alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaPflichten des Verkehrsteilnehmers nach § 38 I StVO7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW565022
Datum19.06.2009 22:005266 x gelesen
Hallo zusammen,

ein Urteil des LG Dortmund aus März 2009 konkretisiert die Pflichten des Verkehrsteilnehmer zum Schaffen der freien Bahn gemäß § 38 I StVO wie folgt:

Der Verkehrsteilnehmer hat nach Ermöglichung der "freien Bahn" durch Einnahme einer neutralen Position so lange in dieser zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Wenn er die eingenommene Position zu früh verlässt, um dem Einsatzfahrer eine vermeintlich bessere Fahrlinie zu ermöglichen kommt im Falle einer hierdurch entstandenen Kollision mit dem Einsatzfahrzeug die alleinige Haftung des Verkehrsteilnehmers in Betracht.

Quelle: Adajur-Newsletter des ADAC

Dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in der Praxis leider oft anders ist, kennt denke ich jeder Einsatzfahrer.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen565038
Datum20.06.2009 08:253312 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyDer Verkehrsteilnehmer hat nach Ermöglichung der "freien Bahn" durch Einnahme einer neutralen Position so lange in dieser zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Wenn er die eingenommene Position zu früh verlässt, um dem Einsatzfahrer eine vermeintlich bessere Fahrlinie zu ermöglichen kommt im Falle einer hierdurch entstandenen Kollision mit dem Einsatzfahrzeug die alleinige Haftung des Verkehrsteilnehmers in Betracht.

Dazu gibt es auch ein passendes Video ... klick


Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen565045
Datum20.06.2009 10:583039 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßDazu gibt es auch ein passendes Video ... klick


Sicher passt das Video, zeigt aber auch den Fehler des Einsatzfahrzeugfahrers.
Wenn wir davon ausgehen zu wissen was andere Verkehrsteilnehmer in solcher Situation mitunter tun,
dann müssen wir auch mit deren Fehlverhalten rechnen. Das heißt Geschwindigkeit und Abstand entsprechend der Situation einhalten. Vorausschauendes fahren ist hier zwingend erforderlich.
Der Otto Normal Bürger ist sehr oft mit so einer Situation überfordert, wie man sieht eben auch der eine oder andere Einsatzfahrer.

Gruß
Olf


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW565046
Datum20.06.2009 10:583001 x gelesen
Ich habe lange über dieses Urteil nachgedacht und stelle fest das ich nicht schlau genug bin.

Nach meinem Verständnis steht der Verkehrsteilnehmer ---ob wegen Einsatzfahrzeugen oder dem Milchmann sollte egal sein?--- nun möchte er sich wieder in Bewegung setzen und dabei muß er (jetzt mein Problem) immer dem rollenden Verkehr Vorrang gewähren.
Durfte man sich jemals ohne Rücksichtnahme in den fließenden Verkehr einordnen?

gab es mal eine andere Rechtsprechung?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz565060
Datum20.06.2009 13:233016 x gelesen
Bedeutet also im Klartext z.B.:
Wenn sich jemand zum abbiegen links eingeordnet hat, dort steht und meint "oh, rechts wäre doch besser" während $TütaAuto rechts vorbei fährt hätte der linksabbieger das nicht tun sollen?


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW565121
Datum20.06.2009 20:192929 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Manuel SchmidtBedeutet also im Klartext z.B.:
Wenn sich jemand zum abbiegen links eingeordnet hat, dort steht und meint "oh, rechts wäre doch besser" während $TütaAuto rechts vorbei fährt hätte der linksabbieger das nicht tun sollen?


IIRC war doch genau das der Unfallhergang, über den nun geurteilt wurde?

Wobei das Gericht ja nicht gesagt hat "wer sich bewegt, zahlt alles" sondern "wenn er sich bewegt, könnte man mal drüber nachdenken, ob er nicht vielleicht alles zahlt"...

(nicht, dass nun jemand meint 'immer voll rechts vorbei' wäre OK!)

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg565123
Datum20.06.2009 20:522829 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt
Wenn sich jemand zum abbiegen links eingeordnet hat, dort steht und meint "oh, rechts wäre doch besser" während $TütaAuto rechts vorbei fährt hätte der linksabbieger das nicht tun sollen?

Ich verstehe das eher so dass der WErte Straßenverkehrsteilnehmer das Herrannahen eines Einsatzfahrzeuges wahrgenommen hat und sich dann entscheidet "Ich fahr mal links ran" um dann kurz darauf auf die idee zu kommen "Mensch ich bin der einzige der Links steht, alle anderen fahren nach rechts, dann mach ich das halt auch. Unglücklicherweise zu einem Moment an dem er sich den teil der Straße gerade mit dem Einsatzfahrzeug teilen müsste.

Es soll wohl dazu dienen dem Einsatzfahrer eine gewisse Berechenbarkeit zu geben, wer steht soll auch stehen bleiben. Lieber zwei Kurven mehr fahren als einen Verkehrsteilnehmer der plötzlich den Standort wechselt.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 19.06.2009 22:00 Katj7a R7., Köln
 20.06.2009 08:25 ., Bockenheim
 20.06.2009 10:58 Olf 7R., Hilbersdorf
 20.06.2009 10:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 20.06.2009 13:23 ., Westerwald
 20.06.2009 20:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.06.2009 20:52 Jens7 F.7, Wernau
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt