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Thema | Wer hat einen Brandschutzbedarfsplan ? war:Brandschutzbedarfsplan BF.. | 14 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 567109 | |||
Datum | 29.06.2009 23:38 | 7821 x gelesen | |||
Wer hat in seiner Gemeinde/Stadt einen Brandschutzbedarfsplan und was wird darin an Zielen definiert ? Egal ob Stadt mit BF, FF oder BF und FF. Mkg Henning NEU im Netz: www.spritzenhaus.info Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 567110 | |||
Datum | 29.06.2009 23:50 | 5798 x gelesen | |||
Klar haben wir sowas. Feuerwehrbedarfsplan heisst das hier und darin erfolgt die Analyse der Leistungsfähigkeit, aus der dann klar wird, wo es Bedarf gibt gegebenenfalls die AAO anzupassen oder Investitionen in die Ausstattung zu tätigen. Hier im Kreis ist es mittlerweile übrigens so, dass man keine Zuschüsse mehr bekommt, wenn man keinen Feuerwehrbedarfsplan vorlegt. Weil wo soll der Bedarf denn sonst herkommen? Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 567111 | |||
Datum | 29.06.2009 23:55 | 5541 x gelesen | |||
Hallo Henning. das sagt google. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 567112 | |||
Datum | 29.06.2009 23:55 | 5850 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Philip Pannier Klar haben wir sowas. Feuerwehrbedarfsplan heisst das hier und darin erfolgt die Analyse der Leistungsfähigkeit, aus der dann klar wird, wo es Bedarf gibt gegebenenfalls die AAO anzupassen oder Investitionen in die Ausstattung zu tätigen. Und haben wir schon seit 15 (?) Jahren. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 567113 | |||
Datum | 30.06.2009 00:02 | 5665 x gelesen | |||
Ja, lang halt. Gab´s schon vor meiner Zeit. Nannte man damals "Feuerwehrkonzept" und war nicht ganz so ausführlich wie es die Bürokratie heute will. Kann es dennoch sehr empfehlen. Man lernt seinen Laden dadurch sehr gut kennen und einzuschätzen. Bald ist die Revision fällig... Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567164 | |||
Datum | 30.06.2009 11:22 | 5639 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUnd haben wir schon seit 15 (?) Jahren Mist. Können wir nicht mithalten. Nur 14 Jahre. Nannte man damals Brandschutzkonzept, erarbeitet von einer aus Stadtkommando und Verwaltung gebildeten "AG Brandschutz", die Risiken, Zahl und Art der Einsätze, tatsächliche Stärken der Ortswehren bei Alarmierungen zu verschiedenen Tageszeiten (FüKr, MA, AGT) usw. ermittelt hat (ja, damals schon, die ersten Arbeiten dazu begannen ca. 1990). Unter Berücksichtigung landesrechtlicher Vorgaben wurde dann ein Ausstattungssoll festgelegt bzw. auch ein Soll - Ist - Abgleich (Fahrzeuge, techn. Ausstattung, FME usw.) erstellt. Ergebnis war, dass die Risiken, ergehend u.a. aus Einwohnerzahl, Industrie und Gewerbe, Verkehrsinfrastruktur pp. so hoch eingeschätzt wurden, dass die Vorgaben der damaligen MindeststärkeVO nicht ausreichten und höhere Standards geschaffen bzw. bereits vorhandene festgeschrieben wurden. Bsp.: etwa ein zusätzlicher Stützpunkt und Ausrüstung von zwei OF mit Grundausstattung nicht mit TSF, sondern LF. Eine Ratsvorlage wurde erstellt und das Konzept wurde vom Rat der Stadt Peine verabschiedet. 1999 wurde auf Drängen der FF dazu übergegangen, dass statt TSF und LF 8 laut Sollliste von 1995 ab sofort nur noch TSF-W und LF 8/6 (jetzt 10/6) beschafft wurden. Ausführliche Überarbeitung als BSBPl ist nunmehr angedacht, mein StBM ließ mal die (mir etwas hochtrabend erscheinende) Wortschöpfung AGENDA 2020 fallen, mit der die Aufstellung der FF Peine für die Jahre 2010 bis 2020 festgeschrieben werden soll. Aber richtig liegt er damit, m.E. sollte man seine strategische Aufstellung wirklich ca. alle 10, spätestens 15 Jahre eingehender überprüfen, neben der ständigen "Qualitätskontrolle" im Tagesgeschäft. Gruß, Sven | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 567166 | |||
Datum | 30.06.2009 11:30 | 5396 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappWer hat in seiner Gemeinde/Stadt einen Brandschutzbedarfsplan und was wird darin an Zielen definiert ? Ich hoffe, inzwischen jede Gemeinde in NRW... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 567168 | |||
Datum | 30.06.2009 11:35 | 5233 x gelesen | |||
Hallo, hier mal ein Plan aus einer relativ ländlich geprägten Stadt: FW Schramberg Zumindest aus meiner Sicht gut gemacht, was mir allerdings mutig erscheint ist die (geplante) Fahrzeuglaufzeit von 25 Jahren...(ganz unten, Anlage 2) Gruß Andi | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 567178 | |||
Datum | 30.06.2009 12:00 | 5344 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip PannierBald ist die Revision fällig... Alle wie viel Jahre sollte / muss der Bedarfsplan überarbeitet werden ? Gibts da auch wieder Länderichtlinien ? Wie siehts in BW aus ? Danke. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 567182 | |||
Datum | 30.06.2009 12:06 | 5443 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Eric Pesler Wie siehts in BW aus ? Einige Infos: -> " Muster für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 567185 | |||
Datum | 30.06.2009 12:26 | 5434 x gelesen | |||
Wir haben ja schon einen erstellt. Dürfte aber auch schon ein paar Jährchen her sein. Deswegen interessiert mich das " Haltbarkeitsdatum" eines solchen Planes. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Jörg8 O.8, Hauneck / Hessen | 567192 | |||
Datum | 30.06.2009 12:50 | 5309 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric Pesler Deswegen interessiert mich das " Haltbarkeitsdatum" eines solchen Planes. Hessen hat das so gereglt: Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung - FwOVO) § 2 Bedarfs- und Entwicklungsplanung (1) Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden beinhalten 1. eine Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert), 2. die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehren unter Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist des § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Soll-Wert), 3. eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert, 4. eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, 5. die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel. (2) Die Bedarfs- und Entwicklungspläne sind alle fünf Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden fortzuschreiben. Gruss Jörg | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 567204 | |||
Datum | 30.06.2009 13:06 | 5197 x gelesen | |||
Alle fünf Jahre ist der Vorschlag. Wir fanden es sinnvoll (u.a. weils auch zuvor beim Feuerwehrkonzept schon so war), und haben das übernommen. Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 567357 | |||
Datum | 30.06.2009 22:30 | 5277 x gelesen | |||
Mahlzeit mit der Revision des SBKG wurde auch der Brandschutzbedarf und Entwicklungsplan festgelegt. Der umfasst die Einstufung in Risikoklassen, Definition der Schutzziele und so weiter.. Rechtsgrundlage Für die FFVK wurde auch bereits ein Gutachten erstellt.. Was mich wunderte waren die Laufzeiten der Fahrzeuge. In der Regel sollten die nämlich um die 25 Jahre laufen.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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