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ThemaPolizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB?55 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJürg8en 8H., Herne / NW566360
Datum26.06.2009 21:2015838 x gelesen
Hallo Forum,

ich war letzte Woche Zeuge und so ziemlich Ersteintreffender nach einem kompletten Überschlag und Einschlag in eine Böschung aus etwa 130 km/h auf der BAB 44 vor Anröchte.

Der Benz ohne Airbags war reichlich beschädigt, lag auf der Beifahrerseite, die Fahrerin putzmunter, hatte sich selbstständig abgeschnallt und lag auf der Tür. Auf Nachfrage einer weiteren Anwesenden antwortete ich der über Handy nachfragenden Leitstelle (?), es wäre, trotz des Augenscheins ,nach der Schwere des Unfalls zu urteilen, gut, einen Krankenwagen zu schicken.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Dame (sie wäre sonst allein da rausgeklettert) halfen wir ihr aus dem PKW über die nach oben geöffnete Beifahrertür. Sie schien mir allerdings SEHR aufgekratzt und etwas desorientiert.

Die eintreffende Polizei schickte mich ohne Erfassung von Personalien oder einer Aussage, da kein Fremdverschulden vorlag (Reifenplatzer), weiter. Soweit nicht tragisch, es gab ja nichts mehr zu sehen ;-)

Seltsam fand ich allerdings, dass der Krankenwagen abbestellt wurde. Ist das Risiko, dass die ältere Dame noch umkippt, nicht zu groß, um sie mit einem Abschlepper weg zu schicken?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H566363
Datum26.06.2009 21:4612809 x gelesen
Hallo!

Hier mal ein Fall wo das leider genau anders lief, ohne das es irgendwelche Anzeichen gab.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern566365
Datum26.06.2009 22:1412302 x gelesen
Naja ...
bei 88 Jahren ist das was anderes, wenn die Frau hier aber nur 30 oder 40 war, seh ich da kein Problem, zumal bestimmt die Frau zugestimmt hat, daß sie kein RTW braucht.


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW566367
Datum26.06.2009 22:2112142 x gelesen
Wenn ich ältere Dame schrieb, meinte ich geschätzte 60-65 und sie war nicht ganz so dabei, um ihren Gesundheitszustand selbst optimal einzuschätzen. Aufgekratzt, euphorisch, etwas überkandiddelt würde ich es bezeichnen.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen566369
Datum26.06.2009 22:2612186 x gelesen
Moin,

mir hat dei Pol in RLP mal gar keinen RTW geschikt obwohl ich ausdrücklich einen angefordert habe. Auch die Beamten vor Ort haben die Notwendigkeit nicht gesehen und mich sehr nachdrücklich weggeschickt.

Was war passiert ? Auf dem Weg von Ostfriesland nach Darmstadt hat an einer Auffahrt ein Lkw einen Pkw wieder auf den Standstreifen zurück geschoben. Die Beulen am Auto waren zwar häftig aber augenscheinlich und auf Nachfrage hin ist niemandem was passiert. Nur ein Säugling wollte sich garnicht mehr beruhigen. Da ich keinen Kindersitz/Babyschale entdecken konnte dachte ich mir schon was passiert sein könnte. Da ich als Krankenpfleger und fast fertiger RA aber noch immer über keinen Röntgenblick verfügte war es mir sicherer einen RTW zu bestellen und den kleinen nebst Mutter in eine geeignette Kinderklinik zu fahren. Also über 112 den RTW angefordert mit der entsprechen Indikation. Nachdem ich einige Zeit gewartet habe rief ich nochmal an, wo der RTW den bleibe. Da fiel mir auf, daß das der selbe Bamte war, der auch schon unter der 110 meinen Notruf enrgegen genommen hatte. Da fragte ich ihn, ob er mich bitte an die RLST weiterleiten könne. Konnte er nicht und er hat mir auch die Amtsnummer nicht sagen wollen. Nachdem die Polizisten vor Ort mich nun deutlicher aufgefordert haben nun endlich zu fahren bin ich los, zu ihrer Dienststelle. Dort habe ich dem Dienststellenleiter erzählt was vorgefallen war. Als die beiden Unglücksraben vom Dienst wieder in der Wache waren durften sie gleich zum Chef ins Büro. Dort habe ich ihnen auf bitte des Dienststellenleiters nochmal erklären dürfen warum und wieso ich den RTW haben wollte und warum sie gut daran getan hätten ihn mir zumindest nicht zu verweigern, zumal sie beide ja den eigenen Angaben nach nicht annähernd mein Qulifikation , und damit wahrscheinlich eben falls keinen Röntgenblick besäßen.. Danach durfte ich weiterfahren. Der Dienststellenleiter hat mir versichert das intern nochmal deutlich zur Sprache zu bringen und dankte mir, daß ich nicht zum Innenministerium gegangen bin sodern erst zu ihm. Die folgende "Besprechung" habe ich auf dem Parkplatz noch mithören können ;-).

Naja, seit dem Tag wusste ich auch, daß in RLP die Rettung unter 19222 und unter 112 die Pol zu ereichen ist ( welche dann die Sirene für die Feuerwehr auslöst ).

Also nichts allzu Ungewöhnliches, aber wir bessern uns ja... ;-)

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz566380
Datum26.06.2009 23:0611778 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterNaja, seit dem Tag wusste ich auch, daß in RLP die Rettung unter 19222 und unter 112 die Pol zu ereichen ist ( welche dann die Sirene für die Feuerwehr auslöst ).
Ist nun auch schon nicht mehr die Regel, wir arbeiten daran ;-)
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566381
Datum26.06.2009 23:0711550 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen Häfnerdass der Krankenwagen abbestellt wurde
durch wen wurde der RD abbestellt? Ich behaupte jetzt mal, dass kein Polizeibeamter befugt ist, einen RTW abzubestellen, wenn nicht eindeutig (wie in diesem Fall geschildert) klar ist, dass die Patientin unverletzt ist.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen566383
Datum26.06.2009 23:1611776 x gelesen
Hallo!

In Bayern scheint das ganze ähnlich gelagert zu sein. Bei diesem Unfall sind wir so 30 sek bis 1 min nach dem Ereignis vorbei gekommen. Per Handy ist der Meldende von uns auch bei der Pol gelandet, welche ca. 5 Min später die Feuerwehr alarmiert hat.
Aufgrund des sich verschlechternden Zustandes der Frau haben wir eine Crash-Rettung durchgeführt und danach nochmal die Leitstelle informiert, das die Person befreit wurde. Darauf hin fragte die Pol-Leitstelle, wofür wir denn dann noch die Feuerwehr bräuchten...


Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566384
Datum26.06.2009 23:2811666 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Torsten SchildPer Handy ist der Meldende von uns auch bei der Pol gelandet, welche ca. 5 Min später die Feuerwehr alarmiert hat.
woher weißt du, wann die FW alarmiert wurde?

Geschrieben von Torsten Schildwofür wir denn dann noch die Feuerwehr bräuchten...
Na ja, so unberechtigt ist die Frage ja nicht. Würde zu jedem Unfall automatisch die FW geschickt, hätten wir x so viele Einsätze, aber für was?

Ich möchte euere Leistung nicht schmälern, gut gemacht! Aber ein Disponent hat die Fakten auszuwerten. VU auf der AB, niemand eingeklemmt = erstmal keine FW, normal der Gedanke des Disponenten, oder nicht?


Gruß
Christof

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz566385
Datum26.06.2009 23:3911470 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAber ein Disponent hat die Fakten auszuwerten Wobei ich die fachliche Qualifikation eines Pol "Disponenten" in diesem Rahmen mal in Frage stellen würde.
Wir hatten in Einzelfällen die, nennen wir das mal "Unsitte", dass die Pol nach einen Notruf erst "mal gucken" gefahren ist, ob sich die Alarmierung der FW überhaupt lohnt.
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen566386
Datum26.06.2009 23:5011520 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christof Stroblwoher weißt du, wann die FW alarmiert wurde?

- Vergleich der Anruf- und Alarmierungszeit (Feuerwehleute sprechen miteinander, auch an Einsatzstellen... ;-) )
- Die zuständige FW Weibersbrunn hatte eine Ausrückezeit von 1-2 Minuten, da aufgrund einer Veranstaltung im Ort viele FA in der Nähe des Gerätehauses waren
- Der KBM, welcher durch Zufall von dem Unfall erfuhr, nicht durch die Alarmierungsstelle alarmiert wurde und dennoch als erster Eintraf (weit vor der FF Weibersbrunn) bestätigte uns generelle Probleme bei der Alarmierung


Geschrieben von Christof StroblIch möchte euere Leistung nicht schmälern, gut gemacht!

Da nich für, dafür sind wir da. Und mit einem FW-Fahrzeug an sowas vorbei zu fahren sieht nunmal "nicht Öffentlichkeitswirksam" aus... (Ganz zu schweigen von evtl. rechtlichen Konsequenzen)


Geschrieben von Christof StroblVU auf der AB, niemand eingeklemmt = erstmal keine FW, normal der Gedanke des Disponenten, oder nicht?

Zum Zeitpunkt des ersten Anrufes war die Frau noch eingeklemmt. Aber selbst, als sie nicht mehr eingeklemmt war:

- Einsatzstelle absichern
- Ausgelaufene Betriebsstoffe auffangen
- Tragehilfe (Die Patientin hatte entsprechendes Gewicht)
- Absicherung Hubschrauberlandung

Und außerdem hat der KBM ja kurz nach dem zweiten Anruf ebenfalls entschieden, alles rollen zu lassen.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen566387
Datum26.06.2009 23:5111493 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan JurgahnWobei ich die fachliche Qualifikation eines Pol "Disponenten" in diesem Rahmen mal in Frage stellen würde.
Wir hatten in Einzelfällen die, nennen wir das mal "Unsitte", dass die Pol nach einen Notruf erst "mal gucken" gefahren ist, ob sich die Alarmierung der FW überhaupt lohnt.


Den Eindruck hab ich auch am Sonntag gehabt... Siehe anderer Post

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW566388
Datum26.06.2009 23:5711258 x gelesen
Geschrieben von Lutz Richtermir hat dei Pol in RLP

Ähnliches ist mir als Ersthelfer auf der BAB mit einer mir bekannten BF passiert.

Manche Einsatzkräfte nehmen den Bürger nur als "Ding" war.
Mein schön zurechtgelegter Satz zur Lage (VU mit 2Pers.) wurde vom EL mit "gehen Sie zurück" abgebrochen. Also ging ich zurück, sammelte mein Gedöns ein und wartete darauf das eine Fahrbahn wieder frei gegeben wurde.

Ich schiebe es noch heute auf Stress und den erlernten Automatismus, denn ich weiß die beiden sind in gute Hände gekommen.

Denken wir daran, in Uniform.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS566390
Datum27.06.2009 00:0411344 x gelesen
Also bei uns (bevor ich umgezogen bin) war es so, dass ein einmal bestelltes Rettungsmittel durchfährt!

Ausnahme: Es ist entsprechend qualifiziertes Personal vor Ort (z.B. Feststellung: definitiver Fehlalarm)

Und auch für die Polizei sollte das eine Sacher der eigenen Absicherung sein, oder nicht?


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz566391
Datum27.06.2009 00:1311365 x gelesen
obwohl dies in RLP schon Vergangenheit sein sollte, jedenfalls wurde dies bei der Novellierung des RettDG im Jahre 2005 beschlossen.


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW566393
Datum27.06.2009 00:3311415 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblIch behaupte jetzt mal, dass kein Polizeibeamter befugt ist, einen RTW abzubestellen, wenn nicht eindeutig (wie in diesem Fall geschildert) klar ist, dass die Patientin unverletzt ist.

Ich behaupte mal, dass der RD immer wieder unnötig beschäftigt wird, weil Personen, die in irgendeiner Weise "sanitätsdienstlich" vorbelastet sind, meinen, auf Nummer Sicher gehen zu müssen...weil es kann ja immer mal was sein. Im Regelfall ist aber nichts, und wenn keiner der "Fachleute" da ist, kommt niemand auf die Idee, dass der RD gebraucht würde... Nur mal so als Gegenposition im Rahmen des GMV...
Und komm mir nicht mit der Nummer: Lieber ein mal zu oft...Das lasse ich Laien durchgehen...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566396
Datum27.06.2009 00:3911654 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Torsten Schild Vergleich der Anruf- und Alarmierungszeit (Feuerwehleute sprechen miteinander, auch an Einsatzstellen... ;-) )
schön, aber woher wollen die wissen, wann du angerufen hast?

