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ThemaU18 im richtigen Leben.... woanders kein Problem210 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565541
Datum23.06.2009 10:44153506 x gelesen
Hallo,

zur Versachlichung (so das angesichts der Debattenlage überhaupt möglich ist) wertfrei einige Bereiche, wo U18 selbständig (!) im "Einsatz" kein Problem zu sein scheint:

Militär: 17 Jahre (Deutschland)
http://www.bmj.bund.de/enid/0,1003b26d6f6e7468092d093132093a0979656172092d0932303033093a09706d635f6964092d09323032/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Rettungssanitäter: 17 (bei vielen Anbietern Mindestalter)
Mind. in Bayern auch anscheinend ab 16 möglich:
http://www.erste-hilfe-guide.de/include.php?target=free&display=termin&termin_id=409

Die meisten handwerklichen Berufe mit eigenständiger/selbständiger Arbeitsweise in exponierten Lagen können mit abgeschlossener Hauptschulausbildung (also irgendwas zwischen 15 und 17) begonnen werden. Das betrifft z.B.
- Straßenarbeiter (Verkehrsabsicherungsmaßnahmen)
- Holzfacharbeiter
- Zimmerer
- Schreiner
- Landwirte (da inkl. Führerschein für Traktoren und Anhänger!)
uvm.

Sehr interessant ist auch der Verband hier:
http://www.verkehrskadetten.org/
Die "regeln" bzw. lenken sogar den Verkehr... (und das so zwischen 14 und 20 Jahren)

http://www.verkehrskadetten-duesseldorf.de/wuu/index_wuu.php

Alles böse und verboten?
Wie wäre es mit Schülerlotsen? Die machen faktisch das gleiche - schon ab 13....

Also hört endlich mit den Unfugsdiskussionen auf - oder führt die allgemein GEGEN jedes entsprechende Tätigwerden, Einsetzen, Handeln von unter 18-jährigen. Dann hat Deutschland aber gleich noch ein paar mehr Probleme...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565543
Datum23.06.2009 10:47145196 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAlso hört endlich mit den Unfugsdiskussionen auf - oder führt die allgemein GEGEN jedes entsprechende Tätigwerden, Einsetzen, Handeln von unter 18-jährigen. Dann hat Deutschland aber gleich noch ein paar mehr Probleme...


dann setz du, Ulrich Cimolino, dich auch für AGT-Lehrgänge ab 16 ein... DA gibt es doch die Personalprobleme. Nicht beim Schlauchkegeln!

Tauchen geht ja können ja auch schon Jugendliche!


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565545
Datum23.06.2009 10:53145225 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutdann setz du, Ulrich Cimolino, dich auch für AGT-Lehrgänge ab 16 ein.

hätte ich ehrlicherweise bei vorliegender G26.3-Tauglichkeit (und da hätte der Dr. eben die "Ausgewachsenheit" mit zu beurteilen) kein Problem mit - zumindest kann man ja 17-jährigen offensichtlich zumuten, ein MG zu schleppen und ABC-Schutzausrüstung zu tragen.


Geschrieben von Christian FleschhutDA gibt es doch die Personalprobleme. Nicht beim Schlauchkegeln!

Jeder 16 oder 17-jährige der einen AGT beim selbigen ersetzen kann, kann dafür sorgen, dass der AGT-Einsatz überhaupt zeitnah möglich ist!
Du verkennst völlig die übliche Personalsituation der Feuerwehren! (Vgl. Diskussion zu den Mindest-Funktionsbesetzungen bei den (Erst-)Einsatzfahrzeugen!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565546
Datum23.06.2009 11:04144893 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinohätte ich ehrlicherweise bei vorliegender G26.3-Tauglichkeit (und da hätte der Dr. eben die "Ausgewachsenheit" mit zu beurteilen) kein Problem mit - zumindest kann man ja 17-jährigen offensichtlich zumuten, ein MG zu schleppen und ABC-Schutzausrüstung zu tragen.


warum liest man dann dazu von dir nichts?

Geschrieben von Ulrich CimolinoJeder 16 oder 17-jährige der einen AGT beim selbigen ersetzen kann, kann dafür sorgen, dass der AGT-Einsatz überhaupt zeitnah möglich ist!
Du verkennst völlig die übliche Personalsituation der Feuerwehren! (Vgl. Diskussion zu den Mindest-Funktionsbesetzungen bei den (Erst-)Einsatzfahrzeugen!)


Bezüglich der Personalsituation ist da vielleicht nicht eher so, dass die Fahrzeuge im Zweifel eher gar nicht komplett besetzt werden, und wenn, dann nicht qualifiziert genug? Wenn ich im Erstangriff 4 AGT brauche (da müssen wir nicht drüber diskutieren denke ich doch), dann muss auch auch mein Personal entsprechend qualifizieren. Und wenn ich aufgrund von Personalproblemen auf Jugendliche zurückgreifen muss, dann muss ich auch diese entsprechend qualifizieren.
Du nanntest als Beispiel den Aufbau der WV. Das können auch durchaus Gaffer machen...
klick

Irgendwie scheint aber bei Feuerwehrs doch irgendwas besonderes zu sein, denn schließlich findet sich doch oft ein Kommentar wie "bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."


Viele Grüße

Christian

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"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorJan 8S., Wallenhorst / 565547
Datum23.06.2009 11:09143829 x gelesen
Hi!

Fast alle anderen arbeiten aber nicht unter Gruppenzwang, sondern einzeln unter Aufsicht.

Zu beachten ist auch, dass in Nds. ein Übertritt in die Aktive Wehr mit 16 möglich ist - wir reden hier also im Schnitt über Jugendliche von 10-15 Jahren (wohlgmerkt in Nds!) - und die haben an einer Schere beim Schneiden an einem echten PKW nix zu suchen - mehr Gefahrenbereich geht ja wohl nicht.

Und in diesem Punkt kann ich die Vorgabe der FUK nur unterstützen...

Grüße, Jan


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565548
Datum23.06.2009 11:11144597 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut
warum liest man dann dazu von dir nichts?


weil das bisher nicht Thema war, oder?


Geschrieben von Christian FleschhutUnd wenn ich aufgrund von Personalproblemen auf Jugendliche zurückgreifen muss, dann muss ich auch diese entsprechend qualifizieren. Du nanntest als Beispiel den Aufbau der WV.

natürlich, das lernen die aber hoffentlich doch sowieso bis zum Erbrechen!


Geschrieben von Christian FleschhutDas können auch durchaus Gaffer machen...
klick


Nein, weil die weder wissen, wo die Schläuche liegen, noch wie man die ausrollt, noch wie man die kuppelt.
DAS ist das Gegenteil von sicherem Einsatz!

Und ob Dein Link einen Gaffer darstellt, oder den nicht-ausgerüsteten aber ausgebildeten FA kann ich nicht beurteilen.

Wäre aber nett, wenn Du im Rahmen der Diskussion auf die verlinkten Beispiele eingehen würdest - und warum da geht, was bei Feuerwehrs offensichtlich (nicht nur) Deiner Meinung nach viel zu gefährlich wäre...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen565549
Datum23.06.2009 11:11143597 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDu nanntest als Beispiel den Aufbau der WV. Das können auch durchaus Gaffer machen...

Und wer macht das schneller, mit weniger Verletzungsgefahr und Betreuungsaufwand
[ ] FA mit TM1 und Schutzkleidung aber U18
[ ] Irgendwer ohne Ausbildung und Schutzkleidung

Das beide das können ist wohl nicht die Frage.

Gruß
Ingo


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565550
Datum23.06.2009 11:13143653 x gelesen
Geschrieben von Jan SüdmersenFast alle anderen arbeiten aber nicht unter Gruppenzwang, sondern einzeln unter Aufsicht.

?
Militär: Teamwork!
Schülerlotsen: arbeiten einzeln oder in Gruppen (Verkehrskadetten auch)
Guck Dir mal heutige Waldarbeiten an, da arbeiten kleinste Teams - oder einzelne (dito Straßenmeistereien)
"Aufsicht" im direkten Sinne gibts so gut wie keine!

Geschrieben von Jan SüdmersenZu beachten ist auch, dass in Nds. ein Übertritt in die Aktive Wehr mit 16 möglich ist

in anderen Ländern nicht - und nach Meinung einier hier sowieso zu gefährlich!


Geschrieben von Jan Südmersenwir reden hier also im Schnitt über Jugendliche von 10-15 Jahren (wohlgmerkt in Nds!) - und die haben an einer Schere beim Schneiden an einem echten PKW nix zu suchen - mehr Gefahrenbereich geht ja wohl nicht.

davon war nicht die Rede!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565553
Datum23.06.2009 11:23143644 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutdann muss ich auch diese entsprechend qualifizieren.
Aber warum nicht schon mit 16 Jahren damit anfangen, das Personal entsprechend zu qualifizieren?

In Nds ist das ja auch durchaus möglich:

§11 NBrandSchG:
(2) Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben.


Bis er die entsprechende Ausbildung dann durchlaufen hat ist er mindestens 17 Jahre alt. Wo ist jetzt der große unterschied ob 17 oder 18 Jahre? Ändert sich von einem Tag auf den anderen (18. Geburtstag) das physische und psychische Leistungsvermögen so grundlegend?

Es gibt 16-jährige, die deutlich mehr leisten können und reifer sind als so mancher 25-jähriger. Wer PA tragen will muss sowieso zur G26.3, warum also nicht die G26.3 nicht auch schon mit 16 machen lassen? Der Arzt sollte dann schon feststellen können, ob die Person schon zum tragen von PA geeignet ist oder nicht. Den ersten Einsatz wird er dann eh erst mit frühestens 17 haben, wenn er die entsprechenden Ausbildungen durchlaufen hat.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565554
Datum23.06.2009 11:24144104 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil das bisher nicht Thema war, oder?


naja, das Thema Personalproblematik war schon des Öfteren Thema...

Geschrieben von Ulrich Cimolinonatürlich, das lernen die aber hoffentlich doch sowieso bis zum Erbrechen!


bis zum Erbrechen hoffentlich nicht. Dann kommt nämlich in der JF irgendwann keiner mehr...

Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, weil die weder wissen, wo die Schläuche liegen

Weiß man das von irgendwelchen anderen Fahrzeugen?

Geschrieben von Ulrich Cimolinonoch wie man die ausrollt

muss man ja nicht...

Geschrieben von Ulrich Cimolinonoch wie man die kuppelt

das hat bisher bei uns in der Firma (auch da verwenden wir Feuerwehrequipment) noch jeder sogar ohne Einweisung hinbekommen...

Geschrieben von Ulrich CimolinoWäre aber nett, wenn Du im Rahmen der Diskussion auf die verlinkten Beispiele eingehen würdest - und warum da geht, was bei Feuerwehrs offensichtlich (nicht nur) Deiner Meinung nach viel zu gefährlich wäre...

weil ich bei deinen verlinkten Beispielen eine entsprechende Aufsichtsperson dabei habe (ich gehe davon aus, auch bei den Kadetten - auf welcher Grundlage treiben die das eigentlich?), die eine besondere Sorgfaltspflicht hat... Beispiel Schulsanis. Auch da hast du immer nen Verantwortlichen Lehrer dabei. Ob der nun Ahnung hat oder nicht, sei mal dahingestellt, aber er hat die Verantwortung...
Und diese Aufsicht kann ich bei der Feuerwehr sicherlich gerade dann nicht stellen, wenn die Kacke am dampfen ist und ich Personal brauche...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565555
Datum23.06.2009 11:25143610 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradEs gibt 16-jährige, die deutlich mehr leisten können und reifer sind als so mancher 25-jähriger. Wer PA tragen will muss sowieso zur G26.3, warum also nicht die G26.3 nicht auch schon mit 16 machen lassen?

Weil dort ein Alter < 18 ein Ausschlußkriterium ist...

Geschrieben von Lars KonradEs gibt 16-jährige, die deutlich mehr leisten können und reifer sind als so mancher 25-jähriger.

es gibt auch 10-jährige die vernünftiger sind als 16-jährige. Die also auch mitnehmen?


Viele Grüße

Christian

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AutorJan 8S., Wallenhorst / 565556
Datum23.06.2009 11:25143395 x gelesen
Hallo!

Ja, aber da habe ich nicht so inhomegene Gruppen wie bei der JF, wo der 13jährige dem 17jährigen nicht nachstehen möchte.

Ansonsten bezog ich mich nur auf Nds. Die generelle Diskussion U18 wird sich eh bald von alleine regeln, spätestens wenn man alle anderen Gruppen udn Möglichkeiten zur Mitgliedergewinnung abgeklappert hat.

Grüße, Jan


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565557
Datum23.06.2009 11:30143450 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd wer macht das schneller, mit weniger Verletzungsgefahr und Betreuungsaufwand
[ ] FA mit TM1 und Schutzkleidung aber U18
[ ] Irgendwer ohne Ausbildung und Schutzkleidung


Welche Schutzkleidung brauchst du zum Schlauchkegeln? Handschuhe, OK, die finden sich, geht aber auch ohne.

Ganz nebenbei, warum nicht die österreichischen Regelungen übernehmen? Einsätze ab 15, AGT ab 16? Dazu Aufnahme in die JF erst ab 12, da kann sich doch keiner beschweren, er muss ja nur 3 Jahre warten, bis er Einsätze fahren darf!?


Viele Grüße

Christian

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565559
Datum23.06.2009 11:35143604 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutWeil dort ein Alter < 18 ein Ausschlußkriterium ist...
Das kann ja durchaus auch mal geändert werden --> siehe auch Post von Jan zu Mindestalter in den anderen Bundesländern.

Geschrieben von Christian Fleschhutes gibt auch 10-jährige die vernünftiger sind als 16-jährige. Die also auch mitnehmen?
Kann es sein, dass Du gerade ein weinig polemisch wirst?

Es ist hier die Rede von 16-Jährigen, die in Nds schon ganz normal in die aktive Feuerwehr eintreten dürfen und nicht von Kindern.

Warum aber nicht diese 16-jährigen auch schon zum AGT ausbilden, solange ein Arzt die gesundheitliche Eignung dazu bestätigt?


Grüße aus Lüneburg,

Lars

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AutorOliv8er 8H., Wrist / Schleswig-Holstein565560
Datum23.06.2009 11:38143530 x gelesen
Hallo,

es geht zwar auch um die körperliche Belastbarkeit, was ihr aber nicht aus den Augen verlieren dürft, ist die psychische Belastung. Es gibt bestimmt viele 16/17 jährige die wesentlich mehr körperlich bewegen können als ich, aber sind sie auch psychisch darauf eingestellt eventuell verstorbene Kinder bei einem Brand oder eine Leiche/Leichenteile bei einem Verkehrs/Bahnunfall zu bergen? Der Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein hat das beobachtet und vermehrt Posttraumatische Probleme bei Jugendlichen festgestellt. Was nicht heissen soll, das das mit 18 Jahren oder sogar älter nicht mehr vorkommt. Es geht einfach darum, das wir eine Verantwortung gegenüber unseren Heranwachsenden haben und diese auch Schützen müssen.

Gruß
Olli


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen565561
Datum23.06.2009 11:39143306 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Jeder 16 oder 17-jährige der einen AGT beim selbigen ersetzen kann, kann dafür sorgen, dass der AGT-Einsatz überhaupt zeitnah möglich ist!
Du verkennst völlig die übliche Personalsituation der Feuerwehren! (Vgl. Diskussion zu den Mindest-Funktionsbesetzungen bei den (Erst-)Einsatzfahrzeugen!)


Die meisten Probleme hat die Feuerwehr in der Sicherstellung der Tagesalarmierbarkeit, und da besonders mit der Aufbietung ausreichender Anzahl von AGT.

Wenn ich Dich richtig verstehe, befürwortest Du, das zum Teil mit 16 bis 18jährigen zu kompensieren.

Wo sind die tagsüber nochmal?

Wenn nicht gerade Ferien oder Urlaub sind, doch wohl in der Schule oder am Ausbildungsplatz.

Und wir haben hier doch schon n-fach darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, Schüler und Azubis tagsüber einzusetzen und sind dabei immer zu dem Konsens gekommen, dass sie am Ausbildungsplatz oder in der Schule bleiben sollen, weil das für IHRE Zukunft wichtiger ist, als werktags tagsüber Einsätze zu fahren.

MkG, Sven


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565562
Datum23.06.2009 11:41143206 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars KonradKann es sein, dass Du gerade ein weinig polemisch wirst?

sorry, aber dieses "Es gibt aber auch 16-jährige, die vernünftiger sind als 25-jährige" kann ich nicht mehr hören. Das ist schlichtweg kein Argument.

Geschrieben von Lars KonradWarum aber nicht diese 16-jährigen auch schon zum AGT ausbilden, solange ein Arzt die gesundheitliche Eignung dazu bestätigt?

weil offenbar mal jemand festgelegt hat, dass U18 dafür nicht geeignet ist...


Viele Grüße

Christian

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen565564
Datum23.06.2009 11:41143308 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradBis er die entsprechende Ausbildung dann durchlaufen hat ist er mindestens 17 Jahre alt. Wo ist jetzt der große unterschied ob 17 oder 18 Jahre? Ändert sich von einem Tag auf den anderen (18. Geburtstag) das physische und psychische Leistungsvermögen so grundlegend?

Naja Sinn der ganzen Geschichte ist IMO, dass man dann mit 18 jemanden hat, der die Basics (Truppmann 1 und 2 ) kennt und den man dann auf den Atemschutzlehrgang schicken kann.
Oder will man jemanden auf den Atemschutzlehrgang schicken, der nur "Schlauchkegeln" aus der JF kennt?
Das wäre der Fall, wenn man erst mit 18 übernimmt.
Aber halt, derjenige muss ja erst Truppmann 1 und 2 machen, vorher kein Atemschutzlehrgang.
Tja Pech gehabt, steht er halt erst mit 20 als AGT zur Verfügung.


Grüße
Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565565
Datum23.06.2009 11:42143059 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenAber halt, derjenige muss ja erst Truppmann 1 und 2 machen, vorher kein Atemschutzlehrgang.

Da sagt die FwDV 2 was anderes... Aber das passt nicht so schön in die Argumentationskette...


Viele Grüße

Christian

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen565566
Datum23.06.2009 11:45142994 x gelesen
Geschrieben von Oliver Heideist die psychische Belastung.

Davon sprach ich bereits. Wobei auch hier macht es die Ausbildung. Und wenn man wirklich etwas tun kann sind Störungen deutlich weniger wahrscheinlich als wenn man nicht helfen kann. Wenn man noch helfen kann nützen die Jugendlichen und belastungen sind weniger wahrscheinlich. Wenn man nicht helfen kann gibt es aber keine zeitliche Dringlichkeit mehr. Leichenbergung ist (zumindest wenn diese entstellt sind) nichts für Jugendliche. Egal ob 17, 18 oder 19.

Gruß
Ingo


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen565567
Datum23.06.2009 11:47143126 x gelesen
Geschrieben von Oliver Heide
aber sind sie auch psychisch darauf eingestellt eventuell verstorbene Kinder bei einem Brand oder eine Leiche/Leichenteile bei einem Verkehrs/Bahnunfall zu bergen

Aber mit 18 dann doch schon? Nicht wirklich. Selbst mir (43, seit 1983 aktiv) wurde erst Anfang Juni etwas seltsam, als mal wieder eine völlig zerstückelte Leiche unter 'nem Güterzug lag, war aber vor dem Frühstück, sonst hätte ich für nichts garantiert *örgs* ..... und ich habe schon so einiges gesehen.

Geschrieben von Oliver Heide
Was nicht heissen soll, das das mit 18 Jahren oder sogar älter nicht mehr vorkommt

Eben.

Geschrieben von Oliver Heide
Es geht einfach darum, das wir eine Verantwortung gegenüber unseren Heranwachsenden haben und diese auch Schützen müssen.

Die müsste man im richtigen Leben vor ganz anderen Sachen schützen, als vor FW-Einsätzen.

MkG, Sven


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AutorFlor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern565568
Datum23.06.2009 11:47143075 x gelesen
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir einer mal erklären kann, was daran so schlimm ist, wenn ein 16 oder 17 Jahre alter Junge mit Leistungsabzeichen zum Aufbau einer Wasserversorgung herangezogen wird ? So ein 16 oder 17 Jahre alter rennt vermutlich sogar noch schneller als ein älterer FA und für Schläuche kuppeln brauche ich keine extra Ausbildung meiner Meinung nach. Außerdem wird das eh sehr oft geübt.
Und was soll daran so gefährlich sein, denn das max. was bei uns aufm Land passieren kann, ist dass er in eine "Trettmine" aufm Feld beim Schläuche verlegen tritt.
Das Thema Versicherungen habe ich jetzt mal vor gelassen. Wenn sich dabei etwas damit beißt, dann nehme ich das sofort zurück.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen565569
Datum23.06.2009 11:47142971 x gelesen
Halte dich doch nicht an den Details auf.
Die 3 Fragen ankreuzen machen den Bock nicht fett.
Fakt ist das man nach Teil1 jedenfalls erstmal 1 Jahr in der Standortausbildung zubringt, vielleicht noch den Funker macht.
Nicht desto trotz kann und kennt derjenige der mit 16 übernommen wurde dann wenn er zum Atemschutzlehrgang kann mehr davon was in der Praxis läuft, als wenn jemand direkt aus der JF kommt. Und das ist IMO ein großer Vorteil.
Auch in der zweiten Reihe kann man als 16 bis 18 Jähriger schon mehr lernen, als man in 2 weiteren Jahren JF lernt.
Davon abgesehen ist es ein anspornt.


Grüße
Jens

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565573
Datum23.06.2009 11:55143230 x gelesen
Wenn das hier

Geschrieben von Christian Fleschhutsorry, aber dieses "Es gibt aber auch 16-jährige, die vernünftiger sind als 25-jährige" kann ich nicht mehr hören. Das ist schlichtweg kein Argument.

für Dich kein Argument ist, warum dann das:

Geschrieben von Christian Fleschhutweil offenbar mal jemand festgelegt hat, dass U18 dafür nicht geeignet ist...?

Anscheinend kann man das ja nicht so pauschal festlegen, daher muss ja auch ein Arzt diese Tauglichkeit noch einmal individuell feststellen. Da wird einem 16-17-jährigen eine Tauglichkeit pauschal aberkannt, die ihm ein Arzt bei der Untersuchung durchaus attestieren könnte.

Warum legt man nicht einfach fest:
"Wer nach Gesetz aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten darf (und das ist in Nds nun einmal mit 16), der darf nach erfolgreicher G26.3 auch zum AGT ausgebildet werden."

Ggf. sollten die Verantwortlichen vor Ort ja auch noch entscheiden können, wen sie überhaupt zur G26.3 schicken, oder wo die Erfolgsaussichten sowieso sehr gering sind. Man will ja auch nicht unnötige Kosten verursachen.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565575
Datum23.06.2009 12:00143277 x gelesen
Geschrieben von Sven BösselUnd wir haben hier doch schon n-fach darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, Schüler und Azubis tagsüber einzusetzen und sind dabei immer zu dem Konsens gekommen, dass sie am Ausbildungsplatz oder in der Schule bleiben sollen, weil das für IHRE Zukunft wichtiger ist, als werktags tagsüber Einsätze zu fahren.

Genau, aber ich war auch in der Schule, hab das Gymnasium bestanden, sogar anschließend studiert und war parallel in der FF. (Die Anzahl der Alarme zu Zeiten von Lehrveranstaltungen war meiner Schätzung nach für mich wenigerals 1/Monat.)
Sag jetzt nicht, dass aus mir nix geworden wäre... ;-)

Davon abgesehen hatte ich prozentual sicherlich weit mehr "Belastung" der Lehrzeiten durch andere Tätigkeiten fürs Schultheater, -orchester, Klassen-/Schülersprechertätigkeiten etc.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565578
Datum23.06.2009 12:08143538 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars KonradAnscheinend kann man das ja nicht so pauschal festlegen, daher muss ja auch ein Arzt diese Tauglichkeit noch einmal individuell feststellen.

Anscheinend schon. Weil in den Untersuchungsgrundsätzen das ja so drinnen steht.

Sprich U18 gar nicht, ab 18 der, der die restlichen Anforderungen erfüllt.

Geschrieben von Lars Konrad"Wer nach Gesetz aktiven Dienst in der Feuerwehr leisten darf (und das ist in Nds nun einmal mit 16), der darf nach erfolgreicher G26.3 auch zum AGT ausgebildet werden."


Wo steht das, dass es nicht so ist?

Geschrieben von Lars KonradGgf. sollten die Verantwortlichen vor Ort ja auch noch entscheiden können, wen sie überhaupt zur G26.3 schicken, oder wo die Erfolgsaussichten sowieso sehr gering sind. Man will ja auch nicht unnötige Kosten verursachen.

Da kommen wir zu einer anderen Diskussion... Ist der dann überhaupt für den Fw-Dienst geeignet?

Da hier ja verschiedene Lehrberufe und auch die Bundeswehr schon genannt wurden.... Da gibt es lustigerweise ja auch eine Eingangsuntersuchung (sofern man nicht bei ienem Kleinbetrieb ist), bei der FW gibts diese nicht...


Viele Grüße

Christian

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565581
Datum23.06.2009 12:13143231 x gelesen
Hallo,

och nee, jetzt nicht auch noch die Leier...

Geschrieben von Oliver Heide:
Der Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein hat das beobachtet und vermehrt Posttraumatische Probleme bei Jugendlichen festgestellt.
Ahhh ja. Der Kreis Ostholstein - vermehrt bei Jugendlichen? Aus den Feuerwehren, weil die da "häufiger" mit verstorbenen Kindern, Unfallopfern oder Leichenteilen (Bahn) zu tun haben? Hat der Kreis Ostholstein das festgestellt, weil das allerspätestens seit 11 Jahren (Eschede) eine gewisse Moderescheinung in Fachkreisen (beider Seiten - Einsatzkräfte und Psych. / Seelsorge (kirchlich)) ist und erst recht Jugendliche da, wie auch immer damit in Berührung gekommen, Probleme haben müssen? Oder hat man das mal ganz allgemein festgestellt, weil's ebenfalls mal ganz gut in Bild der heutigen Gesellschaft paßt (und als "Erklärung" für vielerlei taugt)?

In diesem Zusammenhang auch:
aber sind sie auch psychisch darauf eingestellt eventuell verstorbene Kinder bei einem Brand oder eine Leiche/Leichenteile bei einem Verkehrs/Bahnunfall zu bergen?
- Wie oft kommt das vor?
- Wie sind Ältere daruf vorbereitet?
- Wie reagieren Ältere, die schon eigene Kinder und dadurch einen völlig anderen Zugang haben, auf den extremsten Extremfall Kinder?
- wo werden jüngere Kameraden (auch die 18, 19 ... jährigen) in solchen Fällen wohl in aller Regel eingesetzt - doch wohl kaum an vorderster Front?

Leute, bleibt mal auf dem Teppich!


Gruß

Daniel


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen565582
Datum23.06.2009 12:17142948 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Genau, aber ich war auch in der Schule, hab das Gymnasium bestanden, sogar anschließend studiert und war parallel in der FF. (Die Anzahl der Alarme zu Zeiten von Lehrveranstaltungen war meiner Schätzung nach für mich wenigerals 1/Monat.)

Ich war ja auch mal jung, und bin damals selbstverständlich *ups* während der Ausbildung aus der Dienststelle (öfftl. Verwaltung) und aus der Berufsschule Einsätze gefahren. Zu der Zeit war ich allerdings bereits zwischen 22 und 24 Jahre alt und habe das so für mich entschieden, geschadet hat es auch nichts.

Vorher stand ich der FW bis knapp 20 tagsüber nicht zur Verfügung, da ich Abi außerhalb meines Heimatdörflis gemacht habe und danach habe ich 15 Monate einen Leo 2 durch das Braunschweiger Umland und auf TrÜbPl wie Bergen/Hohne und Castle Martin/Wales bewegt und war nur sporadisch mal am Wochenende für die FW da. Ging da dann auch gut ohne mich.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Sag jetzt nicht, dass aus mir nix geworden wäre... ;-)

Nee, Respekt ;-)

MkG, Sven


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AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen565584
Datum23.06.2009 12:18143285 x gelesen
Einsatzkräfte können auch auf belastende Einsätze vorbereitet werden, nur hat sich bisher fast niemand darum gekümmert. Die Einwirkung wird nicht anders weil jemand Geburtstag hatte, Prävention hingegen hilft(Vergleiche Forschungsprojekte HS-Magdeburg-Stendal und Umfrage auf der Startseite). Warum sollten solche Massnahmen an einem Altersunterschied von einem Jahr plötzlich scheitern wenn man sie durchführt. Wenn ich mir allerdings die Videos auf den Handys einiger Jugendlicher anschaue wird mir da eher schlecht als von meinem ersten VU bei dem ich auch grad erst 18 war. Denn bei uns ist es der Ist-zustand unter 18-Jährige mit in den Einsatz zu nehmen. Die agt-grenze zu senken ist sicherlich ein sehr forscher Vorstoss. Aber ich hab auch schon eine G26.3 mit dem Vermerk "bis dann und dann ist JuschG zu beachten" gesehn. Lieber hab ich dann mit 18 einen der weiss was er macht und dann zum AGT wird, als jemanden mit 18 der Grund- und agtausbildung hintereinander macht und dementsprechend noch nicht viel praktisch kann.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565585
Datum23.06.2009 12:18143435 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutDa gibt es lustigerweise ja auch eine Eingangsuntersuchung (sofern man nicht bei ienem Kleinbetrieb ist), bei der FW gibts diese nicht

ich hab keine Probleme damit, eine solche für gut zu heißen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565587
Datum23.06.2009 12:26142852 x gelesen
Hallo,

Leicht OT - geschrieben von Philip Günther:
Prävention hingegen hilft (Vergleiche Forschungsprojekte HS-Magdeburg-Stendal und Umfrage auf der Startseite)
Ja genau, siehe auch dieses Posting darauf, ein echtes Paradebeispiel...


Gruß

Daniel


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AutorChri8sti8an 8S., Offenburg / Baden565588
Datum23.06.2009 12:28143088 x gelesen
Hallo zusammen,

mal abgesehen von der aktuellen Diskussion möchte ich fast meinen, dass wir in ein paar jahren sowieso mit +16 Jährigen in den Einsatz fahren werden. Anders hat doch das System freiwillige Feuerwehr kaum noch eine Chance? Ich denke nämlich nicht, dass
1.) in Deutschland davon abgegangen wird
2.) der Mitgliederschwund in den nächsten Jahren stoppt
3.) das System Freiwillige Feuerwehr in Deutschland abschaffen wird

Was bleibt also anderes übrig, als das Rentenalter heraufzusetzen und das Eintrittsalter herabzusetzen?


Alles Meins...


Zum Schluss grüße ich noch alle, die mich kennen =)

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay565591
Datum23.06.2009 12:29142891 x gelesen
Also bei unserer Örtlichen DLRG-gruppe gibt es seit längerem eine
Jugendtauchgruppe, die den Tauchschein abgelegt hat.
Die Tauchen jetzt fleißig, machen auch schon die ein
oder andere Rettungsübung damit sie ab 16 direkt
Ihre Ausbildung zum rettungstaucher begoínnen können.

Einsätze aber erst ab 18 soweit ich weiß...


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565592
Datum23.06.2009 12:30142982 x gelesen
Ich und einige anderen in dieser Diskussion überlegen, wie man einige Dinge ändern könnte. Du berufst Dich in allen Deiner Postings auf die aktuelle Gesetzeslage, die natürlich kein anderes Vorgehen als das von Dir befürwortete ermöglicht.

Solange Du neuen Ideen nicht zumindest Gedanklich ein wenige Spielraum einräumst, drehen wir uns hier nur im Kreis.

Deshalb verabschiede ich mich hiermit aus diesem Teil der Diskussion!


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.565593
Datum23.06.2009 12:31143104 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars KonradEs ist hier die Rede von 16-Jährigen, die in Nds schon ganz normal in die aktive Feuerwehr eintreten dürfen und nicht von Kindern.


Dies gilt in Luxemburg ebenso. War auch eigentlich schon immer so (ich weiss, das ist kein Argument). Was ich damit sagen will, ist, dass es - zumindest bei uns - nicht darum geht, eine abnehmende Tagesverfügbarkeit durch minderjährige Jugendliche (16-17 Jahre) mit dem Auflockern einer Altersgrenze zu kompensieren. Das Problem ist eher, dass heutzutage, tagsüber bei einem Alarm, das Verhältnis zwischen jungen FA (16-20 Jahre) gegenüber älteren FA (30+) sich zu den jüngeren FA verlagert, was ggfs. zu Problemen bei der Besetzungen des 1. Fahrzeugs führen kann (Führerschein, Ausbildung, Erfahrung). Im ungünstigsten Fall führt das dazu, dass die Feuerwehr sich als nicht einsatzbereit melden muss, und nicht ausrücken kann. Sollte man deshalb jetzt aber die Altersgrenze für den Eintritt in die aktive Abteilung auf 18 Jahre heraufsetzen? Ich denke nicht. Es liegt an der Gemeinde, dafür zu sorgen, eine einsatzbereite Feuerwehr vorzuhalten. Ist dies mit rein freiwilligen Abteilungen nicht mehr leistbar, müssen Hauptamtliche FA eingestellt werden, ggfs. gemeindeübergreifend oder innerhalb von Zweckverbänden.

Noch ein Wort zur Aufsichtspflicht:
Ich kenne mich im deutschen Recht nicht aus. In Luxemburg ist es jedoch klar, dass die Aufsichtpflicht mit steigendem Alter von der Gerichten "degressiv" bewertet wird, d.h. bei einem 16 oder 17-jährigen gilt nicht die gleiche Aufsichtpflicht, wie bei Kleinkindern, da man (zu Recht!) davon ausgeht, dass Jugendliche nicht einer 24stündigen, lückenlosen "Bewachung" unterliegen. Deshalb verstehe ich auch nicht, wenn einige hier von einem "Betreuer" reden, welcher permanent für einen Jugendlichen im Einsatz abgestellt werden müsste.
Klar hat die für den Einsatz verantwortliche Führungskraft, die Verantwortung über die im Einsatz befindlichen Einsatzkräfte, aber halt für alle! Die Einsatzkräfte sind unter Beachtung Ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten einzusetzen. Und dazu gehört, dass ich einen 18-jährigen nicht zur Leichenbergung einsetzen werde ebenso, wie dass ich einen 58-jährigen nicht unbedingt als AGT im Innenangriff einsetzen werde.

Ganz praktisch veranstalten wir beim Übertritt eines 16-jährigen von der Jugendfeuerwehr zur aktiven Abteilung immer ein Einzelgespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen, um über die Aufgaben, welche ihn dort erwarten zu reden. Dabei wird klar gemacht, dass Schule und Ausbildung IMMER Vorrang gegenüber der Feuerwehr haben, aber auch, dass bei Einsätzen die grösstmögliche Sorgfalt walten gelassen wird, aber dass die Dynamik eines Einsatzes nicht berechenbar ist, und dass man durchaus in gefährliche Situationen geraten kann, Jugendliche aber nicht vorsätzlich in solche geschickt werden. Danach unterzeichnen der Jugendliche und die Eltern die Eintrittserklärung, falls sie mit den Ausführungen einverstanden sind. Bislang hat noch nie jemand gesagt, dass er sein Kind nicht in die Aktivabteilung eintreten lassen möchte.

MfG

Paul


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565594
Datum23.06.2009 12:33143210 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoich hab keine Probleme damit, eine solche für gut zu heißen!

sehe ich auch so.
Nur außer Hamburg wohl kein Bundesland...
UNd allzu oft wird die G26.3 als "Ersatz" auch nicht wirklich herangezogen.
Gibt es bei euch eigentlich sowas (BF is eh klar) im Bereich der FF?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen565595
Datum23.06.2009 12:34142819 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinohätte ich ehrlicherweise bei vorliegender G26.3-Tauglichkeit (und da hätte der Dr. eben die "Ausgewachsenheit" mit zu beurteilen) kein Problem mit - zumindest kann man ja 17-jährigen offensichtlich zumuten, ein MG zu schleppen und ABC-Schutzausrüstung zu tragen

Hallo!

Wenn ich mich bei einem Bericht im FW-Magazin nicht ganz vertan habe, wird das in DÜDo doch auch schon so praktiziert? Da waren, meines Wissens, im Rahmen der Stufenausbildung 17-jährige bei der Atemschutzausbildung (Kreislaugerät) abgebildet.

Wäre bei uns so nicht möglich -> Anmeldevoraussetzung 18 Jahre.

Gruss
Dirk


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565596
Datum23.06.2009 12:34143048 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutweil offenbar mal jemand festgelegt hat, dass U18 dafür nicht geeignet ist... Nur mal nebenbei..wo steht denn diese Festlegung?
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565597
Datum23.06.2009 12:35143002 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGibt es bei euch eigentlich sowas (BF is eh klar) im Bereich der FF?


bin ich seit 1998 nicht mehr für zuständig... (weiß ich aktuell daher nicht)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565598
Datum23.06.2009 12:36142882 x gelesen
Geschrieben von Dirk Wagnerwird das in DÜDo doch auch schon so praktiziert? Da waren, meines Wissens, im Rahmen der Stufenausbildung 17-jährige bei der Atemschutzausbildung (Kreislaugerät) abgebildet.

Die Atemschutzausbildung erfolgt erst im Rahmen der normalen Ausbildung


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJona8s R8., Siedelsbrunn / Hessen565599
Datum23.06.2009 12:38142817 x gelesen
Geschrieben von Oliver HeideHallo, es geht zwar auch um die körperliche Belastbarkeit, was ihr aber nicht aus den Augen verlieren dürft, ist die psychische Belastung.

Ist bspw. bei den Schulsanitätern auch möglich. In meiner ehemaligen Schule gab es mal den Fall, dass ein Handwerker einen Herzstillstand erlitt. Natürlich wurde sofort der Rettungsdienst alarmiert, aber die ersten die sich um den Betroffenen kümmerten waren die Schulsanitäter (und die waren damals m.W. alle unter 18).
Ist auch nicht gerade unbelastend, zu erleben wie die Person dann trotz der sofortigen Hilfe stirbt.

Natürlich sollte man Jugendliche nicht bei einer Leichenbergung nach einem VU an vorderster Front einsetzen, aber den Einsatz unter 18-Jähriger pauschal mit dem Verweis auf die mögliche psychische Belastung abzulehnen finde ich nicht angebracht.

Gruß
Jonas


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565600
Datum23.06.2009 12:39143048 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars KonradIch und einige anderen in dieser Diskussion überlegen, wie man einige Dinge ändern könnte. Du berufst Dich in allen Deiner Postings auf die aktuelle Gesetzeslage, die natürlich kein anderes Vorgehen als das von Dir befürwortete ermöglicht.


dann stellt eine offizielle Anfrage.
Nur komischerweise hört man davon nie etwas bzw. hat noch nie etwas davon gehört.
Wenn ich hier mit Personalproblemen tagsüber argumentiere, dann muss ich auch den Schritt weitergehen und dort anpacken wo es die Probleme hauptsächlich gibt, bzw. dort, wo sie gravierend auftreten - den AGT. Nur diesen Schritt macht niemand.
Vielmehr gibt es Bundesländer (und auch Feuerwehren, in Niedersachsen wie in Bayern und auch in Hessen), die sogar in die gegenteilige Richtung gehen und keine U18 mit in den Einsatz nehmen. Trotz anderer rechtlichen Möglichkeiten.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen565601
Datum23.06.2009 12:40142733 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Paul SchroederIch kenne mich im deutschen Recht nicht aus. In Luxemburg ist es jedoch klar, dass die Aufsichtpflicht mit steigendem Alter von der Gerichten "degressiv" bewertet wird, d.h. bei einem 16 oder 17-jährigen gilt nicht die gleiche Aufsichtpflicht, wie bei Kleinkindern, da man (zu Recht!) davon ausgeht, dass Jugendliche nicht einer 24stündigen, lückenlosen "Bewachung" unterliegen. Deshalb verstehe ich auch nicht, wenn einige hier von einem "Betreuer" reden, welcher permanent für einen Jugendlichen im Einsatz abgestellt werden müsste.
Das sehen deutsche Gerichte ganz genauso, auch wenn es einige nicht glauben wollen. Im Gegenteil, ein unbeaufsichtigter Freiraum wird sogar für die Entwicklung von Jugendlichen als notwendig erachtet.

Da bei Übungen und Einsätzen immer eine verantwortliche Person die Veranstaltung leitet, ist m.E. ab 16 normalerweise keine besondere Aufsichtsführung mehr erforderlich, die über das normale Maß der "Beaufsichtigung" durch den Einsatz- oder Übungsleiter hinausgeht. Von daher finde ich diese Argument immer an den Haaren herbeigezogen...

Viele Grüße,


Christian Kopp
"Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565604
Datum23.06.2009 12:45142785 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan JurgahnNur mal nebenbei..wo steht denn diese Festlegung?

In den entsprechenden Richtlinien zur G26...

"Dauernde Gesundheitliche Bedenken [=kein Atemschutz] bei Jugendlichen unter 18 Jahren...


Viele Grüße

Christian

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AutorAndr8eas8 R.8, Quedlinburg / Sachsen-Anhalt565606
Datum23.06.2009 12:50142720 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGenau, aber ich war auch in der Schule, hab das Gymnasium bestanden, sogar anschließend studiert und war parallel in der FF. (Die Anzahl der Alarme zu Zeiten von Lehrveranstaltungen war meiner Schätzung nach für mich weniger als 1/Monat.)


Das geht mir ähnlich und die Belastung lag teilweise auch deutlich höher als 1/Monat. Trotzdem habe ich mein angestrebten Abiturdurchschnitt sogar noch übertroffen, habe eine Anstellung und geh noch studieren und wenn ich in der Heimat bin, ist immer noch Zeit für die Feuerwehr. Das Argument Schule sollte also immer in einer Einzelfallentscheidung geklärt werden.

Prinzipiell bin auch in dem Fall U18 für eine Einzelfallentscheidung. Aus eigener Erfahrung konnte ich behaupten, sowohl körperlich als auch geistig mit 16 schon mit 18,19 oder 20 jährigen Kameraden mithalten konnte und die Zeit vom Beginn der Grundausbildung (16) bis zum Eintritt in den aktiven Einsatzdienst (18) war die schlimmste Zeit in meiner Feuerwehrlaufbahn. Die Ausbildung beschränkte sich nach nach absolviertem Truppmann I oftmals auf "nur gucken, nicht anfassen". Ich erinnere mich sehr gut an eine Situation, als eien unangekündigte Einsatzübung durchgeführt wurde. Da diese an dem Tag unseres normalen Ausbildungsdienstes durchgeführt wurde, wurden wir zwar zur Übung nicht hinzugegzogen doch zum Aufräumen waren wir dann wieder gut genug, während sich die anderen Kameraden mit der Kippe im Mund erstmal von der "harten Übung" erholen mussten. Das war echt ein Schlag ins Gesicht. Diese Hängepartie hat dazu geführt, dass sich unsere halbe Ausildungsgruppe, teilweise ech tgute Leute, von der Feuerwehr verabschiedete und ich unseren JFlern heut rate und den Voraussetzungen frühstens mit 17 die Grundausbildung zu beginnen.
Soll heißen: Schickt die Leute mit 16 zur G26.3 (natürlich vorher Anpassung de Altersgrenze im Grundsatz) und stellt dabei nicht nur die gesundheitliche, sondern auch die körperliche und geistige Eignung fest. Gerad die geistige Eignung sollte meiner Ansicht nach, stärker bei ALLEN Kameraden überprüft werden. Dann bildet die Leute anständig aus und betreibt aus psychologischer Sicht anständige Primärprävention, denn die Vorberietung auf Extremsituationen ist entscheidend und nicht das Alter, denn die psychische Belastbarkeit steigt nicht vom heute (17) auf morgen (18).

MkG


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg565608
Datum23.06.2009 12:57142998 x gelesen
Geschrieben von Florian WagnerIch wäre sehr dankbar, wenn mir einer mal erklären kann, was daran so schlimm ist, wenn ein 16 oder 17 Jahre alter Junge mit Leistungsabzeichen zum Aufbau einer Wasserversorgung herangezogen wird ?

Wann weißt Du, daß dieses Fahrzeug "nur" die WV aufbaut? Erst an der Einsatzstelle, wenn das Fahrzeug vom ELtr, ALtr, ZFü,... den Einsatzauftrag bekommt.
Also kann ich vor dem Eintreffen bzw. dem Auftragserhalt gar kein Bild davon machen, ob ich überhaupt "Arbeit" für die nur begrenzt einsetzbaren kräfte habe.
Und je weniger BEsatzung ein Fahrzeug hat, desto weniger kann ich es mir leisten Leute mitzunehmen, die nicht alles könne/ dürfen. Sprich bei allem was nur eine Staffel hat ist da eigentlich kein Platz.
Rein rechnerisch kann ich auf einem LF genau einen Platz damit bestücken, das ist der Schlauchtruppmann (denn ATr und WTr sind im Zweifel unter PA einzusetzen und wenn ich einen Melder habe sollte der hochqualifiziert sein, denn der ist als GrFü mein Joker). Dann ist der Schlauchtruppführer dessen "Aufpasser" und ich kann den Trupp ggf. nicht mehr zur Vornahme einer Leiter oder zur Verlegung der Leitung vom Strahlrohr rückwärts einsetzen, wenn er damit in einen Gefahrenbereich kommt.

Und als Einsatzleiter würde ich mich furchtbar freuen, wenn der GrFü sich bei mir meldet und sagt "klar, 1(7 habe ich, aber eigentlich kann ich Dir nur einen AT-Trupp stellen, der Rest bitte nur rückwärtiger Einsatz bzw. als Aufpasser auf unsere "Einsatzstellenpraktikanten".
Dann lieber ein klar unterbesetztes Fahrzeug das sich auch so aus meldet, da weiß ich wenigstens, wo ich dran bin...


Geschrieben von Florian WagnerDas Thema Versicherungen habe ich jetzt mal vor gelassen. Wenn sich dabei etwas damit beißt, dann nehme ich das sofort zurück.

Das Thema Versicherung ist ganz einfach. Der Jugendliche ist immer versichert. Interessant wird aber die Regreßfrage für den Vorgesetzten (GrFü wie Wehrleiter), wenn ihm etwas passiert und das nicht ein Unfall des täglichen Lebens (Umknicken,...) war, sondern auf eine spezifische Gefahr in einem (einsatzbedingten) Gefahrenbereich zurückzufühjren war, in dem er sich per Definition gar nicht hätte aufhalten dürfen.


Wie gesagt. Solange eine Gemeinde noch genügend wehrfähige Einwohner hat die nur zu faul und bequem sind sich für die Gefahrenabweh zu engagieren und dieses Potential nicht durch Dienstverpflichtung dazu geholt wird ihre Pflicht zu tun sehe ich es nicht ein, daß Minderjährige für sie die Knochen hinhalten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg565610
Datum23.06.2009 12:58143078 x gelesen
Geschrieben von Christian SchreinerWas bleibt also anderes übrig, als das Rentenalter heraufzusetzen und das Eintrittsalter herabzusetzen?

Soi unpopulär das klingt: Dienstverpflichtungen. Das sieht m.W. jedes FwG heute schon vor. Dann begreift vielleicht der eine oder andere Bürger, wie das System hinter der 112 funktioniert. Denn oft ist es schlicht mangelndes Wissen, das zu zuwenig Personal führt...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565614
Datum23.06.2009 13:06142871 x gelesen
Ich konnte im Grundsatz-26 kein Mindestalter finden...


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen565615
Datum23.06.2009 13:06142976 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerSoi unpopulär das klingt: Dienstverpflichtungen. Das sieht m.W. jedes FwG heute schon vor.

... schon ... aber eher theoretisch und in der Praxis unrealistisch.

Da fehlt die grundsätzliche Motivation.
Und deren Begründungen für das Fehlen bei Einsätzen sind deren viele: Unwohlsein, Schnupfen, in der Badewanne, zwei Bier (o.ä.), Geschäftsreise, in der Kreisstadt bei Freunden/Einkaufen/Kino usw., im Keller wo kein Melderenpfang, unbeaufsichtigtes Kind ...
So einige der Begründungen helfen auch gegen Übungen ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg565616
Datum23.06.2009 13:07142978 x gelesen
Geschrieben von Andreas RößlerSoll heißen: Schickt die Leute mit 16 zur G26.3 (natürlich vorher Anpassung de Altersgrenze im Grundsatz) und stellt dabei nicht nur die gesundheitliche, sondern auch die körperliche und geistige Eignung fest. Gerad die geistige Eignung sollte meiner Ansicht nach, stärker bei ALLEN Kameraden überprüft werden. Dann bildet die Leute anständig aus und betreibt aus psychologischer Sicht anständige Primärprävention, denn die Vorberietung auf Extremsituationen ist entscheidend und nicht das Alter, denn die psychische Belastbarkeit steigt nicht vom heute (17) auf morgen (18).

Nimm es mir nicht übel. Aber diesen Gedankengang traue ich >90% der in deutschland verantwortlichen FF-FüKräfte schlicht nicht zu.
Die sind heute schon nicht in der Lage im heutigen Rahmen Ausbilduung, Fortbildung, Ausstattung,... fehlerfrei in der Fläche und dauerhaft hinzubekommen. Sollen wir wirklich mal prüfen, wo überall nach DV2 und ggf. landesspezifischen weitergehenden LErnzielkatalogen ausgebildet wird, wo die Mindestfortbildungsstundenzahl von 40 UE/ Person/ Jahr (und das kann nur Grundtätigkeiten sein) von allen die Einsätze fahren erbrahct werden, wo überall real der TrM2 ausgebildet wird, wo die Pflichtübungen nach DV7 wirklich so erfüllt werden, wie es in der DV 7 steht,...
Es mag Inseln der Glücksseeligkeit geben. Aber in der Fläche ist das leider nicht so.
Und im Sinne des Schutzes der Jugendlichen ist da m.E. ein pauschales Verbot der einzig wirksame Schutz von Minderjährigen vor Fehelntscheidungen...

Und der Unterschied zw. 1/ und 18 ist schlicht ein rechtlicher. Ab 18 ist man für das was man tut voll selbst verantwortlich. Das ist wiederum ein Schutz des Vorgesetzten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565619
Datum23.06.2009 13:22142694 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Fischer
Soi unpopulär das klingt: Dienstverpflichtungen. Das sieht m.W. jedes FwG heute schon vor.

Geschrieben von Gerhard Bayer:
... schon ... aber eher theoretisch und in der Praxis unrealistisch.
Und zudem auf breiter Front politisch schwer durchsetzbar und auch wohl kaum gewollt.


Gruß

Daniel


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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg565620
Datum23.06.2009 13:24142651 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian FleschhutDa gibt es lustigerweise ja auch eine Eingangsuntersuchung (sofern man nicht bei ienem Kleinbetrieb ist), bei der FW gibts diese nicht...

So pauschal gesagt ist das vollkommener Käse, da es eine solche Untersuchung in der Feuerwehr Hamburg gibt.

Gruß aus der Hansestadt


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AutorStef8fen8 G.8, Bernau / Brandenburg565621
Datum23.06.2009 13:24142789 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- Ganz nebenbei, warum nicht die österreichischen Regelungen übernehmen? Einsätze ab 15, AGT ab 16? Dazu Aufnahme in die JF erst ab 12, da kann sich doch keiner beschweren, er muss ja nur 3 Jahre warten, bis er Einsätze fahren darf!?


Es geht doch bei der Jugendfeuerwehr nicht nur allein darum, dass es endlich mit den Einsätzen losgeht. Jugendfeuerwehr heißt sicherlich eine Grundlage dafür zu schaffen um die Einsatzabteilung zu stärken. Jf bedeutet aber auch der Jugend gegenüber eine Verantwortung der Gesellschaft zu tragen. Warum fangen immer mehr FF mit einer Bambini-Gruppe an????
Je später die Kinder und Jugendlichen an die Feuerwehr heran geführt werden, desto schwerer wird es, noch Mitglieder zu bekommen. Die Sportvereine sind da im klaren Vorteil.

Ist es mit 15 schon sinnvoll Einsätze zu fahren?????? Genau im Zeitpunkt wo die Schule in die heiße Phase geht und die Ausbildung teilweise beginnt?????
Wir haben alle angefangen und unseren Schwerpunkt mit freude bei der Feuerwehr gesehen. die Eltern waren nicht selten anderer Meinung. Sie hatten durch aus recht. Es geht auch unm eine private und berufliche Zukunft und nicht nur um die bei der FF.

MkG

S.G.


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565622
Datum23.06.2009 13:27142932 x gelesen
Link


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8S., Offenburg / Baden565624
Datum23.06.2009 13:34142627 x gelesen
Ähnlich sehe ich das auch. Aus mehreren Gründen würde ich eine Altersabänderung in den FwG jeder Dienstverpflichtung vorziehen.
Lieber habe ich motivierte U18er in meinen Reihen als Karteileichen die trotz Verpflichtung jederzeit eine Ausrede haben, nicht zum Dienst zu erscheinen.

LG


Alles Meins...


Zum Schluss grüße ich noch alle, die mich kennen =)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565625
Datum23.06.2009 13:36142654 x gelesen
Danke!


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen565627
Datum23.06.2009 13:42142789 x gelesen
Davon abgesehen fordert die FwDV 7 auch das vollendete 18. Lebensjahr.

Bei der GUV hat nicht zufällig jemand eine Quelle zum Grundsatz G26?
In der GUV-V A4 wird zwar darauf verwiesen, aber das wars.


Grüße
Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565629
Datum23.06.2009 13:50142446 x gelesen
Hallo,

ich meine es gab da mal einen Link, den finde ich aber nicht mehr.

Was es noch gibt ist das hier ist aber identisch zum anderen von mir verlinkten Dokument.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565631
Datum23.06.2009 13:56142509 x gelesen
Die kann man leider nur käuflich erwerben, da eine ganze Sammlung...
"BGG 904
Berufsgenossenschaftliche
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Die Gesamtausgabe der Einzelgrundsätze kann beim
Gentner Verlag,
Abt. Buchdienst,
Postfach 101742,
70015 Stuttgart
bezogen werden."


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern565635
Datum23.06.2009 14:00142789 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerSoi unpopulär das klingt: Dienstverpflichtungen
nicht nur unpopulär sondern auch unrealistisch. Wenn ich nicht will, mache ich nichts. Das können viele Rekruten auch bei der BW ganz gut, man ist halt immer krank.

Bringt nur theoretisch was, für die Praxis nichts!


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz565639
Datum23.06.2009 14:42142801 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christof Stroblnicht nur unpopulär sondern auch unrealistisch. Wenn ich nicht will, mache ich nichts. Das können viele Rekruten auch bei der BW ganz gut, man ist halt immer krank.

Das krasse Gegenteil passiert Dir, wenn alle die man Zwangsverpflichtet hat auch ohne Ausnahme kommen. Das wird dann besonders Lustig wenn zu den Übungsterminen plötzlich 70 Mann/Frau auf der Matten stehen die erst mal von nichts eine Ahnung haben.

Lieber wenige Leutschen die gerne und immer kommen als eine große Masse auf die ich mich nicht verlassen kann.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen565641
Datum23.06.2009 14:56142712 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutVielmehr gibt es Bundesländer (und auch Feuerwehren, in Niedersachsen wie in Bayern und auch in Hessen), die sogar in die gegenteilige Richtung gehen und keine U18 mit in den Einsatz nehmen.

Hi Christian,

hier in Niedersachsen haben sich sicherlich auch schon einige Personen Gedanken gemacht, ob U18 Jährige besser nicht mit in den Einsatz fahren sollten. Ich kenne ja nun beide Möglichkeiten, habe die meiste Zeit in NRW verbracht und bin erst seit einigen Jahren in Niedersachsen. Ich war hier über die Tatsache, einem 16-Jährigen nen Piepser + Helm zu geben und Einsätze fahren zu lassen recht erstaunt.

Ich halte gerade die geistige Reife in sehr vielen Fällen für fraglich. Und die Tatsache, dass eine Person erst mit 18 volljährig ist, sollte doch noch immer einen hohen Stellenwert haben. Mit 18 habe ich erst die volle Verantwortung für mein Handeln, da wird verlangt, dass ich selbst weiß, was ich tue. Das gilt auch für einen Eintritt in die Feuerwehr, das Erkennen von Grenzen im Einsatz etc. Natürlich fällt da nicht über Nacht eine Schranke und mit 18 wird alles anders. Dennoch liegt diese Grenze fest und solange diese bei 18 liegt, halte ich jeden Einsatz von U18 für fragwürdig und jeden Einsatz von U18 als AGT für fahrlässig.

Wenn wir so eine Diskussion führen, dann können wir die Volljährigkeit auf 16 senken und ebenfalls einen Führerschein ab 16 einführen. Dann aber auch mit allen Konsequenzen, die sich insgesamt daraus ergeben.


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW565653
Datum23.06.2009 15:25142805 x gelesen
Geschrieben von Oliver SandersIch halte gerade die geistige Reife in sehr vielen Fällen für fraglich. Und die Tatsache, dass eine Person erst mit 18 volljährig ist, sollte doch noch immer einen hohen Stellenwert haben. Mit 18 habe ich erst die volle Verantwortung für mein Handeln, da wird verlangt, dass ich selbst weiß, was ich tue. Das gilt auch für einen Eintritt in die Feuerwehr, das Erkennen von Grenzen im Einsatz etc. Natürlich fällt da nicht über Nacht eine Schranke und mit 18 wird alles anders. Dennoch liegt diese Grenze fest und solange diese bei 18 liegt, halte ich jeden Einsatz von U18 für fragwürdig und jeden Einsatz von U18 als AGT für fahrlässig.

Wenn wir so eine Diskussion führen, dann können wir die Volljährigkeit auf 16 senken und ebenfalls einen Führerschein ab 16 einführen. Dann aber auch mit allen Konsequenzen, die sich insgesamt daraus ergeben.



...das ist meiner persönlichen Meinung nach immer der Knackpunkt.
Es gibt eben Jugendliche die sehr reif sind, genauso junge Erwachsene, die noch nicht reif sind.
Aber wählen und den Führerschein machen, darf man eben in D erst mit 18, warum wird sich schon jemand Gedanken zu gemacht haben.

Mir ist eine Frage spontan eine Frage eingefallen, auf die ich selbst keine Lösung habe: warum werden all diese "reifen" Jugendlichen auch oft bis zum 21. Lebensjahr vor Gericht noch nach Jugendrecht angeklagt und ggf. verurteilt und warum darf man auf der anderen Seite mit 18 wählen?

Bei uns übrigens kein Problem, JF ist voll, TM beginnt mit 18 und keiner darf in den Einsatz bevor er nicht TM1+TM2 in der Tasche hat. Das ist auch mein persönicher Favorit! Deshalb stimme ich Christian voll zu.



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW565655
Datum23.06.2009 15:27142874 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGeschrieben von Ulrich Cimolino"Nein, weil die weder wissen, wo die Schläuche liegen"

Weiß man das von irgendwelchen anderen Fahrzeugen?


Ja weiß man, bzw. sollte das jeder FA und auch JFler wissen. B-Schläuche hinten rechts, C-Schläuche hinten links. Wenn jedoch ein besonderes Fahrzeug konzipiert wurde könnte das nicht passen, aber die TSF, TSF-W, LF 8/6, LF 10/6, LF 16/12, (H)LF 20/16, TLF 16/25 oder LF 24 die ich kenne haben generell die Schläuche so verladen (natürlich kann es abweichungen geben wie beim LF 16-TS mit vielen B-Schläuchen)

Grüße
Thobias


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565657
Datum23.06.2009 15:32142856 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thobias SchürmannJa weiß man, bzw. sollte das jeder FA und auch JFler wissen. B-Schläuche hinten rechts, C-Schläuche hinten links.

das war früher mal...

Heute hilft da nur ein Blick in den Geräteraum...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorAndr8eas8 R.8, Quedlinburg / Sachsen-Anhalt565659
Datum23.06.2009 15:37142673 x gelesen
Keine Angast, ich nehme dir das absolut nicht übel, ich bin mir dieser Missstände durchaus bewusst. Ziel jedes einzelnen sollte es jedoch sein alles für eine Verbesserung der Zustände zu tun. In kleinen Schritten natürlich.

Mh auch den rechtlichen Unterschied kenne ich, doch wie ist das bei den anderen genannten Beispielen? Trägt der junge Soldat keine Verantwortung? Was macht ein Schülerlotse? Wir lassen 17-jährige Auto fahren, natürlich mit Begleitung, doch was ist denn ein Grundsatz unserer Arbeit? Ist es nicht das Truppweise vorgehen? Verantwortlich für die Sicherheit des Trupps ist der Truppführer. Setzt natürlich voraus, das die Ausbildung strikt ausgeführt wird und dieses "Ach naja, du warst zwar schlecht, aber hier hast du deine Lehrgangsbescheinigung" aufhört.


Das sind Probleme die sicher nicht von heut auf morgen zu lösen, aber wer nicht kämpft hat schon verloren!

MkG


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW565661
Datum23.06.2009 15:52143000 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutdas war früher mal...

Heute hilft da nur ein Blick in den Geräteraum...


Dann zeig mir bitte mal ein Fahrzeug wo das nicht so ist und bitte kein Super-HKTLF 6/8 oder so, zumindest etwas in richtung LF 10 oder LF 20 oder TSF.

Wäre auch echt dumm von diesem Beladungsstandard abzuweichen.

Grüße
Thobias


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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen565663
Datum23.06.2009 16:02142685 x gelesen
Guten Tag!

Gilt das???
Sachsen - siehe "Körperliche Eignung"

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!!

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz565669
Datum23.06.2009 16:12142359 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Christian Fleschhut"Da gibt es lustigerweise ja auch eine Eingangsuntersuchung (sofern man nicht bei ienem Kleinbetrieb ist), bei der FW gibts diese nicht"

ich hab keine Probleme damit, eine solche für gut zu heißen!


Also zumindest in Rheinland Pfalz geht es gar nicht ohne:

Landesgesetz über den Brandschutz,
die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)

§12 (4)

"Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind"


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein565672
Datum23.06.2009 16:17142492 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil das bisher nicht Thema war, oder?
So neu ist das nicht, ich habe das was in meinen Unterlagen gefunden:

Es gibt Ansätze, die Jugendlichen an den Aufgaben der Erwachsenen zu beteiligen, doch häufig werden die Jugendlichen auf „Spielwiesen“ verbannt (vgl. Homfeld u.a. 1995, S.206). Vor einer Überforderung bei Einsätzen und Einsatzübungen wird eindringlich gewarnt. Der Umgang mit zahlreichen Geräten, wie Motorsägen, Schneidrettungsgeräten, Trennschleifern oder das Üben mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, Seilwinden, Sprungtüchern usw. ist den Jugendlichen verboten (vgl. Knab 2000, S.38ff.). Bei allen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst muss auf die geringere körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen (vgl. Falkenberg 2000, S.40ff.) und ihre psychischen Grenzen Rücksicht genommen werden.

Homfeldt, Günther, u.a.: Jugendverbandsarbeit auf dem Prüfstand – Die Jugendfeuerwehr – Perspektiven für das verbandliche Prinzip der Jugendarbeit. Weinheim und München: Juventa Verlag, 1995.

Knab, Stafan: „Alarmübungen… für Jugendliche zu heiß!“; in: DJF – Deutsche Jugendfeuerwehr: Arbeitshilfen zum Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr. Bonn und Meckenheim: Eigenverlag, 2001, S.36-38.

Falkenberg, Ulrich: „Jugendfeuerwehr-Mitglieder grenzenlos belastbar?“; in: DJF – Deutsche Jugendfeuerwehr: Arbeitshilfen zum Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr. Bonn und Meckenheim: Eigenverlag, 2001, S.39-44.

Wobei man schon überlegen könnte, ob man einen Unterschied zwischen Jugendfeuerwehrleuten und minderjährigen Feuerwehrleuten in einer aktiven Feuerwehr machen sollte. Die könnten dann ja auch Doppelmitglieder sein. Da könnte es für mich schon einen Unterschied geben, den will man aber offensichtlich nicht mehr machen.

Beste Grüße

Marco


http://feuerwehr-lockstedter-lager.de
http://lzg.kfv-steinburg.de/

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565674
Datum23.06.2009 16:20142561 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thobias Schürmann:
Dann zeig mir bitte mal ein Fahrzeug wo das nicht so ist und bitte kein Super-HKTLF 6/8 oder so, zumindest etwas in richtung LF 10 oder LF 20 oder TSF.
Bei unserem LF 16/12 (Magirus von 1993) wirst Du keinen einzigen B-Schlauch im G4 finden (dafür im G3; im G4 unterhalb des SA findet sich bei diesen Fahrzeugen, resp. bei Mag. bis heute, als Standard die Schaumausrüstung; daneben zum Teil 6 B, ansonsten eben 4 B im G3), ebenso im TLF 24/50 (Magirus von 1991; G2). Bei Fahrzeugen mit dreiteiligem Geräteaufbau wird es generell schwierig werden, im G6 B-Schläuche zu finden, bei sämtlichen LF 8, LF 8/6, LF 10/6, LF 16 TS gibt es B-Schläuche rechts und links, bei vielen TLF 8 und TSF sind B-Schläuche hinten rechts Fehlanzeige (die haben / hatten hinten rechts dort nämlich nicht so ganz selten gar keinen Geräteraum...). Alles Norm. Und jetzt kommst Du.


Wäre auch echt dumm von diesem Beladungsstandard abzuweichen.
Ach ja... muß man sich denn immer gleich so weit aus dem Fenster lehnen...


Gruß

Daniel


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565675
Datum23.06.2009 16:21142793 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thobias SchürmannDann zeig mir bitte mal ein Fahrzeug wo das nicht so ist und bitte kein Super-HKTLF 6/8 oder so, zumindest etwas in richtung LF 10 oder LF 20 oder TSF.

TSF ist witzlos, hat i.d.R. nur einen Geräteraum pro Seite

Aber ansonsten ist nichts leichter als das...

LF 16/12 (Baujahr 1997!)

LF 10/6

Noch ein LF 10/6

LF 20/16 Duisburg

HLF 20/16 Düsseldorf

Nur mal ein grober Überblick...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorPete8r S8., Aholming / BY565676
Datum23.06.2009 16:23142463 x gelesen
Hallo Christian,

lach langer Forumspause melde ich mich auch wieder mal zu Wort.

Geschrieben von Christian FleschhutVielmehr gibt es Bundesländer (und auch Feuerwehren, in Niedersachsen wie in Bayern und auch in Hessen), die sogar in die gegenteilige Richtung gehen und keine U18 mit in den Einsatz nehmen. Trotz anderer rechtlichen Möglichkeiten.

Auch unsere FF gehört in Bayern zu denen, die keine U18 mit auf Einsatz nehmen. Das liegt aber bestimmt nicht daran, dass wir ihnen das nicht zutrauen, sondern schlichtweg an der Tatsache, dass die Vorschriften sie zum Klotz am Bein machen. Hier in BY muss ich jedem U18 im Einsatz einen erfahrenen Kameraden an die Seite stellen. Somit binde ich einen erfahrenen Mann, damit ich einen Jugendlichen habe. Ergo kann ich den U18 auch gleich zu Hause lassen.

Grundsätzlich aber traue ich aber einem großen Teil meiner 16/17-jährigen, die mit Eifer dabei sind, mit 16 den TM machen und dann parallel zur JF auch schon an den Übungen und Ausbildungen "der Großen" teilnehmen durchaus zu, ihrem Part (der sich ja nicht an vorderster Front abspielen muss) in einem Einsatz gerecht zu werden. So mancher von denen hat mehr auf dem Kasten als diejenigen "alten Hasen" (ich nenne sie lieber Altlasten), die sich für so perfekt halten, dass sie weder Übung noch Ausbildung brauchen.

Gruß
Peter


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen565678
Datum23.06.2009 16:26142252 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver SandersUnd die Tatsache, dass eine Person erst mit 18 volljährig ist, sollte doch noch immer einen hohen Stellenwert haben. Mit 18 habe ich erst die volle Verantwortung für mein Handeln, da wird verlangt, dass ich selbst weiß, was ich tue.

... unter Maßgabe dieses war die Entscheidung des hessischen Gesetzgebers anno 1970, die Altersgrenze für die Einsatzabteilung auf 17 festzusetzen auf das Allerhöchste bedenklich. Die gesetzliche Volljährigkeit wurde nämlich bis 1975 erst mit 21 Jahren erreicht ...
Übrigens lag auch damals m.W. die Altersgrenze für Atemschutzgeräteträger bei 18 ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565679
Datum23.06.2009 16:28142202 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter SchmidSo mancher von denen hat mehr auf dem Kasten als diejenigen "alten Hasen" (ich nenne sie lieber Altlasten), die sich für so perfekt halten, dass sie weder Übung noch Ausbildung brauchen.


da nimmst du hier aber wieder zwei Extreme heran...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorPete8r S8., Aholming / BY565680
Datum23.06.2009 16:32142221 x gelesen
Geschrieben von Paul SchroederDeshalb verstehe ich auch nicht, wenn einige hier von einem "Betreuer" reden, welcher permanent für einen Jugendlichen im Einsatz abgestellt werden müsste.

...weil dies zB in Bayern unabdingbare Voraussetzung ist, wenn du einen U18 mit zum Einsatz nehmen willst. Genau diese Vorschrift macht den U18 zum Klotz am Bein (s. mein Post weiter oben).

Gruß
Peter


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen565681
Datum23.06.2009 16:37142691 x gelesen
Meines Erachtens fange wir in dieser ganzen Diskussion an mehrere Themen zu vermischen.

Sowohl das Volljährigkeitsalter als auch die untere Altersgrenze für den Eintritt in die Feuerwehr (aktiv) oder das Alter in dem man beginnen kann an Einsätzen mitzuwirken sind ganz unterschiedliche Dinge. Auch Sachen wie Privatvergnügen, Dienst für die Öffentlichkeit oder gar eine Berufsausbildung unterscheiden sich meines Erachtens erheblich.

Mal eines vorweg: Wir sollten nicht beginnen vorhandene Altersgrenzen zu modifizieren um dadurch mehr Kräfte zu generieren - dies ist der falsche Ansatz.

Erstes Grundproblem ist die Volljährigkeit und bei denen die das nicht sind die notwendige Aufsicht. Ich glaube kaum, daß es sinnvoll ist an dieser Altersgrenze rumzuschrauben. Zumindest die Feuerwehr wird dafür nicht ein ausschlaggebender Grund sein. Somit bleibt bei Minderjärigen immer das Problem der Aufsicht. Diese ist natürlich abhängig vom Entwicklungsstand des Jugendlichen und der jeweiligen Umfeldsituation. Was man im Übungsdienst ohne weiteres hinkriegen sollte, könnte mitunter im Einsatzbereich zum Problem werden. Für mich ein Grund gegen den grundsätzlichen Einsatz Minderjähriger zu sein.

Das Mitwirken bei den "Aktiven" sowie der Beginn der Truppmannausbildung könnte meines Erachtens schon mit 16 erfolgen. Es gibt kaum was, was dagen sprechen könnte.

Jetzt kommen wir zu der Frage wie das mit dem Beginn der Einsatzfähigkeit aussieht. Derzeit schränkt die GUV-V C53 den Einsatz von Feuerwehranwärtern ein - egal ob nun volljährig oder gar minderjährig. Dies erfolgt meines Erachtens im Grundsatz zu Recht. Eine Mindestausbildung sollte beim Tätigwerden an einer Einsatzstelle vorhanden sein. Fragt sich jetzt natürlich nur in welchem Umfang. Geht man von den Lehrinhalten des Tm1/2 sowie deren praktische Umsetzung (insb. beim Tm2) aus, dürfte sicher auch der Tm1 ausreichen um in irgendeiner Form tätig an ES tätig zu werden. Doch in welchem Umfang? Wir alle kenne die Aussagen der GUV-V C53 dazu, wissen aber auch wie unterschiedlich diese interpretiert werden können bzw. auch werden. Dies kann meines Erachtens keine sinnvolle Grundlage sein. Das zweit Problem ergibt sich, wenn der Feuerwehranwärter Minderjährig ist. Dann sind wir wieder bei dem allgemeinen Volljährigkeitsproblem angekommen.

Apropos Minderjährigkeit (als Gegenteil der Volljährigkeit): Da ist ja nich die Sache mit den jugendgefährdenden Orten im Sinne des Jugendschutzgesetzes. So was ist im Rahmen der Einsatzplanung mitunter schwierig zu berücksichtigen. Man kann jetzt sicher einwenden, daß das Gesetz in weiten Teilen praxisfern ist. Ist schon interessant wenn die 14/15-jährigen Teens (mitunter sogar in Gruppen) wilde Sexpraktiken ausprobieren, im Anschluß jedoch noch nicht einmal zum Ausklang des Abends einen Blümchensexporno schauen dürfen.

Apropos Sex. Das mit den jugendgefährdenden Orten geht sogar so weit, daß es schwierig sein dürfte eine kaufmännische Ausbildung in einem Bordellbetrieb machen zu dürfen. Da greift selbst das Jugendarbeitsschutzgesetz ein, welches bei anderen Berufsausbildungen mitunter auch Ausnahmen von gewissen Beschäftigungsverboten zuläßt. Wobei diese Ausnahmen halt nicht bei der Feuerwehr greifen.

Nun gut besagtes Gesetz greift da auch nicht wirklich. Oder vielleicht doch? Ist wohl letztendlich eine Frage welchen Rechtsstatus der EA Dienst in der Feuerwehr hat. Sollte man da einen sauberen Bezug zu Arbeitswelt hinkriegen, könnten jedoch auch ganz andere Sachen interessant werden.

Mein Ansatz wäre:

- Eintritt in die Einsatzabteilung ab 17. möglich.
- Gliederung der Truppmannausbildung in drei Abschnitte:
- Erster Abschnitt (Teile Tm1) für JF-Angehörige bereits mit 16. absolvierbar, alle anderen erst mit Eintritt in die Einsatzabteilung
- Zweiter Abschnitt (Rest Tm1 / TeileTm2) frühestens mit 17 abschließbar.
- Bei gesundheitlicher Eignung nach der zweiten Phase parallel die Ausbildung zum AGT möglich.
- Einsatz "im Grätehaus" nach Abschluß der zweiten Stufe möglich. (Stichwort: Einsatzunterstützung)
- Dritter Abschnitt (Rest Tm2) frühestens mit 18 abschließbar, dabach frühestnes reguläre Einsatztätigkeit.
- Einbau einer externen "Hürde" die es unter gewissen Bedingungen erlaubt bei dringendem Bedarf auf vorhandene Kräfte nach Abschluß der zweiten Stufe zurückzugreifen und sie klar definierte Tätigkeiten an der ES ausühren zu lassen (somit könnte man im Notfall auf die Kräfte zurückgreifen, sie jedoch nicht regulär einplanen).

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565687
Datum23.06.2009 16:51142225 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Markus Steinhilber:
Aber wählen und den Führerschein machen, darf man eben in D erst mit 18, warum wird sich schon jemand Gedanken zu gemacht haben.
Kommunal wählen (in einigen Bundesländern), Führerschein für Trecker und Leichtkrafträder machen, Schule beenden, Ausbildung beginnen, sich vermehren, darf man in D alles mit / ab 16 (oder ggf. sogar früher). Warum - wird es wohl auch Gründe für geben?


Mir ist eine Frage spontan eine Frage eingefallen, auf die ich selbst keine Lösung habe: warum werden all diese "reifen" Jugendlichen auch oft bis zum 21. Lebensjahr vor Gericht noch nach Jugendrecht angeklagt und ggf. verurteilt und warum darf man auf der anderen Seite mit 18 wählen?
Weil es einfach ein bißchen aufwendig wäre, jeden Jugendlichen per richterlichen Beschluß (nach Verhandlung / Anhörung) für "Volljährig" / zum "Erwachsenen" zu erklären. Daher die 18 als Automatismus und die Abweichung davon (Jugendstrafrecht - diese Jugendlichen sind ja eben, richterlich festgestellt, noch nicht hinreichend reif) als Entscheidung im Einzelfall.


Bei uns übrigens kein Problem
Na dann...


Gruß

Daniel


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein565695
Datum23.06.2009 17:10142333 x gelesen
Geschrieben von ---Thobias Schürmann, Dortmund--- Dann zeig mir bitte mal ein Fahrzeug wo das nicht so ist und bitte kein Super-HKTLF 6/8 oder so, zumindest etwas in richtung LF 10 oder LF 20 oder TSF.


Hier.

Unser LF 8/6 hat B- und C-Schläuche in G3, zwei C in G1 und drei B in G4.


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein565698
Datum23.06.2009 17:18142444 x gelesen
Geschrieben von --- Christian Fleschhut, Fürth--- Da hier ja verschiedene Lehrberufe und auch die Bundeswehr schon genannt wurden.... Da gibt es lustigerweise ja auch eine Eingangsuntersuchung (sofern man nicht bei ienem Kleinbetrieb ist), bei der FW gibts diese nicht...

Soll ich mal raten, wie es sich auf die Personalproblematikdiskussion auswirken würde, wenn Flächendeckend ein Arzt vor Eintritt in die FF den Bewerber untersuchen müsste? - Und was, wenn dann im Zuge der Gleichbehandlung mal auf die gesundheitliche Eignung der derzeitig 1,3 (?) Mio. aktiven FA kritisch geschaut werden würde?


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW565699
Datum23.06.2009 17:24142269 x gelesen
Geschrieben von Kevin MüllerSoll ich mal raten, wie es sich auf die Personalproblematikdiskussion auswirken würde, wenn Flächendeckend ein Arzt vor Eintritt in die FF den Bewerber untersuchen müsste?

Wird bei uns gemacht. Alle die in die Einsatzabteilung gehen, machen G26.3

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565700
Datum23.06.2009 17:36142110 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutdann stellt eine offizielle Anfrage.
Ich gebe mir schon alle Mühe, mich mit Änderungsvorschlägen etc. bei uns am Standort unbeliebt zu machen. Solange ich damit noch ausreichend Beschäftigung habe (und das habe ich garantiert), überlasse ich die überregionalen Themen lieber anderen... ;-)


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565701
Datum23.06.2009 17:43142113 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidSomit binde ich einen erfahrenen Mann, damit ich einen Jugendlichen habe. Ergo kann ich den U18 auch gleich zu Hause lassen.
Die Logik verstehe ich nicht: Der Jugendliche sollte ja wenigstens entsprechend für die Aufgabe, die er bekommt, ausgebildet sein.

Habe ich also einen Trupp mit einem, so genannten, erfahrenen Kameraden und einem jungen Kameraden, binde ich doch einen erfahrenen Kameraden weniger als wenn der Trupp aus zwei erfahrenen Kameraden besteht.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen565702
Datum23.06.2009 17:47142541 x gelesen
In meiner Hilfsorganisation (DRK) ist eine Helferuntersuchung für diejenigen, die imSanitäts-, Betreuungs- oder Technischen Dienst* aktiv werden wollen, Pflicht - und sie soll auch alle 5 Jahre wiederholt werden. Zwar sorgt diese Regelung gerne für ein wenig Gemecker im Kreis der "Finanzverwalter", aber ich halte eine solche Untersuchung für sehr sinnvoll.

* Ich denke, dass diese Regelung auch für Bergwacht oder Wasserwacht bindend ist, könnte mir aber vorstellen, dass vor allem im Wasserrettungsdienst noch mehr und zeitlich dichtere Untersuchungen gefordert werden.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen565703
Datum23.06.2009 17:50142152 x gelesen
Geschrieben von Andreas Schneider In meiner Hilfsorganisation (DRK) ist eine Helferuntersuchung für diejenigen, die imSanitäts-, Betreuungs- oder Technischen Dienst* aktiv werden wollen, Pflicht - und sie soll auch alle 5 Jahre wiederholt werden. Zwar sorgt diese Regelung gerne für ein wenig Gemecker im Kreis der "Finanzverwalter", aber ich halte eine solche Untersuchung für sehr sinnvoll.

Eine mE sinnvolle Regelung. Leider müßte dafür jemand für den Bereich der Feuerwehren festlegen was so die Voraussetzungen sind und auch die Feuerwehren bereit sein bei Untauglichkeit entsprechend zu reagieren.

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565708
Datum23.06.2009 18:03142414 x gelesen
Geschrieben von Kevin MüllerSoll ich mal raten, wie es sich auf die Personalproblematikdiskussion auswirken würde, wenn Flächendeckend ein Arzt vor Eintritt in die FF den Bewerber untersuchen müsste? - Und was, wenn dann im Zuge der Gleichbehandlung mal auf die gesundheitliche Eignung der derzeitig 1,3 (?) Mio. aktiven FA kritisch geschaut werden würde?

dann blieben vielleicht die übrig, die für den Job auch geeignet sind....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8Z., Ansbach / Bayern565709
Datum23.06.2009 18:14142134 x gelesen
Ich seh das im großen und ganzen genauso. AGT aber erst sobald man Volljährig ist, weil ich und meine Kumpels wie wir unter 18 waren doch etwas leichtsinniger waren als wir es jetzt sind.
Ansonsten war es bei und schon immer so das wenn welche von der JF beim Alarm im Haus sind das sie auch mitgenmmen wurden, sofern Plätze frei waren.
Klar sollte sein das ich als GF/Einsatzleiter meine Jugend kennen muss wenn ich ihnen Aufgaben gebe.
Wird evtl. bei großen Wehren schwerer als auf dem Land. Evtl kann es ja sogar mal sein das der Jugendliche mehr Erfahrung im Umgang mit der Kettesäge hatt als der ein oder andere Erwachsene eben weil er die Maschine in der Ausbildung benutzt und der Maschinenkurs erst in der Schule/Handwerkskammer gemacht woren ist.

Mann kann Jugendlichen auch alles verbieten was unsere Eltern oder Großeltern gemacht haben. Wenn ich 10 Jahren wenn ich Kinder habe die das machen lass was ich gemacht habe werd ich wahrscheinlich öfters mal mit dem Jugendschutzgesetz in Konflikt kommen.

Gruß Daniel


FSK 12: der gute bekommt das Mädchen
FSK 16: der böse bekommt das Mädchen
FSK 18: alle bekommen das Mädchen
FSK 21: ich bekomme das Mädchen
;-)

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü565711
Datum23.06.2009 18:24142086 x gelesen
Geschrieben von Jan KunigGilt das???
Sachsen - siehe "Körperliche Eignung"

Wenn ich lese unter was für Einsatzbedingungen die nicht eingesetzt werden dürfen, und wenn doch mit welchen Auflagen, dann ist das ein starkes Argument gegen unter-18-jährige im Einsatz....

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen565713
Datum23.06.2009 18:34142301 x gelesen
Geschrieben von Markus SteinhilberEs gibt eben Jugendliche die sehr reif sind, genauso junge Erwachsene, die noch nicht reif sind.

... und meiner Meinung nach sind die meisten in diesem Alter noch nicht reif genug für Feuerwehreinsätze, sondern eher:

- hibbelig
- einsatzgeil
- nervig
- unwissend
- selbstüberschätzend
- abgelenkt

Gerade in diesen Altersklassen (14-20) ist der Entwicklungsfortschritt (meist) recht rasant.

Es ist daher keine Lösung, Kinder ins Feuer zu schicken!


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565714
Datum23.06.2009 18:41142184 x gelesen
Geschrieben von Oliver SandersGerade in diesen Altersklassen (14-20) ist der Entwicklungsfortschritt (meist) recht rasant.

Es ist daher keine Lösung, Kinder ins Feuer zu schicken!


1. fein, dann back to alten Altersgrenzen der "Volljährigkeit"? => 21!
2. Von "Kindern ins Feuer schicken" war nie die Rede!

Auch Du vermeidest jede Stellungnahme zur Situation der U18 im "richtigen Leben"...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW565721
Datum23.06.2009 18:59142524 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutTSF ist witzlos, hat i.d.R. nur einen Geräteraum pro Seite

Aber ansonsten ist nichts leichter als das...

LF 16/12 (Baujahr 1997!)

LF 10/6

Noch ein LF 10/6

LF 20/16 Duisburg

HLF 20/16 Düsseldorf

Nur mal ein grober Überblick...


Das war man schon in so vielen Feuerwehren aktiv (insgesamt 4), hat mit so vielen verschiedenen Löschfahrzeugen gearbeitet und so viele andere LF in Ausbildung und bei größeren Einsätzen gehabt und dann gibt es doch noch solche abweichungen.

Na da bin ich aber sprachlos.

Na gut muss ich wohl so akzeptieren, bin nur froh das in der aktuellen Feuerwehr bei der ich soetwas noch einheitlich ist. Werde aber in Zukunft bei der JF nicht mehr sagen das immer die B-Schläcueh hinten rechts und die C-Schläuche hinten links sind (dachte zumindest sind da immer ein paar zu finden).

Danke für die aufklärung.

Nächstes mal lehne ich mich nicht soweit aus dem Fenster.

Grüße
Thobias


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen565723
Datum23.06.2009 19:11142161 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Jan KunigGilt das???
Sachsen - siehe "Körperliche Eignung"


Natürlich gilt das.

Aber auch hier wurde durch den Ersteller(Wolfgang Gabler) der Fallstrick der Grenze des Gefahrenbereichs und die Zuordnung eines erfahrenen Kollegen ausgelegt.
Zusätzlich wurde explizit auf das Jugendschutzgesetz und die sich daraus ergebenden Einschränkungen hingewiesen.
Ich möchte gern wissen ob jeder VA genau auf die Uhr schaut und den U18 um 22 Uhr nach Hause bringen lässt ;-).

Wie bereits gesagt, auch ich bin mit 16 aufgenommen worden und durfte mit ausrücken.
Und geschadet hat es auch mir garantiert nicht(nagut, von der Feuerwehrmacke abgesehen).
Nur gibt es jetzt nunmal diverse Vorschriften. Wenn man das ändern möchte muss ganz einfach an den Regeln etwas geändert werden.
Übrigens gefiel mir hier im Verlauf der Hinweis bzgl. Autofahren und Wählen. Auch das wäre über Gesetzesänderungen möglich.
Und auch UC hat bzgl. der verschiedensten Ausbildungen recht.

Nur zu einer Senkung des Alters braucht man auch hier Lobbyarbeit. Und natürlich auch eine tragfähige Mehrheit. Und die ist ja selbst hier in der überschaubaren Masse an Interessierten nicht einmal möglich.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565725
Datum23.06.2009 19:16142335 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannDas war man schon in so vielen Feuerwehren aktiv (insgesamt 4), hat mit so vielen verschiedenen Löschfahrzeugen gearbeitet und so viele andere LF in Ausbildung und bei größeren Einsätzen gehabt und dann gibt es doch noch solche abweichungen.

die Aufweichung der früheren Normvorgaben ist von den Feuerwehren so gewollt (und weit weniger problematisch, als hier dargestellt, weil üblicherweise die Leute das Gerät kennen mit dem sie eingesetzt werden sollen!).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565726
Datum23.06.2009 19:18142203 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzNur zu einer Senkung des Alters braucht man auch hier Lobbyarbeit. Und natürlich auch eine tragfähige Mehrheit. Und die ist ja selbst hier in der überschaubaren Masse an Interessierten nicht einmal möglich.

Typisch deutsch.... die Österreichen lachen uns auch hier mal wieder aus, (vgl. Diskussion um die Auslandseinsätze bzw. Strukturen dafür - wir diskutieren immer warum etwas NICHT geht, die anderen versuchen einen Weg zu finden, der gangbar ist)...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern565727
Datum23.06.2009 19:27142042 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter SchmidHier in BY muss ich jedem U18 im Einsatz einen erfahrenen Kameraden an die Seite stellen.

wo steht das genau? Finde das gerade nicht.

Ich kenne das von den größeren Jugendübungen, dass da von den Führungskräften darauf geschaut wird, dass bei jedem Jugendlichen am Strahlrohr ein Erwachsener FA dabei ist. Streng genommen dürften die Jugendlichen sonst erst ab 18 ans Strahlrohr, auch bei Übungen. In der Förderstrecke wird das meines Wissens nicht so gehandhabt.

Ich denke, dass mit dem erfahrenen Kameraden zur Seite stellen sollte man nicht zu streng auslegen. Es muss doch nicht jedem Ü16-JFler ein aktiver Ü18 auf dem Fuß stehen. Wenn ich als einzelner Aktiver mit z.B. drei Jugendlichen eine Förderstrecke über eine Wiese aufbaue, und damit z.B. einen AGT von dieser Arbeit freibekomme, ist das Aufsicht genug. Wenn vier Jugendliche Saugschlauchkuppeln, müssen doch nicht vier Erwachsene dabei zuschauen, oder?

Schöne Grüße in den Nachbarlandkreis!


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen565735
Datum23.06.2009 20:08142071 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoTypisch deutsch.... die Österreichen lachen uns auch hier mal wieder aus, (vgl. Diskussion um die Auslandseinsätze bzw. Strukturen dafür - wir diskutieren immer warum etwas NICHT geht, die anderen versuchen einen Weg zu finden, der gangbar ist)...

Wohl leider wahr.

Ist doch bei der Sache der Absenkung der Altersschwelle bei den Kids in Sachsen nichts anderes.
Ich möchte die angeleierte Geschichte nicht in den Dreck treten, aber....
Nachdem viele Fw den Weg über AG in den Gantagsschulen gegangen sind da es ja unmöglich war unter 10 Jahre aufzunehmen, springt plötzlich das IM und der LFV auf den bereits abgefahrenen Zug.

Die Regelung der Volljährigkeit mit 18 ist wie alt? Und weshalb wurde diese überhaupt da gesetzt?
Ich denke mal eher die vielgescholtene Vollkaskomentalität trägt auch gerade hier etwas Mitschuld. Wir haben bisher auch hier schon etwas von Verantwortung für den Menschen U18 gehört und unterschwellig auch etwas die Sorge dabei etwas evtl. Strafbewehrtes falsch zu machen. Und vllt. schwingt dabei auch noch etwas die "Angst" vor einer Klage der Erziehungsberechtigten mit(Weil prozessiert ist schnell einmal)?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg565742
Datum23.06.2009 20:41141954 x gelesen
Geschrieben von Andreas RößlerTrägt der junge Soldat keine Verantwortung?

Willst Du wissen, wie beliebt die wenigen <18 Rekruten waren? Und wie beliebt der Job des "Kindergärtners" bei den Ausbildern war? Verantwortung getragen haben die Rekruten nie und wurden auch sonst eher in Watte gepackt, damit ihm ja nix passiert für das der Vorgesetzte nachher den kopf hinhalten muß...


Geschrieben von Andreas RößlerIst es nicht das Truppweise vorgehen? Verantwortlich für die Sicherheit des Trupps ist der Truppführer.

Na ja. Nur daß ich damit den Trupp von der Einsatzgrenze her nach dem Einsatzstellenpraktikanten bemessen muß, sprich ich den Trupp nur sehr sehr eingeschränkt verwenden kann. Und aus zwei solchen Trupps mache ich lieber aus den beiden Führern einen "richtigen" Trupp...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW565746
Datum23.06.2009 21:23142089 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGibt es bei euch eigentlich sowas (BF is eh klar) im Bereich der FF?

Z.B. in W'tal Voraussetzung um in der FF als "aktiv" aufgenommen zu werden. Auch die JF-Mitglieder müssen die G26.3 für einen Übertritt bestehen.

Gruß, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

- - -

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg565751
Datum23.06.2009 22:04142065 x gelesen
Hallo.

Könnten die Beschäftigungen dem Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG unterliegen bzw. dieses als "anerkannte Regel" herangezogen werden?


Geschrieben von JArbSchG Dieses Gesetz gilt nicht
1. für gelegentliche geringfügige Hilfeleistungen soweit sie
aus Gefälligkeit,
aufgrund familienrechtlicher Vorschriften,
in Einrichtungen der Jugendhilfe oder zur Eingliederung Behinderter erbracht werden und



Geschrieben von http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2001/NL_036.php Jugendliche dürfen nicht mit sogenannten gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.

Hierunter versteht man Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigen, des weiteren Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind und Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.

Ebenfalls beschäftigt werden dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird sowie mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Ebenfalls nicht ausgesetzt werden dürfen Jugendliche schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetztes sowie bei Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind. Auch hier können allerdings Ausnahmetatbestände greifen.



Grundsätzlich werden Arbeitszeiten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ausgeschlossen. Durch Ausnahmen wird der Rahmen auf 23 Uhr - 5 Uhr verschoben, ab 17 Jahren 23 Uhr - 4 Uhr.
www.internetratgeber-recht.de


Grüße
Matthias


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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen565755
Datum23.06.2009 22:30142129 x gelesen
Hi Uli,

aus Deinem Link

Geschrieben von Ulrich Cimolinoilitär: 17 Jahre (Deutschland)
http://www.bmj.bund.de/enid/0,1003b26d6f6e7468092d093132093a0979656172092d0932303033093a09706d635f6964092d09323032/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html


geht Folgendes hervor:
"Nach dem Fa­kul­ta­tiv­pro­to­koll dür­fen Kin­der unter 18 Jah­ren in Zu­kunft nicht mehr un­mit­tel­bar an krie­ge­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen teil­neh­men oder zum Dienst an der Waffe ver­pflich­tet wer­den. "

Da du den Artikel mit Feuerwehr in Verbindung bringst, versuche ich ihn dahingehend zu interpretieren. Was ist bei der Feuerwehr eine "kriegerische Auseinandersetzung"? Sicherlich ein Einsatz, bei dem Gefahr für Leib und Leben besteht, aber auch bei dem psychische Stressfaktoren zu einer negativen Beeinträchtigung führen könnten. Welche Einsätze sind dies? Ein Wohnungsbrand, ein Verkehrsunfall gehören für mich dazu. Eine negative Belastung für die Kinder und Jugendlichen kann hier nicht ausgeschlossen werden. Auch außerhalb des "Gefahrenbereiches" könnte ein Jugendlicher mit Elend, Leid, Verletzten, Toten etc in Berührung kommen was meiner Meinung nach die genannten Kriterien erfüllt. Weiterhin steht dort "darf nicht unmittelbar teilnehmen". Daran sehe ich schon, dass Jugendliche involviert sein dürfen (am Wohnungsbrand) - aber halt nicht unmittelbar beteiligt sein dürfen. Wenn er/sie also ein Standrohr besetzt, dann wäre das nach dieser Definition in Ordnung. Ob es in Ordnung wäre, Tote und Verletzte zu sehen, geht daraus nicht hervor.

Würde ich Deinen Link auf Feuerwehr interpretieren, ginge daraus hervor:

- ab 17 darf ein Jugendlicher in den aktiven Dienst der Feuerwehr eintreten
- nur ausserhalb des Gefahrenbereiches, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass keine Gefahr für Leib, Leben oder Psyche des Jugendlichen besteht.
- Ergo Einsatz bei eher ungefährlichen Einsätzen, die lediglich eine minimale "verkehrsübliche" Gefährdung beinhalten (eine Ölspur oder ein Containerbrand rechne ich mal dazu)
- im logistischen Bereich wären genügend Tätigkeiten möglich


Als Konsequenz auf Feuerwehr bezogen, böte sich Folgendes an:

- Eintritt in den aktiven Dienst ab 16, Beteiligung an Übungen, Ausbildung (TM1/TM2)
- Ab 17 Einsätze mitfahren, bei bestandener TM 1 Ausbildung, unter oben genannten Kriterien
- Ab 18 AGT Ausbildung und vollwertiger Einsatz.

Viele Grüße
Oliver


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565758
Datum23.06.2009 22:52142025 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sanders"Nach dem Fa­kul­ta­tiv­pro­to­koll dür­fen Kin­der unter 18 Jah­ren in Zu­kunft nicht mehr un­mit­tel­bar an krie­ge­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen teil­neh­men oder zum Dienst an der Waffe ver­pflich­tet wer­den. "

Stimmt - halte ich auch für richtig... (derzeit ist das übrigens m.W. noch bei 15!)
Problemlos möglich wäre aber auch damit der Einsatz von militärischen "Kinder- oder Jugendsanitätern"...

Wir reden aber in der Grundsatzdiskussion nicht vom Einsatz im Krieg (da gilt derzeit für Soldaten in Deutschland 17!), sondern zur Hilfe in Notfällen - ergo einem positivem Effekt für die Allgemeinheit und der Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen.
Ich habe das Beispiel nur gebracht (neben vielen anderen!), um Euch mal vor Augen zu führen, was in anderen Bereichen gemacht wird.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen565759
Datum23.06.2009 22:53142115 x gelesen
Meiner Meinung nach gibt es viele Gründe die gegen Einsatzdienst U18 sprechen.

Sinnvolle Ausbildung zwischen 16 und 18? TM1 ist klar, TM2 natürlich, Sprechfunk, ok, aber zum Atemschutz oder Maschi braucht der nicht hin. somit muss er diese Lehrgänge sowieso mit Ü18 machen. Wo war also hier nun der Zeitgewinn gegenüber einem Ü18?

Ein weiterer Grund ist für mich das ein 16 Jähriger meist am Ende seiner Schulzeit bzw. am Anfang seiner Berufsausbildung steht, und hier soll er nun bei der Feuerwehr auch noch zusätzlich in ein neues Umfeld geworfen werden? Warum? Damit man ja keinen Einsatz verpasst?
Mit 18 sieht das dann in der Ausbildung schon etwas anders aus, man ist fest im Sattel und wenn es Richtung Prüfung geht (wie auch bei den Abiturienten) dann wird mann seine Prioritäten zu setzen wissen.

Wie sieht es aus mit der phsychischen Belastung? Verletzte oder gar Tote.
Als Schüler beispielsweise Tagesverfügbar, kann man da bei schweren VU und Personalknappheit immer Rücksicht nehmen?
Wer jetzt anführt das geht bei der BW ja auch, der sollte sich in dem Fall mal genau die Laufbahn dieser Soldaten anschauen. Und desweiteren mal schauen wieviele Soldaten U18 in den letzten Jahren eingestellt wurden.

Ja sicher gibt es sehr reif wirkende 16 jährige, aber wer will seinem Kumpel der schon 17 ist aber im Kopf noch 12, dann den Eintritt/Übertritt verwähren ohne ihn zu verlieren.

Und aus sicht eines Jugendwartes: Ich versuche Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln, Führungspositionen an ältere, eigene Planungen etc. das funktioniert meistens erst ab 16 aufwärts.

Und das hier finde ich auch sehr gut:
Geschrieben von Christian FischerWie gesagt. Solange eine Gemeinde noch genügend wehrfähige Einwohner hat die nur zu faul und bequem sind sich für die Gefahrenabweh zu engagieren und dieses Potential nicht durch Dienstverpflichtung dazu geholt wird ihre Pflicht zu tun sehe ich es nicht ein, daß Minderjährige für sie die Knochen hinhalten.

Da kann man dann vielleicht auch die Kameraden mit einbeziehen, die denken sie müssen nur kommen, wenn Grillfest ist.


Gruß Kim

"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW565763
Datum23.06.2009 23:16142041 x gelesen
Hallo,

allgemein gesehen ein netter Gedanke das die Jugendlichen U-18 eingesetzt werden können.
Nimmt man nun die KAmeraden mit 16 in den aktiven Dienst braucht man ca. 2 Jahre bis die erfoderliche Ausbildung durchlaufen ist.
Dies erfordert aber die Änderung von einigen Vorschriften.
Da aber heute alles so belastent ist für unsere Jugend, dürften wohl die wenigsten die erforderliche Zeit dafür aufbringen können eine solide Feuerwehrausbildung (FFw) neben Schule und Berufsausbildung zu durchlaufen.

Interessant sind die Links aber auf jedenfall, aber um wieder zur Feuerwehr zurück zukommen. Wie läuft dies in anderen Ländern ( Bundesländers) von Bayern und aus Österreich hörte ich mal von sowas, aber ich weiss nichts genaueres.

Geht es um die Schaffung von erforderlichen Personalstärken oder um die frühzeitige Bindung an die Feuerwehr???

Gruß aus dem Rheinland


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW565764
Datum23.06.2009 23:22141970 x gelesen
Mit welche Grund sollten die Angehörigen einer Fw U-18 eingesetzt werden?

Gruß aus dem Rheinland


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen565765
Datum23.06.2009 23:26141855 x gelesen
Geschrieben von Otto GasperMit welche Grund sollten die Angehörigen einer Fw U-18 eingesetzt werden?

In Nds und soweit ich weiß auch Sachsen ist das ganz normal. Hier kann man nach Gesetz ab 16 in die aktive Wehr eintreten.

Sobald der TM 1 abgeschlossen ist gibt es bei und den Funkmelder.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW565767
Datum23.06.2009 23:33141756 x gelesen
Joo und wir hätten wohl die ein oder andere Einheit nicht mehr einsatzbereit.
Ich kann das Geschrei jetzt schon hören, aber trotzdem Stimme ich hier voll und ganz zu, gleiches gilt für Dinestport in der FFw!

Grüße aus dem Rheinland


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW565769
Datum23.06.2009 23:39141840 x gelesen
*schmunzel* ausnahmen gibt es ja immer


Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung.
Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit"

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AutorNils8 v.8, Wiesbaden / Hessen565772
Datum23.06.2009 23:53142023 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoeinige Bereiche, wo U18 selbständig (!) im "Einsatz" kein Problem zu sein scheint:

Gerade in einem Feuerwehr-Magazin von 1991 gefunden: Freiwillige Feuerwehr Odenwaldschule (Hambach/Hessen). Internatsfeuerwehr, damals ELW, TLF8/8, GW; 20 Mitglieder zwischen 17 und 21, leider nicht mehr Infos verfügbar...
Der Artikel nennt auch weitere Internats-FFn in Hinterzarten und Überlingen. Das "Internet" spricht von einem KLF, das beschafft 2006 wurde, die Schulnachrichten enthalten einen Bericht (von 2003) www.odenwaldschule.de/pdf/oso-n/oson72.pdf.

Der Kalender der Schule verrät im Übrigen, dass ein wöchentlicher Übungsdienst stattfindet.


MkG
Nils (der gerade den Keller ausmistet ;)


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW565801
Datum24.06.2009 08:41142016 x gelesen
Geschrieben von Kim SchmidtSinnvolle Ausbildung zwischen 16 und 18? TM1 ist klar, TM2 natürlich, Sprechfunk, ok, aber zum Atemschutz oder Maschi braucht der nicht hin. somit muss er diese Lehrgänge sowieso mit Ü18 machen. Wo war also hier nun der Zeitgewinn gegenüber einem Ü18?

