die Leserbriefe..

    Das KANN Zensur sein, ist es aber in der Regel nicht, wenn sich die Redaktion bemüht, pro und kontra ausgewogen darzustellen..

    Und das ist der entscheidende Punkt

    Übrigens wird hier immer so gerne mit dem Art. 5 GG hantiert - und ich habe das Gefühl, dass da eingründliches Missverständnis vorherrscht.

    Er hat keine Wirkung im Nachrichtenaustausch unter einander, er schützt die Zeitungen und den Bürger vor staatlichen Eingriffen.

    Wenn Gruß
    Klaus


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen564679
    Datum18.06.2009 10:3529446 x gelesen
    Eines muss ich aber (nach Sichtung des Viedos) sagen:

    Wenn der PVB zum Deeskalationsseminar muss, kann sich der Kameramann gleich mit anmelden...


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564683
    Datum18.06.2009 10:5329435 x gelesen
    Geschrieben von Christian KoppDas hast du ja jetzt mal klassisch aus dem Zusammenhang gerissen. Es geht nicht darum, dass ich einem Pressevertreter Informationen vorenthalten will, sondern darum, dass für mich nicht automatisch jeder Passant mit Notizblock und Einwegkamera ein Pressevertreter ist, der bevorzugt behandelt werden will. Da erlaube ich es mir, mal nachzufragen. Die meisten Vertreter dieser Art lassen sich mit der Frage nach einem Presseausweis ganz gut unter Kontrolle halten. Die wichtigen Leute in meinem Bereich kenn ich sowieso persönlich...

    Hallo Christian,

    nein, diese (korrekte) Sichtweise ging so nicht aus dem Schreiben hervor..

    Das ist klar - und, ich schrieb es schon einmal, ohne Presseausweis kommt hier keiner an der Polizei vorbei.
    Muss sich die FW gar nicht drum kümmern, wobei, sollte es so ein Schlitzohr doch mal schaffen natürlich auch hier gefragt wird.

    Selbst in dieser Großstadt ist die Zahl der Reporter überschaubar.
    Notfalls die Frage: "Für wen schreiben sie??" - und da hat man schon eine Kontrolle, ob es stimmig ist..

    Gruß
    Klaus


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    AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen564836
    Datum18.06.2009 22:0429195 x gelesen
    Moin moin,

    ist schon interessant zu beobachten. Diese Diskussion gibt es - mit immer den gleichen Argumenten auf allen Seiten mit der gleichen Regelmäßigkeit wie die "...darf ich als Feuerwehrmann mit meinem PKW Sonderrechte nutzen...", also jedes Jahr.

    Als ehemaliger Freelancer betreue ich nun seit einigen Jahren (in einem zwei-Mann-Team) die Pressevertreter während der Einsätze in einer 550.000 Einwohner großen Stadt (Berufsfeuerwehr). Bei uns läuft es ähnlich wie in Hannover.

    Die hier agierenden Pressevertreter der schreibenden, fotografierenden und filmenden Zunft sind fast immer die Gleichen. Man kennst sich seit Jahren. Kommt mal ein neues Gesicht hinzu, dann lässt man sich halt mal den Presseausweis zeigen und beschnuppert sich dann gegenseitig.

    Ich habe an einer Einsatzstelle noch nie Probleme mit Pressevertretern gehabt und ich fahre fast jeden Tag Einsatzstellen an. Oft auch mehrmals am Tag.

    Ich denke, mich den Äußerungen von Klaus Bethge und Marc Dickey zu 99% anschließen zu können.

    Wobei ich natürlich auch von Seiten der Pressevertreter Feedback erhalte, wenn man mal Nachts zusammen einen Kaffee trinkt. Merkwürdigerweise gibt es innerhalb von Großstädten - wo (ich drücke es mal möglichst neutral aus) hauptsächlich hauptberufliche Kräfte im Einsatz sind, kaum Reibungspunkte. Wenn man in das Umland schaut, dann ändert sich das Schlagartig. Nun gibt es aber auch im Umland, größere Feuerwehren, die sich einen entsprechend ausgebildeten und im Stab der Feuerwehr angesiedelten Mann leisten, der sich um die Pressebetreuung kümmert. Und dort funktioniert es dann wieder...