Geschrieben von Torsten Schild- Die zuständige FW Weibersbrunn hatte eine Ausrückezeit von 1-2 Minuten, da aufgrund einer Veranstaltung im Ort viele FA in der Nähe des Gerätehauses waren
Aber den Anfahrtsweg daran zu errechnen wird dich auch auf keine minutengenaue Angabe bringen.

Geschrieben von Torsten Schildbestätigte uns generelle Probleme bei der Alarmierung
Wenn der KBM von generellen Problemen weiß, das Ersthelfern an der Unfallsteller erzählt, aber nichts dagegen unternimmt...?


Geschrieben von Torsten Schild Aber selbst, als sie nicht mehr eingeklemmt war:

- Einsatzstelle absichern

Dafür wirst du nicht immer eine FW bekommen, auch wenn ich mir das oft wünsche, wenn wir mit dem RTW ohne "sonstige" Absicherung auf der BAB stehen!

Geschrieben von Torsten Schild- Ausgelaufene Betriebsstoffe auffangen
Autobahnmeisterei.

Geschrieben von Torsten Schild- Tragehilfe (Die Patientin hatte entsprechendes Gewicht)
Ist nur selten erforderlich beim VU.

Geschrieben von Torsten Schild- Absicherung Hubschrauberlandung
Bei wie vielen VU kommt ein RTH, 1%?

Geschrieben von Torsten SchildUnd außerdem hat der KBM ja kurz nach dem zweiten Anruf ebenfalls entschieden, alles rollen zu lassen.
Muss nicht zwangsläufig heißen, dass das deshalb notwendig war.

Ich will nichts schlecht reden, aber manchmal werden solche "angeblichen" Verzögerungen auch aus Unkenntnis oder falsch verstandenem überbewertet, was nicht heißen soll, dass es diese Mißstände nicht auch hier und da gibt.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
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AutorAlbr8ech8t H8., Chemnitz / Sachsen566397
Datum27.06.2009 00:4411227 x gelesen
Was ist daran falsch, auf Nummer Sicher zu gehen? "Sanitätsdienstlich vorbelastete" stehen, wenn es um unterlassene Hilfe geht, i.d.R. schlechter da als Laienhelfer - ein Richter/Staatsanwalt wird immer das Argument bringen, das derjenige es aufgrund seiner "Vorbelastung" hätte (besser) wissen und Symptome erkennen müssen. Mir fallen in meinem privaten Umfeld aus dem Stehgreif 3 Personen ein, die noch leben würden, wenn man den RD rechtzeitig gerufen hätte. Dort haben jedoch Laien genau das unterlassen - also denke ich, das Deine These da nicht so ganz zutrifft.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566398
Datum27.06.2009 00:4611221 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dietmar ReimerIch behaupte mal, dass der RD immer wieder unnötig beschäftigt wird,
das ist schlecht, ich bekomme mein Geld doch auch wenn ich nicht zum Einsatz muss;-)

Geschrieben von Dietmar Reimer weil Personen, die in irgendeiner Weise "sanitätsdienstlich" vorbelastet sind, meinen,
Hm, "vorbelastete" Ersthelfer habe ich eigentlich selten erlebt, zumindest haben sie sich dann nicht als solche geoutet.

Geschrieben von Dietmar ReimerIm Regelfall ist aber nichts
Das können wir (du und ich) an Hand von einem Anruf nicht entscheiden. Wenn niemand verletzt ist braucht man natürlich keinen RD zu verständigen! Aber wenn der Notruf eingeht, MUSS natürlich dem Meldebild entsprechend gehandelt werden!

Geschrieben von Dietmar ReimerUnd komm mir nicht mit der Nummer: Lieber einmal zu oft...Das lasse ich Laien durchgehen...
Sag ich doch gar nicht.


Gruß
Christof

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566399
Datum27.06.2009 00:5011190 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Albrecht HohmuthWas ist daran falsch, auf Nummer Sicher zu gehen?
wenn "Sanitätsdienstlich" vorbelastet, muss man auch wissen, ob RD benötigt wird oder nicht. Ich rufe die Feuerwehr ja i.d.R. auch nur dann, wenn ich mir (als Feuerwehrmann) sicher bin, dass es brennt.


Gruß
Christof

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW566400
Datum27.06.2009 01:0011293 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobldas ist schlecht, ich bekomme mein Geld doch auch wenn ich nicht zum Einsatz muss;-)


Erstens stimmt das:-), und zweitens kann ein in einem unnötigen Einsatz gebundenes Fahrzeug nicht zu einem anderen möglicherweise berechtigten Fall geschickt werden...

Geschrieben von Christof StroblHm, "vorbelastete" Ersthelfer habe ich eigentlich selten erlebt, zumindest haben sie sich dann nicht als solche geoutet.

Habe ich leider schon mehrfach. Meist reklamierten sie für sich eine wie auch immer geartete Garantenstellung und fühlten sich gezwungen, den RD zu rufen, wo Laien nichts gemacht hätten...

Geschrieben von Christof StroblDas können wir (du und ich) an Hand von einem Anruf nicht entscheiden. Wenn niemand verletzt ist braucht man natürlich keinen RD zu verständigen! Aber wenn der Notruf eingeht, MUSS natürlich dem Meldebild entsprechend gehandelt werden!

Es ging doch hier nicht um ein Meldebild, sondern um Personen(in dem Fall Polizisten) an der Einsatzstelle, die mit den Unfallbeteiligten gesprochen hatten und gesehen haben, dass er augenscheinlich unverletzt war, und rumgelaufen ist. Warum sollen die nicht den Einsatz des RD abbestellen dürfen...?
Machen wir doch mit der Polizei auch, wenn sie nicht erforderlich ist...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional566401
Datum27.06.2009 01:2911371 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dietmar ReimerIch behaupte mal, dass der RD immer wieder unnötig beschäftigt wird, weil Personen, die in irgendeiner Weise "sanitätsdienstlich" vorbelastet sind, meinen, auf Nummer Sicher gehen zu müssen...weil es kann ja immer mal was sein.

Habe ich neulich genau umgekehrt erlebt. VU, BAB 3 Höhe Deesen. Ich habe den Unfall nicht selbst gesehen, war aber ca. das siebte-achte Fahrzeug, welches gehalten hat. Ein Peugeot 206 lag - reichlich lädiert - auf dem Dach in der Böschung, die Fahrerin wurde durch andere Ersthelfer gerade rausgezogen. Einige Meter weiter ein Golf III mit drei älteren Personen ebenfalls neben dem Standstreifen in der Böschung, das Auto wies lediglich einen Streifschaden auf. Ich habe - aufgrund "Vorbelastung" - die Polizei und einen RTW für die Peugeot-Fahrerin angefordert, durch die ersteintreffende RTW-Besatzung wurde sofort ein zweiter RTW nachgefordert, obwohl die drei älteren Herrschaften im Golf zwar reichlich durch den Wind waren, aber denen ansonsten nichts fehlte.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW566402
Datum27.06.2009 01:4711290 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierHabe ich neulich genau umgekehrt erlebt.

Das was du beschreibst, bestätigt meine Aussage, wenn man das Prädikat "sanitätsdienstlich" vorbelastet etwas weiter fasst und auf die RTW Besatzung bezieht...

Deine Anforderung war zunächst mal angemessen, und wenn die Kollegen des RTW sich etwas mehr Zeit genommen hätten, wären sie vermutlich zu dem gleichen Ergebnis gekommen...Aber auch hier wollte man wieder auf Nummer Sicher gehen, weil "wenn ich da bin, hab ich ja die Verantwortung."

Von einer RTW Besatzung würde ich schon erwarten, dass sie einen RTW nicht prophylaktisch nachfordert, sondern sich erst mal über die tatsächliche Notwendigkeit Gedanken machen, und die Beteiligten in Augenschein nimmt, besonders wenn wie in Deinem Fall der eigentliche Patient eher leicht verletzt erscheint...Einer kümmert sich um den Patienten, der andere erkundet die Einsatzstelle und beurteilt die anderen Beteiligten...
Nicht jeder Unfallbeteiligte braucht einen RTW...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz566403
Datum27.06.2009 02:0211218 x gelesen
Hallo!

Zunächst einmal stimme ich dir hierbei zu:
Geschrieben von Dietmar ReimerNicht jeder Unfallbeteiligte braucht einen RTW...


Geschrieben von Dietmar ReimerVon einer RTW Besatzung würde ich schon erwarten, dass sie einen RTW nicht prophylaktisch nachfordert, sondern sich erst mal über die tatsächliche Notwendigkeit Gedanken machen, und die Beteiligten in Augenschein nimmt,

Auch im Rettungsdienst kann man einer Lage hinterher laufen.
Bei 4 Unfallbeteiligten, davon einer bereits "auf Sicht" als "Verletzt" erkannt sind die Reserven bei einem RTW halt doch recht gering falls einer der anderen Unfallbeteiligten doch auch rettungsdienstlich versorgt werden muss.


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz566404
Datum27.06.2009 02:0911156 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblIch rufe die Feuerwehr ja i.d.R. auch nur dann, wenn ich mir (als Feuerwehrmann) sicher bin, dass es brennt.

Folgende Lage:
Silvester. Die Feuerwehr rollt von einem gemeldeten Dachstuhlbrand zum nächsten.
RTW versorgt auf der Straße eine gestürzte Person im RTW, (muss in's KH, stabil).
Passanten klopfen an die Tür und sagen "Da drüben, schräg gebenüber brennt es!"

Man sieht von der Rückwärtigen Seite des Dachtes geringe Mengen dunkel grauen Rauch aufsteigen. Sie kommen definitiv vom Dach.
Jedoch ist die Rückwärtige Dachseite nicht einsehbar. (Reihenhaus. man kann auch nicht ebend rumlaufen.)

Wie entscheidest du?
"Ist nur eine Rakete die jetzt auf der harten Bedachung abbrennt"
"ist gar nix, sieht nur so aus"
"Rakete ist ungünstig auf der Rückseite an's Dach geflogen und es handelt sich um einen Dachstuhlbrand im Entstehungsstadium"

Wieviel Zeit nimmst du dir für eine Lageerkundung bevor du die Feuerwehr rufst?
Denn wenn Antwort [c] richtig ist wird sich die Lage mit jeder Minute deutlich verschlechtern.


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW566405
Datum27.06.2009 02:1511322 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtAuch im Rettungsdienst kann man einer Lage hinterher laufen.
Da hast Du grundsätzlich natürlich Recht...:-) Wobei die Lage ja doch eher statisch ist. Aus einer Knieprellung wird wohl kaum ein Politrauma...Sicher gibt es Unfallmechanismen die einen mißtrauisch machen, selbst wenn der Patient zunächst fit erscheint...

Geschrieben von Manuel SchmidtBei 4 Unfallbeteiligten, davon einer bereits "auf Sicht" als "Verletzt" erkannt sind die Reserven bei einem RTW halt doch recht gering falls einer der anderen Unfallbeteiligten doch auch rettungsdienstlich versorgt werden muss.

Wobei man sich näher ansehen sollte, welchen Aufwand die rettungsdienstliche Versorgung im Einzelfall erfordert. Ein RTW kann ja auch zwei oder drei Patienten zum KH bringen, wenn es deren Zustand zuläßt...Ist für den Kostenträger sogar billiger...:-) Zumindest nach der mir bekannten Gebührensatzung...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern566408
Datum27.06.2009 08:0811185 x gelesen
Leutz,

jeder versucht letzendlich nur sein Bestes, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu tun und zu helfen....
das ist einmal besser einmal schlechter.......
Standatisiertes Vorgehen kann mann nicht immer verlangen/voraussetzen/durchsetzen......
damit müssen wir leben.........



Markus


In Treue fest!

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü566415
Datum27.06.2009 10:0811152 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblschön, aber woher wollen die wissen, wann du angerufen hast?
Die FW'ler nicht, aber er wird das doch wohl wissen. Und wenn dafür die anderen die Alarmierungszeit kennen, dann bedarf es nurnoch einer Rechnung, wie sie ein Zweitklässler durchführen kann. ;)
Ich denke so war das gemeint. ;)

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW566419
Datum27.06.2009 10:5911011 x gelesen
Gerade weil ich sanitätstechnisch nicht vorbelastet bin, aber aufgrund der Zerstörungen des KFZ klar war, dass die Dame erheblich belastet wurde, fand ich den RTW angebracht.

Und die Polizisten hatten etwa 2 Minuten, inklusive erste Befragungen zum Hergang und eine Personalienaufnahme, um den Zustand der Fahrerin zu "beurteilen".

Und Polizisten sind sanitätstechnisch bestimmt genau so vorbelastet, wie manch anderer Verkehrsteilnehmer.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü566421
Datum27.06.2009 11:2011068 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen HäfnerUnd Polizisten sind sanitätstechnisch bestimmt genau so vorbelastet, wie manch anderer Verkehrsteilnehmer.

Da hatte ich schon so meine Zweifel...
Folgende Situation, ich kam mit unserem damaligen EInsatzfahrzeug (auf dem sogar noch Rettungsdienst draufstand) als erstes an einem VU vorbei, PKW<>LKW, mittelmäßiger Sachschaden, ein südländischer PKW-Fahrer, ansprechbar und kreislaufstabil, ein paar Prellungen und MML (multiples mediterrane Leiden). Dementsprechend habe ich dann einen RTW OHNE Signal und die Polizei nachgefordert.
Der Streifenwagen kam dann 3 oder 4 Minuten später angeflogen, ich habe ihnen den Sachverhalt soweit geschildert und dann den Patienten weiter betreut. Nach etwa 5 Minuten nimmt der eine PVB der etwa drei Meter neben mir stand allen Ernstes sein 2-m Gerät und gibt an seine Leitstelle durch der RTW solle jetzt mit Signal kommen, dem Patienten ginge es so schlecht....
Als ich dann meinerseits das Handy rauszog und meiner LS durchgab was sie von einem zeitnahen Anruf der Polizei halten solle hat er mich ganz böse angeschaut...

Gruß Andi


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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen566425
Datum27.06.2009 11:5310989 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerUnd die Polizisten hatten etwa 2 Minuten, inklusive erste Befragungen zum Hergang und eine Personalienaufnahme, um den Zustand der Fahrerin zu "beurteilen".

Wow! Die Kollegen hätte ich gerne auf meiner Dienststelle! Dann bräuchte ich dem Bürger nicht immer Rechenschaft darüber ablegen, warum 5 Minuten nach dem Notruf immer noch keine Polizei an einem Ereignisort eingetroffen ist.

2 Minuten für eine Befragung zum Unfallhergang, Art und Umfang der eventuell nicht erlittenen Verletzungen, Feststellung das kein Rettungsmittel erforderlich ist und der Feststellung der für eine Verkehrsunfallaufnahme erforderlichen Personalien sind schon weltrekordverdächtig.

Vielleicht solltest Du diesen von Dir genannten Zeitrahmen noch einmal überdenken. Der erscheint mir nämlich mehr als kurz bemessen.

Aber nun mal im Ernst:
Kannst Du als "Zeuge" des Geschehens Angaben zum Gesprächsinhalt machen, der zwischen der Unfallbeteiligten und den eingesetzten Polizeibeamten gelaufen ist? Kannst Du mit Bestimmheit sagen, dass die Unfallbeteiligte nicht eventuell gesagt haben könnte, dass es ihr gut gehe, sie keine Probleme hat, sie keine ärztliche Behandlung benötigt, sie ggf. selber einen Arzt aufsuchen wird, sie u.U. innerhalb der von Dir genannten 2 Minuten Kund getan haben könnte, dass sie eine ärztliche Behandlung aus welchen Gründen auch immer ablehnt?

Sicherlich sind das auch nur Mutmaßungen und ich kenne den Gesamtsachverhalt weniger als Du. Aber ich denke nicht, dass die Kollegen aus Willkür, bzw. ohne Vorliegen entsprechender Gründe, einen anfahrenden RTW in diesem Moment abbestellt haben. Soviel Verantwortungsbewusstsein unterstelle ich den meisten Kollegen einfach mal.

MfG

Sven R.


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW566427
Datum27.06.2009 12:1411033 x gelesen
Hallo Sven,

ich stand direkt bei den anderen Beteiligten, ja, die Dame "meinte", es ginge ihr gut.

Ich will auch nicht sagen, dass hier deutliche Anzeichen vorlagen, die einen RTW ZWINGEND erforderlich gemacht hätten. Nur wunderte mich die entschlossene Art, in der auf Nachfrage einer anderen Anwesenden und mir erklärt wurde, hier sei kein Krankenwagen nötig.

Ich habe selbst gestaunt, wie gut es der Fahrerin trotz ihres erheblich zerschossenen Benz ging. Als ich als Erster von Oben zum Fenster reinschaute, rechnete ich innerlich mit dem Schlimmsten.

Daher vielleicht mein Beharren auf den RTW, ich hatte mehr Blessuren erwartet.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566437
Datum27.06.2009 13:1710931 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HäfeleIch denke so war das gemeint. ;)
ich weiß wie es gemeint war;-) Aber wer schaut auf die Uhr, wenn er einen Notruf absetzt? Wenn man in diese Lage kommt, hat man sicher andere Gedanken als die Uhrzeit. Und dann werden bei Beschwerden die "gefühlten" 20min. aufgeführt, obwohl es in Wirklichkeit nur 10 waren, kennen wir doch.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
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http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566440
Datum27.06.2009 13:2210870 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dietmar Reimerund zweitens kann ein in einem unnötigen Einsatz gebundenes Fahrzeug nicht zu einem anderen möglicherweise berechtigten Fall geschickt werden...
das ist absolut richtig.

Geschrieben von Dietmar ReimerMeist reklamierten sie für sich eine wie auch immer geartete Garantenstellung und fühlten sich gezwungen, den RD zu rufen, wo Laien nichts gemacht hätten...
Kann sein, ist aber natürlich übertrieben!

Geschrieben von Dietmar Reimerdie mit den Unfallbeteiligten gesprochen hatten und gesehen haben, dass er augenscheinlich unverletzt war
Und da würde ich als Polizeibeamter den RD nicht abbestellen. Wir lassen den Patienten unterschreiben wenn er nicht mit will. Wenn der RTW bereits auf Anfahrt ist, würde ich ihn als Polizeibeamter lieber durchfahren lassen.


Gruß
Christof

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566443
Datum27.06.2009 13:2510843 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWir lassen den Patienten unterschreiben wenn er nicht mit will

Hmm und wenn der "Patient" aber auch nicht unterschreiben will?


Gruß

Dirk


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AutorTobi8as 8L., Schwetzingen / B-W566448
Datum27.06.2009 13:3310875 x gelesen
Hallo,

die Wertigkeit "polizeilicher" Gesundheitsbeurteilugen hat sich für mich nach folgendem Erlebnis eines Kollegen geändert:

Er war ersteintreffendes Rettungsmittel und wurde vom einem Polizisten mit den Worten "Zwei Leichtverletzte - der eine ist eingeklemmt, der andere kriegt schlecht Luft" empfangen... da möchte ich nicht wissen, für wen er die Kategorie "schwer" oder "lebensbedrohlich verletzt" vorsieht :-)

Ok, ich kenne mich nicht mit Ermittlungsarbeit aus - daher Regel Nummer eins: Jeder macht seins!

Viele Grüsse

Tobias


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü566450
Datum27.06.2009 13:3610848 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblAber wer schaut auf die Uhr, wenn er einen Notruf absetzt?
Das kann man doch bestimmt nachträglich im Handy nachschauen, oder? Natürlich stimme ich dir zu, aber möglich wäre es trotzdem rauszufinden wie lange vom Anruf zur Alarmierung vergangen sind. ;)

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566451
Datum27.06.2009 13:3710937 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyHmm und wenn der "Patient" aber auch nicht unterschreiben will?
wird trotzdem die Verweigerung protokolliert, und verschiedene Zeugen (z.B. auch Polizei) unterschreiben.


Gruß
Christof

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW566454
Datum27.06.2009 13:4210886 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl wird trotzdem die Verweigerung protokolliert und verschiedene Zeugen (z.B. auch Polizei) unterschreiben.

Och dafür darf die Pol. dann aber doch herhalten ;-).
Protokoliert wird der Einsatz doch sowieso, wozu dann ein weiteres "Formular"?

Gruß

Dirk


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen566458
Datum27.06.2009 13:5810935 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblschön, aber woher wollen die wissen, wann du angerufen hast?

Wie schon gesagt, man spricht miteinander...

Geschrieben von Christof StroblAber den Anfahrtsweg daran zu errechnen wird dich auch auf keine minutengenaue Angabe bringen.

Es ist aber schon ein Unterschied, wenn die Feuerwehr 10-12 Minuten bei einer Anfahrt von 5 Minuten braucht.

Geschrieben von Christof StroblWenn der KBM von generellen Problemen weiß, das Ersthelfern an der Unfallsteller erzählt, aber nichts dagegen unternimmt...?

Nunja, wir waren ja auch nicht "irgendwelche" Ersthelfer. Und die generellen Probleme gibt es wohl überall in Deutschland, und ich denke gerade da, wo Feuerwehren durch Nicht-Feuerwehrkräfte alarmiert werden.
Nach genauer Recherche war es wohl auch nicht direkt der KBM, sondern der Direktions-Inspektor
(Informationen siehe www.kfv-ab.de)
Und wie schwierig es ist, solche Probleme zu beheben, wissen wir wohl alle.

Geschrieben von Christof StroblDafür wirst du nicht immer eine FW bekommen, auch wenn ich mir das oft wünsche, wenn wir mit dem RTW ohne "sonstige" Absicherung auf der BAB stehen!

Wünschenswert ist es aber schon, und so sollte es bei Einsätzen auf Autobahnen meiner Meinung nach auch immer sein, denn was einem RTW alleine auf einer BAB passieren kann, haben wir in der Vergangenheit schon oft genug gesehen.

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild-
Ausgelaufene Betriebsstoffe auffangen
Autobahnmeisterei.


OK, wenn es nur darum geht...

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild-
Tragehilfe (Die Patientin hatte entsprechendes Gewicht)
Ist nur selten erforderlich beim VU.


In diesem Fall aber schon. Und auch sonst aufgrund Technischer Hilfsmittel nicht ganz unangebracht (Schleifkorbtrage etc.)

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild-
Absicherung Hubschrauberlandung
Bei wie vielen VU kommt ein RTH, 1%?


Diesmal war er halt da. Es geht mir ja um den konkreten Fall, nicht allgemein.

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Torsten Schild
Und außerdem hat der KBM ja kurz nach dem zweiten Anruf ebenfalls entschieden, alles rollen zu lassen.
Muss nicht zwangsläufig heißen, dass das deshalb notwendig war.

Ich will nichts schlecht reden, aber manchmal werden solche "angeblichen" Verzögerungen auch aus Unkenntnis oder falsch verstandenem überbewertet, was nicht heißen soll, dass es diese Mißstände nicht auch hier und da gibt.


Natürlich muss es nicht unbedingt notwendig sein, in diesem Fall war es aber durchaus angebracht.

Es ist immer vom Einzelfall abhängig, ob die Feuerwehr wirklich erforderlich ist, aber schon alleine aufgrund der Absicherung würde ich sie immer mitschicken.
Die FF Waldaschaff ist zusätlich noch mit beiden VSA gekommen sowie als First Responder, da der nächste RTW nicht verfügbar war und einer aus Aschaffenburg angefordert werden musste.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen566490
Datum27.06.2009 15:0510787 x gelesen
Tach Tobias!

Wollen wir jetzt jeden llapsus linguae auf die Goldwaage legen?

MfG

Sven R.


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS566524
Datum27.06.2009 17:0710825 x gelesen
Hmmm... irgendwie läuft die Diskusion (meiner Ansicht nach) in die falsche Richtung.

Qualifikation von Ersthelfern hin oder her.
Ich habe es schon miterlebt, dass Polizisten (stolz wie Oscar) neben dem Pat. standen, welchen sie in eine vorbildliche Seitenlage gebracht haben und (sinngemäß) mit den Worten übergaben "Wie gut dass wir grade erst einen EH- Lehrgang gemacht haben"
Gut, Pat. ohne Kreislauf und Atmung, aber engagierte Ordnungshüter eben.
Anderseits jene, die lieber die Unfalldaten aufnehmen, als sicht um den Schwerstverletzten zu kümmern.

Aber die grundsätzliche Frage ist doch, ob eine medizinisch nicht, oder nur maginal ausgebildete Person (Polizist, oder wer auch immer) einen RTW abbestellen sollte.
Denn auch der Alarmierende wird doch wohl einen Grund für den Anruf gehabt haben.

UND... Hat nicht jeder Bürger ein Anrecht auf eine qualifizierte Versorgung? Wenn der diese nicht wünscht, muss er dieses eben unterschreiben. Und wenn sich die Polizei dazu zu fein ist, nimmt man eben jeden Anderen.