Schonmal versucht die 3 Lehrgänge in einem Jahr zu machen?
Da würdest du bei uns wahrscheinlich jedes Wochenende bei einem Lehrgang verbringen.
Die Zeitersparnis liegt einfach darin begründet, das mit 18 dann bereits der TM1 und Sprechfunker fertig ist und 2 Jahre Übungsdienst das Wissen vertieft haben.

Geschrieben von Kim SchmidtEin weiterer Grund ist für mich das ein 16 Jähriger meist am Ende seiner Schulzeit bzw. am Anfang seiner Berufsausbildung steht, und hier soll er nun bei der Feuerwehr auch noch zusätzlich in ein neues Umfeld geworfen werden? Warum? Damit man ja keinen Einsatz verpasst?
Mit 18 sieht das dann in der Ausbildung schon etwas anders aus, man ist fest im Sattel und wenn es Richtung Prüfung geht (wie auch bei den Abiturienten) dann wird mann seine Prioritäten zu setzen wissen.

Entweder man hat Stress beim Lernen, dann hat man plötzlich keine zeit mehr für die Feuerwehr, oder man hat nicht, dann geht man trotz Prüfungen zur Feuerwehr und sieht das als Ausgleich.

Geschrieben von Kim SchmidtWie sieht es aus mit der phsychischen Belastung? Verletzte oder gar Tote.

Erklär mir doch mal wieviele FA im Einsatz schon Tote gesehen haben? Da muß man Rücksicht auf den Einzelnen nehmen, aber das gilt nicht nur für U18

Geschrieben von Kim SchmidtJa sicher gibt es sehr reif wirkende 16 jährige, aber wer will seinem Kumpel der schon 17 ist aber im Kopf noch 12, dann den Eintritt/Übertritt verwähren ohne ihn zu verlieren.
Und mit 18 ist der plötzlich reif und voll verantwortlich?
Sehr polemisch,.

Und wieder einer der nur schwarz/weiß kennt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565802
Datum24.06.2009 08:42141785 x gelesen
Geschrieben von Oliver HeideDer Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein hat das beobachtet und vermehrt Posttraumatische Probleme bei Jugendlichen festgestellt.

Ist das die Aktion von ich bis heute, gerne auch vertraulich, auf belastbare Daten auch von der FUK Nord warte?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565803
Datum24.06.2009 08:43141775 x gelesen
Geschrieben von Daniel Ruhlande gewisse Moderescheinung in Fachkreisen (beider Seiten - Einsatzkräfte und Psych. / Seelsorge (kirchlich)) ist und erst recht Jugendliche da, wie auch immer damit in Berührung gekommen, Probleme haben müssen? Oder hat man das mal ganz allgemein festgestellt, weil's ebenfalls mal ganz gut in Bild der heutigen Gesellschaft paßt (und als "Erklärung" für vielerlei taugt)?


Selten war ich mit dir so einer Meinung..

Es wird immer mehr geben die auf der "PTSB" Welle mitfahren. Absichtlich und unabsichtlich.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland565812
Datum24.06.2009 09:14142133 x gelesen
Hallo,

die Geschrieben von Jakob TheobaldDas wird dann besonders Lustig wenn zu den Übungsterminen plötzlich 70 Mann/Frau auf der Matten stehen die erst mal von nichts eine Ahnung haben.
tja und dann muss man noch diejenigen Freiwilligne finden, die die dann ausbilden. Mal abgesehen vom "sehr aufbaufähigen Wissen" dürfte die Motivation bei vielen nicht so hoch sein. Das führt auch nicht unbedingt zu Begeisterung bei den "Altaktiven" oder?.
Das ist halt das praktische Problem bei dieser Regelung. Dann lieber eine kleinere und schlagfertigere Truppe (unterstützt ggfs. durch Nachbareinheiten) und mal mehr Anreize durch die Städte und Gemeinden.

Die U-18-Diskussion finde ich langsam ausgereizt, wenn wir mal von einem Eintrittsalter 16 ausgehen und dann noch die absoluten Basislehrgänge sinnvoll durchführen, sind zwei Jahre eh schon rum oder?
Außerdem erinnere ich mal an andere Diskussionen im Bereich U18 (Bäckerausbildung, Waffenrecht), da wird der Jugendliche anders gesehen oder?

so denn,
Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565814
Datum24.06.2009 09:23141858 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlen
tja und dann muss man noch diejenigen Freiwilligne finden, die die dann ausbilden


Dafür kann ich mir dann multiplikatoren einkaufen.. oder von der LFS leihen oder oder oder ..

Geschrieben von Paul BohlenDas ist halt das praktische Problem bei dieser Regelung.

Nur was dann wenn wir anfangen unsere Ultima Ratio "Pflichtfeuerwehr" selbst auszuhöhlen?

Bezahlfeuerwehren deren Kosten die Gemeinde zu 100% auf die Einwohner umlegen kann?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen565823
Datum24.06.2009 09:48141955 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas EdelmannSchonmal versucht die 3 Lehrgänge in einem Jahr zu machen?

Funk nicht, aber TM 1, AGT und Maschnist, in einem, TF, Funk, San-B in einem anderen... Und die Lehrgänge waren deutlich zeitaufwändiger als TM1, AGT und Maschinist... Insbesondere beim SAN-B waren 7 oder 8 Wochenenden komplett weg...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565825
Datum24.06.2009 09:51141872 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannSchonmal versucht die 3 Lehrgänge in einem Jahr zu machen?


Wobei sich die Frage stellt ob das zwingend 3 seperate Lehrgänge mit entsprechenden Überschneidungen sein müssen.

Vgl Wernauer Modell TM 1 + Funk


Grüße, BeschFl

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen565830
Datum24.06.2009 10:09141763 x gelesen
Mh,

ich stelle mir gerade vor was in so einem Fall mit der Motivation der evtl. vorhandenen freiwilligen Führungskräfte einer Pflichtfeuerwehr passiert, die dann ggf. noch für den Haufen unmotivierter Verpflichteter verantwortlich sind und mehr mit disziplinarischem Firlefanz als echter Feuerwehrarbeit belastet wären...

Ich komme zu dem Schluss: Pflichtfeuerwehr killt den letzten Rest an MOtivation bei den "echten" Freiwilligen....


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland565831
Datum24.06.2009 10:09141910 x gelesen
Hallo Florian,


Geschrieben von Florian Beschmultiplikatoren einkaufen.. oder von der LFS leihen oder oder oder, mmh, stelle ich mir im Saarland schwierig vor, ist eh schon wenig Personal vorhanden (wären zwar gute Ausbilder, aber ob die dann an den Wochenenden immer ausbilden möchten?)


Geschrieben von Florian BeschNur was dann wenn wir anfangen unsere Ultima Ratio "Pflichtfeuerwehr" selbst auszuhöhlen? vielleicht sollten wir mal vorher die Überlegung "Motivation" einschalten? Wir reden über ein wirklich ultimatives Mittel, einen Zwang, das ist nie wirklich gut. Da wäre es sinnvoller, mal den konkreten Bedarf zu ermitteln und dann über Anreizmechanismen (auch für die schon aktiven) das Ehrenamt attraktiver zu gestalten.
Glaubst Du übrigens, dass Bürgermeister und Gemeinde/ Stadträte einfach so eine Pflichtfeuerwehr einführen? Dann muss es schon knüppeldick kommen, damit solch unpopuläre Maßnahmen getroffen werden oder?

so denn,
Grüße Paul


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565847
Datum24.06.2009 11:14141910 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Nils von BRINCKEN:
Gerade in einem Feuerwehr-Magazin von 1991 gefunden: Freiwillige Feuerwehr Odenwaldschule (Hambach/Hessen). Internatsfeuerwehr [...] Der Artikel nennt auch weitere Internats-FFn in Hinterzarten und Überlingen.
In einem noch älteren Feuerwehrmagazin war auch ein Bereicht über die Internatsfeuerwehr Louisenlund in SH (siehe hier: Löschgruppe der FF Güby), glaube, auch in Salem gibt es etwas ähnliches.


Gruß

Daniel


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern565875
Datum24.06.2009 13:40141623 x gelesen
Am Schloß Neubeuern gibt es auch eine Feuerwehr.
Auf der Homepage konnte ich folgendes finden:
Feuerwehr (alternativ auch als Gilde wählbar):
Hier sollen die Jugendlichen für den Einsatz in der Feuerwehr begeistert werden, so dass sie bei entsprechendem Alter und nach erfolgter Qualifikation im freiwilligen Feuerwehrdienst mit eingesetzt werden können. Qualifiziert werden die jungen Feuerwehrmänner zum Truppmann. Sie absolvieren Wissens- ­tests und die Leistungsabzeichen nach FwD6.


Dort ist laut Feuerwehr Neubeuern ein TSF stationiert.


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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen565890
Datum24.06.2009 14:43141849 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannSchonmal versucht die 3 Lehrgänge in einem Jahr zu machen?
Da würdest du bei uns wahrscheinlich jedes Wochenende bei einem Lehrgang verbringen.
Die Zeitersparnis liegt einfach darin begründet, das mit 18 dann bereits der TM1 und Sprechfunker fertig ist und 2 Jahre Übungsdienst das Wissen vertieft haben.


Kann ich mit 16 ja gar nicht! AGT erst ab 18 und den Sinn eines Maschi ohne FS muss mir auch mal jemand erklären. Ja klar, der kann denn eine TS und ein SEA bedienen echt super.

Geschrieben von Thomas EdelmannErklär mir doch mal wieviele FA im Einsatz schon Tote gesehen haben? Da muß man Rücksicht auf den Einzelnen nehmen, aber das gilt nicht nur für U18
Bei uns mindestens 20 von 50 Aktiven, wenn nicht sogar mehr.
Wenn DU genau gelesen hättest wäre Dir aber aufgefallen, dass es mir nicht um den normal Fall ging, sondern darum, wenn es bei einem schweren VU in unglücklicher Tageszeit zu Engpässen beim Personal kommt, achtet keiner mehr darauf, wie alt oder jung eine Einsatzkraft ist. Soviel zum Thema man kann darauf achten wer welche Aufgaben macht.

Geschrieben von Thomas EdelmannGeschrieben von Kim Schmidt
Ja sicher gibt es sehr reif wirkende 16 jährige, aber wer will seinem Kumpel der schon 17 ist aber im Kopf noch 12, dann den Eintritt/Übertritt verwähren ohne ihn zu verlieren.

Und mit 18 ist der plötzlich reif und voll verantwortlich?
Sehr polemisch,.

Es wurde vorher gesagt, es gibt auch 16 Jährige, die reifer sind wie manch 22 Jähriger. Das ist wohl war.
Nun treffe ich hier also die Auslese, in dem ich diesen zur FF lasse, aber der Beste Kumpeldieses 16 Jährigen, darf dann nicht, weil er sich benimmt wie 12? Der kommt dann wohl nicht wieder wen er einmal ein nein bekommen hat. Also wenn es hier darum geht 16 Jährige in die Einsatzabteilung aufzunehmen, um Personalsorgen zu mildern, da gibt es auch andere wege.

Und wieder einer der nur schwarz/weiß kennt.


Ich kenne auch blau und rot! nur weiss ich nicht wie da die Farbe ist.


Gruß Kim

"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565976
Datum25.06.2009 05:23141759 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenmmh, stelle ich mir im Saarland schwierig vor, ist eh schon wenig Personal vorhanden (wären zwar gute Ausbilder, aber ob die dann an den Wochenenden immer ausbilden möchten?)


Ich denke schon das der ein oder andere Kamerad sei es BF, LFS oder FF spätestens gegen schnöden Mamon bereit ist "Entwicklungshilfe" zu leisten.

Geschrieben von Paul Bohlenvielleicht sollten wir mal vorher die Überlegung "Motivation" einschalten?

Soll mir Recht sein. Nur die n+1 Konzepte und Ideen scheinen in der Fläche nicht aufzugehen. Oder welche Wehr hat signifikant mehr Frauen nach "Frauen am Zug" gewonnen.

Geschrieben von Paul Bohlendann über Anreizmechanismen (auch für die schon aktiven) das Ehrenamt attraktiver zu gestalten.

Und dann geht es los. Bei den einen wird es wegen angeblicher Ungleichbehandlung gekippt, dann kommt der angebliche oder tatsächliche steuerliche Vorteil und last but not least die deutsche Bürokratie. Es gibt Gemeinden da dürfen nicht mal die Angestellten des Schwimmbades um sonst nach der Schicht ins Wasser..

Hier ist zu allererst die Politik gefragt.
Schön wäre es wenn es eine "Feuerwehrcard" gäbe mit der ich D weit Vergünstigungen bekäme..


Grüße, BeschFl

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland565984
Datum25.06.2009 07:11141670 x gelesen
Guten Morgen,

mmh,

Geschrieben von Florian BeschOder welche Wehr hat signifikant mehr Frauen nach "Frauen am Zug" gewonnen. Gegenfrage: wo lief die Kampagne? So richtig mitbekommen hab ich die nur über meine "Feuerwehrinformationsquellen", die sollte doch eher die weibliche Bevölkerung ansprechen oder? (und da hat mein weiblicher Bekanntenkreis auch nix mitbekommen - gut, war vielleicht keine repräsentative Umfrage, aber als Trend tauglich)

Geschrieben von Florian BeschEs gibt Gemeinden da dürfen nicht mal die Angestellten des Schwimmbades um sonst nach der Schicht ins Wasser.. jepp, da wird ein Umdenken nötig werden - einige Gemeinden haben den Trend schon erkannt (auch im Hinblick Mitarbeitermotivation und Attraktivität der Gemeinde/ Stadt).
Gut eine Feuerwehrcard Deutschlandweit muss nicht sein (dann hat die eh jeder Hansel, der mal in einem Feuerwehrauto drin war... - wenn sie halt attraktiv ist) - was kommunales oder regionales reicht doch schon, Dienstausweis und freier Eintrit ins Schwimmbad, Museum, Rabatte auf Kultur, sollte doch möglich sein oder?

und mit der Ungleichbehandlung - da mach ich mehr weniger Gedanken mit Nichtfeuerwehrlern, das könnte eher intern ein Problemchen werden - Vergünstigungen müssen halt mit einem gewissen Engagement verbunden sein (Karteileichen und so sollten da ausgenommen werden),
also dann,
viele Grüße Paul


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565985
Datum25.06.2009 07:20141730 x gelesen
Geschrieben von Paul BohlenGegenfrage: wo lief die Kampagne?

Knackpunkt erkannt..

Da wurde richtig Geld in eine richtig gute Kampagne gesteckt und was wurde umgesetzt? Wenig bis gar nichts. "Unsere Welt ist bunt" anderes Thema, in der Fläche selber Erfolg..

wobei eine Wehr in der Nähe angeblich oder tatsächlich nur durch Flugblattverteilung 5 Neue FA bekommen hat..

Geschrieben von Paul Bohlenwas kommunales oder regionales reicht doch schon, Dienstausweis und freier Eintrit ins Schwimmbad, Museum, Rabatte auf Kultur, sollte doch möglich sein oder?


Mh.. ich denke da schon an noch greifbarere Dinge. Mein Favorit ist kostenloses Parken in der gesamten Stadt, Rabatte bei örtlichen Händlern und vieles mehr.

Geschrieben von Paul Bohlen
und mit der Ungleichbehandlung - da mach ich mehr weniger Gedanken mit Nichtfeuerwehrlern, das könnte eher intern ein Problemchen werden


Das war doch ein Punkt warum die Befreiung von der Grundsteuer in (?) gekippt wurde..


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565987
Datum25.06.2009 07:39141768 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Mal eines vorweg: Wir sollten nicht beginnen vorhandene Altersgrenzen zu modifizieren um dadurch mehr Kräfte zu generieren - dies ist der falsche Ansatz.


Sehe ich auch so. Irgendwann gehts auf 15 mit der Ausbildung, 16 in den Einsatz.. ein Teufelskreis..

Geschrieben von Marc Dickey
Das Mitwirken bei den "Aktiven" sowie der Beginn der Truppmannausbildung könnte meines Erachtens schon mit 16 erfolgen. Es gibt kaum was, was dagen sprechen könnte.


Eher im Gegenteil. Man hat Zeit sich zu aklimatisieren. Hält man dann auch noch nach unten den Kontakt zur Jugendwehr ist das der beste Übergang den man haben kann. Geschrieben von Marc DickeyGeht man von den Lehrinhalten des Tm1/2 sowie deren praktische Umsetzung (insb. beim Tm2) aus, dürfte sicher auch der Tm1 ausreichen um in irgendeiner Form tätig an ES tätig zu werden. Doch in welchem Umfang? Wir alle kenne die Aussagen der GUV-V C53 dazu, wissen aber auch wie unterschiedlich diese interpretiert werden können bzw. auch werden.

Einzige Lösung:
Man wertet die TM 1 so auf das man danach sich zu 100% sicher ist den Feuerwehrmann auf jede EST loslassen zu können ohne das er sich umbringt.

Geschrieben von Marc DickeyWobei diese Ausnahmen halt nicht bei der Feuerwehr greifen.


Das ist das Problem. Es gibt ganz viele Reglungen für minderjährige AN aber nichts für minderjährige FA. Zwar versucht man immer wieder die AN Reglungen zu adaptieren, schafft aber damit imo eine Menge Interpretationsraum.

Ein Schritt in die richtige Richtung wäre eine "Verordnung über den Einsatz und die Ausbildung minderjähriger FA" in denen klar steht was Fakt ist und was nicht..

Geschrieben von Marc Dickey- Eintritt in die Einsatzabteilung ab 17. möglich.

Ok..



Geschrieben von Marc Dickey- Erster Abschnitt (Teile Tm1) für JF-Angehörige bereits mit 16. absolvierbar, alle anderen erst mit Eintritt in die Einsatzabteilung
- Zweiter Abschnitt (Rest Tm1 / TeileTm2) frühestens mit 17 abschließbar.


Jein.. dann hast du Anfang des ersten Jahres direkt eine Teilung der Gruppe.
Besser wäre es das erste Jahr mit TM1, FW San und Funk (Wernauer Modell) zu gestalten.
Dann aber mit einem Stundenansatz um die 100 +x h. So dauert der Lehrgang auch garantiert fast ein Jahr und es kommt keine Langeweile auf.

Ziel sollte es sein nach diesem Jahr voll einsetzbare FA zu erhalten.

TM 2 (1/2) in der Form sollte man einstampfen.

Stattdessen ein weiteres Modul, wieder 100h, wieder ein Jahr. Neben Teilen des alten TM2 steht dort die Ausbildung zum AGT im Vordergrund. Die, die keine G 26.3 haben machen Maschinist und MKS, halt verstärkte Technische Ausbildung.

Jahr 3 dann der TF, auch dort wieder mit erweiterten Inhalten.

Dann habe ich mit 20 voll ausgebildete FA.. was will ich mehr.


Grüße, BeschFl

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen565989
Datum25.06.2009 07:51141647 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschJein.. dann hast du Anfang des ersten Jahres direkt eine Teilung der Gruppe.

Warum? Es fangen doch gleichzeitig die 16-jährigen JFler mit den min. 17.-jährigen ohne JF-Vorgeschichte ihre Ausbildung an.

Grundsätzlich kann ich mich aber wie bereits mehrfach geschrieben auch mit einer kompletten Neustrukturierung der Fw-Ausbildung anfreunden...

Geschrieben von Florian BeschMan wertet die TM 1 so auf das man danach sich zu 100% sicher ist den Feuerwehrmann auf jede EST loslassen zu können ohne das er sich umbringt.

... um unter Anderem dies zu erreichen.

Man nehme Tm1/2, Ma, AGT, MKS, San, SprFu und bastle daraus eine aus mindestens 2 Abschnitten bestehende Grundausbildung, die so ausgelegt ist, daß man bereits nach Abschluß des ersten Teil relativ gefahrlos auf Einsatzstellen losgelassen werden kann. Diesen mit 17 begonnen und mit 18 dann Einsatzbereit.

Wobei ich ja zugegebenerweise noch versucht wäre den eben angedachten ersten Teil zu splitten und den Leuten mit JF-Vorgeschichte den Anfangshappen bereits mit 16 zukummen zu lassen. So als kleiner Mehrwert...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565990
Datum25.06.2009 07:54141609 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Man nehme Tm1/2, Ma, AGT, MKS, San, SprFu und bastle daraus eine aus mindestens 2 Abschnitten bestehende Grundausbildung, die so ausgelegt ist, daß man bereits nach Abschluß des ersten Teil relativ gefahrlos auf Einsatzstellen losgelassen werden kann. Diesen mit 17 begonnen und mit 18 dann Einsatzbereit.


Wenn dann sollte man das ganze komplett in die Hand nehmen und den TF auch mit verwursteln..

so gewährleiste ich

a) das es ein ganzheitlicher Ansatz ist
b) auch jeder zum TF ausgebildet wird


Grüße, BeschFl

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen565991
Datum25.06.2009 07:56141541 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWenn dann sollte man das ganze komplett in die Hand nehmen und den TF auch mit verwursteln..

Volle Zustimmung! War bis eben noch der Meinung ich hätte ihn auch mit aufgeführt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen565992
Datum25.06.2009 07:56141843 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyMan nehme Tm1/2, Ma, AGT, MKS, San, SprFu und bastle daraus eine aus mindestens 2 Abschnitten bestehende Grundausbildung,

Wie lange soll die dauern und wer soll dafür Zeit haben?

Gruß
Ingo


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 565993
Datum25.06.2009 07:59141544 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeWie lange soll die dauern und wer soll dafür Zeit haben?

Nachwievor 4 Jahre (mit TF)..

man spart halt in dem man die ein oder andere Wiederholung weglassen kann

Geschrieben von Ingo zum Feldewer soll dafür Zeit haben?

Die die heute auch 4 Jahre warten und TM 1 und 2 sowie den TF machen. Meistens läuft der Rest irgendwie nebenher..


Grüße, BeschFl

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW565996
Datum25.06.2009 08:21141534 x gelesen
Ich weiß ja nicht wie lange bei euch der TM 1 dauert, aber

Geschrieben von Christian Fleschhutwaren 7 oder 8 Wochenenden komplett weg

in der Größe bist du bei uns mit TM1 auch beschäftigt.
Und dann fehlen dir noch die drei anderen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW565997
Datum25.06.2009 08:22141491 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWobei sich die Frage stellt ob das zwingend 3 seperate Lehrgänge mit entsprechenden Überschneidungen sein müssen.

Auch ohne Überschneidungen bleibt der Zeitaufwand der Gleiche.

Gruß

Thomas


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW566001
Datum25.06.2009 08:33141702 x gelesen
Geschrieben von Kim SchmidtKann ich mit 16 ja gar nicht! AGT erst ab 18 und den Sinn eines Maschi ohne FS muss mir auch mal jemand erklären. Ja klar, der kann denn eine TS und ein SEA bedienen echt super.
Mit 16 z. B. den TM1, mit 17 Funk, mit 18 ATG und TM2,
dann hast du mit 18 einen ausgebildeten Feuerwehrmann. Nach jetziger Lage bist du dann 20, d. h. 2 Jahre gewonnen.
Geschrieben von Kim SchmidtBei uns mindestens 20 von 50 Aktiven, wenn nicht sogar mehr.
Wenn DU genau gelesen hättest wäre Dir aber aufgefallen, dass es mir nicht um den normal Fall ging, sondern darum, wenn es bei einem schweren VU in unglücklicher Tageszeit zu Engpässen beim Personal kommt, achtet keiner mehr darauf, wie alt oder jung eine Einsatzkraft ist. Soviel zum Thema man kann darauf achten wer welche Aufgaben macht.


Dann seit ihr wahrscheinlich ein Sonderfall.
Aber du argumentierst mit den wirklich wenigen schweren Einsätzen gegen eine Ausweitung der Personalbasis. Wenn man die aber ausgeweiten würde, hätte man mehr Leute und könnte besser drauf achten wer was macht.

Um das mal mit der Bundeswehr zu vergleichen, Ihr argumentiert mit Aufgaben für die Fallschirmjäger dagegen, das wir Wehrpflichtige einstellen die einfach nur Panzergrenadiere werden sollen.

Wie schon mal geschrieben, die Welt ist nicht schwarz/weiß sondern grau.

Gruß

Thomas


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen566003
Datum25.06.2009 09:13141476 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschNachwievor 4 Jahre (mit TF)..
Und ab wann ist der FA "einsatzfähig", nach den 4 Jahren?

Gruß
Ingo


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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen566004
Datum25.06.2009 09:36141675 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannMit 16 z. B. den TM1, mit 17 Funk, mit 18 ATG und TM2,
dann hast du mit 18 einen ausgebildeten Feuerwehrmann. Nach jetziger Lage bist du dann 20, d. h. 2 Jahre gewonnen.


Ich bin bis fast 19 in der JF gewesen. Mitglied in der JF darf man bis Ende des Jahres sein, in dem man das 18. Lebensjahr vollendet.

habe im April 99 den Grundlehrgang genossen, Sprechfunk Nov.99, Maschi Sep. 2000 und Atemschutz Februar 2001. An meinem 19.Geburtstag ( ja, da war die Jahreshauptversammlung) bin ich in die Einsatzabteilung übernommen worden und an meinem 21. Geburtstag habe ich meinen Atemschutzlehrgang beendet. sind für mich 2 Jahre, wäre ich jetzt mit 18 direkt gewechselt, wäre ich mit 20 auch fertig gewesen, also wo ist nun die Zeitersparnis?

Ich denke das Thema ist aber von Ort zu Ort unterschiedlich gewichtet. Ich zum Beispiel möchte erst einmal dafür sorgen, dass jene die sich Aktive nennen aber nur 2-3 mal im Jahr erscheinen, wieder "reanimiert" werden. Wenn das nicht fruchtet, dann raus mit denen. und wenn man dann in Personalnot kommt, dann kann man ja auf die Geschichte U18 zugreifen, aber solange man mit einer Personaldecke weit über der Mindeststärkeverordnung rumturnt, sehe ich das nicht als Notwendigkeit an.