    ...naja und zum hier zugrundelegenden Vorfall: Umland und Wirkungsfeld eines breitschultrigen in-den-Wegstellers... gibt es schließlich auch bei der Pol.

    Ciao
    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen564868
    Datum19.06.2009 02:0629229 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Daniel RuppDen Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes (GG) sagt ganz deutlich folgendes aus:
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Die Feuerwehr ist eine Einrichtung, teilweise sogar eine Behörde der Kommune. Also eine staatliche Einrichtung. Somit ist klar, dass Artikel 1 Abs. 1 GG für uns grundsätzlich gilt.
    Wir müssen die Menschenwürde achten. Sie aber (aktiv) zu schützen, ist nicht mein primärer Job als Feuerwehrmann. Dem durchschnittlichen Feuerwehrmann (auch der Führungskraft) fehlt es einfach an den juristischen Kenntnissen, um entscheiden zu können, wie er nun was womit abschirmen, versperren oder doch lieber erlauben soll/darf/muss. Trifft wohl sogar auf einige Polizisten zu, wie man in dem weiter unten verlinkten Cop-Forum lesen kann ;o)
    So mancher Wolldeckentango ist ausschließlich gegen Pressevertreter gerichtet und schirmt nicht nur Opfer sondern gleich (weil Feuerwehr arbeitet immer gründlich!) die halbe Einsatzstelle ab - und das ist schlicht rechtswidrig, ob es dir oder mir nun gefällt oder nicht.

    Geschrieben von Daniel RuppDie Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben den Artikel 1 bewusst an diese Stelle gesetzt, da es das wichtiges Gut in unserer Demokratie ist. Wichtiger als die Pressefreiheit, denn diese folgt im GG später.Wie kommst du darauf, dass die Sortierung eine Wertung darstellt? Vielleicht wollte man lediglich einen salbungsvolleren Einstieg haben, als ihn z.B. die Farbe der Bundesflagge abgeben könnte.
    Ich persönlich finde auch das "weiter hinten" angeordnete Grundrecht auf Leben (Art. 2 II 1) irgendwie wichtiger, aber das ist Ansichtssache.

    Geschrieben von Daniel RuppAllerdings können wir die Pressefreiheit nicht einschränken. Denn diese steht ebenfalls im Grundgesetz. Wir dürfen die Pressevertreter also nicht direkt an der Ausübung ihrer Aufgaben hindern. Mal davon abgesehen, dass sie den Einsatz behindern oder sich selbst im Gefahrenbereich befinden.Wir sollten die Pressevertreter tunlichst auch nicht indirekt behindern. Siehe oben: Spätestens wenn ich eine Betreuungseinheit nachalarmiere, weil die Zahl der Decken nicht ausreicht, mache ich was verkehrt ;o)

    Geschrieben von Daniel RuppAber wir dürfen sehr wohl den Betroffenen schützen, indem wir Decken vor ihn halten, damit eine Ablichtung nicht oder nur begrenzt möglich ist. Nein, damit nicht Hinz und Kunz ihn begaffen. Die Unterscheidung zwischen Gaffer und Presse fehlt mir hier irgendwie noch zu oft. Sichtschutz vor *Schaulustigen* ist löblich, aber wir sind eben keine Kontrollinstanz für den Pressemenschen. Wenn der was verbreitet (!) was nicht okay war, dann wird sich das Opfer mit ihm auseinandersetzen, ggf. gerichtlich. Das geht mich aber nichts an.
    Mal deutlich gesagt: Wenn ich irgendwo einen Einsatz habe, weit und breit keine Menschenseele, nur die üblichen Presseonkels, dann wirst du nicht erleben dass ich einen Sichtschutz baue.

