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Thema | Pflichten des Verkehrsteilnehmers nach § 38 I StVO | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 565022 | |||
Datum | 19.06.2009 22:00 | 5266 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ein Urteil des LG Dortmund aus März 2009 konkretisiert die Pflichten des Verkehrsteilnehmer zum Schaffen der freien Bahn gemäß § 38 I StVO wie folgt: Der Verkehrsteilnehmer hat nach Ermöglichung der "freien Bahn" durch Einnahme einer neutralen Position so lange in dieser zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Wenn er die eingenommene Position zu früh verlässt, um dem Einsatzfahrer eine vermeintlich bessere Fahrlinie zu ermöglichen kommt im Falle einer hierdurch entstandenen Kollision mit dem Einsatzfahrzeug die alleinige Haftung des Verkehrsteilnehmers in Betracht. Quelle: Adajur-Newsletter des ADAC Dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in der Praxis leider oft anders ist, kennt denke ich jeder Einsatzfahrer. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 565038 | |||
Datum | 20.06.2009 08:25 | 3312 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Katja Midunsky Der Verkehrsteilnehmer hat nach Ermöglichung der "freien Bahn" durch Einnahme einer neutralen Position so lange in dieser zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Wenn er die eingenommene Position zu früh verlässt, um dem Einsatzfahrer eine vermeintlich bessere Fahrlinie zu ermöglichen kommt im Falle einer hierdurch entstandenen Kollision mit dem Einsatzfahrzeug die alleinige Haftung des Verkehrsteilnehmers in Betracht. Dazu gibt es auch ein passendes Video ... klick Gruß Markus | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 565045 | |||
Datum | 20.06.2009 10:58 | 3039 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßDazu gibt es auch ein passendes Video ... klick Sicher passt das Video, zeigt aber auch den Fehler des Einsatzfahrzeugfahrers. Wenn wir davon ausgehen zu wissen was andere Verkehrsteilnehmer in solcher Situation mitunter tun, dann müssen wir auch mit deren Fehlverhalten rechnen. Das heißt Geschwindigkeit und Abstand entsprechend der Situation einhalten. Vorausschauendes fahren ist hier zwingend erforderlich. Der Otto Normal Bürger ist sehr oft mit so einer Situation überfordert, wie man sieht eben auch der eine oder andere Einsatzfahrer. Gruß Olf | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 565046 | |||
Datum | 20.06.2009 10:58 | 3001 x gelesen | |||
Ich habe lange über dieses Urteil nachgedacht und stelle fest das ich nicht schlau genug bin. Nach meinem Verständnis steht der Verkehrsteilnehmer ---ob wegen Einsatzfahrzeugen oder dem Milchmann sollte egal sein?--- nun möchte er sich wieder in Bewegung setzen und dabei muß er (jetzt mein Problem) immer dem rollenden Verkehr Vorrang gewähren. Durfte man sich jemals ohne Rücksichtnahme in den fließenden Verkehr einordnen? gab es mal eine andere Rechtsprechung? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 565060 | |||
Datum | 20.06.2009 13:23 | 3016 x gelesen | |||
Bedeutet also im Klartext z.B.: Wenn sich jemand zum abbiegen links eingeordnet hat, dort steht und meint "oh, rechts wäre doch besser" während $TütaAuto rechts vorbei fährt hätte der linksabbieger das nicht tun sollen? Manuel | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 565121 | |||
Datum | 20.06.2009 20:19 | 2929 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Manuel Schmidt Bedeutet also im Klartext z.B.: IIRC war doch genau das der Unfallhergang, über den nun geurteilt wurde? Wobei das Gericht ja nicht gesagt hat "wer sich bewegt, zahlt alles" sondern "wenn er sich bewegt, könnte man mal drüber nachdenken, ob er nicht vielleicht alles zahlt"... (nicht, dass nun jemand meint 'immer voll rechts vorbei' wäre OK!) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 565123 | |||
Datum | 20.06.2009 20:52 | 2829 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWenn sich jemand zum abbiegen links eingeordnet hat, dort steht und meint "oh, rechts wäre doch besser" während $TütaAuto rechts vorbei fährt hätte der linksabbieger das nicht tun sollen? Ich verstehe das eher so dass der WErte Straßenverkehrsteilnehmer das Herrannahen eines Einsatzfahrzeuges wahrgenommen hat und sich dann entscheidet "Ich fahr mal links ran" um dann kurz darauf auf die idee zu kommen "Mensch ich bin der einzige der Links steht, alle anderen fahren nach rechts, dann mach ich das halt auch. Unglücklicherweise zu einem Moment an dem er sich den teil der Straße gerade mit dem Einsatzfahrzeug teilen müsste. Es soll wohl dazu dienen dem Einsatzfahrer eine gewisse Berechenbarkeit zu geben, wer steht soll auch stehen bleiben. Lieber zwei Kurven mehr fahren als einen Verkehrsteilnehmer der plötzlich den Standort wechselt. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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