Gruß Kim

"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566005
Datum25.06.2009 09:38141575 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd ab wann ist der FA "einsatzfähig", nach den 4 Jahren?

Nach dem 1... dann aber mit Sprechfunk und allem drum und dran..


Grüße, BeschFl

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW566016
Datum25.06.2009 10:45141430 x gelesen
Geschrieben von Kim Schmidthabe im April 99 den Grundlehrgang genossen, Sprechfunk Nov.99, Maschi Sep. 2000 und Atemschutz Februar 2001. An meinem 19.Geburtstag ( ja, da war die Jahreshauptversammlung) bin ich in die Einsatzabteilung übernommen worden und an meinem 21. Geburtstag habe ich meinen Atemschutzlehrgang beendet. sind für mich 2 Jahre, wäre ich jetzt mit 18 direkt gewechselt, wäre ich mit 20 auch fertig gewesen, also wo ist nun die Zeitersparnis?

Wenn du mit 16 angefangen hättest, wärst du mit 19 ein voll einsatzfähiger FA gewesen.

Geschrieben von Kim SchmidtIch denke das Thema ist aber von Ort zu Ort unterschiedlich gewichtet. Ich zum Beispiel möchte erst einmal dafür sorgen, dass jene die sich Aktive nennen aber nur 2-3 mal im Jahr erscheinen, wieder "reanimiert" werden. Wenn das nicht fruchtet, dann raus mit denen. und wenn man dann in Personalnot kommt, dann kann man ja auf die Geschichte U18 zugreifen, aber solange man mit einer Personaldecke weit über der Mindeststärkeverordnung rumturnt, sehe ich das nicht als Notwendigkeit an.

Wir diskutieren hier doch nicht ein entweder oder, sondern ein sowohl als auch.

Gruß

Thomas


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein566025
Datum25.06.2009 11:34141641 x gelesen
Geschrieben von --- Thomas Edelmann, Nettetal--- Mit 16 z. B. den TM1, mit 17 Funk, mit 18 ATG und TM2,

Hallo,

wie ist denn beim Funklehrgang in Deiner Gegend das Mindestalter? Die von Dir vorgeschlagene Lehrgangsfolge macht ja Sinn, bei uns im Kreis muss man jedoch eigentlich 18 sein, um den Funklehrgang machen zu dürfen. Wenn dann doch mal ein 17jähriger dabei sein sollte (wie genau das zustande kommt, weiß ichg leider nicht), bekommt der vor dem nächsten Geburtstag seine Bescheinigung nicht ausgehändigt.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566035
Datum25.06.2009 12:33141426 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandHat der Kreis Ostholstein das festgestellt, weil das allerspätestens seit 11 Jahren (Eschede) eine gewisse Moderescheinung in Fachkreisen (beider Seiten - Einsatzkräfte und Psych. / Seelsorge (kirchlich)) ist und erst recht Jugendliche da, wie auch immer damit in Berührung gekommen, Probleme haben müssen?

Das Problem ist, daß man bei Denjenigen (egal ob jung oder alt), die damit kein Problem haben auch gleich wieder ein Problem attestiert.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW566058
Datum25.06.2009 14:42141308 x gelesen
Geschrieben von Kevin Müllerwie ist denn beim Funklehrgang in Deiner Gegend das Mindestalter?

Da man in NRW erst ab 18 in die Einsatzabteilung kann, ist das Mindestalter 18

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW566059
Datum25.06.2009 14:45141557 x gelesen
Geschrieben von Philip GüntherEinsatzkräfte können auch auf belastende Einsätze vorbereitet werden, nur hat sich bisher fast niemand darum gekümmert.

Das kann ich nicht bestätigen.
Es gibt da sehr wohl Bereiche wo auch Elemente der PSNV vermittel wird.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen566064
Datum25.06.2009 15:37141600 x gelesen
Meine ganz persönlichen Gedanken zu diesem Thema:

-grundsätzlich finde ich es gut, dass es Regelungen dafür gibt, was Jugendliche unter 18 dürfen und was nicht. Mir stellt sich jedoch die Frage, was macht Sinn und was nicht, vor allem wenn man vergleicht was durch die vielen Links in anderen "Organisationen" möglich ist, oder was auch schon während der Berufsausbildung sein darf. Ich denke Gerüstbauer ist schon ein Knochenjob, und da die Lehre mit 16 oder nach dem neunten Schuljahr mit 15 anfangen....

-die Bindung an die Feuerwehr wurde in den letzten Jahren häufig diskutiert, hieraus erfolgte ja auch unter anderem die verstärkte Gründung von Kinderfeuerwehren. Ich selber konnte das verfolgen, da unsere Tochter mit sechs in die Kinderfeuerwehr eintrat. Bei uns in Hessen erfolgt der Übertritt in die JF mit 10. Aber ich sage euch, das letzte Jahr war schon ein wenig Motivation nötig um sie dort hin zu bewegen. Denn vier Jahre können verdammt lang sein, wenn außer Geräte anschauen, Bastelbögen und Brandschutzerziehung nicht viel anderes gemacht werden darf. Dies ist auch für die Betreuer schwierig. Nun ist sie seit Januar diesen jahres in der JF und ist mit Begeisterung dabei, weil es was neues ist und viel zu lernen gibt. Den ersten Wettkampf hat sie schon hinter sich als Angrifftruppführer und der Kreiswettkampf läuft jetzt am Wochenende. Klar, auch ich sehe, wie schwer es ihr fällt mit dem Verteiler und der Lampe über den "Wassergraben" zu springen, aber es macht ihr Spaß und das ist die Hauptsache!

-meine Zweifel habe ich, wenn ich daran denke, dass sie die nächsten acht jahre bis zur Übernahme in die Einsatzabteilung nichts anderes mehr kennenlernen soll. Dann wird die Zeit lang und es muss Abwechslung her, sonst laufen die Kinder auch wieder weg. Ich persönlich als Vater, nicht als FA hätte gegen eine solche Ausbildungseinheit nichts einzuwenden, wenn es dazu dient das Interesse aufrecht zu halten und die entsprechend notwendige Unterstützung von älteren und kräftigen jugendlichen oder Erwachsenen erfolgt. Wobei bei uns so etwas noch nie stattgefunden hat, es gab einen BF-tag mit Übernachtung im Gerätehaus und div. "Einsätzen", Waldbrand, Ölspur, nachts Personensuche, Person unter Rundballen usw. aber nichts mit Schere und Spreitzer.

-mich befremdet es da eher, das hier in Hessen beim JF-Wettkampf die offene Wasserentnahmestelle mit A-Saugschläuchen gekuppelt wird, wo sich die Kids, wenn nicht genug ältere Jugendliche zur Verfügung stehen, spätestens beim Leinen anlegen abquälen anstatt auf B-Saugschläuche oder generell auf das Standrohr umzuschwenken. Da macht sich offensichtlich niemand Gedanken drum, zumal die Kids hier definitiv noch im Wachstum sind. Wo ist dann das Problem, wenn ein 15-16 jähriger eine Spreitzer in die hand nimmt, bei entsprechender Ausrüstung? Mal davon ab, dass der ein oder andere in der JF wahrscheinlich mehr im Ärmel hat als ich.

Nun gut, aber dieses Thema werden wir hier wohl nicht klären können.
Wie gesagt, dies sind meine persönlichen Gedanken dazu, sonst nix.

Noch so als Nachgang, hat schon mal einer darüber nachgedacht, dass, wenn ein Kind wirklich dabei bleibt, in Zukunft die ersten schon mit 31 die Ehrung für 25 jahre aktiven Dienst erhalten? wenn dann noch das Austrittsalter heraufgestezt wird, wird es auch bald Ehrungen für 50 und noch mehr Jahre aktiven Dienst geben. Für so viele Orden und Ehrenabzeichen ist auf der Uniform gar kein Platz ;-)


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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG566094
Datum25.06.2009 19:48141259 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoSehr interessant ist auch der Verband hier:
http://www.verkehrskadetten.org/
Die "regeln" bzw. lenken sogar den Verkehr... (und das so zwischen 14 und 20 Jahren)


Da bin ich auch mit 14 Jahren das erste Mal auf der Strasse gestanden.
Zu Beginn nur Parkplätze und Fussgängerstreifen aber bald auch schon auf grösseren Kreuzungen den Verkehr geregelt. Ca. 50 % der Einsatzaufgebot kommt von der Polizei.
Ist wie bei den Pfadfinder, mit der Zeit übernimmst Führungsfunktion bis in den Vorstand. Bei uns Kadetten-Korps Basel ist aber mit 30 Schluss, weshalb ich meinen"Kassenwart-Job" abgegben habe. Soll ja eine Jugendorganisation bleiben.

Vor X Jahren hatten wir sogar ein Ausbildungslager in DüDo, durften dort aber keinen Verkehrsdienst leisten.


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorAndr8eas8 R.8, Quedlinburg / Sachsen-Anhalt566097
Datum25.06.2009 19:59141563 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDas kann ich nicht bestätigen.
Es gibt da sehr wohl Bereiche wo auch Elemente der PSNV vermittel wird.


Geben mag es diese Bereiche, doch wahrscheinlich hängt es 1. sehr davon ab, ob man ehrenamtlich in der Feuerwehr seinen Dienst verrichten möchte oder ob man Feuerwehr zu seinem Beruf machen will und 2. Wo in Deutschland man das machen und damit mein ich nicht nur Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, sonder von Feuerwehr zu Feuerwehr und sogar von Ausbilder zu Ausbilder innerhalb einer Wehr.
Außerdem fehlt PSNV meinen Erfahrungen nach (das muss also nicht generell so sein) vor allem in der Ebene der Mannschaft.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566161
Datum26.06.2009 05:57141485 x gelesen
Geschrieben von Markus MiddelAber ich sage euch, das letzte Jahr war schon ein wenig Motivation nötig um sie dort hin zu bewegen. Denn vier Jahre können verdammt lang sein, wenn außer Geräte anschauen, Bastelbögen und Brandschutzerziehung nicht viel anderes gemacht werden darf.

Aha.. das Motivatoionsproblem tritt schon früher auf.. In welchem Rhytmus ist denn Kinderfeuerwehr?

Geschrieben von Markus Middel
-meine Zweifel habe ich, wenn ich daran denke, dass sie die nächsten acht jahre bis zur Übernahme in die Einsatzabteilung nichts anderes mehr kennenlernen soll.


Nichts anderes als was? Syncrongehopse mit 3 C und jedes WE auf einer anderen Wettkampfbahn? Falls ja verstehe ich jeden der nicht mehr da hin will.



Geschrieben von Markus Middeles gab einen BF-tag mit Übernachtung im Gerätehaus und div. "Einsätzen", Waldbrand, Ölspur, nachts Personensuche, Person unter Rundballen usw. aber nichts mit Schere und Spreitzer.

Hats jemand vermisst? Ich bin der Meinung das man BF Tage so abwechslungsreich aufziehen kann das die Kinder noch nicht mal den Spreizer vermissen. Denn ein BF Tag sollte nicht nur aus Einsätzen und warten auf Einsätze bestehen.

Geschrieben von Markus Middelmich befremdet es da eher, das hier in Hessen beim JF-Wettkampf die offene Wasserentnahmestelle mit A-Saugschläuchen gekuppelt wird, wo sich die Kids, wenn nicht genug ältere Jugendliche zur Verfügung stehen, spätestens beim Leinen anlegen abquälen anstatt auf B-Saugschläuche oder generell auf das Standrohr umzuschwenken. Da macht sich offensichtlich niemand Gedanken drum,...

Hast du mal der Hessischen Jugendfeuerwehr (dem HFV) deine Gedanken geschrieben?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW566163
Datum26.06.2009 06:34141137 x gelesen
Geschrieben von Andreas RößlerGeben mag es diese Bereiche, doch wahrscheinlich hängt es 1. sehr davon ab, ob man ehrenamtlich in der Feuerwehr seinen Dienst verrichten möchte oder ob man Feuerwehr zu seinem Beruf machen will und

Wenn ich mir hier mal im Umland anschaue,
gibt es gerade auch im EA FF Bereich einige PSNV-Kräfte.

Geschrieben von Andreas RößlerWo in Deutschland man das machen und damit mein ich nicht nur Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, sonder von Feuerwehr zu Feuerwehr und sogar von Ausbilder zu Ausbilder innerhalb einer Wehr.

Solange die Ausbildung dezentral abläuft, werden wir immer Qualitätsunterschiede haben.
Da hilft nur ein langer Atem und das "aussortieren" der "falschen" Ausbilder.

Geschrieben von Andreas RößlerAußerdem fehlt PSNV meinen Erfahrungen nach (das muss also nicht generell so sein) vor allem in der Ebene der Mannschaft.

IMHO muss das von der Führung mitgetragen werden,
sonst kommt der PSU-Gedanken unten nicht an/durch.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen566174
Datum26.06.2009 08:05141540 x gelesen
Geschrieben von ---Florian Besch
Aha.. das Motivatoionsproblem tritt schon früher auf.. In welchem Rhytmus ist denn Kinderfeuerwehr?

Kinderfeuerwehr findet ein mal im Monat am Samstag statt.
Was dort alles im einzelenen gemacht wurde kann ich nicht so genau sagen, unser Zwerg ist diesbezüglich nicht so der Komunikativste. Aber mal ein paar Dinge die ich mitbekommen habe:
- genaue Inspektion unseres STützpunktes mit anschließendem "Stadtspiel"
- kindgerechte Ausbildung in erster Hilfe
- Brandschutzerziehung
- basteln und malen
- es wurde das Jubiläum der WF InfraServ besucht
- zum jahresabschluss ein Besuch im Indoorspielplatz etc.

Aber ich denke was hier schwierig ist, ist die rasante Entwicklung der Kinder. Ich denke rein von der Aufnahmefähigkeit wiegt der Altersunterschied zwische 6 und 10 in einer Gruppe mehr als die bunte Mischung von 10 bis 17jährigen in der JF.

Geschrieben von ---Florian Besch
Nichts anderes als was? Syncrongehopse mit 3 C und jedes WE auf einer anderen Wettkampfbahn? Falls ja verstehe ich jeden der nicht mehr da hin will.

Mit Nichten, es stehen zwei Wettkämpfe auf dem Dienstplan, der Stadtwettkampf und der Kreiswettkampf, mehr nicht. Und anschließend geht´s ins Zeltlager.
Aber ich denke egal was gemacht wird, wird es sich irgendwann wiederholen, die Frage ist nur, wie groß ist die Zeitspanne zwischen den Wiederholungen. Ich persönlich kann es nicht ganz verstehen, wenn die Jugendlichen die Lust verlieren, denn was machen die Kinder im Fußballverein? Die trainieren 2x die Woche und am Wochenende geht´s zum Leid aller Familienangehörigen zu irgendeinem SPiel und das jahrelang. Hier verliert offensichtlich niemand die Lust an der Monotonie. Aber da kann man eben nicht in die Kinder reinschauen, was da immer so die Beweggründe sind, und jede Abwechslung wird dazu beitragen Austritte zu vermeiden.

Was den BF-Atg angeht, es gab meines Wissens nach in 24 Stunden "nur" sechs Einsätze.
Dazwischen so Dinge wie:
- Fahrzeugübergabe
- Frühstück
- Mittagessen
- div. Ausbildungseinheiten
- Sport und Spiel im Hof
- Abendessen

Vermisst hat den Einsatz von Schere und Spreizer sicherlich niemand, wie auch, wenn sie das nicht "kennen". Ich denke zumindest für die Jüngeren war sowieso das Interessanteste die Übernachtung.

Was die Wettkampfordnung angeht, bezüglich der B-Saugschläuche.
Wir haben uns beim Stadtwettkampf vor 14 tagen darüber unterhalten und unser Jugendwart hat dieses Thema von sich aus Angesprochen. Ich denke da wird sich was tun, zumindest wird es weiter getragen.

An anderer Stelle in diesem Forum ist Das Thema die Stufenausbildung bei div. BF´s und WF´s.
Wie sieht es denn eigentlich hier aus, wenn ich den aktuellen Bericht im FW-Magazin über die BF-Düsseldorf lese, ist es doch so, dass die ersten 18 Monate eine handwerkliche Ausbildung stattfindet. Anschließend findet die gemeinsame Ausbildung mit den "Normaleinsteigern" zum B1-Lehrgang statt.
Gefordert ist min. der Realschulabschluss.
D.h. aber, rein rechnerisch, wenn nun jemand im mai geboren wurde, und hat die Schule ohne sitzen zu bleiben durchlaufen beginnt er die Stufenausbildung mit 16. Der B1-Lehrgang beginnt dann für ihn, 18 Monate später mit 17 1/2. In dem Bericht ist auch zu lesen, dass einige Teilnehmer in ihrer Heimatwehr noch in der JF sind.
Ab wann beginnt beim B1-Lehrgang die praktische Ausbildung mit schere und Spreizer?
Wird da gewartet, bis der letzte Teilnehmer seinen achtezehnten Geburtstag gefeiert hat oder ist da der Unterschied zum Ehrenamt und zur JF dann wirklich so groß?
Dies ist keine Anmerkung sondern eine Frage, sorry ich weiß es wirklich nicht.
Gruß markus


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566177
Datum26.06.2009 08:09141252 x gelesen
Geschrieben von Markus MiddelWird da gewartet, bis der letzte Teilnehmer seinen achtezehnten Geburtstag gefeiert hat oder ist da der Unterschied zum Ehrenamt und zur JF dann wirklich so groß?

Ein ganz wichtigen Unterschied gibt es: Das eine ist Berufausausbildung, das andere nicht. Im Rahmen einer Berufsausbildung darf man -falls erforderlich- weitergehnde Anforderungen stellen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566180
Datum26.06.2009 08:17141398 x gelesen
Geschrieben von Markus MiddelWas dort alles im einzelenen gemacht wurde kann ich nicht so genau sagen, unser Zwerg ist diesbezüglich nicht so der Komunikativste.

Haben die dort Verantwortlichen den Erziehungsberechtigten nicht mal erzählt was die sich so alles vorstellen und veranstalten? Gab es dort keinen Übungsplan?

Geschrieben von Markus MiddelIch denke rein von der Aufnahmefähigkeit wiegt der Altersunterschied zwische 6 und 10 in einer Gruppe mehr als die bunte Mischung von 10 bis 17jährigen in der JF.


Ich auch .. aber ist ja im Zweifel alles Schuld der Betreuer..

Hier eine nicht schlecht gemacht Infoschrift zu dem Thema. Interessant ist der Ansatz das eine Bambinifeuerwehr deutlich wirkungsvoller sein soll als die Absenkung der Altersgrenze.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen566243
Datum26.06.2009 12:14141391 x gelesen
geschrieben von: Florian Besch
Haben die dort Verantwortlichen den Erziehungsberechtigten nicht mal erzählt was die sich so alles vorstellen und veranstalten? Gab es dort keinen Übungsplan?

Also, schlag mich jetzt nicht, es wurde ganz am Anfang eine solche Veranstaltung gemacht.
Dort wurden die Themen vorgestellt und auch entsprechend darauf hingewiesen, wie das alles mit Versicherunsgschutz aussieht und was alles gemacht werden darf und was nicht, aber frag mich jetzt bitte nicht mehr, was das alles beinhaltet hat.
Einen Plan gab es, wenn ich mich erinnere in dem Sinne nicht, weil das ein oder andere auch wetterabhängig war. Fest standen die Termine, waren halt abzüglich Ferien letztendlich ca. 10 Samstage pro Jahr.



Geschrieben von ---Florian Besch:
Ich auch .. aber ist ja im Zweifel alles Schuld der Betreuer..

Tschuldigung, versteh ich jetzt nicht so wirklich!
Willst Du damit sagen, man sollte die JF oder KInderfeuerwehr in mehrere Altersstufen untergliedern?

Was Deinen Link angeht,
eigentlich wurde in der Kinderfeuerwehr soweit alles behandelt, was da drin steht.
Aber, wie gesagt vier jahre sind lang und es wird sich immer irgendwann alles wiederholen.
Und ich weiß nicht, ob nur unser Kind so drauf ist, oder ob das auch andere Eltern so kennen?
Die Kinder müssen in der Grundschule mittlerweile so viele Bilder ausmalen und Mist basteln, wo ich schon nicht weiß ob das Sinn macht und dann kommen sie am Wochenende in die Kinderfeuerwehr und malen im Winter Bilder aus und basteln!?
Überzeug davon mal ein Mädchen, das mit sechs einem Erwachsenen den Unterschied zwischen Pneumatik und Hydraulik erklärt hat!!!!
Und das ist jetzt kein Witz, das war so und dann die Kinder mit Interesse und Besgeisterung bei der Stange zu halten ist mit Sicherheit keine leichte Aufgabe. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich nicht in der Haut der Betreuer stecke und ich ziehe meinen Hut vor denen, die das wirklich beherschen und durchziehen, weil ich selber bin nicht so der Kreative, mir gingen da mit Sicherheit sehr schnell die Ideen aus, was ich mit den Kindern machen kann, zumal das ja auch auch eine ganze Gruppe mit unterschiedlichem Alter und Aufnahmefähigkeit passen muss.


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen566245
Datum26.06.2009 12:22141308 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus MiddelWillst Du damit sagen, man sollte die JF oder KInderfeuerwehr in mehrere Altersstufen untergliedern?


Abhängig von der Zahl der Mitglieder ganz klar ja.

Unsere Bambinis sind ca. 50 Kinder. Da wird aufgeteilt. 6-8 und 9-10. Anders ist es gar nicht vernünftig darstellbar.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566248
Datum26.06.2009 12:29141351 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleZ.B. in W'tal Voraussetzung um in der FF als "aktiv" aufgenommen zu werden.

Ok, ist hier m.W. auch so.

Geschrieben von Eric TribbleAuch die JF-Mitglieder müssen die G26.3 für einen Übertritt bestehen

Auf diesen Rechtstreit wäre ich gespannt.

Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen566249
Datum26.06.2009 12:31141298 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyAuf diesen Rechtstreit wäre ich gespannt.

Warum?

Ist doch bestimmt "körperlich und geistig geeignet" irgendwo im Gesetz drinnen. Mangels einheitlicher "Einstellungsuntersuchung" hat man die G26.3 festgelegt. Wo ist da das Problem?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen566250
Datum26.06.2009 12:31141222 x gelesen
50 Kinder?!
Hut ab, alle aus eurem Ort?
Mit wieviel betreuern wird das bewerkstelligt? Schon allein deshalb muss man die Trennen, bei dem Gewusel hält ja sonst keiner mehr Überblick ;-)

Ne, soviele Kinder waren unsere damals nicht. Unsere Tochter war sozusagen Gründungsmitglied und ich würde sagen im Schnitt waren sie max. 8-10 Kinder. Und die dann noch mal trennen? Ich weiß nicht.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566252
Datum26.06.2009 12:36141151 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutIst doch bestimmt "körperlich und geistig geeignet" irgendwo im Gesetz drinnen.

Wobei das "körperlich und geistig geeignet" ja eigentlich auch für JFler gilt - nur wer hat dafür (und auf welcher Grundlage) angemessene Kriterien festgelegt?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(2) ...

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566255
Datum26.06.2009 12:44141236 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoJeder 16 oder 17-jährige der einen AGT beim selbigen ersetzen kann, kann dafür sorgen, dass der AGT-Einsatz überhaupt zeitnah möglich ist!
Du verkennst völlig die übliche Personalsituation der Feuerwehren! (Vgl. Diskussion zu den Mindest-Funktionsbesetzungen bei den (Erst-)Einsatzfahrzeugen!)


Ich bezweifle ernsthaft ob dies das größte Problem der Freiwilligen Feuerwehr in D ist!
Natürlich kann ich mit 17 jährigen AGT die Fensterplätze in den Löschfahrzeugen besetzen, auch kann ich die FM (SB) in schnellster Zeit zu TrFü ausbilden, sieht auf dem "Papier" natürlich auch super aus.
Wenn wir aber nicht (ernsthaft) versuchen, dass diese (Turbo) FM (SB) auch über das 30'igste Lebensjahr hinaus in der Feuerwehr bleiben und wenn wir nicht (auch oder gerade im Einsatzfall) gewährleisten können das diese (dann erfahrenen) FM (SB) diesen jungen Einsatzkräften zur Seite stehen, wird es aber schnell gefährlich, oder?
Mindestfunktionen sind eine schöne Sache nur Einsatzerfahrung kann man nun mal nicht auf der "Akemie" erlernen sondern nur im wahren Leben und dies am besten von jemanden der diese "Situationen" schon mal so ähnlich erlebt hat.
Zumindest hat dies bei mir so funktioniert.

Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen566257
Datum26.06.2009 12:45141150 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Middel50 Kinder?!

die Bambinifeuerwehr der Gemeinde Fürth ist soweit ich weiß, die stärkste im Kreis Bergstrasse mit ca. 130 Kindern, aufgeteilt in 4 Gruppen (nach Ortsteilen).

Ellenbach, Fürth und Steinbach bilden zusammen eine Gruppe und dort sind eben die 50 Kinder zusammengekommen.

Geschrieben von Markus MiddelMit wieviel betreuern wird das bewerkstelligt?

5+...

Link 1

Link 2


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen566267
Datum26.06.2009 13:08141104 x gelesen
Moin,

wie du weist ist mir das Alter auf dem Papier egal. Ausgewachsen sind Jugendliche nun mal erst mit 18-21 Jahren. Das Geistige Alter ist nun auch eine andere Sache, da gibt es sichlich genug Fälle, die mit 63 von der JF direkt in die Altersabteilung wechseln sollten. Mir macht da eher die körperlich entwicklung Sorgen. Und gerade da sind es eben nicht die hochgeschossenen und kräftigen Kerls die schon mit 16 auf mich herab schauen können ! Deren Skelett und Muskelatursystem kommt dann nämlich doch mal nicht mit dem sonst so schnellen Wachstum klar. Dieses kann aber nur ein Arzt beurteilen, und das eben nicht in der G26.3 sonder nach anderen Kriterien.