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorGreg8or 8S., Werl / NRW564885
    Datum19.06.2009 09:3829164 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian WeißMal deutlich gesagt: Wenn ich irgendwo einen Einsatz habe, weit und breit keine Menschenseele, nur die üblichen Presseonkels, dann wirst du nicht erleben dass ich einen Sichtschutz baue.

    Richtig, weil du es schlichtergreifend auch rechtlich einfach nicht darfst. Das vergessen viele!


    Alle meine Beiträge im Forum spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und haben nichts mit der vorherschenden Meinung meiner Feuerwehr zu tun!

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg564942
    Datum19.06.2009 14:3929254 x gelesen
    Du darfst die Decken auch gar nicht als allgemeinen Sichtschutz gegen den nicht fotografierenden Journalisten verwenden.
    Schliesslich könnte sich dahinter ein nicht funktionierender Defi befinden.
    Und das wird dann vertuscht?
    Genau deswegen gibt es nämlich auch die Pressefreiheit und die Informationspflicht der Behörden zum Schutz der Bevölkerung vor falsch gewarteten Defis (überspitzt formuliert).

    Es geht sogar noch weiter:
    In dem verlinkten Aufsatz halte ich einige Passagen für falsch subsumiert.
    Auch im zweiten Anlauf finde ich nicht die wasserdichte Begründung, keine Fotos/Videos zu fertigen.
    Bitte nicht verwechseln mit "veröffentlichen"! Da bin ich voll auf einer Linie.

    Gehen wir es mal so an:
    Ein Journalist macht sich Notizen vom Einsatzablauf in seinen Schreibblock. - Erlaubt!
    Ein Journalist macht sich Notizen vom Einsatzablauf in seinem Diktiergerät. - Erlaubt.
    Ein Journalist macht sich Notizen vom Einsatzablauf mit seiner Videokamera. - Erlaubt?

    ***

    Abgesehen davon siehst Du von außen nicht, ob ich mein Drehzoom auf Weitwinkel oder Tele stehen habe.
    Fotografiere ich das Unfallauto im Hintergrund mit dem Tele an der leiche im Vordergrund vorbei?
    Oder mache ich eine Totale der Unfallstelle, die nachher in Passbildgröße veröffentlicht wird, auf der die Leiche nicht erkennbar ist.
    Ich erkläre es auch immer wieder vielen Einsatzkräften:
    Das Foto, das ich mache, muss nicht das Foto sein, dass ich veröffentliche.

    ...wobei ich bei "kritischen" Situationen gerne den Fotoapparat gut sichtbar auf ein Stativ stelle und das Objektiv wegdrehe, die Hände kommen in die Hosentasche.



    Eine SER "Presse" ist genauso schwer zu erstellen wie eine SER "Innenangriff"...


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds564984
    Datum19.06.2009 16:3429158 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Heckmann...wobei ich bei "kritischen" Situationen gerne den Fotoapparat gut sichtbar auf ein Stativ stelle und das Objektiv wegdrehe, die Hände kommen in die Hosentasche.


    Erlaubt, verboten, nicht erwünscht - eine endlose Latte an Bedürfnissen.

    Ich halte es immer so, dass ich mich frage: Wenn da vorne meine Frau oder Tochter drin läge, wie würde ich es dann machen??"

    (Nebenbei leider kein theoretischer Ansatz, ich bin als Journalist vor Ort gewesen, als mein Sohn bei einem Einsatz schwer verunglückte)

    Nach meinem Gefühl (sic) leidet die Aktualität nicht drunter, wenn ich nicht voll auf einen Zerfetzten halte. (Abgesehen davon, dass ich noch nie für einen Redakteur gearbeitet habe, der so etwas hätte akzeptiert!)

    Das Ganze ist ein Tanz auf dem Hochseil..

    Journalisten dürfen sehr viel mehr als der normale Bürger, aber auch sie operieren nicht im rechtsfreien Raum.