-------

Ich schlage also mal vor, nicht weiter auf einzelnen Berufs- oder Personengruppen rum zu hacken, sondern die Frage mal eher allgemein zu halten. Denn "Gute" und "Schlechte" gibt es sowohl bei der Polizei, bei den "sanitätsdienstlich vorbelasteten" oder jedem Anderen.

Wer also darf aus welchen Beweggründen ein bereits alarmiertes Rettungsmittel abbestellen, und warum?


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen566526
Datum27.06.2009 17:1110721 x gelesen
@Sebastian Kahl:

Danke! Man kann es nicht besser ausdrücken!

MfG

Sven R.


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorTobi8as 8L., Schwetzingen / B-W566535
Datum27.06.2009 17:5910705 x gelesen
Geschrieben von Sven ReimerWollen wir jetzt jeden llapsus linguae auf die Goldwaage legen?


Hallo Sven,

nein, nicht jeden ;-).

Für mich war es ein "Aha"-Erlebnis, und seitdem frage ich bei der Lst nach, wer abbestellt hat und erwäge es, "trotzdem" anzufahren, um mir selbst ein Bild von der Lage zu machen.

Viele Grüsse

Tobias


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW566543
Datum27.06.2009 19:0010657 x gelesen
Auch mir ging es in erster Linie nicht darum, jemanden anzumachen, sondern zu erfahren, ob es klug ist, nach einem relativ schweren Crash den Beteiligten ohne Untersuchung weg zu lassen.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern566626
Datum27.06.2009 20:2310623 x gelesen
ApplausApplausApplaus......

danke

Gruß Markus


In Treue fest!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW566706
Datum27.06.2009 22:0110654 x gelesen
q>Geschrieben von Torsten Schild Die zuständige FW Weibersbrunn hatte eine Ausrückezeit von 1-2 Minuten, da aufgrund einer Veranstaltung im Ort viele FA in der Nähe des Gerätehauses waren

Die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg werden/wurden von FEZ der FF Aschaffenburg alarmiert. Da sitzt kein Polizist, sondern ein Feuerwehrmann.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen566752
Datum27.06.2009 23:4510607 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDie Stadt und der Landkreis Aschaffenburg werden/wurden von FEZ der FF Aschaffenburg alarmiert. Da sitzt kein Polizist, sondern ein Feuerwehrmann.

OK, ändert aber nichts an der Tatsache das unser Anrufer einen Polizisten an der Strippe hatte. Ob er die 110 oder die 112 gewählt hat entzieht sich meiner Kenntnis. Mir persönlich ist es aber auch schon zwei mal passiert das ich die 112 per Handy gewählt hab und bei der 110 rausgekommen bin. Woran das liegt? Keine Ahnung.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg566753
Datum27.06.2009 23:4910682 x gelesen
Hallo Dietmar,

Deine Aussagen haben für mich fast einen ähnlichen Touch wie "ich schaffe die Feuerwehr ab, weils seit Jahren nicht mehr gebrannt hat".

Schon mal bei nem Unfall gewesen, wo ein Mann aus einem Renault 106 nach einem leichten Einschlag (wirklich nix besonderes) auf ein Verkehrsschild steigt und völlig ok ist! Keine Spur von nem Einschlag an A-Säule und Frontscheibe.
Da hat doch so ein "sanitätsdientlich" Vorbelasteter nen RTW geholt und sich ganz schön was von einer Person in grüner Uniform anhören dürfen. RTW hat übrigens ewig gebraucht, da ganz schön was los war in dieser Nacht.
Also noch mehr Zeit für die vollmedizinisch, mit Röntgenblick ausgestatteten Herren Schaulistigen über mich herzuziehen, ob ich noch bei Sinnen bin bei sowas nen RTW zu holen. Tenor:"Wenn jetzt einer nen Herzinfarkt hat stirbt der wegen dir!"

Den Unfallfahrer hat das nicht wirklich interessiert, denn der sass schon kreidebleich an der Böschung und hat keinen Ton von sich gegeben.
Wollte gerade wieder zu ihm als RTW kommt.
Polizei: "Nix passier".
Passant: "Da war einer voreilig"
"sanitätsdienstlich" Vorbelasteter: "Der Herr an der Böschung war der Fahrer, ist Herr..."
Rettungsdienst: "sofort Notarzt!"
Dabei hat er dem Fahrer nur in die Augen geschaut!

Ich hatte, völlig unangepasst, nen riesen Grinser drauf und mir fast überlegt meine Kritiker mal so richtig in die Mangel zu nehmen. Aber in so ner Situation hab ich besser die Klappe gehalten, sonst wäre ich vermutlich wegen Beamtenbeleidigung dran gewesen. Anruf beim Revierleiter gabs trotzdem. Aber erst nen Tag später und sachlich ruhig.

Ich hol nen RTW immer, wenn die Chance besteht das es denkbar wäre, das ihn jemand braucht.
Und ich verurteile jeden scharf, der das nicht tut und fahrlässig das Leben anderer riskiert!
Wenn es sein muss erzähl ich den netten Herren am anderen Ende der Leitung was von ner riesen Kopfplatzwunde auch wenns nur ne Bäule ist. Vor allem, wenn sie durch Handauflegen einfach keine Verletzung feststellen können!

Gruß Michael


Und noch was zum Nachdenken:
"Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
Vernon Sanders Law
Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW566759
Datum27.06.2009 23:5810635 x gelesen
Geschrieben von Torsten SchildMir persönlich ist es aber auch schon zwei mal passiert das ich die 112 per Handy gewählt hab und bei der 110 rausgekommen bin.

In NRW?
Welches Netz ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW566761
Datum28.06.2009 00:0210604 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Torsten SchildMir persönlich ist es aber auch schon zwei mal passiert das ich die 112 per Handy gewählt hab und bei der 110 rausgekommen bin.

In NRW?
Welches Netz ?


In der Anfangszeit der Digitalisierung der Mobilfunknetze war das nicht unüblich. IIRC war das bei D2 noch länger so als bei D1.

Inzwischen landet hier der GSM-Notruf (den man mit der 112 anstößt) bei der 112-Abfrage, und die 110-Kurzwahl aus dem GSM-Netz bei der 110-Abfrage.