Das an anderer Stelle offensichtlich zu viel von den Heranwachsenden gefordert wird ist sicher nicht richtig. Bei uns kommt nun noch dazu, daß im Einsatzdienst nicht ständig auf den Schwächsten rücksicht genommen werden kann, vor allem nicht in der Anfangsphase.

Kriterium für den Feuerwehrdienst sollte eine medizinische Untersuchung sein. Wer dann seine sonstige Reife bewiesen hat (das kann ja auch schon in der JF passieren) geht zum TM1 und wird dann nochmal vom Arbeitsmediziner untersucht od er auch höheren Belastungen auch unter Stress stand halten wird ( mit Hauptaugenmerk vor allem auf das skelettsystem ). Dann erst geht es in den Einsatzdienst ! Das kann mal mit 16 sein, ein anderes mal mit 19. Die G26.3 wird dann nur noch vor der AGT-Ausbildung durchgeführt, da sie den Schwerpunkt auf das Herz- Kreislauf und Atmungssystem legt.

Bezüglich der Skeletentwicklung bzw-gefährdung. Wenn ich mir anschaue mit was wir hier noch unter Atemschutz rumrennen und was meine Kameraden im Reiderland (NL) haben, da denke ich wird es langsam mal Zeit, daß wir uns mal Gedanken um unser Ausrüstungsgewicht machen ! Dann können wir uns nämlich auch mal leisten einen körperlich etwas jüngeren Kameraden mit in den Feuerwehrdienst zu nehmen.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566281
Datum26.06.2009 13:59141426 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutMangels einheitlicher "Einstellungsuntersuchung" hat man die G26.3 festgelegt. Wo ist da das Problem?

Erst einmal handelt es sich beim Wechsel von der JF zur der Einsatzabteilung um einen übertritt, Mitglied der Feuerwehr war der betreffende schon längst (also entfällt eine "Einstellungsuntersuchung").
Als nächstes würde Deine Argumentation bedeuten, dass jeder der die G26.3 nicht mehr schaffen würde automatisch auch aus der Einsatzabteilung ausgeschlossen werden müsste, weil ja nicht mehr "körperlich und geistig" geeignet.

Gruß

Dirk


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg566289
Datum26.06.2009 14:24141274 x gelesen
Guten Tag

eigentlich wollte ich zu dem ganzen Themenkomplex keinen "Blödsinn" -ein Wort das ich in 10 Jahren FW-Forumsuserzeit nie benutzte- nicht mehr äußers, aber....


Geschrieben von Marc Dickey

Wobei das "körperlich und geistig geeignet" ja eigentlich auch für JFler gilt - nur wer hat dafür (und auf welcher Grundlage) angemessene Kriterien festgelegt?

In BaWü hat die " Unfallkasse-BW " dies den Träger der Jugendfeuerwehr zugeschoben:

"Ausschlaggebend dafür, ist die Prüfung und Feststellung der körperlichen und geistigen Eig­nung der Jugendlichen durch den zuständigen Jugendfeuerwehrwart, den Jugendausschuss oder ein anderes hierfür geeignetes Gremium."

Der Jugendfeuerwehrwart, der Jugendausschuss (!) oder ein anderes Gremium (welches auch immer ?) hat dies zu prüfen.
Ich kenne etliche JFs der Umgebung, die vor Eintritt in die JF ein ärztliches Attest z.B. Schulsporteignung fordern.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg566291
Datum26.06.2009 14:24141525 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderIch denke, dass diese Regelung auch für Bergwacht oder Wasserwacht bindend ist, Ist laut Rundschreiben 2-23 / 2005-029 Generalsekretariat für die Gemeinschaften Bereitschaft, Bergwacht, Wasserwacht verbindlich. Notwendige Untersuchungen nach BG-Grundsätzen gehen extra.

Geschrieben von Andreas SchneiderZwar sorgt diese Regelung gerne für ein wenig Gemecker im Kreis der "Finanzverwalter", aber ich halte eine solche Untersuchung für sehr sinnvoll. Nicht nur sinnvoll ... schließlich darf ein Unternehmer nach GUV-V A1 nur solche Leute einsetzen, die für die Tätigkeit befähigt sind.

Zur Definition der Befähigung schreibt die GUV-R A1 in 2.6.1: Der Begriff der Befähigung umfasst alle körperlichen sowie geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Eigenschaften einer Person, die zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erforderlich sind. Auf körperlicher Seite kommen hier z.B. die Hör- und Sehfähigkeit, die körperliche Belastbarkeit und der Tastsinn in Betracht. Zu den geistigen Fähigkeiten und Eigenschaften zählen z.B. die Auffassungsgabe, die psychische Belastbarkeit, die Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit, das technische Verständnis, das Reaktionsvermögen und die Ausbildungsqualifikation.
Und weiter: Er (Anm.: der Unternehmer) hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind. ... Die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Befähigung trifft den Unternehmer zunächst bei der erstmaligen Übertragung von Aufgaben. Er kann im Rahmen der Einstellungsgespräche bzw. durch Eignungsuntersuchungen feststellen, ob der Versicherte die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten und die nötige Zuverlässigkeit besitzt.
Ergeben sich nach der Aufgabenübertragung Zweifel an der Befähigung der Versicherten, so ist der Unternehmer gehalten, eine erneute Beurteilung vorzunehmen.

Sollte man den Leuten, die meckern, mal unter die Nase halten.
Setze ich ungeeignete Leute ein und es passiert was, kann dies je nach Situation durchaus als grob fahrlässig gelten und somit u.U. zu Konsequenzen (z.B. Regress) führen. Liegt ein Organisationsverschulden vor (z.B. fehlende eindeutige Regelungen oder Anweisungen) können durchaus auch Vereins-Vorsitzende haftbar werden.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg566292
Datum26.06.2009 14:27141065 x gelesen
... und das passiert aufgrund der Forderungen der GUV-V A1 / GUV-R A1, die ich hier bereits näher erläutert habe.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg566295
Datum26.06.2009 14:38141058 x gelesen
Geschrieben von Daniel Ruhlandglaube, auch in Salem gibt es etwas ähnliches.
Richtig (läuft als Werksfeuerwehr), und noch einiges mehr ... klick


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland566354
Datum26.06.2009 20:14141183 x gelesen
Hallo,


ähm, Geschrieben von Florian Beschkostenloses Parken in der gesamten Stadt gut, wo willst DU denn da einkaufen oder denkst Du da an das große Geschäft in Bahnhofsnähe?

Geschrieben von Florian BeschMh.. ich denke da schon an noch greifbarere Dinge. Mein Favorit ist kostenloses Parken in der gesamten Stadt, Rabatte bei örtlichen Händlern und vieles mehr. ja, ok, kann man machen, ist aber schon eine Nummer weiter als Rabatte für "kommunales" , das ist einfacher zu verbuchen. Denke mal, das ist zuerst die Pflicht, dann kommt die Kür oder?

dann warten wir mal ab, was sich da noch so tut,
also dann,
viele Grüße Pauk


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein566366
Datum26.06.2009 22:17141200 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWobei das "körperlich und geistig geeignet" ja eigentlich auch für JFler gilt - nur wer hat dafür (und auf welcher Grundlage) angemessene Kriterien festgelegt?
Wenn man die Jugendfeuerwehr einzig als eine Ausbildungsabteilung für die aktive Feuerwehr sieht und alle Jugendlichen später in den aktiven Dienst sollen, dann könnte man das wichtig finden.
Aber die Tätigkeit der Jugendverbände gehört zum Feld der Jugendarbeit (vgl. §11 und §12 SGB VIII) und die Jugendfeuerwehr ist ein Jugendverband, sie ist sogar anerkannter Träger der Jugendhilfe und hat somit zunächst mal einen gesetzlich verankerten Beitrag zur Bildung zu leisten.
Zum Beispiel hier erläutert: http://www.dbjr.de/uploadfiles/5_300_Position_65_Bildung.pdf
Ich glaube dabei könnte es eher hilfreich sein, wenn es da gelingt zu integrieren und nicht schon in der Jugendarbeit zu separieren. Das später für den Einsatzdienst gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden müssen ist klar.

Beste Grüße

Marco


http://feuerwehr-lockstedter-lager.de
http://lzg.kfv-steinburg.de/

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566370
Datum26.06.2009 22:32141037 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlengut, wo willst DU denn da einkaufen oder denkst Du da an das große Geschäft in Bahnhofsnähe?

Ich kenn genug Ecken.. und wenn es nur zum Rathaus oder sonstiges ist..

ausserdem arbeite ich auf der anderen Seite des großen Geschäftes.. wenns mal wieder länger dauert park ich in der Firma :-)


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566392
Datum27.06.2009 00:16141256 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinWenn man die Jugendfeuerwehr einzig als eine Ausbildungsabteilung für die aktive Feuerwehr sieht und alle Jugendlichen später in den aktiven Dienst sollen, dann könnte man das wichtig finden.

Genau diesen Sinn haben die Jugendfeuerwehren im Grunde. Sonst wäre vermutlich in den diveren Brandschutzgesetzen unter dem Themenbereich Aufgaben die allgemeine Jugendarbeit aufgeführt.

Geschrieben von Marco KirsteinAber die Tätigkeit der Jugendverbände gehört zum Feld der Jugendarbeit (vgl. §11 und §12 SGB VIII) und die Jugendfeuerwehr ist ein Jugendverband, sie ist sogar anerkannter Träger der Jugendhilfe und hat somit zunächst mal einen gesetzlich verankerten Beitrag zur Bildung zu leisten.

Die DJF und die LJF sind anerkannte Jugendverbände. Dies muß aber auf die JF vor Ort nicht zwingend zutreffen. Um ganz genau zu sein widersprechen sind einige Forderungen der Jugendämter für die Anerkennung als freier Träger der Jugendarbeit eigentlich gar nicht umsetzbar.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg566411
Datum27.06.2009 09:43140936 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinKönnten die Beschäftigungen dem Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG unterliegen bzw. dieses als "anerkannte Regel" herangezogen werden?
Nicht direkt, weil Ehrenamtliche (in der Regel) keine Beschäftigten im Sinne des Gesetzes sind.

ABER:

Die GUV-V A1 fordert vom Unternehmer die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (bzw. ein gleichwertiges Verfahren), bei der die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen zur Beurteilung herangezogen werden müssen.

Also musst du, wenn du U18 im Einsatzdienst einsetzen willst, unter anderem das JArbSchG bei deiner Beurteilung berücksichtigen (und andere Gesetze und Verordnungen auch, z.B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und mehr ...)

Nur so Mancher hier in der Diskussion hat genau das noch nicht begriffen ... ;)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein566424
Datum27.06.2009 11:48140993 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDie DJF und die LJF sind anerkannte Jugendverbände. Dies muß aber auf die JF vor Ort nicht zwingend zutreffen. Um ganz genau zu sein widersprechen sind einige Forderungen der Jugendämter für die Anerkennung als freier Träger der Jugendarbeit eigentlich gar nicht umsetzbar.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die einzelnen Jugendfeuerwehren in den Kreisverbänden organisiert sind und diese Mitglieder der Landesverbände sind. Damit, so dachte ich, wären die einzelnen Jugendfeuerwehren auch der Jugendarbeit zuzurechnen und hätten so z.B. automatisch Anspruch auf Förderung bei Jugendfreizeiten (sofern diese Leistung auch bei anderen Trägern gezahlt wird). Die praktische Arbeit, die ich von den mir bekannten Jugendfeuerwehren kenn, die würde ich im übrigem auch als Jugendarbeit bezeichnen. Im Einzelfall geht das manchmal sogar in den Bereich der Jugendsozialarbeit.

Welche nicht umsetztbaren Forderungen an einzelne Jugendfeuerwehren haben denn die einzelnen Jugendämtern?

Beste Grüße

Marco


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566428
Datum27.06.2009 12:17141119 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinDamit, so dachte ich, wären die einzelnen Jugendfeuerwehren auch der Jugendarbeit zuzurechnen und hätten so z.B. automatisch Anspruch auf Förderung bei Jugendfreizeiten (sofern diese Leistung auch bei anderen Trägern gezahlt wird)

Nein, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe läuft von unten an. Dies kann abhängig vom Bundesland die Orts- oderKreisebene sein. Nur wer in x Kreisen anerkannt ist, wird auch auf Landesebene anerkannt und nur wer in 7 Bundesländern (davon 2 im Osten) anerkannt ist, wird auf Bundesebene anerkannt.

Geschrieben von Marco KirsteinDie praktische Arbeit, die ich von den mir bekannten Jugendfeuerwehren kenn, die würde ich im übrigem auch als Jugendarbeit bezeichnen.

Sicherlich. Man nutzt natürlich Methoden der Jugendarbeit um seine Nachwuchsarbeit durchzuführen. Geht bei der Zielgruppe nicht anders. Jedoch ist die Jugendarbeit nicht der Primäre Zweck der JF-Arbeit. Sonst wäre Jugendarbeit klare Aufgabe der Feuerwehren.

Geschrieben von Marco KirsteinWelche nicht umsetztbaren Forderungen an einzelne Jugendfeuerwehren haben denn die einzelnen Jugendämtern?

Gängige Forderung ist u.a. eine eigene Kasse und eigene Kassenhoheit. Und das dürfte (zumindest dann wenn man sich an die rechtlichen Vorgaben hält die für Feuerwehren greifen) etwas schwierg werden.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg566430
Datum27.06.2009 12:39140852 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDa greift selbst das Jugendarbeitsschutzgesetz ein, welches bei anderen Berufsausbildungen mitunter auch Ausnahmen von gewissen Beschäftigungsverboten zuläßt. Wobei diese Ausnahmen halt nicht bei der Feuerwehr greifen.
Nun gut besagtes Gesetz greift da auch nicht wirklich. Oder vielleicht doch? Ist wohl letztendlich eine Frage welchen Rechtsstatus der EA Dienst in der Feuerwehr hat. Sollte man da einen sauberen Bezug zu Arbeitswelt hinkriegen, könnten jedoch auch ganz andere Sachen interessant werden.

Ehrenamt ungleich Beschäftigung im Sinne des Gesetzes, Ausnahme sind Ehrenamtliche in beschäftigungsähnlichen Verhältnissen, z.B. Ehrenamtliche, Praktikanten etc im Rettungsdienst - hier gelten die Arbeitsschutzbestimmungen unmittelbar.

Bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten greifen die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz (JArbSchG, GefStoffV, BioStoffV und andere) nicht direkt, sondern nur indirekt über die in der GUV-V A1 geforderte Gefährdungsbeurteilung (bzw. das entsprechend gleichwertige Verfahren).

Aber genau diese Gefährdungsbeurteilung müsste erstmal gemacht werden,
dann könnten wir uns über Maßnahmen und den möglichen oder nicht möglichen Einsatz von U18-Leuten unterhalten.

Dein Ansatz könnte - mit der entsprechenden Beurteilung hinten dran - eine Lösung sein.

Wird in vielen HiOrgs ähnlich praktiziert.
Übertritt / Eintritt mit 16,
dann die Grundausbildung (sofern in Teilen nicht bereits in der Jugendorganisation erfolgt),
Fachdienstausbildung.
Bis 18 dann Einsatz nur im Team (3. Mann/Frau) oder nach abgeschlossener Ausbildung selbstständig unter Aufsicht, natürlich unter Berücksichtigung der Einsatzsituation.
Dazu kommt dann natürlich (hoffe ja, das es überall so ist ... ) die entsprechende Betreuung - also z.B. Einsatznachbesprechungen, ggf. unter Beteiligung PSNV/PSU.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein566514
Datum27.06.2009 15:50141198 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNein, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe läuft von unten an. Dies kann abhängig vom Bundesland die Orts- oderKreisebene sein. Nur wer in x Kreisen anerkannt ist, wird auch auf Landesebene anerkannt und nur wer in 7 Bundesländern (davon 2 im Osten) anerkannt ist, wird auf Bundesebene anerkannt.
O.K. aber auf Landes- und Bundesebene gibt es diese Anerkennung doch schon. Sind die einzelnen Jugendfeuerwehren (über den KJFV) nicht Mitglieder in diesen Verbänden? Ist es der Regelfall, das die einzelnen Jugendfeuerwehren eigene Anträge auf Anerkennung stellen (müssen)?

Geschrieben von Marc DickeySicherlich. Man nutzt natürlich Methoden der Jugendarbeit um seine Nachwuchsarbeit durchzuführen. Geht bei der Zielgruppe nicht anders. Jedoch ist die Jugendarbeit nicht der Primäre Zweck der JF-Arbeit. Sonst wäre Jugendarbeit klare Aufgabe der Feuerwehren.
Zumindest ist Jugendarbeit aber für die JF in der Mustersatzung vorgesehen, zumindest in S.-H. http://www.lfv-sh.de/download/mustersatzungen/bestimmungen_jugendabteilung_2008_satzung.doc
Ich denke mal die meisten JF werden sich künftig an dieser orientieren, wenn sie es nicht schon machen.

Geschrieben von Marc DickeyGängige Forderung ist u.a. eine eigene Kasse und eigene Kassenhoheit. Und das dürfte (zumindest dann wenn man sich an die rechtlichen Vorgaben hält die für Feuerwehren greifen) etwas schwierg werden.
O.K. hatte ich noch nie so gelesen, könnte man aber wohl so deuten
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/JHiAnerkV_SH.htm
aber darf nicht die JF eine eigene Kasse haben, die dann nur von der FF geprüft wird, läuft bei unserer JF glaube ich so, ich bin mir aber nicht sicher.

Beste Grüße

Marco


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566779
Datum28.06.2009 01:46141256 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinSind die einzelnen Jugendfeuerwehren (über den KJFV) nicht Mitglieder in diesen Verbänden?

Mitglieder sind allenfalls die Träger der Feuerwehr.

Geschrieben von Marco KirsteinIst es der Regelfall, das die einzelnen Jugendfeuerwehren eigene Anträge auf Anerkennung stellen (müssen)?

Ja. Eigentlich schon. Nur wird das oftmals nie gemacht, daß die HJugendfeuerwehren zumeist etwas länger bestehen und seitens der Ämter zum Urschleim gezählt werden.

Geschrieben von Marco KirsteinZumindest ist Jugendarbeit aber für die JF in der Mustersatzung vorgesehen, zumindest in S.-H.


Überleg mal wer diese Mustersatzung verfaßt hat. So was machen zumeist die HA Mitarbeiter auf Landesebene. Diese werden fast alle netterweise über Jugendfördermittel des Landes finanziert und haben daher ein persönliches Interesse daran auch nach außen zu Kommunizieren, daß man gewisse Ziele verfolgt.

Geschrieben von Marco KirsteinO.K. hatte ich noch nie so gelesen, könnte man aber wohl so deuten
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/JHiAnerkV_SH.htm
aber darf nicht die JF eine eigene Kasse haben, die dann nur von der FF geprüft wird, läuft bei unserer JF glaube ich so, ich bin mir aber nicht sicher.


In den Regionen wo mit entsprechendem kommunalem Sondervermögen gearbeitet wird, kann es möglich sein dies zu erreichen. Das trifft aber nur auf einen vergleichsweise kleinen Teil Deutschlands zu.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein566796
Datum28.06.2009 10:34140890 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDiese werden fast alle netterweise über Jugendfördermittel des Landes finanziert und haben daher ein persönliches Interesse daran auch nach außen zu Kommunizieren, daß man gewisse Ziele verfolgt.
Also zumindest bei uns kommunizieren die das, nach meiner subjektiven Einschätzung, auch mit zunehmendem Erfolg. Ich finde das auch gut so. Ich hätte gerne Feuerwehrnachwuchs, der mehr kann und sich (auch zu Recht) mehr zutraut als einen Schlauch auszurollen. Auch ein großer Anteil allgemeiner Jugend(bildungs)arbeit kann da nur gut sein. Also wenn da bei uns im Land Jugendhilfemittel fließen, dann sind die gut angelegt, denke ich.

Wie es bei unserer örtlichen Jugendfeuerwehr rechtlich genau aussieht werde ich mal bei Gelegenheit erfragen.

Beste Grüße

Marco


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AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW566835
Datum28.06.2009 14:21141087 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoMilitär: 17 Jahre (Deutschland)
Geschrieben von Ulrich CimolinoRettungssanitäter: 17

Geschrieben von www.thw.bund.deWann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

* das 17. Lebensjahr vollendet habe und
* noch nicht 60 Jahre alt bin,
* die erforderliche Tauglichkeit besitze,



Also kann man dort auch schon mit 17 in die EA eintretten oder versteh ich das falsch?


Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg566836
Datum28.06.2009 14:24141036 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Torben Bischoff

Also kann man dort auch schon mit 17 in die EA eintretten

Siehe z.B.:

-> " Hier ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW566837
Datum28.06.2009 14:28141068 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann> " Hier ".

genau das hab ich ja auch gefunden und geschrieben;)


Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg566839
Datum28.06.2009 14:35141128 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Torben Bischoff

Geschrieben von Bernhard Deimann
> " Hier ".


genau das hab ich ja auch gefunden und geschrieben;)


Etwas schwül hier ;-)))

Aber wenn ich das so richtig lese darf man mit 17 Jahren als aktiver THW-Helfer Dienst tun.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorTorb8en 8B., Bünde / NRW566841
Datum28.06.2009 14:39140871 x gelesen
:D danke für die bestätigung,das wollte ich wissen;)


Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg566870
Datum28.06.2009 16:53140929 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIn den Regionen wo mit entsprechendem kommunalem Sondervermögen gearbeitet wird, kann es möglich sein dies zu erreichen. Das trifft aber nur auf einen vergleichsweise kleinen Teil Deutschlands zu.

Und nicht mal in diesem kleinen Teil Deutschlands kann es mehrere Sondervermögen geben. Sprich es gibt nur ein Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach §18a FwG Ba-Wü. Sondervermögen sind nur für die aktiven Abteilungen möglich, d.h. die aktive Abteilung FF und man höre und staune die akteve Abteilung BF ;-) .
Da würde mich mal interessieren, in wie vielen BFen in Ba-Wü ein Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach §18a FwG Ba-Wü gebildet wurde und in wieweit per gemeindlicher Satzung ein Gremium geschaffen wurde, das den bei den FFen über das Sondervermögen entscheidungsbefugten Feuerwehrausschuß ersetzt.

Alle anderen, also JF, Alters-/ Ehrenabteilunge, Musikzüge (die ja je nach Leistungsstand und musikalischer Ausrichtung tlw. nicht geringe Umsätze über ihre Auftritte erwirtschaften können), Oldtimerabteilungen,... können kein Sondervermögen bilden und keine eigene Kasse haben.
Diese müssen (als m.E. grenzwertige Lösung da das FwG von aktiven Abteilungen spricht) entweder über das Sondervermögen der aktiven Abteilung mit abgebildet werden (mit der Folge, daß auch über deren Geld der Feuerwehrausschuß der aktiven Abteilung entscheidet) oder deren Kasse muß im Rahmen des kommunalen Haushalts geführt werden. Alles andere ist schlicht ein Verstoß gegen die GemO.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566872
Datum28.06.2009 16:57140874 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd nicht mal in diesem kleinen Teil Deutschlands kann es mehrere Sondervermögen geben.

Das dachte ich mir (zumindest in Bezug auf BaWü) schon. Vermutlich wird das in anderen Regionenmit Sondervermögen nicht anders sein.


MkG
Marc


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg566873
Datum28.06.2009 17:01141014 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyVermutlich wird das in anderen Regionenmit Sondervermögen nicht anders sein.



Gibt es diese Region überhaupt?
m.W. ist §18a FwG Ba-Wü die einzige Regelung dieser Art bundesweit.
Sprich alle anderen Feuerwehren in anderen Bundeländer haben im Zweifel schwarze Kassen (aus Sicht der Finanzbehörde und der kommunalen Rechnungslegung) bzw. führen diese (unbewußt) als GbR oder nicht eingetragener Verein (mit allen daran hängenden Folgen) bzw. bewußt als eingetragener Verein in Form eines Feuerwehr oder Feuerwehr-Fördervereins (mit allen daran hängenden Folgen).


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Christian Fischer
Wernau


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566875
Datum28.06.2009 17:05140849 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGibt es diese Region überhaupt?

§13 der Musterbrandschutzsatzung des Saarlandes sieht eine Feuerwehrkasse vor..


Grüße, BeschFl

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566877
Datum28.06.2009 17:07140818 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Gibt es diese Region überhaupt?


In Schleswig-Holstein scheint man wohl Kassen vorzusehen (s. verpflichtend zu nutzende Mustersatzung). Auf welcher Grundlage da mit Geld gespielt wird kann ich dir aber nicht sagen.

MkG
Marc


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen566878
Datum28.06.2009 17:10140985 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian Fischer
Gibt es diese Region überhaupt?

Geschrieben von Florian Besch
§13 der Musterbrandschutzsatzung des Saarlandes sieht eine Feuerwehrkasse vor..
Wahrscheinlich muß man in BL mit Grenzen zur CH und LUX etwas mehr anbieten ;-) ?


mkg hwk

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566879
Datum28.06.2009 17:16140751 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerWahrscheinlich muß man in BL mit Grenzen zur CH und LUX etwas mehr anbieten ;-) ?

Der Mensch begehrt nur was er sieht :-)


Grüße, BeschFl

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg566880
Datum28.06.2009 17:18140774 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch

§13 der Musterbrandschutzsatzung des Saarlandes sieht eine Feuerwehrkasse vor..


Ja nun. Diverse gemeindliche Feuerwehrsatzungen in Ba-Wü haben das früher auch vorgesehen. Nur haben die eben alle kommunalem Haushaltssrecht in der GemO widersprochen, welches eben über den Satzungen der Gemeinde steht...