    Es gib da das Hilfsgerüst "Wahrung berechtigter Interessen", nur: Vorsicht!

    Der eine Richter legt das sehr weit aus und der Andere ist da etwas verkniffener..

    Ich sprach eben davon, auf welchem dünnen Grat man sich teilweise bewegt.

    So hatte ich vor wenigen Tagen mit unserem Verbandsjuristen (da ging es übrigens um die Frage, ob ich einen bereits einmal veröffentlichten Artikel noch einmal verwenden darf, dazu gleich, damit wir nicht den Faden verlieren) und er riet mir dringend, die Nummernschilder von zufällig in das Bild gekommene
    PKW zu schwärzen.

    Es gibt keine rechtliche Verpflichtung dazu, nur so entgeht man- und das wollte ich hier ausdrücken - unnötigen Ärger.

    So, weil angeschnitten: Wiederveröffentlichung.

    Ich habe mich gefragt, wieso ein Komponist sein Musikstück immer und immer weider an das Publikum tragen darf und ein Schreiberling nicht.

    Das ist Teil des Vertragsrechtes.

    Wenn ich einen Artikel abgebe gehe ich mit dem Verlag einen Vertrag ein..

    Natürlich kann ich sagen: Leute, nach so- und so viel Jahren möchte ich gerne wieder auf das Geschreibene zurück greifen - und wenn der Verlag sich da drauf einlässt, das bestätigt, dann ist es OK.

    WAS er mir NICHT verbieten kann, das ist das Thema..
    Konkretes Beispiel: Ich will für eine andere WEB die Geschichte "Frankreich und Wasserbomber" neu auflegen.

    Das kann ich problemlos machen, wenn ich den Text entscheidend verändere, praktisch die Informationen, die ich ja habe in neue Worte fasse..

    Aber das war nur eine Nebeninformation, die von einem Fachanwalt stammt. (Keine Meinung, WISSEN)

    Gruß
    Klaus


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds565756
    Datum23.06.2009 22:4028839 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HeckmannDu darfst die Decken auch gar nicht als allgemeinen Sichtschutz gegen den nicht fotografierenden Journalisten verwenden.

    Hallo Freunde,

    ich nehme diesen Post einfach mal stellvertreten als allgemeine Meinung, der ich mich sogar in weiten Teilen anschließen kann.

    Es geht mir um die Ethik des Journalisten, es geht mir um die immer wieder zitierte "Würde"

    Wer meine Einspielungen bis dato gelesen hat, der wird sich erinnern, dass ich ein vehementer Verfasser des Presseethos bin, ein Korrespondent, der meint, dass er der Berichterstattung zu dienen hat, der Unterrichtung des Bürgers, ohne in einen sensationslüsternden Stil zu verfallen..

    Ich habe gerade diese Tage diese Haltung hinterfragt, habe mich gefragt, ob es wirklich Sünde wider dem Geist einer saubereren Berichterstattung ist, auch mal drauf zu halten und Bilder zu veröffentlichten, die nur schwer zu ertragen sind?

    Meine Zäsur war der TV-Bericht der jungen Iranerin, die auf der Straße verblutete, zerschlagen und erschossen und geschunden..

    Darf ein Sender so etwas senden?

    Er Er darf nicht nur, er muss!

    Das Wort ist eine gewaltige Waffe im Kampf um die Wahrheit, gewaltiger aber sind die Bilder..

    Ich wäge hier nicht, wer Recht hat oder wer nicht in diesem derzeitigen Kampf-

    Einmal kann ich das nicht von hier aus wissen und zum Anderen ist dieses FORUM der falsche Platz für politische Betrachtungen.

    Wohl aber kann ich sagen, dass diese Bilder eindrucksvoll, wie anders gar nicht möglich von
    einem Geschehen berichten, welches Dinge , die uns selbstverständlich sind (Freiheit und Demokratie) dar stellen..