Eigentlich ganz einfach, spannend bleibt dann nur, in welcher Gemeinde man landet ;-)

Kann natürlich auch sein, dass der GSM-Notruf bei besetzer 112 zur 110 überläuft. Das ist jedenfalls besser, als irgendwann in einer weit entfernten Stadt zu landen.

Gruß,
Henning


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen566764
Datum28.06.2009 00:0710655 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIn der Anfangszeit der Digitalisierung der Mobilfunknetze war das nicht unüblich. IIRC war das bei D2 noch länger so als bei D1.

So war es auch. Ist schon lange her, muss so 2000/2001 gewesen sein, und damals hatte ich noch D2.

Geschrieben von Henning KochEigentlich ganz einfach, spannend bleibt dann nur, in welcher Gemeinde man landet ;-)

Kommt drauf an, in welcher Zelle man gebucht ist... ;-)

Geschrieben von Henning KochKann natürlich auch sein, dass der GSM-Notruf bei besetzer 112 zur 110 überläuft. Das ist jedenfalls besser, als irgendwann in einer weit entfernten Stadt zu landen.

Die Vermutung hatte ich auch immer, aufgrund fehlendem technischem Wissen.

Gruß aus dem Pott

Torsten Schild


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW566765
Datum28.06.2009 00:0910576 x gelesen
Geschrieben von Henning KochInzwischen landet hier der GSM-Notruf (den man mit der 112 anstößt) bei der 112-Abfrage,

Wobei das nicht zwingend die zuständige Abfragestelle sein muß.
Je nach Netz landet man dann auch schon mal bei einer benachbarten LTS.

Geschrieben von Henning KochKann natürlich auch sein, dass der GSM-Notruf bei besetzer 112 zur 110 überläuft. Das ist jedenfalls besser, als irgendwann in einer weit entfernten Stadt zu landen.


Was Ortskenntnis anbelangt, möglicherweise,
eine Abfrage mit entsprechenden fachdienstlichem Background ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern566767
Datum28.06.2009 00:1810671 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyProtokoliert wird der Einsatz doch sowieso
bei uns so nicht direkt. Das wäre bei uns eine 8 (nicht verrechnungsfähig), dazu brauche ich keine Patientendaten aufnehmen.

Geschrieben von Dirk Brokatzkywozu dann ein weiteres "Formular
Ich würde ein Notfallprotokoll anfertigen, in dem der Sachverhalt dargestellt ist. Auf der Rückseite des selbigen befindet sich die Verweigerungserklärung.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW566819
Datum28.06.2009 12:5410533 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Henning Koch
Inzwischen landet hier der GSM-Notruf (den man mit der 112 anstößt) bei der 112-Abfrage,

Wobei das nicht zwingend die zuständige Abfragestelle sein muß.
Je nach Netz landet man dann auch schon mal bei einer benachbarten LTS.


Natürlich, man weiss ja nie wo man gerade eingebucht ist.

Ich bewege mich hier z.B. in einem Gebiet, wo man potentiell bei vier verschiedenen Leitstellen rauskommen kann (DO, UN, HA, EN). Üblicherweise ist hier DO zuständig, die Festnetz-112 läuft in UN auf und per GSM bin ich regelmässig in HA gelandet (die sind da übrigens absolut kooperativ und verbinden ohne große Rückfragen zur zuständigen Leitstelle weiter!).

Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Henning Koch
Kann natürlich auch sein, dass der GSM-Notruf bei besetzer 112 zur 110 überläuft. Das ist jedenfalls besser, als irgendwann in einer weit entfernten Stadt zu landen.

Was Ortskenntnis anbelangt, möglicherweise,
eine Abfrage mit entsprechenden fachdienstlichem Background ?


mag sein, dass ich das etwas einseitig sehe:
_Was_ ich haben will, weiss ich ja meistens selber ;-)

Gruß,
Henning


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 26.06.2009 21:20 Jürg7en 7H., Herne
 26.06.2009 21:46 ., Negernbötel
 26.06.2009 22:14 ., Neuburg
 26.06.2009 22:21 Jürg7en 7H., Herne
 26.06.2009 22:26 Lutz7 R.7, Weener
 26.06.2009 23:06 Stef7an 7J., Birlenbach
 26.06.2009 23:16 Tors7ten7 S.7, Bochum
 26.06.2009 23:28 Chri7sto7f S7., Vilseck
 26.06.2009 23:39 Stef7an 7J., Birlenbach
 26.06.2009 23:51 Tors7ten7 S.7, Bochum
 27.06.2009 00:13 Stef7an 7J., Birlenbach
 26.06.2009 23:50 Tors7ten7 S.7, Bochum
 27.06.2009 00:39 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 10:08 Alex7and7er 7H., Weissach
 27.06.2009 13:17 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 13:36 Alex7and7er 7H., Weissach
 27.06.2009 13:58 Tors7ten7 S.7, Bochum
 27.06.2009 22:01 Thom7as 7E., Nettetal
 27.06.2009 23:45 Tors7ten7 S.7, Bochum
 27.06.2009 23:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.06.2009 00:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.06.2009 00:07 Tors7ten7 S.7, Bochum
 28.06.2009 00:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 28.06.2009 12:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.06.2009 23:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 26.06.2009 23:07 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 00:04 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 27.06.2009 00:33 Diet7mar7 R.7, Essen
 27.06.2009 00:44 Albr7ech7t H7., Chemnitz
 27.06.2009 00:50 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 02:09 ., Westerwald
 27.06.2009 00:46 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 01:00 Diet7mar7 R.7, Essen
 27.06.2009 13:22 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 13:25 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 27.06.2009 13:37 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 13:42 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 28.06.2009 00:18 Chri7sto7f S7., Vilseck
 27.06.2009 01:29 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 27.06.2009 01:47 Diet7mar7 R.7, Essen
 27.06.2009 02:02 ., Westerwald
 27.06.2009 02:15 Diet7mar7 R.7, Essen
 27.06.2009 08:08 Mark7us 7G., Kochel am See
 27.06.2009 10:59 Jürg7en 7H., Herne
 27.06.2009 11:20 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 27.06.2009 13:33 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 27.06.2009 15:05 Sven7 R.7, Cuxhaven
 27.06.2009 17:59 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 27.06.2009 11:53 Sven7 R.7, Cuxhaven
 27.06.2009 12:14 Jürg7en 7H., Herne
 27.06.2009 17:07 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 27.06.2009 17:11 Sven7 R.7, Cuxhaven
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