Das ganze hat man erst gemerkt, als das Finanzamt mal angefangen hat die ganzen Feuerwehrkassen als GbR bzw. nicht rechtsfähige Vereine zu besteuern...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg566881
Datum28.06.2009 17:19140789 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIn Schleswig-Holstein scheint man wohl Kassen vorzusehen (s. verpflichtend zu nutzende Mustersatzung).

s. meine andere Anwort. Gemeindliche Satzungen dazu gab es früher in Ba-Wü da auch schon zu Hauf. Nur eben leider im Widerspruch zur höher stehenden GemO...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen566883
Datum28.06.2009 17:22140967 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNur eben leider im Widerspruch zur höher stehenden GemO...

Sehe ich im Grundsatz ähnlich. Faszinierend dabei, daß diese (Muster-)Satzung nicht durch die Gemeinden verbrochen oder die Verbände vertrieben wird, sondern die dort durch das IM verbrochen und als verpflichtend angesehen wird.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg566885
Datum28.06.2009 17:27140654 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySehe ich im Grundsatz ähnlich. Faszinierend dabei, daß diese (Muster-)Satzung nicht durch die Gemeinden verbrochen oder die Verbände vertrieben wird, sondern die dort durch das IM verbrochen und als verpflichtend angesehen wird.

Na ja. Wer sitzt dort, wo dies verbrochen wurde?
Verwaltungsbeamte des nichttechnischen Dienstes, ggf. gD/ hD-Feu mit Ausbildung als Dipl.-Ing., Naturwisenschaftler,...
In der Sphäre selten Juristen (die komen erst die Stufe drüber) oder Wirtschaftswissenschaftler. Wer also sollte an z.B. steuerrechtliche Zusammenhänge denken?


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Christian Fischer
Wernau


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 566887
Datum28.06.2009 17:28140825 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyFaszinierend dabei, daß diese (Muster-)Satzung nicht durch die Gemeinden verbrochen oder die Verbände vertrieben wird, sondern die dort durch das IM verbrochen und als verpflichtend angesehen wird.


In der Tat..

Ich stelle mir folgenden Dialog vor:

Finanzamt: Herr XXX haben Sie alles so gemacht wie es ihnen vom Innenministerium aufgetragen wurde?

XXX: Natürlich, so gehört sich das.

Fianzamt: Einwandfrei, Sie werden angezeigt wegen ABC, macht 1000 Saarfranken Strafe und 1000 Saarfranken Steuerschuld

Für das Finanzministerium wäre das so effizient wie ein Fass voller Fische und eine Schrotflinte :-)

@ Daniel Gehlen..

weißt du mehr ?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg566889
Datum28.06.2009 17:32140912 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyErst einmal handelt es sich beim Wechsel von der JF zur der Einsatzabteilung um einen übertritt, Mitglied der Feuerwehr war der betreffende schon längst (also entfällt eine "Einstellungsuntersuchung").

Das mag in eurem Land so sein. In Ba-Wü sind vor dem (Feuerwehr)Gesetz alle gleich. Egalb ob 18 und bereits 8 Jahre in der JF oder 40 Jahre alt und noch nie was mit den roten Autos zu tun gehabt.
Beide beantragen die Aufnahme in die aktive Wehr und beide werden genau gleich behandelt, was Voraussetzungen, Ausschlußkriterien, Rechte, Pflichten,... betrifft.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLars8 H.8, Havetoftloit / S-H566896
Datum28.06.2009 18:11140578 x gelesen
Moin Marc!

Geschrieben von Marc DickeyIn Schleswig-Holstein scheint man wohl Kassen vorzusehen (s. verpflichtend zu nutzende Mustersatzung). Auf welcher Grundlage da mit Geld gespielt wird kann ich dir aber nicht sagen.

Ich hatte Dir doch vor einiger Zeit ein paar Seiten aus dem Kommentar zum Brandschutzgesetz SH zu diesem Thema gemailt.

MkG
Lars


Schöne Grüße aus Angeln

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566955
Datum28.06.2009 22:31140908 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer In Ba-Wü sind vor dem (Feuerwehr)Gesetz alle gleich. Egalb ob 18 und bereits 8 Jahre in der JF oder 40 Jahre alt und noch nie was mit den roten Autos zu tun gehabt.

Hallo,

dies mag wohl für Wernau gelten ist aber mit Nichten Algemeingültig. Kann es auch nicht sein weil im (Feuerwehr)Gesetz folgendes steht:

(3) Gliederung und Verwaltung der Gemeindefeuerwehr sind durch Satzung zu regeln. Das Innenministerium kann Verwaltungsvorschriften über Sollstärke, Gliederung, Ausrüs-tung, Dienstgrade und Aus- und Fortbildung der Gemeindefeuerwehren erlassen.
(4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnah-me und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln.


Ergo kann jede Feuerwehr (in BaWü) dies regeln wie sie gerade möchte, oder?


Gruß

Dirk


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg566964
Datum28.06.2009 23:00140780 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Dirk Brokatzky

Ergo kann jede Feuerwehr (in BaWü) dies regeln wie sie gerade möchte, oder?

So einfach ist das nicht.
In der örtlichen Feuerwehrsatzung kann man in BaWü (fast) alles regeln, die Regelungen dürfen aber nicht entgegen im FwG verankerten §§ stehen.
z.B. darf ich nicht die Amtzeit des gewählten FW-Kommandanten von 5 auf 10 Jahre ändern oder den FW-Ausschuss abschaffen.
Somit darf ich auch nicht den § 10, der die Aufnahme in die aktive Abteilung regelt, außer Kraft setzen, dort ist festgeschrieben, dass jeder Bewerber einen Aufnahmeantrag zu stellen hat, über den der FW-Ausschuss entscheidet.
Dies gilt auch für JF-Angehörige, sie haben vielleicht besere (oder schlechtere ?) Karten weil man sie kennt, die Aufnahmeformalität bleibt aber, ein automatischer Übergang JF/FF gibt es nicht.
So kenne ich das auch hier in BaWü.
Im Entwurf zum neuen Feuerweghrgesetz für BaWü findet sich aber im § 10 Abs. 2 folgender Satz:

(2) Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilli-gen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrange-hörige erfolgreich an der Feuerwehrgrundausbildung teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probe-zeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzich-tet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten

Hier wird erstmals -bewußt oder unbewußt ?- das Wort übertreten erwähnt; aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566979
Datum29.06.2009 01:10140743 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannSo einfach ist das nicht.
In der örtlichen Feuerwehrsatzung kann man in BaWü (fast) alles regeln, die Regelungen dürfen aber nicht entgegen im FwG verankerten §§ stehen


Es ging hier aber um eine Übernahme und es würde keinem § des FWG entgegentreten, wenn dort steht: " Angehörige der JF wechseln automatisch mit Vollendung des 18 Lebensjahres in die Abteilung der Gesamtfeuerwehr". Es wäre also vor Ort kein Problem solches zu regeln.
Mir ist zumindest eine Feuerwehr in BW bekannt wo dies so ähnlich geregelt ist.

Somit ist diese Aussage falsch:

Geschrieben von Christian FischerIn Ba-Wü sind vor dem (Feuerwehr)Gesetz alle gleich. Egalb ob 18 und bereits 8 Jahre in der JF oder 40 Jahre alt und noch nie was mit den roten Autos zu tun gehabt.

Gruß

Dirk


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern566980
Datum29.06.2009 02:12140700 x gelesen
Richtig,

Mann, Frau kann mit 17 ins THW eintreten. Geht dann erst mal in die Grundausbildungsgruppe und macht die Basis 1, so ca. 100 Stunden in so ca. 1/2 Jahr. Während der Basis 1 ist eine Untersuchung nach G 26.1 fällig. Nach bestehen der bundeseinheitlichen Basis 1 Prüfung geht der Helfer in die Fachgruppe und macht dort die Basis 2 Ausbildung auch nochmal so ca. 100 Stunden - wenn ein Helfer das in einem Jahr schafft ist er wirklich gut. Und dann ist er mindestens 18 1/2 Jahre jung.

Noch Fragen

Bernadette

THW-Helferlein


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg566990
Datum29.06.2009 08:51140965 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Dirk Brokatzky

Es ging hier aber um eine Übernahme und es würde keinem § des FWG entgegentreten, wenn dort steht: " Angehörige der JF wechseln automatisch mit Vollendung des 18 Lebensjahres in die Abteilung der Gesamtfeuerwehr". Es wäre also vor Ort kein Problem solches zu regeln.

Aus Erfahrung hier aus der Umgebung; es ist i.d.R. bis auf ganz wenige Ausnahmen üblich, dass JF-Angehörige mit 18 Jahre (zukünftig sind 17 Jahre geplant) in die Einsatzabteilung "übernommen" werden; ich würde es als "Formsache" bezeichnen.
Zumal man sich vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Bewerbers schon Gedanken über die Zukunft des JF-Angehörigen macht. Er kann mit 17 Jahren als JF-Angehöriger zum TM-1 Lehrgang gehen und wird vorher mit passender PSA ausgestattet; das sind Kosten die man nicht unbedingt ausgibt, wenn man den JF-Angehörigen nicht "übernehmen" möchte.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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(Heinrich Heine)

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW567002
Datum29.06.2009 10:59140861 x gelesen
Guten Morgen zurück,


Geschrieben von Bernhard DeimannAus Erfahrung hier aus der Umgebung; es ist i.d.R. bis auf ganz wenige Ausnahmen üblich, dass JF-Angehörige mit 18 Jahre (zukünftig sind 17 Jahre geplant) in die Einsatzabteilung "übernommen" werden; ich würde es als "Formsache" bezeichnen.

Eine Formsache war dies ja schon immer, so gehört zur Form auch der obligatorische Handschlag des KO.
Mit 17 Jahren ist aber schon sehr lange möglich, ich selbst habe meine Grundausbildung in BaWü mit 17 angefangen.

Gruß

Dirk


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg567015
Datum29.06.2009 11:49140660 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Dirk Brokatzky

Mit 17 Jahren ist aber schon sehr lange möglich, ich selbst habe meine Grundausbildung in BaWü mit 17 angefangen.

Genau, ist schon lange Jahre Bestandteil der "Verwaltungsvorschrift "Feuerweghrausbildung" in BaWü.
Die Novellierung des FwG BW sieht bekanntlich zukünftig vor, das Eintrittsalter zur Einsatzabteilung auf 17 Jahre herabzusetzen -der LFV BaWü diskutierte 16 Jahre-. Somit können junge Leute in diesem Alter -die den Weg zur FF finden -solls vereinzelt geben ;-))) - in der Einsatzabteilung, ohne -wie bisher- proforma der JF zugeordnet- sein.
Wie ich aus Gesprächen von Verantwortlichen und als Teilnehmer diverser JF- und Kommandantensitzungen der letzten Jahre mitbekommen habe, war Thematik FF- und Einsatzdienst mit 16- bzw. 17 Jahre kein bewegtes Thema. Mehr der Überganng JF/FF,
dazu wurde in BaWü auch z.B. im Rahmen der Aktion "17 1/2" viel publiziert:

-> Hier Seite 16

-> Hier Seite 17

-> Hier Seite 13

oder auch in der aktuellen

"Brandhilfe"

um nur paar Beispiele aufzuzeigen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW567024
Datum29.06.2009 12:21140826 x gelesen
Hallo Bernhard,

Einen sehr schönen Überblick über die, wie ich finde, sehr gute Jugend und auch Nachwuchsarbeit die in BaWü stattfindet.
Die in diesem Artikel: Geschrieben von Bernhard Deimann-> Hier Seite 16 genannten Ansätze sind ja schon einmal ganz brauchbar und vor allem Lösungsorentiert. Einzig mit den Lehrgängen muss man halt aufpassen, dass man die Jugendlichen die ersten paar Jahre nicht überbeansprucht. Einen Automatismus ist nicht immer (für alle) zielführend.

In diesem Artikel Geschrieben von Bernhard Deimann-> Hier Seite 13 wird sehr schön die Aufgaben und auch Verantwortung des JFW dargestellt. Es wäre schön wenn sich solche Erkenntnisse auch vor Ort in den Köpfen der Verantwortlichen festsetzen würde ;-).

Geschrieben von Bernhard Deimannum nur paar Beispiele aufzuzeigen.

Eine sehr schöne Sammlung Danke!

Gruß

Dirk


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg567025
Datum29.06.2009 12:31140640 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Dirk Brokatzky

Eine sehr schöne Sammlung Danke!

Dann verlinke ich noch die restlichen Artikel der Serie ;-)))

-> Hier Seite 13

-> Hier Seite 14

-> Hier Seite 16

So, jetzt geths Schwimmen !

Gruß

Bernhard


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg811585
Datum26.08.2015 11:0481395 x gelesen
Guten Tag

zur Thematik:

-> THW " Mit 16 Jahren zur THW-Einsatzkraft "

Neun THW-Nachwuchskräfte im Alter von 16 Jahren freuten sich über ihre bestandene Grundausbildungsprüfung. Möglich macht das die neue Mitwirkungsrichtlinie, die das THW im Dezember 2014 verabschiedete. Diese regelt, dass Jugendliche mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bereits ab 16 Jahren und nicht wie bislang erst ab 18 Jahren schrittweise in den regulären THW-Dienst aufgenommen werden können. Der erste Schritt dorthin ist die Grundausbildung in den THW-Ortsverbänden. Unmittelbar nach Veröffentlichung der neuen THW-Mitwirkungsrichtlinie rief der Ortsverband Hallenberg-Hesborn das Projekt 16+, die Grundausbildung für Jugendliche, ins Leben. Die Prüfung am Samstag bildete den Abschluss des ersten Durchgangs.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811587
Datum26.08.2015 11:1480249 x gelesen
dürften die jetzt dann unter 18 an THW-Einsätzen teilnehmen?

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen811588
Datum26.08.2015 11:1680293 x gelesen
Geschrieben von Daniel S.dürften die jetzt dann unter 18 an THW-Einsätzen teilnehmen?

Leider ja. Zum Glück aber nur, wenn sich jemand findet, der das auch verantwortet -> gibt es in irgendeiner Organisation einen Anspruch darauf, bei Einsätzen mitwirken zu dürfen?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorDani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein811590
Datum26.08.2015 11:28   80503 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Leider ja. Zum Glück aber nur, wenn sich jemand findet, der das auch verantwortet
setzt dann das THW auch ein Verteiler ;-)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg811592
Datum26.08.2015 11:3680049 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Daniel S.

dürften die jetzt dann unter 18 an THW-Einsätzen teilnehmen?


Siehe § 5 Abs. 2 der " THW-Mitwirkungsrichtlinie "

Der Junghelferin bzw. dem Junghelfer kann die Teilnahme an THW-Aktivitäten
außerhalb der Jugendarbeit entsprechend ihrer bzw. seiner körperlichen und geistigen Entwicklung gestattet werden, auch bei Einsätzen, jedoch nicht zur unmittetbaren Hilfeleistung unter einsatzspezifischer Gefährdung. Die Aufsicht muss sichergestellt sein.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen811593
Datum26.08.2015 11:3880413 x gelesen
Geschrieben von Daniel S.setzt dann das THW auch ein Verteiler ;-)

Hm, manche Einheiten sind mit extra großen Verteilern ausgestattet. Ich muss aber zugeben, dass mir bislang auf keinem Lehrgang beigebracht wurde, dass am Verteiler keine Gefahr bestünde.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW811615
Datum26.08.2015 21:16   79662 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Hm, manche Einheiten sind mit extra großen Verteilern ausgestattet. Ich muss aber zugeben, dass mir bislang auf keinem Lehrgang beigebracht wurde, dass am Verteiler keine Gefahr bestünde.

Ich frage mich gerade was an diesen Verteilern so gefährlich ist. Es soll Zeiten gegeben haben, da konnte man mit 14 oder 15 in die Lehre gehen und hate 2 Jahre Lehrzeit. Da war der voll ausgebildete Elektriker dann 16 oder 17. Und ganz schlimm an dieser Zeit war, der wurde erst mit 21 volljährig.

Ob die dann über die BG auch versichert waren?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen811617
Datum26.08.2015 22:0479558 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Ich frage mich gerade was an diesen Verteilern so gefährlich ist.

Es kommt ganz drauf an, welchen von beiden Verteilern (ich hab zwei unterschiedliche Verteiler verlinkt) man betrachtet.

Kombiniert man beispielsweise solch einen Verteiler in ungünstiger Weise mit beliebtem Werkzeug, so soll es gelegentlich zu Ereignissen mit bemerkenswerten Licht- und Tonereignissen kommen.

Geschrieben von Thomas E.Es soll Zeiten gegeben haben, da konnte man mit 14 oder 15 in die Lehre gehen und hate 2 Jahre Lehrzeit. Da war der voll ausgebildete Elektriker dann 16 oder 17. Und ganz schlimm an dieser Zeit war, der wurde erst mit 21 volljährig.

Aus den geschilderten Gründen sagen einschlägige BG-Vorgaben heute, dass so ziemlich jedes Hantieren innerhalb der Verteiler ohne Freischaltung als Arbeiten unter Spannung gilt (selbst das Heranführen von Messspitzen), wozu heute nach BG-Auffassung eine besondere Befähigung nötig ist: AuS. Dass solche Tätigkeiten früher (TM) mal bereits mit "normaler" Ausbildung zulässig waren ist heute relativ egal. Früher (TM) durfte man auch mit recht viel Alkohol im Blut und dafür recht wenig Reaktionsfähigkeit Auto fahren, das ist heute halt nicht mehr so.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW811639
Datum27.08.2015 14:0878406 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Geschrieben von Thomas E.
Ich frage mich gerade was an diesen Verteilern so gefährlich ist.


Es kommt ganz drauf an, welchen von beiden Verteilern (ich hab zwei unterschiedliche Verteiler verlinkt) man betrachtet.

Kombiniert man beispielsweise solch einen Verteiler in ungünstiger Weise mit beliebtem Werkzeug, so soll es gelegentlich zu Ereignissen mit bemerkenswerten Licht- und Tonereignissen kommen.

Geschrieben von Thomas E.
Es soll Zeiten gegeben haben, da konnte man mit 14 oder 15 in die Lehre gehen und hate 2 Jahre Lehrzeit. Da war der voll ausgebildete Elektriker dann 16 oder 17. Und ganz schlimm an dieser Zeit war, der wurde erst mit 21 volljährig.


Aus den geschilderten Gründen sagen einschlägige BG-Vorgaben heute, dass so ziemlich jedes Hantieren innerhalb der Verteiler ohne Freischaltung als Arbeiten unter Spannung gilt (selbst das Heranführen von Messspitzen), wozu heute nach BG-Auffassung eine besondere Befähigung nötig ist: AuS. Dass solche Tätigkeiten früher (TM) mal bereits mit "normaler" Ausbildung zulässig waren ist heute relativ egal. Früher (TM) durfte man auch mit recht viel Alkohol im Blut und dafür recht wenig Reaktionsfähigkeit Auto fahren, das ist heute halt nicht mehr so.


Nun BG Vorschriften und Maschinenrichtlinie machen Maschinen so sicher, dass man sie kaum noch reparieren kann.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 23.06.2009 10:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.06.2009 10:47 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 10:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.06.2009 11:04 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 11:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.06.2009 11:24 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 15:27 ., Dortmund
 23.06.2009 15:32 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 15:52 ., Dortmund
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 23.06.2009 16:21 Chri7sti7an 7F., Fürth
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 23.06.2009 11:41 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 11:55 ., Lüneburg
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 26.06.2009 13:59 Dirk7 B.7, Düsseldorf
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 28.06.2009 23:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.06.2009 01:10 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 29.06.2009 08:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.06.2009 10:59 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 29.06.2009 11:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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 29.06.2009 12:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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 23.06.2009 18:34 Oliv7er 7H., Meppen
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 23.06.2009 13:27 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 13:36 Stef7an 7J., Birlenbach
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 23.06.2009 13:56 Stef7an 7J., Birlenbach
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 23.06.2009 11:39 Sven7 B.7, Peine
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 23.06.2009 12:17 Sven7 B.7, Peine
 23.06.2009 12:50 Andr7eas7 R.7, Quedlinburg
 23.06.2009 13:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.06.2009 15:37 Andr7eas7 R.7, Quedlinburg
 23.06.2009 20:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.06.2009 23:39 Otto7 G.7, Swisttal
 23.06.2009 12:34 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 23.06.2009 12:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.06.2009 12:44 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 23.06.2009 11:09 Jan 7S., Wallenhorst
 23.06.2009 11:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.06.2009 11:25 Jan 7S., Wallenhorst
 23.06.2009 11:38 Oliv7er 7H., Wrist
 23.06.2009 11:45 Ingo7 z.7, LK Harburg
 23.06.2009 11:47 Sven7 B.7, Peine
 23.06.2009 12:18 Phil7ip 7G., Leipzig
 23.06.2009 12:26 Dani7el 7R., Peine
 25.06.2009 14:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 25.06.2009 19:59 Andr7eas7 R.7, Quedlinburg
 26.06.2009 06:34 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 23.06.2009 11:47 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
 23.06.2009 12:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.06.2009 22:53 Kim 7S., Hambergen
 24.06.2009 08:41 Thom7as 7E., Nettetal
 24.06.2009 09:48 Chri7sti7an 7F., Fürth
 25.06.2009 08:21 Thom7as 7E., Nettetal
 24.06.2009 09:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2009 08:22 Thom7as 7E., Nettetal
 24.06.2009 14:43 Kim 7S., Hambergen
 25.06.2009 08:33 Thom7as 7E., Nettetal
 25.06.2009 09:36 Kim 7S., Hambergen
 25.06.2009 10:45 Thom7as 7E., Nettetal
 25.06.2009 11:34 Kevi7n M7., Kronshagen
 25.06.2009 14:42 Thom7as 7E., Nettetal
 23.06.2009 12:13 Dani7el 7R., Peine
 23.06.2009 12:29 Tom 7S., Burgkunstadt
 24.06.2009 08:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2009 12:33 ., Bad Hersfeld
 23.06.2009 12:38 Jona7s R7., Siedelsbrunn
 24.06.2009 08:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 23.06.2009 12:28 Chri7sti7an 7S., Offenburg
 23.06.2009 12:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
 23.06.2009 13:06 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 23.06.2009 13:22 Dani7el 7R., Peine
 23.06.2009 13:34 Chri7sti7an 7S., Offenburg
 24.06.2009 10:09 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.06.2009 14:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
 23.06.2009 14:42 Jako7b T7., Bischheim
 24.06.2009 09:14 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 24.06.2009 09:23 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.06.2009 10:09 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 25.06.2009 05:23 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2009 07:11 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 25.06.2009 07:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.06.2009 20:14 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 26.06.2009 22:17 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 27.06.2009 00:16 ., Bad Hersfeld
 27.06.2009 11:48 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 27.06.2009 12:17 ., Bad Hersfeld
 27.06.2009 15:50 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 28.06.2009 01:46 ., Bad Hersfeld
 28.06.2009 10:34 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 28.06.2009 16:53 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2009 16:57 ., Bad Hersfeld
 28.06.2009 17:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2009 17:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.06.2009 17:10 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 28.06.2009 17:16 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.06.2009 17:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2009 17:07 ., Bad Hersfeld
 28.06.2009 17:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2009 17:22 ., Bad Hersfeld
 28.06.2009 17:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2009 17:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.06.2009 18:11 Lars7 H.7, Havetoftloit
 26.06.2009 22:32 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 23.06.2009 16:37 ., Bad Hersfeld
 25.06.2009 07:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2009 07:51 ., Bad Hersfeld
 25.06.2009 07:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2009 07:56 ., Bad Hersfeld
 25.06.2009 07:56 Ingo7 z.7, LK Harburg
 25.06.2009 07:59 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 25.06.2009 09:13 Ingo7 z.7, LK Harburg
 25.06.2009 09:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2009 12:39 Udo 7B., Aichhalden
 23.06.2009 18:14 Dani7el 7Z., Ansbach
 23.06.2009 22:04 Matt7hia7s M7., Stockach
 27.06.2009 09:43 Udo 7B., Aichhalden
 23.06.2009 22:30 Oliv7er 7H., Meppen
 23.06.2009 22:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.06.2009 23:16 Otto7 G.7, Swisttal
 25.06.2009 15:37 Mark7us 7M., Idstein
 26.06.2009 05:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.06.2009 08:05 Mark7us 7M., Idstein
 26.06.2009 08:09 ., Bad Hersfeld
 26.06.2009 08:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.06.2009 12:14 Mark7us 7M., Idstein
 26.06.2009 12:22 Chri7sti7an 7F., Fürth
 26.06.2009 12:31 Mark7us 7M., Idstein
 26.06.2009 12:45 Chri7sti7an 7F., Fürth
 23.06.2009 23:53 Nils7 v.7, Wiesbaden
 24.06.2009 11:14 Dani7el 7R., Peine
 24.06.2009 13:40 Adol7f H7., Rosenheim
 26.06.2009 14:38 Udo 7B., Aichhalden
 25.06.2009 19:48 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 26.06.2009 13:08 Lutz7 R.7, Weener
 28.06.2009 14:21 Torb7en 7B., Bünde
 28.06.2009 14:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.06.2009 14:28 Torb7en 7B., Bünde
 28.06.2009 14:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.06.2009 14:39 Torb7en 7B., Bünde
 29.06.2009 02:12 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
 26.08.2015 11:04 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 26.08.2015 11:14 Dani7el 7S., Kiel
 26.08.2015 11:16 Uwe 7S., Lingen
 26.08.2015 11:28 Dani7el 7S., Kiel
 26.08.2015 11:38 Uwe 7S., Lingen
 26.08.2015 21:16 Thom7as 7E., Nettetal
 26.08.2015 22:04 Uwe 7S., Lingen
 27.08.2015 14:08 Thom7as 7E., Nettetal
 26.08.2015 11:36 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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