    Oh ja, ich weiß,wovon ich rede.
    Als ich in einen Bürgerkrieg geriet (siehe BLOG "Bürgerkrieg", dieser Querverweis ist mir erlaubt, liebe Mods), da hatte ich leider diese Form der Berichterstattung nicht, da ich ja im Lande weiter arbeiten musste, für die Feuerwehr, meine Hauptaufgabe. Damals musste ich Prioritäten setzen - und dennoch habe ich meine Eindrücke sehr deutlich aufgezeigt.


    Schlagen wir den Bogen zur Feuerwehr zurück:Ich komme als Journalist auf einen schlimmen Unfall zu, bei dem Kameraden/Kollegen entsetzlich zugerichtet sind..

    Darf ich oder muss ich davon Bilder zeigen?

    Auch hier eine Gratwanderung, aber nach meiner
    heutigen
    Sicht würde ich sagen: JA!

    Ein Artikel, noch so spannend geschrieben kann nie das Bild ersetzten, welches eine Szene zeigt, die dem Bürger klar macht: DAFÜR ist er gestorben oder verunglückt, das ist die Arbeit, die wir tagtäglich leisten..

    Ganz klar; der normale Verunfallte, in einem "normnalen " VU böse zugerichtet fände nie seinen Weg an meinen Redakteur!

    Warum auch? Das sind Dinge, die wissen wir alle, ohne das immer wieder vor Augen zu haben. Hier geht es um das "Aufrütteln"

    Gewissermaßen um die Aufgabe der Presse zur MEINUNGSBILDUNG.

    Ich hoffe, dass ich nie diese Entscheidung treffen muss, aber wenn es denn so sei, ich werde, auf Grund der Erfahrung mit diesem armen Wesen in Teheran (das hat mich wirklich berührt) nicht zögern, die Wirklichkeit - so hässlich sie auch ist - zu zeigen.

    Ich gestehe, dass das eine sehr persönliche Sichtweise ist und keineswegs Anspruch erhebt, dass Andere genau so oder ähnlich denken, nur für mich hat sie Gültigkeit-
    Die Wahrheit ist oftmals hässlich, zeigen wir die Wahrheit!

    Gruß
    Klaus


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565819
    Datum24.06.2009 09:3528811 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HeckmannAbgesehen davon siehst Du von außen nicht, ob ich mein Drehzoom auf Weitwinkel oder Tele stehen habe.
    Fotografiere ich das Unfallauto im Hintergrund mit dem Tele an der leiche im Vordergrund vorbei?
    Oder mache ich eine Totale der Unfallstelle, die nachher in Passbildgröße veröffentlicht wird, auf der die Leiche nicht erkennbar ist.
    Ich erkläre es auch immer wieder vielen Einsatzkräften:
    Das Foto, das ich mache, muss nicht das Foto sein, dass ich veröffentliche.


    Nach Wallenstein "ich kenne meine Pappenheimer".

    Wenn man als Journalist sich der Feuerwehr vorstellt und sich die Zeit nimmt all das zu erklären dann sollte das ganze Funktionieren.

    Nur wenn man direkt drauf los stürmt und einfach mal Bilder macht ..

    Ich kann den Polizist verstehen .


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?566069
    Datum25.06.2009 16:1128755 x gelesen
    Nun,

    wenn ich mir die ganze Persönlichkeitsgeschichte etc. mal von Wikipedia zu Gemüte führe, dann lese ich folgendes raus:
    Es geht darum, etwas zu VERÖFFENTLICHEN um einen Rechtsbruch zu begehen. Wenn der nur Fotos machen will, kann und darf er das (auch filmen, malen etc...) - NUR er darf es nicht veröffentlichen.

    Darin liegt wohl auch Krux an der Geschichte.

    Gefahrenbereich hin oder her.

    Wohl gemerkt, als Nicht-Jurist hab ich das so verstanden.


    http://www.feuerwehr-saal.de

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